Landessportbund M-V für Kinderschutz

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese würdigt das Engagement des Landessportbundes (LSB), der Sportfachverbände und der Vereine für den Kinderschutz und die Stärkung von Kinderrechten. Drese sicherte allen Akteuren mit dem LSB an der Spitze ihre volle Unterstützung zu, wenn es darum geht, Hinweisen nachzugehen und Vorkommnisse lückenlos aufzuklären.

„Die Kenntnisse und das Verantwortungsbewusstsein, um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport zu schützen, sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Es gibt eine deutlich höhere Achtsamkeit und Vernetzung“, betonte Drese am Freitag in Schwerin.

„Ich bin sehr froh darüber, dass das elementar wichtige Thema bei unseren Sportverbänden und Vereinen einen so hohen Stellenwert hat“, so Drese. Besonders positiv bewertet Drese die Zusammenarbeit des Sports mit dem Kinderschutzbund etwa bei der Erstellung von Schutzkonzepten oder der Ausbildung von Ansprechpersonen im Bereich Kinderschutz. Der LSB hatte Anfang des Jahres eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Kinderschutzbund M-V unterzeichnet.

„Unser gemeinsames Ziel ist ganz klar: Sportvereine sollen noch sicherere Orte der Freizeitgestaltung und Verwirklichung für Kinder und Jugendliche werden“, so die Ministerin. Dafür brauchen wir die Ausbildung von weiteren Ansprechpersonen und die Entwicklung von Schutzkonzepten in den Vereinen.

Drese ermutigte insbesondere kleinere Vereine, die Beratungsangebote des LSB und des Kinderschutzbundes zu nutzen. „Kein Verein muss Berührungsängste bei diesem Thema haben. Im Gegenteil, der Kinderschutz sollte uns jede Anstrengung wert sein“, verdeutlichte Drese.

Zahl der Menschen mit Behinderungen steigt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese fordert anlässlich des 30. Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern gesamtgesellschaftlich weiter voranzubringen. „Immer mehr Menschen leben hierzulande mit einer oder mehreren Behinderungen“, sagte Drese. Entscheidend sei es, allen Menschen unabhängig einer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Nahezu jeder vierte Mensch (24 Prozent) in Mecklenburg-Vorpommern lebt mit einer Behinderung. Im Jahr 1997 lag der Anteil noch bei neun Prozent. „Eine Behinderung muss dabei nicht immer offensichtlich sein. Es kann sich auch um eine Lernbehinderung oder eine Erkrankung aus dem Autismus-Spektrum handeln“, verdeutlicht Drese.

Ende 2022 lebten 384.676 Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel sei es laut Drese, für alle Menschen bestehende Barrieren weiter abzubauen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt hierbei wichtige Handlungsfelder vor“, so Drese.

Zur Umsetzung der Konvention hat das Sozialministerium 124 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern im Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung erarbeitet und überwacht den Stand der Umsetzung. „Die letzte Auswertung im Juli hat gezeigt, dass drei Viertel der Maßnahmen bereits ressortübergreifend umgesetzt werden konnten“, erklärt Drese. Der Maßnahmenplan 2.0 sieht eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern bis 2026 vor. Die nächste Auswertung sei laut Drese für das zweite Quartal 2024 geplant.

Einen wichtigen Schlüssel für gelingende Inklusion sieht Drese vor allem in den Bereichen Bildung und Arbeit. „Um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, muss der Zugang zu persönlicher Qualifizierung und Beschäftigung weiter verbessert werden.“ Hierfür unterstütze die Landesregierung unter anderem das Projekt „Inklusive Bildung“ mit der Hochschule Neubrandenburg. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen zu Bildungsfachkräften qualifiziert.

Im Bezug auf den Arbeitsmarkt verweist Drese auf das große Potenzial, das die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen birgt. „Viele Arbeitgeber kennen noch nicht alle Möglichkeiten für die Anstellung von Menschen mit Behinderungen“, so Drese. Eine kostenlose Beratung würden die kürzlich eingerichteten Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) anbieten. „Die EAAs sind eine gute erste Adresse für Arbeitgeber für Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen“, so Drese.

Für Betroffene einer Behinderung und deren Angehörige verweist Drese auf Angebote der sogenannten ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Bundes. „In MV gibt es derzeit elf zentrale EUTB-Beratungsstandorte mit einer wachsenden Zahl von Außenstellen. Ratssuchende erhalten dort alle Informationen zu Leistungsansprüchen und Teilhabemöglichkeiten“, erklärt Drese. Das Besondere sei, dass auch Menschen mit Behinderung selbst in das Angebot eingebunden würden, um eigene Erfahrungen in die Beratung einbringen zu können.

