Schulbau: Lernen in modernen Schulgebäuden

Landesregierung unterstützt Kommunen und Landkreise bei Schulbauprojekten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern konnten in diesem Jahr 43 Schulbauvorhaben mit Gesamtinvestitionen in Höhe von 250 Millionen Euro fertiggestellt werden. Das Land hat die Bauprojekte mit Fördermitteln aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in Höhe von mehr als 160 Millionen Euro unterstützt. Dazu gehören beispielsweise brandschutztechnische und energetische Sanierungen, Erneuerungen von Sanitäranlagen sowie der Neubau und die Erweiterung von Schulbauten.

Im Jahr 2023 haben Schulträger zudem 16 weitere Schulbauprojekte mit Gesamtinvestitionen von ca. 110 Millionen Euro begonnen. Das Land unterstützt diese Vorhaben mit Fördermitteln aus EU-, Bundes- und Landesmitteln in Höhe von knapp 70 Millionen Euro. Für weitere neun Schulbauvorhaben hat das Land 66 Millionen Euro bewilligt. Die Vorhaben mit einem Gesamtumfang von 117 Millionen Euro werden voraussichtlich in den Jahren 2024 bis 2025 fertiggestellt.

Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung: „Moderne Schulgebäude und gute Bedingungen sind ein lernförderliches Umfeld für Kinder und Jugendliche. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Räume aussehen, die die Freude am Lernen machen, die die Kreativität fördern und die die Konzentration steigern. Doch Schule ist heute nicht mehr nur ein Ort zum Lernen, sondern entwickelt sich durch die Angebote am Nachmittag zunehmend zu einem Treffpunkt und wird zum Begegnungsort für eine breitere Öffentlichkeit. Die Räume müssen dafür geeignet sein.“

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung: „Wir haben die Bildungsinfrastruktur zu einem Schwerpunkt unseres Landes in der Städtebauförderung und der nachhaltigen Stadtentwicklung erklärt. Ich habe mir viele Schulen angesehen – mir ist es ein Herzensanliegen, dass sich die räumlichen Lern-und Lehrbedingungen verbessern. Eine gesunde, helle und moderne Lernumgebung ist eine wichtige Voraussetzung, dass Schülerinnen und Schüler gern in die Schule gehen. Zudem liegen viele Schulen in den Innenstädten, hier ist es unsere Aufgabe, die historische Bausubstanz zu bewahren. Gleichzeitig tragen diese Schulen zur Belebung der Innenstädte und des Stadtteillebens bei. So können wir mehrere Ziele der Stadtentwicklung gleichermaßen erfüllen.“

Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Über das Schulbaupaket steht ein zusätzlicher Fördertopf zur Verfügung. Schulen, die im Rahmen der bislang verfügbaren Programme nicht oder nicht hinreichend unterstützt werden können, erhalten so zusätzliche Mittel. Dabei geht es vor allem um Vorhaben wie umfangreiche Sanierungen oder die Neuerrichtung von Schulbauten im ländlichen Raum. Auch abseits der Zentren braucht das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern bestmögliche Lernbedingungen. Davon profitieren am Ende nicht nur Lehrende, Schülerinnen und Schüler vor Ort, sondern auch die Wirtschaft durch gut ausgebildete junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt: „Gute Schulen sind Investitionen, die nicht nur einem Ort, sondern einer ganzen Region zugutekommen. Wo es gute Angebote für Kinder gibt, da schlagen insbesondere junge Familien Wurzeln – mehr noch in so einer tollen naturräumlichen Umgebung, wie wir sie in Mecklenburg-Vorpommern haben. So verhindern wir das Abwandern junger Leute, die wir für die Belebung, Gestaltung und den Zusammenhalt unserer Gemeinden dringend brauchen. Der Ausbau der Kinderbetreuung und der Bildungsinfrastruktur als Teile der Daseinsvorsorge sind für uns daher seit Jahren zentrale Eckpfeiler für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume.“

