Leistungsgedanke bei Bundesjugendspielen

Oldenburg: Neue Wettbewerbsform trägt der Entwicklung der Kinder Rechnung

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat im Landtag die Kritik an der Reform der Bundesjugendspiele zurückgewiesen. Seit diesem Schuljahr werden die Bundesjugendspiele in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen für die Jahrgangsstufen 3 und 4 nicht mehr als Wettkampf, sondern als Wettbewerb ausgetragen. Ab Jahrgangsstufe 5 entscheidet jede Schule selbst über die Form der Bundesjugendspiele.

„Vielleicht ist es wichtig, noch einmal daran zu erinnern, dass die Kinder in unserem Bundesland weder in der ersten noch in der zweiten Klasse mit Noten bewertet werden, sondern ein Kompetenzzeugnis erhalten, um ihrer Entwicklung Rechnung zu tragen und gerade in diesem Alter Misserfolgserlebnisse zu begrenzen. Ob Wettkampf oder Wettbewerb, der Leistungsgedanke bleibt erhalten. Denn auch in der Wettbewerbsform messen sich die Kinder untereinander“, sagte Bildungsministerin Oldenburg.

Grundlage für die Änderungen bildet ein Beschluss des Ausschusses für die Bundesjugendspiele. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Deutschen Olympischen Sportbund und Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände, die an den Bundesjugendspielen teilnehmen, zusammen.

Der Deutsche Leichtathletik-Verband, der Deutsche Schwimm-Verband und der Deutsche Turner-Bund hatten die Änderungen angeregt. Der Unterschied zwischen Wettkampf und Wettbewerb besteht darin, dass im Wettkampf die Leistungsmessung anhand von Normtabellen erfolgt, im Wettbewerb hingegen messen sich die Kinder miteinander in der Klasse oder in einer Jahrgangsstufe.

„Hinter diesen Empfehlungen stand die Beobachtung, dass bei den klassischen Formen sowohl in der Leichtathletik als auch im Schwimmen nicht mehr alle Kinder erreicht wurden. Denn die Bundesjugendspiele waren nämlich so konzipiert, dass die Erwartungen und Regeln, die für Erwachsene gelten, auf die Kinder übertragen wurden. Allerdings müssen auch die Fragen der motorischen, körperlichen, der sozial-emotionalen und der kognitiven Entwicklung bei der Gestaltung von Wettbewerben und Wettkämpfen berücksichtigt werden. Das war bis zu dieser Entscheidung nur in Ansätzen der Fall“, erläuterte die Ministerin.

„Mit der Neuerung zum Wettbewerbsformat sind die Bundesjugendspiele nun motorisch vielseitiger, kindgemäßer und entwicklungsorientierter ausgerichtet. Der Wettbewerb kann praktisch auf allen Sport- und Freizeitanlagen durchgeführt werden und ist nicht mehr ausschließlich von normierten Sportanlagen abhängig. Die Schulen können selbst entscheiden, welche Disziplinen sie im Wettkampf durchführen wollen. So sind Staffelläufe, Umkehrläufe, Drehwürfe und Sprünge in bestimmten Zonen möglich. Leistungen können damit einfacher und schneller erfasst werden. Das führt zu weniger Wartezeiten und mehr Bewegungszeiten“, so Oldenburg.

Schutz jüdischen Lebens

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Sollten sich Lücken im Schutz jüdischen Lebens in Deutschland auftun, gehören sie geschlossen.“

Schwerin – „Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister haben ein beeindruckendes Signal zum Abschluss der Tagung gesendet. Wir haben eine Resolution verabschiedet zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und den konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Wir verurteilen die terroristischen Angriffe gegen den Staat Israel vom Morgen des 7. Oktober 2023 aufs schärfste.

Dieser Angriff ist das schlimmste Pogrom seit der Schoa. Auf der ganzen Welt sind Jüdinnen und Juden betroffen. Hier in Mecklenburg-Vorpommern bangen Tag für Tag Menschen um das Leben ihrer Verwandten und Freunde. Israel galt als sicherer Ort der Zuflucht. Dieses Pogrom hat das Sicherheitsempfinden tief erschüttert“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach der JuMiKo.

