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Autor: Rügenbote

Tag des offenen Denkmals

Freier Eintritt in Schlösser und Museen des Landes

Schwerin – Am kommenden Sonntag ist wieder Tag des offenen Denkmals. Und wie in den Vorjahren beteiligen sich auch die Einrichtungen der Staatlichen Schlösser Gärten und Kunstsammlungen.

So öffnen das Schlossmuseum Schwerin, die Schlösser Bothmer, Granitz, Hohenzieritz, Ludwigslust und Mirow sowie das Staatliche Museum Schwerin Türen und Tore. Die Gäste haben an diesem Tag freien Eintritt in die musealen Räume.

„Wie sehr Kunst und Kultur fehlen“, so der für die landeseigenen Schlösser und Gärten zuständige Minister Reinhard Meyer, „haben wir in der Zeit des Lockdowns schmerzhaft zu spüren bekommen. Umso mehr freut es mich, dass wir zum Tag des offenen Denkmals wieder alle unsere Einrichtungen öffnen können. Auch wenn wir noch mit Einschränkungen leben müssen.“

Aufgrund der Corona-Pandemie werden keine Sonderführungen und Aktionen angeboten. Zudem muss bei hohem Besucherandrang zwischenzeitlich mit Wartezeiten gerechnet werden, da sich nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig in den Schlossräumen aufhalten darf.

Besondere Entdeckungen können Gäste trotzdem machen. So lädt auf Schloss Bothmer zusätzlich die 30. landesweite Kunstschau des Künstlerbundes ein. Unter dem Motto „RESPICE FINEM – play, stop, rewind“ beschäftigen sich die Werke von 50 Künstlerinnen und Künstlern aus Mecklenburg-Vorpommern und England sowohl mit philosophischen Fragestellungen von (Über-)Leben und Tod, Endlichkeit und ewigem Leben, als auch mit alltäglichen Herausforderungen im Umgang mit der Natur.

Lebendige Natur und Gartenkunst können Besucherinnen und Besucher bei Spaziergängen in den denkmalgeschützten Parks und Gärten genießen. Aber auch virtuelle Rundgänge durch ausgewählte Schlossräume und 360°-Blicke in die Gärten und Parks sind rund um die Uhr möglich. Mit ein paar einfachen Klicks auf www.mv-schloesser.de lassen sich die Touren starten und je nach Schlossensemble verschiedene Rundgänge besuchen.

Bundesweit findet der Tag des offenen Denkmals 2020 zum ersten Mal digital statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.tag-des-offenen-denkmals.de/

Neustart-Prämie

Antragstellung startet am 15. September

Schwerin – Ab dem kommenden Dienstag kann mit der Antragstellung für die Neustart-Prämie begonnen werden. „Die Prämie soll Beschäftigten helfen, die während der Kurzarbeit entstandenen Belastungen etwas auszugleichen. Die finanzielle Unterstützung ist als Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Für die Neustart-Prämie hat das Land insgesamt 25 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds eingeplant. Die Prämie wurde im Zukunftsbündnis beschlossen.

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter zwischen dem 01. April 2020 und dem 30. September 2020 in besonderem Umfang von Kurzarbeit betroffen und danach mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt waren. „Das Unternehmen geht in Vorleistung und holt sich das Geld anschließend wieder vom Land zurück. Es wird dem Unternehmen der vorausgezahlte Bonus erstattet“, so Glawe weiter.

Umgesetzt wird die Maßnahme von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Höhe der Billigkeitsleistung beträgt in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit und der Anzahl der Kalendermonate in Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent bis zu 700 Euro je Beschäftigtem.

Anträge können ab dem 15. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 bei der GSA gestellt werden. Die Antragsunterlagen stehen ab Antragsstart auf der Homepage der GSA mbH unter www.gsa-schwerin.de zum Download zur Verfügung.

Wasserstofftechnologie passt zu M-V

Rostock – „Mecklenburg-Vorpommern wird alles daran setzen, Produktionsstandort für den grünen Wasserstoff zu werden. Aus Erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff beinhaltet das Zukunftsversprechen auf saubere Industrie und gut bezahlte Industriearbeitsplätze. Beides wollen wir“, betonte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue, beim Rostock Business Club in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Auch wenn die Hanse Sail wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden könne, sei es eine gute Sache, dass sich die Wirtschaftskapitäne auch in diesem Jahr über neueste Entwicklungen und Trends vor Ort austauschen könnten.

