Baltischer Stör im Ostseeraum

Schwerin – Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern (LFA) erhält vom Land und aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds ca. 1,3 Millionen Euro, um in den nächsten drei Jahren die Wiederansiedlung des Störes im Ostseeraum entscheidend voranzutreiben.

Im Rahmen vorangehender Projekte überprüfte die LFA unter anderem, ob die natürlichen Voraussetzungen für eine Wiederansiedlung vorhanden sind und legte mit experimentellen Besatz- und Monitoringmaßnahmen die Grundlagen für einen gezielten Bestandsaufbau. In den Jahren 2005 und 2006 wurden ausgewählte Störe per Luftfracht aus Kanada geholt – Elterntiere für die zukünf­tigen Störe in der Ostsee. Jetzt wird das eigentliche Ziel des Ansiedlungs­programms angepeilt: eine sich selbst reproduzierende Störpopulation im Ostseeraum aufzu­bauen.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • den Ausbau der Reproduktionsbasis am Institut für Fischerei der LFA und die Erzeugung von vitalen Fischen für Besatzmaß­nahmen,
  • den Aufbau eines Monitorings in Zusammenarbeit mit Fischern und Anglern
  • sowie den weiteren Ausbau der internationalen Zusammen­arbeit insbesondere mit den südlichen und östlichen Ostsee-Anrainerstaaten.

Vor etwa 1.000 Jahren wanderte der Amerikanische Atlantische Stör (Acipenser oxyrinchus) in den Ostsee­raum ein. Er verdrängte den hier vormals vorkommenden Europäischen Atlantischen Stör. Deshalb wird er auch Baltischer Stör genannt.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts erfährt der Stör jedoch einen katastrophalen Bestandsrückgang. Ursache sind vor allem die zunehmende Gewässerverbauung und -verschmut­zung sowie eine intensive Fischerei auf die aufsteigenden Laichfische. Seit 1969 gelten sowohl der Europäische als auch der Baltische Stör in deutschen Gewässern als ausgestorben. Der letzte Baltische Stör wurde 1996 vor der Küste Estlands gefangen.

Die Bemühungen zur Wiederherstellung von Beständen des Baltischen Störs kann man nachhaltig nur voran­treiben, wenn man sie in einen internationalen Kontext einbettet. Im April 2019 haben deshalb die betreffenden Ostsee-Anrainerstaaten einen HELCOM Action Plan für den Baltischen Stör ratifiziert. Auf dieser Basis erfolgt die Umsetzung des geförderten Vorhabens und des begleitenden wissenschaftlichen Monitorings.

Die Helsinki Kommission (HELCOM) ist das oberste Entscheidungsgremium zu Fragen der Umsetzung des Helsinki-Übereinkommen von 1992 zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets.

Renaturierung Polder Drammendorf

Insel Rügen – Umweltstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald hat heute die Gelegenheit genutzt, sich vor Ort über den aktuellen Stand der im Sommer 2019 begonnenen Renaturierung des Polder Drammendorfs am Kubitzer Bodden zu informieren. „Das gemeinsam von WWF und OSTSEESTIFTUNG umgesetzte Projekt steht kurz vor seinem erfolgreichen Abschluss“, zeigte sich der Staatssekretär im Anschluss seiner Besichtigung zufrieden.

Im Rahmen der Renaturierung der ca. 94 ha großen Polderfläche zwischen Drammendorf, Rothenkirchen und der Neuendorfer Kate wurden unter anderem bestehende Gräbenentwässerungssysteme umgestaltet. Dazu wurden Rohrdurchlässe und Staue zurückgebaut und Uferverwallungen beseitigt. Des Weiteren wurden bestehende Senken über Grabenmulden an das Entwässerungssystem angeschlossen. Im Rahmen des Deichdurchstichs im November 2019 wurde der westliche Außendeich auf ca. 650 m Länge geländegleich zurückgebaut und eine breite Grabenmulde als Verbindung zwischen Niederung und Bodden geschaffen.

„Endlich fließt wieder Boddenwasser über den Polder und versorgt das Küstenüberflutungsmoor mit Brackwasser. Damit werden die Wasserverhältnisse im Renaturierungsgebiet wieder ausschließlich vom Kubitzer Bodden beeinflusst“, erläuterte der Staatssekretär. Langfristig werde sich dann das Grünland in eine artenreiche Salzwiese verwandeln. „Um diesen Prozess zu unterstützen, ist die Beweidung wichtig. Deshalb wurde die erforderliche Weideinfrastruktur (Zäune, Tränken etc.) bereits errichtet. Um den Hochwasserschutz der nicht zum Renaturierungsgebiet gehörenden Polderflächen auch zukünftig zu gewährleisten, erfolgte rund einen Kilometer landeinwärts der Neubau eines ca. 1230 m langen Riegeldeiches in Verlängerung des Außendeiches am Schöpfwerk mit Höhenanschluss am östlichen Niederungsrand.

