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Autor: Rügenbote

Gefälschte amtliche Liegenschaftskarten

Schwerin – Das Internetportal „https://solumio.net/“ bietet ein kostenpflichtiges Online-Bestellverfahren für Liegenschaftskarten an. Anbieter dieser Seite ist laut Impressum die Firma RIS Internet Limited mit Sitz in Gibraltar. Die Aufmachung dieser Seite vermittelt den Eindruck, dass hier amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erworben werden können.

Die über diese Seite beziehbaren Produkte sind offensichtlich amtlichen Auszügen nachempfundenen. Zur Verstärkung des Eindrucks der Amtlichkeit wird dabei unberechtigterweise im Dokumentenkopf das Landeswappen verwendet. Derartige vermeintlich „amtliche Auszüge“ werden bei der Vorlage bei Behörden (z.B. im Baugenehmigungsverfahren) als Fälschungen angesehen und nicht akzeptiert.

Eine ordnungsgemäße Erstellung und Herausgabe von amtlichen Auszügen ist Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens. Dabei bieten die zuständigen Aufgabenträger bereits heute Liegenschaftskarten und andere amtliche Produkte über ihre sogenannten Geodatenshops auf einfache und zuverlässige Weise online an. Alternativ können Sie sich auch direkt an die Katasterämter, die im Land tätigen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die Landgesellschaft M-V mbH oder das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK) im Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) wenden.

Darüber hinaus ist im Geodatenviewer GAIA-MV über die Internetseite des Geoportals M-V (https://www.geoportal-mv.de/portal/) eine Einsicht in ausgewählte Inhalte des Liegenschaftskatasters für Jedermann jederzeit kostenlos möglich.

Doppelhaushalt Vorpommern-Greifswald

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa hat über den Doppelhaushalt 2020/2021 des Landkreises Vorpommern-Greifswald entschieden. Mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung durch den Landkreis geht damit die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zu Ende.

Der Landkreis hatte im Jahr 2017 mit dem Ministerium für Inneres und Europa eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen. Wenn der Landkreis die jährlich vereinbarten Ziele einhält, gewährt ihm das Land Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt rund 22 Mio. Euro. Bislang wurden davon bereits 12,5 Mio. Euro ausgezahlt.

Für das aktuelle Jahr sowie auch für die Folgejahre konnte der Landkreis einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Darüber hinaus schmilzt der Schuldenberg kontinuierlich.

„Noch vor wenigen Jahren war der Landkreis Vorpommern-Greifswald das finanzielle Sorgenkind in unserem Land. Mittlerweile hat sich die Haushaltslage stabilisiert und die guten Ergebnisse der vergangenen Jahre zeigen, dass die Kombination von Landesmitteln und erheblichen eigenen Anstrengungen einen Weg aus der finanziellen Misere eröffnet haben“, lobt Innenminister Lorenz Caffier die gemeinsamen Kraftanstrengungen. Selbst wenn der Landkreis auch in den nächsten Jahren noch nicht aus dem Vollen schöpfen könne, sei das Erreichen des Haushaltsausgleichs zumindest in greifbare Nähe gerückt.

Das Ministerium hat dem Landkreis die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 11,5 Mio. Euro (2020) bzw. 5,5 Mio. EUR (2021) genehmigt. Der Landkreis investiert in den Haushaltsjahren 2020/2021 insbesondere in seine Straßen und Gebäude.

Hate Speech und Fake News

Ministerin Martin: Hass und Bedrohungen haben auch im Netz nichts zu suchen

Schwerin – „Fake News“, „Hate Speech“ und „Shitstorm“ kennt heute jeder. Viele wurden bereits Zeugen oder gar Opfer dieser Entwicklungen im Internet. Mit der neuen Broschüre aus der Reihe „20 Fragen, 20 Antworten“ arbeitet die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (LpB) in enger Zusammenarbeit mit dem „Helden statt Trolle“-Team des Landeskriminalamtes (LKA) das Thema auf. Gewohnt kurz und präzise beantwortet die Publikation, warum Hate Speech gefährlich ist und welche rechtlichen Grenzen bestehen.

