Corona-Zahlung an Auszubildende

Corona-Zahlung an 450 Auszubildende in der Justiz von Referendariat bis Justizvollzug

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, begrüßt den Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie und sieht den Beschluss als wichtiges Zeichen für Justiz-Nachwuchs.

„Der Beschluss des Landtags für die einmalige Zahlung aus Anlass der Corona-Pandemie ist ein wichtiges Zeichen für den gesamten Nachwuchs in der Justiz. Denn auch die Auszubildenden im Rechtsreferendariat, im Justizfach, im Justizvollzug und die Studierenden der Rechtspflege haben ebenso Einschränkungen und Herausforderungen in ihrer Ausbildung hinnehmen müssen.

Sie erhalten noch vor dem 31. März 2022 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Berücksichtigt werden rund 450 Frauen und Männer in den unterschiedlichen Justizausbildungen. Seit knapp zwei Jahren hat die Corona-Pandemie die Auszubildenden vor besondere Herausforderungen gestellt. Vieles konnte nur noch online vermittelt werden. Die so wichtigen persönlichen Kontakte mussten reduziert werden.

Alle, die eine Ausbildung hinter sich haben wissen, was es bedeutet, keine Nachfragen in persönlichen Gesprächen stellen zu können. Daher ist diese Zahlung eine symbolische Entschädigung für diese Zeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

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