Notfallunterstützung für Studierende

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin fordert von der Bundesregierung eine schnelle und unbürokratische Hilfe für in Notlage geratene Studierende. „Ich erwarte von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, dass sie sich im heutigen Koalitionsausschuss für die Studierenden einsetzt und den Weg frei macht für eine schnelle und unbürokratische Lösung im Rahmen des BAföG. Wir wissen aus den Hochschulen, dass es Studierende gibt, die sich wegen der Corona-Krise teilweise in einer gravierenden finanziellen Notlage befinden. An den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind Studierende inzwischen teilweise auf private Lebensmittelspenden angewiesen. Das ist nicht hinnehmbar, hier kann nicht weiter tatenlos zugesehen werden. Wir haben deshalb in Absprache mit den Rektorinnen und Rektoren entschieden, dass wir für diese krassen Notfälle in MV eine schnelle erste Notunterstützung auf den Weg bringen“, sagte Martin. Diese Notfallunterstützung des Landes könne jedoch nur eine kurzfristige Überbrückung sein, so lange, bis der Bund endlich seine Zuständigkeit wahrnimmt und den Studierenden im Rahmen des BAföG aus ihrer Notlage hilft.

Unter den Wissenschaftsministerinnen und -ministern der Länder besteht Einigkeit über die Forderung nach einer Lösung im Rahmen des BAföG. Sie haben sich dazu im Rahmen der KMK an die Bundesforschungsministerin gewandt und gemeinsam eine kurzfristige finanzielle Unterstützung im Rahmen des BAföG – zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen – gefordert. Eine reine Darlehenslösung über dritte Anbieter, wie von Frau Karliczek gewollt, sei für die betroffenen Studierenden keine adäquate Lösung, hieß es in dem Schreiben.

„Viele Studierende bekommen während ihres Studiums kein BAföG. Sie sind in den meisten Fällen darauf angewiesen, neben dem Studium zu jobben“, sagte Martin. „Da diese Jobs in den jetzigen Krisenzeiten weggebrochen sind, stehen viele vor dem finanziellen Nichts. Hier geht es auch um den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Deutschland. Deshalb ist die Blockadehaltung der Bundesministerin nicht nachzuvollziehen und gefährdet den Standort.“

Mecklenburg-Vorpommern hilft Studierenden kurzfristig, die in finanzielle Not geraten sind, mit einer ersten Überbrückung. Eine durch die Corona-Krise in vielfältiger Weise betroffene Gruppe sind beispielsweise die internationalen Studierenden, die keinerlei Anspruch auf andere Hilfe haben und von denen ein hoher Anteil das Studium über Nebenjobs finanziert, die derzeit weggebrochen sind. 175.000 Euro werden deshalb in einem ersten Schritt aus der so genannten Wohnsitzprämie für die Hochschulen zur direkten Abfederung finanzieller Härtefälle unter den internationalen Studierenden verwendet. Weitere 125.000 Euro sind in Aussicht.

„300.000 Euro können eine erste Überbrückung der dringendsten Not sein“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin am Mittwoch. „Für eine ausreichende Hilfe ist aber dringend die Hilfe des Bundes notwendig, der über das BAföG für die finanzielle Situation Studierender zuständig ist. Die Mittel dafür stehen zur Verfügung, denn die BAföG-Mittel sind im vergangenen Jahr nicht vollständig abgeflossen“, so Martin.

Ministerpräsidentin Schwesig gratuliert Berndt Seite zum 80. Geburtstag

Schwerin – Der frühere Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Berndt Seite wird heute 80 Jahre alt.

