Förderung für Aalbesatz­maßnahmen

Waren/Müritz – Anlässlich der Jahresversammlung des Verbandes der Binnenfischer hat Minister Dr. Till Backhaus heute in Waren eine weitere Förderung der Aalbesatzmaß­nahmen in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt.

„Da der aktuelle Besatz vorletzte Woche erfolgreich durchgeführt wurde, liegen die Eckdaten schon vor, diese sind wieder beeindruckend: In wenigen Tagen wurden in einer logistischen Meisterleistung 79 Gewässer besetzt, dabei waren 16 Unternehmen beteiligt. 790 kg gesunder Glasaale wurden ausgebracht. Das waren immer neuerlich 2,255 Mio. Tiere mit einem Durchschnittsgewicht von 0,35 Gramm. Gekostet hat die Aktion in diesem Jahr rd. 200.000 EUR.

Es gibt jedoch Bestrebungen auf EU-Ebene, die Aalfischerei insgesamt massiv zurück zu drängen, ja möglichst gänzlich zu unterbinden. Dabei haben wir eine EU-Aalverordnung, an die Deutschland und M-V sich seit fast 15 Jahre halten und sehr viel dafür tun, dass es mit dem Aal wieder vorangeht“, fährt der Minister fort und ergänzt:

„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute die gemäß Vorgaben der TAC-/Quoten-Verordnung des Rates vom 13.12.2022 nunmehr vorgeschriebene ausgeweitete Aalschonzeit für die deutschen Meeres- und Küstengewässer festgelegt und der EU-Kommission mitgeteilt. Demnach wird die gezielte berufliche Fischerei auf Aal und dessen Anlandung in den genannten Gewässern vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 untersagt.“

Im Vorfeld habe es intensive Gespräche auf fachlicher und politischer Ebene dazu gegeben, erklärt der Fischereiminister.

„Bund und Küstenländer haben sich sehr schnell darauf einigen können, dass eine zusammenhängende Schonzeit von sechs Monaten die in jeglicher Hinsicht günstigste Variante ist“, stellt Minister Dr. Backhaus fest. „Allerdings gab es Differenzen zwischen den Ländern und dem Bund über die konkrete Zeit. Die Länder haben deutlich gemacht, dass auch sozioökonomische Aspekte sehr wichtig sind und eine Schonzeit von Oktober bis März vorgeschlagen. BMEL hingegen hat den Schwerpunkt darauf gelegt, dass die Abwanderungszeit der Blankaale ins Meer, darunter auch die frühe Phase, abgedeckt sind und den Zeitraum September bis Februar präferiert.“

Die nun vom BMEL festgelegte Schonzeit stelle somit einen Kompromiss dar, den die Länder letztendlich akzeptiert hätten. „Wir müssen natürlich feststellen, dass die deutsche Fischerei gegenüber den Nachbar­ländern Dänemark und Schweden benachteiligt ist, die jeweils erst Oktober in die Schonzeit einsteigen – genau wie es die Länder wollten und dabei auch auf das Erfordernis eines Gleichklangs mit den Nachbarstaaten hingewiesen hatten, sowohl mit Blick auf die bedrohte Fischart als auch die Fischerei“, stellte der Minister klar. „Die Entscheidung jetzt ist aber zunächst nur für 2023/24 relevant. Wenn derartige Maßnahmen verstetigt werden, werden wir als Länder eine Gleichschaltung der Schonzeiten in Nord- und Ostsee für alle Anrainerstaaten einfordern.“

Schon am 1. März 2023 sei ein dauerhaftes Fangverbot auf Aal für die Freizeitfischerei in den Meeres- und Küstengewässern Kraft getreten, dass zunächst durchgängig bis 31. März 2024 gelte. Die Angler­verbände in Deutschland, darunter auch der LAV Mecklenburg-Vorpommern e.V., sowie der Dachverband der deutschen Fischerei hatten hiergegen massive Kritik geäußert, sehen die Anglerschaft vorschnell und unverhältnismäßig sowie gegenüber der beruflichen Fischerei unbotmäßig benachteiligt.

