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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Das Schuljahr 2023/2024 beginnt

Oldenburg: Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften einen guten Start

Schwerin – Am Montag, 28. August 2023, starten 164.600 Schülerinnen und Schüler an den 562 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern ins neue Schuljahr. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent gestiegen.

„Ich wünsche allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften einen guten Start ins neue Schuljahr“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich hoffe, dass sich alle in den Sommerferien erholen konnten und die freie Zeit genossen haben. Den Kindern und Jugendlichen wünsche ich viel Freude beim Lernen und viel Erfolg im Unterricht, bei Tests, Klassenarbeiten, Klausuren und in den Prüfungen“, so Oldenburg.

Im Schuljahr 2023/2024 werden 14.900 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 31.500 Schülerinnen und Schüler die Schuleingangsphase (Jahrgangsstufe 1 und 2). „Die Erstklässlerinnen und Erstklässler freuen sich schon auf den ersten Schultag. Ich wünsche ihnen eine tolle Einschulungsfeier. Für sie beginnt dann eine aufregende Zeit und ein neuer Lebensabschnitt. Bald werden sie Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Dabei werden sie viel Freude und Erfolg haben und auch Geduld brauchen, wenn es einmal nicht so klappt, wie sie sich das vorgestellt haben“, sagte die Bildungsministerin.

Für die 35.200 Schülerinnen und Schüler an den 62 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft beginnt das neue Schuljahr am Montag, 4. September 2023. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozent erhöht.

Das sind die Neuerungen und Schwerpunkte:

  • Die Grundschulen können im Schuljahr 2023/2024 erstmals eigenverantwortlich festlegen, ob die Einschulungsfeiern am letzten Sonnabend der Sommerferien stattfinden oder am Ende der ersten Schulwoche. Den genauen Termin legt die Schulkonferenz fest.
  • Die erste Schulwoche kann ab dem Schuljahr 2023/2024 für alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger eine Projektwoche sein, die unter dem Motto „Willkommenswoche – wir lernen uns und unsere Schule kennen“ steht. Die Grundschulen geben den Erstklässlerinnen und Erstklässlern damit die Möglichkeit, anzukommen und die Schule und den Schulalltag kennenzulernen. Den Schulleitungen ist freigestellt, wie sie diese Woche pädagogisch gestalten.
  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten jeweils zum 30. November und zum 30. April eines Jahres eine schriftliche Mitteilung, wenn die Versetzung ihres Kindes gefährdet ist. Das Land hat an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen für die Bildungsgänge Berufsreife und Mittlere Reife ein neues Frühwarnsystem etabliert. Die Schulen informieren damit rechtzeitig und zweimal im Schuljahr über eine jahrgangsbezogene Gefährdung des Bildungserfolgs. Gleichzeitig werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beraten, welche schulischen und außerschulischen individuellen Fördermöglichkeiten bestehen und welche Alternativen es gibt, einen Schulabschluss zu erreichen.
  • Vom Schuljahr 2023/2024 an setzt das Land das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen um. Das Angebot an 22 Standorten und mit insgesamt 27 Klassen richtet sich an Jugendliche, die mehr Zeit zum Lernen brauchen. Für sie erhöhen sich damit die Chancen, einen bundesweit anerkannten Schulabschluss, die Berufsreife, zu erlangen. Finanziert wird das Angebot bis zum Jahr 2028 mit insgesamt 24 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und vom Land Mecklenburg-Vorpommern.
  • In Mecklenburg-Vorpommern leisten Schülerfirmen einen wichtigen Beitrag zur ökonomischen Bildung. Durch eine aktive Mitarbeit in den Schülerfirmen lernen Jugendliche gesellschaftliche und arbeitsrechtliche Zusammenhänge besser zu verstehen und stärken ihre Berufswahlkompetenz. Das Bildungsministerium verstärkt die Beratung zu Schülerfirmen und hilft bei Neugründungen weiter unter einer neu eingerichteten Anlaufstelle: berufliche.orientierung@bm.mv-regierung.de.
  • Schritt für Schritt überarbeitet das Land die Rahmenpläne der einzelnen Fächer und Bildungsgänge. Im Schuljahr 2023/2024 gibt es neue Rahmenpläne im Sekundarbereich I für den regionalen und gymnasialen Bildungsgang jeweils ab Jahrgangsstufe 7 für die Fächer Sport, Sozialkunde, Geschichte, Geografie, Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT), und Deutsch. Neu ist auch der Rahmenplan Sprachbildung (schularten- und fachübergreifend in den Jahrgangsstufen 5 bis 12), der Rahmenplan für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an den Förderschulen und der Rahmenplan Darstellendes Spiel in der Primarstufe. Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) begleitet die Veröffentlichung der Rahmenpläne mit Fortbildungen und mit Fachbriefen.
  • Die Schulen verstärken die Mitwirkung von Schülerinnen, Schülern, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Schulleben und werben dafür, sich in den entsprechenden Gremien zu engagieren. Außerdem soll die Vertrauenslehrkraft, die von Schülerinnen und Schülern gewählt wurde, bei Entscheidungen stärker einbezogen werden. Alle Schulen schreiben Anfang des Schuljahres einen Elternbrief, in dem sie über wichtige Entwicklungen, Ereignisse und Termine an ihrer Schule informieren. Das Bildungsministerium hat die Schulen mit einem Musterexemplar unterstützt.
  • Die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Lesen, Schreiben und Rechnen sollen gestärkt werden. Neben einer Willkommenswoche in Grundschulen ist in den ersten vier bis sechs Schulwochen geplant, die individuellen Lernvoraussetzungen für jedes Kind zu erfassen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 soll in allen Grundschulen ein flächendeckendes Leseband eingeführt werden. An drei bis fünf Tagen sind Lautlesetrainings in der Schule vorgesehen. Dafür sind pro Tag 20 Minuten der Unterrichtszeit fest eingeplant – unabhängig vom zu unterrichtenden Fach. Außerdem werden die Rahmenpläne für die Grundschule überarbeitet. Die Stundenzahl für die Fächer Deutsch und Mathematik werden ab dem Schuljahr 2024/2025 in der Grundschule erhöht.
  • Das Land hat die Bildungskonzeption zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache fortgeschrieben. Neben Ausführungen zur Einschulung, zum Besuch eines Gymnasiums und zur Regelung des Übergangs von Vorklassen in Regelklassen liegt ein Schwerpunkt auf der Information zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern ukrainischer Staatsangehörigkeit unter besonderer Beachtung der Schulabschlüsse. Erziehungsberechtigte ukrainischer Schülerinnen und Schüler können wählen, ob ihr Kind einen ukrainischen oder einen deutschen Schulabschluss erreichen soll. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 11 und für Jugendliche der BVJA-Klassen.

