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Autor: Rügenbote

J. Schulte: „Mecklenburg-Vorpommern wächst stärker als der Bund“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaft ist im Jahr 2025 deutlich gewachsen. Nach aktuellen Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder stieg das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 1,4 Prozent. Bundesweit lag das Wachstum bei 0,2 Prozent. Damit gehört Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Bremen zu den wachstumsstärksten Bundesländern. „Das ist ein starkes Signal in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, sagt Staatssekretär Jochen Schulte.

Gleichzeitig bleibt die wirtschaftliche Entwicklung differenziert. Während einzelne Unternehmen und Branchen unter Druck stehen, wächst die Wirtschaft insgesamt weiter. Besonders das Produzierende Gewerbe entwickelte sich deutlich positiv: Die Bruttowertschöpfung stieg hier um 3,4 Prozent, im Verarbeitenden Gewerbe sogar um 7,0 Prozent – deutlich stärker als im Bundesdurchschnitt. „Das zeigt: Unsere industrielle Basis gewinnt weiter an Stärke. Gleichzeitig profitieren nicht alle Bereiche gleichermaßen“, so Staatssekretär Schulte.

Ein Blick auf die vergangenen Jahre unterstreicht die stabile Entwicklung: Seit 2020 ist die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern preisbereinigt um 5,0 Prozent gewachsen – stärker als in Deutschland insgesamt (4,6 Prozent). Unter den ostdeutschen Flächenländern weist Mecklenburg-Vorpommern damit die beste Entwicklung auf.

Die aktuellen Zahlen bestätigen damit auch die zuletzt differenzierte Einschätzung der wirtschaftlichen Lage im Land. Zwar bleibt die Situation für viele Unternehmen angespannt, von einer flächendeckenden Krise kann jedoch keine Rede sein. „Unsere Wirtschaft steht unter Druck – aber sie wächst. Das ist die entscheidende Botschaft“, betont Staatssekretär Schulte.

Das Wachstum im Jahr 2025 wird zudem durch eine Revision des Vorjahres beeinflusst. Die wirtschaftliche Entwicklung für 2024 wurde nachträglich nach unten korrigiert – ein in volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung übliches Verfahren, insbesondere in kleineren Volkswirtschaften.

„Entscheidend ist: Die aktuelle Entwicklung zeigt klar nach oben“, so Staatssekretär Schulte, der zugleich zu einer sachlichen Debatte aufruft: „Wer die wirtschaftliche Lage pauschal schlechtredet, trägt zur Verunsicherung bei – und erschwert damit genau die Investitionen, die wir jetzt brauchen.“ Viele der aktuellen Herausforderungen – von Energiepreisen über Bürokratie bis zur Nachfrage – würden auf Bundesebene entschieden. „Deshalb brauchen unsere Unternehmen jetzt verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Dafür setzen wir uns gemeinsam mit der Wirtschaft ein. Dabei ist unser Ziel klar: Arbeitsplätze sichern, Unternehmen stärken und Investitionen ermöglichen.“

Mit Künstlicher Intelligenz verantwortungsvoll umgehen

Land unterbreitet zahlreiche Angebote für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt verstärkt auf einen kompetenten und reflektierten Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Schulalltag. Ziel ist es, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen zu befähigen, die Chancen der Technologie sinnvoll zu nutzen und ihre Grenzen kritisch zu hinterfragen. „In der Schule wird Künstliche Intelligenz zur individuellen Lernförderung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt. Aber KI hilft auch Lehrkräften beim Erstellen von Unterrichtsmaterialien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wie wir diese neuen Möglichkeiten gewinnbringend einsetzen können, ist vor allem eine Frage der Medienkompetenz.“

Lehrkräften steht eine Handreichung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz zur Verfügung. Der Handlungsleitfaden „Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden“ klärt auf, was generative KI-Systeme sind und was sie leisten können. Lehrkräfte erfahren, wie sie diese Anwendungen zur Unterrichtsvorbereitung nutzen und wie sie Aufgaben erstellen, die weniger anfällig dafür sind, ausschließlich von einer generativen KI erledigt werden zu können.