Der Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht auf der Website des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) zur Verfügung

Die Zahl der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist 2021 zurückgegangen. Während 2020 in Mecklenburg-Vorpommern 20.988 Sozialversicherungspflichtige beschäftigte schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit mehr als 20 Mitarbeitenden beschäftigt waren, belief sich die Zahl 2021 auf nur 20.336 Mitarbeitende.

Dies lässt sich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückführen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen haben wie andere Arbeitgeber auch, insgesamt weniger Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen können. Viele Unternehmen waren auch von Kurzarbeit betroffen.

Beim Modellprojekt „Inklusive Bildung“ der Hochschule Neubrandenburg beteiligt sich das Inklusionsamt mit aus Mitteln des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)“ mit einem zweckgebundenen nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 1.272.680 Euro an der Umsetzung

Zusätzlich hat das Inklusionsamt die Förderung des Filmprojekts „Inklusive Bildung“ in Höhe von bis zu 44.749,00 Euro bewilligt. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen, die zum großen Teil vorher in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt waren, zu Bildungsfachkräften qualifiziert werden.

Eckpunktepapier zu Netzentgelten

Meyer: Erster guter Schritt – MV hätte sich höhere Entlastung gewünscht

Schwerin – Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier über die Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorgestellt. Alle Netzkosten werden nach § 15 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) von den Netzbetreibern über Netzentgelte refinanziert.

Die jährlichen Netzentgelte richten sich gemäß § 17 StromNEV nach der Entnahmestelle der elektrischen Energie. Somit werden auch die Kosten für die Integration von EE-Anlagen über die Netzentgelte in den jeweiligen Netzregionen getragen.

Nach dem Eckpunktepapier beabsichtigt die Bundesnetzagentur eine Festlegung zu erlassen, nach deren Maßgaben Netzbetreiber, die besondere Kostenbelastungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vorweisen, entlastet und die entsprechenden Kosten verteilt werden.

Zur Erreichung einer größeren Verteilungsgerechtigkeit bei der Bildung der Netzentgelte soll eine Methodik zur Ermittlung der sog. Mehrkosten aus der Integration von erneuerbarer Energien festgelegt werden, die den Betroffenen im relativen Vergleich zu anderen Netzbetreibern entstehen. Diese Mehrkosten sind gleich von allen Netznutzern im gesamten Bundesgebiet zu tragen.

„Dass die Übertragungsnetzentgelte seit dem 01. Januar 2023 bundesweit einheitlich sind, ist ein guter erster Schritt. Seit Langem drängt Mecklenburg-Vorpommern darauf, dass eine Reform auch der Verteilnetzentgeltsystematik erfolgt. Die Bundesnetzagentur setzt nun die Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern um.

Unser Bundesland hat Anfang 2023 noch einmal den Beschlussvorschlag „Zukunft Netzentgelte – faire Verteilung der Ausbaukosten“ bei der Energieministerkonferenz eingebracht, dem alle Länder zugestimmt haben.

Wir brauchen eine Reform, die Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien und entsprechend starkem Ausbaubedarf im Verteilnetzbereich hierdurch nicht weiter benachteiligt werden.

Mir geht es um eine faire Verteilung der Kosten in dem Sinne, dass Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien auch bei den Netzentgelten belohnt werden und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Das ist auch im Sinne der Akzeptanz vor Ort und letztlich des Erfolgs der Energiewende brauchen wir hier eine schnelle Lösung.

Die jetzt vorgelegte Regelung der Bundesnetzagentur kann nur ein erster Schritt sein. Wir hätten uns eine höhere Entlastung gewünscht. Jetzt gilt es, das Modell der Bundesnetzagentur konkret zu bewerten und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.“

Welt-AIDS-Tag

Drese wirbt für mehr Aufklärung

Schwerin – Rund 1.300 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern leben mit einer Humanen Immundefizienz-Virus-Infektion (HIV). Die Diagnose sei dabei laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach wie vor ein Stigma für viele der Betroffenen. Drese wirbt deshalb für mehr Aufklärung rund um sexuell übertragbare Krankheiten.

