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Monat: März 2026

Start der Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote

Schwerin – Die erste Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern läuft. Unter dem Motto „Komm‘ an Deck, Doc!“ eröffnet das Land neue Wege in ein Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie – unabhängig vom Abiturschnitt.

„Die Landarztquote ist ein wichtiger und innovativer Baustein, um die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft sicherzustellen. Insbesondere in ländlichen Regionen und in Gebieten, die bereits heute von Unterversorgung betroffen oder bedroht sind“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start der gut vierwöchigen Bewerbungsphase am Wochenende.

Mit dem Anfang 2026 beschlossenen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz können nun auch erstmals Studienplätze in den Bereichen der Zahnmedizin und der Pharmazie vergeben werden. Insgesamt bis zu 57 Plätze stehen so zur Verfügung, darunter bis zu 42 in der Humanmedizin, bis zu acht in der Zahnmedizin und bis zu sieben in der Pharmazie.

Neu ist außerdem, dass den der künftigen Landärztinnen und Landärzten mehr Flexibilität bei der Facharztausbildung eingeräumt wird. „Künftig können Absolventen also nicht mehr ausschließlich als Hausärztinnen und Hausärzte oder Kinderärztinnen und Kinderärzte tätig werden, sondern je nach regionalem Versorgungsbedarf auch weitere Facharztrichtungen wie die Augenheilkunde, Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Neurologie oder HNO- Heilkunde einschlagen, sofern dort ein Mangel herrscht“, erklärte die Ministerin.

Drese informierte darüber hinaus, dass Bewerberinnen und Bewerber ab diesem Jahr ein vom Gesundheitsministerium neu konzipiertes Auswahlverfahren durchlaufen, das noch stärker als bisher sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung berücksichtigt.

„Ich erhoffe mir, dass wir so gezielt auch junge Talente erreichen, denen der klassische Weg ins Medizinstudium auf Grund eines strikten Numerus Clausus bisher verwehrt geblieben ist“, so Drese weiter. „Denn es kommt nicht allein auf die Abiturnote an, sondern auf das Gesamtpaket – also auch auf soziale Kompetenzen, persönliche Motivation und praktische Erfahrungen.“

Mit der erweiterten Landarztquote hätten so auch Interessierte mit einem Abiturschnitt von 2,0 oder 2,5 Chancen auf einen Studienplatz, verdeutlichte die Ministerin. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss ihres Studiums mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten oder drohend unterversorgten Region Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Interessierte können sich ab sofort im Bewerbungsportal registrieren, ihre Unterlagen einreichen und am Auswahlverfahren teilnehmen. Alle Informationen, häufig gestellte Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten sowie den Link zum Bewerbungsportal stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern auf seinen Seiten bereit.

Für Fragen oder Anliegen steht zudem eine Hotline des Ministeriums unter 0385-588 19990 sowie die eigens eingerichtete Mailadresse landarzt@sm.mv-regierung.de zur Verfügung.

Förderung Wohnungsbau und Modernisierung

Schwerin – Das Land hat seine Förderung für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen weiter verbessert. Konkret betrifft dies die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstbeträge der Baudarlehen.

„Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen berücksichtigt, erlaubt die 2023 in Kraft gesetzte Wohnungsbauförderrichtlinie, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter anhand des Baukostenindexes erfolgen darf“, erläutert Bauminister Christian Pegel. „Damit vermeiden wir, dass unsere Förderung und die der Förderberechnung zugrundeliegenden maximalen Kostenhöhen durch Inflation und Kostensteigerungen nicht mehr attraktiv sind und dann das Förderangebot ins Leere liefe“, so der Minister weiter.

Die Förderung des Landes für den Neubau und die Modernisierung bezahlbaren Wohnraums erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnachlass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden. „In Zeiten gestiegener Kreditzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Wohnungsbauunternehmen attraktiv. Durch die regelmäßige Überprüfungsmöglichkeit in der Richtlinie hinsichtlich der Kostensteigerungen kann die soziale Wohnraumförderung des Landes sich immer wieder auf das veränderte Marktumfeld einstellen. Das sichert für die Wohnungsunternehmen attraktive Förderkonditionen, um die hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum mit sozial verträglichen Wohnkosten zu decken“, sagt Christian Pegel.