Das Land hat zudem die Regelungen bei der Leistungsbewertung angepasst. „Bei Hausaufgaben und bei Hausarbeiten muss deutlich werden, wo die Eigenleistung der Schülerin bzw. des Schülers liegt und die Urheberschaft muss klar erkennbar sein“, erklärte die Bildungsministerin. „In der aktuellen Leistungsbewertungsverordnung heißt es: „Sofern bei der Erstellung von Hausaufgaben und Hausarbeiten externe Hilfen oder Quellen verwendet wurden, sind diese vollumfänglich anzugeben und kenntlich zu machen. Dies gilt auch für die Nutzung generativer Anwendungen im Rahmen der Künstlichen Intelligenz.“

Um den Einsatz von KI im Unterricht zu unterstützen, macht das Land viele Angebote. Dazu zählen Fortbildungen, Webinare, digitale Materialien und konkrete Anwendungen für den Unterricht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Qualifizierung der Lehrkräfte. In der vergangenen Woche hat das Bildungsministerium zum Beispiel die Fachtagung „KI in MV“ in Rostock veranstaltet. Die Fortbildung verzeichnete 750 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter 300 Vertretungen von Schulleitungen. Im Zentrum stand die Frage, wie die neue Technologie pädagogisch sinnvoll, rechtssicher und verantwortungsvoll in der Schule eingesetzt werden kann. Geplant ist auch, dass sich der bestehende Podcast „IQ M-V trifft“ mit dem ersten KI-Gesetz und Deepfakes befasst.

Ein weiteres Beispiel ist das KI-gestützte Feedbacksystem „FelloFish“, das derzeit in einem Pilotprojekt getestet wird. Schülerinnen und Schüler erhalten automatisierte Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt. „Kinder und Jugendliche brauchen Feedback beim Lernen. Das verleiht ihnen Sicherheit im Anwenden ihrer Lernstrategien. Hier bietet KI eine große Hilfestellung“, sagte Oldenburg weiter. Das datenschutzkonforme Tool „FelloFish“ ist ein KI-Tool, das Schülerinnen und Schülern Echtzeitfeedback zu den Aufgaben gibt, die sie gelöst haben. Sie erhalten Hinweise, wie sie ihre Schreibkompetenzen verbessern können und Rückmeldungen, die ihre Motivation stärken.

Im Mittelpunkt im Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Schule steht ein ganzheitlicher Ansatz: KI wird als Querschnittaufgabe in allen Fächern verankert. Neben der Anwendung geht es insbesondere um das Verständnis der Funktionsweise, von Möglichkeiten und Grenzen sowie um kritisches Denken und Eigenverantwortung. „Künstliche Intelligenz kann eine große Hilfe sein und eröffnet beim Lernen neue Möglichkeiten. In der Schule geht es jedoch in erster Linie um die Vermittlung einer guten und soliden Allgemeinbildung. Die Bereitschaft, sich anzustrengen und eigenständiges Arbeiten gehören weiterhin dazu“, betonte Oldenburg.

Der Umgang mit KI wird auch in den Rahmenplänen verankert, hier insbesondere im Fach Informatik und Medienbildung. Seit dem Schuljahr 2019/2020 steht an allen weiterführenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 5 das einstündige Unterrichtsfach „Informatik und Medienbildung“ auf dem Stundenplan. Schülerinnen und Schüler erlangen in diesem Fach grundlegendes Wissen über Mediennutzung, Mediengestaltung und Medienkritik. Es schafft die Grundlagen für die Nutzung digitaler Medien in den anderen Fächern, die sich damit stärker auf die inhaltliche Auseinandersetzung, die Wirkung von Medien sowie deren verantwortungsbewusste Nutzung konzentrieren können.

Landesgold und Bundessilber für Gingster Welle

Schülerzeitungsreporter werden Landessieger und holen einen 2. Platz im Bundesvergleich

Schwerin – „Den nächsten Angelhaken haben wir an Land gezogen“, sagt Michelle Freudenreich freudestrahlend nach der Siegerehrung im Schülerzeitungswettbewerb des Landes. Diesen symbolischen Gewinnerpokal bekamen sie und das Redaktionsteam der Gingster Welle für die beste Ausgabe in der Kategorie der Regionalen Schulen. Und das zum wiederholten Male mit viel Lob der Jury, die sich im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin eingefunden hatte.

