Milch und frisches Obst für Schulen

Jetzt fürs EU-Schulprogramm bewerben!

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2024/25 am EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen. Die Einrichtungen können sich bis spätestens zum 31. Januar 2024 für eine Teilnahme bewerben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen.

Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen.

Zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erfahren sie, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben.“

Das Programm ist vom finanziellen Umfang begrenzt und es können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet.

Die Auswahlkriterien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Die Bewerbungen senden Sie bitte vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2024 an: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

„Runder Tisch“ zur Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte besprechen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat sich für einen „Runden Tisch“ zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ausgesprochen und folgte damit einem Vorschlag der Landtagsopposition. An dem „Runden Tisch“ soll ein Konzept entwickelt werden, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden kann. „Alle an einen Tisch, um keine Chancen zu vergeben, sondern Chancen zu ermöglichen, um gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern die notwendigen Schritte zu besprechen, die dann auch in den jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Oldenburg im Landtag.

Seit Anfang dieses Jahres konzipiert das Bildungsministerium mit dem Kompetenzzentrum für Inklusion und Transition des Instituts für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation eine Strategie, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt werden kann. „Obwohl wir bereits viele Schritte unternommen haben, halte ich es für sinnvoll, den ‚Runden Tisch‛ einzuberufen“, so die Ministerin.

„Alle Verantwortlichen und Beteiligten arbeiten dann gemeinsam. Es entstehen keine Informationsdefizite und Absprachen können ohne bürokratischen Aufwand getroffen werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe an diesem Tisch einen zentralen Platz einnehmen, denn sie sind die Adressaten des Ganztagsrechtsanspruches. Ihnen obliegt die Verantwortung für den Ausbau von Ganztagsplätzen nach dem bestehenden Bedarf und nicht dem Land“, führte Oldenburg weiter aus.

Die Landesregierung unterstützt den Ausbau von Ganztagsplätzen. Seit 2016 wird er intensiv mit EU-Bundes- und Landesmitteln vorangetrieben. „In den vergangenen neun Jahren ist es gelungen, mehr als 10.000 Hortplätze zu schaffen – das ist ein Anstieg um knapp 30 Prozent. Für das ‚Investitions-Programm Ganztagsausbau‛, für das Ende des Jahres auch die Landesrichtlinie erlassen wird, stehen ca. 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die mit ca. 12 Millionen Euro Landesmitteln komplementiert werden“, erläuterte sie.

Zudem erhöht das Land im kommenden Jahr die Ausbildungskapazitäten zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher mit zwei weiteren Klassen. Das sind dann jährlich ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die zusätzlich ausgebildet werden. Hinzu kommen die steigenden Zahlen der Auszubildenden zur staatlich anerkannten Erzieherin für 0- bis 10-Jährige bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher für 0 bis 10-Jährige. „Hier ist es uns durch die Nichtanrechnung der Azubis auf den Fachkräfteschlüssel in den ersten beiden Ausbildungsjahren gelungen, die Zahl der künftigen Erzieherinnen und Erzieher um 100 Personen zu erhöhen. Damit liegen wir bereits jetzt mit ca. 600 Ausbildungsplätzen über der Planung“, sagte Oldenburg. 

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztätige Betreuung im Grundschulalter sollen Hort und Schule enger zusammengeführt werden, um die ganztägige Bildung zu stärken.

Medizinlabor gewinnt Nachhaltigkeitspreis

Schwerin – Die HygCen Germany GmbH aus Schwerin, ein Prüflabor für Medizinprodukte und Desinfektionsmittel, hat den Preis „Projekt Nachhaltigkeit“ in der höchstdotierten Kategorie „Zukunft-Transformation“ erhalten. Mit dem Preis werden Initiativen und Projekte ausgezeichnet, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der gesamten Breite der Gesellschaft einsetzen.

Der seit sechs Jahren etablierte Nachhaltigkeitspreis wird von den vier Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) unter dem Dach des Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit verliehen.

Die HygCen Germany arbeitet daran, den ökologischen Fußabdruck der Gesundheitswirtschaft zu verringern. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Aufbereitung und Dekontamination von infektiösem Kunststoffabfall aus Laboren, um ihn wiederverwertbar zu machen.

Dieses umweltfreundliche Vorhaben erfordert technische Innovationen und die Bewältigung regulatorischer Herausforderungen. Ziel ist es, Verfahren und Vorschriften zu etablieren, die anderen Laboren den Weg zu mehr Nachhaltigkeit ebnen.

