Härtere Strafen bei Kinderpornografie

Schwerin – Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um härtere Strafen bei Kinderpornografie macht Innenminister Lorenz Caffier deutlich: „Wir müssen endlich eine Entscheidung treffen. Wer Kinderpornografie effektiv bekämpfen will, der muss die notwendigen Instrumente bereitstellen. Dazu gehört in jedem Falle eine schärfere Strafe bei Kindesmissbrauch. Es ist doch keinem zu erklären, dass die gesetzliche Mindeststrafe für einen Diebstahl höher ist als für Vergehen gegen Kinder.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Jeder Ermittler weiß, ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen.

Das Thema wird auf der kommenden Innenministerkonferenz in Erfurt ganz oben mit auf der Tagesordnung stehen und wir als CDU-Innenminister werden ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung weiter vehement einfordern. Wenigstens im Bereich Kinderpornografie brauchen wir dringend die Vorratsdatenspeicherung.“

Unternehmensnachfolge sichern

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge diskutiert worden. „Neben der Fachkräftesicherung gehören Unternehmensnachfolgen sowie die Mobilisierung von Potenzialen für Arbeit und Beschäftigung zu den drängendsten Herausforderungen der heimischen Wirtschaft. Wir wollen, dass Unternehmen, die nach der Wende mühsam aufgebaut wurden, erfolgreich einen Nachfolger finden. Wenn erfolgreiche Unternehmen vom Markt verschwinden weil eine Nachfolge scheitert, geht über die Jahre wertvoll aufgebautes Know-how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der hergestellten Produkte verloren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Seit 2015 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Anlaufstelle für die Unternehmensnachfolge. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern setzt diese zusammen mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern im Land um. Die Nachfolgezentrale (www.nachfolgezentrale-mv.de) hat sich etabliert.

„Damit wird das Thema Unternehmensnachfolge durch die Wirtschaft und für die Wirtschaft des Landes befördert. Die Nachfolgezentrale MV hilft bei der Kontaktanbahnung und begleitet das erste persönliche Gespräch. Auf der Online-Plattform können sich Nachfolge suchende Unternehmerinnen und Unternehmer und Nachfolge-Interessierte registrieren lassen“, so Glawe weiter. Eine Software sucht bei diesen Merkmalen nach Übereinstimmungen und informiert über die Treffer.

Aktuell sind weit über 800 Registrierungen zu verzeichnen, darunter rund 200 Nachfolge-Suchende und rund 550 Nachfolge-Interessierte. Unterstützt wird die Arbeit durch rund 60 Netzwerk-Partner. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit fördert die Nachfolgezentrale MV aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) seit Herbst 2015 bis Ende 2020 mit rund 1 Million Euro.

„Über die Fortführung sind wir bereits mit dem Projektträger im Gespräch. Es soll weitergehen. Wir arbeiten bereits intensiv an einer Lösung. Jetzt geht es um das konkrete ´wie´ wir dies gemeinsam ermöglichen können. Dabei sind wir auch abhängig vom Beginn der neuen Förderperiode der EU-Strukturfonds und der entsprechenden Mittelausstattung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Norddeutscher Wissenschaftspreis 2020

Schwerin – Neue Ausschreibungsfrist für den Norddeutschen Wissenschaftspreis: Die norddeutschen Länder haben sich darauf verständigt, wegen der aktuellen Lage die Ausschreibung des Norddeutschen Wissenschaftspreises um einen Monat bis zum 31. Juli 2020 zu verlängern. Mit dem Preis will die Norddeutsche Wissenschaftsministerkonferenz (NWK) auch in diesem Jahr wieder herausragende wissenschaftliche Kooperationsprojekte in Norddeutschland würdigen.

„Wegen der Corona-Pandemie konnten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen nur eingeschränkt arbeiten. Mit einer längeren Ausschreibungsfrist geben wir ihnen mehr Zeit für die Bewerbungen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ich möchte Forscherinnen und Forscher ermuntern, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligten und damit zu zeigen, wie leistungsfähig die Forschungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist“, so Martin. Gerade in diesen Krisenzeiten zeige sich, wie wichtig Erkenntnisse der Wissenschaft seien und welche zentrale Rolle die Wissenschaft in unserer Gesellschaft habe.

Der Preis wird 2020 für norddeutsche Kooperationen im Bereich der Naturwissenschaften vergeben. Wettbewerbsbeiträge können Kooperationsprojekte aus allen Gebieten der Naturwissenschaften sein. Es können Kooperationsprojekte aus der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung ebenso prämiert werden wie aus den Bereichen des Wissens- und Technologietransfers, der Wissenschaftlichen Weiterbildung und des Wissenschaftsmanagements.

Besonders begrüßenswert sind interdisziplinäre Projekte, in denen durch das Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen hervorragende wissenschaftliche Leistungen hervorgebracht wurden oder zu erwarten sind. Bewerben können sich neben bereits bestehenden, etablierten Kooperationsprojekten auch geplante Kooperationsvorhaben mit neuen, innovativen Ideen.

Der Norddeutsche Wissenschaftspreis wird seit 2012 vergeben. Die Federführung für die Preisvergabe hat im Jahr 2020 Schleswig-Holstein übernommen. Die Preisverleihung ist für den 25. November 2020 in Kiel geplant. 2016 war Mecklenburg-Vorpommern für die Preisvergabe zuständig.