Bereits 2024 waren aufgrund der regelmäßigen Überprüfungsmöglichkeit die Förderbeträge angehoben worden. Ursprünglich waren 2023 im ersten Förderweg der Richtlinie Wohnungsbau Sozial lediglich 2.925 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als zinsloses Baudarlehen möglich – jetzt sind es 3.800 Euro (in Rostock und Greifswald jetzt 3.990 Euro). Im zweiten Förderweg waren es 2.730 Euro je Quadratmeter Wohnfläche – jetzt 3.540 Euro. Weiterhin gewährt das Land erhebliche Nachlässe für die Rückzahlung der Darlehen: Im 1. Förderweg wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 35 Prozent des ausgezahlten Bardarlehens gewährt, im 2. Förderweg beträgt der Tilgungsnachlass 25 Prozent. Im Ergebnis sind daher nur 65 Prozent im 1. und 75 Prozent im 2. Förderweg zurückzuzahlen.

Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen. Mit bis zu 1.560 Euro kann der Quadratmeter jetzt gefördert werden, in 2023 waren es noch 1.200 Euro. Der Höchstbetrag des Darlehens ist auf 155.630 Euro je Wohnung begrenzt. Auch in diesem Programm wird ein Tilgungsnachlass gewährt. Dieser beträgt 25 Prozent des ausgezahlten Darlehens, so dass vom Darlehen nur 75 Prozent zurück zu zahlen sind.

Mit Hilfe der Bundesmittel aus den Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau stellen Land und Bund in Mecklenburg-Vorpommern für Neubau, Modernisierung und Junges Wohnen im Programmjahr 2026 insgesamt rund 122 Millionen Euro zur Verfügung, zuzüglich 2 Millionen Euro Landesmittel für barrierefreien Umbau. Das Landesprogramm 2026 umfasst also insgesamt rund 124 Millionen Euro. 2021 waren es insgesamt noch 39 Millionen Euro – seitdem haben Land und Bund das Fördervolumen verdreifacht.

Bundesrat billigt Grundsicherung

Berlin – Die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.

Mit der neuen Grundsicherung möchte die Bundesregierung Sozialleistungen fairer ausgestalten und Missbrauch wirksamer verhindern. Dabei solle der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen sich weiterhin auf staatliche Hilfen verlassen können. Wer aber arbeiten kann, müsse daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollten verbindlicher und Konsequenzen spürbarer werden, so die Bundesregierung. Außerdem sollen Jobcenter Hilfsbedürftige auf dem Weg in Arbeit besser unterstützen und zugleich aber auch den Missbrauch von Sozialleistungen wirksamer bekämpfen können.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherige Bürgergeld wird in Grundsicherungsgeld umbenannt. Grundsätzlich gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Das heißt, es wird zuerst geprüft, ob Betroffene unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Ist dies nicht möglich, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Eine Ausnahme vom Vermittlungsvorrang kann bestehen, wenn die Leistung für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit erfolgversprechender erscheint als die unmittelbare Vermittlung von Arbeit.

Wer arbeiten könne, müsse seine Arbeitskraft in maximal zumutbarem Umfang einsetzen, so dass staatliche Unterstützung entbehrlich werde, so die Bundesregierung. Insbesondere Alleinstehende müssten – sofern zumutbar – in Vollzeit arbeiten. Eltern haben bereits nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, und nicht erst ab dem dritten Lebensjahr, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen gezielter unterstützt, Jugendliche umfassender beraten werden.

Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss künftig damit rechnen, dass ihm stärker Geldleistungen gekürzt werden als bisher. So kann der Regelbedarf für jeweils drei Monate gemindert werden. Auch wiederholtes Versäumen von Terminen im Jobcenter soll nach einem abgestuften Verfahren sanktioniert werden. In letzter Konsequenz könnten bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die dauerhaft nicht erreichbar sind, sämtliche Zahlungen einschließlich der Kosten der Unterkunft eingestellt werden.

