Besseres Betreuungsverhältnis

Oldenburg: Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung

Schwerin – In den Kindergartengruppen in Mecklenburg-Vorpommern soll das Betreuungsverhältnis verbessert werden. Geplant ist, das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. So sieht es der Entwurf für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, vor, den das Kabinett heute beschlossen hat. Von September 2024 an soll eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreuen.

„Mit diesem Gesetz erreichen wir eine echte Qualitätsverbesserung in der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir verbessern das Betreuungsangebot, wir verbessern die Personalsituation und wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Das ist ein finanzieller Kraftakt. Allein durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses und den gestiegenen Personalbedarf entstehen Mehraufwände in Höhe von 11,8 Millionen Euro pro Jahr. Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern vollkommen entspricht. Das garantiert die Landesregierung weiterhin, denn eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern weist mit 94,5 Prozent eine sehr hohe Kita-Besuchsquote der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf. Auch die Quote von Grundschulkindern, die einen Hort besuchen, ist mit 78,9 Prozent bereits rund drei Jahre vor Einführung eines schrittweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 erfreulich.

Mit der KiföG-Novelle wird es den Kindertageseinrichtungen ermöglicht, ein noch besseres Fachkraft-Kind-Verhältnis dort umzusetzen, wo überdurchschnittlich viele Kinder aus sozial benachteiligten Verhältnissen betreut und gefördert werden.

Der Gesetzentwurf nimmt auch die Sprachentwicklung von Kindern besonders in den Blick. „Im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung und Dokumentation wird bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren verstärkt die Sprachentwicklung gefördert. Sprachliche Fähigkeiten sind die Grundlage für die gesamte – nicht nur kindliche – Entwicklung. Wir müssen hier anfangen und gleichzeitig Verbesserungen in der Schule vornehmen“, erläuterte die Ministerin.

Bildungsministerin Oldenburg zeigte sich zudem zuversichtlich, dass die benötigen Fachräfte ausgebildet werden. „Wir bilden seit Jahren Erzieherinnen und Erzieher über Bedarf aus und die Ausbildungszahlen steigen. Die Auszubildenden zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige sollen zudem eine bessere Bezahlung erhalten. Die Ausbildungsvergütung soll sich am Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes orientieren und nach der Neuregelung mindestens 90 Prozent statt bisher 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung nicht unterschreiten. Wir hoffen, dass wir dadurch die bereits steigende Anzahl an Auszubildenden weiter erhöhen können“, betonte Oldenburg.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus Entlastungen für die Beschäftigten in den Kitas vor. Teil der Fachkräfteoffensive ist eine Stärkung der Rechte der Assistenzkräfte. So sollen künftig zum Beispiel Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung verfügen, kleinere Gruppen eigenständig leiten und somit auch die Randzeitenbetreuung übernehmen können. Auch Alltagshilfen sind zur Entlastung des pädagogischen Personals von nicht pädagogischen Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. „Wichtig ist, dass unsere hohe Fachkraftquote mit den neuen Regelungen nicht gesenkt wird“, so Bildungsministerin Oldenburg. Derzeit haben 95,2 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas mindestens einen Fachschulabschluss, 87 Prozent davon sind Erzieherinnen und Erzieher.

Zu den Neuerungen zählt auch die Stärkung der Elternrechte. Ab 2024 sind mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Elternräte vorgesehen, zum Beispiel bei der pädagogischen Konzeption, bei den Öffnungs- und Schließzeiten und bei der Essensversorgung der Kinder.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit will das Land eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ziel ist die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt auch in der Kindertagesförderung.

Bundesweit gültiges Semesterticket 2024

Meyer: Deutschlandweit zum einheitlichen Preis mobil – attraktive Möglichkeiten für Studierende

Schwerin – Für Studierende soll ab dem Sommersemester 2024 ein Semesterticket mit bundesweiter Gültigkeit angeboten werden, das auf dem Deutschlandticket basiert. Das haben Bund und Länder jetzt miteinander vereinbart. Als nächsten Schritt müssen die Allgemeinen Studierendenausschüsse an den jeweiligen Hochschulen entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.

„Mit dem neuen, bundesweit gültigen Semesterticket haben Studierende die Möglichkeit, im ganzen Land zum einheitlichen Preis mobil zu sein. Auf dem Weg zur Hochschule, zu Praktika auch in anderen Bundesländern oder um Freunde und Familie zu besuchen – zu all diesen Anlässen kann das neue Semesterticket genutzt werden. Ziel ist, dass wir so den öffentlichen Personennahverkehr weiter stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Bettina Martin, zeigt sich ebenfalls sehr erfreut über die Einigung: „Es ist eine sehr gute Nachricht für die Studierenden in MV, dass ein Deutschlandticket für Studierende kommt. Damit können dann alle Studierenden im Land für einen einheitlich günstigen Preis öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Gerade im Flächenland MV ist ein kostengünstig nutzbarer Nahverkehr ein echter Standortfaktor für unsere Hochschulen und ein Stück Lebensqualität für die Studierenden“, so Martin.

Nach Angaben des Statistischen Amtes gab es an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Wintersemester 2022/23 insgesamt 38.380 eingeschriebene Studierende.