„Deutschland bleibt aufgrund seiner historischen Verantwortung für die Schoa in besonderem Maße Israel verpflichtet. Wir stehen fest an der Seite Israels. Das haben wir in der Resolution bekräftigt, denn die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson. Daraus leitet sich auch ab, dass wir eine unabdingbare Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in Deutschland tragen. Auch hier in Deutschland.

Jüdische Menschen erleben hier leider wieder zunehmend Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe. Es ist furchtbar zu erkennen, dass der Antisemitismus noch immer lebt. Das zu ändern, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Der Antisemitismus in all seinen politischen und religiösen Ausrichtungen muss klar und schonungslos benannt werden. Die Bekämpfung jedweden Antisemitismus bleibt ein dauerhaftes und sehr wichtiges Anliegen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister“, so Ministerin Bernhardt.

„Jede antisemitische Straftat gefährdet das friedliche Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Dass diese Straftaten konsequent verfolgt werden, steht daher im besonderen öffentlichen Interesse. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern gegen jegliche Form der Hasskriminalität sensibilisiert. Unsere Staatsanwaltschaften sind gut aufgestellt. Ich habe erst vor wenigen Tagen mit der Generalstaatsanwältin über das Thema gesprochen.

Die Sonderdezernate der Staatsanwaltschaften im Bereich der Hasskriminalität leisten hervorragende Arbeit. Diese Sonderdezernate wurden vor Jahren schon eingerichtet und sind für die Verfolgung antisemitischer Straftaten zuständig. Die Dezernentinnen und Dezernenten werden regelmäßig geschult und verfügen über die notwendige Erfahrung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt weiter.

„Ausdrücklich begrüße ich, dass wir in der Resolution uns einig sind, dass alle Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu dem Angriff der Hamas auf Israel sehr genau verfolgt werden. Denn sollten sich hier im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, Schutzlücken offenbaren, muss schnell gehandelt werden. Dann sollten wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz prüfen, wie diese Lücken geschlossen werden können“, erklärte Justizministerin Bernhardt in Berlin.

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte den israelischen Botschafter Ron Prosor und der Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster zu Gast. Es gab einen intensiven Austausch über die Lage in Israel und die Situation in Deutschland.

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Kutter- und Küstenfischerei

Backhaus drängt auf unkonventionelle Lösungen zur Rettung der Kutter- und Küstenfischerei

Schwerin – „Den Fischerinnen und Fischern an unserer Ostseeküste geht es momentan schlecht wie noch nie“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag, wo sich die Abgeordneten über Zukunftsperspektiven der Kutter- und Küstenfischerei austauschten, und wie sich Transformationsprozesse aktiv begleiten lassen.

„Es gibt viele Gründe, warum die wirtschaftliche Lage der Kutter- und Küstenfischerei so miserabel ist, z.B. die Fangquoten der letzten Jahre, klimabedingte Veränderungen im Ökosystem Ostsee, Fischfraß durch Kormorane, aber auch die Energiekrise. Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent. Das kann kein Betrieb dauerhaft abfedern.

Umso wichtiger ist, dass wir nach vorne denken und unter den veränderten Rahmenbedingungen neue, vielleicht unkonventionelle Wege einschlagen. Große Hoffnungen setze ich in die 670 Millionen Euro, die gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz ab Juli 2024 zweckgebunden für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit ließe sich der Transformationsprozess wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds erhält“, führte Minister Backhaus aus.

Die Herausforderung: Wenn hohe Subventionen in einen Sektor fließen, sind immer auch andere Rechtsbereiche zu berücksichtigen, z.B. das EU-Beihilferecht oder Gleichbehandlungsgrundsätze. Aktuell beginnen die Beteiligungsprozesse der Bundesressorts mit den Küstenländern und Fachverbänden.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält. „Wie mir Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstandes nahegelegt haben, muss jetzt unmittelbar etwas passieren, um wieder junge Leute in den Beruf zu holen, damit nicht morgen schon „das Licht ausgeht“, unterstrich der Minister und machte folgende Rechnung auf: „Gingen jetzt in wenigen Jahren bis zu 60 der aktuell noch 170 Haupterwerbsfischerinnen und -fischer ohne Nachfolge in den Ruhestand, würde die kritische Masse wohl unterschritten, aus der sich ein Berufsstand zukünftig solide rekrutierten könnte. Es geht ja nicht nur der einzelne Betrieb, es geht die ganze Erfahrung verloren. Schon seit Jahren bilden Betriebe mangels Perspektiven kaum noch aus.“

Hieraus entsprang laut Minister Backhaus der Gedanke, über eine befristete Grundsicherung die noch aktiven Betriebe am Leben und über eine voraussichtlich noch einige Jahre andauernde Notsituation zu bringen und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Ausbildung zu setzen.

Darüber hinaus sieht der Plan aus M-V vor, aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen zu unterstützen wie zum Beispiel moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.

Auch Diversifizierung wird weiterhin ein Thema bleiben, denn, wegen der auch künftig nicht gerade üppigen Fangmöglichkeiten wird es in der Ostsee einen ständigen Bedarf an ergänzenden Tätigkeiten geben. Minister Backhaus begrüßt daher die Initiative der Fischereigenossenschaft Wismarbucht eG für eine Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“, die vor drei Wochen in Sassnitz gestartet wurde.

„Mein Haus begleitete dieses Vorhaben durch die Erstellung eines Schulungs-Rahmenplans und eine Prüfungsordnung in Rekordzeit und wird die Ausbildung aus dem EMFAF unterstützen. Die Idee der hierbei engagierten Fischer ist, dass sie mit ihrer Ortskenntnis in den jeweiligen Regionen des Küstenmeeres und unter Nutzung ihrer Fischereifahrzeuge und ggf. weiteren Equipments verschiedenste Tätigkeiten übernehmen, aus ihrer Sicht vorzugsweise Aufgaben öffentlicher Träger, die ihnen die angestrebte Stabilität an Zusatzeinnahmen verschaffen.“

In das Aufgaben-Portfolio könnten fallen: Hilfstätigkeiten für Meeresforschung (u.a. Thünen-Institut für Ostseefischerei, aber ggf. auch Unterwasserarchäologie), Umweltüberwachung (u.a. Datensammlung), Umweltbildung (außerschulische Lernorte, Touristik), bestimmte Kontroll- und Informationstätigkeiten im Küstenmeer in der Urlaubssaison (v.a. seeseitig), eigene Aktivitäten oder Mitwirkung an Vorhaben der marinen Aquakultur, Mitwirkung bei Meeresschutzprojekten (Netzbergung, Seegrasaufforstung, Riffstrukturen), Begleitung von Investitionen im Küstenmeer (Monitoring, Baubegleitung, Servicedienste), Servicedienste für Windenergieanlagen auf See u.v.a.m..

Grundsteuerreform

Aufkommensneutrale Hebesätze werden veröffentlicht

Schwerin – Von Anfang an war die politische Zielstellung bei der Grundsteuerreform klar: die Reform soll aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wegen der Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen sollen als bisher.

Um dies zu gewährleisten, hat das Finanzministerium in dieser Woche eine gesetzliche Regelung in den Landtag eingebracht. Diese soll landesweit eine einheitliche Ermittlung von aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätzen durch die Gemeinden und deren Veröffentlichung sicherstellen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Allein durch die Reform soll keine Kommune mehr Grundsteuer einnehmen. Dazu hat sich auch der Städte- und Gemeindetag in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Die hierfür notwendige Transparenz stellen wir jetzt durch die Pflicht sicher, dass jede Kommune den aufkommensneutralen Steuer-Hebesatz veröffentlichen muss. Sobald die Hebesätze vorliegen, wird sie die Landesregierung in einem Transparenzregister veröffentlichen.“

Die in den Landtag eingebrachte Regelung soll als Ergänzung in das Grundsteuerzuständigkeitsgesetz aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der vorzunehmenden Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025. Die Gemeinden haben hier ohnehin Berechnungen anzustellen, wie sie durch Bestimmung der Hebesätze zu ihren im Haushaltsplan prognostizierten Einnahmen kommen.

Für die Gemeinden entsteht dadurch also grundsätzlich kein Mehraufwand. Sie werden nun lediglich verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Sollte es zu einer Abweichung beim Hebesatz kommen, muss die Gemeinde öffentlich darüber informieren.

Bei ihrer Aufgabe werden die Gemeinden von der Finanzverwaltung des Landes unterstützt. Diese arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Grundsteuerreform. Bislang wurden in Mecklenburg-Vorpommern ca. 692.700 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern eingereicht.

Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 98 %. In ca. 483.500 Fällen wurden bereits Hauptfeststellungen durchgeführt und Bescheide erstellt, die Erledigungsquote liegt somit derzeit bei etwa 69 %. Die Bescheide werden den Städten und Gemeinden fortlaufend in digitaler Form bereitgestellt.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Super Wettkampfwochenende der Turnriege

Insel Rügen – Am ersten Wochenende im November stand ein großes Wettkampfwochenende der Turnerinnen der SSG Rügen an. Am Samstag legte die Trainerin, Birgit Eicke, selbst bei den Landesmeisterschaften der Erwachsenen in Ribnitz-Damgarten vor. Sie muss die gleichen Anforderungen der Leistungsklasse 4, wie ihre Schützlinge, an den Geräten turnen. Ihr gelangen die Übungen am Stufenbarren, Boden und der Bank ausgezeichnet, so dass zum Schluss der Landesmeistertitel nach Rügen und die Sana Sportgemeinschaft ging.

Am folgenden Sonntag wollten die jüngsten Mädchen der Abteilung Turnen es ihrer Trainerin nachmachen. Alle waren aufgeregt und voller Spannung auf die Kreisjugendspiele und gaben ihr Bestes. Für einige Mädchen war es der erste Wettkampf und da war die Nervosität natürlich sehr groß. Frau Deichen und Frau Kruse betreuten und beruhigten die Kinder, so dass die Leistungen bestens gezeigt werden konnten.

Bei der Siegerehrung gab es strahlende Augen. Jördis in der AK 8 und Pauline in der AK 9 wurden Kreismeisterinnen und standen mit der Goldmedaille strahlend auf dem obersten Treppchen. In der AK 8 belegten Elli Platz 4, Frida Platz 5 und Anna bei ihrem ersten Wettkampf Platz 6. Eine Altersklasse höher, in der AK 9, belegte Carlotta den 7. Und Heidi den 8. Platz. Ihre Schwester Henni erturnte in der AK 6 den 6. Platz und Martha belegte ebenfalls den 6. Platz in der AK 7. Ein sehr schöner Erfolg für die Jüngsten der Turnkids.

Am Nachmittag bildeten die Kürmädchen den Abschluss. Sie waren in den letzten Wochen sehr fleißig im Training und konnten das auch im Wettkampf zeigen. Mira belegte in der AK 11 den 7. Platz, Emma in der AK 13 den 4. Platz, Florentina in der AK 10 den 6. Platz. Skadi turnte alle vier Geräte so ausdrucksstark, dass sie die Silbermedaille freudestrahlend auf dem Podest in Empfang nehmen durfte. In der AK 14 erturnte sich Nele bei ihrem ersten Wettkampf die Silbermedaille und ihre Teamkollegin, Jennifer wurde sogar Kreismeisterin und strahlte mit der Goldmedaille vom Podest.

Ein äußerst erfolgreiches Wochenende für die Turnriege der SSG Rügen ging zu Ende mit viel Motivation für die nächste Trainingszeit.