Mobilfunk: Mitnahme der Rufnummer

Schwerin – Der heutige Montag begann für Infrastrukturminister Christian Pegel mit einer guten Nachricht: „Ab heute müssen alle Mobilfunkkunden in Deutschland, die bei einem Anbieterwechsel ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, dafür nur noch maximal 6,82 Euro brutto bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat durchgesetzt, dass alle Anbieter ihre Senkung dieses so genannten Portierungentgelts an die Endkunden weitergeben.“

Konkret hat die Bundesnetzagentur in Bonn heute den Mobilfunkanbietern Freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom sowie Telefonica mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Summen von bis zu etwa 30 Euro zu verlangen. „Die Unternehmen konnten bei einer Überprüfung nicht nachweisen, dass ihnen tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstehen, wenn ihre ehemaligen Kunden die bisherige Nummer mitnehmen“, erklärt Christian Pegel und führt weiter aus: „Alle anderen Mobilfunkanbieter hatten mit Wirkung ab heute zugesagt, die Entgeltsenkung der Bundesnetzagentur auf 3,58 Euro netto freiwillig an ihre Kunden weiterzugeben und von diesen wie gefordert höchsten die knapp sieben Euro zu verlangen.“

Nach den telekommunikationsrechtlichen Vorgaben zum Kundenschutz dürfen Verbrauchern nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. „Die Bundesnetzagentur hat dies hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent durchgesetzt“, lobt Christian Pegel. Er selbst hatte sich im Beirat der Bundesnetzagentur, in dem er Mecklenburg-Vorpommern vertritt, dafür stark gemacht, dass diese Überprüfung der realen Kosten schnell erfolgt.

“Es ist wichtig, dass der Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Endverbraucher zwischen den verschiedenen Mobilfunkanbietern nicht erschwert werden, indem ein Wechsel entweder zum Verlust der angestammten Telefonnummer oder zu erheblichen Kosten für die einmalige Weitergabe an den neuen Anbieter führt“, so der Minister. Er hatte immer wieder gefordert – und wolle dies auch weiter tun: „Wir brauchen einen wirksamen Schutz der Verbraucher, die sich einer kleinen Zahl von Mobilfunkanbietern gegenübersehen, die eine ziemlich einheitliche Geschäftspolitik vertreten – mit entsprechenden Kostenfolgen für die Endkunden.“

Schutzausstattung

Schwerin – Am Wochenende ist die erste größere Lieferung an Schutzausstattung aus der Landesbestellung eingetroffen. Es handelt sich um rund 200.000 FFP-2 Schutzmasken. Ausgelöst wurden die Bestellungen durch den Arbeitsstab des Innenministeriums.

Minister Lorenz Caffier: „Ich habe mich heute Vormittag persönlich über den Wareneingang informiert und bin froh, dass wir nach einigen kleineren Lieferungen nun die erste größere Lieferung aus der Landesbeschaffung im zentralen Lager haben. Die Masken werden nun an die Landkreise und kreisfreien Städte, an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie die Kassenärztliche Vereinigung bzw. die Kassenzahnärztliche Vereinigung verteilt. Ich gehe davon aus, dass sich die Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausstattung bald etwas entspannen wird, nachdem der Bestell- und Auslieferungsprozess gebündelt wurde.“

Neben den Lieferungen vom Bund beschaffen auch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) und das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als zentrale Dienstleister Schutzausstattung für das ganze Land. Die Landkreise und kreisfreien Städte melden ihre Bedarfe unter Berücksichtigung des Verbrauchs, die Bestellungen werden zentral ausgelöst und alle Lieferungen, auch die des Bundes, gehen im zentralen Materiallager ein. Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte werden direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit Schutzausrüstungen versorgt. Dazu liefert der Bund ebenfalls an das Landeskatastrophenschutzlager. Alle Bedarfsträger holen die Ware aus dem Zentrallager ab.

Bisher hat das Land für rund 39 Mio. Euro Beschaffungen ausgelöst, darunter rund 5,6 Mio. FFP-2 Schutzmasken, 5 Mio. OP Masken, 1,5 Mio. Mund-Nasen-Schutz, 440.000 Schutzanzüge und –kittel, sowie 614.000 Schutzhandschuhe.

Die ausgelösten Aufträge umfassen auch Artikel wie Schutzbrillen, Überziehschuhe sowie Hand- und Flächendesinfektion. „Weitere Lieferungen erwarten wir in den kommenden Tagen“, so der Minister.