In Mecklenburg-Vorpommern werden in den kommenden vier Jahren 400 Millionen Euro zusätzlich für den Schulbau eingesetzt. Darauf haben sich die Landesregierung, Kommunen und die Landkreise auf dem Kommunalgipfel verständigt. Das Land stellt von 2024 bis 2027 jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich für den Neubau und die Sanierung von Schulen bereit. Die Kommunen legen jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich oben drauf. Die Schulträger, die davon profitieren, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einssetzen. Das Land unsterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Die Schulbauförderung setzt sich aus verschiedenen Programmen zusammen. Neben den EU-Programmen ELER und EFRE Nachhaltige Stadtentwicklung zählen die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung, das Bundesprogramm zur Kommunalinvestitionsförderung, die Sonderbedarfszuweisung, die Kofinanzierungshilfe, die landeseigenen Schulbauprogramme des MV- Schutzfonds, des Strategiefonds und das Schulbaupaket dazu. Seit 2016 hat das Land mit ca. 750 Millionen Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert. Ungefähr jeweils die Hälfte dieser Fördermittel floss in Ober- und Mittelzentren bzw. in Grundzentren und ländliche Gemeinden.

Die Schulgebäude und Außenanlagen zu bauen, zu sanieren und zu unterhalten, ist eine Pflicht der Schulträger, also der Kommunen und Landkreise, die im Schulgesetz verankert ist. Das Land unterstützt die Schulträger bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung koordiniert die Fördervorhaben des Landes. Die Fördermittel stellen das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sowie das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zur Verfügung.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Inklusive Ausbildung und Arbeit

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Zum 1. Januar 2024 startet das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“, das die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen soll. Hierfür stehen in den kommenden Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit für Unternehmen verbunden mit umfassenden Beratungsleistungen wies Sozialministerin Stefanie Drese zum Jahreswechsel hin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet. Die Mittel für das Programm stammen aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Zum 1. Januar 2024 erhöht sie sich auf bis zu 720 Euro monatlich je unbesetztem Arbeitsplatz.

Drese verdeutlichte, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Es existieren oftmals Vorbehalte und Barrieren im Kopf. Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch eine zielgenaue Beratung und Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Arbeitergeber können ab Januar Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen (https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/landesprogramm-inklusive-ausbildung-arbeit/). Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben. Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Bilanz Energie und Landesentwicklung

Meyer: Landesentwicklung als strukturellen Prozess betrachten – Energieversorgung bleibt Kernthema

Schwerin – Wie wird die Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft aussehen? Wie kann die Landesentwicklung gestaltet werden, um die Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Versorgung, Bildung, Gemeinschaftsleben und Freizeit zukunftsfähig aufzustellen? Zu diesen Bereichen hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer zum Jahresende Bilanz gezogen. „Landesentwicklung ist ein Thema, dass uns alle täglich betrifft – sei es, dass neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschlossen, Windenergieanlagen errichtet, neue Straßen und Brücken gebaut oder Landschaften unter Schutz gestellt werden. Um ein einheitliches Ganzes zu entwickeln, bedarf es einer strukturierten Landesentwicklung. Daneben bleibt auch die Energieversorgung ein Kernthema für uns. Aufgrund der insbesondere durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hervorgerufenen Energiekrise und einer drohenden Mangellage mussten innerhalb kürzester Zeit Alternativen zu bisherigen Versorgungsstrukturen aufgebaut werden. Hervorzuheben sind hier zum einen die Sicherstellung der Ölversorgung PCK-Raffinerie Schwedt über den Rostocker Hafen und die Ölpipeline, zum anderen die Inbetriebnahme des LNG-Terminals Lubmin im Januar 2023 sowie die Planung und das Genehmigungsverfahren für die Pipeline sowie die LNG-Terminals in Mukran“, sagte Meyer.