Bildungsministerin Bettina Martin begrüßte dieses Engagement: „Wir wollen Menschen im Umgang mit den sozialen Medien unterstützen. Es ist wichtig, objektive Berichterstattung von „Fake News“ unterscheiden zu können in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen in ihren Filterblasen bewegen. Wir müssen auch im Netz Respekt vor anderen haben. Man kann unterschiedlicher Meinung sein und sachlich diskutieren. Beschimpfungen oder Hass haben aber auch dort nichts zu suchen. Ich halte das für unabdingbar für das demokratische Miteinander in unserer Gesellschaft.“

„Noch vor wenigen Jahren waren Begriffe wie Hassrede, also ‚Hate Speech‛, ‚Fake News‛ oder ‚Shitstorm‛ eher unbekannt“, erklärte die Ministerin. „Heute hingegen sind es geflügelte Worte. Vor allem für Personen des öffentlichen Lebens und viele Institutionen gehört die Auseinandersetzung mit Hass im Netz zum Alltag. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gilt, den Schutz der Person auf dem Boden der Verfassung und des Strafrechtes durchzusetzen“, so Martin.

Seit 2016 veröffentlicht die Landeszentrale für politische Bildung die Themenhefte „20 Fragen/20 Antworten“. Die Ausgabe „Flucht und Fluchtursachen“ wurde beispielsweise mit 50.000 Exemplaren aufgelegt. Sie stieß auch in anderen Bundesländern auf großes Interesse und wurde dort verteilt. „Beim Verständnis von Hate Speech sind niedrigschwellige Hintergrundinformationen sehr wichtig. Wir wollen die Leserinnen und Leser mit der neuen Publikation zum Weiterdenken anregen“, betonte der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Jochen Schmidt.

Das Themenheft ist das Ergebnis einer mittlerweile 4-jährigen erfolgreichen Kooperation der LpB mit dem Landesprojekt „Helden statt Trolle“ des LKA, die fortgeführt werden soll. Die neue Publikation kann kostenlos im Shop der LpB bestellt werden und steht auch zum Download bereit.

Unternehmer 2020 in M-V gesucht

Schwerin – Unternehmer des Jahres 2020 in Mecklenburg-Vorpommern gesucht – zum 13. Mal wird der landesweite und branchenübergreifende Preis der Wirtschaft ausgelobt. Einsendeschluss der Bewerbungen ist der 27. März 2020. „Herausragende Unternehmerpersönlichkeiten, beispielgebende Unternehmensentwicklungen und Betriebe, die besondere Aktivitäten zur Fachkräftesicherung umgesetzt haben – das sind die Leistungen, die wir beim Unternehmerpreis auszeichnen. Wir wollen so das herausragende Engagement der Wirtschaft würdigen. Jeder ist aufgerufen, geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Und Betriebe können sich auch selbst bewerben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Die Unternehmer mit ihren Mitarbeitern bringen unser Land wirtschaftlich voran und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. Deshalb steht die Auszeichnung symbolisch für verantwortungsvolles Unternehmertum und engagierte Mitarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Glawe. Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen. In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien.

In der Kategorie Unternehmerpersönlichkeit werden Unternehmerinnen und Unternehmer geehrt, die unabhängig von ihrer Unternehmensgröße, der Rechtsform (außer gemeinnützige GmbH und Vereine) sowie vom Wirtschaftsbereich herausragende, beispielgebende Leistungen erbracht haben und sich als herausragende Unternehmerpersönlichkeit besonders auszeichnen.

In der Kategorie Unternehmensentwicklung werden Unternehmen ausgezeichnet, die unabhängig von ihrer Unternehmensgröße, der Rechtsform (außer gemeinnützige GmbH und Vereine) und vom Wirtschaftsbereich beispielgebende und positive Unternehmensentwicklungen genommen haben. Anlässlich des Landesjubiläums „30 Jahre Mecklenburg Vorpommern“ sind besonders in diesem Jahr auch viele Bewerbungen/Vorschläge von/für Unternehmen willkommen, deren Unternehmensgeschichte bzw. -entwicklung die Wendezeit und die Aufbauleistung der letzten 30 Jahre widerspiegelt.

In der Kategorie Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit werden Unternehmen geehrt, die unabhängig von ihrer Unternehmensgröße, der Rechtsform (außer gemeinnützige GmbH und Vereine) und vom Wirtschaftsbereich besondere Aktivitäten und Anstrengungen zur Fachkräftesicherung vornehmen und sich in diesem Zusammenhang auch auf betriebliche und individuelle Lösungen für eine familienfreundliche Arbeitsorganisation und ein entsprechendes Betriebsklima einsetzen.

