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Dahlemann: Geschichtsforschung ist wichtig

Demmin – Auf der Jahrestagung der Gesellschaft für pommersche Geschichte, Altertumskunde und Kunst in Demmin wurden Dr. Andreas Kieseler aus Bergen auf Rügen und Dr. Andreas Kotula aus Ilmenau für ihre jeweiligen Dissertationen mit dem Dr.-Dagobert-Nitz-Forschungspreis für pommersche Landesgeschichte ausgezeichnet.

Die Auszeichnung wurde von der Historischen Kommission für Pommern e.V. verliehen, einem Expertengremium zur Erforschung der Geschichte Pommerns, das seit über 100 Jahren besteht. Dagobert Nitz war Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner und von 1978 bis 2002 auch Schriftleiter der Zeitschrift „Der Nuklearmediziner“.

Andreas Kotula hat sich in seiner Arbeit intensiv mit einer markanten Siedlung aus der späten Mittelsteinzeit – etwa vor 7.000 bis 6.000 Jahren – im weiten Raum zwischen Oder, Weichsel und Ostseeküste beschäftigt. Andreas Kieseler forschte zum Verständnis der Herrschaftsarchitektur zwischen dem 8. und dem 12. Jahrhundert im Bereich des Lutizenbundes sowie der angrenzenden rügenslawischen, obotritischen und hevellischen Stammesgebiete.

Auf der Jahrestagung ging der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann auf die große Bedeutung der Geschichtsforschung ein: „Es ist sehr wichtig, dass man Vergangenheit nicht ruhen lässt, sondern sie erforscht und bewahrt, als Erinnerung, als Lehre und als Anregung. Nur wenn wir unsere Wurzeln kennen, sind wir in der Lage, unser Handeln adäquat auszurichten. Das gilt für alle Facetten der Geschichte, ob Politik, Kunst, Kultur, Architektur oder andere. Dass dies gelingt, daran haben viele Vereine, die sich mit unserer Geschichte beschäftigen und forschen, einen großen Anteil. Den Preisträgern gratuliere ich sehr herzlich zu der hohen Auszeichnung und danke dem Stifter für dieses Engagement.“

30 Jahre Arbeitslosenverband

Hagenow – Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss hat heute den Einsatz des Arbeitslosenverbandes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere für Langzeitarbeitslose gewürdigt. Der am 6. Oktober 1990 durch Aktivisten und Aktivistinnen von Arbeitsloseninitiativen aus den drei Nordbezirken gegründete Verband sei eine entschlossene und wichtige Vertretung für Menschen, die oft am Rande der Gesellschaft stehen, sagte Voss auf der Festveranstaltung in Hagenow.

Voss betonte, dass die Transformation der sozialistischen Planwirtschaft in eine soziale Marktwirtschaft ab 1990 mit dem Verlust einer Vielzahl von Arbeitsplätzen einherging. Gemeinsam mit sozialpolitischen Akteuren wie den Sozialversicherungsträgern, den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, den Tarifpartnern, den Kommunen und den staatlichen Stellen des Bundes und Landes hatte auch der Arbeitslosenverband MV seinen Anteil am Gelingen dieser sozialpolitischen Neugestaltung.

„Das hat in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich zur Milderung sozialer Härten im Zuge des wirtschaftlichen Umbruchs beigetragen“, sagte Voss. So entwickelte die Landesregierung mit Unterstützung durch den Arbeitslosenverband den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor sowie Integrations- und Kleinprojekte für soziale Zwecke und das Budget für Mikrodarlehen.

Staatsekretär Voss würdigte den Arbeitslosenverband MV zugleich als verlässlichen und kompetenten Träger der Freien Jugendhilfe. Der Verband ist in allen Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Landeshauptstadt Schwerin an fast einhundert Standorten präsent.

