Arbeiten mit der E-Akte

1.001 Bedienstete in der Justiz arbeiten bereits mit der E-Akte / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobte zum Rechtspflegertag am OLG Rostock die hohe Motivation für die Digitalisierung der Justiz.

Rostock – „Die Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Akte in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern sind groß. Nachdem vor fünf Jahren an einigen Zivilkammern des Landgerichts Rostock die Pilotierung der elektronischen Akte begonnen hatte, sind nunmehr alle Zivil- und Familienabteilungen sowie die Abteilungen für Betreuungssachen und Immobilarvollstreckungssachen angeschlossen.

Anfang November 2023 wurde die elektronische Akte auch in Nachlassangelegenheiten eingeführt. Mit zügigem Tempo geht es auch nächstes Jahr weiter. Mit der vorgesehenen Einführung der elektronischen Akte in Mobiliarzwangsvollstreckungssachen wird die E-Akte auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bis Mitte 2024 eingeführt sein, ausgenommen sind aber noch Straf- und Ordnungswidrigkeitsabteilungen.

Bislang wurden in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unseres Landes insgesamt 123.946 Akten elektronisch angelegt. In den Fachgerichten ist eine Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich angelaufen. Bis Mitte 2024 sollen dann auch alle Fachgerichte mit der elektronischen Akte arbeiten“, bilanzierte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt beim Rechtspflegertag am Oberlandesgericht Rostock.

„In den Jahren 2024 und 2025 wird dann die noch ausstehende Einführung der elektronischen Akte im Bereich der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit einen Schwerpunkt der Digitalisierung bilden. Hier sind noch vielseitige technische und fachliche Aufgabenstellungen zu lösen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Fachgerichtsbarkeit arbeiten gegenwärtig insgesamt 1001 Personen mit der elektronischen Akte.

In dieser Zahl enthalten sind 210 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger also weit mehr als die Hälfte aller Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Mecklenburg-Vorpommern. All das ist nicht selbstverständlich und nur mit dem überobligatorischen Einsatz der Beschäftigten in der Justiz erreicht worden. Die Berufsgruppe der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hat daran in der IT-Referatsgruppe des Ministeriums für Justiz und im Geschäftsbereich einen erheblichen Anteil gehabt.

Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Durch die flächendeckende Ausstattung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit Convertibles und die über VPN ermöglichte sichere Verbindung zum heimischen Arbeitsplatz sind die technischen Voraussetzungen für eine ortsunabhängige Arbeit inzwischen für viele Angehörige aus Ihrer Berufsgruppe ermöglicht worden. Dies erhöht Ihre Flexibilität, kann Ihnen Fahrwege einsparen und schon hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern“, so Justizministerin Bernhardt am OLG.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hält die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten für ein „wichtiges und geeignetes Instrument zur Entlastung der Haus- und Kinderarztpraxen in der Erkältungssaison“. Das Verfahren würde zudem insbesondere Familien helfen, die bei einem absehbar nicht schweren Verlauf auf ein langes Warten in der Praxis verzichten können.

„Die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung ist während der Corona-Pandemie eingeführt worden und hat sich bewährt. Deshalb halte ich es für sinnvoll, diese Regelung mit Blick auf die erwartete zunehmende Zahl an Infektionen rasch wiedereinzuführen“, sagte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Für die telefonische Krankschreibung hatte der Bundestag im Sommer die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Für die Umsetzung muss der Gemeinsame Bundessausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen eine Richtlinie erstellen, die aber erst für Ende Januar avisiert ist.

„Ich unterstütze alle Bestrebungen, die ermöglichen, die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung vorzuziehen“, betonte Drese. Natürlich müsse die Regelung rechtssicher und zielgenau formuliert sein. So müssten die Krankheitsbilder definiert werden und Patienten der Arztpraxis bekannt sein.

„Das sind aber keine großen Hürden, wenn alle Beteiligten wie Politik, Krankenkassen oder Ärztevertretungen an einem Strang ziehen“, so Drese. Die Ministerin hofft, dass bereits in der nächsten Plenarsitzung des G-BA am 7. Dezember eine entsprechende Richtlinie beschlossen wird.

Entnahme von Wölfen

Schwerin – Vom 29. November bis zum 1. Dezember 2023 tagt die Umweltministerkonferenz in Münster. Umweltminister Dr. Till Backhaus wird die Interessen von Mecklenburg-Vorpommern vertreten und hat drei zentrale Themen im Gepäck: den Umgang mit der Art Wolf, die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima und Transformationsfonds (KTF) sowie die Stärkung des Meeresnaturschutzes in Nord- und Ostsee.

„Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu Schnellabschüssen von Wölfen gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber bislang so vage, dass sie vor keinem Gericht standhalten würden. Ich fordere daher bundesheitliche Regelungen zum Umgang mit Wölfen, die Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben. Denn in solchen Fällen muss zielgerichtet und schnell gehandelt werden, um die Weidetierhaltung zu sichern, die wichtige ökologische Funktionen erfüllt.

Wir alle wissen, dass es nicht zielführend ist, wenn jedes Bundesland für sich definiert, in welchem Umkreis und auf welcher Entscheidungsgrundlage Schnellabschüsse erfolgen sollen. Aus meiner Sicht bedarf es daher einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes oder aber einer Wolfsverordnung des Bundes, um eine möglichst einheitliche und vor allem EU-rechtskonforme Vorgehensweise zu gewährleisten.

Denn wir dürfen nicht vergessen: Der Wolf ist nach wie vor eine nach EU-Recht streng geschützte Art. Schnellabschüsse sind für die handelnden Personen unter Umständen mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Deshalb brauchen wir Rechtsicherheit, wenn es um die Entnahme geht. Von der UMK erwarte ich daher, dass wir einen Beschluss fassen, der keinen rechtlichen Flickenteppich bedeutet. Ziel muss sein, bis zum Beginn der kommenden Saison für die Weidetierhalter Klarheit zu schaffen.“

Mit Blick auf die Bewertung des Erhaltungszustandes stellt er fest: „Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass bereits in absehbarer Zeit grundsätzlich eine Populationsgröße erreicht sein wird, die ein langfristiges Überleben der Art Wolf sichern kann. Dies setzt jedoch auch voraus, dass die Mortalitätsrate niedrig gehalten wird. Vor allem  illegale Abschüsse sind daher völlig kontraproduktiv.
Eine weiterer wichtiger Baustein ist das noch zu definierende günstige Verbreitungsgebiet, also die räumliche Verbreitung der Rudel. Für die Vernetzung der Populationen und den genetischen Austausch ist es entscheidend, dass wesentliche Flächenanteile in den bisher kaum besiedelten Bundesländern liegen. Daran gilt es gemeinsam zu arbeiten, auch um die Lasten gleichmäßiger zu verteilen und die Akzeptanz für die Wiederansiedlung des Wolfes zu erhöhen.“

Auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll sich die UMK auch mit den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima und Transformationsfonds (KTF) auf befassen.  Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt und damit entschieden, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, nicht in den KTF verschoben werden dürfen.

„Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die Umsetzung von Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes in den Ländern. Der Bund muss schnellstmöglich die Verfassungskonformität des Bundeshaushalts herstellen, um dringliche Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes nicht zu gefährden. Wichtig ist unter anderem, dass weiterhin 120,0 Mio. Euro aus dem ANK für forstwirtschaftliche Maßnahmen innerhalb der GAK bereitgestellt werden. Diese Mittel sind dringend notwendig, um die Bedarfe der Länder insbesondere zum Waldumbau zu decken“, betont der Minister.

Ein weiterer Antrag, den Mecklenburg-Vorpommern in die Konferenz eingebracht hat, enthält klare Forderungen zur Stärkung des Meeresnaturschutzes. Hintergrund ist, dass Bieter von Flächen für die Nutzung durch Windenergieanlagen auf See nach dem novellierten Windenergie-auf-See-Gesetze (WindSeeG) dazu verpflichtet sind, innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Zuschlags eine Zahlung in Höhe von fünf Prozent des Gebots an den Bund zahlen müssen.

Das Geld soll zweckgebundenen für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes verwendet werden. „Ich begrüße dieses Vorgehen sehr und verbinde damit gleichwohl die Forderung, dass die Küstenländer maßgeblich an den Zahlungen partizipieren müssen. Ein wirksamer Meeresnaturschutz kann nur gelingen, wenn die Küstenländer im notwendigen Umfang personell und finanziell unterstützt werden“, betonte Minister Backhaus.

Nach seinen Vorstellungen solle das Geld u.a. für das Monitoring maritimer Lebensräume und Arten (insbesondere Meeressäuger, Fische, See- und Küstenvögel), die Entwicklung von Fachkonzepten, den vorsorgenden Schutz vor Ölverunreinigungen oder aber  für Untersuchungen zu den Auswirkungen von Offshore-Windparks auf marine Schutzobjekte eingesetzt werden.

Auf der Tagesordnung der Umweltministerkonferenz stehen darüber hinaus viele weitere Themen, u.a. das Aktionsporgramm natürlicher Kimaschutz des Bundes, die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm oder der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.