Menü Schließen

Chancengerechtigkeit von Kindern und Familien

Torgelow – Das Lokale Bündnis für Familie Uecker-Randow aus Torgelow (Vorpommern-Greifswald) hat beim Deutschen Kita-Preis 2020 den zweiten Platz in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ erreicht. Sozialministerin Stefanie Drese wird die Auszeichnung am Mittwoch, den 19. August in Torgelow vornehmen. Der Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro für weitere Projekte dotiert.

„Ich freue mich sehr über diese hohe Auszeichnung, die das Lokale Bündnis durch seinen langjährigen und unermüdlichen Einsatz für mehr Teilhabe und größere Chancengerechtigkeit von Kindern und Familien absolut verdient hat“, sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Damit werde die vielfältige Arbeit des Bündnisses in der dünn besiedelten und strukturschwachen Region bundesweit gewürdigt. Der Deutsche Kita-Preis hat Strahlkraft für ganz Mecklenburg-Vorpommern, so Drese.

Die Ministerin hob das große Netzwerk in der Region Uecker-Randow hervor. Die 57 Bündnispartner, darunter Kitas und Tagespflegeeinrichtungen, Einzelpersonen, Firmen, Verwaltung und Politik, entwickeln herausragende Projekte mit denen sie die Jury überzeugen konnten“, sagte Drese.

Das Bündnis engagiert sich seit vielen Jahren ausdauernd und nachhaltig dafür, die Lage von Kindern und Familien zu verbessern. Dabei werden vielfältige Akteure bedarfsorientiert einbezogen, wie z.B. bei der kostenlosen Bereitstellung komplett gefüllter Schulranzen für Kinder bedürftiger Familien. Gemeinsam werden pragmatische, unmittelbare, aktionsbezogene Lösungen entwickelt.

Drese: „Vorbildlich ist darüber hinaus der Einsatz des Bündnisses für Vielfalt und Demokratie sowie die Vermittlung von Werten. Kinder lernen dadurch Respekt, Toleranz und Zusammenhalt.“

Dorfmoderatoren

Neue Schulungsreihe startet an Hochschule Neubrandenburg

Neubrandenburg – Menschen mit Herz für ihr Dorf sind die Zielgruppe eines Angebots der Hochschule Neubrandenburg: Am Freitag startet ein neuer Durchgang zur Schulung von Dorfmoderatoren. Das Energieministerium hat der Hochschule dafür jetzt einen Zuwendungsbescheid über 190.000 Euro aus dem Fonds für Ländliche Gestaltungsräume übermittelt.

„Die gezielte Befähigung von Menschen vor Ort, das Miteinander der Gemeinschaft zu befördern und Projekte anzustoßen, kann einen wirksamen Beitrag zur nachhaltig bürgerschaftlich getragenen Regionalentwicklung leisten“, formulierte der auch für Landesentwicklung zuständige Minister Christian Pegel in seinem Begleitschreiben zum Förderbescheid. „Ich freue mich darüber, dass der Kurs so gut gebucht wurde, zeigt es doch, dass den Menschen ihr Dorf am Herzen liegt und sie etwas bewegen wollen, um es noch lebenswerter zu gestalten. So kommen wir unserem Ziel, überall gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, näher“, so Pegel weiter.

Knapp 40 Frauen und Männer aus den Dörfern der ländlichen Gestaltungsräume haben sich für diesen Schulungsdurchgang beworben. In sechs Modulen werden ihnen bis Dezember Grundlagen der Kommunikation, Einblicke in das Projektmanagement und Antworten auf die Frage, wie sie Geld für Projekte in ihrem Dorf beschaffen können, vermittelt.

Bereits 21 Ehrenamtler sind in zwei vorangegangenen Kursen 2016 und 2017 zu Dorfmoderatoren ausgebildet worden, damals mit Mitteln aus dem LEADER-Programm, das der Strukturförderung des ländlichen Raums dient und aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) finanziert wird. Dabei hat sich gezeigt, dass es vor allem auf die Fähigkeit ankommt, andere zum Mitmachen zu motivieren, um das dörfliche Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Diese Fähigkeit zu erwerben oder zu stärken ist Ziel der Schulung. (Hinweis an die Medienvertreter: Kontakt zu Absolventen der Schulung vermittelt auf Wunsch die Hochschule unter heymann@hs-nb.de.)