Drese: „Die Zahl der Erkrankungen, die durch sexuellen Kontakt übertragen werden, steigt hierzulande als auch international seit Jahren an.“ Um Infektionen zu vermeiden, sei es entscheidend, schon im frühen Jugendalter für das generelle Risiko von sexuell übertragbaren Krankheiten zu sensibilisieren.

 „HIV ist nur eine von vielen Krankheiten, die auf diesem Wege übertragen werden“, betont Drese. Zu weiteren verbreiteten Erregern zählten unter anderem Chlamydien, Gonorrhö oder Humane Papillomaviren (HPV). Experten gehen insgesamt von aktuell etwa 30 sexuell übertragbaren Krankheitserregern aus.

Erfreulicherweise ermöglichten die Therapiemöglichkeiten einer HIV-Infektion Betroffenen inzwischen eine gute Behandlung. „Auch, wenn HIV nicht heilbar ist, kann der Ausbruch einer AIDS-Erkrankung mit den richtigen Medikamenten verhindert werden“, so Drese. Neben dem HI-Virus könnten aber auch andere Erreger schwere gesundheitliche Folgen bei einer Übertragung hervorrufen, macht Drese deutlich. So sei eine HPV-Infektion beispielsweise immer der Auslöser für Gebärmutterhalskrebs bei Frauen. „Gegen das HP-Virus können Jugendliche eine wirksame präventive Impfung in Anspruch nehmen. Sie schützt ein Leben lang“, so Drese.

Kürzlich hat das Gesundheitsministerium zusammen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Kampagne zur Aufklärung über die Impfung gestartet.

Eine Impfung gegen HIV hingegen gebe es zwar nicht, jedoch würde die Verwendung von Kondomen und gegebenenfalls die Einnahme von speziellen Medikamenten das Risiko für eine Infektion enorm senken, erklärt Drese.

Die Ministerin verweist dazu auf bestehende Beratungsangebote im Land. „Es ist wichtig, das Wissen über präventive Maßnahmen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten in der Bevölkerung zu verbessern. Mecklenburg-Vorpommern verfügt neben seinem guten Gesundheitssystem über ein großes Beratungsnetz.“

So stünden Ratsuchenden neben der Landesfachstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung MV – „inteam“ weitere spezialisierte Anlaufstellen, darunter die Centren für sexuelle Gesundheit in Rostock und in Neubrandenburg, die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung in Westmecklenburg (Standorte in Schwerin und Wismar) und das Queere Zentrum Westmecklenburg e.V. in Wismar zur Verfügung.

Viele dieser Beratungsstellen, wie auch die Gesundheitsämter und das Landesamt für Gesundheit und Soziales, bieten auch die Möglichkeit, sich anonym und vertraulich auf eine HIV-Infektion testen zu lassen.

Darüber hinaus informiert die Internetseite www.sexuelle-gesundheit-mv.de über Informations-, Weiterbildungs- und Beratungsstellen zu den verschiedenen Themen der sexuellen Gesundheit und die entsprechenden Ansprechpartner.

Digitalisierung der Landwirtschaft

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 wird das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen mehr als 3.000 landwirtschaftlichen Betrieben mit ihren gut 10.000 digitalen Endgeräten einen Satellitendienst kostenfrei bereitstellen, der eine zentimetergenaue Positionsbestimmung ermöglicht.

„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass Mecklenburg-Vorpommern das SAPOS/RTK-Signal für die landwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung stellt und so einen wichtigen Schritt in Richtung Smart Farming gehen wird. Dieses Versprechen lösen wir nun ein“, sagt der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Digitalisierungsminister Christian Pegel ergänzt: „Die Satelliten-Korrektursignale (SAPOS/RTK) werden über eine sogenannte Open-Data-Lösung jedermann zur Verfügung gestellt, um diesen Digitalisierungsprozess zu unterstützen.“

Das originale GPS-Signal erzielt nur eine Genauigkeit von gut einem Meter, was beispielsweise für das Präzisionsdüngen viel zu grob sei und deshalb das ergänzende Korrektursignal benötigt wird, um die hohe Präzision zu ermöglichen. Das RTK-Signal (real time kinematic) ist ein Korrektursignal, das nun zentimetergenaue Präzisionsarbeit auch im Freien ermöglicht. „Zusammen mit der Stationsvernetzung existiert ein modernes, flächendeckendes, hochgenaues und auch hochverfügbares Netz aktiver Referenzpunkte für satellitengestützte Vermessungen aller Art“, erklärt Christian Pegel.