Auch die Regeln für Arbeitsverweigerer sollen wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet und früher angewandt werden. Der Regelbedarf kann mindestens für einen Monat und weiterhin maximal für zwei Monate eingezogen werden.

Schließlich sollen Kooperationspläne Arbeitssuchenden individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung und Vermittlung eröffnen. Wirken sie daran mit, solle die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch bleiben. Kommen sie den Vereinbarungen jedoch nicht nach, soll ihre Mitwirkung durch Verwaltungsakte verbindlicher gestaltet werden.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Juli 2026 in Kraft.

100 Schülerinnen und Schüler werden Streitschlichter

Oldenburg: Streitschlichtung fördert Verantwortung, Empathie und gegenseitigen Respekt

Schwerin – Das Land stärkt die Gewaltprävention an Schulen und baut das Streitschlichter-Programm weiter aus. 17 unterstützende pädagogische Fachkräfte sind dafür qualifiziert worden, an ihren Schulen noch in diesem Schuljahr etwa 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer konstruktiven Streitkultur.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte eigenständig und respektvoll zu lösen, stärkt das nicht nur das Schulklima, sondern auch ihre persönliche Entwicklung. Streitschlichtung fördert Verantwortung, Empathie und gegenseitigen Respekt – Kompetenzen, die weit über die Schulzeit hinaus wirken“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Zeitraum von Juni 2025 bis Januar 2026 hat die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ stattgefunden. Die Qualifizierung ist vom Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung in Kooperation mit Schabernack – Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. durchgeführt worden. An der Kursreihe haben unterstützende pädagogische Fachkräfte aus Grundschulen, Regionalen Schulen, Gesamtschulen sowie Förderschulen teilgenommen.

Die Teilnehmenden haben das Programm der Streitschlichtung kennengelernt und Maßnahmen erarbeitet, wie dieses wirkungsvoll aufgebaut, begleitet und langfristig in den Schulen verankert werden kann. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, die Fachkräfte zu befähigen, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden, damit kleinere Konflikte eigenständig und lösungsorientiert geklärt werden können. Auch künftig werden die Fortbildungsangebote weiterentwickelt und strukturell ausgebaut.

Das Streitschlichter-Programm ist Teil eines umfassenden Landeskonzepts zur Gewaltprävention. Darin sind bestehende Angebote gebündelt und durch neue Maßnahmen ergänzt worden. Ziel ist es, Schulen wirksam bei der Prävention von Mobbing, sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen zu unterstützen.

Öffentliche Aufträge nur bei Tarifbindung

Bundesrat stimmt Tariftreuegesetz zu

Berlin – Die Länder haben am 27. März 2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.

Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes beseitigt werden. Bisher könnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Dies hätte Wettbewerbsverzerrungen zur Folge, heißt es in der Gesetzesbegründung. Mit dem Tariftreuegesetz werde der Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen auf eine faire Grundlage gestellt. Spiegelbildlich entfielen für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber wirtschaftliche Anreize, von einer Tarifbindung abzusehen.

Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben zudem ganz außen vor.

Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen nach Angaben der Bundesregierung auf ein Minimum begrenzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren einfach und unbürokratisch abgegeben werden kann.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Zuwendungsbescheide für Kita in Kogel und Schulzentrum in Stralendorf

Schwerin – Der für ländliche Räume Mecklenburg-Vorpommerns zuständige Minister Dr. Till Backhaus hat heute zwei Zuwendungsbescheide im Landkreis Ludwigslust-Parchim übergeben. Sie betreffen den Neubau der Kita „Kleine Strolche“ in Kogel sowie den Erweiterungsbau des Gymnasialen Schulzentrums „Felix Stillfried“ in Stralendorf. Außerdem weiht er den Anbau einer Großküche für Kitas des Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e.V. (JAW e.V.) in Lübtheen/ OT Jessenitz ein.