Im März 2021 beginnt ein weiterer Ausbildungsgang. Bewerbungen aus den Dörfern der ländlichen Gestaltungsräume (siehe Hintergrund unten) nimmt die Hochschule Neubrandenburg ab sofort entgegen, die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2021. Alle Informationen finden Sie unter https://www.hs-nb.de/dorfmoderation

Der Begriff Ländliche Gestaltungsräume steht für ländliche Räume, die im Vergleich zum Landesdurchschnitt vor besonders großen Herausforderungen hinsichtlich ihrer Bevölkerungs- und Wohlstandsentwicklung stehen.

Verwirklichung der Gleichstellung

Schwerin – In der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als Staatsziel verankert. Eine wichtige Grundlage dafür ist das Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Zur leichteren Umsetzung des Gesetzes im Arbeitsalltag hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung und einer Expertin für Gleichstellungsrecht einen Handlungsleitfaden erarbeitet.

„Unsere neue Informationsbroschüre soll vor allem für die Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst eine Hilfestellung für ihre tägliche Arbeit sein und als Nachschlagewerk dienen. Zugleich bietet die Handreichung Unterstützung für die Personalverantwortlichen“, betont Gleichstellungsministerin Stefanie Drese.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden viele Erfahrungen bei der Umsetzung gemacht. Diese und häufig auftretende Fragestellungen wurden in dem Handlungsleitfaden aufgegriffen. Anhand von Tipps, Checklisten und Beispielen werden die einzelnen Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes erläutert.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern beim Thema Gleichstellung durch erfolgreiche Maßnahmen mit zahlreichen engagierten Beteiligten viel erreichen können“, so Ministerin Stefanie Drese. Insbesondere wurden mit der Neufassung des Gesetzes im Jahr 2016 die erfolgreichen Instrumente zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung gesetzlich verankert. So sind nunmehr der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den obersten Landesbehörden zur Förderung der gleichmäßigen Verteilung von Frauen und Männern in Führungspositionen und begleitende Maßnahmen zum Umsetzung der Zielvereinbarungen gesetzlich geregelt. Außerdem wurden Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Frauen und Männer, insbesondere für solche, die Familien- und Pflegeaufgaben wahrnehmen, in das Gesetz aufgenommen.

Auch die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten wurden gestärkt. Drese: „Mit dem Leitfaden geben wir ihnen ein zusätzliches Instrument an die Hand, um ihre Stellung in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zu stärken.“

Der Handlungsleitfaden steht auf der Webseite des Sozialministeriums zum Download zur Verfügung und kann dort zudem als Printausgabe bestellt werden.

Nord Stream 2

Schwesig: Landesregierung steht hinter dem Bau der Ostseepipeline

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ein Gespräch mit dem CEO der Nord Stream 2 AG Matthias Warnig geführt.

„Wir stehen weiter ganz klar hinter dem Bau der Ostseepipeline. Sie ist wichtig für die Energieversorgung in Deutschland. Wir sind uns mit Nord Stream einig, dass das Projekt zum Erfolg geführt werden soll“, bekräftigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Haltung der Landesregierung im Anschluss an das Gespräch.

„Es ist gut und richtig, dass Deutschland schon bald aus der Atomenergie aussteigt. Auch von der Kohlekraft wollen wir uns verabschieden. Mecklenburg-Vorpommern setzt stark auf die erneuerbaren Energien. Wir wollen zudem die Chancen der Wasserstofftechnologie für unser Land nutzen, die nicht nur in der Speicherung von Energie, sondern auch in der Erschließung neuer sauberer Wirtschaftszweige liegt. Für uns ist aber auch klar, dass wir darüber hinaus zumindest als Übergangstechnologie Gas als Energieträger brauchen. Deshalb haben wir das Pipelineprojekt immer befürwortet“, sagte Schwesig zur Begründung.

„Wir sind im höchsten Maße verärgert über die Erpressungsversuche aus den USA. So geht man unter befreundeten Nationen nicht miteinander um“, sagte Schwesig. „An unserer Haltung wird das aber nichts ändern. Wir setzen darauf, dass der Pipelinebau möglichst schnell abgeschlossen wird.“

Mecklenburg-Vorpommern in Europa

Informationsbüro in Brüssel heißt künftig „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“

Schwerin – Das „Informationsbüros Mecklenburg-Vorpommern bei der EU“ wird mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 in „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“ umbenannt. In Brüssel hat sich die die Begrifflichkeit „Vertretung“ mittlerweile durchgesetzt und auch einen besseren Wiedererkennungswert.