Die Finalisten und Preisträger werden auf einer öffentlichen Veranstaltung am 24. Juni 2020 im Ernst-Barlach-Theater in Güstrow (Landkreis Rostock) geehrt. Der Wirtschaftsminister und die Repräsentanten der Träger des Wettbewerbs werden die Auszeichnungen persönlich überreichen. Die Auszeichnung der Preisträger in den drei Kategorien umfasst je eine Stele „Unternehmer des Jahres in MV“ und eine Urkunde sowie Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro. In den vergangenen Jahren wurden zusätzlich zwei Sonderpreise verliehen.

Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de. Einsendeschluss ist der 27. März 2020.

Weitere Informationen zu Bewerbungen und Nominierungen:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Ansprechpartnerin: Rylana Nehring
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin
Telefon: 0385/588-5208
E-Mail: r.nehring@wm.mv-regierung.de

Träger des Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

Hilfe für finanzschwache Kommunen

Berlin – Der Bundesrat hat heute eine Verlängerung des Zeitraumes gefordert, in dem finanzschwache Kommunen Hilfen des Bundes für Investitionen in Anspruch nehmen können. Der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die Entscheidung: „Angesichts der aktuellen Baukonjunktur brauchen wir einen verlängerten Förderzeitraum“, so Reinhard Meyer.

Die Bundesregierung hatte im Sommer 2015 einen Fonds eingerichtet, um finanzschwache Kommunen bei Investitionen zu unterstützen. Bundesweit sollten 7 Mrd. Euro zur Verfügung stehen, um Kommunen beim Breitbandausbau, dem Schulneubau und städtebaulichen Maßnahmen zu helfen. Allerdings sollte der Abrechnungszeitraum 2022 enden. Der Bundesrat hat daher heute einem Antrag zugestimmt, der von der Bundesregierung eine Verlängerung des Förderzeitraumes um zwei Jahre vorsieht.

Die Länderkammer begründete die Verlängerung damit, dass es sich bei den geförderten Projekten oft um kostenintensive Vorhaben handele, die meist sowohl bei Planungen als auch bei den Bauleistungen ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorsehen. Bei Schulprojekten sei man zudem an die Ferienkorridore gebunden, um den laufenden Schulbetrieb nicht zu stören. Nicht zuletzt aber seien die Kapazitäten der Baubetriebe bundesweit ausgeschöpft, so dass oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse erzielt werden. Auch steigende Baupreise führen zu weiteren Abstimmungsprozessen in den Kommunalvertretungen.

Finanzminister Reinhard Meyer stellte sich daher auch hinter den Beschluss des Bundesrates: „Öffentliche Investitionen scheitern derzeit weniger an fehlenden finanziellen Mitteln, sondern vor allem an fehlenden Kapazitäten im Baugewerbe. Wir brauchen daher die Verlängerung des Förderzeitraumes, damit die finanzschwachen Kommunen – wie vom Bund gewünscht – in Stadtentwicklung, Schulen und Breitband investieren können.“

Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Berlin – Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn für den Radverkehr in Deutschland“, zeigte sich Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrsminister Christian Pegel am Rande der Bundesratssitzung in Berlin am Freitagmittag erfreut über die abschließende Beratung und Zustimmung des Bundesrates zur Neugestaltung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

„Die neue StVO stärkt den Radverkehr bewusst gegenüber dem Autoverkehr und macht das Radfahren auf unseren Straßen sicherer“, fasste Pegel die unterschiedlichen Neuerungen im Straßenverkehr zusammen. Mit dem Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern werde die gleichberechtigte Teilnahme von Radfahrenden am Verkehr genauso deutlich gemacht wie mit dem beim Rechtsabbiegen von LKW nunmehr vorgeschriebenen Schritttempo.

„Gerade die schweren Unfallfolgen für Fußgänger und Radfahrende bei Rechtsabbiegefehlern durch LKW haben die Verkehrsministerkonferenz mehrfach beschäftigt – ich freue mich, dass der Bundesverkehrsminister den auch durch Mecklenburg-Vorpommern besonders betonten Forderungen nach einem wirksamen gesetzlichen Vorgehen gegen diese oft verheerenden Unfallsituationen entsprochen hat“, so Pegel.

