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Tag: 9. November 2023

Jugendbeteiligung und bessere Integration

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am 08. November 2023 den Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf realisiert die Landesregierung nach Aussage von Drese gleich drei wichtige sozialpolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode.

„Wir wollen mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern eine chancengerechte Gesellschaft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir wollen mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Und, wir wollen verbindliche Beteiligungsangebote für Seniorinnen und Senioren schaffen“, sagte Drese im Landtag.

Für diese drei Ziele schaffe der Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes eine wichtige Grundlage, um die Teilhabe und Mitsprache vieler Gruppen im Land zu stärken und fördern, so die Ministerin. „Gerade in Zeiten, in der die innergesellschaftlichen Spannungen stärker werden, in der viele Menschen erschöpft sind und Angst vor der Zukunft haben, wollen wir mit dieser Gesetzesinitiative ein Signal für die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs, für ein friedliches Zusammenleben in Anerkennung der Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern setzen.“

Drese: „Ganz vorne stehen dabei für mich die jungen Menschen in unserem Land. Viele wollen sich einbringen. Wenn wir sie gewinnen wollen, dann müssen wir sie noch vielmehr mitnehmen, als dies bisher geschehen ist. Daher ist es an der Zeit, ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung, insbesondere in ihrem nahen Lebensumfeld, zu bieten.“

Erstmals soll deshalb in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festgeschrieben werden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern, betonte Drese.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz soll Zuwanderung, Integration und Teilhabe für Mecklenburg-Vorpommern verbindlich gestaltet werden. „Zuwanderung leistet einen wichtigen und notwendigen demografischen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Landes und damit zum Erhalt unserer Leistungskraft und unseres Wohlstands“, hob Drese hervor.

Ohne Zuwanderung verschärfe sich das Arbeitskräfteproblem in vielen Branchen enorm – in der Pflege, im Tourismus, im produzierenden Sektor, im Dienstleistungsbereich, so die Ministerin. „Voraussetzung für die Gestaltung eines guten Miteinanders ist die Bereitschaft zugewanderter wie bereits hier lebender Menschen, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Grundwerte anzuerkennen und zu leben“, verdeutlichte Drese.

Wesentliches Anliegen des Landes sei es, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Drese: „Das Gesetz soll vor allem auch einen guten Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen im Land bieten.“

Die Gesetzesinitiative sehe darüber hinaus die Verbesserung der Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren vor. So sollen auf kommunaler Ebene Beiräte mit Antrags- und Rederecht eingerichtet werden.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten und im Anschluss in zweiter Lesung erneut im Landtag behandelt.

Lehrkräftenachwuchsgewinnung

Oldenburg: Schulmesse wirbt für ländlichen Raum

Greifswald – Allgemein bildende Schulen im ländlichen Raum haben sich am 8. November 2023, an der Universität Greifswald präsentiert und ihre Profile vorgestellt. Studierende konnten sich im Foyer des Hörsaalgebäudes Campus Loefflerstraße über Praktikumsplätze, Plätze für schulpraktische Übungen und den Berufseinstieg an Schulen im ländlichen Raum informieren. Außerdem stand ein Vortrag über das Referendariat an Schulen auf dem Programm.

„Der ländliche Raum als Arbeits- und Wohnort bietet viele Perspektiven. Mit den Schulmessen wollen wir darauf aufmerksam machen, Praktika und Referendariate vermitteln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wissen aus Erfahrung, dass der persönliche Kontakt zwischen Studierenden und Schulen von unschätzbarem Wert ist. Wir sind hier gerne als Vermittler tätig“, so die Ministerin.

Folgende 16 Schulen waren vertreten:

  • Freie Schule Glowe, Grundschule mit Orientierungsstufe, Rügen
  • Regionale Schule mit Grundschule „Heinrich Heine“, Karlshagen
  • Regionale Schule mit Grundschule „Johann-Christoph Adelung“, Spantekow
  • Regionale Schule „Am Grünen Berg“, Bergen
  • Regionale Schule „Fritz Reuter“, Demmin
  • Regionale Schule „Tom Beyer“, Göhren
  • Regionale Schule „Am Lindetal“, Neubrandenburg
  • Regionale Schule „Am Wasserturm“, Strasburg
  • Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Altentreptow
  • Evangelisches Schulzentrum Demmin „Katharina von Bora“
  • Schulcampus Röbel, Verbundene Regionale Schule und Gymnasium
  • Goethe-Gymnasium – Musikgymnasium – Demmin
  • „Schloss-Gymnasium“, Gützkow
  • Albert-Einstein-Gymnasium, Neubrandenburg
  • Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium, Neubrandenburg
  • Sportgymnasium Neubrandenburg

