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Autor: Rügenbote

Zuschüsse für Heizungserneuerung!

Schwerin – Viele Heizungen im Land sind in die Jahre gekommen und müssen demnächst ausgetauscht werden. „Dafür können Sie staatliche Zuschüsse beantragen. Diese sind im Rahmen des Klimaschutzpakets des Bundes in diesem Jahr deutlich gestiegen“, wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel und präzisiert: „Je nach Art Ihrer neuen Heizung erhalten Sie bis zu 45 Prozent Zuschuss. Diesen Höchstsatz bekommen Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihre Heizung von Öl auf Holzpellets oder auf eine effiziente Wärmepumpe umrüsten.“

Die Zuschüsse beantragen können Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie Freiberufler, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände.

Kommunen profitieren doppelt

„Besonders interessant ist eine Umrüstung alter Ölheizungen für Kommunen. Sie können doppelt profitieren: Zusätzlich zum Zuschuss vom Bund können sie über die Klimaschutz-Förderrichtlinie bzw. über die regenerative Energieversorgungs-Richtlinie auch eine Landesförderung erhalten“, so Christian Pegel. Infos dazu finden Sie hier: www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Klima/Klimaschutz/F%C3%B6rderung/

Auf der Webseite www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie sind weitere Klimaschutz-Fördermöglichkeiten des Bundes für Kommunen etwa für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung oder den Einsatz eines Klimaschutzmanagers zusammengestellt.

Zuschuss vor Vorhabenbeginn beantragen

Zu beachten ist für alle: „Sie müssen den Antrag auf Zuschuss vor Vorhabenbeginn stellen, also bevor Sie den ersten Vertrag zur Installation Ihrer neuen Heizung abschließen“, nennt Christian Pegel eine wichtige Voraussetzung für die Förderung. Zudem sind die technischen Mindestanforderungen im Detail zu prüfen und dabei zu erfüllen – dabei hilft der Heizungsinstallateur.

Die vollständige Übersicht zu den Neuerungen bei der Heizungsförderung finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa): www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html Weitere Ideen zur Verbesserung der Energieeffizienz und ihre Förderung gibt es auf: www.deutschland-machts-effi-zient.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Foerderfinder/foerderfinder.html

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit zinsgünstigen Krediten den Einbau von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch hier hat sich bei der Förderung von Heizungen im Rahmen des Programms „Energieeffizient sanieren“ zum Jahresanfang einiges geändert. Alternativ zum Bafa-Zuschuss fördert die KfW bei energetischen Sanierungen auch Gas-Brennwertheizungen. Mehr dazu: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/

Lassen Sie sich beraten

Landeszentrum für erneuerbare Energien (Leea) Bastian Riesebeck, Tel. 03981 4490-106, E-Mail: projektleitung@foerderung-leea-mv.de

Landesenergie- und Klimaschutzagentur (Leka) Tel. 03831 457038, E-Mail: info@leka-mv.de Web: www.leka-mv.de

Verbraucherzentrale Tel. 0800 80 98 02 400, Web: www.verbraucherzentrale-mv.eu/wissen/energie

Bundesweite Beratung und Information:

Förderhöhen im Detail (jeweils in Prozent der förderfähigen Kosten)

Bestehende Gebäude:

  • Solarthermieanlagen: 30 Prozent
  • Biomasseanlagen: 35 Prozent, bei Austausch einer Ölheizung 45 Prozent
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen: 35 Prozent, bei Austausch einer Ölheizung 45 Prozent
  • Gas-Hybridheizungen: 30 Prozent, bei Austausch einer Ölheizung 40 Prozent (Kombination einer neuen Gasheizung mit einer Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage)

„Renewable Ready“-Gas-Brennwertheizungen 20 Prozent (Gas-Hybridheizung, die Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung      muss innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Heizung erfolgen)Neubauten:

  • Solarkollektoranlagen: 30 Prozent
  • Biomasseanlagen: 35 Prozent

Land finanziert soziale Einrichtungen weiter

Schwerin – Viele soziale Einrichtungen und Dienstleister können ihre Arbeit derzeit nicht im gewohnten Umfang leisten und nicht dort, wo sie es sonst tun. „Die Landesregierung hilft bei der Bewältigung der Krise“, betont Sozialministerin Stefanie Drese.

„Wir wollen unsere sozialen Einrichtungen weiter finanzieren, auch wenn Sprachkurse ausfallen und Beratungsstellen oder Jugendclubs zu bleiben müssen“, verdeutlichte Drese heute in Schwerin. „Bewilligte Fördermittel werden grundsätzlich weitergezahlt, auch wenn den Empfängerinnen oder Empfängern durch die Coronakrise die Leistungserbringung momentan nicht oder nicht im vollen Umfang möglich ist. Damit sorgen wir dafür, dass Gehälter bezahlt und unvermeidbare Kosten bestritten werden können“, so die Ministerin.

Drese: „Gemeinsam mit dem Sozialschutz-Paket der Bundesregierung und den Anstrengungen der Kommunen gewährleisten wir solidarisch, dass die soziale Infrastruktur und die sozialen Angebote in unserem Land aufrecht erhalten bleiben und nach der Corona-Pandemie wieder zur Verfügung stehen.“

Gleichzeitig appelliert Ministerin Drese an die sozialen Einrichtungen und Dienstleister, die ihre wichtige Arbeit momentan nicht erbringen können, an anderer Stelle oder auf andere Art und Weise mitzuhelfen. „Meine Bitte ist, dass die sozialen Dienstleister bei der Krisenbewältigung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten unterstützen. Meine Bitte an die dort Beschäftigten ist, sich weiterhin aktiv einzubringen“, so Drese.

Versuch es doch mal mit Umweltbildung

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Back­haus ruft alle Kinder und Jugendlichen herzlich dazu auf, sich verstärkt mit Umweltthemen zu beschäftigen. Sein Ministerium hat dazu in Zusammenarbeit mit nach­geordneten Behörden und vielen Partnern der Umweltbildung eine Vielzahl von digitalen Informations- und Arbeits­materialien zusammen­gestellt, mit denen sich Kinder selbständig am PC oder von den Eltern ausgedruckt beschäftigen können. „Das ersetzt zwar nicht das Erlebnis vor Ort, kann aber Lust machen, die ein oder andere Ein­richtung der Umweltbildung zu besuchen – sobald das wieder möglich ist“, sagt Backhaus.

Die Materialien sind über unten genannte Kurz-URL www.lm.regierung-mv.de/kinderbeschaeftigung aber auch auf der Sonderseite Fragen zu Corona? zu erreichen. Sie sind außerdem auf der Themenseite zur Umweltbildung zu finden. Dort wird das Angebot auch langfristig abrufbar bleiben. Das Material soll die Lehr- und Lernpakete ergänzen, mit denen die Schüler von ihren Lehrern versorgt wurden. Die Liste wird ständig erweitert.

MV hält an Prüfungen weiterhin fest

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Bettina Martin begrüßt den KMK-Beschluss zu einem einheitlichen Vorgehen bei den diesjährigen Abschlussprüfungen. Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister aller Länder haben heute in einer Telefonschaltkonferenz einen Beschluss gefasst, bei den Abschlussprüfungen für das Schuljahr 2019/2020 einheitlich vorzugehen.

„Ich begrüße es sehr, dass es bei den Abschlussprüfungen ein gemeinsames Vorgehen der Länder gibt. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das, dass wir an den bekannten Planungen festhalten, im März und April keine Prüfungen abzuhalten und sie ab Mai stattfinden zu lassen. Die Termine werden derzeit erarbeitet. Wir werden sie rechtzeitig bekanntgeben, damit die Schülerinnen, Schüler und die Lehrkräfte Gelegenheit haben, sich rechtzeitig vorzubereiten“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Die Kultusministerkonferenz hat heute folgenden Beschluss gefasst:

  1. Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.
  2. Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können.
  3. Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt.
  4. Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen.
  5. Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab.

Weitere steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer hat heute weitergehende steuerliche Maßnahmen angeordnet, um Unternehmen in der aktuellen Situation zu entlasten. Als eine Art Liquiditätsspritze, kann bei wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag kurzfristig ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

Unternehmen leisten eine Sondervorauszahlung, damit die monatliche Umsatzsteuer einen Monat später gezahlt werden kann. Indem die Steuerverwaltung die für 2020 gezahlte Sondervorauszahlung nun herabsetzt, erhalten die Unternehmen – insbesondere Freiberufler und sehr kleine Unternehmen – die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet.

„Wir brauchen jetzt pragmatisches Handeln. Mit der Rückerstattung der Vorauszahlungen hilft die Steuerverwaltung schnell und unbürokratisch“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Zum Tod von Alfred Gomolka

Schwesig: Gomolka hat den Aufbau unseres Landes entscheidend geprägt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute nach der Nachricht vom Tod Alfred Gomolkas das Wirken des ersten Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach der Deutschen Einheit gewürdigt: „Mit großer Bestürzung haben wir vom Tode des ersten Ministerpräsidenten unseres Bundeslandes Alfred Gomolka erfahren. Er hatte dieses Amt vom 27. Oktober 1990 bis zum 19. März 1992 inne.

Wir feiern in diesem Jahr den 30. Geburtstag unseres schönen Bundeslandes. Der CDU-Politiker Alfred Gomolka gehörte zu den Frauen und Männern der ersten Stunde, die den Aufbau eines demokratischen Mecklenburg-Vorpommerns maßgeblich und mit großer Leidenschaft auf den Weg gebracht haben. In kürzester Zeit mussten zahlreiche Gesetze erarbeitet und beschlossen werden. Die Wirtschaftskrise, insbesondere die Werftenkrise, brach aus. Tausende Arbeitsplätze gingen in kürzester Zeit verloren. Die Verunsicherung war groß. Viele Menschen hatten Angst vor der Zukunft. Alfred Gomolka hat sich diesen riesigen Herausforderungen mutig gestellt und den Aufbau unseres Landes nach der Deutschen Einheit entscheidend mitgeprägt.

Als späteres langjähriges Mitglied des Europäisches Parlaments war ihm das Zusammenwachsen innerhalb Europas immer ein Herzensanliegen, für das er sich stets eingesetzt hat. Für sein Engagement für unser Land und Europa gebühren ihm großer Dank und höchste Anerkennung.

Seinen Angehörigen spreche ich mein tiefempfundenes Beileid aus. Wir verabschieden uns in stiller Trauer von Alfred Gomolka und werden sein Andenken stets in Ehren halten.“