Im Schuljahr 2023/2024 lernen voraussichtlich 5.500 ukrainische Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht oder zunächst in Vorklassen und erhalten eine Deutschförderung (davon 5.200 ukrainische Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft). Gegenüber dem Schuljahresstart 2021/2022 entspricht das einem Zuwachs von 4.700 Schülerinnen und Schülern (4.500 Schülerinnen und Schülern an Schulen in öffentlicher Trägerschaft). Im Schuljahr 2023/2024 gibt es voraussichtlich 104 Vorklassen an 73 Schulen, in denen 1.700 Schülerinnen und Schüler lernen.

Die Zahl der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft wird sich von 622 im vergangenen Schuljahr auf 624 Schulen leicht erhöhen. Es gibt drei berufliche Schulen in freier Trägerschaft mehr, bei den allgemein bildenden Schulen gibt es eine Schule in freier Trägerschaft mehr. Das sind die Veränderungen in der Schulstruktur:

-1 an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft: Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Altentreptow und die Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Altentreptow werden zu einer Schule zusammengelegt.

+1 an allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft: Neu hinzu kommt eine Grundschule mit Orientierungsstufe am Standort Mölschow (Träger: FreiRaumBildung Usedom e. V.).  

-1 an beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft: Die Berufliche Schule für Gesundheitsberufe am KMG-Klinikum Güstrow wird an das RBB des Landkreises Rostock in Güstrow angegliedert.