Vertreterinnen und Vertreter des Bildungsministeriums haben über Zuschläge für Referendarinnen und Referendare, finanzielle Unterstützung bei Praktikumsreisekosten, die LehrerbildungsLANDPARTIE und die kostenlosen Leistungen der landesweiten Welcome Center informiert. „Seit Jahren sind die Schulmessen gut besucht und erfolgreich. Deshalb werden wir diese Veranstaltungsformate weiter fortsetzen“, unterstrich Oldenburg.

Die Schulmessen und Vorträge werden in Kooperation mit dem Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (GULB) umgesetzt und sind Teil der Lehrerwerbekampagne des Landes.

Der nächste Vortrag bietet am Mittwoch, 15. November 2023, von 17:15 bis 18:15 Uhr Informationen über „DEIN REF IN MV AB 1. APRIL“. Die digitale Infoveranstaltung richtet sich an alle Studierenden aller Lehrämter, die zum 1. April 2024 in den regulären Vorbereitungsdienst einsteigen wollen.

Die nächste Schulmesse findet am Mittwoch, 22. November 2023, von 15 bis 17 Uhr an der Universität Rostock in der Mensa Ulme in Kooperation mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) statt.

 Weitere Informationen: www.Lehrer-in-MV.de

Solidaritätsbeflaggung am 9. November

Schwerin – Das Land erlaubt seinen und den kommunalen Behörden morgen, am 9. November 2023, dem Jahrestag der Reichspogromnacht, aus Solidarität die Flagge des Staates Israel an den behördlichen Fahnenmasten zu setzen, teilte Landesinnenminister Christian Pegel in einer entsprechenden Verfügung den Behörden im Land mit.

„Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 ist einer der beschämendsten Tage in der deutschen Geschichte. Vor mehr als 80 Jahren legte der nationalsozialistische Mob Brände in Synagogen und Geschäften, misshandelte, verfolgte und erniedrigte mit der Billigung, sogar dem Willen, der staatlichen Gewalt Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland.

Um diese Nacht – und die grausamen Taten in unserer Geschichte – nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und der Unterstützung für die Opfer der brutalen und schrecklichen Angriffe der Hamas auf Zivilisten in Israel zu verdeutlichen, ermöglichen wir unseren Behörden im Land das Sezten der Israel-Flagge“, sagt Innenminister Christian Pegel und: „Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für den Kampf gegen Antisemitismus.

Wem Deutschland Schutz vor Verfolgung bietet, kann deshalb den Terror der Hamas keine Sympathien entgegenbringen. Wir werden nicht akzeptieren, wenn brutale Gewalt gegen Menschen und das Infragestellen des Staates Israel relativiert oder propagiert werden.“

Gestattet ist den Behörden im Land die israelischen Flagge an den Dienststellen des Landes sowie den Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, zu hissen.

Herausforderungen im Gesundheitsbereich

Drese: „Herausforderungen im Gesundheitsbereich können nur gemeinsam bewältigt werden“

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat den niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern sowie den Apotheken im Land die weitere Hilfe des Landes versichert. „Die Nöte und Sorgen werden nicht ausgeblendet, wir stellen uns den Herausforderungen“, sagte Drese anlässlich der Protestveranstaltung heute in Schwerin.

Besonders ein Bürokratieabbau im Gesundheitswesen sei dringlich. „Das wird mir fast in all meinen zahlreichen Gesprächen mit der Ärzte- und Apothekerschaft gespiegelt. Hierzu stehen wir als Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder im steten Austausch mit dem Bund und erwarten in Kürze konkrete Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dazu gehört etwa die Abschaffung kleinteiliger Dokumentationspflichten und die Vereinheitlichung von Prozessen und Formularen. Aber auch die Selbstverwaltungsorgane sind aufgefordert, kritisch zu hinterfragen, welche Regelungen entbehrlich sind oder vereinfacht werden können“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte in ihrer Rede auf der Protestveranstaltung zugleich, dass es nicht die eine Lösung zur Behebung der Probleme gebe. „Wir stehen als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung vor ganz besonderen Herausforderungen. Deshalb müssen alle Akteure miteinander und nicht gegeneinander arbeiten und sich gemeinsam den Problemen und Herausforderungen stellen“, so Drese.

