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Autor: Rügenbote

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Schwerin – Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus trifft auch die Wirtschaft hart. Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Der Finanzverwaltung werden erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eingeräumt. Dadurch soll den Steuerpflichtigen in dieser besonderen Situation geholfen werden.

„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind unverschuldet in eine schwierige wirtschaftliche Situation geraten – das gilt ganz besonders für Branchen mit intensivem Publikumsverkehr und große Teile des Einzelhandels. Als Finanzverwaltung wollen wir daher schnell und mit möglichst wenig Bürokratie Unterstützung leisten. Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam mit dem Bund auf erste steuerliche Maßnahmen geeinigt haben“, so Finanzminister Reinhard Meyer.

Ab sofort gilt Folgendes:

1. Unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse formlose Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, sowie formlose Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen. Die entstandenen Schäden müssen wertmäßig nicht im Einzelnen nachgewiesen werden. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel kann in diesen Fällen auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.

2. Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge für Gewerbesteuer gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus, dass diese an die Gemeinden zu richten sind.

3. Die Vereinfachungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

4. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bei unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bei rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern in der Regel abgesehen. In diesen Fällen werden die im Zeitraum ab dem vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten Säumniszuschläge für diese Steuern bis zum 31. Dezember 2020 erlassen.

Die innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmten bundeseinheitlichen Regeln stehen in Kürze im Steuerportal M-V zum Download bereit. Fragen zu den steuerlichen Maßnahmen beantworten die zuständigen Finanzämter. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerportal M-V zu finden.

Kindergartentag wird verschoben

Güstrow – Der für den 25. April in Güstrow geplante Kindergartentag Mecklenburg-Vorpommern, dessen Schirmherrschaft Sozialministerin Stefanie Drese übernommen hat, ist abgesagt. Er soll auf einen späteren Termin im Jahr verschoben werden. Darauf haben sich die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LVG) und die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern als Organisatoren der Veranstaltung verständigt.

„Bei über 450 angemeldeten Teilnehmenden und einem sehr abwechslungsreichen Programm fällt diese Entscheidung nicht leicht. Doch angesichts unseres gemeinsamen Ziels, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gibt es keine andere Möglichkeit“, sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Drese: „Mein Dank gilt der LVG und der Unfallkasse MV für diese folgerichtige Entscheidung und die bisher geleistete Organisation der Großveranstaltung. Ich hoffe auf das Verständnis der Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagesmütter und Tagesväter.“

Über die Absage wurden alle Angemeldeten sowie die Ausstellerinnen und Aussteller bereits informiert. Über einen möglichen Nachholtermin des Kindergartentages und alle weiteren Entwicklungen werden die Organisatoren rechtzeitig und umfangreich informieren.

Schwesig würdigt 18. März 1990 als besonderen Tag in der deutschen Geschichte

Schwerin – „Auch wenn wir gegenwärtig eine schwierige Krise zu bewältigen haben, möchte ich an einen Tag erinnern, der Deutschland nachhaltig verändert hat und ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Geschichte ist. Am 18. März 1990 gab es in Ostdeutschland seit über vierzig Jahren die erste demokratische Wahl. Die Menschen im Osten hatten wirklich eine Auswahl zwischen unterschiedlichen demokratischen Parteien und ihren Kandidatinnen und Kandidaten. Die Friedliche Revolution war mit diesem Wahltag unumkehrbar geworden. Er war ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Deutschen Einheit“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig anlässlich der ersten freien und geheimen Volkskammerwahl.

Die Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent belege, wie groß das Interesse der Menschen an den politischen Veränderungen im eigenen Land war. „Die Menschen nutzten ihre Chance, selbst zu bestimmen, wer ihre Interessen im höchsten Parlament vertritt. Mit dem Wahlergebnis wurde auch klar: Die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hatten für eine schnelle Deutsche Einheit gestimmt. So bestand die wichtigste Aufgabe der neuen Regierung darin, Voraussetzungen für die Wiedervereinigung Deutschlands zu schaffen.“