„Ich gratuliere Ministerpräsident a.D. Berndt Seite herzlich zu seinem 80. Geburtstag. Berndt Seite gehört politisch gesehen zur Wendegeneration. 1990 wurde er der erste freigewählte Landrat im Landkreis Röbel, 1992 dann der zweite Ministerpräsident unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

6 Jahre stand Dr. Berndt Seite an der Spitze der Landesregierung. Es war eine Zeit mit großen Herausforderungen. Das Land hatte mit schweren wirtschaftlichen Umbrüchen zu kämpfen. Die Arbeitslosigkeit schoss in die Höhe. Die menschenverachtenden rechtsextremen Angriffe in Rostock-Lichtenhagen haben unserem Land schweren Schaden zugefügt. Berndt Seite hat sich – ausgehend von seinem festen christlichen Fundament – diesen Herausforderungen gestellt. Berndt Seite hat sich um den Aufbau unseres Landes verdient gemacht. Dafür dankt ihm die heutige Landesregierung sehr herzlich.

Ich wünsche Herrn Seite für die Zukunft vor allem Gesundheit und eine schöne Zeit im Kreise seiner Familie.“

Autokinos können öffnen

Schwerin – Zur aktuellen Diskussion um Autokinos: „Die Autokinos können öffnen. Rückmeldungen zeigen uns, dass notwendige Auflagen erarbeitet sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Mittwoch. Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.

Der Veranstalter muss eng mit dem zuständigen Gesundheitsamt zusammenarbeiten und Einlasskontrollen durchführen. In den Autos dürfen sich Personen nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person aufhalten. Auf dem Gelände darf kein Speiseverkauf stattfinden, ein Lieferservice ist erlaubt. Für den Gang zur Toilette darf das Auto verlassen werden.

Biomasseanlage für Burg Trechow

Bernitt – Der Gewerbebetrieb Christian Schierning in Bernitt (Landkreis Rostock) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 467.219,10 Euro für die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung nebst Pufferspeicher und Nahwärmenetz zur Versorgung von Gebäuden des historischen Gutshofs in Kurzen Trechow. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 999.500 Euro.

Das Gutshaus „Burg Trechow“ ist ein Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung und das Gebäudeensemble mit den Hofgebäuden steht unter Denkmalschutz. Bisher wurde die Burg nicht beheizt, der Anbau wurde durch einen Gaskessel mit Wärme versorgt. Der Gewerbebetrieb beabsichtigt, das Gut Trechow mit seinen diversen Gebäuden durch ein Nahwärmenetz mit Wärme zu versorgen, das auf Biomassebasis betrieben werden soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf CO2-neutraler Energieerzeugung mit Holzhackschnitzeln, die aus der Umgebung bezogen werden. Es soll eine Biomasseanlage mit zwei 240-Kilowatt-Kessel, einem Pufferspeicher und einem 695 Meter langen Nahwärmenetz errichtet werden.

Durch diese Maßnahmen können jährlich ca. 357 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Neubau eines Apartmenthauses

Neues Apartmenthaus für CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche in Garz

Insel Rügen – Die CJD Nord Fachklinik für Kinder und Jugendliche in Garz auf der Insel Rügen plant den Neubau eines Apartmenthauses mit zwölf Wohnungen. In der Rehaklinik werden Kinder und Jugendliche mit Erkrankungen der Atemwege, Erkrankungen der Haut, Adipositas sowie Sprachentwicklungsstörungen behandelt.

„Eine medizinische Rehabilitation hilft chronisch kranken Kindern und Jugendlichen, mit ihren Beschwerden und Problemen besser umzugehen. Wichtig im Heilungsprozess ist auch die persönliche Unterstützung durch nahestehende Personen. Um der wachsenden Nachfrage für Patienten mit Begleitpersonen gerecht zu werden, soll nun das Apartmenthaus entstehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Träger der Fachklinik Rügen ist seit 20 Jahren das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. Die Einrichtung in Garz gehört seit 2015 zum Verbund CJD Nord. Die Fachklinik verfügt über eine Kapazität von 75 Betten. Davon stehen 29 Plätze für Kinder mit Begleitperson zur Verfügung. In den vergangenen Jahren gab es nach Angaben des Klinikträgers eine zunehmende Nachfrage von Rehabilitationen für Kinder bis 12 Jahren mit Begleitpersonen. Dies begründet sich im „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz), das die Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendrehabilitation verbessert und eine Pflichtleistung geworden ist.