+3 an beruflichen Schulen in freier Trägerschaft:

  • Neu hinzu kommt die Schule „Johanniter-Akademie Nord“ am Campus Rostock, Höhere Berufsfachschule mit dem Bildungsgang Notfallsanitäter/innen in Rostock (Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.)
  • Neu hinzu kommt die Schule „MEDISCHULEN Ost – gemeinnützig, Staatlich genehmigte Schule für Podologie, Stralsund“ (Träger: Medischulen OST gemeinnützige UG)

• Neu hinzu kommt die Schule „Helios Bildungszentrum Stralsund, Höhere Berufsfachschule – Staatlich genehmigte Ersatzschule“ (Träger: Helios Hanseklinikum Stralsund GmbH)

Fachkräftebedarf in frühpädagogischen Berufen

Oldenburg: Wir bilden über Bedarf aus

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigt sich zuversichtlich, dass der Fachkräftebedarf im Bereich der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft gedeckt werden kann. Anderslautende Aussagen wies sie zurück. In den Jahren 2022 und 2023 verzeichneten die beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft jeweils 1.700 Absolventinnen und Absolventen in den frühpädagogischen Berufen.

„Wir bilden in den frühpädagogischen Berufen über Bedarf aus“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Jährlich schließen etwa 1.000 Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung ab, die sie für eine Arbeit als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichten qualifiziert. Hinzu kommen etwa 700 Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, von denen einige ihre Tätigkeit in einer Einrichtung beginnen und andere die Weiterbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher fortsetzen.

Außerdem haben wir die Bildungsgänge flexibilisiert. So wollen wir eine berufsbegleitende Ausbildungsvariante zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin bzw. zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger einrichten“, erläuterte Oldenburg.

Bei der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige erhöht das Land die Zahl der Ausbildungsplätze. „Wir schaffen 30 zusätzliche Ausbildungsplätze für Auszubildende im Ausbildungsberuf ‚Erzieherin bzw. Erzieher für 0- bis 10-Jährige‛ im Regionalen Beruflichen Bildungszentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Außerdem richten wir eine Sozialassistentinnen- bzw. Sozialassistenten-Klasse in Torgelow-Wolgast mit 30 zusätzlichen Ausbildungsplätzen neu ein“, so Oldenburg.

Das Land will mit einer Fachkräfteoffensive junge Menschen für die frühpädagogischen Berufe gewinnen und bereits tätige Fachkräfte in den Kitas halten. „Wir müssen alles dafür unternehmen, dass Fachkräfte in der Kindertagesförderung gute Arbeitsbedingungen haben und in den Kitas in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten möchten.

Im neuen Schuljahr werden wir eine Befragung der Auszubildenden in den frühpädagogischen Berufen machen, um zu erfahren, wohin es sie nach der Ausbildung zieht, in welchen Beruf, in welche Einrichtung, in welches Bundesland oder ob sie sich beruflich umorientieren. Hierbei arbeiten wir eng mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusammen“, so Oldenburg.

Hautkrebsprävention für die Kleinsten

Drese besucht Kita „Petermännchen“ in Pinnow

Pinnow – Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute die Kita „Petermännchen“ in Pinnow im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Anlass des Besuchs im Rahmen der Sommertour war eine sogenannte SunPass-Schulung der Krebsgesellschaft M-V für die Kinder zur Hautkrebsprävention.

„Die Wahrscheinlichkeit an Hautkrebs zu erkranken, steigt mit jedem Sonnenbrand. Langfristige Schäden durch fehlenden Schutz können deshalb von klein auf verhindert werden“, betonte Drese. Rund 30 Minuten dauert die Schulung, bei der auch die Erzieherinnen und Erzieher zum Thema weitergebildet werden. Nach Abschluss der Schulung erhalten die teilnehmenden Einrichtungen den offiziellen SunPass.

Drese: „Prävention und Gesundheitsförderung hat schon in jungen Jahren einen wichtigen Stellenwert. In den SunPass-Schulungen lernen die Kleinsten spielerisch, warum es wichtig ist, sich vor Sonneneinstrahlung ausreichend zu schützen.“ In der Schulung gehe es unter anderem um wirksamen Schutz durch Sonnencremes und das Meiden der Mittagssonne.