Netzentgelte – höhere Entlastung für MV erwartet

Am 01. Dezember 2023 legte die nach der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zuständige Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier für eine Reform der Verteilnetzentgeltsystematik vor. Wirtschaftsminister Meyer äußerte bereits schon damals seine Bedenken, dass die ausgewiesene Entlastung für Mecklenburg-Vorpommern zu gering sei. Am 22. Dezember 2023 informierte die Bundesnetzagentur, dass mittlerweile aktuellere Daten zur Verfügung stehen, mit denen die zu verteilenden Netzausbaukosten erneut abgeschätzt wurden. Demnach erhöht sich die Entlastung in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal um bis zu 70 Prozent gegenüber der ersten Abschätzung. Nach eigenen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums wird davon ausgegangen, dass die Netzentgelte im Land in Summe um bis zu 180 Millionen Euro pro Jahr sinken werden. Die von der Bundesnetzagentur ausgewiesenen Entlastungsbeträge für Brandenburg entfallen auch anteilig auf Mecklenburg-Vorpommern, da der Netzbetreiber E.DIS Netz GmbH auch in unserem Land zu den größten Verteilnetzbetreibern gehört. „Die aktualisierten Daten werden wir nun gemeinsam mit der Bundesnetzagentur besprechen und das Modell auf seine Zukunftsfähigkeit prüfen“, sagte Meyer.

Planungserlass Wind-an-Land

Zu Beginn des Jahres wurde der Planungserlass Wind-an-Land vorgestellt. Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. Es sind nun klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Planungsprozesse beschleunigt werden. Festgelegt wird darin auch, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt. Eine weitere Grundsatzentscheidung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden. Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. Zudem sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden wie beispielsweise Siedlungsabstände sowie Kriterien für den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, für den Gewässer- und Trinkwasserschutz und zur Vermeidung von Störungen wichtiger Infrastrukturen. Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten. Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

LNG-Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern

„Die Herausforderungen, die sich für Mecklenburg-Vorpommern durch den kurzfristigen Aufbau einer LNG-Infrastruktur ergeben haben, waren und sind sehr groß. Die komplexen Interessensabwägungen erfolgten dabei stets mit dem Ziel, Entscheidungen im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Landes zu treffen. Dabei war zugleich klar: Wir tragen Verantwortung nicht nur für die Energieversorgungssicherheit im Land, sondern als Teil einer solidarischen Gemeinschaft auch für die Bundesrepublik und Europa. Dass für eine stabile und verlässliche Energieversorgung der Auf- und Ausbau einer LNG-Infrastruktur erforderlich ist, haben die zuständige Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium mehrfach dargelegt. Für uns ist aber auch klar, dass die Energie der Zukunft grün sein muss und wir mit der Dekarbonisierung der Sektoren schnellstmöglich vorankommen müssen. Bei alldem muss Energie jedoch auch bezahlbar bleiben. Das ist für Bürgerinnen und Bürger genau wie für die Unternehmen im Land von zentraler Bedeutung. Auch dafür setzen wir uns weiter ein“, sagte Meyer.

Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben

„Mecklenburg-Vorpommern bietet ideale Voraussetzungen, um eine führende Rolle in der Wasserstoffwirtschaft einzunehmen. Für die Erzeugung von grünem Wasserstoff sind wir dank der großen Potentiale der Wind- und Photovoltaikanlagen, die den notwendigen Strom liefern, sowie viel Expertise und Engagement bei den Beteiligten im Land optimal aufgestellt. Zugleich ist Mecklenburg-Vorpommern aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Infrastruktur prädestiniert als Drehkreuz für Wasserstoffimporte im Ostseeraum. Deshalb unterstützen wir konsequent Projekte im Land, die zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft beitragen – etwa gemeinsam mit dem Bund im Rahmen der IPCEI-Förderung. So sollen in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise drei Elektrolyse-Projekte im Rostocker Hafen, in Rostock-Laage und bei Güstrow umgesetzt werden. Dass der Bund sich angesichts der Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf den Bundeshaushalt nun so deutlich zu den IPCEI-Projekten bekannt hat, ist ein sehr wichtiges Signal für alle Beteiligten im Land und gibt uns Rückenwind“, sagte Meyer.