Es gäbe eine Aufbruchsstimmung rund um den Wasserstoff in ganz Deutschland. „Diese Situation wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern, in ganz Norddeutschland nutzen. Wir haben im November 2019 eine gemeinsame norddeutsche Wasserstoffstrategie der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verabredet und sehen grünen Wasserstoff als Möglichkeit, die in Norddeutschland erzeugte erneuerbare Energie vollständig nutzbar zu machen. Und wir setzen darauf, mit grünem Wasserstoff Arbeitsplätze gut bezahlt zu erhalten, neu zu schaffen und den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, erläuterte Geue.

Wirtschaftlich bringe Mecklenburg-Vorpommern alle Voraussetzungen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft mit: „Wir gehören zu den Vorreitern in Deutschland bei der Erzeugung der erneuerbaren Energien mit Wind, Sonne, Biomasse und Erdwärme. Seit 2014 produziert das Land mehr Ökostrom als es selbst verbraucht. Das ist eine echte Erfolgsgeschichte, die wir fortsetzen wollen“, so Geue.

Appell an die Jägerschaft

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus und der Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., Dr. Volker Böhning, nehmen den jüngsten ASP-Fall bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein im benachbarten Bundesland Brandesburg mit tiefer Sorge zur Kenntnis.

Gemeinsam appellieren sie an die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern, die Wachsamkeit in Ihren Jagdrevieren zu erhöhen. Dem frühzeitigen Fund eines an der Afrikanischen Schweinepest erkrankten oder verendeten Wildschweins kommt größtmögliche Bedeutung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung zu.

„Ich habe großes Vertrauen zu unserer Jägerschaft. Ich bin sicher, dass sie ihrer besonderen Verantwortung gerecht wird und die Ausbreitung der Tierseuche mit allen Mittel bekämpfen wird“, so Minister Backhaus.

„Jeder Totfund muss unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden, sodass diese die entsprechenden Untersuchungen einleiten können.“ betonen Minister Dr. Backhaus und Präsident Dr. Böhning.

Um eine Einschleppung dieser für den Schwarzwild­bestand und insbesondere für die Hausschweinehalter gefährlichen Tierseuche frühzeitig erkennen zu können oder im Falle einer Einschleppung die Gefahr deren Verbreitung zu mindern, appellieren der Minister und der Landesjagdpräsident an die Jägerinnen und Jäger wie folgt:

Bejagen Sie das Schwarzwild so effektiv und umfassend wie möglich, um die Population noch weiter und nachhaltig zu reduzieren.
Lassen Sie besondere Vorsicht beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen nicht verwertbarer Reste walten.
Verwenden Sie keine Reste vom Aufbruch oder sonstige Schlachtreste für Luderplätze.
Reinigen und desinfizieren Sie konsequent alle Jagdutensilien und Kleidung.
Wirken Sie an den Überwachungsprogrammen mit.
Melden Sie unverzüglich Auffälligkeiten im Jagdbezirk an die zuständigen Behörden.
Verzichten Sie auf Jagdreisen in infizierte Gebiete; die Mitnahme von Teilen des erlegten Wildes ist verboten.

Minister Dr. Backhaus und Präsident Dr. Böhning sind sich einig, dass in dieser Situation Jägerschaft und Behörden an einem Strang ziehen.

Grundstücksstreit auf Hiddensee vor Lösung

Insel Hiddensee – Der jahrzehntelang währende Streit um Grundstücke in Neuendorf auf Hiddensee scheint endlich gelöst. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus konnte am 09.09.2019 den Vertrag Hiddensees Bürgermeister Thomas Gens und Stralsunds Oberbürgermeister Dr. Alexander Badrow mit der Landgesellschaft M-V als Aufsichtsratsvorsitzender der Landgesellschaft besiegeln. Die Landgesellschaft wird mit den Hauseigentümern von Neuendorf die Lage, den Zuschnitt und die Größe der Erwerbsflächen in Neuendorf verhandeln, vermessen und damit die Beurkundung des Kaufvertrages vorbereiten. Minister Dr. Backhaus hatte in dem seit Langem währenden Streit im vergangenen Jahr angeboten, die Vermittlerrolle zu übernehmen. Jetzt äußert sich der Minister zufrieden mit der Lösung:

„Von heute an kann man sagen, der Frieden von Neuendorf ist ausgerufen. Erarbeiten muss man den Frieden jetzt aber gemeinschaftlich. Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar, dass wir die Sache jetzt doch so schnell lösen konnten. Ich habe das Thema von einem Jahr übernommen und mit den beiden Kommunen ein Jahr lang gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass jeder Grundstücksinteressent jetzt den Spatz in der Hand nimmt und nicht auf die Taube auf dem Dach wartet.“

Stralsunds Oberbürgermeister Alexander Badrow fügt hinzu: „Ich bin dankbar für diesen Kompromissvorschlag und hoffe auf Zustimmung der Stralsunder Bürgerschaft.“

Bürgermeister Thomas Gens bilanziert: „Mit dem heutigen Tag wird endlich Rechtssicherheit herrschen und wir werden es mit diesen Verträgen hinbekommen, dass für die Einheimischen leistbare Grundstücke auf der Insel bleiben.“

Der Hintergrund des Streits liegt in einem gut 150 Jahre zurückliegenden Ereignis begründet. Im Jahr 1872 wurde Neuendorf von einer schweren Sturmflut getroffen, bei der zahlreiche Häuser zerstört wurden. Auf dem klösterlichen Grundstückseigentum durften neue Häuser errichtet werden, das Eigentum blieb dabei allerdings auf die Gebäudegrundfläche begrenzt.

Bis 1945 stand das klösterliche Grundstückseigentum unter städtischer Güter- und Klosterverwaltung. Danach folgten 1946 die entschädigungslose Enteignung und die Auflösung der städtischen Klöster und Stiftungen.

In der DDR bestand keine Verkehrsfähigkeit der Grundstücke. Diese war auch nach der Wende eingeschränkt bis zur Vermögenszuordnung im Jahre 2002.

Anfang der 90er Jahre wurden als Interimslösung Pachtverträge mit der Gemeinde geschlossen und ein Pachtzins von 0,50 DM/m² (= 0,26 Euro/m²) vereinbart.

Seither ist die Hansestadt Stralsund bemüht, einen angemessenen Pachtzins von den Grundstücksnutzern zu erwirken. Eine gütliche Einigung konnte bislang nicht erreicht werden, so dass schließlich eine Vielzahl von Gerichtsverfahren in Gang gesetzt werden mussten.

Im Jahr 2018 stellte das Landgericht Stralsund rechtskräftig fest, dass der mit der „Interimslösung“ Anfang der 90er Jahre vereinbarte Pachtzins für die Jahre seit Klageerhebung bis 2014 wegen einer offensichtlichen Äquivalenzstörung auf mindestens 3,20 Euro/m² (= 80 Euro/m² x 4 Prozent) anzuheben ist.

Jetski für Wasserschutzpolizei

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier hat heute in Schwerin zwei neu beschaffte Wassermotorräder vom Typ Yamaha Waverunner FX SVHO an das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Diese haben ihren Standort bei der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin, werden aber in Zukunft auf den Gewässern in ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen.

„Wir haben Wassermotorräder ja bereits im Jahr 2018 getestet, denn bei Sportbooten und Wassersportgeräten gibt es in den letzten Jahren technische Weiterentwicklungen. Sowohl die Außenbordmotoren werden kompakter und leistungsfähiger als auch die Wassermotorräder werden für Wassersportler immer erschwinglicher und damit als Wasserfahrzeug zunehmend interessanter. So nimmt auf den Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl von Wassermotorädern und anderen Wassersportgeräten zu und manche sind in dem Irrglauben unterwegs, dass auf dem Wasser keine Regeln und Vorschriften gelten, sondern der eigene Spaß im Vordergrund steht. Ein Jetski verleitet aufgrund der Motorisierung und Wendigkeit zum schnellen und risikoreichen Fahren. So gefährden die Fahrer nicht nur sich selbst, sondern behindern auch den Schiffsverkehr“, sagte der Minister.

„Die Wasserschutzpolizei hat jetzt bessere Einsatzmöglichkeiten sowohl bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr, als auch bei ihren Kontrollen zur Einhaltung des Natur- und Umweltschutzes. So erhöhen wir die Sicherheit auf unseren Wasserwegen. Wir werden die Wassermotorräder flexibel sowohl auf den Küstengewässern als auch auf den Binnenwasserstraßen des Landes einsetzen“.

Das sechsköpfige Bedienpersonal wurde bereits geschult, entsprechende Ausstattung wie Neoprenanzüge, Prallschutzwesten, Helme, Kopfhörer und Schutzbrillen sind beschafft.