Die Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestariforganisationen können ab dem Sommersemester 2024 mit Hochschulen, Studierendenwerken oder Studierendenvertretungen Vereinbarungen über ein Semesterticket mit der Gültigkeit des Deutschlandtickets treffen. Die Abnahme eines Deutschlandtickets ist in diesem Falle für die Studierenden obligatorisch, eine monatliche Kündbarkeit nicht möglich.

Der Preis für das Deutschlandticket ist bundesweit einheitlich und beträgt 60 Prozent des jeweiligen Ausgabepreises des Deutschlandtickets (derzeit: 29,40 Euro je Monat beziehungsweise 176,40 Euro je Semester). Das Semesterticket gilt jeweils für den vereinbarten Zeitraum (in der Regel ein Semester) für alle immatrikulierten Studierenden. Der Preis für das Semesterticket wird über den Semesterbeitrag der Hochschulen vereinnahmt und an die Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünde weitergeleitet.

Zur Begleitung der Umsetzung des Deutschlandtickets ist durch die Verkehrsministerkonferenz ein Koordinierungsrat eingerichtet worden. Mitglied im Koordinierungsrat sind das Bundesverkehrsministerium, das Bundesfinanzministerium und die Verkehrsministerien der Länder. Außerdem nehmen die kommunalen Spitzenverbände, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO), der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) und die Deutschlandtarifverbund GmbH (DTV) beratend teil.

M-V verkürzt keine Öffnungszeiten von Kitas

Oldenburg: Jeder weitere Cent, den wir in die Kindertagesförderung investieren, fließt in die Qualität

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Empfehlungen des „Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme“ und des „Fachkräfte-Radars für KiTa und Grundschule“ der Bertelsmann Stiftung als nur teilweise hilfreich für Kinder, Eltern, Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet.

„Bei allen Vorschlägen für Verbesserungen dürfen wir nicht vergessen, was wir in unserem Bundesland bereits erreicht haben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In Mecklenburg-Vorpommern sind Kita und Ferienhort für alle Kinder gebührenfrei. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengleichheit. Mit 11,2 Stunden in der Kita und 9,9 Stunden im Hort haben wir den höchsten Betreuungsumfang, der dem Bedarf der Eltern vollkommen entspricht.

Über 3-Jährige werden zu 80 Prozent 45 Stunden und mehr betreut, unter 3-Jährige zu 78 Prozent 45 Stunden und mehr. Außerdem gibt es bei uns die höchste Betreuungsquote deutschlandweit, sie ist dreimal höher als in westdeutschen Ländern“, so Oldenburg.

„In Deutschland fehlen 429.100 Kitaplätze, davon 385.900 in westdeutschen Ländern, 44.700 im Osten“, führte die Bildungsministerin weiter aus.

„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Wartelisten für Kitaplätze, alle Kinder erhalten einen Platz. Wir erfüllen als eines der wenigen Bundesländer den Rechtsanspruch. Damit haben wir gute Bedingungen für Familien sowie für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.

Eine Einschränkung der Öffnungszeiten der Kitas und eine Verkürzung auf sieben Stunden, so wie es die Bertelsmann Stiftung vorschlägt, wird es in unserem Bundesland nicht geben. Es ist keine überzeugende Lösung, das Angebot einzuschränken, um den Personalschlüssel an das West-Niveau anzugleichen und um für mehr Erzieherinnen und Erzieher zu sorgen.

Es kann nicht sein, dass die Fachkraft-Kind-Relation gegen den Betreuungsumfang und die Platzanzahl ausgespielt wird. Verbessert werden müssen die Gruppengröße in MV, die Betreuungszeit und die Platzkapazitäten in den westdeutschen Bundesländern“, sagte Oldenburg.

„Richtig ist, dass es in unseren Kitas die größten Gruppen und das schlechteste Fachkraft-Kind-Verhältnis gibt. Hier werden wir schrittweise besser. Jeder weitere Cent, den wir in die Kindertagesförderung investieren, fließt deshalb in die Qualität.

Mit der jetzigen KiföG-Novelle setzen wir hier an und machen einen wichtigen Schritt nach vorn. Wir reduzieren das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14. Das ist ein finanzieller Kraftakt, der 11,8 Millionen Euro pro Jahr erfordert“, erläuterte sie.

„Die Ausgangsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern sind im Vergleich zu den anderen Ländern eine solide Voraussetzung für die nächsten Qualitätssteigerungen.

Die Beitragsfreiheit, die hohe Betreuungsquote, ausreichend Plätze und eine hohe Fachkräftequote von 84,1 Prozent sind eine gute Grundlage für Verbesserungen. Ich bin zuversichtlich, dass auch die notwendigen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Mecklenburg-Vorpommern bildet seit Jahren über Bedarf aus und die Ausbildungszahlen steigen weiter.

Mit unserer Fachkräfteoffensive ‚Großes schaffen für die Kleinsten‛ wollen wir Erzieherinnen und Erzieher stärker binden und die Zahl der Auszubildenden weiter erhöhen.

Schon heute entlasten Alltagshilfen Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas, damit sie sich verstärkt den pädagogischen Kernaufgaben widmen können. Dieses Programm wollen wir weiterführen und Alltagshilfen auch für ihre Tätigkeiten in den Kitas qualifizieren“, so die Ministerin.