Sportbetrieb mit Zuschauenden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport eine Rückkehr zum regulären Sportbetrieb unter Auflagen geplant. Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb kann in allen Sportarten in den jeweiligen Klassen und Ligen voraussichtlich ab dem 10. Juli auch mit Zuschauenden wiederaufgenommen werden. Darauf hat die Landesregierung sich mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden verständigt.

„Das konstant niedrige Infektionsgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt auch im Sport eine weitgehende Öffnung“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der heutigen Klausursitzung. Dies galt bereits für kontaktlose Sportarten und soll nunmehr auch für Sportarten mit Körperkontakt ermöglicht werden.

„Ich begrüße diese Entscheidung aus sozialen und sportfachlichen Gründen sehr. Das freut mich besonders für die vielen Sport treibenden Kinder und Jugendlichen in unserem Land, die sich bald wieder in Wettkämpfen messen können und deren Eltern zuschauen können“, so Drese.

Voraussetzung für die weitere Öffnung ist das Vorliegen eines Hygiene- und Sicherheitskonzepts insbesondere hinsichtlich der Nachverfolgung von Infektionsketten. Der Deutsche Olympische Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen sind aufgefordert, ihre sportartspezifischen Konzepte der Entwicklung anzupassen.

„Mit dem Einstieg in den regulären Sportbetrieb erhalten die Vereine und Sportfachverbände Planungssicherheit etwa für die Erstellung der Rahmenspielpläne und überregionalen Wettkampfformen für die neue Saison“, verdeutlichte Drese. So haben z.B. der Landesfußballverband M-V, der Handballverband M-V sowie der Landesvolleyballverband M-V um Zulassung des regulären Trainings- und Spielbetriebes gebeten, um ab August wieder in den Wettkampfbetrieb einsteigen zu können. „Dies ermöglichen wir mit der heutigen Verständigung und der darauffolgenden Fortschreibung der Corona-Landesverordnung“, so Drese.

Die Öffnung des Sportbetriebes auch für Zuschauende gilt für den Freizeit-, Breiten- und Leistungssportbereich. „Die Anzahl der sich gleichzeitig auf oder in der Sportanlage befindenden Personen beträgt maximal 500 im Außenbereich und 200 in überdachten Veranstaltungsorten“, sagte Drese. Besondere Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, müssen von den jeweiligen Veranstaltern getroffen werden.

Diese Regelungen orientieren sich an vergleichbaren Vorgaben etwa im Bereich der Kultur. Drese: „Die Unterscheidung zwischen Indoor- und Outdoor-Sportbetrieb rechtfertigt sich aus der unterschiedlichen Gefährdung einer Ansteckung. Aus diesem Grund sind für Sport-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.“

Im Spitzen- und Berufssport verbleibt es bei den weitgehend überregional geregelten Vorgaben. Für Änderungen im Zuschauerbereich ist eine überregionale Abstimmung erforderlich.

Land plant umfassende Öffnung der Kitas

Schwerin – Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden im Bereich der Kindertagesförderung auf eine Rückkehr in den Regelbetreib unter Pandemiebedingungen verständigt.

„Wir wollen ab dem 1. August unsere Kitas umfassend öffnen – verantwortungsvoll und auf Basis von Empfehlungen einer Expertenkommission“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese im Anschluss an die heutige Klausurtagung in Schwerin.

„Die Formel heißt dabei: So viel Normalität wie möglich – so viel Vorsicht wie nötig“, so Drese. Mecklenburg-Vorpommern könne diesen mutigen Schritt gehen, da insbesondere in der Altersgruppe der Kinder bis zu 10 Jahren äußerst geringe Infektionszahlen zu verzeichnen seien. Drese: „Der Einstieg in den Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen nach den Sommerferien ist deshalb nicht nur epidemiologisch vertretbar, sondern gerade zur Wahrung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen wichtig.“

Drese wies darauf hin, dass in der Kindertagesbetreuung schon während des eingeschränkten Regelbetriebes ein bedeutender Schritt in Richtung Normalität erreicht worden ist. Die Betreuungsquoten lagen kurz vor den Ferien bei 80 Prozent in der Krippe, 85 Prozent im Kindergarten und 28 Prozent im Hort. Die Kindertagespflege läuft bereits seit längerer Zeit im Regelbetrieb. Mit dem Beginn der Sommerferien traten weitere Lockerungen bei den Vorgaben zur Zusammensetzung der Gruppen und der Zuordnung der pädagogischen Fachkräfte in Kraft.