„Ich freue mich, dass mit den Fördermitteln besonders die Infrastrukturen für unsere Jüngsten aufgewertet, Freizeitangebote geschaffen und die Lernbedingungen verbessert werden. Die Förderungen für Kitas und Schulen sind da von besonderer Bedeutung. Auf diese Weise werden Grundversorgungseinrichtungen in den Gemeinden erhalten. Das stärkt den ländlichen Raum insgesamt, weil der Abwanderung junger Familien entgegengewirkt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt wird“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Zwischen 2015 und 2025 wurden über die Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung (FöRL ILE M-V) 114 Kitas mit insgesamt rund 64 Millionen Euro gefördert, was Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 92,6 Millionen Euro ermöglichte. In derselben Zeit wurden 70 Schulen mit rund 64 Millionen Euro unterstützt. Die Gesamtausgaben lagen bei rund 88,2 Millionen Euro.

Die 1986 entstandene Kita in Kogel ist stark sanierungsbedürftig. Die baulichen und pädagogischen Rahmenbedingungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Der auf dem Kita-Spielplatz entstehende Neubau umfasst 15 Krippen- und 33 Kindergartenplätze. Auf der Fläche des abgerissenen Bestandsgebäudes soll später der neue Kita-Spielplatz errichtet werden. Die Gesamtkosten betragen rund 2,9 Millionen Euro, welche durch rund 1,2 Millionen Euro aus der FöRL ILE M-V bezuschusst werden.

Ein wichtiger Beitrag zur Energieeffizienz und damit zur Klimaneutralität wurde heute in Stralendorf geleistet. Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus überreichte einen Zuwendungsbescheid für die energieeffiziente Erweiterung des Gymnasialen Schulzentrums „Felix Stillfried“. Grundlage ist die Klimaschutz-Förderrichtlinie für Kommunen in MV. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben betragen rund 810.000 Euro. Aus EFRE-Mitteln werden rund 405.200 Euro zur Verfügung gestellt.

Darin enthalten sind unter anderem der Neubau des zweiten Erweiterungsbaus, die Errichtung eines Sonnenschutzsystems zur Reduzierung des solaren Wärmeeintrages, 800 energieeffiziente LED-Innenleuchten (inklusive Präsenzmelder und tageslichtabhängiger Steuerung) sowie eine Lüftungsanlage mit höchstem energetischem Wirkungsgrad. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft/Wasser-Wärmepumpe.

„Mit diesem Vorhaben werden jedes Jahr rund 19,9 Tonnen CO2 eingespart. Zugleich werden jährlich 95.400 Kilowattstunden Endenergie eingespart. Das ist vergleichbar mit dem jährlichen Stromverbrauch von 27 Einfamilienhäusern. Der CO2-Ausstoß reduziert sich um 34 Prozent. Das entspricht ungefähr dem CO2 Ausstoß eines Benzin-PKWs, der jährlich rund 104.000 Kilometer zurücklegt. Zusätzlich sinken die Betriebskosten wegen geringerer Wartungskosten. Dank der Maßnahme erleben junge Menschen hier ganz praktisch, was ressourcenschonendes Bauen und Wirtschaften bedeutet. Klimaschutz wird damit nicht abstrakt vermittelt, sondern er wird sicht- und erlebbar als Teil des Schulalltags“, sagte Backhaus.

Insgesamt wurden seit Anfang 2024 rund 5,5 Millionen Euro über die Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen bewilligt. Damit sind Gesamtkosten in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro verbunden.

Durch die Modernisierung und Erweiterung der Versorgungseinheit für Kitas des JAW e.V. erfolgt eine Effizienzsteigerung. Zudem werden die Lebensmittelsicherheit gewährleistet und eine gesunde Ernährung für die Kinder gefördert. Die bestehenden Räumlichkeiten entsprachen nicht mehr den aktuellen hygienischen und technischen Standards. Die vorhandene Küche mit einer Fläche von ca. 70 Quadratmetern versorgte bisher die Kindertagesstätten in Jessenitz sowie in Vellahn. Zukünftig werden zwei weitere Kindertageseinrichtungen in Zarrentin und Dömitz darüber versorgt.

