Hochschulprojekt „Inklusive Bildung“

Schwerin – Die Landesregierung wird das Modellprojekt „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Neubrandenburg auch in den kommenden zwei Jahren fördern. „Damit kann für die fünf ausgebildeten Bildungsfachkräfte für Inklusion der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gesichert werden,“ teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Im Zuge des von der Hochschule Neubrandenburg eingeführten Projekts starteten 2021 fünf schwerbehinderte Menschen eine dreijährige Ausbildung zur Bildungsfachkraft. Die Projektteilnehmenden waren zuvor in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. „Für die Angestellten in den Werkstätten ist eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nur schwer zu erlangen“, erklärt Drese. Das Projekt schaffe somit neue Perspektiven für die Inklusion im Land, so Drese weiter.

Im Zuge ihrer bevorstehenden Tätigkeit als Bildungsfachkräfte werden die fünf schwerbehinderten Beschäftigten Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften Inhalte rund um das Thema Inklusion vermitteln. „Es geht vor allem darum, Studierende und Dozierende aus erster Hand für die Bedürfnisse und Hürden von und für Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren“, betont Drese. Die Erkenntnisse würden über den Hochschulkontext hinaus einen wichtigen Beitrag für mehr Achtsamkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen leisten.

Für die Umsetzung ihrer Arbeit als Bildungsfachkräfte stehen den fünf Beschäftigten vielseitige Möglichkeiten zur Verfügung. „Über Workshops, Seminare und Vorlesungen können verschiedene Formate zum Einsatz kommen“, erläutert Drese. Entscheidend sei es darüber hinaus, dass die ausgebildeten Bildungsfachkräfte ein existenzsicherndes und selbstbestimmtes berufliches Arbeitsleben führen können.

Insgesamt fördert die Landesregierung das Projekt „Inklusive Bildung“ in den kommenden zwei Jahren mit rund 600.00 Euro. Begleitet wird das Projekt durch ein Filmteam. Das Filmprojekt unterstützt das Inklusionsamt zusätzlich mit bis zu 45.000 Euro.

Einigung: Migrations-Steuerung in der EU

Brüssel – Die heute früh vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung über das Migrations- und Asylpaket ist ein wichtiger Durchbruch auf dem Weg zu einem gemeinsamen System zur Migrations-Steuerung in der EU.

Das Paket wird der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, von Ad-hoc- zu langfristigen und nachhaltigen Lösungen überzugehen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung: „Europa ist eine starke Gemeinschaft und in der Lage, große Antworten auf große Herausforderungen zu finden. Unser Ziel war es, eine gerechte und pragmatische Vorgehensweise für ein gemeinsames Migrationsmanagement in der EU zu finden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Europa über die hierfür notwendigen Instrumente verfügt.“

Vize-Präsident Margaritis Schinis sprach von einer historischen Einigung, das Paket bestehe aus sinnvollen und unverzichtbaren Maßnahmen für eine wirksamere Migrationssteuerung: „All diese Maßnahmen werden den Druck auf die EU verringern und den Verlust von Menschenleben verhindern.“

Für Innen-Kommissarin Ylva Johannson belegt der erzielte Durchbruch „unsere Entschlossenheit, selbst in den komplexesten Fragen gemeinsam voranzukommen und unseren Werten gerecht zu werden. Wir müssen die Migration in geordneten Bahnen steuern, und wir müssen dies auf europäische Weise tun. Es geht dabei nicht um Gewinner und Verlierer. Wenn wir uns auf einen gemeinsamen Ansatz für ein humanitäres Migrationsmanagement einigen, werden wir alle Gewinner sein.“

Einigung betrifft fünf zentrale Vorschläge des Pakets:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. Sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.

Die Vorschläge müssen nun noch formell von Rat und Parlament angenommen werden. Damit werden die fünf Säulen des neuen Migrations- und Asylpakets geschaffen. Das eindeutige Ziel lautet, bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Dossiers des Pakets zu verabschieden. Bis diese neuen Regeln vollständig anwendbar sind, ist die Kommission bereit, weiter mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten.

Im September 2020 hatte die Europäische Kommission das neue Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Das Ziel: langfristige und nachhaltige Lösungen für die Migrationssteuerung finden. Der Pakt schafft einen Rechtsrahmen, der Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen eines umfassenden Ansatzes für eine wirksame und gerechte Steuerung der Migration miteinander in Einklang bringt.

Fortbildungen für Lehrkräfte stark nachgefragt

Oldenburg: Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer ist beeindruckend

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern zeigen nach wie vor großes Interesse an Fortbildungen. Im vergangenen Schuljahr verzeichneten die 1.474 Angebote des Instituts für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums insgesamt 19.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Portfolio des IQ M-V reicht von sogenannten Mikrofortbildungen am Nachmittag über Fachtage, mehrtägigen Fortbildungen im Rahmen der beiden jährlichen Akademien in den Sommer- und Winterferien bis hin zu Fortbildungsangeboten, die sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken. Besonders beliebt sind Online-Fortbildungen.