Das Landwirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Energie- sowie Innenministerium 2021 eine Online-Umfrage bei allen landwirtschaftlichen Betrieben des Landes durchgeführt. „Derzeit gehen wir davon aus, dass wir nach der kostenlosen Bereitstellung der Daten mit einer Nutzergröße von circa 1.500 Geräten im Land rechnen können“, so Backhaus.
Der landwirtschaftliche Sektor ist – auch gemäß den Erfahrungen anderer Bundesländer – der größte Nutzerkreis dieses Open RTK-Dienstes.

„Vom Grundsatz her sind Open-Data-Angebote gänzlich kostenfrei. Allerdings setzt das voraus, dass der bzw. die Nutzende die Daten direkt über das Internet beziehen kann. Bei diesem Open RTK-Dienst ist allerdings eine einmalige Einrichtung eines Accounts der bzw. des Nutzenden und die technische Freischaltung der individuellen Anzahl der Endgeräte (z. B. Traktoren, Mähdrescher usw.) notwendig, um genau diesem die Positionierungsdaten, die auch veredelte Daten genannt werden, zu übermitteln. Hierfür wird ein einmaliges Verwaltungsentgelt in Höhe von 100 Euro pro Nutzer – nicht pro Endgerät – erhoben. Diese Gebühr dient dazu, den Aufwand mit dem erstmaligen Erfassen der Nutzerdaten abzudecken“, führt Digitalisierungsminister Christian Pegel weiter aus.

Die Freischaltung für die Landwirte aus MV soll am 1. Januar 2024 erfolgen. Ab dem 1. Dezember 2023 können sich die Betriebe beim Landesamt für innere Verwaltung dafür registrieren lassen.

Den landwirtschaftlichen Betrieben und weiteren Interessengruppen werden nach der Erstanmeldung kurzfristig die Zugangsdaten digital mitgeteilt. Eine anschließende Nutzung ist unmittelbar mit den jeweiligen Zugangsdaten in der GNSS-Nutzertechnik möglich.

Lang-LKW künftig auf unseren Straßen

Bestimmte Lang-LKW können künftig auf dem gesamten Streckennetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern fahren / Meyer: Logistikunternehmen profitieren von Neuregelung

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sein gesamtes Streckennetz für den Lang-LKW Typ 1 freigegeben. Dabei handelt es sich um Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von 17,88 Metern. „Bislang war die Praxis, dass einzelne Streckenabschnitte auf Eignung geprüft wurden und anschließend an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Änderung gemeldet wurden. Erst mit der nächstfolgenden Änderung der Bundes-Verordnung konnte die Freigabe dann umgesetzt werden.

Dieses Verfahren war für die Logistikunternehmen zu langwierig. Mit der Freigabe kommen wir dem Wunsch der Wirtschaft nach, schneller und unbürokratischer agieren zu können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit der Freigabe ist der Einsatz des Lang-LKW Typs 1 unter den Voraussetzungen der Lang-LKW-Ausnahmeverordnung auf dem gesamten Streckennetz in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Dezember 2026 zulässig. Die 12. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge ist am 30. November 2023 in Kraft getreten. Durch die Freigabe des Lang-LKW-Typ 1 mit einer höchstzulässigen Gesamtlänge von 17,88 Metern sollen die Effizienz im Güterverkehr gesteigert und Einsparpotenziale bei Kraftstoff und Kohlendioxid genutzt werden.

Der Lang-Lkw Typ 1 eignet sich als sogenanntes verlängertes Sattelkraftfahrzeug insbesondere für den Transport von voluminösen und leichteren Gütern sowie für den Einsatz von Lager- oder Hub-Hub-Verkehren. Durch die verlängerte Ladefläche im Vergleich zu konventionellen Sattelkraftfahrzeugen ist außerdem davon auszugehen, dass es zu einer Reduktion von gefahrenen Lkw-Kilometern kommt.

Die in anderen Bundesländern bereits bestehende Praxis hat gezeigt, dass Einbußen bei der Verkehrssicherheit mit der Freigabe des Streckennetzes nicht einhergehen.

Für die weiteren Lang-LKW Typen 2 bis 4 gilt das bisherige Verfahren unverändert. Danach sind die konkret zu benennenden Fahrstrecken zunächst auf ihre Geeignetheit zur Aufnahme von Lang-LKW-Verkehren zu überprüfen. Sofern diese Befahrbarkeitsprüfung positiv ausgefallen ist, muss der Streckenabschnitt in der Positivliste im Anhang der Lang-LKW-Ausnahmeverordnung aufgenommen werden.