Das Gesundheitsministerium fördert das Projekt „SunPass – Gesunder Sonnenspaß für Kinder“ in Kindertagesstätten seit 2021 mit jährlich 60.000 Euro. „Ich wünsche mir, das präventive Angebote wie diese nachhaltig dazu beitragen, das Hautkrebsrisiko in der Gesellschaft zu verringern“, sagte Drese.

Zwischen den Jahren 2012 und 2021 betrafen bei Männern 3,4 Prozent aller Krebserkrankungen die Haut, bei Frauen war bei 4,1 Prozent aller Krebsdiagnosen die Haut als Organ betroffen. Seit Beginn des Projekts im Jahr 2019 haben rund 70 Kindertagesstätten die Auszeichnung erhalten. „40 Prozent aller Krebserkrankungen könnten durch eine gesunde Lebensweise vermieden werden“, ergänzte Drese. Es könne daher gar nicht früh genug mit Prävention begonnen werden.

Betreuungsverhältnis in Kitas verbessern

Verbandsanhörung zur KiföG-Änderung gestartet

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll sich das Betreuungsverhältnis in den Kindertageseinrichtungen verbessern. Die Landesregierung unternimmt weitere Schritte, um das Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:15 auf 1:14 zu senken. Geplant ist, dass von September 2024 an eine Erzieherin bzw. ein Erzieher durchschnittlich 14 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. Das Kabinett hat am Vormittag die Verbandsanhörung für den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, kurz KiföG, eingeleitet. Gewerkschaften, Verbände und weitere Partnerinnen und Partner haben Gelegenheit, zum Ressortentwurf Stellung zu nehmen.

„Mit diesem Gesetz verbessern wir das Betreuungsangebot, die Personalsituation sowie die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher. Eine gute Kindertagesförderung ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit der beitragsfreien Kita gibt es schon heute bei uns ein Betreuungsangebot, das dem Bedarf der Eltern entspricht. Die Besuchsquote der Kinder im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren lag 2022 bei 95,6 Prozent. Damit sind wir bundesweit Spitzenreiter und stellen eine nahezu vollständige Betreuung der Kinder dieser Altersgruppe sicher. Wir wissen aber auch, dass die Gruppen in den Einrichtungen bei uns groß sind. Mit dem Gesetzentwurf planen wir eine echte Qualitätsverbesserung in den Kitas. Sie ist ein finanzieller Kraftakt“, betonte Oldenburg.

Nach Berechnungen der Landesregierung entstehen allein durch die Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Jahr 2024 Haushaltsausgaben in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Im Jahr 2025 geht die Landesregierung von Ausgaben in Höhe von 11,2 Millionen Euro für die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses von 1:15 auf 1:14 aus.

„Pädagogisches Personal zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen, sind weitere wichtige Ziele, die wir mit diesem Gesetzentwurf verfolgen“, erklärte Bildungsministerin Oldenburg. „Um das breite Betreuungsangebot zu halten und den Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 erfüllen zu können, sind wir weiterhin auf gut ausgebildetes Personal in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege angewiesen“, so die Ministerin.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des KiföG sieht weiter vor, dass Kindertagespflegepersonen – genauso wie Träger von Kindertageseinrichtungen – für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Damit will das Land eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ziel ist die Stärkung von Demokratie, Vielfalt, Weltoffenheit, Toleranz und die Prävention gegen Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt auch in der Kindertagesförderung.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung des Katalogs der pädagogischen Fachkräfte vor, macht die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson attraktiver und stärkt die Elternräte. Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 die einzelnen Finanzierungsströme vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammengefasst werden, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu verringern.

Der Gesetzentwurf für die Vierte Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres im Landtag in Erster Lesung debattiert werden.

Sprachprüfungen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Kostenloses Angebot ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen die Gebühren für Sprachprüfungen zum Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 oder C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) nicht mehr selbst tragen. Das Land übernimmt die Kosten für die Sprachprüfungen an der Universität Greifswald. Die Gebühren für eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) betragen dort in der Regel 250 Euro. Lehrkräfte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können nur dann in den regulären Schuldienst eingestellt werden, wenn sie entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen.

„Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht sehr viele Anlaufstellen für diese Prüfungen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir bieten deshalb in Kooperation mit der Universität Greifswald viermal im Jahr Termine für eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an. An zwei dieser Termine gibt es zusätzlich ein Training, das auf die Sprachprüfung vorbereitet. Das Land übernimmt die Kosten für die Lehrkräfte, die daran teilnehmen“, so Oldenburg.

Mit einer bestandenen Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang können Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2, C1 oder C2 belegt werden. Das Angebot richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, deren Sprachkenntnisse nach Einschätzung der jeweiligen Schulleitung gut bis sehr gut sind, die aber nicht über einen entsprechenden Nachweis wie zum Beispiel das Goethe-Zertifikat verfügen.

Auch an neu eingestellte Lehrkräfte, die ihren Sprachnachweis bereits selbst finanziert haben, hat das Land gedacht: Wer innerhalb von sechs Monaten nach der Sprachprüfung als Lehrkraft in Mecklenburg-Vorpommern seine Tätigkeit aufnimmt, kann die verauslagten Kosten auf Antrag zurückerhalten.

„Wir ergreifen hier die Initiative, um zugewanderten Lehrkräften und auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern den Einstieg in den Beruf zu erleichtern. Keine Lehrkraft muss mehr abgelehnt werden, weil ihr der Nachweis von notwendigen Deutschkenntnissen fehlt. Sowohl das Angebot der Sprachprüfung an der Universität Greifswald als auch die Erstattung bereits verauslagter Kosten erreichen ausschließlich jene, die im Schuldienst tätig sind oder tätig werden wollen. Dieses Angebot ist ein Beitrag zur Fachkräftesicherung.“

Beide Varianten werden durch das Bildungsministerium koordiniert und zunächst für zwei Jahre angeboten. Das Land stellt dafür insgesamt 87.600 Euro zur Verfügung.

Geplante Zollhochschule vorgestellt

Rostock – Finanzminister Dr. Heiko Geue, Stefan Kortmann, Leiter des Geschäftsbereichs Facility Managements der Hauptstelle Rostock bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Abteilungsdirektorin Constanze Voß und Oberregierungsrat Markus Füller von der Generalzolldirektion, Eva-Maria Kröger, Oberbürgermeisterin der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sowie Achim Nagel, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von PRIMUS developments GmbH, haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz das Bauprojekt für die geplante Nebenstelle des Fachbereichs Finanzen in Münster der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vorgestellt.

Die Ausbildungsstätte im Rostocker Ortsteil Lichtenhagen wird Platz für 600 Studierende des Zolls bieten. Der Campus soll sich dabei in zwei Nutzungsbereiche gliedern:

  • ein zentrales viergeschossiges Hochschulgebäude mit insgesamt 24 Lehrsälen, 2 Hörsälen, 48 Gruppenarbeitsräumen und einer Bibliothek sowie einer Mensa, aber auch Büro- und Verwaltungsbereichen und
  • zwei siebengeschossige Wohngebäude mit Wohn- und Aufenthaltsbereichen, die Platz für 620 Unterkünfte bieten.

Es werden auf dem Gelände eine ausreichende Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen sowie Stellplätze mit E-Ladesäulen geschaffen.

Die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 40.000 m2, der Raumbedarf umfasst etwa 19.000 m2.

Die Bauleistungen wurden im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens in Form eines wettbewerblichen Dialogs an die Bietergemeinschaft „Kaufmann Bausysteme GmbH | PRIMUS developments GmbH“ vergeben. Die Bietergemeinschaft agiert als Totalübernehmer, wodurch die Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand koordiniert und durchgeführt werden.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir brauchen neue Fachkräfte auch in Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen freue ich mich sehr, dass der neue Standort für die Zollausbildung in Rostock allmählich Gestalt annimmt. Schon Anfang des Jahres 2026 werden hier viele junge Menschen ihre Ausbildung beginnen. Zudem wird die Aus- und Fortbildungsstätte auch für neue Arbeitsplätze sorgen. Davon wird nicht nur die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sondern das komplette Land profitieren.