Kita-Notfallbetreuung

Schwerin – Die Regelungen zur Notfallbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege berücksichtigt besonders auch die Belange von Alleinerziehenden. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin.

So können Kinder von alleinerziehenden Sorgeberechtigten, die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, wenn eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. (Eine Auflistung der Bereiche der kritischen Infrastruktur findet sich am Ende dieser Pressemitteilung).

„Darüber hinaus besteht auch für Kinder von Alleinerziehenden, die nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten, in begründeten Einzelfällen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Möglichkeit einer Notfallbetreuung“, verdeutlichte Drese heute in Schwerin.

„Ein begründeter Einzelfall für Kinder von Alleinerziehenden kann beispielsweise vorliegen, wenn die Kinderbetreuung während der Tätigkeit im Homeoffice aufgrund des Alters der Kinder oder der Art der Tätigkeit für die Alleinerziehenden nicht mehr zumutbar ist“, so Drese.

Für die Entscheidung über Ausnahmen zu dem Besuchsverbot sind nach diesen Maßgaben die Jugendämter (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) zuständig.

Folgende Bereiche zählen zu den kritischen Infrastrukturen:

  1. Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich
  • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte,
  • stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  • Hebammen,
  • Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  • Apotheken,
  • veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  1. Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich
  • Krankenkassen,
  • Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  1. Staatliche Verwaltung
  • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  • Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz,
  • Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  • Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  • Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  • Finanzverwaltung,
  • Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  • Regierung und Parlament;
  1. Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst
  1. Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung
  • Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  • notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  • Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  1. Lebensmittelversorgung
  • Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  • Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  1. Öffentliche Daseinsvorsorge
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  • Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  • Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen),
  • Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  • Post- und Paketzustelldienste,
  • Bestatterinnen und Bestatter,
  • Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;
  • Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.

COVIDPROTECT

Land fördert Forschungsinitiative beider Unimedizinen

Schwerin – Die Universitätsmedizinen rücken zusammen: Spitzenforscher beider Einrichtungen haben ein Projekt zur Erforschung von Krankheitsverläufen bei COVID19 auf die Beine gestellt. Bisher stehen weder wirksame Therapien noch Impfstoffe zur Verfügung. Die dritte Säule im medizinischen Kampf gegen COVID19 ist folglich die verbesserte Behandlung insbesondere von Risikopatienten. Hierauf konzentriert sich die Forschungsinitiative der Wissenschaftler.

„Unsere interdisziplinäre Forschergruppe vereint Infektionsmediziner, Intensivmediziner, Kardiologen und Experten aus dem Bereich der Biomedizin. Unser gemeinsames Ziel ist es, einen entscheidenden Beitrag für verbesserte Diagnose- und Behandlungspfade von COVID19-Patienten zu leisten. Die Krankheitsverläufe zeigen häufig eine abrupte Änderung des Zustandes der Patienten. Zur richtigen Zeit die angemessenen medizinischen Entscheidungen zu treffen, ist daher überlebenswichtig“, betonte Prof. Dr. Klaus-Peter Schmitz, der die Zusammenarbeit der Gruppe organisiert.

Bei dem Projekt soll eine kontrollierte klinische Studie an Patienten durchgeführt werden, welche sich bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion testen lassen beziehungsweise die mit COVID-19-Symptomen in die Universitätsmedizin aufgenommen werden. „Es wird eine umfassende Analyse des Krankheitsbildes und der immunologischen Abwehrleistung erfolgen. Biomarkersignaturen sollen identifiziert werden, welche das verfügbare diagnostische Portfolio ergänzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe. „Bei Patienten und insbesondere auch Risikopatienten ist es wichtig mehr über Diagnose- und Behandlungspfade zu erfahren. So können bessere Vorhersagen des Krankheitsverlaufs getroffen und Therapieentscheidungen eingeleitet werden. Mit dem Vorhaben wird ein innovativer Beitrag geliefert, die Pandemie besser zu beherrschen und ihre verheerenden Folgen für die Gesundheit, die Wirtschaft und das soziale Leben in Mecklenburg-Vorpommern zu mildern“.

Die Initiative findet auch bei Wissenschaftsministerin Bettina Martin volle Unterstützung. „Die Unimedizinen sind die wichtigsten und größten Krankenhäuser unseres Landes. Schon seit langer Zeit ist eine engere Kooperation beider Einrichtungen in der Diskussion. Dass sich Wissenschaftler beider Einrichtungen trotz der aktuellen Arbeitsbelastung nun zu dieser Initiative zusammen gefunden haben, ist ein ermutigendes Zeichen und unterstreicht die Bedeutung beider Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung im Land. Möge ihre Arbeit möglichst schnell von Erfolg gekrönt sein“, so Martin.