Das Land unterstütze die Apotheken bei der Genehmigung von flexiblen Öffnungszeiten und mit unbürokratischen Hilfen bei der Arzneimittelbeschaffung. Beim Bund werde sich MV weiter für die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung einsetzen. „Die Struktur der inhabergeführten Apotheke hat sich bewährt und darf nicht gefährdet werden“, betonte Drese. Dabei müsse auch eine angemessene Finanzierung der Apotheken gewährleistet werden.

„Im medizinischen Sektor versuchen wir seit Jahren aktiv gegenzusteuern“, sagte Drese. „Die Landarztquote entwickelt sich in Kooperation von Landesregierung und KV seit ihrer Einführung zu einem sinnvollen Beitrag zur Hausärzte-Nachwuchsgewinnung, benötigt aber noch Zeit bis sie ihre Wirkung entfalten kann.“

Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für ländliche Regionen beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung. Seit Anfang 2023 können Kommunen im ländlichen Raum gezielte Hilfen für die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. „Wir fördern als Ministerium den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebotes, unter anderem zur Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens“, verdeutlichte Drese. „Hier geht es ganz konkret, um Hilfen bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Drese: „Parallel dazu haben wir eine Experten-Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Hier sind alle wesentlichen Akteure des Gesundheitsbereichs einbezogen, selbstverständlich auch der niedergelassene Bereich mit der KV. Ziel ist es ganz konkrete Lösungsvorschläge für eine qualitativ hochwertige, langfristig sichere und erreichbare medizinische Versorgung für die Menschen im Land auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Tariftreuegesetz ist wichtiges Signal

Schwerin – Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat heute das von der Landesregierung vorgeschlagene Vergabe- und Tariftreuegesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung dieser Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro.

„Ich bin sehr dankbar, dass der Landtag das Vergabe- und Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht hat. Das ist das klare Signal: Wir in Mecklenburg-Vorpommern setzen auf gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig am Rande eines Termins in Hamburg.

„Gute Löhne sind natürlich vor allem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig. Ich bin aber davon überzeugt, dass das neue Gesetz auch im Interesse der Wirtschaft liegt. Wir befinden uns in einem schärfer werdenden Wettbewerb um gute Fachkräfte. Mecklenburg-Vorpommern wird in diesem Wettbewerb nur mit guten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen mithalten können.

Außerdem schützen wir mit diesem Gesetz diejenigen Unternehmen, die schon Tarif oder tarifgleichen Lohn zahlen. Sie sind nämlich künftig bei öffentlichen Ausschreibungen in einer guten Startposition“, ging Schwesig auf Kritik aus der Wirtschaft ein.

„Es freut mich sehr, dass sich im vergangenen Jahr der Anteil der Unternehmen mit Tarifbindung um 2 Prozentpunkte erhöht hat. Wir hoffen, dass sich weitere Unternehmen für Tariflohn entscheiden“, sagte Schwesig.

Küstenschutz in M-V gut aufgestellt

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Stunde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu den Folgen der ersten Sturmflut des Herbstes 2023 erklärt der für den Küstenschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Mecklenburg-Vorpommern legt als Küstenland einen besonderen Fokus auf den Hochwasser- und Küstenschutz. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes heute und zukünftig vor gesundheit­lichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Um dieses Ziel zu erreichen, investiert das Land M-V jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel in den Hochwasserschutz an Fließgewässern und in den Küstenschutz. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Mio. Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz M-V investiert.

Im Gegensatz zu Schleswig–Holstein hatten wir es in weiten Teilen des Landes mit einer „leichten“ bis „mittleren Sturmflut“ zu tun. Unser Mitgefühl gilt daher unseren Nachbarn, mit denen wir im Hinblick auf zukünftige Sturmhochwasser kooperieren werden“, so Backhaus.