Innenminister Lorenz Caffier: „Beamtinnen und Beamte der Kommission oder des Parlamentes benutzen zumeist den Begriff „Vertretung“, selbst wenn unser Büro formell noch anders heißt. Wir wollen uns der mittlerweile langjährigen Staatspraxis anpassen und auch als Zeichen selbstbewusster Interessenvertretung auf Brüsseler Ebene das Informationsbüro in „Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union“ umbenennen. Aufgaben und Befugnisse ändern sich durch die Umbenennung nicht.

Die Länderaußenstellen in Brüssel wurden 1993 formell anerkannt durch das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der EU (EUZBLG). In Art. 23 Abs. 2 GG heißt es, in Angelegenheiten der Europäischen Union wirken durch den Bundesrat die Länder mit. Damit sind die Länder im Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene neben dem Bund aktiv eingebunden und arbeiten in vertrauensvoller Kooperation mit der Ständigen Vertretung in diesem gesetzlichen Rahmen in Brüssel zusammen.

Elektronischer Identitätsnachweis für EU-Bürger

Schwerin – EU-Bürger und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können künftig auf Antrag eine Chipkarte für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) erhalten. Der Bundestag hatte im letzten Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Die Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion), die bereits in den Personalausweis und in die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) integriert ist, dient als Online-Ausweisfunktion dem Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu elektronischen Verwaltungsdienstleistungen.

Bislang konnte die eID-Funktion also nur von Deutschen und von Ausländerinnen und Ausländern, die dem Aufenthaltsgesetz unterfallen und einen Aufenthaltstitel besitzen, genutzt werden. Nun soll die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden. Dazu wurde vom Bund mit dem eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) eine eID-Karte für Unionsbürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums auf freiwilliger Basis eingeführt.

Das eID-Karte-Gesetz, welches am 1. November 2019 in Kraft getreten ist, gibt den Ländern auf, die zuständigen Stellen zu bestimmen, die künftig die Funktion der eID-Karte-Behörde wahrnehmen. Diese Regelung ist mit der eID-Karte-Zuständigkeitslandesverordnung – eIDKZustLVO M-V für Mecklenburg-Vorpommern getroffen worden. Mit dieser Vorschrift sind nunmehr die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, die amtsfreien Gemeinden und der Ämter für die Ausstellung der eID-Karten in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Unter Nutzung der technischen Infrastruktur beim Personalausweis wird nur eine geringfügige Anpassung der kommunalen IT erforderlich sein. Der Bund hat eine kostendeckende Gebühr für die eID-Karte angekündigt.

Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen worden, um eine Bearbeitung entsprechender Fälle (z.B. Nutzung der eID-Karte durch eine andere Person als den Karteninhaber) aus einer Hand zu gewährleisten.

Mit der praktischen Einführung dieser eID-Karte wird insbesondere wegen der notwendigen Schaffung der technischen Voraussetzungen im November 2020 gerechnet.

Wasser marsch – aber in Maßen

Schwerin – Anlässlich der hochsommerlichen Hitze und anhaltenden Trockenheit appelliert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus an alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem kostbaren Nass sorgsam umzugehen und es nicht achtlos zu verwenden. Auch wenn die örtlichen Wasserversorger in Mecklenburg-Vorpommern davon ausgehen, dass die Versorgung der Bevölkerung, wie auch in den heißen Vorsommern, jederzeit gesichert werden kann, ist dennoch ein sparsamer Wassereinsatz geboten. Landesweit liegt der Trinkwasserverbrauch
gegenwärtig um 10 bis 25 Prozent höher als in den übrigen Monaten.

Alle Trinkwasserförder- und -aufbereitungsanlagen laufen auf Hochtouren. Eventuellen Aufrufen und Hinweisen der örtlichen Wasserversorger ist daher unbedingt Beachtung zu schenken, wenn es bei anhaltender Hitze und Trockenheit dazu kommen sollte.

Insbesondere das übermäßige Bewässern von Grün-flächen hält der Minister für vermeidbar. „Rasen hat ein gutes Regenerationsvermögen und kann auch mal auf „Wassersparen gesetzt“ werden.“, so der Minister.