Das Projekt wurde in einem Länder-Expertenausschuss vorgestellt und intensiv auf breiter Ebene diskutiert. Unter der Leitung von M-V beteiligten sich Vertreter der Bundesländer, des Umweltbundesamtes, des Robert-Koch-Instituts, Gremien des Arbeitsschutzes und der Recyclingwirtschaft. Die HygCen Germany wird intensiv durch das Referat Abfallwirtschaft des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt begleitet.

Zur Auszeichnung gratuliert auch der in Mecklenburg-Vorpommern für die Abfall- und Kreislaufwirtschaft zuständige Minister Dr. Till Backhaus: „Ich freue mich, dass ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bei diesem so wichtigen Wettbewerb punkten konnte. Pioniere des Wandels gibt es überall.

Wir müssen die Projekte mit einer besonderen Tragweite und großem Modellcharakter aufspüren und unterstützen, denn nur so lassen sich die deutschen und europäischen Nachhaltigkeitsziele erreichen. Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten sind dabei ebenso erforderlich wie die Vermeidung und verantwortungsvolle Entsorgung von Abfällen.“

Obermeistertag des Handwerks 2023

Schulte: Handwerk ist Wirtschaftsmacht und wichtiger Faktor bei der Fachkräfteentwicklung

Schwerin – Der diesjährige Obermeistertag des Handwerks befasst sich unter der Überschrift „Handwerk bildet Zukunft“ thematisch mit den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung im Handwerk.

„Das Handwerk ist in Mecklenburg-Vorpommern unbestritten ´die Wirtschaftsmacht von nebenan´. Als eine starke, regional weit verbreitete, traditionell geprägte und innovative Wirtschaftsgruppe ist das Handwerk in vielen Geschäftsfeldern sehr erfolgreich tätig“, stellte Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte gleich zu Beginn seiner Begrüßungsrede die hohe Bedeutung des Handwerks in MV heraus.

Der Obermeistertag ist das wichtigste Treffen der Spitzenvertreter aus der gesamten Handwerksorganisation in Mecklenburg-Vorpommern. Als Obermeister bezeichnet man im Bereich des deutschen Handwerks den Vorsitzenden einer Innung. In MV gibt es derzeit ca. 142 Innungen, die in 13 Landesinnungsverbänden organisiert sind.

Mehr als 20.000 Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 101.000 Beschäftigten und über 6.000 Lehrlingen erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund neun Milliarden Euro. Dem Handwerk werden etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet.

Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohner deutlich übertroffen.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte wies in seiner Rede außerdem auf die gezielte Förderung der dualen Ausbildung in MV hin: „Durch die hervorragende Leistung seiner Fachkräfte ist das Handwerk lokal, regional und national wettbewerbsfähig. Die Ausbildungsleistung wird im Handwerk in der Regel von den Meisterinnen und Meistern übernommen – mit großem persönlichen Einsatz.

Ergänzend fördern Bund und Land die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Trotz des sehr positiven Aufwuchses von 8,9 Prozent bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Jahr 2023 gibt es aufgrund des demografischen Wandels zunehmend Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung sind folgende drei Punkte wichtig, um ausreichend Fachkräftenachwuchs für das Handwerk zu finden und langfristig an die Betriebe zu binden: 1. eine hohe Qualität der beruflichen Bildung, 2. konkrete Werbung für die berufliche Bildung und 3. noch mehr innovative Anreize in der beruflichen Bildung.“

Der Fokus dieser landesweiten Handwerkskampagne liegt insbesondere auf den Karrieremöglichkeiten im Handwerk, auf der Qualitätsmarke Meisterin bzw. Meister sowie der Digitalisierung im Handwerk. Im Rahmen dieser Kampagne stehen die Handwerkskammern MV auch mit Schülerinnen und Schülern im Kontakt, es werden Projekte, die der Berufsorientierung im Handwerk dienen, z. B. wie Schülerzeitungswettbewerbe, Berufswahlparcours, Tage der Zukunft, Handwerk macht Schule, Girls‘-/Boys‘-Day, Jobfactory, Schulmessen sowie Elternsprechtage durchgeführt.

Die Berufsorientierung ist ein wichtiges Element eines kontinuierlichen Prozesses zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der damit folgenden Stellenbesetzung. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit finanziert Personalstellen in den Kammern zur Umsetzung dieser Kampagne.

Backhaus: Mangold statt Mango

Selbstversorgung mit Lebensmitteln ist gesichert

Schwerin – Im Landtag widersprach Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus einem Antrag der Opposition zur Sicherung der Lebensmittelselbstversorgung. Der Selbstversorgungsgrad in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland sei bereits sicher, so der Minister:

„Eine der wichtigsten Aufgaben unserer heimischen Landwirtschaft ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Sie ist damit ein Garant für eine stabile Versorgung mit ausreichend, gesunden und sicheren Lebensmitteln. Die meisten Grundnahrungsmittel sind in Deutschland in ausreichender Menge vorhanden: beispielsweise Kartoffeln, Frischmilcherzeugnisse oder auch Getreide als Rohstoff für die Weiterverarbeitung.“, so Backhaus.