„Mit Blick auf die Herausforderungen des Klima-, Biodiversitäts- und Gewässerschutzes sind Renaturierungsprojekte wie hier am Polder Drammendorf von enormer Bedeutung“, betonte der Staatssekretär und nannte als weitere aktuelle Beispiele die Renaturierungen am Polder Bresewitz oder auch am Teilpolder Bargischow. „Im wassergesättigten, natürlichen Zustand sind Moore Kohlenstoffsenken und permanente Kohlenstoffspeicher, zudem wird die Methan-Emission langfristig deutlich abgesenkt. Mit der Wiedervernässung von Moorstandorten leistet unser Land also einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz“, sagte der Staatssekretär.
Hintergrund:

Das Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt unterstützt seit Anfang 2011 die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Rahmen dieses Bundesprogramms Biologische Vielfalt wurde von 2014 bis 2020 auch das Verbundvorhaben „Schatz an der Küste – Entwicklung zum Schutz der Biologischen Vielfalt in der Region Boddenlandschaft und Rostocker Heide“ gefördert. Eine Hauptaufgabe war die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung von insgesamt ca. 200 ha Küstenüberflutungsräumen.

A 19: Sanierung zwischen Linstow und Malchow

Linstow – Ab Mittwoch, 1. Juli 2020, kann der Verkehr auf der A 19 zwischen Linstow und Malchow in Richtung Berlin wieder zweispurig rollen. Seit April 2020 wurde der Abschnitt auf einer Länge von sechs Kilometern saniert. Die Arbeiten an der Fahrbahn waren aufgrund von Schäden im Asphalt und Rissen in den Bitumenschichten erforderlich geworden.

In der dreimonatigen Bauzeit wurden die alten Asphalt- und Betonschichten bis zu 26 Zentimeter tief abgefräst und neue Asphaltschichten aufgebracht. Die Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro trägt der Bund.

Durch die gute Vorbereitung und umsichtige und zügige Durchführung konnte die Beeinträchtigung für den Verkehr während der Arbeiten auf ein Minimum reduziert werden.

Wiederaufnahme der „Königslinie“

Insel Rügen – Die heutige Ankündigung der Förde Reederei Seetouristik aus Flensburg, die Fährverbindung von Rügen nach Schweden, die so genannte Königslinie ab September neu zu beleben, haben Verkehrsminister Christian Pegel, Wirtschaftsminister Harry Glawe und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann ausdrücklich begrüßt.

„Ich freue mich sehr, dass mit der Flensburger Reederei ein im Land durch seine Tochter Weiße Flotte bereits engagiertes Unternehmen mit besten regionalen Netzwerken und Kenntnissen die traditionelle Königslinie im neuen Gewand wieder aufnimmt. Besonders der Fakt, dass ein gebrauchter Katamaran gekauft und damit erheblich investiert wurde, zeigt das langfristige Interesse an der Verbindung seitens der Reederei. Nach Corona ist dies ein gutes und wichtiges Zeichen für den Tourismus und die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und vor allem in Vorpommern“ sagte der Minister. „Der Standort Fährhafen Sassnitz wird hierdurch genauso gestärkt wie der Tourismusstandort Rügen, weshalb das Land auch kurzfristig notwendige Infrastrukturinvestitionen finanziell unterstützen wird, ebenso weitere nötige Investitionen in den Start und das erfolgreiche Wiedereinführen der Fährlinie“, stellte Pegel in Aussicht.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich: „Das ist ein guter Tag für Rügen und die Region. Der Einsatz der Menschen vor Ort zum Erhalt der Linie hat sich ausgezahlt. Es gibt eine Lösung, die von der Landesregierung und vom Unternehmen getragen wird. Von der Entscheidung profitieren Einheimische und auch Gäste gleichermaßen. Die Line bleibt erhalten. Somit kann das traditionelle Herz unter modernen Vorzeichen weiter schlagen.“

„Die Fährverbindung ist der Anschluss der Insel Rügen und ganz Vorpommerns an den internationalen Tourismus. Ich freue mich sehr, dass die Reederei dieses Angebot entwickelt hat. Das stärkt nicht nur die infrastrukturelle Anbindung, sondern belebt den Schifffahrtsverkehr ab Sassnitz und steigert die Lebensqualität der Einheimischen. Mal eben Schweden und zurück ist künftig noch schneller möglich“, freut sich auch der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und dankt allen am Prozess Beteiligten.