Schwesig: „Viele Vereine, Verbände und auch Unternehmen feiern 2020 ihren 30. Geburtstag, auch unser schönes Bundesland. Wir können auf eine erfolgreiche Entwicklung zurückblicken. Unsere Städte und Dörfer sind schöner geworden. Viele innovative Unternehmen haben sich bei uns angesiedelt, die attraktive Ausbildungs- und Arbeitsplätze bieten. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand. In diesen Tagen beschäftigt uns vor allem die Corona-Krise. Wir alle können dazu beitragen, die Ausbreitung dieser gefährlichen Krankheit zu verlangsamen. Im wirtschaftlichen Bereich geht es jetzt vor allem darum, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Die Landesregierung wird alles dafür tun, damit sich die positive Entwicklung unseres Landes fortsetzt.“

Letzte Volkskammerwahl in der DDR

Justizministerin Hoffmeister: „30. Jahrestag der ersten freien Wahl in der DDR ist denkwürdig“

Schwerin – „Die erste freie und zugleich letzte Volkskammerwahl in der DDR war ein Paradebeispiel für eine ersehnte Demokratie und ein ehrliches Interesse an Politik. Das zeigte sich an der Wahlbeteiligung von 93,4 Prozent. Die Menschen wollten endlich selbst bestimmen, wer im Parlament ihre Interessen vertreten soll. Auch die Zahl der 19 angetretenen Parteien war ein Zeichen für das Ende der unterdrückten politischen Vielfalt. Der Bogen in die politische Gegenwart lässt sich insofern spannen als dass die Wahlbeteiligung und das politische Interesse an Wahlen wieder zunehmen. Auch der politische Diskurs wird wieder lebhafter.

Das ist gut, solange der Diskurs sachlich und respektvollem Umgang geführt wird. So froh ich 30 Jahre nach der ersten freien Wahl in der DDR auch hier in den ostdeutschen Ländern über eine gestiegene Wahlbeteiligung bin, so sehr bestürzt es mich, dass wir immer stärker die Menschen, vor allem die im öffentlichen Leben stehenden Personen, vor Angriffen und Beleidigungen schützen müssen. Daher hat sich Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat einem Entschließungsantrag der Länder Hamburg, Bremen und Bayern zur effektiven Bekämpfung der Kriminalität durch Verbreitung strafbarer Inhalte in sozialen Netzwerken angeschlossen. Wir wollen erreichen, dass auch die, die unter Pseudonym Hass posten, sich selbst dann nicht unseren Strafverfolgungsbehörden entziehen können, wenn ihre Daten auf Servern im Ausland gespeichert sind“, so Ministerin Hoffmeister.

„Der 30. Jahrestag der ersten und letzten freien Wahl in der DDR ist aber auch deswegen ein besonders denkwürdiger Tag, weil mit dem Votum der Wählerinnen und Wähler der Weg in die Deutsche Einheit geebnet werden konnte“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Mittlere Reife und Abitur

Schwerin – Wegen der Schulschließungen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 (Corona) bis einschließlich 19. April 2020 wird es im März und April 2020 in Mecklenburg-Vorpommern keine Prüfungen zur Mittleren Reife und zum Abitur geben. Darüber hat Bildungsministerin Bettina Martin heute informiert.

Alle diesjährigen zentralen Abiturprüfungen, die sonst im März und April 2020 stattgefunden hätten, werden erst Mitte Mai beginnen. Die Abiturprüfungen werden damit auf den Zeitraum verschoben, der ursprünglich für die Nachschreibtermine vorgesehen war. Die Prüfungen zur Mittleren Reife sollen Anfang Mai beginnen. Für die einzelnen Fächer werden ab Mitte Mai neue Nachprüfungstermine festgelegt. Die genauen Termine dafür wird das Bildungsministerium zeitnah bekannt geben.

„Mir ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen wissen, woran sie sind und die Zeit zu Hause nutzen können, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Sie müssen sich keine Sorgen um ihre Prüfungen machen. Wir finden flexible Lösungen und Wege, wie die Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr ihre Abschlüsse erlangen können. Lehrerinnen und Lehrer, die in das Prüfungsgeschehen eingebunden sind, wollen wir voll freistellen, damit sie sich auf diese Aufgabe konzentrieren können“, betonte Martin.