Das Projekt hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr. „Die Universitätsmedizinen des Landes erweisen sich nicht nur in der Corona-Krise als Krankenhäuser der Spitzenmedizin sowie als zuverlässige und starke Partner der Gesundheitsversorgung“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Das Vorhaben wird vom Gesundheitsministerium standortübergreifend mit rund 1,2 Millionen Euro gefördert, eine Verlängerung der Förderung um ein weiteres Jahr ist möglich.

Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer spricht sich für die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie auf sieben Prozent aus. Meyer stellte aber auch klar, dass eine solche Regelung befristet sein muss.

Das Hotel- und Gaststättenwesen leidet im Moment ganz besonders unter den Maßnahmen, die ergriffen wurden, die Corona-Pandemie einzudämmen. „Die Restaurants waren die ersten Einrichtungen, die schließen mussten – mittlerweile seit mehr als vier Wochen. Das sind vor allem kleine inhabergeführte Unternehmen von denen die allerwenigsten auf große Rücklagen zugreifen können. Und auch wenn die Kneipen, Gasthäuser und Hotels wieder öffnen, wird es Abstandsregelungen geben, die sich direkt auf den Umsatz auswirken. Daher ist es sinnvoll den Mehrwertsteuersatz für diese Branche einheitlich auf sieben Prozent zu senken. Die Unternehmen bei uns im Land würden damit um mehr als 100 Mio. Euro entlastet werden.“

Finanzminister Reinhard Meyer machte aber auch deutlich, dass die Maßnahme eine klare Befristung haben sollte: „Dass wir die Wirtschaft aktuell auf breiter Linie unterstützen können, liegt vor allem an der soliden Lage, die wir uns in Vorkrisenjahren erarbeitet haben. Auch der Staat kann nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Daher sollte die Absenkung zeitlich befristet werden. Denkbar wäre, zum alten Satz zurückzukehren, wenn zum Beispiel das Umsatzniveau der Branche wieder das Vorkrisenniveau erreicht hat oder aber die Einschränkungen für die Gastronomie komplett aufgehoben sind.“

Mobilitätskonzepte auf dem Land

Schwerin – Um pragmatische Ideen für die Mobilität im ländlichen Raum umzusetzen, hat das Infrastrukturministerium jetzt 220.000 Euro ausgereicht. Empfänger der Mittel aus dem Fonds für die ländlichen Gestaltungsräume ist die Forschungsgesellschaft Wismar. In den Regionen Tribsees, Malchin und Friedland/Woldegk soll modellhaft untersucht werden, wie Bürger ohne Auto zu Schulen, Arztpraxen, Kultureinrichtungen und Geschäften in der Stadt kommen können.

„Die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist die zentrale Herausforderung in Bezug auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern“, heißt es im Begleitbrief von Minister Christian Pegel, der den Bescheid wegen der Corona-Pandemie nicht persönlich übergeben kann. Mobilität sei unabdingbar, um allen die Chance zur sozialen Teilhabe zu eröffnen. Sie bilde außerdem die Basis für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft. „Bedarfsgerecht und nachhaltig sind die Schlüsselanforderungen, um die es bei diesen Projekten geht. Die Regionen sollen die Lösungen auch nach Auslaufen der Förderung aus eigener Kraft finanzieren können“, so Pegel weiter.

Die Überlegungen für Tribsees setzen bei den Wünschen der Bürger für ihren Freizeitverkehr an. So soll beispielsweise Kindern und Jugendlichen geholfen werden, zum Sport, zum Musikunterricht oder ins Schwimmbad zu kommen. Auch der Museums-, Theater- oder Restaurantbesuch soll allen ermöglicht werden. Dazu könnten, so die Idee, Fahrzeuge unterschiedlicher Herkunft genutzt werden, zum Beispiel aus Fuhrparks von Firmen.

Friedland und Woldegk wollen gemeinsam mit einem ortsansässigen Fuhrunternehmen zusätzliche „Bus-Schleifen“ auf bestehenden Linien anbieten, mit denen die Busse „Abstecher“ zu Zielen machen, die nicht zur Hauptlinie zählen. Ein Jahr lang sollen diese hinsichtlich ihrer Akzeptanz getestet werden.