Im Rahmen der Maßnahme wurden unter anderem ein neuer Anbau errichtet und die bestehende Küche saniert. Es wurden die Elektrik, die Lüftung sowie Trink- und Abwasserleitungen erneuert. Die gesamte Einheit wurde mit moderner Großküchentechnik ausgestattet. Arbeits- und Nutzflächen wurden neugestaltet. Ein Durchgang verbindet künftig die vorhandene mit der neuen Küche. Die Gesamtinvestition in Höhe von rund 830.000 Euro wurde mit Mitteln aus der Richtlinie zur Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung in Höhe von rund 694.500 Euro subventioniert.

Schwesig: Es geht um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche für die Stärkung der Wirtschaftskraft und eine Absenkung der Kraftstoffpreise geworben.

„Es ist die wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf den Osten gerichtet werden“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Konferenz.

Aktuell seien die stark gestiegenen Benzinpreise die größte Sorge vieler Menschen und vieler Unternehmen in ganz Deutschland. „Die Spritpreise müssen jetzt sinken. Dafür hat Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag eingebracht, der einen Dreiklang vorsieht: Absenkung der Energiesteuern, Abschöpfung der spekulativen Gewinne und kartellrechtliche Verschärfungen, damit solche Anstiege künftig von vorn herein untersagt werden können. Ich freue mich, dass dieser Antrag von allen Ostdeutschen Ländern unterstützt worden ist. Und ich bin sehr dankbar dafür, dass Bundesfinanzminister Klingbeil eine Senkung der Energiesteuer vorgeschlagen hat.“ Jetzt müsse es eine schnelle Einigung auf Bundesebene geben.

„Wir brauchen auch weiter eine verlässliche Wirtschaftsförderung für den Osten. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das wichtigste Instrument, um Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen und wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben fördern zu können. Wir brauchen auch künftig eine ausreichende Ausstattung“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Ich habe außerdem meine Zusage vom Bauerntag eingelöst und beim Kanzler für die ostdeutsche Landwirtschaft geworben. Das Wichtigste ist, dass die EU-Pläne für die kommende Förderperiode verhindert werden. Sie würden den Osten besonders hart treffen. Bei uns gibt es traditionell größere Betriebe. Kappung und Degression sind deshalb der falsche Weg. Ich habe den Kanzler gebeten, dass er sich persönlich in Brüssel für faire Bedingungen für die ostdeutsche Landwirtschaft einsetzt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Gemeinde Hoort erhält offiziell ein eigenes Gemeindewappen

Hoort – Die Gemeinde Hoort im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat heute offiziell ihren Wappenbrief erhalten. Innenminister Christian Pegel überreichte diesen an Bürgermeisterin Iris Feldmann und bestätigte damit das Recht der Gemeinde, ihr Wappen offiziell zu führen.

„Die Übergabe dieses Wappenbriefes ist ein erfolgreicher Abschluss des in der Gemeinde gemeinsam getragenen Prozesses und bildet im Wappen die Identität und Geschichte der Gemeinde Hoort sichtbar ab. Ein Wappen erzählt immer eine Geschichte: von Herkunft, von Zusammenhalt und von dem, was die Menschen vor Ort miteinander verbindet. Mit dem eigenen Wappen erhält Hoort nun ein offizielles Zeichen, das genau dafür steht.

Es macht deutlich, worauf man hier stolz sein kann, und schafft zugleich etwas Bleibendes für die kommenden Generationen“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe und ergänzte: „Ich gratuliere der Gemeinde Hoort herzlich zu diesem wichtigen Schritt. Möge das Wappen mit Freude und Stolz geführt werden – als Ausdruck einer lebendigen Gemeinschaft, die ihre Wurzeln kennt und ihre Zukunft gemeinsam gestaltet.“

Der Wappenbrief stellt die formale Anerkennung des Gemeindewappens dar und würdigt zugleich die geschichtliche Entwicklung sowie die Identität der Gemeinde. Mit der Verleihung wird das Wappen in die Reihe der hoheitlich geführten Symbole der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: Innerhalb eines blau-silbernen geteilten Wolkenbords ein goldener Stabgöpel, oben vorn in Blau ein schrägrechts gelegtes goldenes Eichenblatt, oben hinten in Blau ein schräglinks gelegtes goldenes dreiblättriges Kleeblatt, unten in Grün ein goldenes Widderhorn.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 398 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.