Unter der Marke „FRS Königslinjen“ wird ab Herbst 2020 die schnellste Fährlinie vom europäischen Festland nach Schweden den Liniendienst aufnehmen. Ein Hochgeschwindigkeitskatamaran mit Autodeck verbindet dann Sassnitz auf Rügen mit dem südschwedischen Ystad in zwei Stunden und 30 Minuten.

Menschen mit Behinderungen

Drese: Rücksicht auf Menschen mit Behinderungen nehmen – Ausnahmen von der Mundschutz-Pflicht beachten

Schwerin – „Nicht nur Kinder im Alter bis zu 6 Jahren sind von der Mundschutz-Pflicht ausgenommen, auch viele chronisch kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen sind davon befreit. Ich appelliere an unsere Bürgerinnen und Bürger verständnisvoll und mit Rücksicht mit ihren Mitmenschen im Alltag umzugehen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese in einer gemeinsamen Erklärung mit der Lebenshilfe MV.

„Wir sind eine inklusive Gesellschaft. In dieser darf jeder mit seinen Stärken und Einschränkungen seinen Platz finden. Und jeder hat die Pflicht, Unterschiede zwischen den Menschen zu akzeptieren. Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – auch wenn man die nicht auf den ersten Blick erkennen mag – keine Mund-Nasen-Maske tragen kann, den gilt es zu schützen und nicht anzugreifen,“ erklärt Clemens Russell, Geschäftsführer des Landesverbands der Lebenshilfe Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April in Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen gehören Menschen mit Schutzmasken zum Alltag. Doch nicht alle können solche tragen, z.B. Menschen mit asthmatischen Erkrankungen oder auch Menschen mit bestimmten geistigen oder körperlichen Behinderungen. Sie sind von der Maskenpflicht befreit. Manchmal werden sie deshalb sogar verbal angegriffen oder körperlich bedrängt.

„Das ist völlig inakzeptabel. Wir verwahren uns entschieden gegen Ausgrenzung und Diskriminierung“, betonte Ministerin Drese.

Der Geschäftsführer der Lebenshilfe MV erörterte dazu ein aktuelles Beispiel einer Fördergruppe der Lebenshilfe in Neubrandenburg. „Sie waren mit ihren Betreuern gemeinsam ein im Supermarkt einkaufen. Viele von ihnen akzeptieren aufgrund ihre Behinderung keine Maske. Sie sind deshalb von der Maskenpflicht ausgenommen. Im Supermarkt wurden sie von anderen Kunden verbal attackiert. Das war für diese Menschen besonders verstörend, weil sie nicht verstehen, warum sie angegriffen wurden. Ein Erklären und Aufarbeiten des Erlebten ist ihnen nicht möglich, da sie es nicht verstehen. Um ein zweites Erlebnis dieser Art, was viele vielleicht dauerhaft davon abhalten würde, ihren geschützten Raum zu verlassen zu vermeiden, finden nun keine Einkäufe der Fördergruppe statt. Damit verlieren diese Menschen ein Stück Freiheit und Selbstbestimmung“, informierte Russell.

Die Ministerin betonte, dass es wichtig sei, in solchen Situationen für die von Anfeindungen Betroffenen einzustehen. Drese: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Wenn Sie Zeuge von diskriminierendem Verhalten werden, greifen Sie bitte ein.“

Das Sozialministerium und die Lebenshilfe rufen dazu auf, bei der Aufklärungsarbeit mitzuhelfen und andere darüber zu informieren, dass die Maskenpflicht nicht für alle gilt. Dies kann zum Beispiel durch einen Info-Aushang in Supermärkten oder Bussen erfolgen.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Vom 28. März 2020 bis heute unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. Noch bis 30. Juni sind diese Mittel rückwirkend zu beantragen.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier gilt zunächst unser Dank den polnischen Kolleginnen und Kollegen und dem LAGuS. Mecklenburg-Vorpommern“, erklären der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 276 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2208 Pendler und 169 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von 2.014.650 Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens.

Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.

„Wenn die Einschränkungen auch eine große Herausforderung für beide Seiten waren, so haben sie gezeigt, wie eng die Metropolregion Stettin zusammengewachsen ist“, ziehen die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend ein positives Fazit.