Manche Produkte müssten zwar importiert werden, doch betreffe das vor allem exotische Waren, die in Deutschland nicht angebaut werden können. Grundsätzlich werden hierzulande genügend Lebensmittel in hoher Qualität produziert, stellt der Minister klar:

„Es gibt Lebensmittel mit einem Selbstversorgungsgrad von unter 100 Prozent: Bei Gemüse lag der Selbstversorgungsgrad im Jahr 2021 bei 36 Prozent und bei Obst bei 19,7 Prozent. Die Ursache hierfür ist einfach zu erklären: Zwar wachsen mehr als genug Äpfel, Birnen oder Weißkohl bei uns, um jeglichen Bedarf an Obst oder Gemüse zu decken. Die Deutschen lieben aber auch Avocados, Bananen und Mangos und die gedeihen eben nicht in unserem Klima. Es gibt nunmal auch keine regionalen Kokosplantagen.“

Der Minister widerspricht deshalb entschieden dem Antrag, die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Wiedervernässung von Mooren gefährde die Selbstversorgung mit Lebensmitteln. Für Backhaus werde hier mit falschen Zahlen der Klimaschutz gegen Ernährungssicherheit ausgespielt:

„Prioritäres Ziel der Landesregierung ist, dass das Land gleichzeitig seine Klimaschutzziele erreicht und die Landwirtschaft eine tragende Säule der wirtschaftlichen Entwicklung bleibt. Denn eine nachhaltige Entwicklung kann nur durch die gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzung von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden. Angesichts des großen CO2-Einsparungspotentials (Ø 10 Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr) durch gezielte Wiedervernässung von Mooren ist die Herausnahme solcher Standorte erforderlich, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Die Ernährungswirtschaft hat in den vergangenen drei Jahren bewiesen, dass sie auch unter widrigen Bedingungen (Pandemie, Lieferengpässe aus dem Ausland) die Belieferung mit Lebensmitteln ohne tiefgreifende Störungen aufrechterhalten kann. Wir werden unser Land bis 2040 klimaneutral machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinen landwirtschaftlichen Gunstregionen weiterhin ausreichend gesunde und hochwertige Lebensmittel produziert, die auch in andere Regionen exportiert werden“, so Backhaus.

Gesundes Aufwachsen

Frühe Hilfen feiern Jubiläum

Güstrow – Die Frühen Hilfen und das Landesprogramm Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sind nach Einschätzung von Sozialministerin Stefanie Drese von unschätzbarem Wert für junge Familien und ihre Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Anlässlich des 15. Jubiläums des Landesprogrammes sowie des 10-jährigen Jubiläums der Frühen Hilfen fand am Mittwoch in Güstrow ein Fachtag mit über 80 Teilnehmenden statt

„Beide Programme bieten den Familien in den entscheidenden Lebensphasen vor und unmittelbar nach der Geburt wertvolle Unterstützung und haben viele Eltern auf ihrem Lebensweg begleitet“, so Drese. „Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen geben jungen Familien Halt und Kraft. Sie sind verlässliche Ansprechpersonen für die vielen Fragen, die sich Eltern und Familien in besonderen Lebenslagen stellen.“

Die Angebote richten sich insbesondere an Familien, die neben den üblichen Herausforderungen mit weiteren Belastungen wie Armut oder einer psychischen Erkrankung konfrontiert sind. Aber auch besonders junge Eltern oder Personen, die wenig Unterstützung im Familienkreis haben, profitieren von den Frühen Hilfen. Drese: „Es sind Hilfen, die die spezifischen Bedarfe in den Blick nehmen und dabei nicht stigmatisieren.“

„In den vergangenen 15 Jahren konnten wir 100 Fachkräfte für die Unterstützung von Familien qualifizieren“, so Drese. Das zeige den großen Bedarf und auch die Bereitschaft, sich als Familienhebamme fortzubilden.

Drese kündigte an, dass die Unterstützung der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern auch in den kommenden Jahren eine wichtige Aufgabe der Familienpolitik sein wird. Für das Landesprogramm Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen stehen jährlich eine halbe Million Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Hinzu kommen Finanzierungsanteile der Kommunen. Für die Frühen Hilfen sind die vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen seit 2014 unverändert geblieben.

Fördermittel für „Mauerpark“ in Rechlin

Schulte: Tourismusinfrastruktur wird qualitativ hochwertig ausgebaut

Rechlin – In der Gemeinde Rechlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) soll zwischen der Siedlung Rechlin und dem sogenannten „Russensektor“ die Kurparkanlage „Mauerpark“ entstehen.