„Es ist eine Entscheidung des Rates, die unmittelbare Rechtswirkung hat. Die Bundesregierung hat im Rat zugestimmt, obwohl die Länder zuvor deutlich gemacht hatten, dass sowohl die Rechtsgrundlage – TAC/Quoten- statt EU-Aal-Verordnung – als auch die Verhältnismäßigkeit neuerlicher Eingriffe nur gegenüber der Fischerei nicht die geeignete Vorgehensweise sind“, erinnerte Dr. Backhaus.

„Ich habe bereits im Januar deutlich gemacht, dass ein solches Verbot nicht in Stein gemeißelt ist und erwarte von der Bundesregierung, dass in den künftigen Verhandlungen auf EU-Ebene einerseits die Verhältnis­mäßigkeit der Maßnahmen und andererseits auch sozio-ökonomische Betrachtungen – wie es das EU-Recht bei restriktiven Maßnahmen schon im Vorwege der Rechtsetzung vorsieht – hinreichend betrachtet werden. Dies ist, bei allem Verständnis für die Schutzbedürftigkeit dieser Fischart, nicht in dem erforderlichen Maße zur Anwendung gekommen“, so der Minister abschließend.

Wichtige Angebote für die Inklusion

„Kleine Schulwerkstatt“ und „Familienklassenzimmer“ 

Schwerin – Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung erhalten in Mecklenburg-Vorpommern eine zielgerichtete Förderung. Mit besonderen Angeboten wie der Kleinen Schulwerkstatt an Grundschulen und dem Familienklassenzimmer, bei dem auch Eltern aktiv eingebunden werden, soll das Miteinander noch besser gelingen. Mädchen und Jungen sollen zudem mehr Erfolg im Unterricht haben. Beide Angebote sind Teil der Inklusionsstrategie für das Bildungssystem, die das Land Schritt für Schritt umsetzt.

„Die Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen und das Familienzimmer sind wichtige Präventions- und Inklusionsangebote, um Kinder für den Unterricht zu stärken. Diese Angebote sind sehr erfolgreich“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg bei der Vorstellung an der Grundschule Kröpelin.

„Das Kind darf nicht erst in den Brunnen fallen. Wir setzen mit der Förderung so früh wie möglich an. Wir bieten Teilhabe, weil Schülerinnen und Schüler besondere Förderangebote an einer Regelschule erhalten. Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung gelingt in Mecklenburg-Vorpommern in einem gestuften flexiblen System. Kinder und Jugendliche erhalten so viel individuelle Förderung wie notwendig und so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich“, erläuterte die Ministerin.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es an 14 Standorten eine Kleine Schulwerkstatt an Grundschulen, weitere fünf Standorte sind in Planung. Dort werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 beschult.

Für die Aufnahme ist eine Diagnostik durch den Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie erforderlich. Ziel ist es, die Selbst-, Sozial- und Lernkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Diese kleinen Schulwerkstätten werden in der Regel von einer Lehrkraft für Sonderpädagogik geleitet, die von einer pädagogischen Fachkraft (upF) unterstützt wird.

Im Familienklassenzimmer werden Schülerinnen und Schüler im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung (Verhalten) an einem Tag in der Woche gemeinsam mit ihren Eltern unterstützt und gefördert. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf muss nicht vorhanden sein. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es an 59 Standorten ein Familienklassenzimmer an Grundschulen oder an weiterführenden Schulen. Maximal sechs Familien mit jeweils einem Kind können dort betreut werden. Wichtig ist, dass Eltern und Lehrkräfte gemeinsam mit dem Kind arbeiten. Voraussetzung dafür ist ein enger Austausch von Lehrkräften und Erziehungsberechtigten.

In der Grundschule „Am Mühlenberg“ in Kröpelin gibt es eine Kleine Schulwerkstatt und ein Familienklassenzimmer. In der Kleinen Schulwerkstatt der Schule lernen etwa fünf bis sechs Schülerinnen und Schüler gemeinsam. Das Angebot des Familienklassenzimmers besteht für jeweils zwei Familien in einem Zeitraum von sechs bis acht Wochen. In der Regel werden die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern vier Stunden an einem Tag in der Woche begleitet und unterstützt. Drei Lehrkräfte haben sich für die Elternarbeit fortgebildet und entsprechende Veranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) besucht.