Programm „Zukunftsfähige Feuerwehren“

Innenminister der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterzeichnen Vereinbarung für gemeinsame Beschaffung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen

Berlin – Der Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier und der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg Michael Stübgen haben heute in Berlin eine Vereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Feuerwehreinsatzfahrzeugen des Typs TLF 5000 (TLF-W Typ Brandenburg) unterzeichnet.

„Wir werden für Mecklenburg-Vorpommern 11 geländegängige Waldbrandtanklöschfahrzeuge über das 50-Millionen-Förderprogarmm für die Feuerwehren anschaffen. Die schlimmen Waldbrände in Lübtheen haben uns allen vor Augen geführt, wie wichtig auch angesichts der Klimaveränderungen die technische Ausstattung unserer Feuerwehren ist. Wir nutzen bereits in Brandenburg vorhandenes Know-how, das beschleunigt das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und durch größere Stückzahlen werden wir sicher am Ende einen anderen Preis erzielen können. So spart uns die gemeinsame Beschaffung Zeit und Geld“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Ein weiterer Vorteil ist, dass dann beide Bundesländer an der Landesgrenze kompatible Technik haben.“

Brandenburgs Innenminister zeigte sich überzeugt, dass die zusätzliche Kooperation beiden Bundesländern bei der Brandbekämpfung zugutekomme. „Waldbrände kennen keine Landesgrenzen, das muss auch für unsere Bemühungen bei der Brandbekämpfung gelten. Die gemeinsame Vereinbarung unserer Bundesländer bringt Vorteile für alle Seiten. Wir sparen Zeit, wir sparen Geld und wir helfen unseren Feuerwehren beim schwierigen Einsatz gegen die Waldbrände. Deshalb freue ich mich, dass wir unsere Zusammenarbeit weiter intensivieren konnten.“

Mecklenburg-Vorpommern wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens, das Brandenburg durchführt, über einen Rahmenvertrag 11 Tanklöschfahrzeuge beziehen. 80 Prozent der Kosten übernimmt das Land und alle Landkreise und kreisfreien Städte erhalten bei Übernahme eines 20%igen Eigenanteils ein solches Fahrzeug, wobei für die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommerns-Greifswald mit Blick auf die Waldflächen jeweils zwei Fahrzeuge vorgesehen sind.

Hass und Hetze im Internet

Innenminister Caffier: Verantwortliche aus der Anonymität des Netzes holen!

Berlin/Schwerin – Mit einer Bundesratsinitiative sagt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Niedersachsen dem Hass im Internet stärker den Kampf an. Die Initiative geht auf eine Beratung der letzten Innenministerkonferenz zurück.

Innenminister Lorenz Caffier sagte heute dazu in seiner Rede im Bundesrat: „Wir alle beobachten, dass insbesondere in sozialen Medien längst nicht nur ein rauer Ton herrscht, sondern unter dem Deckmantel der Anonymität Hass gesät wird. Uns muss bewusst sein, dass Worte irgendwann auch in Taten umschlagen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen es unseren Ermittlungsbehörden leichter machen, an die Täter heranzukommen. Ich möchte eine Gesellschaft, in der wir Hass, Hetze und Gewalt immer und überall entschieden entgegentreten. Wenn das bisher im Internet nicht in dem Maß geschieht, wie wir das eigentlich erwarten, dann müssen wir Gesetze ändern. Wir brauchen eine leichtere Identifizierbarkeit, um gegen Beleidigungen und Hass vorzugehen. Es geht ausdrücklich nicht um einen Zwang zu Klarnamen auf Plattformen. Pseudonyme sind weiter möglich, aber der richtige Name muss bei der Registrierung angegeben werden.“

Um sich z.B. bei einer Plattform wie Twitter anzumelden, wählt man heute einen beliebigen Namen und nutzt eine beliebige E-Mail-Adresse. Mit Änderungen am „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ sollen künftig alle Nutzer bei der Registrierung ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben müssen. Das Ziel: Im Fall von Straftaten, insbesondere sogenannter Hate-Speech, sollen die Urheber leichter ermittelt werden.

Zudem sollen diese neue Regelung sowie auch die weiteren Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch auf Spieleplattformen ausgeweitet werden. „Soziale Medien wie Facebook oder Twitter sind das Eine. Aber Kommunikation jeder Form, darunter eben auch Hass, findet immer öfter auf Plattformen außerhalb dieser Anbieter statt, z.B. auf Spieleplattformen. Deshalb müssen diese Regeln auch dort gelten“, so der Innenminister.