„Die Kinder- und Jugendrehabilitation ist eine ideale Ergänzung zur ambulanten und stationären pädiatrischen Versorgung dar. So können Spätfolgen der Erkrankung gemildert und die Lebensqualität gesteigert werden“, sagte Glawe.

Die Gesamtinvestition des Vorhabens beträgt mehr als 2,4 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Landesmitteln in Höhe von 400.000 Euro.

Telefon- und Internet im ländlichen Raum

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für sichere Telefon- und vor allem Internetverbindungen im ländlichen Raum und damit für eine flächendeckende Grundversorgung für alle Bürger ein. Per Bundesgesetz will das Land die Versorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom noch einmal betonen und sicherstellen, dass diese den analogen oder ISDN-Festnetzanschluss von Kunden aufrechterhalten muss, bis diese Anschluss an eine schnelle Internetdatenleitung erhalten.

„Außerdem streben wir mit unserer Bundesratsinitiative ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationskunden an, die dank des von Bund und Land geförderten Breitbandausbaus bereits vom schnellen Glasfasernetz profitieren könnten, aber zuweilen durch länger laufende Verträge daran gehindert werden und in weniger breitbandigen Leitungen, insbesondere Kupferleitungen, bleiben müssen“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Er setze darauf, dass die Bundesratsausschüsse diesen Antrag ab Ende April in ihren Beratungen unterstützen. Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hatte den Antrag im März beschlossen und in die Gremien des Bundesrats eingebracht.

„Gerade dort, wo der geförderte Breitbandausbau mitten in der Umsetzung ist, erreichen zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger Schreiben ihres bisherigen Telefonanbieters, die über die geplante zeitnahe Abschaltung von ISDN-Anschlüssen informieren. Gleichzeitig werden ihnen neue Verträge für eine sogenannte IP-Telefonie – eine IT-basierte Telefonübertragungstechnik – angeboten, die aber für mindestens zwei Jahren abgeschlossen werden sollen, also mit einer Mindestvertragslaufzeit. Gehen die Kunden nicht auf dieses Angebot ein, wird ihr Telefonanschluss gekündigt und vollständig abgeschaltet. Gehen sie darauf ein, sind sie an den Vertrag jahrelang gebunden und können nicht wenig später in das im Bau befindliche sehr leistungsfähige Glasfaser-Breitbandnetz wechseln, ohne doppelte Vertragskosten zu riskieren“, erläutert Pegel den Hintergrund der Bundesratsinitiative.

Zudem erreichten das Ministerium wiederholt Beschwerden, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit für die neue IT-Telefonie-Technik bei den bisherigen Telefonnetzen nicht vorliege, vor allem im ländlichen Raum. „Damit würde ein Internetanschluss, zum Teil sogar ein Telefonanschluss, faktisch nicht mehr möglich sein, was zu einer Abkopplung von Haushalten und Unternehmen im ländlichen Raum von jeder Telekommunikation nach sich zöge“, so der Minister. Dies sei mit der Grundversorgungspflicht der Deutschen Telekom nach Überzeugung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar.

„Wir greifen mit der Bundesratsinitiative das dringende Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern und auch vielen Unternehmen auf, denen der Verlust ihres Telefon- und Internetanschlusses droht. Wir wollen, dass die Grundversorgungsverpflichtung der Deutschen Telekom gerade auch im ländlichen Raum gewährleistet wird. Das bedeutet vor allem, dass für die Bauzeit des neuen Glasfaser-Breitbandnetzes – in allen Landesteilen wird aktuell intensiv daran gearbeitet – die bisherigen Telefon- und Internetanschlüsse solange aufrechterhalten werden müssen, bis alle Haushalte mit einer ausreichend schnellen Internetverbindung ausgestattet sind“, fasst der Minister das Ziel der Initiative zusammen. Im Ministerium sind bislang 21 schriftliche Beschwerden zu diesem Thema aus allen Landesteilen eingegangen.