Die Region Malchin möchte einen Liniendienst aus den umliegenden Dörfern in die Stadt organisieren. Dieser soll die Bürger vor allem zu den Einrichtungen der Daseinsvorsorge bringen. Aber auch den Einzelhändlern soll so geholfen werden: Gelangen mehr Kunden in Geschäfte und auf Märkte, steigert dies den Umsatz und belebt die Innenstadt. Ein weiteres Anliegen ist es, die Erreichbarkeit des jährlichen Hafenfests und von Motorradtreffen für die Bewohner der Region zu verbessern. Abstimmungen zwischen dem Bürgermeister und der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald sind geplant.

Im Zuge der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogramms 2016 ist die Raumkategorie „Ländliche Gestaltungsräume“ (LGR) eingeführt worden. Anhand verschiedener Kriterien wurden Räume mit besonderen demografischen und ökonomischen Herausforderungen ermittelt.

Aus dem Fonds für die ländlichen Gestaltungsräume fördert das Infrastrukturministerium innovative, modellhafte Vorhaben, die Lösungsansätze für den strukturschwachen ländlichen Raum anbieten. Die Sicherstellung von Mobilität in der Fläche ist eine der drängendsten Aufgaben.

Sanierung „Bei der Klosterkirche“

Wismar – Für die Sanierung der Straße „Bei der Klosterkirche“ erhält die Hansestadt Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg) vom Landesbauministerium eine Förderzusage über 350.000 Euro aus Städtebaufördermitteln. Die Gesamtkosten für die Maßnahme liegen bei rund 770.000 Euro.

Es ist beabsichtigt, die im historischen Stadtzentrum gelegene Straße „Bei der Klosterkirche“ einschließlich der Nebenanlagen zu sanieren. Da die Fahrbahndecke verschlissen ist, soll sie mit Granitsteinpflaster erneuert werden. Zudem werden die Gehwege mit Klinkerpflaster befestigt, die Entwässerung erneuert sowie die Beleuchtung insektenfreundlich modernisiert. Die als Parkplatz genutzte öffentliche Fläche westlich des Wohngebäudes Turnerweg Nr. 1 wird zu einer Grünfläche umgestaltet.

Öko-Hotels an WEMAG-Standorten

Energieversorger schafft neue Oasen für Insekten

Schwerin – Nachdem die WEMAG im Dezember des vergangenen Jahres im Rahmen ihrer jährlichen Kita-Weihnachtsaktion fast 200 Kindertagesstätten in der Region mit hochwertigen Insektenhotels beschenkt hat, sind nun auch an mehreren Standorten des Energieversorgers Öko-Hotels aufgestellt worden. Sie sind ähnlich ausgestattet, jedoch wesentlich größer. Außerdem sollen in der Umgebung jeweils frisch angelegte Blumenwiesen die neuen Gäste anlocken.

Standorte für die Brut- und Nisthilfen für Insekten sind neben dem WEMAG-Hauptsitz auch der Batteriespeicher und das Tochterunternehmen e.dat GmbH in Schwerin, die Netzdienststellen in Gadebusch, Hagenow, Bützow, Perleberg und Neustadt-Glewe sowie das Gelände der Erdwärme Neustadt-Glewe GmbH.

In den Insektenhotels finden Wildbienen, aber auch kleine Wespenarten, Ohrenkneifer und andere Fluginsekten einen geeigneten Platz zum Nisten. Die Aufteilung der Zimmer und deren Einrichtung entstand in Zusammenarbeit mit den Biosphärenreservaten Schaalsee und Flusslandschaft Elbe. Die Bauausführung übernahmen Mitarbeitende der Lewitz-Werkstätten gGmbH in Parchim, eines langjährigen Partners der WEMAG. Hier fertigen Menschen mit Behinderungen jedes Jahr praktische und langlebige Holzprodukte für die Kita-Aktion des kommunalen Energieversorgers an, zu denen nun auch die detailreich gestalteten Insektenhotels gehören. Das Aufstellen der Öko-Hotels hat ein regionaler Landschaftsbauer übernommen.

„Mit dieser Aktion für neue Standorte wollen wir einen weiteren Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt in unserem Land leisten. Gleichzeitig unterstützen wir die heimische Wirtschaft“, erklärte die Pressesprecherin der WEMAG-Unternehmensgruppe, Dr. Diana Kuhrau. Der Einsatz für die Insektenhotels füge sich ein in das Engagement des Öko-Energieversorgers im Bereich Umwelt- und Naturschutz.