Hilfsgüter aus M-V in Türkei angekommen

Schwerin – Hilfsgüter aus Mecklenburg-Vorpommern für 1.500 Erdbebenopfer in der Türkei sind am Zielort angekommen. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) bestätigte heute in einer E-Mail ans Innenministerium, dass die zwei LKW-Ladungen in der zentraltürkischen Stadt Kayseri übergeben wurden.

„Wir haben jeweils 1.500 Feldbetten, Schlafsäcke, Decken, Einwegkissen, Laken und Isomatten sowie Seife, Handtücher und Waschlappen aus den Beständen unseres Landeskatastrophenschutzlagers bereitgestellt. In zwei LKW, die das für die bundesweite Koordination der Hilfe verantwortliche GMLZ bereitgestellt hatte, wurden diese Hilfsgüter direkt nach Kayseri gebracht“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel. Mecklenburg-Vorpommern habe auf ein Hilfsgesuch reagiert, dass der türkische Generalskonsul nach dem schweren Erdbeben am 6. Februar mit Zehntausenden Toten auch ans Innenministerium M-V gerichtet hatte.

„Das Erdbeben hat den Menschen in der Grenzregion der Türkei in wenigen Minuten alles genommen. Es war eine Frage von Menschlichkeit und Solidarität, dass auch unser kleines Bundesland dazu beiträgt, den Opfern schnell und unbürokratisch zu helfen“, begründet Christian Pegel die schnelle Hilfe.

Die Gegenstände im Wert von insgesamt 315.000 Euro waren in Abstimmung mit dem türkischen Generalkonsulat in Berlin ausgewählt und aus den Beständen des Landeskatastrophenschutzlagers gepackt worden. „Unser Lager wird nun selbstverständlich wieder nachbestückt“, so Pegel.

 Der türkische Generalskonsul Rifki Olgun Yücekök  hat bereits auf die Hilfe aus M-V mit einem Schreiben ans Ministerium reagiert: „Ich möchte mich herzlich für die Unterstützung und Bemühungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedanken. Wir schätzen die Solidarität, Anteilnahme und die wertvolle Unterstützung unserer deutschen Freunde in diesen schweren Tagen sehr.“

 Falschdarstellung zurückgewiesen

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei hat heute eine Falschaussage des Landtagsabgeordneten Hannes Damm von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen öffentlich richtiggestellt.

Der Abgeordnete Damm hatte, so der NDR-Journalist Frank Breuner in der gestrigen Ausgabe des Nordmagazins, angezweifelt, dass Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erst 2023 vom Verbrennen von Steuerunterlagen im Finanzamt Ribnitz-Damgarten erfahren hat und dabei auf die Beantwortung einer Kleiner Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem November 2022 verwiesen.

Wörtlich erklärte Damm: „Wir haben eine Kleine Anfrage im Herbst 2022, also fast vor einem halben Jahr eingereicht, in der wir auch nach diesen verschwundenen Unterlagen fragen. Die wurde dann beantwortet von der Staatskanzlei, von Manuela Schwesig. Und spätestens da muss man sich, finde ich, als Ministerpräsidentin diesem Fall annehmen und sich kümmern, warum hier Steuerunterlagen verschwinden, insbesondere – wie sie, wie es sagt – ein Einzelfall ist in MVs Geschichte.“

Dazu erklärte der Chef der Staatskanzlei: „Die Aussagen von Herrn Damm stimmen schlichtweg nicht und enthalten gleich mehrere Falschdarstellungen. Zunächst ist die Anfrage seinerzeit nicht von der Staatskanzlei, sondern vom Finanzministerium beantwortet worden. Das ist der Drucksache 8/1423 ganz klar zu entnehmen. Die Staatskanzlei übersendet mehr als 800 Kleine Anfragen pro Jahr an den Landtag. Dieser Verwaltungsvorgang hat absolut nichts mit der Ministerpräsidentin zu tun.“

Zudem habe das Finanzministerium in der Antwort auf die Frage nach der ursprünglichen Steuererklärung erklärt: „Die Fragen können nicht beantwortet werden, da sie sich auf einzelne Schritte im Ablauf des Steuerverfahrens beziehen und nicht unter Offenbarung geschützter Daten, nämlich wann und wo eine Steuererklärung beziehungsweise Kopien eingegangen sind, beantworten lassen.“

„Aus der Kleinen Anfrage ergeben sich keine Hinweise auf ein Verbrennen von Steuerunterlagen. Das Finanzministerium hat bei der Beantwortung auf das Steuergeheimnis verwiesen. Die Vermutung von Herrn Damm, dass die Ministerpräsidentin durch diese Kleine Anfrage vom Verbrennen der Steuerunterlagen erfahren hat, ist absurd“, stellte Dahlemann fest.

„Offensichtlich handelt es sich hier um Ablenkungsmanöver, weil die Anschuldigungen der Fraktionen der CDU und der Grünen sich in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses als haltlos erwiesen haben. Die Staatsanwaltschaft hat erklärt, dass das Verbrennen der Steuerunterlagen nicht auf politischen Druck zurückzuführen ist. Das Finanzamt hat klargestellt, dass es keine politische Einflussnahme auf die Entscheidung zur Schenkungssteuer gegeben hat“, so Dahlemann.

„Leider ist es nicht das erste Mal, dass Herr Damm falsche Aussagen tätigt, um die Arbeit der Landesregierung zu diskreditieren. Diese Schmutzkampagnen beschädigen das Ansehen unseres Landes und haben mit seriöser Politik nichts zu tun. Während die Landesregierung an der Versorgungssicherheit und Preisentlastungen arbeitet, betreiben andere parteipolitischen Klamauk.“

Programm für Schulabschlüsse

Oldenburg: Neue Maßnahmen für Schul- und Berufsabschlüsse unterstützten Jugendliche

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern baut die Förderangebote und Möglichkeiten zur Unterstützung weiter aus, damit weniger Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen bundesweit anerkannten Schulabschluss verlassen. Zum einen verbessert das Land die individuelle Förderung der Jugendlichen und die Berufsorientierung.

Zum anderen stärkt es die Kompetenzen der Jugendlichen in den Kernfächern und baut erfolgreiche Angebote aus. Auch die Kommunikation zwischen Schule, Wirtschaft, Schülerinnen, Schülern und Eltern gewinnt weiter an Bedeutung.

„Wir haben in den vergangenen Jahren bereits Erfolge erreicht, weil weniger Jugendliche die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen haben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wir dürfen aber nicht nachlassen und schaffen weitere Angebote, damit sich für Schülerinnen und Schüler die Chancen auf einen Abschluss weiter erhöhen. Ein Schulabschluss ist die Voraussetzung, damit Jugendliche erfolgreich ins Berufsleben starten können. Jede Jugendliche und jeder Jugendliche wird gebraucht, weil Unternehmen wegen des Fachkräftemangels heute händeringend Personal suchen. Zudem ist das Angebot an freien Ausbildungsplätzen derzeit besonders groß. Diese Gelegenheit können Jugendliche für sich nutzen“, so Oldenburg.

Im bundesweiten Vergleich ist seit 2011 die Quote an Schülerinnen und Schülern ohne Berufsreife am deutlichsten in Mecklenburg-Vorpommern gesunken. Im Jahr 2011 lag sie noch bei 13,3 Prozent, 2020 mit 919 Schülerinnen und Schülern bei 7 Prozent. Im Jahr 2021 ist sie durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wieder gestiegen und lag bei 8,1 Prozent (1.075 Schülerinnen und Schüler).

Das Land hat viele Unterstützungsangebote eingerichtet, damit mehr Schülerinnen und Schüler die Schule mit einem bundesweit anerkannten Schulabschluss verlassen. Weitere Angebote sind in Planung. Sie alle sind im Landesprogramm „Auf dem Weg zum Schulabschluss“ zusammengefasst:

  • Stärkung der basalen Kompetenzen
  • Neues Berufsorientierungskonzept ab dem Schuljahr 2024/2025
  • Verstärkung des Deutsch- und Mathematikunterrichts sowie der Naturwissenschaften an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2024/2025
  • Weiterentwicklung des Produktiven Lernens und der „Berufsreife dual“
  • Orientierungsangebote an der Berufsschule für Unentschlossene einrichten
  • Freiwilliges 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen ab dem Schuljahr 2023/2024 einführen
  • Ausbau der Digitalen Landesschulen
  • Lernstandserhebungen an Übergängen fest etablieren
  • Entwicklung eines Kompetenzprofils zur Unterstützung der Schülerpraktika
  • Frühwarn- und Beratungssystem an Schulen neu etabliert