Weiterhin zielt die Bundesratsinitiative aus M-V auf ein Sonderkündigungsrecht ab: „Bei den aktuellen Umstellungen von klassischen Telefon- und Internetanschlüssen auf die sogenannte IP-Telefonie wird den Kunden ein neuer Vertrag mit häufig zwei Jahren Mindestlaufzeit angeboten. Bund und Land setzen gemeinsam mit den Landkreisen bis 2023 knapp 1,4 Milliarden Euro öffentliches Fördergeld ein für den Bau neuer, extrem leistungsfähiger Glasfaser-Breitbandnetze in weiten Teilen des Landes, vor allem im ländlichen Raum. Diese neue Infrastruktur soll den Menschen, sobald sie sie erreicht, möglichst schnell zur Verfügung stehen. Das kann geschehen, indem der bisherige Telekommunikationsanbieter diese Netze anmietet und den Kunden seine vertragliche Telefon- und Internetdienstleistung während der zweijährigen Vertragsbindungsfrist über das neue, leistungsstarke Netz anbietet. Oder er räumt ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn er für seine Verträge statt der neuen Glasfasernetze seine weniger leistungsfähige bisherige Infrastruktur, meist Kupferkabel, weiternutzen möchte“, so der Minister.

Es müsse auch das Interesse von Bund und Land als Fördermittelgeber sein, dass die mit erheblichem Fördermitteleinsatz neu geschaffenen Netze möglichst schnell für alle angeschlossenen Haushalte nutzbar würden.

Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder

Schwerin – „Das ist eine gute Nachricht für viele Familien mit geringem Einkommen, die durch die Corona-Krise vor besondere finanzielle Herausforderungen gestellt sind.“ Mit diesen Worten kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen für die Mittagsversorgung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Bundes zeitlich befristet zu ändern.

Drese hatte sich vor einigen Tagen an Bundessozialminister Hubertus Heil mit dem Anliegen gewandt, die starren Regelungen des BuT zum Angebot des Mittagessens in Kitas und Schulen infolge der Corona-Pandemie zeitlich befristet anzupassen.

„Mein Ansinnen ist es, dass die Aufwendungen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen, die bis zur Schließung ihrer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder Schule Mittagessen erhalten haben weiter übernommen werden können, auch wenn die Mittagsverpflegung nicht im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gemeinschaftlich erfolgt“, verdeutlichte Drese. „Ich freue mich nun über die familienfreundliche Entscheidung des Bundessozialministers, die Fördervoraussetzungen weit auszulegen und das Schulmittagessen vorübergehend dezentral anbieten zu können.“

Das Sozialministerium hat umgehend die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern als BuT-Leistungserbringer über diese veränderten Regelungen informiert. Drese: „Wenn beispielsweise das Schulmittagessen aufgrund von Schließungen nicht in der Schulmensa abgegeben werden kann, ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 eine Anlieferung zu den betroffenen Familien möglich. Ich empfehle, dabei die bestehenden Anbieterstrukturen und Lieferverträge zu nutzen, um den Umstellungsaufwand gering zu halten.“

Weiterbildung von Beschäftigten

Schwerin – Das Bildungsministerium setzt stärkere Anreize für Beschäftigte, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Landesregierung hat am Dienstag einem entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes zugestimmt.

„Es werden künftig mehr Beschäftigte an Bildungsmaßnahmen teilnehmen können, weil das Land die Betriebe besser unterstützt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Weiterbildung sei wichtig, weil davon nicht nur die Beschäftigten in ihrer individuellen und beruflichen Entwicklung profitierten. „Es ist auch gut für die Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich stetig weiterbilden“, so Martin.

Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt ins Kabinett eingebrachten Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.

Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.

Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden.

Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Anträge von 164 Firmen auf Erstattung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme von Beschäftigten an den Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung positiv beschieden. Für die Erstattung an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung wurden Anträge von 24 Firmen und für die Erstattung an Veranstaltungen der ehrenamtsbezogenen Weiterbildung Anträge von 16 Firmen positiv beschieden. „Mit den neuen Regelungen steigt die Attraktivität der Weiterbildungsförderung“, sagte Martin.