Simon Voigt vom Nordkurier bescheinigt den Zeitungsmachern Begeisterung, Wortwitz und starke Orientierung am Schulalltag. In seiner Laudatio lobt er die Kontinuität der Redaktionsarbeit und die Bandbreite der angeschnittenen Themen: „Die Redaktion scheint Kontroversen nicht zu scheuen und ordnet Recherchen so ein, dass sie selbst Eltern verstehen dürften oder alle anderen, die sich für diesen Winkel von MV interessieren.“

Die Redakteure Phil, Louis, Heidi, Eleen und ihre Kursleiterin Michelle Freudenreich (hinten) mit Pokal und Preisen vor dem Schweriner Schloss. Foto: A. Farin
Die Redakteure Phil, Louis, Heidi, Eleen und ihre Kursleiterin Michelle Freudenreich (hinten) mit Pokal und Preisen vor dem Schweriner Schloss. Foto: A. Farin

Die vier jungen Redakteure können es kaum fassen, dass sie auf Platz 1 landen und von der Wissenschaftsministerin Bettina Martina Pokal und Preise erhalten. „Ich war so aufgeregt“, erinnert sich Heidi Stolt, die zum festen Team des Profilkurses gehört, in dem jede Woche an Texten gefeilt, Bilder gesucht und viel gelacht wird. „Das war so spannend in dem Goldenen Saal“, ergänzt Eleen Rehaag, die gern mit ihrer Klassenkameradin an Texten arbeitet. Sie greifen gern Themen auf, die sie interessieren und die einmalig sind. Wie beispielsweise das Jahrhundertprojekt der Gemeinde, die eine ganz neue Schule für die Regionalschüler baut.

Schirmherrin Bettina Martin lobte in ihren Grußworten die Arbeit der vielen Journalisten von morgen, denn sie seien in der Schule ein wichtiger Bestandteil: mit kritischen Aufsätzen, tiefgründigen Interviews oder unterhaltsamen Zeitungsseiten. Die Vielfalt der 38 eingereichten Ausgaben aus dem ganzen Land beweist, was Schüler und ihre Betreuer auf die Beine stellen können.

Die Gingster Welle wurde an dem Tag gleich mehrfach überrascht. Denn neben dem Landessieg bekam die im letzten Jahr gegründete jüngere Grundschulschwester „Die kleine Welle“ den Preis „Bester Newcomer“. Und schließlich landete die aktuelle Ausgabe der Gingster Welle in dem Vergleich der besten Schülerzeitungen Deutschlands auf Platz 2 in der Kategorie der Realschulen. Zur Preisübergabe im Berliner Bundesratsgebäude wird ein Redaktionsteam aus Gingst im Juni reisen. „So viele Erfolge auf einmal sind kaum zu fassen“, meint Schulleiter André Farin. „Die großartige Teamarbeit an meiner Schule zahlt sich in diesem Medienbereich aus und motiviert zu weiteren Vorhaben.“

„Windflüchter“ Charity Gala

Schwesig würdigt Stiftung „Betroffen“ bei „Windflüchter“ Charity Gala

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der „Windflüchter“ Charity Gala am 28. März die wertvolle Arbeit der Stiftung „Betroffen“ gewürdigt: „Sie haben etwas Großartiges und sehr Wichtiges aufgebaut. Die Stiftung unterstützt von Krebs Betroffene unkompliziert und unbürokratisch, mit Beratung, Hilfe und auch mit Geld.