Drese: „Die Ausgangslage für den Start des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen ist deshalb gut. Die Förderung in Kindergärten, Krippen und Horten soll grundsätzlich ab dem 1. August wieder uneingeschränkt ermöglicht werden. Die Notfallbetreuung ist dann nicht mehr erforderlich.“

Die Gruppenarbeit und die Durchführung offener und teiloffener Konzepte mit verschiedenen pädagogischen Angeboten für Kinder aus unterschiedlichen Gruppen wird im Regelbetrieb unter Auflagen wieder erlaubt. „Bei der Umsetzung erhalten die Kindertageseinrichtungen eine größtmögliche Flexibilität in einem klar gesetzten Rahmen. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Aufnahme des Regelbetriebes geschaffen“, betonte Ministerin Drese.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten genießen große Bedeutung. Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen begleitet die Landesregierung deshalb durch eine umfassende Teststrategie.

Drese: „Die Teststrategie besteht zum einen aus einer wissenschaftlich begleiteten Kohortentestung und zum anderen aus der freiwilligen, flächendeckenden, asymptomatische Testung.“ Für diese Präventiv-Testung erhalten das pädagogische und nicht pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen. Dazu soll eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen werden.

MV-Gipfel diskutiert weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen besprochen worden. „Wir haben uns auf den ersten und auch maßvollen Schritt in Richtung Tagestourismus verständigt. Wir wollen Busreisen für Tagesgäste wieder ermöglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag im Anschluss an die Sitzung. Die Regelungen gelten spätestens ab 10. Juli.

Abstandsregel fällt in Reisebussen

Generell entfällt in Reisebussen die 1,5 Meter Abstandsregel. „Umso wichtiger ist es, während der Reise die Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Die Reisebusunternehmen sind verpflichtet, entsprechende Kontaktlisten ihrer Fahrgäste vorzuhalten. Im Ernstfall können so Infektionsketten besser und vor allem schneller nachvollzogen werden“, erläuterte Glawe weiter.

Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen bis 2 Uhr morgens

Darüber hinaus wird die Sperrstunde in Gastronomiebetrieben weiter verlängert. „Im Geschäftsbetrieb bei Gaststätten ist eine Öffnung grundsätzlich bis zwei Uhr möglich. Für Familienfeiern in Gaststätten gilt keine Sperrstunde. Das ist ein wichtiges Signal an die Branche und für Einheimische und Gäste, den Aufenthalt in Restaurants und Kneipen bei uns im Land ohne zeitlichen Druck genießen zu können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Auch in Einrichtungen wie Bürgerbegegnungsstätten und Gemeindezentren dürfen wieder Familienfeiern auch mit Essen und Trinken stattfinden.

Buffet ist wieder möglich

Buffets sollen wieder bei Feiern sowie in der Hotellerie und Gastronomie möglich sein. „Das schafft Erleichterung im Alltag für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen. Wichtig ist es: Im gesamten Buffetbereich gilt grundsätzlich die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter – nur bei Familienfeiern kann für Gäste hierauf verzichtet werden“, erläuterte Glawe.

Spezialmärkte dürfen öffnen

Das Betreiben von Spezialmärkten, Floh- und Trödelmärkten sowie ähnlichen Märkten ist erlaubt. „Die Betreiber müssen ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen. Die Angebote sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden und das Gelände ist durch eine Absperrung abzugrenzen“, sagte Glawe. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Besucherinnen und Besucher in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Eine Begrenzung der Besucherzahlen erfolgt durch Einlasskontrollen.