Mit der jetzt anstehenden Novellierung setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes ist am Dienstag ins Kabinett eingebracht worden und wird jetzt in die öffentliche Anhörung gegeben. Sie soll bis zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.

Wachstumsschub für Eiweißstrategie

Schwerin –  Pflanzliches Eiweiß wird als moderne Komponente in der menschlichen Ernährung, als Pflanze zur Verbesserung der Böden und als grundlegender Bedarf in der Tierernährung als Hoffnungsträger bewertet. Doch am Markt konnten sich die pflanzlichen Eiweißlieferanten noch nicht wie erhofft durchsetzen. Mit einer neu geschaffenen Koordinierungsstelle für Fragen der Umsetzung der Eiweißstrategie will die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) nun einen Wachstumsschub auslösen. Geplant ist für die kommenden vier Jahre, die Glieder der Wertschöpfungskette vom Produzenten über den Veredler, den Vermarkter bis hin zur Politik zu vernetzen. Initiiert wurde die Koordinierungsstelle durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium. Minister Dr. Till Backhaus ist optimistisch, dass die Proteine vom Acker zukünftig eine wichtigere Rolle spielen werden.

„Wir haben eine Reihe von Einzelkämpfern und Idealisten, Start Up-Unter-nehmen, Forschungseinrichtungen und Landwirte, die mit viel Elan bei der Sache sind. Aber die wissen oft nichts voneinander, können sich also auch nicht gegenseitig mit ihren Erkenntnissen helfen. Dabei gibt es jede Menge Möglichkeiten: Vom Erbsenbrot bis zum Lupinen-Schwein aus regionaler Produktion, die sich sicher hervorragend auch in den angrenzenden Metropolen vermarkten ließen. Veredelung ist hier wieder das Stichwort, damit die Eiweißpflanzen neue Marktchancen erhalten. Dazu soll die Koordinierungsstelle beitragen,“ so der Minister.

Die Fruchtfolgen in Deutschland und Europa um weitere Pflanzen – insbesondere um Leguminosen (bot. Hülsenfrüchte) – zu erweitern, ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltigere Landwirtschaft. Die Koalitionsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode festgehalten, die Attraktivität des Anbaus von Leguminosen durch die Weiterentwicklung der Eiweißpflanzenstrategie zu erhöhen.

Mit der Eiweißpflanzenstrategie des BMEL sollen Wettbewerbsnachteile heimischer Eiweißpflanzen (Leguminosen wie Ackerbohne, Erbse und Lupinenarten sowie Kleearten, Luzerne und Wicke; Raps; Grünland) verringert, Forschungslücken geschlossen und erforderliche Maßnahmen in der Praxis erprobt und umgesetzt werden.

Die Eiweißpflanzenstrategie verfolgt vorrangig folgende Ziele:

  • Ökosystemleistungen und Ressourcenschutz verbessern (Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, Verbesserung der Artenvielfalt in den Agrarlandschaften, Verringerung des Verbrauchs an mineralischen Stickstoffdüngern, Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit),
  • regionale Wertschöpfungsketten stärken,
  • Eiweißversorgung aus heimischer Produktion steigern und mit gentechnisch nicht veränderten Eiweißträgern verbessern.

Federführend war MV bis Ende 2019 bei der Bearbeitung eines Teilprojektes der Eiweißstrategie, dem LUPINEN-NETZWERK. In MV sind momentan 2 weitere Teilprojekte der Eiweißstrategie über die LFA MV in Bearbeitung, ein Projekt zu kleinkörnigen Leguminosen (Klee und Luzerne) und das Demonstrationsvorhaben Erbse/Ackerbohne. Die Langfristigkeit der zugrundeliegenden Prozesse macht es erforderlich, eine Fortführung der begonnenen Aufgaben zu erreichen. Die Zielvorgaben müssen dabei angepasst werden.