Dr. Till Backhaus: „Alle sollen in diesen heißen Tagen wohltuende Erfrischung im, am und mit dem Wasser finden. Aber bitte genießen Sie maßvoll.“

Die heißen Temperaturen führen auch dazu, dass sich Massenvorkommen von Algen in der zentralen Ostsee bilden und diese sich bei ruhiger Wetterlage an der Wasseroberfläche anreichern können. Begünstigt werden diese Algenmassenentwicklungen durch die Wieder-freisetzung von Nährstoffen – insbesondere Phosphor – aus den Bodenablagerungen in den tiefen Becken der Ostsee. Dieses Phänomen wird durch den Sauerstoff-mangel in großen Gebieten der zentralen Ostsee verstärkt.

Bei auflandigem nördlichen bis östlichen Winden besteht die Gefahr, dass die Algen auch die Küsten und Häfen an der deutschen Küste erreichen und diese durch absterbendes Pflanzenmaterial und Fäulnis-Prozesse verunreinigen.

Manche Algengattungen sind potenziell toxisch, d. h. für Badende besteht die Gefahr von Hautreizungen. Insbesondere sollte auch darauf geachtet werden, dass algenhaltiges Wasser nicht verschluckt wird. Dr. Till Backhaus: „Achten Sie bitte auch auf kleine Kinder und Haustiere, etwa Hunde, dass sie die Algenanlandungen nicht berühren oder aufnehmen.“

Waldbrandschutz

Schwerin – „Die anhaltend hohe Brandgefahr ähnelt einem Marathon, den Wald und Feld mal wieder durchstehen müssen“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus. Die Hochs Detlef und Emil sorgen seit vergangener Woche für eine besonders stabile und weiträumige Hitzewelle. Vor allem im Süden und Osten des Landes herrscht die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5. Zudem hat sich im gesamten Land der Unterboden seit den Dürrejahren 2017 und 2018 nicht wieder mit Wasser füllen können, weshalb die Vegetation kaum kühlendes Nass verdunsten kann.

„Mit der Hitze kommen Blitze“ titelte der Deutsche Wetterdienst gestern. Doch diese Brandquelle ist lange nicht so schlimm wie eine von Menschen verursachte. Denn die Mehrheit der Vegetationsbrände sind auf gewollte und ungewollte Brandstiftung oder Erntearbeiten in der Land- und Forstwirtschaft zurückzuführen. In diesem Jahr hat die Waldbrandzentrale Mirow bislang 41 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 6,05 Hektar erfasst.

Besonders mit Blick auf die aktuellen Erntearbeiten mahnt der Minister die Landwirte zur Vorsicht. So können etwa heißgelaufene Mähdrescher und Erntemaschinen leicht zu Feldbränden führen. Und er erinnert an die Waldbrandschutzverordnung. So ist etwa an Feldrandgebieten ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ein sechs Meter breiter Wundstreifen anzulegen, wenn der Abstand zum Wald weniger als 50 Meter beträgt. Sofern den Verpflichtungen nicht nachgekommen wird, ist die Forstbehörde befugt, die Maßnahme auf Kosten des Flächeneigentümers durchzuführen zu lassen.

Seit den verheerenden Bränden in Lübtheen 2019 hat sich der Öffentlichkeit – im wahrsten Sinne des Wortes – eine weitere Gefahrenquelle ins Gedächtnis eingebrannt: die Selbstentzündung von Munition. Das Land arbeitet weiter an der Herkulesaufgabe, die Kampfmittel zu beseitigen. Darüber hinaus hat es unlängst das Waldbrandschutzprojekt THOR aus der Taufe gehoben, das Präventions- und Nachsorgestrategien für waldbrandgefährdete Gebiete erarbeitet.

„Leider können wir Flächenbrände nicht ganz ‚abschaffen‘, auch wenn wir gut aufgestellt sind. Aber wenn die Bevölkerung und Touristen Acht geben, ist das Gefahrenpotenzial so gut wie gebannt“, ermahnt der Minister.

Alle sind aufgerufen, sich an die gängigen Verhaltensregeln zu halten.

  • Geben Sie Acht auf den Wald, seien Sie umsichtig und aufmerksam!
  • Parken Sie auf befestigten Flächen, damit heiße Autoteile nicht Gras in Brand setzen können!
  • Halten Sie die Waldzufahrten für Rettungsfahrzeuge frei!
  • Beachten Sie zwingend das aktuelle Rauch- und Lagerfeuerverbot im Wald. Wer dagegen verstößt, riskiert das Leben von Mensch und Tier und setzt die Natur aufs Spiel!