„Die Gemeinde Rechlin ist als staatlich anerkannter Erholungsort ein beliebtes Ziel vieler Gäste. Ein Hauptaugenmerk der Akteure vor Ort liegt vor allem auf dem Ausbau einer qualitativ hochwertigen Tourismusinfrastruktur. Dafür wurden beispielsweise das Ortszentrum mit Tourist-Information und Marktplatz, die Uferpromenade mit Seebrücke und Restaurants sowie der Bootsanleger neu gestaltet.

Jetzt soll ein Teil der wechselhaften militärischen Historie im Ort aufgearbeitet werden“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Vorgesehen ist, zwischen der Mittelstraße, dem Robinienweg und der Müritzstraße in Rechlin einen „Mauerpark“ als Kurparkanlage zu errichten. Die derzeit brachliegende Fläche gehört zu den von der Westgruppe der russischen Truppen genutzten militärischen Liegenschaften.

Inmitten des Ortes Rechlin verlief hier eine Mauer, die teilweise noch erhalten ist. Jetzt soll deren Verlauf über eine Bepflanzung nachgestaltet werden sowie Informationstafeln zur Historie aufgestellt werden. Ausgestattet mit Fitnessgeräten und Sitzgelegenheiten ist die Kurparkanlage als historisch-kulturelle Erholungs- und Begegnungsstätte angedacht. Im Jahr 2022 wurde bereits eine durchgehende Wegeverbindung durch den Mauerpark realisiert.

Die Gesamtinvestition für den jetzt geplanten Bauabschnitt betragen rund 282.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 212.000 Euro.

Demokratie beschützen und gestalten

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute die besondere Bedeutung des 9. November in der deutschen Geschichte hervorgehoben.

„Der 9. November ist ein besonderer Tag in der deutschen Geschichte. Das Datum erinnert uns an eine Sternstunde in unserer Geschichte: an den Fall der Mauer und die Öffnung der innerdeutschen Grenze am 9. November 1989 und auch an die Ausrufung der Republik und den Beginn der ersten deutschen Demokratie am 9. November 1918. Es steht aber auch für einen besonders schrecklichen Tag in der deutschen Geschichte.

Am 9. November wurden in ganz Deutschland planmäßig Synagogen angezündet und Menschen jüdischen Glaubens angegriffen. Wie kein zweiter Tag zeigt der 9. November, dass Demokratie und Freiheit keine Selbstverständlichkeit sind. Die Demokratie muss beschützt und aktiv gestaltet werden. Darum bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, sagte die Ministerpräsidentin am heutigen Morgen.

Schwesig wird am Vormittag in ihrer Eigenschaft als Bundesratspräsidentin die zentrale Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an den 9. November 1938 in der Berliner Synagoge Beth Zion besuchen.

„Der 9. November 1938 war nicht der Beginn der Verfolgung der Juden in Deutschland. Sie wurden bereits seit dem Beginn der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Jahr 1933 diskriminiert, gedemütigt und verfolgt. Mit dem 9. November 1938 erreichte die Verfolgung der Juden eine neue Dimension. Am Ende dieser Entwicklung stand der millionenfache Massenmord an Juden aus Deutschland und vielen anderen Staaten Europas“, erinnerte die Ministerpräsidentin.

„Deutschland hat aus seiner Geschichte gelernt. Wir sind heute ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat. Und wir fühlen uns dem Schutz jüdischen Lebens besonders verpflichtet“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Niemand darf das Existenzrecht Israels in Frage stellen. Und niemand darf jüdisches Leben in Deutschland angreifen. Dabei ist egal, ob diese Angriffe aus einer rechtsextremen Ecke oder von Sympathisanten der Hamas kommen. Es ist widerlich, wenn der Angriff auf Israel verharmlost oder gar bejubelt wird. Dagegen müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgehen. Denn wir wollen, dass Juden in Deutschland ohne Angst leben können.“

Am Nachmittag wird Schwesig in Schlagsdorf, das früher im DDR-Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze lag, auf ihren schleswig-holsteinischen Amtskollegen Daniel Günther treffen. „Es ist inzwischen eine schöne Tradition, dass wir am 9. November gemeinsam an die Öffnung der innerdeutschen Grenze erinnern.