Auch im Urlaub an Regeln halten

Minister Glawe machte abschließend deutlich: „Wir sind weiter das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch gilt: Hygiene, Abstand und Masken gehören weiter zu unserem Alltag. Auch wenn weitere Lockerungen ermöglicht werden, geht es darum, verantwortungsvoll miteinander umzugehen. Gerade im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen. Ziel ist es, bei allen gemeinsamen Bemühungen einen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, um das Corona-Virus bestmöglich einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Neben Mecklenburg-Vorpommern sind Sommerferien in Brandenburg, Berlin und Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

60 Millionen Euro für Agrarumwelt­maßnahmen

Schwerin – Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommer­weidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 konnte auch in diesem Jahr wieder fristgerecht bis 30. Juni 2020 abgeschlossen werden. „Das bringt frische Liquidität in die Betriebe, was enorm wichtig ist. Denn die Branche hat auch in diesem Jahr erneut mit schwierigen Witterungsbedingungen zu kämpfen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Land­wirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Nachfrage nach Agrarumweltmaßnahmen ist weiter ungebrochen. Leider konnten wegen ausgeschöpfter finanzieller Mittel in der aktuellen Förderperiode für das Verpflichtungsjahr 2019 nur noch Neuanträge für die Tierwohlmaßnahme „Sommerweidehaltung“ sowie für die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbau­verfahren zugelassen werden“, erklärte der Minister.

Insgesamt wurden 3.502 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von knapp 60 Millionen Euro an die Landwirte in MV ausgezahlt. Das ist nochmals ein Anstieg gegenüber dem Ver­pflichtungsjahr 2018, in dem 3.438 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 54,8 Millionen Euro ausgezahlt wurden.

Mit rund 31,8 Millionen Euro entfiel auch 2019 der größte Anteil der Förderung auf die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die Förderung betraf im Weiteren Maßnahmen des Anbaus vielfältiger Kulturen, der Anlage von Struktur­elementen (Blühflächen- und -streifen, Erosionsschutz­streifen, Schonstreifen), der extensiven Dauergrünland­nutzung, der naturschutzgerechten Grünlandförderung, des emissionsarmen Ausbringens von flüssigen Wirtschaftsdüngern, der Umwandlung von Acker in Dauergrünland, des umweltschonenden und biodiversitätsfördernden Obst- und Gemüseanbaus sowie als Tierwohlmaßnahme der Sommerweidehaltung.

Weiterer Bildungsgang

Ausbildung zum/zur medizinischen Bademeister/in und Masseur/in wird erleichtert

Schwerin – Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres nehmen zwei öffentliche Berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern den Bildungsgang „Medizinische/r Bademeister/in, Masseur/in“ in ihr Fächerspektrum auf. Das Regionale Berufliche Bildungszentrum Neubrandenburg GeSoTec und die Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ in Rostock bieten die Ausbildung gebührenfrei an. „Auszubildende können diesen Beruf, der hervorragende Perspektiven bietet, jetzt ohne Schulgeld absolvieren“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Damit können noch mehr Jugendliche diesen interessanten Ausbildungsberuf erlernen.“

Bislang boten lediglich freie Schulen den Bildungsgang an, so dass für Schülerinnen und Schüler Kosten durch das Schulgeld zu leisten waren. Durch das Angebot der öffentlichen Schulen eröffnen sich den jungen Menschen auch weitere Berufsperspektiven. Nach absolvierter zweijähriger Ausbildung zum medizinischen Bademeister/Masseur können sie sich in 18 Monaten zum Physiotherapeuten weiterqualifizieren. Die reguläre Ausbildung zum Physiotherapeuten setzt die Mittlere Reife voraus und dauert drei Jahre. Interessenten für die Ausbildung zum medizinischen Bademeister/Masseur benötigen hingegen lediglich die Berufsreife.

„Wir haben schon jetzt einen großen Mangel an Fachkräften in den nicht akademischen medizinischen Berufen“, sagte Martin. „Mit der neugestalteten Ausbildung werden in den kommenden Jahren mehr Fachkräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“

An der Berufsschule in Rostock können künftig Auszubildende aus der Hansestadt Rostock, aus Schwerin sowie den Landkreisen Rostock, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen beschult werden. In Neubrandenburg lernen Schülerinnen und Schüler aus den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Zum Ende des Schuljahres 2019/2020 absolvierten im Land nach vorläufigen Zahlen 38 Auszubildende eine Ausbildung zum medizinischen Bademeister/Masseur und 521 Auszubildende lernen den Beruf des Physiotherapeuten.