Die Stiftung fördert Angebote, die Krebskranke stärker machen, zum Beispiel Nachsorgekurse oder Vorsorgeangebote. Ich finde auch das Sportangebot für Krebspatientinnen und -patienten wichtig, von dem schon über 100 Betroffene profitiert haben, mit Sportgruppen in Stralsund, Bergen, Ribnitz-Damgarten und Barth. Speziell ausgebildete Physiotherapeuten helfen kostenfrei, fit zu sein für die Tumortherapie.“

Sie hat außerdem das Engagement von Stiftungsgründer Prof. Dr. Matthias Birth wertgeschätzt: „Sie haben viel erreicht für Menschen, die in unserem Land von Krebs betroffen sind. Sie sind ein Vorbild, Sie zeigen mit der Gala und ihrem persönlichen Engagement, wie gut und wichtig es ist, selbst aktiv zu sein und wieviel wir erreichen können, wenn wir uns einbringen.“

Schwesig machte in ihrer Rede auf die Bedeutung der Vorsorge, insbesondere der HPV-Impfung aufmerksam und sagte: „Für die meisten jungen Mädchen ist die Impfung inzwischen Standard und schützt sie ihr Leben lang, unter anderem vor Gebärmutterhalskrebs. Aber nur etwa die Hälfte der Jungen in unserem Land nimmt die Möglichkeit der Impfung wahr. Mit der HPV Impfung haben wir eine wirksame Waffe im Kampf gegen den Krebs.

Sie wirkt und verhindert eine Krebserkrankung im Nachfeld einer Infektion durch das Humane Papillom Virus. “Das Virus verursache nicht nur Gebärmutterhalskrebs, sondern auch Krebs im Mund- und Rachenbereich. Die Stiftung setze sich deshalb für eine bessere Aufklärung direkt an den Schulen ein und helfe so, weitere Erkrankungen zu verhindern.

Start der Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote

Schwerin – Die erste Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern läuft. Unter dem Motto „Komm‘ an Deck, Doc!“ eröffnet das Land neue Wege in ein Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie – unabhängig vom Abiturschnitt.

„Die Landarztquote ist ein wichtiger und innovativer Baustein, um die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft sicherzustellen. Insbesondere in ländlichen Regionen und in Gebieten, die bereits heute von Unterversorgung betroffen oder bedroht sind“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start der gut vierwöchigen Bewerbungsphase am Wochenende.

Mit dem Anfang 2026 beschlossenen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz können nun auch erstmals Studienplätze in den Bereichen der Zahnmedizin und der Pharmazie vergeben werden. Insgesamt bis zu 57 Plätze stehen so zur Verfügung, darunter bis zu 42 in der Humanmedizin, bis zu acht in der Zahnmedizin und bis zu sieben in der Pharmazie.

Neu ist außerdem, dass den der künftigen Landärztinnen und Landärzten mehr Flexibilität bei der Facharztausbildung eingeräumt wird. „Künftig können Absolventen also nicht mehr ausschließlich als Hausärztinnen und Hausärzte oder Kinderärztinnen und Kinderärzte tätig werden, sondern je nach regionalem Versorgungsbedarf auch weitere Facharztrichtungen wie die Augenheilkunde, Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Neurologie oder HNO- Heilkunde einschlagen, sofern dort ein Mangel herrscht“, erklärte die Ministerin.

Drese informierte darüber hinaus, dass Bewerberinnen und Bewerber ab diesem Jahr ein vom Gesundheitsministerium neu konzipiertes Auswahlverfahren durchlaufen, das noch stärker als bisher sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung berücksichtigt.

„Ich erhoffe mir, dass wir so gezielt auch junge Talente erreichen, denen der klassische Weg ins Medizinstudium auf Grund eines strikten Numerus Clausus bisher verwehrt geblieben ist“, so Drese weiter. „Denn es kommt nicht allein auf die Abiturnote an, sondern auf das Gesamtpaket – also auch auf soziale Kompetenzen, persönliche Motivation und praktische Erfahrungen.“

Mit der erweiterten Landarztquote hätten so auch Interessierte mit einem Abiturschnitt von 2,0 oder 2,5 Chancen auf einen Studienplatz, verdeutlichte die Ministerin. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss ihres Studiums mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten oder drohend unterversorgten Region Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Interessierte können sich ab sofort im Bewerbungsportal registrieren, ihre Unterlagen einreichen und am Auswahlverfahren teilnehmen. Alle Informationen, häufig gestellte Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten sowie den Link zum Bewerbungsportal stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern auf seinen Seiten bereit.