Der 9. November war ein Tag der Freude in ganz Deutschland. Das heutige Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben beide von der Grenzöffnung stark profitiert. Wir leben heute in guter Nachbarschaft mit Schleswig-Holstein. Und das soll auch immer so bleiben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Der Herbst 1989 wird für alle, die diese Zeit miterlebt haben, immer etwas Besonderes sein. Am Anfang waren es nur einige sehr Mutige, die offen gegen die SED-Herrschaft opponierten. Im Laufe des Herbstes demonstrierten immer mehr Menschen für Meinungs- und Pressefreiheit, für Reisefreiheit und freie Wahlen. Es waren die Menschen in der DDR selbst, die mit ihrem friedlichen Protest die Mauer und bald darauf die SED-Diktatur zur Fall brachten.

Darauf können alle, die damals mit dabei waren, auch heute noch sehr stolz sein“, sagte Schwesig. „Der 9. November 1989 zeigt, was möglich ist, wenn Menschen zusammenstehen und für Freiheit und Demokratie eintreten. Es ist über alle tagespolitischen Entscheidungen hinweg unsere wichtigste gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass auch unsere Kinder und die Generationen danach in Demokratie und Freiheit leben können.“

Jugendbeteiligung und bessere Integration

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat am 08. November 2023 den Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes vorgestellt und in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf realisiert die Landesregierung nach Aussage von Drese gleich drei wichtige sozialpolitische Vorhaben für diese Legislaturperiode.

„Wir wollen mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz für Mecklenburg-Vorpommern eine chancengerechte Gesellschaft fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir wollen mehr Mitsprache und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Und, wir wollen verbindliche Beteiligungsangebote für Seniorinnen und Senioren schaffen“, sagte Drese im Landtag.

Für diese drei Ziele schaffe der Entwurf des Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetzes eine wichtige Grundlage, um die Teilhabe und Mitsprache vieler Gruppen im Land zu stärken und fördern, so die Ministerin. „Gerade in Zeiten, in der die innergesellschaftlichen Spannungen stärker werden, in der viele Menschen erschöpft sind und Angst vor der Zukunft haben, wollen wir mit dieser Gesetzesinitiative ein Signal für die demokratische Teilhabe und den demokratischen Diskurs, für ein friedliches Zusammenleben in Anerkennung der Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern setzen.“

Drese: „Ganz vorne stehen dabei für mich die jungen Menschen in unserem Land. Viele wollen sich einbringen. Wenn wir sie gewinnen wollen, dann müssen wir sie noch vielmehr mitnehmen, als dies bisher geschehen ist. Daher ist es an der Zeit, ihnen mehr Möglichkeiten zur Mitwirkung, insbesondere in ihrem nahen Lebensumfeld, zu bieten.“

Erstmals soll deshalb in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesgesetz das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festgeschrieben werden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Kinder- und Jugendbeteiligung verlässlich und nachhaltig in Mecklenburg-Vorpommern zu verankern, betonte Drese.

Mit dem Integrations- und Teilhabegesetz soll Zuwanderung, Integration und Teilhabe für Mecklenburg-Vorpommern verbindlich gestaltet werden. „Zuwanderung leistet einen wichtigen und notwendigen demografischen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Landes und damit zum Erhalt unserer Leistungskraft und unseres Wohlstands“, hob Drese hervor.

Ohne Zuwanderung verschärfe sich das Arbeitskräfteproblem in vielen Branchen enorm – in der Pflege, im Tourismus, im produzierenden Sektor, im Dienstleistungsbereich, so die Ministerin. „Voraussetzung für die Gestaltung eines guten Miteinanders ist die Bereitschaft zugewanderter wie bereits hier lebender Menschen, die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Grundwerte anzuerkennen und zu leben“, verdeutlichte Drese.

Wesentliches Anliegen des Landes sei es, die Potenziale zugewanderter Menschen in einem kontinuierlichen Prozess zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Drese: „Das Gesetz soll vor allem auch einen guten Rahmen für ein friedliches, von Akzeptanz getragenes gesellschaftliches Zusammenleben aller Menschen im Land bieten.“

Die Gesetzesinitiative sehe darüber hinaus die Verbesserung der Anhörungs- und Beteiligungsrechte von Seniorinnen und Senioren vor. So sollen auf kommunaler Ebene Beiräte mit Antrags- und Rederecht eingerichtet werden.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten und im Anschluss in zweiter Lesung erneut im Landtag behandelt.

Lehrkräftenachwuchsgewinnung

Oldenburg: Schulmesse wirbt für ländlichen Raum

Greifswald – Allgemein bildende Schulen im ländlichen Raum haben sich am 8. November 2023, an der Universität Greifswald präsentiert und ihre Profile vorgestellt. Studierende konnten sich im Foyer des Hörsaalgebäudes Campus Loefflerstraße über Praktikumsplätze, Plätze für schulpraktische Übungen und den Berufseinstieg an Schulen im ländlichen Raum informieren. Außerdem stand ein Vortrag über das Referendariat an Schulen auf dem Programm.

