25 Jahre Bürgerstiftung Wismar

Wismar – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Phantechnikum der Bürgerstiftung Wismar zum 25-jährigen Jubiläum gratuliert: „Die Bürgerstiftung gehört zu Wismar wie die Schwedenköpfe vor dem Baumhaus oder die Georgen-Kirche. Engagement für Bürgerinnen und Bürger von Bürgerinnen und Bürgern, das hat lange Tradition. Darauf können Sie wirklich stolz sein: Ich gratuliere der Bürgerstiftung sehr herzlich.“

Hansestädte hätten immer etwas Besonderes, betonte die Regierungschefin. „Dazu gehört traditionell ein besonderer Bürgerstolz, ein besonderes Verantwortungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger für ihre Stadt. In Wismar ist diese Tradition sehr lebendig, wie die Bürgerstiftung zeigt. Für ihre Mitglieder ist es eine Herzensangelegenheit, der Stadt und den Menschen Gutes zu tun, zu helfen, wo Hilfe gebraucht wird, das Miteinander in Wismar reicher, wärmer, freundlicher zu machen.“

Seit der Gründung der Stiftung vor 25 Jahren wurden mehr als 450 Projekte von der Stiftung gefördert. Ob Kunst, Sport, Jugendarbeit, Unterstützung für Traditionsschiffe oder Förderung der Integration – „die Stiftung hat stets die Bedürfnisse der Gemeinschaft im Blick und setzt sich mit großem Einsatz dafür ein. Das ist beeindruckend.“

Die Bürgerstiftung Wismar sei ein leuchtendes Beispiel dafür, wie Bürgerinnen und Bürger gemeinsam etwas bewegen können. Schwesig: „Durch ihre vielfältigen Projekte haben sie gezeigt, dass jeder Einzelne einen Beitrag zur positiven Entwicklung unserer Gesellschaft leisten kann. Zusammenhalt stärken, das Zusammenleben schöner gestalten – Sie alle tun das ehrenamtlich. Mit voller Hingabe. Das verdient Respekt und Anerkennung. Herzlichen Dank dafür.“

Versammlung der Krankenhausgesellschaft M-V

Grimm: Hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung ist gemeinsames Ziel von Land und Krankenhausgesellschaft M-V

Schwerin – Gesundheits-Staatssekretärin Sylvia Grimm war heute zu Gast bei der Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (KGMV). In ihrer Rede dankte Grimm den Beschäftigten in den Krankenhäusern für ihren unermüdlichen Einsatz bei der Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten insbesondere in der Corona-Pandemie.

Grimm hob die gute und konstruktive Zusammenarbeit des Landes mit der KGMV in der Krankenhausplanung hervor, die angesichts der bevorstehenden Krankenhausreform auch in den kommenden Jahren von enormer Bedeutung sei, um bestmögliche Lösungen zu entwickeln. „Unser gemeinsames Ziel ist die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen medizinische Versorgung für die Menschen in unserem Land auch in der Zukunft“, sagte Grimm.

Mecklenburg-Vorpommern stünde als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung vor ganz besonderen Herausforderungen bei der medizinischen Versorgung. Deshalb müssten alle Akteure im Gesundheitssystem miteinander und nicht gegeneinander arbeiten und sich gemeinsam den Problemen und Herausforderungen stellen“, so Grimm.

Die Gesundheits-Staatsekretärin verdeutlichte, dass Mecklenburg-Vorpommern als Mitglied der Bund-Länder-Redaktionsgruppe zur Erarbeitung des Gesetzentwurfs für die Krankenhausreform mit aller Kraft die Sichtweise und Besonderheiten der ostdeutschen Länder einbringe. „Wir setzen uns deshalb für eine Sockelfinanzierung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen ein. Es muss anerkannt werden, dass für die Qualität der Versorgung auch die Erreichbarkeit von Bedeutung ist. Qualitätsanforderungen müssen daher so ausgestaltet sein, dass über Kooperationen und notfalls auch Ausnahmen der notwendige Bedarf der Versorgung in der Fläche gewährleistet wird“, so Grimm.

Ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Krankenhausreform sei der Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung. Grimm: „Dafür müssen die rechtlichen und abrechnungstechnischen Voraussetzungen geschaffen werden, mit dem eine bedarfsgerechte und flexible Form der Zusammenführung von stationärem und ambulanten Bereich erreicht wird. Gerade für eine gute Versorgung in ländlichen Regionen müssen neue sektorenübergreifende Versorgungsformen aufgebaut werden.“

Die Staatssekretärin teilte zudem mit, dass das Land auch weiterhin für eine Überbrückungsfinanzierung des Bundes kämpft, damit die Krankenhäuser bis zum Wirksamwerden der Reform wirtschaftlich handlungsfähig bleiben.

„Die kommenden Monate werden entscheidend sein für die zukünftige Planung der Krankenhausversorgung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Grimm. „Wir werden deshalb weiterhin intensiv für die Interessen unseres Landes und unserer Krankenhäuser mit dem Bund verhandeln.“

Landesregierung trifft Nordkirche

Schwerin – Die Landesregierung und die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) haben sich heute  in Schwerin zu ihrem turnusgemäßen Austausch getroffen. Themen des Gesprächs unter Leitung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Vorsitzenden der Kirchenleitung, Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, waren Flucht und Migration, Demokratie und Bildung sowie die Bundesratspräsidentschaft des Landes und die Vorbereitungen für die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2024 in Schwerin.

„Wir wollen mit diesen regelmäßigen Treffen die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Nordkirche auch künftig fortsetzen. Die Kirchen sind für uns wichtige Gesprächspartner und Ratgeber in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Über 213.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind Mitglied der Nordkirche, knapp die Hälfte aller Kirchenmitglieder ist zudem auch außerhalb der Kirche ehrenamtlich engagiert – im Osten sogar noch stärker als im Westen. In diesen von Krisen geprägten Zeiten stehen wir den Menschen im Land mit der Hoffnungsbotschaft der Liebe Gottes und mit konkreter Hilfe zur Seite. Und wir leisten einen wichtigen Beitrag für eine starke Zivilgesellschaft.“, sagte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt, die sich zugleich dankbar für die verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Ministerpräsidentin und der Landesregierung zeigte.

Die Ministerpräsidentin ging auf die großen Herausforderungen ein, vor denen das Land steht: „Das Thema Migration stellt uns alle vor große Herausforderungen. Die Länder haben kürzlich gemeinsam mit dem Bund wichtige Beschlüsse gefasst. Damit sind nicht alle Probleme gelöst, aber es waren wichtige Beschlüsse.“ Bei der Finanzierung der Kosten zahle der Bund künftig eine Pauschale von jährlich 7500 Euro pro Asylbewerber. Das Land werde die Kommunen weiterhin finanziell voll unterstützen.“

Die Landesbischöfin betonte, es sei christliche Pflicht, Menschen auf der Flucht und in höchster Not beizustehen. Kristina Kühnbaum-Schmidt erinnerte daran, dass die Nordkirche dank des außerordentlich großen Engagements ihrer Mitglieder hier tatkräftige und umfangreiche Hilfe bereitstellt, um menschenwürdige Lösungen zu finden. Sie betonte außerdem, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie gestärkt werden müssen.

„Mit bedrängender Sorge sehe ich, dass sich Jüdinnen und Juden in unserem Land nicht mehr sicher fühlen, dass rechtsradikale und antisemitistische Parolen Raum greifen. Als Kirche setzen wir darauf, dem gemeinsam in einem breiten gesellschaftlichen Bündnis hinweg konsequent entgegenzutreten – über Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen hinweg.“

Manuela Schwesig betonte in diesem Zusammenhang: „Wir dürfen den Feinden unserer demokratisch verfassten Gesellschaft nicht unser Land überlassen. Das jüdische Leben ist eine Bereicherung für unser Land. Wir wollen es weiter fördern und schützen.“

Landesregierung und Kirchenleitung waren sich einig, dass die Bundesratspräsidentschaft eine hervorragende Gelegenheit ist, für Mecklenburg-Vorpommern als modernes und attraktives Bundesland zu werben. Die Ministerpräsidentin kündigte an, das Amt vor allem dazu nutzen zu wollen, um ostdeutsche Themen noch mehr in den Vordergrund zu stellen und das Land unter dem Motto „VEREINT SEGEL SETZEN“ noch besser zu präsentieren. Es könne nicht sein, dass wichtige gesellschaftspolitische Themen erst dann Aufmerksamkeit erlangen, wenn sie die westdeutschen Bundesländer erreichen, so Schwesig.