Aufzug für ambulante Kinderarztpraxis

Wolgast – Seit dem 01. April 2020 befindet sich eine ambulante Kinderarztpraxis mit drei Fachärzten am Kreiskrankenhaus Wolgast. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins hat Gesundheitsminister Harry Glawe heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von 500.000 Euro übergeben. Mit dem Geld soll unter anderem ein Aufzug für die Kinderarztpraxis gebaut und in die weitere Ausstattung an Mobiliar und IT-Technik investiert werden. Die Gesamtkosten für den Umbau des ersten Obergeschosses des Ostflügels des Krankenhauses belaufen sich mit der heutigen Fördermittelübergabe auf insgesamt 1,5 Millionen Euro.

„Die konsequente Öffnung des Kreiskrankenhauses Wolgast für die ambulante und stationäre Versorgung und Ansiedlung der niedergelassenen Ärzte an der Klinik ist eine entscheidende Möglichkeit, ein regionales Versorgungskrankenhaus wie das Kreiskrankenhaus Wolgast zu einem Regionalen Gesundheitszentrum weiterzuentwickeln. Das ist eine Herausforderung, der sich alle Beteiligten gemeinsam stellen. Die Baumaßnahme wird komplettiert. Wir schaffen die Voraussetzungen, damit die Kinderportalpraxisklinik und die ambulante Versorgung auf solide Füße gestellt werden können. Für unsere kleinen Patienten wurde ein besonderes Modell der sektorenübergreifenden Versorgung auf den Weg gebracht. Dafür danke ich allen Beteiligten“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe. „Es wird darüber hinaus ein wesentlicher Beitrag für die medizinische Versorgung der Einheimischen in der ländlichen Region geleistet. Hinzu kommt, dass die Region zudem stark touristisch geprägt ist. Auch Gäste profitieren von den Entwicklungen.“

„Wir sind sehr dankbar für die weitere Förderung des ambulanten Versorgungszentrums für die Kindermedizin“, sagte der Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses Wolgast, Peter Hingst. Mit dem Anbau des Personenaufzugs soll verhindert werden, dass Mütter mit Kinderwagen oder kleine Patienten mit Handicap erst durch Umwege im stationären Klinikbereich die Kinderarztpraxis erreichen. „Vorgesehen ist ein Anbau an der Giebelseite des Hauses inklusive eines Glasvorbaus. Der Aufzug verbindet das Erdgeschoss mit der Kinderarztpraxis im 1. Obergeschoss. Wenn alles wie geplant läuft, gehen wir von einer Inbetriebnahme Anfang des kommenden Jahres aus“, so Hingst weiter. In der Bauphase wird es zu geringfügigen Beeinträchtigungen für die Patienten sowie den Praxis- und Krankenhausbetrieb kommen, über die rechtzeitig informiert werden soll.

„Der Einbau soll sehr zeitnah umgesetzt werden. Gerade die Corona-Pandemie verdeutlicht, wie wichtig alle hygienischen und sicherheitsrelevanten Erfordernisse zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Patientinnen und Patienten sind. Hierzu zählt auch die Vermeidung unnötiger Wege. Der Aufzug leistet hierfür konkrete Unterstützung vor Ort“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe deutlich.

„Seit Eröffnung der Kinderportalpraxisklinik im Juni 2017 sind in dieser rund 6.000 Kinder betreut worden“, erläuterte die Ärztliche Direktorin am Kreiskrankenhaus Wolgast, Dr. Maria Zach. Diese kamen zu 69 Prozent hauptsächlich aus der Region Ostvorpommern und zu 31 Prozent aus weiteren Landesteilen Mecklenburg-Vorpommerns sowie aus den anderen Bundesländern. „Gründe für den Krankenhausbesuch waren vor allem Atemwegsinfektionen, Fieber und Magen-Darmprobleme. Das Durchschnittalter der Kinder betrug knapp fünf Jahre und der Zeitpunkt der häufigsten Inanspruchnahme lag zwischen 10 und 11 Uhr“, informierte die Ärztliche Direktorin.

Aktuell arbeiten sieben Kinderärzte in der vom Gesundheitsministerium unterstützten Kinderportalpraxisklinik. „Wir sind jetzt zusammen mit unseren Medizinern und den Kinderfachärzten des ambulanten Versorgungszentrums gefordert, aus unseren inzwischen dreijährigen Erfahrungen und wissenschaftlichen Untersuchungen das Modell der Kinderportalpraxisklinik für die Familien der Region sowie für unsere Urlauber zukunftsweisend weiterzuentwickeln“, so Zach.