„Der ländliche Raum als Arbeits- und Wohnort bietet viele Perspektiven. Mit den Schulmessen wollen wir darauf aufmerksam machen, Praktika und Referendariate vermitteln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir wissen aus Erfahrung, dass der persönliche Kontakt zwischen Studierenden und Schulen von unschätzbarem Wert ist. Wir sind hier gerne als Vermittler tätig“, so die Ministerin.

Folgende 16 Schulen waren vertreten:

  • Freie Schule Glowe, Grundschule mit Orientierungsstufe, Rügen
  • Regionale Schule mit Grundschule „Heinrich Heine“, Karlshagen
  • Regionale Schule mit Grundschule „Johann-Christoph Adelung“, Spantekow
  • Regionale Schule „Am Grünen Berg“, Bergen
  • Regionale Schule „Fritz Reuter“, Demmin
  • Regionale Schule „Tom Beyer“, Göhren
  • Regionale Schule „Am Lindetal“, Neubrandenburg
  • Regionale Schule „Am Wasserturm“, Strasburg
  • Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Altentreptow
  • Evangelisches Schulzentrum Demmin „Katharina von Bora“
  • Schulcampus Röbel, Verbundene Regionale Schule und Gymnasium
  • Goethe-Gymnasium – Musikgymnasium – Demmin
  • „Schloss-Gymnasium“, Gützkow
  • Albert-Einstein-Gymnasium, Neubrandenburg
  • Gotthold-Ephraim-Lessing-Gymnasium, Neubrandenburg
  • Sportgymnasium Neubrandenburg

Vertreterinnen und Vertreter des Bildungsministeriums haben über Zuschläge für Referendarinnen und Referendare, finanzielle Unterstützung bei Praktikumsreisekosten, die LehrerbildungsLANDPARTIE und die kostenlosen Leistungen der landesweiten Welcome Center informiert. „Seit Jahren sind die Schulmessen gut besucht und erfolgreich. Deshalb werden wir diese Veranstaltungsformate weiter fortsetzen“, unterstrich Oldenburg.

Die Schulmessen und Vorträge werden in Kooperation mit dem Greifswalder Universitätszentrum für Lehrer*innenbildung und Bildungsforschung (GULB) umgesetzt und sind Teil der Lehrerwerbekampagne des Landes.

Der nächste Vortrag bietet am Mittwoch, 15. November 2023, von 17:15 bis 18:15 Uhr Informationen über „DEIN REF IN MV AB 1. APRIL“. Die digitale Infoveranstaltung richtet sich an alle Studierenden aller Lehrämter, die zum 1. April 2024 in den regulären Vorbereitungsdienst einsteigen wollen.

Die nächste Schulmesse findet am Mittwoch, 22. November 2023, von 15 bis 17 Uhr an der Universität Rostock in der Mensa Ulme in Kooperation mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) statt.

 Weitere Informationen: www.Lehrer-in-MV.de

Solidaritätsbeflaggung am 9. November

Schwerin – Das Land erlaubt seinen und den kommunalen Behörden morgen, am 9. November 2023, dem Jahrestag der Reichspogromnacht, aus Solidarität die Flagge des Staates Israel an den behördlichen Fahnenmasten zu setzen, teilte Landesinnenminister Christian Pegel in einer entsprechenden Verfügung den Behörden im Land mit.

„Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 ist einer der beschämendsten Tage in der deutschen Geschichte. Vor mehr als 80 Jahren legte der nationalsozialistische Mob Brände in Synagogen und Geschäften, misshandelte, verfolgte und erniedrigte mit der Billigung, sogar dem Willen, der staatlichen Gewalt Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland.

Um diese Nacht – und die grausamen Taten in unserer Geschichte – nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und der Unterstützung für die Opfer der brutalen und schrecklichen Angriffe der Hamas auf Zivilisten in Israel zu verdeutlichen, ermöglichen wir unseren Behörden im Land das Sezten der Israel-Flagge“, sagt Innenminister Christian Pegel und: „Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für den Kampf gegen Antisemitismus.

Wem Deutschland Schutz vor Verfolgung bietet, kann deshalb den Terror der Hamas keine Sympathien entgegenbringen. Wir werden nicht akzeptieren, wenn brutale Gewalt gegen Menschen und das Infragestellen des Staates Israel relativiert oder propagiert werden.“

Gestattet ist den Behörden im Land die israelischen Flagge an den Dienststellen des Landes sowie den Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, zu hissen.