Die Landesbischöfin betonte, dass es eine große Ehre und Freude sei, den ökumenischen Gottesdienst zum Tag der Deutschen Einheit im Schweriner Dom, einer der beiden Predigtstätten der Landesbischöfin, vorzubereiten und zu gestalten.

Die jährlichen Gespräche zwischen Landesregierung und Kirchenleitung sind Bestandteil des Güstrower Vertrages von 1994, der das Verhältnis von Staat und evangelischer Kirche in Mecklenburg-Vorpommern regelt. In diesem Jahr fand das Treffen auf Einladung der Landesregierung statt.

Solide Finanzpolitik

Schwerin – Zur Debatte um den künftigen Kurs in der Finanzpolitik erklärte Regierungssprecher Andreas Timm heute: „Die Landesregierung wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klima- und Transformationsfonds des Bundes und die Konsequenzen der Bundesregierung sorgfältig aus. Über das Ergebnis wird das Kabinett voraussichtlich in der kommenden Woche beraten.“

Anders als der Bund habe Mecklenburg-Vorpommern keine freien Mittel aus dem Corona-Schutzfonds für andere Aufgaben umgewidmet. „Im Gegenteil. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung sieht eine Sondertilgung im Jahr 2024 vor. Danach soll der damals aufgenommene Kredit planmäßig getilgt werden“, so der Regierungssprecher

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe vor allem für den Bundeshaushalt schwerwiegende Folgen. Diese könnten sich jedoch auf die Finanzierung gemeinsamer Projekte auswirken. „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es trotz der schwierigen Haushaltssituation des Bundes bei wichtigen Investitionen bleiben muss. Wir müssen weiter in Wirtschaft, Arbeitsplätze und Infrastruktur investieren können“

Einigkeit gebe es auch in der Debatte um eine Neufassung der Schuldenregel. „Die Landesregierung steht seit vielen Jahren für eine solide Finanzpolitik. Das bedeutet Konzentration auf die wichtigsten Aufgaben, Aufgabenkritik und Bürokratieabbau.

Zugleich vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass darüber hinaus die heutige Schuldenbremse des Grundgesetzes zu einer Schuldenregel weiterentwickelt werden sollte, die kreditfinanzierte Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz oder Schulbau ermöglicht.

Eine solche Debatte muss zuerst auf Bundesebene geführt werden, da die Schuldenbremse des Grundgesetzes den Rahmen auch für die Länder setzt. In diese Debatte wird sich Mecklenburg-Vorpommern weiter einbringen“, erklärte der Regierungssprecher.

Schule: Betreuung bei Warnstreiks

Oldenburg: Notbetreuung ist abgesichert

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es im Falle von Warnstreiks der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer zu Unterrichtsausfällen kommen. Bei Warnstreiks werden Grund- und Förderschülerinnen und -schüler an ihren jeweiligen Schulen betreut. Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung haben eine Vereinbarung über eine Notbetreuung bei Warnstreiks getroffen. Die Vereinbarung gilt für den November und Dezember 2023. Hintergrund sind die angekündigten möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2023.

„An welchen Schulen genau gestreikt wird, ist dem Bildungsministerium nicht bekannt, weil Arbeitgeber die Zahl der Streikenden nicht erfassen dürfen. Dies würde dem individuellen Streikrecht widersprechen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht zu streiken. Für Eltern von jüngeren Schülerinnen und Schülern ist jedoch wichtig zu wissen, dass ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt sind und an den Schulen betreut werden. Diese Betreuung ist abgesichert“, betonte Oldenburg.

Von den 13.400 Lehrerinnen und Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern sind zwei Drittel tarifbeschäftigt. Die Durchführung der Notbetreuung erfolgt bei Bedarf in den komplett bestreikten Grund- und Förderschulen. An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall. An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.

In Abstimmung mit der Schulleitung sowie den streikenden Lehrkräften werden an jeder Schule, an der eine Notbetreuung erforderlich ist und abhängig davon, wie viele Schülerinnen und Schüler beaufsichtigt werden müssen, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und verrichten die Notbetreuung. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten. Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderliche Notbetreuung nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.