Für Fragen oder Anliegen steht zudem eine Hotline des Ministeriums unter 0385-588 19990 sowie die eigens eingerichtete Mailadresse landarzt@sm.mv-regierung.de zur Verfügung.

Förderung Wohnungsbau und Modernisierung

Schwerin – Das Land hat seine Förderung für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen weiter verbessert. Konkret betrifft dies die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstbeträge der Baudarlehen.

„Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen berücksichtigt, erlaubt die 2023 in Kraft gesetzte Wohnungsbauförderrichtlinie, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter anhand des Baukostenindexes erfolgen darf“, erläutert Bauminister Christian Pegel. „Damit vermeiden wir, dass unsere Förderung und die der Förderberechnung zugrundeliegenden maximalen Kostenhöhen durch Inflation und Kostensteigerungen nicht mehr attraktiv sind und dann das Förderangebot ins Leere liefe“, so der Minister weiter.

Die Förderung des Landes für den Neubau und die Modernisierung bezahlbaren Wohnraums erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnachlass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden. „In Zeiten gestiegener Kreditzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Wohnungsbauunternehmen attraktiv. Durch die regelmäßige Überprüfungsmöglichkeit in der Richtlinie hinsichtlich der Kostensteigerungen kann die soziale Wohnraumförderung des Landes sich immer wieder auf das veränderte Marktumfeld einstellen. Das sichert für die Wohnungsunternehmen attraktive Förderkonditionen, um die hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum mit sozial verträglichen Wohnkosten zu decken“, sagt Christian Pegel.

Bereits 2024 waren aufgrund der regelmäßigen Überprüfungsmöglichkeit die Förderbeträge angehoben worden. Ursprünglich waren 2023 im ersten Förderweg der Richtlinie Wohnungsbau Sozial lediglich 2.925 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als zinsloses Baudarlehen möglich – jetzt sind es 3.800 Euro (in Rostock und Greifswald jetzt 3.990 Euro). Im zweiten Förderweg waren es 2.730 Euro je Quadratmeter Wohnfläche – jetzt 3.540 Euro. Weiterhin gewährt das Land erhebliche Nachlässe für die Rückzahlung der Darlehen: Im 1. Förderweg wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 35 Prozent des ausgezahlten Bardarlehens gewährt, im 2. Förderweg beträgt der Tilgungsnachlass 25 Prozent. Im Ergebnis sind daher nur 65 Prozent im 1. und 75 Prozent im 2. Förderweg zurückzuzahlen.

Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen. Mit bis zu 1.560 Euro kann der Quadratmeter jetzt gefördert werden, in 2023 waren es noch 1.200 Euro. Der Höchstbetrag des Darlehens ist auf 155.630 Euro je Wohnung begrenzt. Auch in diesem Programm wird ein Tilgungsnachlass gewährt. Dieser beträgt 25 Prozent des ausgezahlten Darlehens, so dass vom Darlehen nur 75 Prozent zurück zu zahlen sind.

Mit Hilfe der Bundesmittel aus den Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau stellen Land und Bund in Mecklenburg-Vorpommern für Neubau, Modernisierung und Junges Wohnen im Programmjahr 2026 insgesamt rund 122 Millionen Euro zur Verfügung, zuzüglich 2 Millionen Euro Landesmittel für barrierefreien Umbau. Das Landesprogramm 2026 umfasst also insgesamt rund 124 Millionen Euro. 2021 waren es insgesamt noch 39 Millionen Euro – seitdem haben Land und Bund das Fördervolumen verdreifacht.

Bundesrat billigt Grundsicherung

Berlin – Die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.

Mit der neuen Grundsicherung möchte die Bundesregierung Sozialleistungen fairer ausgestalten und Missbrauch wirksamer verhindern. Dabei solle der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen sich weiterhin auf staatliche Hilfen verlassen können. Wer aber arbeiten kann, müsse daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollten verbindlicher und Konsequenzen spürbarer werden, so die Bundesregierung. Außerdem sollen Jobcenter Hilfsbedürftige auf dem Weg in Arbeit besser unterstützen und zugleich aber auch den Missbrauch von Sozialleistungen wirksamer bekämpfen können.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherige Bürgergeld wird in Grundsicherungsgeld umbenannt. Grundsätzlich gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Das heißt, es wird zuerst geprüft, ob Betroffene unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Ist dies nicht möglich, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Eine Ausnahme vom Vermittlungsvorrang kann bestehen, wenn die Leistung für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit erfolgversprechender erscheint als die unmittelbare Vermittlung von Arbeit.

Wer arbeiten könne, müsse seine Arbeitskraft in maximal zumutbarem Umfang einsetzen, so dass staatliche Unterstützung entbehrlich werde, so die Bundesregierung. Insbesondere Alleinstehende müssten – sofern zumutbar – in Vollzeit arbeiten. Eltern haben bereits nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, und nicht erst ab dem dritten Lebensjahr, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen gezielter unterstützt, Jugendliche umfassender beraten werden.

Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss künftig damit rechnen, dass ihm stärker Geldleistungen gekürzt werden als bisher. So kann der Regelbedarf für jeweils drei Monate gemindert werden. Auch wiederholtes Versäumen von Terminen im Jobcenter soll nach einem abgestuften Verfahren sanktioniert werden. In letzter Konsequenz könnten bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die dauerhaft nicht erreichbar sind, sämtliche Zahlungen einschließlich der Kosten der Unterkunft eingestellt werden.

Auch die Regeln für Arbeitsverweigerer sollen wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet und früher angewandt werden. Der Regelbedarf kann mindestens für einen Monat und weiterhin maximal für zwei Monate eingezogen werden.

Schließlich sollen Kooperationspläne Arbeitssuchenden individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung und Vermittlung eröffnen. Wirken sie daran mit, solle die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch bleiben. Kommen sie den Vereinbarungen jedoch nicht nach, soll ihre Mitwirkung durch Verwaltungsakte verbindlicher gestaltet werden.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1. Juli 2026 in Kraft.

100 Schülerinnen und Schüler werden Streitschlichter

Oldenburg: Streitschlichtung fördert Verantwortung, Empathie und gegenseitigen Respekt

Schwerin – Das Land stärkt die Gewaltprävention an Schulen und baut das Streitschlichter-Programm weiter aus. 17 unterstützende pädagogische Fachkräfte sind dafür qualifiziert worden, an ihren Schulen noch in diesem Schuljahr etwa 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer konstruktiven Streitkultur.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte eigenständig und respektvoll zu lösen, stärkt das nicht nur das Schulklima, sondern auch ihre persönliche Entwicklung. Streitschlichtung fördert Verantwortung, Empathie und gegenseitigen Respekt – Kompetenzen, die weit über die Schulzeit hinaus wirken“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Zeitraum von Juni 2025 bis Januar 2026 hat die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ stattgefunden. Die Qualifizierung ist vom Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung in Kooperation mit Schabernack – Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. durchgeführt worden. An der Kursreihe haben unterstützende pädagogische Fachkräfte aus Grundschulen, Regionalen Schulen, Gesamtschulen sowie Förderschulen teilgenommen.

Die Teilnehmenden haben das Programm der Streitschlichtung kennengelernt und Maßnahmen erarbeitet, wie dieses wirkungsvoll aufgebaut, begleitet und langfristig in den Schulen verankert werden kann. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, die Fachkräfte zu befähigen, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden, damit kleinere Konflikte eigenständig und lösungsorientiert geklärt werden können. Auch künftig werden die Fortbildungsangebote weiterentwickelt und strukturell ausgebaut.

Das Streitschlichter-Programm ist Teil eines umfassenden Landeskonzepts zur Gewaltprävention. Darin sind bestehende Angebote gebündelt und durch neue Maßnahmen ergänzt worden. Ziel ist es, Schulen wirksam bei der Prävention von Mobbing, sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen zu unterstützen.