„Die Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und des unterstützenden pädagogischen Fachpersonals ist beeindruckend“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich werte dies als Indikator, dass unsere Lehrkräfte hoch motiviert sind und stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen bleiben. Abwechslungsreicher und moderner Unterricht kommt den Schülerinnen und Schülern zu Gute“, so Oldenburg.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Fortbildungsangebots ist die Nutzung digitaler Medien. Etwa ein Drittel aller Fortbildungen beschäftigt sich mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Dabei geht es um die didaktische Verwendung der digitalen Medien und eine einfachere Kommunikation von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften untereinander, zum Beispiel über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“.

Auch schulintern war die Digitalisierung ein Schwerpunkt: Bis Ende des vergangenen Schuljahres haben sich insgesamt 1.850 Lehrkräfte zum effektiven Medieneinsatz fortgebildet. „Das Thema Digitalisierung in der Schule wird auch weiterhin ein zentraler Fortbildungsschwerpunkt in den Angeboten des IQ M-V für die Lehrerinnen und Lehrer sein“, unterstrich Oldenburg.

Die großen Aufgaben bei der Migration und bei der Inklusion bewältigen Lehrkräfte ebenfalls aktiv. Der Grundlagenkurs zur Methodik und Didaktik beim Unterrichten der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und die Fortbildungen zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder Handicaps waren ebenfalls gut besucht.

Zusätzlich zum klassischen Fortbildungsangebot können Lehrkräfte das Weiterbildungsportal „fobizz“ nutzen. Die Online-Plattform wird auf Grundlage der aktuellen Themen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung ständig ergänzt und erweitert. Sie umfasst aktuell bereits über 250 verschiedene digitale Fortbildungen. Die Fortbildungen vermitteln didaktische Fähigkeiten, wie Lehrkräfte digitale Technologien und künstliche Intelligenz einsetzen können. Hierzu zählt auch der Umgang mit ChatGPT. Seit April 2020 haben Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern auf dem „fobizz“-Portal insgesamt über 113.000 Online-Fortbildungen absolviert, ca. 29.000 Fortbildungen davon im Schuljahr 2022/2023.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Finanzminister besucht Schlossanlage Willigrad

Schwerin  – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat sich heute einen Überblick über die Baumaßnahme am ehemaligen Maschinenhaus der Schlossanlage Willigrad verschafft.

„Die Schlossanlage Willigrad gehört zu den historischen Schätzen Mecklenburg-Vorpommerns. Ich freue mich deswegen sehr, dass wir mit den Sanierungsmaßnahmen nicht nur dieses denkmalgeschützte Gebäude erhalten, sondern auch für die Öffentlichkeit nutzbar machen. Seit 1992 hat das Land ca. 13 Mio. Euro in das Schlossensemble investiert.

Und das ist noch nicht alles: Neben den Bauarbeiten am Maschinenhaus im Umfang von ca. 5,3 Mio. Euro werden wir im nächsten Jahr auch Sanierungsarbeiten an den Wege- und Treppenanlagen sowie an der Elisabethquelle beginnen. Hier investieren wir nochmal ca. 1,2 Mio. Euro. Davon profitiert natürlich auch die Baubranche in MV: 90 % der im Zusammenhang mit der Sanierung des Maschinenhauses beauftragten Firmen stammen aus Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das ehemalige Maschinenhaus ist Bestandteil der Schlossanlage, die vom Herzog von Mecklenburg, Johann Albrecht, von 1896 bis 1898 im Stil der Neorenaissance erbaut wurde. Das ehemalige Maschinenhaus wurde als Backsteingebäude errichtet und steht heute als Einzelgebäude unter Denkmalschutz und im Rahmen der Schlossanlage unter Ensembleschutz. Im Maschinenhaus wurde mittels Dampfkraft Strom erzeugt und die Zentralheizung für den Herrschaftsflügel im Haupthaus des Schlosses sowie eine Dampfwäscherei betrieben.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Schwerin saniert seit September 2022 das denkmalgeschützte Gebäude, um es als Galeriegebäude mit Ausstellungs- und Veranstaltungsnutzung für einen breiten Nutzerkreis herzurichten. Ein besonderes Augenmerk bei der Sanierung liegt auf der Erhaltung des Werkstatt- und Fabrikcharakters des Backsteingebäudes durch den Erhalt der offenen Raumbeziehungen im Erd- und Obergeschoss.

Eingriffe in die Gebäudesubstanz werden soweit wie möglich reduziert und die Oberflächen weitestgehend erhalten. In Übereinstimmung mit dem Gesamtensemble der Schlossanlage sind Holzrahmenfenster und Außentüren nach historischem Vorbild berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wurde zudem an der Westfassade auf der Grundlage von Fotos das Vordach rekonstruiert und als Holzkonstruktion ausgeführt.