Moderne Familienpolitik

Drese: Moderne Familienpolitik orientiert sich an den realen Lebensverhältnissen der Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich deutlich gegen das einseitige Familienbild der AfD-Fraktion ausgesprochen. Die Reduzierung von Familie auf Vater, Mutter, Kind gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei. „Es ist nicht Aufgabe von Politik, Menschen zu bevormunden oder zu benachteiligen, sagte Drese heute im Landtag.

„Das Wesen von Familie besteht darin, dass Menschen bereit sind, füreinander einzustehen, füreinander zu sorgen und dauerhaft Verantwortung füreinander zu übernehmen“, betonte Drese. Viele Menschen entscheiden sich heute für andere Lebensformen wie Patchwork-, Eineltern-, Regenbogen- und Pflegefamilien. Alle diese Familienformen zu fördern und zu unterstützen, sei Ziel einer modernen Familienpolitik, die sich an den realen Lebensverhältnissen der Menschen orientiert, so Drese.

Der Landesregierung sei es wichtig, möglichst unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen, Männern und allen Geschlechtern in jeglicher Hinsicht in ihrem politischen Handeln zu berücksichtigen, um Diskriminierung vorzubeugen.

„Insbesondere schulische Aufklärung über vielfältige Lebensformen führe zu Akzeptanz, Respekt, Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, verdeutlichte Drese.

Grenze nach Polen wird wieder geöffnet

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat die Öffnung der deutsch-polnischen Grenze in der Nacht von Freitag auf Sonnabend um 0.00 Uhr ausdrücklich begrüßt: „Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass in der Nacht von Freitag auf Sonnabend die Beschränkungen bei der Einreise nach Polen aufgehoben werden und damit die großen Schwierigkeiten für alle, die in der gemeinsamen Metropolregion unterwegs sind, nun ein Ende haben. Ich danke allen, die die Situation all die Wochen ausgehalten und die Ruhe bewahrt haben. Und vor allem danke ich denjenigen, die sich vehement für die Öffnung der Grenze eingesetzt haben.“

Jetzt könne wieder mit Hochdruck an der Intensivierung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin gearbeitet werden. Dahlemann: „Darauf freue ich mich sehr. So werde ich die Mitsommer Remise im Schloss Manowce als Zeichen unserer Verbundenheit zu unseren polnischen Nachbarn besuchen.“

Die Metropolregion Stettin sei für Vorpommern sehr wichtig. „Mit ihr verbinden wir wirtschaftliche Kooperation, aber natürlich auch die Zusammenarbeit im kulturellen Bereich und die Kontakte zwischen den Familien und Generationen. Gut, dass das jetzt alles wieder besser möglich ist und zur neuen Normalität wird“, so der Staatssekretär.

Weitere Lockerungen

Neue Verordnung: Lockerungen in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen

Schwerin – Am 15. Juni treten weitere Lockerungen und Erleichterungen in den Pflegeeinrichtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderung in Kraft. Die veränderte Verordnung der Landesregierung sieht unter anderem eine Ausweitung der Besuchs- und Betretungsregelungen, eine bessere Gewährleistung der Privatsphäre sowie die Sicherstellung der Nutzung der Freiflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner vor.

„Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sollen mindestens durch eine Person an zwei Tagen in der Woche oder durch zwei Personen an jeweils einem Tag in der Woche Besuch empfangen dürfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Innerhalb der Gebäude beträgt die Besuchszeit mindestens jeweils 45 Minuten, im Außenbereich der Einrichtungen mindestens 90 Minuten.

„Häufigere und längere Besuche sind wünschenswert und können durch die Einrichtungsleitung erlaubt werden. Die Besuchsperson ist außerdem nicht mehr länger dauerhaft festzulegen, so dass unterschiedliche Besuchspersonen die Bewohnenden besuchen dürfen“, so Drese. Dabei sollen Außenbereiche der jeweiligen Einrichtung, wie z.B. Gärten verstärkt genutzt werden. Insoweit sind „Mischkonzepte“ (Besuche sowohl im Gebäude als auch auf der Freifläche) geboten.

Die Landesverordnung hebt zudem hervor, dass die Privatsphäre der Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchspersonen im Rahmen des Besuchs geschützt wird, indem Personal der Einrichtung nicht dauerhaft zugegen ist. Weiter wird klargestellt, dass den pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen das Verlassen der Einrichtung etwa für Spaziergänge allein oder mit anderen grundsätzlich zu ermöglichen ist. Drese: „Das heißt auch, dass Eltern ihr Kind aus der Einrichtung zum Beispiel über das Wochenende mit nach Hause nehmen können. Eine Quarantänemaßnahme bei der Rückkehr in die Einrichtung ist grundsätzlich nicht notwendig.“

Voraussetzung hierfür ist, dass das lokale Infektionsgeschehen gering bzw. gar nicht vorhanden ist, die Hygieneregeln eingehalten werden, die Pflegebedürftigen sowie deren Kontaktpersonen bestätigen, dass Symptomfreiheit besteht, und sie die Kontakte in der Zeit der Abwesenheit für sich vermerkt haben.

Auch Handkontakte und Alltagshilfen, wie das Stützen, zwischen den Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchsperson sind nach Aussage von Ministerin Drese zukünftig wieder möglich.

Drese: „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten ausweiten können. Wir läuten mit der neuen Verordnung einen Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein. Dennoch müssen wir weiterhin beachten, dass ältere und vorerkrankte Menschen unseres besonderen Schutzes bedürfen.“