2. Sitzung des Interministeriellen Führungsstabes

Schwerin – Die Mitglieder des Interministeriellen Führungsstabes sind heute zu ihrer 2. Sitzung zusammengekommen, um die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden koordinierend zu unterstützen. Viele Einzelfragen zu den Beschlüssen und Maßnahmen der Landesregierung gegen die Corona-Ausbreitung aus den verschiedenen Fachbereichen der Ministerien und der Landkreise sowie kreisfreien Städte wurden erörtert.

Der Staatssekretär im Innenministerium, Thomas Lenz, der die Sitzung regelmäßig leitet, erläuterte vor allem die heutigen Festlegungen zu touristischen Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern, die am 16. März 2020 rückwirkend in Kraft treten.

„Jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern darf sich natürlich auch nach wie vor innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bewegen, also auch die Inseln besuchen. Ebenso können Personen, die ihren Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Arbeit nachgehen, in unser Bundesland reisen, ebenso wie Personen ohne ersten oder zweiten Wohnsitz in M-V, die aber hier einer erwerbsmäßigen oder selbstständig Tätigkeit nachgehen“, sagte der Staatssekretär.

Kita-Schließungen: Drese zieht positives Zwischenfazit

Schwerin – „Wir können mit der Umsetzung der Kita-Schließungen und der Einrichtung der Notfallbetreuung sehr zufrieden sein. Mein Dank gilt den Kitas, Tagespflegepersonen und Jugendämtern für die sehr gute Kooperation und Umsetzung. Und mein Dank gilt den Eltern für deren sehr hohes Verantwortungsbewusstsein und das Verständnis für die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie.“

Sozialministerin Stefanie Drese zieht ein positives Fazit nach der Schließung von Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflegestellen am (gestrigen) Montag. Die allermeisten Eltern konnten schon am Übergangstag ihre Kinder zu Hause betreuen.

Drese: „Ich weiß, dass das für viele Eltern nur schwer zu organisieren war. Umso erfreuter bin ich, dass dies bereits am ersten Tag so gut gelungen ist. Das zeigt die hohe Bereitschaft, sich und andere vor den Auswirkungen des Coronavirus so gut wie möglich zu schützen.“

Auf Grundlage gemeldeter Zahlen aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin (mit Ausnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte) und Hochrechnungen des Sozialministeriums lag die Quote der Notfallbetreuung in den Kindertageseinrichtungen (inkl. Tagespflege) bei unter vier Prozent. Bei gut 115.000 Kindern in Kindertageseinrichtungen wären das zwischen 3.500 und 4.500 Kindern in der Notfallbetreuung.

Auch wenn sich die Zahl der Kinder in der Notfallbetreuung nach Prüfung von Einzelfällen in den Jugendämtern noch leicht erhöhen kann, sind dies nach Ansicht von Drese sehr gute Werte für eine wirksame Bekämpfung des Coronavirus.

Die Ministerin appelliert an alle Eltern, auch weiterhin nicht die Großeltern mit der Betreuung zu beauftragen, weil ältere Menschen zur Risikogruppe zählen. „Und auch der Aufbau von privaten Betreuungsgruppen läuft dem Ziel, alle sozialen Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken, diametral entgegen“, so Drese.

Ausbreitung des Corona-Virus

Die heutigen Maßnahmen der Landesregierung (17. März 2020) ergänzen die zehn bereits beschlossenen Maßnahmen im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 14. März 2020

Schwerin – Mit zunehmender Dynamik verbreitet sich das neue Corona-Virus in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. In gleichem Maße nehmen auch die Auswirkungen auf das öffentliche und private Leben sowie die Wirtschaft zu. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mit ihrem Beschluss vom 14.03.2020 notwendige Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung in Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. Die aktuelle Situation verlangt sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Wirtschaftsakteuren im Land viel ab.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten die eingeleiteten Maßnahmen starke Einschnitte in ihren Alltag. Die Wirtschaft wiederum steht vor der Herausforderung, vorübergehend sinkende bis hin zu komplett wegfallenden Absatz- und Gästezahlen zu verkraften und finanziell zu überbrücken. Ziel ist es, Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen. Besonders betroffen von den aktuellen Entwicklungen sind unter anderem die hiesige Tourismusbranche sowie der Handel, bei denen sich der weitgehende Wegfall des Ostergeschäfts erheblich auswirken wird.

Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung müssen daher als erster Schritt zur Bewältigung der Gesamtsituation verstanden werden. Im nächsten Schritt muss nun alles Erforderliche getan werden, um die Wirtschaft sicher durch die Krise zu begleiten.

Die Landesregierung begrüßt deshalb die bereits angekündigten und ergriffenen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung der Kurzarbeiterregelung rückwirkend ab dem 01.03.2020, zu flexiblen Regelungen im Steuerbereich sowie zur Ausweitung des Großbürgschaftsprogramms und bestehender Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken. Die bundesseitig angestellten Überlegungen, gemeinsam mit den Sozialpartnern Lösungen zur Lohnfortzahlung im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung zu erarbeiten, werden ausdrücklich unterstützt. Hinzu kommt die beschlossene Investitionsoffensive des Bundes, die eine Aufstockung der Investitionen um über 12 Milliarden Euro allein im Bundeshaushalt vorsieht. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat ihrerseits mit dem Investitionshaushalt 2020/2021 bereits umfassende Investitionen auf den Weg gebracht. Nach Überwindung der aktuellen Situation werden sie weitere wichtige Impulse für ein Wiedererstarken der Wirtschaft setzen.

A. In Ergänzung zu den bereits am 14. März 2020 beschlossenen 10 Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Mecklenburg- Vorpommern hat die Landesregierung gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten verständigt. Deshalb beschließt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende weitere Maßnahmen:

1. Verkaufsstellen des Einzelhandels

Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels werden ab dem 18.03.2020, 06:00 Uhr geschlossen; ein Verkauf mittels Lieferdiensten und / oder Abholung bleibt gestattet. Nicht betroffen von den Schließungen sind:

– Einzelhandel für Lebensmittel,
– Wochenmärkte,
– Abhol- und Lieferdienste,
– Getränkemärkte,
– Apotheken,
– Sanitätshäuser,
– Drogerien,
– Tankstellen,
– Banken und Sparkassen,
– Poststellen,
– Frisöre,
– Reinigungen,
– Waschsalons,
– Zeitungsverkauf,
– Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte,
– Tierbedarfsmärkte sowie
– der Großhandel.

Landesweit wird aus dringendem öffentlichen Interesse das Sonntag-Verkaufsverbot aufgehoben. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

2. Dienstleistungen, Handwerk

Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe sowie das Gesundheitshandwerk können ihren Betrieb fortsetzen unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen.

3. Sonstige Einrichtungen

Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:

-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,
– Messen, Ausstellungen,
– Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (innen und außen),
– Spezialmärkte,
– Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
– der Sportbetrieb in und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
– Schwimm- und Spaßbäder,
– Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
– sowie Spielplätze (innen und außen).

4. Gaststätten und Restaurants

Gaststätten und Restaurants dürfen nur zwischen 6 Uhr und 18 Uhr öffnen, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. An die Gäste wird appelliert, zueinander ausreichend Abstand zu halten. Darüber hinaus ist die Anwesenheit von 50 oder mehr Personen in einer Gaststätte/Restaurant untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice ist ohne zeitliche Einschränkung möglich.

5. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze

Den Betreibern von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und vergleichbaren Angeboten, wie etwa homesharing, ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gäste, die bereits angereist sind, haben bis spätestens 19. März 2020 ihren Urlaub zu beenden und abzureisen.

6. Touristische Reisen aus privatem Anlass nach Mecklenburg-Vorpommern

Touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden. Von dem Verbot umfasst sind auch Reisebusreisen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren erster Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, deren zweiter Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und die in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit nachgehen.

Von den Regelungen ausgenommen sind Personen, die ihrer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nachgehen.

Betretungseinschränkungen

Zu den bereits beschlossenen Betretungsregelungen vom 14.03.2020 zum Beispiel für Alten- und Pflegeheime kommen nachfolgende Einschränkungen hinzu:

Der Besuch von stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gemäß §§ 45 ff. SGB VIII, ist für solche Besucherinnen und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor dem beabsichtigten Besuch in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für die Dauer von 14 Tagen ab Rückkehr aus diesen Ländern bzw. diesen Gebieten untersagt.