Besonders freut es mich, dass wir gemeinsam mit dem Bund eine außerordentlich nachhaltige Ausbildungsstätte errichten werden: Wir werden die strengen gesetzlichen Vorgaben durch die Realisierung des ‚EGB 40-Standards‘ deutlich übererfüllen. Durch die intensive Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz vermeiden wir ca. 3.000 Tonnen CO2 und können ca. 12.000 Tonnen CO2 dauerhaft binden. Darüber hinaus ist für den Stromeigenbedarf eine Photovoltaikanlage auf allen geeigneten und verfügbaren Dachflächen vorgesehen.“

Stefan Kortmann: „Mit der Erteilung des Zuschlags haben wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur termingerechten Fertigstellung des Projekts erreicht. Dies verdanken wir der guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten auf Seiten des Landes, der Stadt und des Zolls. In einem anspruchsvollen wettbewerblichen Dialog haben wir mit dem Siegerentwurf ein Ergebnis erzielt, auf dessen Umsetzung ich mich freue. Die neue Hochschule wird den Standort mit ihrer Architektur, ihren Studenten und Dozenten neu prägen.“

Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger: „Die über 600 Studierenden werden frischen Wind in Rostocks Nordwesten und nach Rostock-Lichtenhagen bringen. Als eine der ältesten Universitätsstädte Deutschlands hat Rostock nicht nur studentisches Flair und studentische Traditionen, sondern steht auch für Innovationen. Davon wird auch der neue Standort der Hochschule des Bundes profitieren. Ich danke allen Beteiligten für das große Engagement und bin mir sicher, dass sich die Studierenden hier wohl fühlen werden: Denn vom künftigen Campus sind es gerade einmal 15 Minuten mit dem Fahrrad bis zum Ostseestrand!“

Achim Nagel: „Wir sind sehr glücklich, gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Kaufmann Bausysteme den Zuschlag zu diesem besonderen Projekt erhalten zu haben. Mit dem Neubau der Hochschule des Bundes entsteht in innovativer Holzmodulbauweise ein ökologisches Unikat. Durch den außergewöhnlichen Entwurf von Sauerbruch Hutton wird das Projekt auch architektonisch überregionale Strahlkraft entwickeln. Rostock-Lichtenhagen wird mit der Zollhochschule einen neuen, zukunftsweisenden Impuls erhalten und ein Beispiel für das Bauen der Zukunft sein.“

An der künftigen Nebenstelle des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes in Rostock sollen zeitgleich bis zu 600 Studierende den dualen Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ absolvieren können. Dieser Studiengang bereitet auf den Einsatz im gehobenen nichttechnischen Zolldienst vor. Die Studierenden erwerben dabei Kompetenzen in den Bereichen Steuerrecht, Zollrecht, Recht der sozialen Sicherung, Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungspsychologie und digitale Verwaltung.

Kita „Sonnenkinderhaus“ wieder geöffnet

Brandschutzmängel wurden umfassend beseitigt

Rostock – Im April musste nach einer Brandverhütungsschau durch das Amt für Brandschutz/Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine partielle Schließung des zweiten Obergeschosses der Kindertagesstätte „Sonnenkinderhaus“ in Lütten Klein vorgenommen werden.

Nun erfolgte nach intensiver dreieinhalbmonatiger Bauzeit die Erteilung der neuen Betriebserlaubnis. Damit ist die Kita wieder vollständig geöffnet und alle Kinder, die vorangehend in anderen Kindertageseinrichtungen des Trägers der Kita betreut wurden, können ihre Räume wieder beziehen.

Obwohl zu keinem Zeitpunkt eine direkte Gefahr für die 105 Kinder der sieben betroffenen Gruppen bestand, waren zusätzliche Maßnahmen aufgrund aktueller Gesetzeslagen notwendig geworden. Die Rostocker Stadtmission als Trägerin der Kita arbeitete mit Hochdruck und in enger Abstimmung mit Verantwortlichen von Jugend- und Brandschutzamt an schnellen und guten Lösungen, um Eltern und Kinder wieder in ihrer gewohnten Umgebung begrüßen zu können.

Reinhard Behrens, der erst kurz vor der Brandschutzschau das Amt des Vorstandes bei der Stadtmission übernahm, ist dankbar für die gute Zusammenarbeit mit allen Partnern, Mitarbeitenden und vor allem Eltern, für die es eine enorme Herausforderung und zusätzliche Belastung war.

