Widerspruchlösung bei Organspende

Schwerin – Der Trend abnehmender Organspenden in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich fort. Wurden vor fünf Jahren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) noch 119 Spenden im Land verzeichnet, waren es Ende 2022 nur noch 72. Gleichzeitig warten deutschlandweit 8.505 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter auch etwa 200 Patientinnen und Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir müssen deshalb eine zielgerichtete Debatte darüber führen, wie wir weitere potentielle Spenderinnen und Spender gewinnen können“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Drese spricht sich für die Einführung einer Widerspruchslösung aus. „Der zweithäufigste Grund, warum Organspenden auch in MV derzeit nicht zu Stande kommen, ist ein unzureichend dokumentierter Wille der Verstorbenen. Das ist höchst bedauerlich, denn Umfragen zufolge stehen 84 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüber“, so die Ministerin.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese.

Das schaffe Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues Leben warten“, hob Drese hervor. Ein neuerlicher Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung ist aus Sicht Dreses deshalb sinnvoll.

„Jede und jeder kann aber auch jetzt schon seinen Willen mit einem Organspendeausweis deutlich bekunden – unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Spende entscheidet“, erklärte Drese. Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann ihn in der Hausarztpraxis, einer Apotheke oder online, zum Beispiel auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, gratis erwerben.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

Ratgeber „Das ABC der Schule“ aufgelegt

Oldenburg: Wir geben Eltern eine Orientierungshilfe

Schwerin – Ob Lernmanagementsysteme, Rahmenpläne oder Übergangszeugnis: Das Bildungssystem und die dazugehörigen Inhalte, Rechte und Pflichten für Eltern, Schülerinnen und Schüler sind zahlreich und nicht immer leicht zu erschließen. Außerdem ändern sich Regelungen auch mit der Zeit.

Das Bildungsministerium hat „Das ABC der Schule“ aufgelegt, um Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigte besser zu unterstützen und um ihnen einen schnellen Einstieg und guten Überblick zu ermöglichen. „Das ABC der Schule“ steht online auf dem Bildungsserver MV zur Verfügung und ist als Printversion verfügbar.

„Während seiner Schullaufbahn erhält ein Kind von vielen Seiten Unterstützung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Schule ist dann erfolgreich, wenn Lehrkräfte und Eltern an einem Strang ziehen. Daher brauchen Eltern einen schnellen Einblick, wie Schule heute funktioniert. ‚Das ABC der Schule‛ ist als Orientierungshilfe gedacht.

Darin finden sich alphabetisch geordnet Erklärungen über das Schulwesen in unserem Land von A wie Alltagshilfen bis Z wie Zeugnisse. Das Nachschlagewerk soll nicht das vertrauensvolle Gespräch mit den Eltern zu ihren individuellen Anliegen ersetzen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen, in den Staatlichen Schulämtern und im Bildungsministerium haben selbstverständlich weiterhin ein offenes Ohr für sie“, so Oldenburg.

Auch wenn für den Ratgeber in der ersten Auflage eine Vielfalt an Themen berücksichtigt worden ist, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Zusätzlich lohnt sich jederzeit ein Blick auf den Bildungsserver MV unter www.bildung-mv.de, auf das Bildungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Die Printversion des Ratgebers „Das ABC der Schule“ befindet sich derzeit im Druck. Grundschulen erhalten Sie Anfang des Jahres per Post. Weitere Broschüren können über die Webseite des Bildungsministeriums unter Publikationen – Regierungsportal M-V bestellt werden.