8. Zusammenkünfte

Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind untersagt.

Verboten sind jegliche Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und anderswo.

Unaufschiebbare Zusammenkünfte wie Trauungen und Beisetzungen sind in Gegenwart von maximal 20 Personen zulässig.

Die genannten Maßnahmen gelten vom 18. März 2020 06:00 Uhr bis einschließlich 19. April 2020.
Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium sowie das Sozialministerium werden gebeten, für die unter 1-8 genannten Maßnahmen eine entsprechende Regelung zu erlassen.

B. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist entschlossen, die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch zielgerichtete Maßnahmen so weit wie möglich abzufedern. Hierfür beschließt sie nachfolgendes 100-Millionen-EURO-Sofortprogramm sowie weitere Maßnahmen:

1. Fortsetzung bestehender Bürgschafts- und Darlehensinstrumente

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen im Rahmen der bewährten Bürgschafts- und Darlehensinstrumente. Sie wird notwendige Flexibilisierungen und Vereinfachungen vornehmen, um den Betroffenen schnellstmöglich helfen zu können.

Landesbürgschaften

Darüber hinaus wird die Landesregierung ein Landes-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auflegen. Die diesbezüglichen Anträge sollen schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich außerdem durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern für Kredite von Hausbanken von 1,25 Mio. Euro auf bis zu 2,5 Mio. Euro pro Einzelfall.

Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro können ab sofort in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.
Um den Unternehmen schnellstmöglich helfen zu können, werden die Verfahren durch eine Erweiterung der Möglichkeit für Expressbürgschaften beschleunigt. Damit werden Zusagen der Bürgschaftsbank innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.

3. Liquiditätshilfen für Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU)

Es wird eine Liquiditätsunterstützung für KMU und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro eingeführt. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung ausgereicht werden (GSA). Darüber hinaus wird eine weitere Liquiditätsunterstützung für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro eingeführt.
Die vorgenannten rückzahlbaren Zuschüsse sind als nachrangig zu behandeln.

4. Verfahrensbeschleunigungen für Landeszuschüsse

Die Auszahlung von Investitionszuschüssen aus dem Programm der GRW an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Investitionszuschüssen an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung sowie von Forschungs- und Entwicklungszuschüssen für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen soll innerhalb von einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung erfolgen.

5. Finanzwirtschaftliche Maßnahmen

Die Landesregierung wird die vom Bund ergriffenen Maßnahmen zur Flexibilisierung im Steuerbereich umfassend anwenden. Hierzu gehört die großzügige Genehmigung von Anträgen auf:

a. zinslose Steuerstundung,
b. Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer und
c. der Erlass von Säumniszuschlägen.

Von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Die vorbenannten Maßnahmen gelten vom Zeitpunkt der Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31.12.2020.

6. Digitale Unterstützung für KMU

Das Digitalisierungsministerium wird beauftragt, gemeinsam mit dem Einzelhandelsverband und den Digitalisierungspartnern im Land den Aufbau einer landeseigenen Online-Handelsplattform für Einzelhändler und Produkte für Verbraucher jeglicher Art aus dem Land Schritt für Schritt aufzubauen. Diese soll aus Mitteln der digitalen Agenda, hier den Fördermitteln für die Förderung von KMU bei Digitalisierungsmaßnahmen, finanziert und mit den Mitteln eines kollaborativen Arbeitsprozesses mit den digitalen Talenten und der Kreativwirtschaft im Land möglichst kurzfristig entwickelt und mit ersten Bausteinen möglichst zeitnah umgesetzt werden, beispielsweise mittels eines Online-Hackathon.

7. Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird sich fortlaufend mit Unternehmen, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaften austauschen, um aus erster Hand Informationen zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten und bedarfsgerecht steuernd eingreifen zu können.

Die genannten Ministerien werden gebeten, die erforderlichen Regelungen für die unter Teil B Ziffer 1. bis 7. genannten Vorhaben zu erlassen und umzusetzen.