Herausforderungen im Gesundheitsbereich

Drese: „Herausforderungen im Gesundheitsbereich können nur gemeinsam bewältigt werden“

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat den niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern sowie den Apotheken im Land die weitere Hilfe des Landes versichert. „Die Nöte und Sorgen werden nicht ausgeblendet, wir stellen uns den Herausforderungen“, sagte Drese anlässlich der Protestveranstaltung heute in Schwerin.

Besonders ein Bürokratieabbau im Gesundheitswesen sei dringlich. „Das wird mir fast in all meinen zahlreichen Gesprächen mit der Ärzte- und Apothekerschaft gespiegelt. Hierzu stehen wir als Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder im steten Austausch mit dem Bund und erwarten in Kürze konkrete Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dazu gehört etwa die Abschaffung kleinteiliger Dokumentationspflichten und die Vereinheitlichung von Prozessen und Formularen. Aber auch die Selbstverwaltungsorgane sind aufgefordert, kritisch zu hinterfragen, welche Regelungen entbehrlich sind oder vereinfacht werden können“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte in ihrer Rede auf der Protestveranstaltung zugleich, dass es nicht die eine Lösung zur Behebung der Probleme gebe. „Wir stehen als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung vor ganz besonderen Herausforderungen. Deshalb müssen alle Akteure miteinander und nicht gegeneinander arbeiten und sich gemeinsam den Problemen und Herausforderungen stellen“, so Drese.

Das Land unterstütze die Apotheken bei der Genehmigung von flexiblen Öffnungszeiten und mit unbürokratischen Hilfen bei der Arzneimittelbeschaffung. Beim Bund werde sich MV weiter für die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung einsetzen. „Die Struktur der inhabergeführten Apotheke hat sich bewährt und darf nicht gefährdet werden“, betonte Drese. Dabei müsse auch eine angemessene Finanzierung der Apotheken gewährleistet werden.

„Im medizinischen Sektor versuchen wir seit Jahren aktiv gegenzusteuern“, sagte Drese. „Die Landarztquote entwickelt sich in Kooperation von Landesregierung und KV seit ihrer Einführung zu einem sinnvollen Beitrag zur Hausärzte-Nachwuchsgewinnung, benötigt aber noch Zeit bis sie ihre Wirkung entfalten kann.“

Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für ländliche Regionen beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung. Seit Anfang 2023 können Kommunen im ländlichen Raum gezielte Hilfen für die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. „Wir fördern als Ministerium den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebotes, unter anderem zur Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens“, verdeutlichte Drese. „Hier geht es ganz konkret, um Hilfen bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Drese: „Parallel dazu haben wir eine Experten-Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Hier sind alle wesentlichen Akteure des Gesundheitsbereichs einbezogen, selbstverständlich auch der niedergelassene Bereich mit der KV. Ziel ist es ganz konkrete Lösungsvorschläge für eine qualitativ hochwertige, langfristig sichere und erreichbare medizinische Versorgung für die Menschen im Land auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Tariftreuegesetz ist wichtiges Signal

Schwerin – Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat heute das von der Landesregierung vorgeschlagene Vergabe- und Tariftreuegesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung dieser Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro.

„Ich bin sehr dankbar, dass der Landtag das Vergabe- und Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht hat. Das ist das klare Signal: Wir in Mecklenburg-Vorpommern setzen auf gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig am Rande eines Termins in Hamburg.

„Gute Löhne sind natürlich vor allem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig. Ich bin aber davon überzeugt, dass das neue Gesetz auch im Interesse der Wirtschaft liegt. Wir befinden uns in einem schärfer werdenden Wettbewerb um gute Fachkräfte. Mecklenburg-Vorpommern wird in diesem Wettbewerb nur mit guten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen mithalten können.

Außerdem schützen wir mit diesem Gesetz diejenigen Unternehmen, die schon Tarif oder tarifgleichen Lohn zahlen. Sie sind nämlich künftig bei öffentlichen Ausschreibungen in einer guten Startposition“, ging Schwesig auf Kritik aus der Wirtschaft ein.

„Es freut mich sehr, dass sich im vergangenen Jahr der Anteil der Unternehmen mit Tarifbindung um 2 Prozentpunkte erhöht hat. Wir hoffen, dass sich weitere Unternehmen für Tariflohn entscheiden“, sagte Schwesig.

Küstenschutz in M-V gut aufgestellt

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Stunde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu den Folgen der ersten Sturmflut des Herbstes 2023 erklärt der für den Küstenschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Mecklenburg-Vorpommern legt als Küstenland einen besonderen Fokus auf den Hochwasser- und Küstenschutz. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes heute und zukünftig vor gesundheit­lichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Um dieses Ziel zu erreichen, investiert das Land M-V jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel in den Hochwasserschutz an Fließgewässern und in den Küstenschutz. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Mio. Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz M-V investiert.