Das Land und der Bund unterstützen mit der IPCEI-Förderung zentrale Wasserstoffprojekte, die sowohl national als auch europäisch von großer Bedeutung sind. IPCEI ist die Abkürzung für „Important Projectrs of Common European Interest“. Diese Projekte umfassen in Mecklenburg-Vorpommern:

  • „HYTechHafen Rostock“ – hier ist bis 2025 der Bau eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 100 Megawatt geplant, der bis 2030 auf ein Gigawatt erweitert werden soll. Er wird On- und Offshore-Windstrom vor allem in grünen Ammoniak für das Düngemittelwerk Yara bei Rostock sowie in Fernwärme für die Stadtwerke Rostock umwandeln. Gesamtinvestition: 380 Millionen Euro.
  • „Doing Hydrogen – ein Wasserstoff-Hub für den Osten“ – der Pipelinebauer und -betreiber Ontras plant, mit Partnern aus der Energiebranche eine Wasserstoffleitung ab Rostock bis nach Berlin, Brandenburg und Sachsen zu bauen. Diese Leitung soll in das deutsche und europäische Wasserstoffnetz integriert werden.
  • „Grüner Wasserstoff aus Rostock“ – der Wasserstoffproduzent Apex Energy Teterow plant in Rostock-Laage die Errichtung eines weiteren Elektrolyse-Systems, das ab 2026 vor allem Wasserstoff für die „Doing Hydrogen“-Pipeline produzieren wird – mit einer langfristigen Zielsetzung von bis zu 7.000 Tonnen jährlich. Die Projektkosten belaufen sich auf 80 Millionen Euro. Geplant ist auch die Integration der Speicherung in Blockheizkraftwerken, Brennstoffzellen und/oder Wasserstofftankstellen (Wasserstoff-Parks).
  • „Elektrolysekorridor Ostdeutschland“ – die Firma Enertrag plant die großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff an vier Elektrolyseurstandorten (Rostock, Sperenberg und Treuenbrietzen in Brandenburg sowie Bobbau in Sachsen-Anhalt) mit einer Gesamtelektrolyseurleistung von rund 210 Megawatt. Diese speisen unter anderem in die Wasserstoff-Pipeline „doing hydrogen“ ein und bilden einen bundesländerübergreifenden Korridor. In unmittelbarer Nähe der Elektrolyseure sollen vier Wasserstofftankstellen errichtet werden. In der Nähe von Güstrow ist der Bau eines 55-Megawatt-Elektrolyseurs inklusive einer Wasserstoff-Tankstelle geplant.

Mecklenburg-Vorpommern will die vielfältigen Potentiale im Bereich Wasserstoff aber auch für mehr Wertschöpfung im Land und zur weiteren Steigerung der Standortattraktivität für industrielle und gewerbliche Ansiedlungen nutzen. Hierzu dienen unter anderem folgende Vorhaben:

  • Das Wirtschaftsministerium entwickelt gemeinsam mit neun Partnern aus dem Ostseeraum die Grundlagen für den Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes für den Güterverkehr entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes von Rostock über Berlin-Brandenburg, Poznan, Kaunas, Vidzeme bis nach Helsinki. Das Wirtschaftsministerium ist Lead-Partner dieses EU-geförderten Projektes mit einem Budget von insgesamt 2,6 Millionen Euro.
  • Im Rahmen des INTERREG-Projektes „GreenIndustrialAreas“ wird für das Jahr 2024 der Abschluss der Arbeiten an dem Handlungsleitfaden zur einheitlichen und anerkannten Zertifizierung entsprechender „grüner“ Gewerbegebiete im Ostseeraum erwartet. Es soll sechs Pilotprojekte geben, zwei davon in Mecklenburg-Vorpommern.

Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“

Mit der Landesinitiative „Neue Dorfmitte MV“ (NDM) werden stationäre und mobile Dorfläden unterstützt. Ziel der Initiative ist es, die Nahversorgung in zentrenfernen Räumen aufrechtzuerhalten, Dorfmittelpunkte zu stärken und somit die Lebensqualität zu erhöhen. Im Jahr 2023 erhielten vier Dorfläden Fördermittelbescheide über insgesamt 350.000 Euro; durch die Förderung wurden Investitionen in Höhe von 515.000 Euro ausgelöst. In Roggendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) wurde beispielsweise mit 64.000 Euro die Erneuerung des Minimarkts von Sylvia Illgen gefördert. Der Dorfladen von Angela Matthies in Glewitz (Landkreis Vorpommern-Rügen) erhielt 71.000 Euro für eine Neuausstattung. Ein Schwerpunkt im Jahr 2024 soll neben der nachhaltigen Sicherung der rund 50 Standorte sein, das Konzept weiterzuentwickeln. Dazu ist vorgesehen, modellhafte innovative NDM-Varianten zu initiieren.

