Buchgutscheine für Comicroman

Oldenburg: Kernkompetenz „Lesen“ zu fördern ist eine unserer Hauptaufgaben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im kommenden Jahr an Deutschlands größter Aktion zur Leserförderung „Ich schenk Dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches am 23. April 2024. Schulen können sich noch bis Ende Januar 2024 für die Gutschein-Aktion anmelden. Sie ermöglichen Schulkindern damit die Chance auf ein kostenloses Exemplar des neuen Comicromans „Mission Roboter: Ein spannender Fall für die Glücksagentur“ von Autorin Anke Girod und Illustrator Timo Grubing.

„Lesen begleitet uns unser Leben lang, egal ob in digitalen oder analogen Welten, egal ob in realen oder fiktiven. Diese Kernkompetenz zu fördern, ist eine unserer Hauptaufgaben und mir ein ganz persönliches Anliegen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Deshalb unterstützen wir die Aktion ‚Ich schenke dir eine Geschichte‛ und ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern, an diesem wunderbaren Projekt teilzunehmen. Ich wünsche allen unseren jungen Leserinnen und Lesern und unseren Lehrkräften viel Spaß mit dem Comicroman“, so die Ministerin.

Die Buch-Gutscheine sind für die 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Willkommensklassen (geeignet für Schulkinder ab 9 Jahren) gedacht und können von den Lehrkräften unter www.welttag-des-buches.de/anmeldung bestellt werden. Bei der Bestellung können Lehrkräfte eine Wunschbuchhandlung in ihrer Region auswählen. Die Kinder erhalten die Buchgeschenke gegen Vorlage des Gutscheins in der ausgewählten Buchhandlung vom 19. April bis 31. Mai 2024.

„Der diesjährige Vorlesemonitor der Stiftung Lesen hat deutlich aufgezeigt, dass Buchgeschenke Kinder zum Lesen animieren. Dass das von höchster Bedeutung ist, haben uns die vor kurzem veröffentlichte IQB-Studie und weitere Bildungsstudien schmerzhaft vor Augen geführt, denn die Lesekompetenz unserer Kinder ist so schlecht wie nie zuvor“, sagte Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir dank der starken Partnerschaft mit den anderen Initiatoren jedes Jahr über eine Million Schülerinnen und Schüler mit dieser Aktion erreichen. Ein starkes Signal für die Leseförderung“, so Maas.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post DHL, cbj Verlag und ZDF. Bereits seit 1997 erhalten Schulkinder der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches eine speziell für den Tag geschriebene Geschichte. Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinsam mit den Kultusministerien der anderen Bundesländer mit seiner Schirmherrschaft die Initiative und finanziert den Druck der Buchgutscheine.

Weitere Informationen: www.welttag-des-buches.de

Minister Pegel dankt allen Einsatzkräften

Schwerin – Das Orkantief „Zoltan“ hatte unser Land in der vergangenen Nacht im Griff und hat auch einige Schäden bei uns verursacht. Eine ausführliche Bilanz wird in den kommenden Tagen folgen, aber schon jetzt sind mehrere Straßen wegen umgestürzter Bäume nicht mehr befahrbar, teilweise gab es Stromausfälle und vielerorts müssen Gebäudeschäden durch herabgefallene Bäume oder andere Gegenstände repariert werden.

„Ich danke allen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften, die die ganze Nacht für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, bei teilweise eigener Gefährdung bei den Witterungsbedingungen, im Einsatz waren.

Für Sie alle ist Ihr Engagement selbstverständlich, bei den vielen Terminen mit den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und unseren Polizistinnen und Polizisten höre ich oft den Satz ,Dafür sind wir da‘ – es ist nicht selbstverständlich! Ihr Engagement, Ihr Einsatzwillen erlaubt es mir und unseren Bürgerinnen und Bürger, uns auch in solchen Situationen bei jeder Uhrzeit – und das so kurz vor den Festtagen – sicher zu fühlen.