Konsortialtreffen Norddeutsches Reallabor

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern ist prädestiniert als Wasserstoffland

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat heute beim Konsortialtreffen Norddeutsches Reallabor (NRL) in Schwerin mit rund 100 Experten über die Bedeutung der Wasserstoffwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern diskutiert.

„Unser Bundesland hat ideale Voraussetzungen, um eine führende Rolle in der Wasserstoffwirtschaft einzunehmen. Dank unserer Wind- und Photovoltaikanlagen, die den notwendigen Strom liefern, und der Möglichkeit, diesen Wasserstoff für die Wärmeversorgung oder als Treibstoff zu nutzen, sind wir optimal aufgestellt. Deshalb unterstützen wir Wasserstoff-Projekte, etwa die geplanten IPCEI-Projekte, die zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beitragen.

So sollen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise drei Elektrolyse-Projekte im Rostocker Hafen, in Rostock-Laage und bei Güstrow umgesetzt werden. Aber: Im Zuge der aktuellen Diskussion auf Bundesebene zum Haushalt brauchen wir schnell verlässliche Lösungen, was vom Bund weiterhin unterstützt wird. Es geht um Vertrauen und Verlässlichkeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Anlass des Treffens war eine Halbzeitbilanz des seit 2021 laufenden Norddeutschen Reallabors (NRL). Mit mehr als 50 Partner aus Industrie, Energiewirtschaft, Wissenschaft und Politik zielt das NRL darauf ab, energieintensive Verbrauchsbereiche auf klimaneutrale Energiequellen umzustellen – insbesondere in den Bereichen Industrie, Wärmeversorgung und Mobilität. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung von innovativen Technologien zur wasserstoffbasierten Sektorenkopplung und der effizienten Nutzung industrieller Abwärme.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist ebenfalls am NRL beteiligt. Das Großprojekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren (04/2021-03/2026).

„Das Norddeutsche Reallabor trägt mit einem breiten Spektrum an Projekten, die von der Wasserstofferzeugung über Mobilitätslösungen bis hin zur Wärmenutzung reichen, maßgeblich zur Energie- und Klimawende bei. Diese Projekte fördern nicht nur die Entwicklung von Zukunftsmärkten, sondern stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer regionalen Wirtschaft durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien. Für uns in Mecklenburg-Vorpommern ist es wichtig, Teil dieser innovativen Initiative zu sein“, sagte Meyer.

Neben dem NRL unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit den IPCEI-Projekten (Important Projects of Common European Interest) weitere zentrale Wasserstoffprojekte, die sowohl national als auch europäisch von großer Bedeutung sind. Diese Projekte umfassen:

  • „HYTechHafen Rostock“ – hier ist bis 2025 der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.
  • „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber Ontras plant mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung zwischen Rostock und Güstrow zu bauen und eine bestehende Erdgaspipeline für den Wasserstofftransport bis Berlin, Brandenburg und Sachsen umzuwidmen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden und bis in die deutschen Nachbarländer erweiterbar sein.
  • „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems, das ab 2026 vor allem Wasserstoff für die „Doing Hydrogen“-Pipeline produzieren wird – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).

„Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt.

Diese speisen unter anderem in die H2-Pipeline „doing hydrogen“ ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In der Nähe von Güstrow ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer H2-Tankstelle geplant.

„Aber: Im Zuge der aktuellen Diskussion auf Bundesebene zum Haushalt brauchen wir noch in diesem Jahr verlässliche Lösungen, was vom Bund weiterhin unterstützt wird. Diese Projekte sind ein klares Signal für unser Engagement und unsere Entschlossenheit, Mecklenburg-Vorpommern zu einem Vorreiter in der Nutzung und Anwendung von Wasserstofftechnologien zu machen.

Wir sind bestrebt, eine nachhaltigere Zukunft für unser Land zu schaffen und gleichzeitig die volkswirtschaftlichen Chancen, die sich durch neue Technologien und Wertschöpfungsketten ergeben, zu nutzen. Hierfür ist auch ein zügiger Ausbau des Wasserstoffnetzes im Nordosten unabdingbar, der für eine optimale Anbindung der Wasserstoffaktivitäten insbesondere an unsere Seehäfen sorgt und die Ost-West-Verbindung stärkt. Davon profitiert nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern die gesamte Bundesrepublik“, sagte Meyer.