Landesinitiative Ländliche GestaltungsRäume M-V (LGR)

Seit dem Inkrafttreten der Fördergrundsätze zum Fonds zur Unterstützung der LGR (LGR-Fonds) im Jahr 2019 konnten rund 12 Millionen Euro für über 30 Vorhaben in den strukturschwachen ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns gebunden werden. Fünf Vorhaben sind erfolgreich abgeschlossen. Dabei handelt es sich um die Sanierung des Anklamer Schützenhauses, die Revitalisierung der Altstadt von Tribsees, die filmische Langzeitdokumentation Goldberg-Mildenitz, die interaktive Website für den Amtsbereich Goldberg-Mildenitz und das Projekt „Vorpommersche Dorfstraße – Elektromobile Ferienstraße“ zwischen Loitz und Anklam.

Straftaten lohnen sich nicht

Die Staatsanwaltschaften Mecklenburg-Vorpommern schöpften im Jahr 2022 insgesamt mehr als elf Millionen Euro an Vermögen ab.

Schwerin – Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2022 insgesamt rund 11,4 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Daher handelt die Justiz. Was Täterinnen und Täter aus strafbaren Handlungen erlangt haben, Gegenstände und Vermögen, muss eingezogen werden.

Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund haben in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt mehr als 50 Millionen Euro abgeschöpft. Seit nunmehr sechs Jahren ist der Opferschutzschutz mit der Reform der Vermögensabschöpfung gestärkt. Denn Geschädigte können einfacher und kostenlos Schadenswiedergutmachung einfordern. Im vergangenen Jahr ist jeder fünfte abgeschöpfte Euro zugunsten geschädigter Privatpersonen abgeschöpft worden, rund 2,3 Millionen Euro.

Für geschädigte staatliche Institutionen, z. B. Sozialversicherungsträger, wurden 2022 knapp drei Millionen Euro abgeschöpft. Für die Staatskasse verblieben rund 6,2 Millionen Euro. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Die Justiz beweist, dass sie ein besonderes Augenmerk auf Opferschutz setzt“, so Ministerin Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Die Vermögensabschöpfung ist mittlerweile ein fester Bestandteil sowohl der Ermittlungsverfahren als auch des gerichtlichen Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaften, die Polizei, der Zoll und die Finanzverwaltung tragen dafür Sorge, dass auch und gerade in frühen Stadien von Ermittlungen zu Straftaten mit Vermögensbezug möglichst umfassende Nachforschungen dazu angestellt werden, ob einerseits noch Tatbeute oder Teile davon vorhanden sind oder aber sonstiges Vermögen der Tatverdächtigen und begünstigter Dritter festgestellt werden kann.

Die sich seit einigen Jahren vermehrt etablierenden Möglichkeiten der Anlage von Vermögenswerten in digitalisierter Form sind vielfältig. Das Erkennen derartiger Anlageinstrumente und der Zugangsmöglichkeiten zu diesen in digitaler Form, etwa auf Computern, Tablets und Smartphones, und auch in verkörperter Form, beispielsweise als sogenannte Hardware-Wallets, stellt als solches bereits eine Herausforderung für die Ermittlerinnen und Ermittler dar.

Ihr begegnen wir mit entsprechenden Aus- und Fortbildungen. Im Idealfall führt die intensivierte Arbeit im Bereich der Vermögensabschöpfung nicht nur zu den in den letzten Jahren zu verzeichnenden erfreulich hohen Werten im Bereich der Sicherung und Einziehung, sondern langfristig auch zu einer Reduzierung der Straftaten mit Vermögensbezug – weil auch eine effektive Abschöpfung die Anreize für derartige Taten verringern kann.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.