Dafür danke ich Ihnen von Herzen“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel nach der Sturmnacht. Der Deutsche Wetterdienst warnt weiterhin bis heute Abend vor teilweise schweren Sturmböen.

„Während viele die Weihnachtstage schon jetzt ruhig angehen lassen und die Tage mit ihren Familien verbringen sowie auch das Jahr in Ruhe ausklingen lassen wollen, lehnen sich unsere Einsatzkräfte nicht zurück. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sorgen dafür, dass wir alle friedlich und sicher die Feiertage erleben können.

Aber nicht nur das: Sie alle sind 365 Tage im Jahr für uns im Einsatz. Dafür müssen Familie und Freunde leider manchmal zurückstecken. Mein Dank geht auch an Sie für den Rückhalt, den Sie unseren Einsatzkräften geben – und wünsche Ihnen allen und auch allen Bürgerinnen und Bürgern besinnliche Feiertage.“

Erhöhung der Verkehrssicherheit

2. Bauabschnitt der Rogahner Straße freigegeben

Schwerin – Heute ist in Schwerin der zweite Bauabschnitt der Rogahner Straße offiziell für den Verkehr freigegeben worden. Der zweite Bauabschnitt betrifft die Strecke zwischen der Kreuzung „Breite Straße/Schulzenweg“ (Bauanfang) bis Obotritenring/Höhe „Anker“ (Bauende).

„Die Rogahner Straße übernimmt eine wichtige Verbindungsfunktion von der Ortsumgehung bis zum Schweriner Zentrum. Sie ist Arbeits- und Schulweg, schließt das Gewerbegebiet Görries an und führt in Richtung Innenstadt. Mit dem Abschluss der umfangreichen Baumaßnahmen ist die Strecke deutlich besser und sicherer befahrbar.

Wir haben die Stadt Schwerin bei dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme unterstützt, denn die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Stärkung des Radverkehrs sind zentrale Bausteine, die die Landesregierung im Straßenbau priorisiert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Fachdienst Verkehrsmanagement der Stadt Schwerin hat ein etwa 1.360 Meter langes Teilstück vom Knotenpunkt Rogahner Straße/Schulzenweg/Breite Straße bis zum Knotenpunkt Obotritenring erneuert. Die vorhandene Fahrbahn dieses Abschnittes bestand im Wesentlichen aus einer Befestigung aus Kleinpflaster.

Infolge der vorhandenen Untergrundverhältnisse in Verbindung mit der vorliegenden Verkehrsbelastung mit mehr als 12.000 Autos pro Tag und der bestehenden Nutzungsdauer befand sich die Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand. Die jetzt für den Verkehr freigegebene Maßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der Rogahner Straße, der Ingenieurbauwerke und der Entwässerungseinrichtungen.

Vom Bauanfang (Ab der Kreuzung Schulzenweg/Breite Straße) bis zum Bauende wird rechtsseitig ein Gehweg angelegt. Im Bereich bis zum Bauende werden von März bis Mai 2024 die Nebenanlagen, wie Gehwege hergestellt. Hier wird es nach Angaben der Stadt noch einmal Einschränkungen für den Verkehr geben.

Das Vorhaben umfasst auch den Neubau eines Radweges im Rahmen des grundhaften Ausbaus der Rogahner Straße in Schwerin vom Schulzenweg bis zum Obotritenring mit einer Gesamtlänge von etwa 525 Metern. Der Radweg schließt nördlich des Knotens mit dem Schulzenweg an den bereits im Rahmen des 1. Bauabschnitts errichteten Radweg in Richtung Ortsumgehung Schwerin an.

Hinter der neu errichteten Brücke wird der Radverkehr über einen bereits vorhandenen Weg geführt. Der Obotritenring, an den der hier geplante Radweg anbindet, ist mit Radverkehrsstreifen und Radwegen ausgestattet. „So ist ein wichtiger Lückenschluss im Radwegenetz entstanden. Für Radfahrende, die in die Innenstadt wollen, oder Radfahrende des Stadtteils Görries aus Richtung Klein Rogahn und Groß Rogahn werden die Wege erheblich sicherer“, sagte Meyer.