Voss: „Der Arbeitslosenverband betreibt Tafeln, Suppenküchen, Möbelbörsen und Kleiderkammern und ist damit für viele Menschen eine wichtige Anlaufstelle. Er ist zudem im Bereich der Sozialberatung sowie der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ein wichtiger Bestandteil unseres Beratungsnetzwerks in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Voss.

75 Jahre Kriegsende

Schwesig: Es ist wichtig, des Endes des Krieges vor 75 Jahren zu gedenken

Seelow – Auf Einladung des Brandenburgischen Landtages, der Landesregierung Brandenburgs und des Landkreises Märkisch-Oderland nahm Ministerpräsidentin Manuela Schwesig  am Gedenkkonzert zum 75. Jahrestag des Kriegsendes in der Gedenkstätte Seelower Höhen teil.

„Hier an diesem Ort kann man sehen, zu welchem Ausmaß an Vernichtung der Zweite Weltkrieg führte. Noch heute können wir die Spuren der vier Tage andauernden Schlacht erkennen. Vier Tage, die über 100.000 Menschenleben kosteten und eine ganze Landschaft verändert haben. Dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte müssen wir uns stellen, es gibt kein Vergessen und Verdrängen. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute an diesem Ort zusammenkommen, um des Endes des Krieges vor 75 Jahren zu gedenken“, sagte die Ministerpräsidentin in Ihrem Grußwort. Das Konzert war ursprünglich für Mitte Mai geplant, musste aber wegen der Corona-Pandemie verschoben werden.

„Ich bin hier in Seelow aufgewachsen und war bereits als Kind hier in der Gedenkstätte. Die Besuche hier waren sehr eindrucksvoll. Sie haben mir deutlich gemacht, mit wie viel Leid Krieg verbunden ist“, erinnerte sich Schwesig. „Die Erinnerung an das Kriegsende mahnt und verpflichtet uns – zu Menschlichkeit und Miteinander, zur Ächtung von Gewalt, Diskriminierung und Rassismus.“

Das Brandenburgische Staatsorchester führte zum Gedenken die 7. Sinfonie von Dimitri Schostakowitsch auf. Die Musik entstand zu großen Teilen während der Belagerung Leningrads. Die Ministerpräsidentin richtete Ihren Dank an den anwesenden russischen Botschafter Dimitri Netschajew und den anderen ausländischen Ehrengäste für das gemeinsame Gedenken an das Kriegsende. „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Völker, die unter den Nazis gelitten haben, uns wieder in ihre Mitte aufnahmen“, sagte Schwesig. „Den Frieden zu bewahren, bleibt unsere wichtigste gemeinsame Aufgabe. Durch politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit, durch gemeinsamen Austausch und Dialog auch auf regionaler Ebene, wie Mecklenburg-Vorpommern und unsere Partnerregion, das Leningrader Gebiet, dies seit viel Jahren tun, durch die friedliche Lösung von Konflikten. Lassen sie uns gemeinsam alles dafür tun, dass sich solch schreckliche Zeiten nie wiederholen“, so Schwesig.

Änderung des Hochschulgesetzes

Landtag beschließt Erhöhung der Regelstudienzeit um ein Semester

Schwerin – Studierende in Mecklenburg-Vorpommern können ein Semester länger studieren, ohne ihre BAföG-Ansprüche zu verlieren. Der Landtag hat am Freitag eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen und damit die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester erhöht. „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden an unseren Hochschulen. Die Einschränkungen, die das Sommersemester 2020 aufgrund von Corona mit sich gebracht hat, haben gerade bei den BAföG-Empfängerinnen und -empfängern zu der Unsicherheit geführt, ob sie ihr Studium noch in der Regelstudienzeit schaffen können“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin.