ASP in Deutschland angekommen

Schwerin – Seit heute Vormittag ist es amtlich. Deutschland ist das nächste Land, welches von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen ist.

Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Nachweis des ASP-Virus bei einem im Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, tot aufgefundenen Wildschwein. Der bereits stark verweste Tierkadaver wurde unweit der polnischen Grenze gefunden. Es handelt sich um den ersten Nachweis der ASP in Deutschland.

„Auch wenn der Fundort des Tieres ca. 140 km von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt ist, gilt es, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben hochzufahren. Die Mindestan­forderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind unbedingt einzuhalten.“ sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

„Von höchster Wichtigkeit ist jetzt auch die Suche nach Fallwild, das sogenannte passive Monitoring. Hier sind wir alle gefragt“, so Backhaus weiter. Neben den Jagdaus­übungs­­­berechtigten seien vor allem die Straßen­meistereien, Polizeidienststellen, Feuerwehren und Landwirte sowie alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, Fallwild umgehend den örtlich zuständigen Veterinärämtern zu melden. Die Kadaver müssen unbedingt beprobt und untersucht werden, damit im Ernstfall unverzüglich alle notwendigen Erstmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn je eher ein Eintrag der ASP ins Land erkannt wird, desto besser sind die Chancen die Ausbreitung der Tierseuche im Land zu verhindern und diese Tierseuche erfolgreich zu bekämpfen,“ so der Minister weiter.

Zur Früherkennung im Hausschweinebereich, aber auch zur Gewährleistung eines hohen Biosicherheitsstandards in Schweine haltenden Betrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits zu Jahresbeginn das sogenannte ASP-Landesprogramm in Kraft gesetzt“ erklärt Minister Backhaus. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig. Schweine haltenden Betrieben wird damit in normalen, seuchenfreien Zeiten die Möglichkeit gegeben, sich auf die Bedingungen einzustellen, die bei Auftreten der ASP bei Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen zu wirken beginnen. Insbesondere ist dann der Handel mit Schweinen aus diesen Gebieten erschwert und nur unter bestimmten, nach der Schweinepest-Verordnung und dem Durchführungsbeschluss 2014/709/EU geltenden Voraussetzungen mit Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes möglich.

„Wir schaffen somit Vorlauf für den Fall der Fälle, denn fehlt dieser, würden sowohl Betriebe in gefährdeten Gebieten und Pufferzonen, bestandsbetreuende Tierärzte, Veterinärämter als auch das Land in den ersten vier Monaten nach Errichtung dieser Restriktionszonen vor schwierige Probleme gestellt werden“, macht Minister Backhaus deutlich.

Schweinehalter, die an dem Programm teilnehmen wollen, wenden sich bitte an ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und erklären dort schriftlich ihre Teilnahme. Die Details der Durchführung des Programms werden den Betrieben von den zuständigen Amtstierärzten erläutert. Das Land und die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern unterstützen das Programm mit einer Beihilfe durch Übernahme der entstehenden Kosten für die virologische Untersuchung der anfallenden Proben. Die Kosten der Probenahme sind vom Tierhalter zu tragen.

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Für andere Haus- und Nutztierarten und auch den Menschen stellt die ASP keine Gefahr dar. Für die infizierten Schweine endet eine Infektion jedoch in der Regel tödlich.

Das ASP-Virus ist zudem sehr widerstandsfähig. Es bleibt auch während des Verwesungsprozesses des Schweins über Wochen und Monate infektiös. In Schlachtkörpern und Blut hält sich das Virus monatelang, in Gefrierfleisch sogar jahrelang. Eine Bekämpfung ist also nur dann erfolgreich, wenn das Virus am Ort des Auftretens mit allen möglichen Mitteln bekämpft wird. Entsprechend komplex gestaltet sich das ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation und wird als schwer kontrollierbar angesehen. So besitzt diese Tierseuche keine Tendenz zur schnellen Ausbreitung. In Verbindung mit der hohen Widerstandsfähigkeit des ASP-Virus in der Umwelt, einer vergleichsweise niedrigen Ansteckungsfähigkeit (Kontagiosität) sowie aufgrund der hohen Schwarzwilddichten wird dies als Erklärung gesehen, dass die ASP sich zwar langsam ausbreitet, das Infektionsgeschehen jedoch nicht von selbst erlischt.