Die Gesamtkosten des zweiten Bauabschnitts betragen rund 6,5 Millionen Euro. Die Förderung für den zweiten Bauabschnitt stammen aus drei Förderprogrammen: rund 1,8 Millionen Euro aus der kommunalen Straßenbauförderung des Verkehrsministeriums; rund 584.000 Euro für die Radverkehrsanlage im Rahmen des Stadt-Land-Programms aus dem Verkehrsministerium; rund 294.000 Euro Ko-Finanzierungsmittel des Innenministeriums zur Finanzierung des Eigenanteiles.

Für den 1. Bauabschnitt gab es zudem eine Förderung in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vom Wirtschaftsministerium.

Neue Smartphones für die Landespolizei

Schwerin – Mit der Beschaffung und Verteilung von weiteren 1.300 dienstlichen Smartphones wird die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mobiler und digitaler.

„Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern hat sich zum Ziel gesetzt, ihren Beamtinnen und Beamten einen mobilen und damit schnelleren Zugriff auf polizeilich relevante Informationen zu ermöglichen. Das für Technikbeschaffung zuständige Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) hat bereits 3.000 dienstliche Smartphones – schwerpunktmäßig im letzten und in diesem Jahr – beschafft“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und:

„Diese sogenannten mPOL (mobile Polizei)-Geräte sind derzeit insbesondere in den Polizeirevieren im Einsatz und ermöglichen den Beamtinnen und Beamten, auf relevante Informationen nahezu an jedem Einsatzort zuzugreifen. Darüber hinaus können sich alle Polizistinnen und Polizisten am Arbeitsplatz oder im Außendienst miteinander verbinden, was durch einen Messengerdienst möglich ist, der die hohen Ansprüche an die Schutzbedürftigkeit polizeilich erfasster Daten erfüllt.“

Mit der Beschaffung von weiteren 1.300 dienstlichen Smartphones in diesem Jahr, können demnächst auch die Kriminalpolizei sowie Führungskräfte der Polizei Mecklenburg-Vorpommern mobil auf polizeiliche Fachanwendungen zugreifen. „Die Bearbeitung von polizeilichen Sachverhalten wird somit Stück für Stück effizienter, davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land“, erklärte der Minister.

Spezielle Applikationen sorgen dabei für beschleunigte Abläufe. Die App „mFOTO“ ist beispielsweise eine einfache und schnelle Lösung zum Fotografieren und Teilen in einem sicheren, dienstlichen Umfeld. Mobile Fahndungsabfragen sind dank „mFAS“ kein Problem. Auf dem Smartphone befindet sich außerdem „E-Mail+“, eine App die es ermöglicht, auf dienstliche E-Mails zuzugreifen.

Die Polizeien in Bund und Ländern sind zudem aktuell im Umbruch und auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationswesen, berichtete Innenminister Christian Pegel: „Mit dem Programm Polizei 20/20 wurde die Grundlage geschaffen, um die Digitalisierung, Modernisierung und Vereinheitlichung der IT-Architektur aller deutschen Polizeien zu realisieren und die Polizeibehörden zukünftig besser miteinander zu vernetzen.

Die Entwicklung von Apps spielt unter dem Stichwort ,Mobilität‘ auch hier eine besondere Rolle. Nicht nur die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern profitiert von gemeinsamen, bundesweiten Lösungen. Eine App zur Dokumentenprüfung der Bundespolizei ermöglicht jetzt auch unserer Landespolizei, beispielsweise Personalausweise und Reisepässe aus zahlreichen Ländern sowie Aufenthaltstitel auf Echtheit zu prüfen.“

Neben der abschließenden Verteilung der 1.300 neuen Smartphones sind weitere Funktionserweiterungen vorgesehen. So ist es zum Beispiel das Ziel der nahen Zukunft, festgestellte Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten digital zu verarbeiten.

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.