Wasserstände über 2,00 m üNHN, bei denen man von einer sehr schweren Sturmflut spricht, seien in Mecklenburg-Vorpommern nicht eingetreten, so der Minister, der zu den Folgen des Sturmhochwassers ausführt: „Derzeit wird in M-V und S-H noch intensiv an einer umfassenden Aufstellung von Schäden an Küsten­schutzanlagen, Hafenanlagen sowie an Infrastruktur gearbeitet. Erste Schätzungen von Schäden in unserem Land belaufen sich aktuell auf ca. 56 Mio. Euro. Dabei sind vor allem touristische Infrastruktur und Hafen­schutz­­bauwerke betroffen.

Es hat zwar keine erheblichen Schäden an Küsten­schutz­anlagen gegeben, welche die aktuelle Sicherheit gefährden. Aber: Es sind erhebliche Sandverluste an den Landesküstenschutzdünen und im Strandbereich zu verzeichnen. Diese Sandverluste müssen mit künstlichen Aufspülungen ausgeglichen werden. Wir gehen derzeit von einem zusätzlichen Aufspülbedarf mit Kosten von ca. 6 Mio. Euro aus.

Die Arbeiten zum Ausgleich von Sanddefiziten haben bereits begonnen. Im Rahmen der laufenden Aufspü­lung im Küstenabschnitt Prerow-Zingst wird das Land M-V mehr als 700.000m³ Sand aufspülen und mehr als 10 Mio. Euro einsetzen (GAK-Mittel, 70% Bund, 30% Land). Infolge des Sturmhochwassers werden wir ca. 15% mehr Sand aufspülen, als ursprünglich geplant.

Eine weitere vom Land geplante Aufspülmaßnahme im Küstenabschnitt Neuhaus-Dierhagen ist nach dem Sturmhochwasser überprüft worden. Die ausge­schriebene Sandmenge wurde angepasst“, so der Minister.

„An den harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerke, Spundwände oder mobile Verschlüsse (Warnemünde, Heiligendamm, Barth) sind keine erheblichen Schäden entstanden. Aber an Hafenschutz­bauwerken und an der Küste gelegener Infrastruktur sind kostenintensive Schäden entstanden. Hier ist der Großteil der genannten Schäden in Höhe von 56 Mio. Euro zuzuordnen. Die Gemeinden sind zum Teil noch dabei, die Schäden zu erfassen.

Beispiel Sassnitz:

Kosten für eine Sanierung des Molen-Bauwerks des Hafens Sassnitz werden aktuell auf ca. 40 Mio. Euro geschätzt. Darüber hinaus wurde die Uferpromenade stark beschädigt – Schaden nach erster Schätzung ca. 2,5 Mio. Euro.

Beispiel Stahlbrode:

Die Hafenanlagen von Stahlbrode wurden stark beschädigt. Der Fährbetrieb musste vorzeitig eingestellt werden. Es wird von einem Schaden von ca. 270.000 Euro ausgegangen.

Bisher konnten nur 5 von 11 Wasser- und Boden­verbänden an der Küste eine erste Einschätzung zu Schäden geben. Bisher sind Schäden von insgesamt mehr als 200.000 €uro gemeldet worden, darunter auch erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Deichen, Schöpfwerken und Absperrvorrichtungen“, so Minister Backhaus, der zusammenfassend erklärt:

„Das Sturmhochwasser an der Ostsee war eine Bewährungsprobe für die landeseigenen Küsten­schutzanlagen und hat den Bedarf für einen Ausbau der Schutzanlagen an den Bodden/Haffen noch einmal in den Fokus gerückt.

Das Ereignis hat auch in M-V zu Schäden an der Infrastruktur geführt, die mit Unterstützung des Bundes und des Landes behoben werden müssen. Es ist daher gut, dass eine Arbeitsgemeinschaft zur Beseitigung der Schäden unter Beteiligung des Bundes zusammen­gekommen ist. Küstenschutz ist und bleibt eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Angesichts des Klimawandels, werden die Gemeinden in MV Baumaßnahmen jedoch zukünftig auch die sich verändernden Wasserstände in den Blick nehmen müssen.

Das Land wird sie dabei mit Informationen und Kartenmaterial tatkräftig unterstützen. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten“, so Dr. Backhaus abschließend.