„Mit der pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit haben sie nun die notwendige Sicherheit, um ihr Studium ohne finanzielle Sorgen abschließen zu können. Studierende sollen aufgrund der Pandemie nicht das Nachsehen haben und womöglich noch aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen. Deshalb ist die Verlängerung der Regelstudienzeit ein wichtiger Schritt, der außerdem auch viel Bürokratie einspart – sowohl für die Studierenden als auch für die Studierendenwerke.“

Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen, so Martin. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden. Mit der jetzt erfolgten Änderung des Landeshochschulgesetzes sei den Studierenden diese Sorge genommen. Sollte die Pandemie im Wintersemester 2020/2021 zu vergleichbaren Einschränkungen führen, ermächtigt der Gesetzentwurf das Ministerium per Rechtsverordnung auch für Studierende im Wintersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.

MV Filmförderung GmbH kann Arbeit aufnehmen

Schwerin – Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages wurde heute in Hagenow die offizielle Geburtsstunde der „MV Filmförderung GmbH“ vollzogen. Dazu unterschrieben der neue Geschäftsführer Professor Olaf Jacobs und der Justiziar der Staatskanzlei gemeinsam die Verträge. Alleiniger Gesellschafter der GmbH ist das Land Mecklenburg-Vorpommern.

„Für Mecklenburg-Vorpommerns Film- und Medienbranche geht mit der Gründung der Gesellschaft ein großes Ziel in Erfüllung, auf das jahrelang hingearbeitet wurde“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue dazu in Schwerin.

Die neue Filmfördergesellschaft soll für Produzenten und Filmschaffende des Landes die zentrale Ansprechstelle sein, die Filmförderung durchführen und damit den bisherigen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern beenden.

Der Chef der Staatskanzlei wünschte dem neuen Geschäftsführer Professor Olaf Jacobs einen erfolgreichen Start. „Ich bin mir sicher, dass Mecklenburg-Vorpommern mit der MV Filmförderung zu einem der anziehendsten Medienstandorte in Deutschland werden kann“, zeigte sich Geue überzeugt. „Ich erwarte einen regelrechten Ansturm auf unser Förderangebot und eine verstärkte Nachfrage nach Drehstandorten, Medienschaffenden und Dienstleistern aus der Region. Es lohnt sich jetzt für Unternehmen aus der Filmbranche, zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen. Das Wichtigste bleibt für mich, dass Geschichten aus unserem Land nun sehr viel bessere Chancen haben, auf die große Leinwand zu kommen.“

Pädiatrische Versorgung

Parchim – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat in Schwerin über die künftige pädiatrische Versorgung in Parchim (Landkreis Ludwigslust-Parchim) informiert. Der Minister stellte gemeinsam mit Vertretern der Krankenhausunternehmen Asklepios und Helios die Pläne für die künftige kindermedizinische Versorgung an der Asklepios Klinik Parchim vor.

„Ab dem 1. Januar 2021 wird es am Standort Parchim eine tagesklinische Versorgung für Kinder geben. Das ist ein wichtiger Schritt um eine verbesserte Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu ermöglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Assistenzärzte der Helios Kliniken Schwerin werden ab Januar in der pädiatrischen Tagesklinik der Asklepios Klinik Parchim ihren Dienst aufnehmen. Dabei werden sie unterstützt von Fach-Pflegekräften der Asklepios Klinik. Um die bestmögliche medizinische Qualität zu sichern, können sich die Ärzte auch per Telemedizin mit Kinder-Fachärzten in der Helios Klinik in Schwerin in Verbindung setzen, um Diagnosen und Therapien zu besprechen.

„In der tagesklinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen geht es beispielsweise um Fälle, deren Zustand eine vollstationäre Aufnahme nicht erfordert, eine rein ambulante Behandlung aber nicht zu dem gewünschten Therapieerfolg führen würde. Darüber hinaus kann mittels der Vorschaltung einer teilstationären Behandlung ein vollstationärer Aufenthalt abgewendet werden“, so Glawe weiter.

Vorgesehen ist eine Kapazität von vier Plätzen. „Die Tagesklinik kann im Bedarfsfall auch mehr Patienten behandeln. Im Mittelpunkt dieser krankenhausplanerischen Entscheidung steht die Sicherstellung einer sektorenübergreifenden Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es weiter, die tagesklinische kindermedizinische Versorgung hin zu einer stationären Vollversorgung weiterzuentwickeln“, so Glawe weiter.

Das Parchimer Krankenhaus existiert seit 1905. Im Jahr 1998 hat die Asklepios-Gruppe das Krankenhaus übernommen. Krankenhausträger ist die AKG Klinik Parchim GmbH. Die Asklepios Klinik Parchim ist mit 135 Planbetten und vier tagesklinischen Plätzen in den aktuellen Krankenhausplan aufgenommen und bietet unter anderem medizinische Leistungen in den Fachabteilungen Anästhesiologie und Intensivmedizin, Chirurgie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Innere Medizin an.

Futternutzung auf öko­logischen Vorrangflächen

Schwerin – Landwirtschaftliche Unternehmen haben auch in diesem Jahr in MV auf Grund der Trockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der Futterschnitt weit unter den in normalen Witterungs­jahren erzielten Erträgen zurückgeblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge in den vergangenen aber auch in diesem Jahr war insbesondere die gesamte Futterernte von hohen Mindererträge gekennzeichnet.

Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, wurde nicht zuletzt auf Wunsch Mecklenburg-Vorpommerns seitens des Bundes geregelt, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche in 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futter­nutzung (sowohl Mahd wie Beweidung) in ganz Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden.

Eine Anzeige der Nutzung ist erforderlich. Das Formular ist im „Agrarantrag 2020-Online“ unter „weitere Dokumente“ abgelegt (http://www.agrarantrag-mv.de). Die Anzeige ist vor Beginn der Nutzung im zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt einzureichen

„Wir wollen damit über die bereits freigegebenen Bracheflächen als ökologische Vorrangflächen hinaus den viehhaltenden Betrieben helfen.“ betonte Minister Dr. Backhaus.

Das Ministerium macht damit von der am 24.09.2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Möglichkeit, diese Flächen auch mit anderen Tierarten zu beweiden bzw. einer Schnittnutzung zu zuführen, Gebrauch.

Eine vorzeitige anderweitige Nutzung bzw. Umbruch vor dem 15. Februar 2021 als relevanten Cross Compliance-Termin ist rechtlich nicht erlaubt und aus umwelt­politischer Zielstellung nicht zulässig und würde zur Aberkennung als Ökologische Vorrangfläche führen.

In MV haben in 2020 insgesamt 1.154 Landwirte Untersaaten und Zwischenfrüchte im Umfang von ca. 75.265 ha als ökologische Vorrangflächen angegeben, deren Aufwuchs dann für die Futtergewinnung zur Verfügung stehen könnte.

Notbetriebshilfe für Tierheime

Schwerin – Das Sondervermögen MV-Schutzfonds dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Mittel aus dem MV-Schutzfonds dienen der konkreten Gefahrenabwehr im Zusammen­hang der Corona-Pandemie, der Abwehr oder Abmilderung von Schäden aufgrund der Corona-Pandemie für die Wirtschaft und die anderen wichtigen gesellschaftlichen Bereiche. Sie sind nur subsidiär zu gewähren und nur zur Vermeidung unbilliger Härten soweit reguläre Finanzierungsmöglichkeiten nicht bestehen oder diese nicht ausreichend sind.

Deswegen sollen private und kommunale Träger von Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern Hilfen in Form von Billigkeitsleistungen zum Zweck der Aufrechterhaltung eines Notbetriebes erhalten.

Antragsberechtigt sind Tierheime die über eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Tierheime sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Die Billigkeitsleistung wird als einmaliger Ausgleich im Wege einer Anteilfinanzierung bezüglich des errechneten Defizits in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für zwei Fehlbetragszeiträume gewährt.

Fehlbetragszeitraum I: 17.03.2020 bis 09.04.2020
Fehlbetragszeitraum II: 20.04.2020 bis 31.05.2020

Für jeden Fehlbetragszeitraum muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.