Im Gegensatz zu Schleswig–Holstein hatten wir es in weiten Teilen des Landes mit einer „leichten“ bis „mittleren Sturmflut“ zu tun. Unser Mitgefühl gilt daher unseren Nachbarn, mit denen wir im Hinblick auf zukünftige Sturmhochwasser kooperieren werden“, so Backhaus.

Wasserstände über 2,00 m üNHN, bei denen man von einer sehr schweren Sturmflut spricht, seien in Mecklenburg-Vorpommern nicht eingetreten, so der Minister, der zu den Folgen des Sturmhochwassers ausführt: „Derzeit wird in M-V und S-H noch intensiv an einer umfassenden Aufstellung von Schäden an Küsten­schutzanlagen, Hafenanlagen sowie an Infrastruktur gearbeitet. Erste Schätzungen von Schäden in unserem Land belaufen sich aktuell auf ca. 56 Mio. Euro. Dabei sind vor allem touristische Infrastruktur und Hafen­schutz­­bauwerke betroffen.

Es hat zwar keine erheblichen Schäden an Küsten­schutz­anlagen gegeben, welche die aktuelle Sicherheit gefährden. Aber: Es sind erhebliche Sandverluste an den Landesküstenschutzdünen und im Strandbereich zu verzeichnen. Diese Sandverluste müssen mit künstlichen Aufspülungen ausgeglichen werden. Wir gehen derzeit von einem zusätzlichen Aufspülbedarf mit Kosten von ca. 6 Mio. Euro aus.

Die Arbeiten zum Ausgleich von Sanddefiziten haben bereits begonnen. Im Rahmen der laufenden Aufspü­lung im Küstenabschnitt Prerow-Zingst wird das Land M-V mehr als 700.000m³ Sand aufspülen und mehr als 10 Mio. Euro einsetzen (GAK-Mittel, 70% Bund, 30% Land). Infolge des Sturmhochwassers werden wir ca. 15% mehr Sand aufspülen, als ursprünglich geplant.

Eine weitere vom Land geplante Aufspülmaßnahme im Küstenabschnitt Neuhaus-Dierhagen ist nach dem Sturmhochwasser überprüft worden. Die ausge­schriebene Sandmenge wurde angepasst“, so der Minister.

„An den harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerke, Spundwände oder mobile Verschlüsse (Warnemünde, Heiligendamm, Barth) sind keine erheblichen Schäden entstanden. Aber an Hafenschutz­bauwerken und an der Küste gelegener Infrastruktur sind kostenintensive Schäden entstanden. Hier ist der Großteil der genannten Schäden in Höhe von 56 Mio. Euro zuzuordnen. Die Gemeinden sind zum Teil noch dabei, die Schäden zu erfassen.

Beispiel Sassnitz:

Kosten für eine Sanierung des Molen-Bauwerks des Hafens Sassnitz werden aktuell auf ca. 40 Mio. Euro geschätzt. Darüber hinaus wurde die Uferpromenade stark beschädigt – Schaden nach erster Schätzung ca. 2,5 Mio. Euro.

Beispiel Stahlbrode:

Die Hafenanlagen von Stahlbrode wurden stark beschädigt. Der Fährbetrieb musste vorzeitig eingestellt werden. Es wird von einem Schaden von ca. 270.000 Euro ausgegangen.

Bisher konnten nur 5 von 11 Wasser- und Boden­verbänden an der Küste eine erste Einschätzung zu Schäden geben. Bisher sind Schäden von insgesamt mehr als 200.000 €uro gemeldet worden, darunter auch erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Deichen, Schöpfwerken und Absperrvorrichtungen“, so Minister Backhaus, der zusammenfassend erklärt:

„Das Sturmhochwasser an der Ostsee war eine Bewährungsprobe für die landeseigenen Küsten­schutzanlagen und hat den Bedarf für einen Ausbau der Schutzanlagen an den Bodden/Haffen noch einmal in den Fokus gerückt.

Das Ereignis hat auch in M-V zu Schäden an der Infrastruktur geführt, die mit Unterstützung des Bundes und des Landes behoben werden müssen. Es ist daher gut, dass eine Arbeitsgemeinschaft zur Beseitigung der Schäden unter Beteiligung des Bundes zusammen­gekommen ist. Küstenschutz ist und bleibt eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Angesichts des Klimawandels, werden die Gemeinden in MV Baumaßnahmen jedoch zukünftig auch die sich verändernden Wasserstände in den Blick nehmen müssen.

Das Land wird sie dabei mit Informationen und Kartenmaterial tatkräftig unterstützen. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten“, so Dr. Backhaus abschließend.