„Wir sind den Eltern der Kinder sehr verbunden für ihr Verständnis, das gute Miteinander und tatkräftige Mithilfe. Gleichzeitig können wir stolz darauf sein, dass wir als Team und Gemeinschaft diese Herausforderung gemeinsam bewältigt haben. Die schnelle Umsetzung aller Maßnahmen zeigt, was möglich ist, wenn Stadt und Träger und zusammenarbeiten.“

In künftigen Gesprächen zwischen der Stadt und der Rostocker Stadtmission wird über die Zukunft des seit langem sanierungsbedürftigen Gebäudes in Lütten Klein beraten werden. Ziel ist es, die Kita und weitere Angebote am Standort in Lütten Klein zukunftsfähig weiterzuentwickeln und neu zu gestalten. Jugend- und Sozialsenator Steffen Bockhahn positioniert sich klar: „Trotz stark sinkender Kinderzahlen wollen wir diesen Standort erhalten und für die Zukunft sichern.“

Berufe im frühpädagogischen Bereich

Oldenburg: Der Erzieherberuf wird stark nachgefragt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gab es in den vergangenen beiden Schuljahren wesentlich mehr Absolventinnen und Absolventen in den frühpädagogischen Berufen als zur Deckung des Fachkräftebedarfs nötig waren. Im Schuljahr 2022/2023 verzeichneten die beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft circa 1.700 Absolventinnen und Absolventen.

Die Prognose der Ausbildungsplatzplanung sah 800 Absolventinnen und Absolventen vor. Im Schuljahr 2021/2022 waren es ebenfalls 1.700 Absolventinnen und Absolventen. Die Ausbildungsplatzplanung prognostizierte auch in diesem Schuljahr 800 Absolventinnen und Absolventen.

„Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Der Erzieherberuf wird stark nachgefragt und wir bilden in frühpädagogischen Berufen über Bedarf aus“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das ist eine gute Nachricht. Gemeinsam mit den Kita-Trägern müssen wir jedoch erreichen, dass mehr Absolventinnen und Absolventen in den Kitas in Mecklenburg-Vorpommern in den Beruf starten und nicht in andere Bundesländer wechseln.

Die Landesregierung hat deswegen eine breit angelegte Fachkräfteoffensive gestartet. Wir müssen uns vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungsquote zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen entwickeln“, so Oldenburg.

Laut Ausbildungsplatzplanung ergibt sich für das Jahr 2023 ein Mindestpersonalbedarf an pädagogischen Fachkräften in Höhe von 300 Neueinstellungen. Der Bedarf entsteht unter anderem aus der schrittweisen Nichtanrechnung derjenigen, die zu Staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) ausgebildet werden.

Ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 werden die sogenannten ENZ im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet. Damit verbessern sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen, sondern dadurch erhöht sich auch der Fachkräfteschlüssel. Bislang hat das Land auch angehende ENZ in den Personalschlüssel eingerechnet – mit 30 Prozent im ersten Ausbildungsjahr und mit 40 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr.

Ein weiterer Grund ist die geplante Verbesserung der Betreuungsrelation (Fachkraft-Kind-Verhältnis) im Kindergarten auf 1:14. Für diese Qualitätsmaßnahme werden ebenfalls zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher benötigt.

„Die schrittweise Einführung des Ganztagsanspruchs ab dem Jahr 2026 löst voraussichtlich keinen zusätzlichen Fachkräftebedarf aus, denn bei uns im Land werden circa 75 Prozent der Grundschulkinder schon heute ganztätig gefördert. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung wird somit in diesem Umfang bereits erfüllt“, sagte die Bildungsministerin.

Die Bertelsmann-Stiftung prognostiziert im „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ (Seite 27), dass aufgrund sinkender Kinderzahlen der Platzbedarf bis 2030 voraussichtlich zurückgeht, sodass mit dem prognostizierten Personalangebot die nicht-lineare Platzbedarfsentwicklung erfüllt wird und voraussichtlich noch 300 Fachkräfte für eine bessere Personalausstattung verfügbar wären.

In Mecklenburg-Vorpommern führen die frühpädagogischen Bildungsgänge an den beruflichen Schulen zu folgenden Abschlüssen: Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in, Staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, Staatlich anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige.