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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Bessere Vergütung + Unterrichtsstundenkonten

Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes „Gute Schule 2030“ machen Schuldienst für Beschäftigte attraktiver

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig eine höhere Vergütung bei geleisteter Mehrarbeit. Außerdem können sie ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einrichten lassen. Darauf haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ nach einem längeren Verhandlungsprozess verständigt.

Ab 1. September 2024 ist erstmals für alle Lehrämter ein einheitlicher Betrag geplant, der im November und noch einmal im Februar erhöht werden soll.  Vor allem für Lehrkräfte im Grundschullehramt ergibt sich daraus eine deutliche Steigerung. Das Land investiert hier etwa sieben Millionen Euro pro Jahr, um diese Anhebung umzusetzen. Die zugehörige Verordnung befindet sich noch im Rechtssetzungsverfahren.

Für Lehrkräfte, die planmäßig mehr Stunden in der Unterrichtswoche leisten und diese später durch Freizeit ausgleichen wollen, besteht in Zukunft die Möglichkeit, diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein langfristiges Unterrichtsstundenkonto einzuzahlen.
Aus Sicht der Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes war dieser Schritt notwendig, da aufgrund des Lehrkräftemangels trotz aller weiteren Maßnahmen auch in absehbarer Zeit Mehrarbeit von Lehrkräften nicht ausgeschlossen ist. Die Prüfung der rechtlichen Umsetzung, der Finanzierung und die Einbindung der Mitbestimmungsgremien führte letztlich zu einem längeren Verhandlungszeitraum.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den neuen Regelungen verbessern wir deutlich die Arbeitsbedingungen unserer Lehrkräfte. Dadurch wird der Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt attraktiver. Mit dieser Neuerung wird die geleistete Mehrarbeit der Lehrerinnen und Lehrer höher vergütet, denn zusätzliche Stunden müssen sich auch für die Lehrkräfte lohnen. Sie sind es, die durch dieses große Engagement den Unterrichtsausfall verringern.

Wenn sie kurzfristig Vertretungsunterricht erteilen, wird dies durch eine höhere Mehrarbeitsvergütung belohnt. Mit den langfristigen Unterrichtsstundenkonten können sie heute mehr arbeiten, um später ohne einen Verzicht auf die Vergütung bzw. die Besoldung weniger zu arbeiten. Ich freue mich, dass sich alle Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes auf diese Regelungen verständigen konnten.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gute Nachrichten für alle Lehrkräfte, die mehr arbeiten! Mit der geplanten deutlichen Verbesserung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte und der Einführung eines langfristigen Unterrichtsstundenkontos werden bessere Möglichkeiten für den Ausgleich von zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden geschaffen.

Im Vergleich der Bundesländer rückt Mecklenburg-Vorpommern mit der neuen Vergütungshöhe auf den zweiten Platz vor. Gleichzeitig wird die bisher unübersichtliche Regelung klarer. Im Wettbewerb um die wichtigen Fachkräfte setzt unser Land ein deutliches Zeichen. Ich danke den Gewerkschaften für die konstruktiven Verhandlungen.“

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW MV), Landesvorsitzender Nico Leschinski: „Die Erhöhung der Vergütungssätze war dringend geboten. Die meisten unserer Kolleg:innen wissen um die Notwendigkeit der Mehrarbeit, um in dieser Situation Unterricht abzusichern. Sie wollen ihren Einsatz zu Recht entsprechend gewertschätzt wissen. Dies ist uns jetzt gelungen.

Mit der Erhöhung im Februar bewegen wir uns im Bundesvergleich an der Spitze dieser Vergütung. Das Arbeitszeitkonto verstehen wir als Einstieg in einen Prozess. Ein Anfang ist gemacht und wir werden in Zukunft prüfen, welche Entwicklungsmöglichkeiten es gibt. Die Freude über das jetzige Ergebnis in der Mehrarbeit kann und soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es als Gewerkschaft unser originäres Anliegen ist, eine solche gar nicht erst entstehen zu lassen. Deshalb werden wir jetzt weiter verhandeln, um gerade auch in Zeiten von Personalmangel die Lehrkräfte zuverlässig und dauerhaft zu entlasten.“

Philologenverband (PhV M-V), Landesvorsitzender Mario Steinke: „Wir haben hier eine positive Entwicklung für unsere Lehrkräfte. Das Land zeigt Wertschätzung für geleistete Mehrarbeit und zeigt Lehrkräften auch eine, wenn auch begrenzte, Möglichkeit die Mehrarbeit in Zeit anrechnen zu lassen und diese später auszugleichen.“

Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Hans-Joachim Prakesch (Vorsitzender des Landesverbandes): „Wir begrüßen die Erhöhung der Vergütung für geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte und der Anpassung der Stundensätze an die zukünftige Erhöhung der Tabellenentgelte bzw. der Besoldung. Mit dieser Erhöhung wird der Notwendigkeit der Verrichtung von Mehrarbeit Rechnung getragen und der Leistung der Lehrerinnen und Lehrer Wertschätzung entgegengebracht.

Trotz der deutlichen Erhöhung liegen die Stundensätze für die höheren Erfahrungsstufen unterhalb der Vergütung für geleistete reguläre Arbeit. Hier gibt es noch Entwicklungspotenzial nach oben. Unsere Lehrkräfte leisten seit Jahren eine hohe Anzahl an Mehrarbeitsstunden, deshalb begrüßen wir die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen diese Stunden in ein Arbeitszeitkonto umzuwandeln. Somit kann die Arbeitsleistung mit Freizeit entgolten werden.“

Als nächste Punkte wollen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes über die Senkung der Arbeitsbelastung für Lehrkräfte, über die Reform des Lehrerbildungsgesetzes, über die Reform des Referendariats, über eine Evaluation des Seiteneinstiegs und über eine Prüfung der Folgen einer Absenkung der Unterrichtsverpflichtung entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag sprechen.

Einstieg in den Lehrerberuf

Oldenburg: Wir müssen alles unternehmen, um weitere Lehrkräfte auszubilden und einzustellen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unternimmt weitere Anstrengungen, um mehr Lehrerinnen und Lehrer auszubilden und einzustellen. Der Landtag hat dafür heute in Zweiter Lesung das Lehrerbildungsgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also das Referendariat und die Fort- und Weiterbildung.

„Lehrerinnen und Lehrer werden händeringend gesucht. In nahezu allen Bundesländern sind sie Goldstaub“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allein in Mecklenburg-Vorpommern fehlen in den kommenden Jahren ca. 2.500 Lehrkräfte, die nicht in unserem Land in einem grundlegenden Lehramtsstudium ausgebildet werden. Es ist also offensichtlich, dass wir alles unternehmen müssen, um diese 2.500 Lehrkräfte auszubilden. Dazu braucht es neue Wege, Kreativität und auch etwas Mut“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz sieht im Wesentlichen folgende Neuregelungen vor:

  •  Attraktivitätssteigerung des Referendariates 

Die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren, wird gesetzlich verankert. Die vorgeschriebene Hausarbeit wird zu einer erweiterten Lehrprobe weiterentwickelt, die verbindlich in die Bewertung einfließt. Außerdem können sich Lehramtsabsolventinnen und -absolventen Vordienstzeiten als Vertretungskraft auf die Dauer des Referendariates anrechnen lassen.

  •  Neue Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg 

Zukünftig können Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Berufsabschluss in einem pädagogischen Bereich neben der Ausbildung in einem Unterrichtsfach die Weiterbildung im sozialpädagogischen Bereich absolvieren. Dem Land gelingt somit, die Tätigkeit der Lehrkraft und die der unterstützenden pädagogischen Fachkraft miteinander zu verbinden. Dies trägt dazu bei, die multiprofessionellen Teams zu stärken.

  •  Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung 

Grundständig ausgebildete Lehrkräfte haben künftig die Chance, eine weitere Lehrbefähigung für ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine andere Schulart zu erwerben. Das Land hat in die Gruppe der Lehrkräfte im Seiteneinstieg die Personen aufgenommen, die bereits über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen, aber nicht über ein Referendariat. Diese Beschäftigten hatten bisher nicht die Möglichkeit, eine Ausbildung im Seiteneinstieg zu absolvieren, obwohl sie nach mindestens fünf Jahren erfolgreich ein grundständiges Pädagogikstudium abgeschlossen haben.

„Wir müssen alles versuchen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Lehrkräfte für eine qualitativ hochwertige Bildung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen“, betonte Bildungsministerin Oldenburg. „Dabei darf niemals der hohe Qualitätsanspruch ins Hintertreffen geraten, sondern muss Maßstab aller Änderungen und Neuerungen sein. Dazu haben auch die intensiven Erörterungsstunden mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, der Gewerkschaften, der Schulleitungsvereinigungen und der Elternvertretung beigetragen. Für die konstruktiven Anregungen möchte ich bedanken“, so Oldenburg.

Die Bildungsministerin bedankte sich in der Landtagsdebatte auch bei den Lehrkräften für ihre motivierte und umsichtige Arbeit. „Ob Lehrerinnen und Lehrer grundständig ausgebildet worden sind oder ihren Berufsabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, spielt keine Rolle. Wir brauchen sie alle: den studierten Mathematik- und Physik-Lehrer und die Staatsanwältin, die in der Grundschule ihr Glück gefunden hat“, sagte die Ministerin.

CDU Fake News zur Lehrkräftebildungsreform

Schwerin – Am Mittwoch hat die CDU im Rahmen der Aktuellen Stunde den Teil der geplanten Lehrerbildungsreform kritisiert, der noch nicht dem Parlament vorliegt. Andreas Butzki, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion erklärt hierzu: „Die CDU verbreitet Fake News über ein Gesetz, dass es noch gar nicht gibt. Die CDU versucht mit einer aufwendigen Kampagne bewusst Ängste bei Eltern zu schüren, um Stimmen abzugreifen.

Und dafür ist der CDU anscheinend jedes Mittel recht. Seit Wochen behaupten Peters und Co. fälschlich, dass die Landesregierung plane, das Gymnasium abzuschaffen. Das ist genauso falsch wie die Behauptung, es werde bald einen Einheitslehrer geben. All das ist Quatsch.

Fakt ist: Wir wollen dafür sorgen, dass die Lehramtsstudierenden noch besser ausgebildet werden, sprich mehr Didaktik. Denn was bringt ein Lehrer, der ein Genie in theoretischer Mathematik ist, wenn er den Schülern nicht vernünftig das Einmaleins beibringen kann?

Selbst die CDU gesteht ein, dass das dringend nötig ist, auch wenn sie in der öffentlichen Debatte alles versucht, um unsere Pläne unglaubwürdig zu machen. Dieses Eingeständnis findet sich auch in einem Änderungsantrag, der von der CDU- und der FDP-Fraktion zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes eingegangen ist.

Dabei war es CDU Kultusminister Oswald Wutzke, der nach der Wende dafür sorgte, dass Pädagogik, Didaktik und Methodik im Lehramtsstudium nur noch eine untergeordnete Rolle spielte. Fachwissen war auf einmal alles.

Das hat dazu geführt, dass das Lehramtsstudium in MV aktuell ganz hinten steht, wenn es um den Anteil von Pädagogik am gesamten Lehramtsstudium im Gymnasiallehramt geht –  das müssen wir wieder ändern und das Lehramtstudium wieder besser machen!

Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen

Leitfaden für Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen entwickelt / Oldenburg: Die Schule ist ein geeigneter Ort, um Basiswissen zur Ersten Hilfe zu vermitteln

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Erste-Hilfe-Ausbildung an weiterführenden Schulen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Das Land hat dazu gemeinsam mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen einen Leitfaden entwickelt. Der Leitfaden dient als Handlungsempfehlung, mit dem die Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung in einem zweijährigen Modellvorhaben eigenständig umsetzen können.

Das zweijährige Modellvorhaben soll ab dem kommenden Schuljahr an den ersten 50 Schulen freiwillig eingeführt werden. Die Teilnahme von weiteren Schulen ist möglich. Im Schuljahr 2022/2023 haben 10 Schulen in einem Pilotprojekt nach dem Konzept gearbeitet und überprüft, ob die Module praxistauglich sind.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Überall und bei jeder Gelegenheit, kann es zu Gefahren- oder Notfallsituationen kommen. Erste Hilfe leisten zu können und zu wollen, ist von besonderer Bedeutung. Mit einer unbefangenen Einstellung zum Helfen-Wollen bietet sich die Chance, mehr Verantwortungsgefühl und Zivilcourage für Notfallsituation aufzubauen. Studien belegen, dass bereits Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, adäquate Erste Hilfe bei Erwachsenen zu leisten.

Die Schule ist daher ein geeigneter Ort, um das Basiswissen zur Ersten Hilfe zu vermitteln. Mit dem Leitfaden wollen wir Lehrkräfte dabei unterstützen, wie den Schülerinnen und Schülern die Kompetenzen Erste Hilfe zu leisten vermittelt werden können. Ich danke allen Partnerinnen und Partnern, die an dem Leitfaden mitgewirkt haben.“

Dr. Gernot Rücker, Notarzt an der Universitätsmedizin Rostock: „Nur mit Training in der Schule kann langfristig eine vollständige Flächendeckung bei der Ersten Hilfe in der Bevölkerung erreicht werden, insbesondere in einem touristisch hoch aktiven Bundesland mit langer Küstenlinie.“

Dr. Patricia Bunke, Ärztliche Leiterin des Rettungsdienstes Nordwestmecklenburg: „Im Rettungsdienst erleben wir häufig, dass Menschen versterben, weil niemand Erste Hilfe leistet. Die Unsicherheit und Hemmschwelle sind oft einfach zu groß. Kinder und Jugendliche sind für dieses Thema sehr offen und können die richtigen Maßnahmen schnell erlernen und umsetzen. Das erlebe ich seit Jahren im Reanimationsunterricht, den ich in der Schule in Dorf Mecklenburg durchführe.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung mit einem Leitfaden an Schulen zu implementieren ist ein großartiges Vorhaben, das ich und auch alle anderen Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern sehr gerne unterstützen.“

Um die Schülerinnen und Schüler auszubilden, sind zwei Module von je 90 Minuten als Starterausbildung vorgesehen. Sie können in der Jahrgangsstufe 7 oder 8 altersgerecht und unabhängig von der Schulart rahmenplankonform und unterrichtsbegleitend in den Fächern Biologie und Sport umgesetzt werden. Möglich ist es auch, das Modellvorhaben als Ganztagsangebot oder in einer Projektwoche durchzuführen.

In Modul 1 „Grundlagenwissen“ geht es zum Beispiel darum, eine Notfallsituation zu erfassen, Atmung und Bewusstsein zu prüfen, einen Notruf korrekt durchzuführen, Verletzungen zu erkennen und Wunden zu versorgen. Modul 2 „Wiederbelebung“ gibt als Lernziele die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage und eine Beatmung vor. Der Leitfaden führt die Ziele, die beiden Module und die Grundbedingungen mit den Materialempfehlungen auf und benennt Ansprechpartnerinnen und -partner für Lehrkräfte zur Unterstützung.

Das Thema „Erste Hilfe lernen, können und anwenden“ hatte in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Projekt „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung von 2010 bis 2016 einen besonderen Stellenwert.

In diesem Zeitraum wurden in 278 allgemein bildenden Schulen etwa 300 Lehrkräfte und ca. 54.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Danach haben Lehrerinnen und Lehrer in eigener Verantwortung mit den noch vorhandenen Lehr-, Übungs- und Verbrauchsmaterialien Projekte zur Wiederbelebung an den Schulen umgesetzt. Mittlerweile sind ca. 75.000 Schülerinnen und Schüler in der Ersten Hilfe und in der Wiederbelebung ausgebildet. Mit dem neuen Konzept und dem Leitfaden für die Erste-Hilfe-Ausbildung setzt die Landesregierung hier an.

Landesjugendsportspiele eröffnet

Neubrandenburg – „Die Landesjugendsportspiele sind ein Höhepunkt des Sportjahres in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Sportministerin Stefanie Drese zum Auftakt des sportlichen Großereignisses in Neubrandenburg. Drese eröffnete am Sonnabendvormittag die 16. Jugendsportspiele des Landes.

Die Ministerin hob die hohe Bedeutung des Sports für Mecklenburg-Vorpommern hervor. „Bewegung und Sport bedeuten Lebensqualität, Wohlbefinden und Gesundheit. Sie machen Freude, halten fit und tragen zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung bei“, sagte Drese. Der Sport bringe darüber hinaus viele tausende Menschen in unserem Bundesland jeden Tag zusammen. „Und das ist gerade in solch politisch und wirtschaftlich unruhigen Zeiten wie aktuell sehr wichtig und unverzichtbar“, so Drese.

Sport im Verein und in selbstorganisierten Gruppen stärke das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen und damit die Gesellschaft als Ganzes. Drese: „Das Ehrenamt trägt dazu ganz wesentlich bei und ist für den Sportbetrieb unersetzlich. Dies wird auch an diesem Wochenende hier in Neubrandenburg sichtbar.“

Rund 1.500 Kinder und Jugendliche sowie zahlreiche ehrenamtliche Kampf- und Schiedsrichter sowie Helferinnen und Helfer kommen an diesem Wochenende in Neubrandenburg zusammen, um sich in 31 Sportarten bei den Jugendsportspielen des Landes im sportlichen Wettstreit zu messen.

Es sei toll zu sehen, wie sich das Bedürfnis nach Sport und Bewegung im Verein in unserem Land derzeit entwickelt, so Drese. Dies zeige sich in der Mitgliederstatistik des LSB mit fast 30.000 neuen Mitgliedern allein in den letzten zwei Jahren. „Besonders erfreulich dabei ist, dass der größte Teil davon Kinder und Jugendliche ist. Ich bin gespannt, wann der LSB bei aktuell rund 290.000 Mitgliedern die 300.000 Marke knackt“, sagte Drese.

Für diesen Prozess spielen nach Angabe der Ministerin gerade die Jugendsportspiele des Landes eine sehr wichtige Rolle. Die Landesjugendsportspiele präsentieren den Sport in seiner ganzen Vielfalt: traditionell, modern, neuen Trends entsprechend und mit Mitmachangeboten Interesse weckend.

Drese dankte der Stadt Neubrandenburg, dem Landessportbund und seinen Fachverbänden, dem Kreissportbund Mecklenburgische Seenplatte und seinen Sportvereinen, der Sportjugend MV und den Partnern aus der Wirtschaft für das beispielhafte Engagement, die die Ausrichtung der Landesjugendsportspiele erst ermöglichen.

Außenstationen am Königsstuhl eröffnet

Zum 20-jährigen Jubiläum des Nationalpark-Zentrums waren die neu eröffneten Angebote das schönste Geschenk

Insel Rügen – Ein buntes Sommerfest sollte es werden, wenn das Nationalpark-Zentrum KÖNIGSSTUHL seinen 20. Geburtstag feiert. Der Wettergott war auf der Seite des Königsstuhl-Teams als etwa hundert geladene Partner und Freunde des Hauses gemeinsam mit der 5. Klasse der Regionalen Schule Sassnitz und Reinhard Meyer, dem Wirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, das neue Freiluft-Klassenzimmer sowie zwölf weitere Entdeckerstationen im Außengelände am Samstag eröffneten.

Nachdem der Skywalk Königsstuhl im letzten Jahr neu eröffnet und die Ausstellung im Haus modernisiert wurde, war im Nationalpark-Zentrum noch lange nicht an das Ende der Bauarbeiten zu denken. Ganz im Gegenteil: Vor einem Jahr konnten endlich die Erneuerungen im Außengelände beginnen. Bereits seit 2017 wurden die Erweiterungen im Innen- und Außenbereich geplant und anschließend in die Umsetzung gebracht.

Konzeptionell begleitet wurde das Team am Königsstuhl von der Impuls Design GmbH aus Erlangen, die bereits bei der Ausstellungsgestaltung vor 20 Jahren beteiligt waren. Nicht ohne Stolz blickte Mark Ehlers, Geschäftsführer des Besucherzentrums, vor seinen Geburtstagsgästen zurück: „Seit zwei Jahrzehnten betreiben wir eines der bedeutendsten Nationalparkzentren in Deutschland.

Mit großer Freude können wir nun unseren Gästen die Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre präsentieren, mit welchen wir den Grundstein für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft gelegt haben. Insbesondere mit dem Freiluft-Klassenzimmer und den neuen Entdeckerstationen im Außenbereich wurden neue Möglichkeiten für die Umweltbildungsarbeit im Nationalpark geschaffen.“

Diese neuen Möglichkeiten erfuhren von Stefanie Lemcke, der neuen Umweltbildungsleiterin am Königsstuhl, gleich mehrere Premieren. Die geladenen Gäste stellten sich im neuen Freiluft-Klassenzimmer beim beliebten Wissensquiz „1, 2 oder 3“ kniffeligen Fragen zum berühmtesten Ort an der Rügener Kreideküste.

Anschließend ging es für die Sassnitzer Schülerinnen und Schüler auf eine spannende Rallye entlang der neuen Entdeckerstationen und starteten das Freiluft-Forschen für alle. Diese neuen Angebote sind ab jetzt Teil des Sommerferienprogramms. Auch Wirtschaftsminister Reinhard Meyer ließ sich die neuen Stationen im Außengelände zeigen.

„Mit der Eröffnung der neuen Außenanlage setzen wir ein klares Zeichen für das Engagement, die reichhaltigen Naturschätze für zukünftige Generationen zu bewahren und gleichzeitig den Zugang für alle Menschen zu erleichtern, die die Wunder der Natur erleben und genießen möchten. In diesem Sinne ist die neue Außenanlage ein Vorbild für nachhaltigen Tourismus. Hier wird deutlich, dass es möglich ist, touristische Angebote zu schaffen, die sowohl die Bedürfnisse der Besucher, als auch den Schutz der Natur berücksichtigen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Spätestens seit der Inbetriebnahme des Skywalk und der Innenausstellung im letzten Jahr ist eine neue Ära am Königsstuhl eingeläutet worden. Das Finale folgt nun, indem die 2.000 qm große Ausstellung im Innenbereich um die Outdoor-Ausstellung bereichert wurde, die sich über das gesamte Außengelände auf 28.000 qm erstreckt.

Auch in puncto Barrierefreiheit wurde sich weiterentwickelt. Neben einem Blindenleitsystem im Innen- wie im Außenbereich wurden auch die Ausstellungen für blinde sowie gehörlose und kognitiv eingeschränkte Menschen zugänglich gemacht. Die Bemühungen wurden mit einer Zertifizierung für „Reisen für alle“ belohnt – als erste und bisher einzige Einrichtung im Bundesland gelang dies in allen sieben Kategorien. „Unser Haus soll ein Ort für alle sein.

Dazu gehört neben der Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, Familien und Senioren auch die Mehrsprachigkeit unserer Angebote“, berichtet Geschäftsführer Mark Ehlers. Auch die energetische Optimierung auf dem Weg zu einem klimaneutralen Haus stand im Fokus der Arbeiten der vergangenen Jahre. Die Ergebnisse dazu können an einer eigenen Entdeckerstation erkundet werden.

Insgesamt rund 2.000 große und kleine Nationalparkbesucher kamen an diesem besonderen Festtag zum Königsstuhl und genossen bei Live-Musik von CAMP aus Stralsund und einem Geburtstagsständchen des Schulchors der Regionalen Schule Sassnitz das Geburtstagsfest. Sie ließen es sich nicht nehmen, die neuen Stationen zu erobern. Und so wurde am Kreidekarst kräftig mit Wasser experimentiert, Wettläufe mit dem Kreidekliff unternommen oder Gesprächen zwischen jungen und alten Buchen gelauscht. „Das ist das schönste Geschenk heute“, so Mark Ehlers, „wenn die entwickelten Ideen mit Leben erfüllt werden und Freude beim Entdecken bereiten.“

Bundesrat billigt BAföG-Reform

Berlin – Die vom Bundestag beschlossene 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) hat am 5. Juli 2024 den Bundesrat passiert.

Das Gesetz erhöht den monatlichen Grundbedarf von 452 Euro auf 475 Euro. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen, sollen 380 Euro statt bisher 360 Euro pro Monat für die Miete erhalten. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst.

Zu den im Gesetz enthaltenen Neuerungen gehört zudem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester gefördert zu werden. Ebenso soll die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung verlängert werden.

Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien erhalten mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro einen weiteren Anreiz zur Aufnahme eines Studiums. Außerdem passt das Gesetz den Freibetrag für eigenes Einkommen so an, dass Studierende und Auszubildende ohne Anrechnung auf ihre Förderung bis zum Umfang eines Minijobs nebenbei arbeiten können.

Schließlich enthält das Gesetz Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten. Es ändert das Vorausleistungsverfahren, Anrechnungsregelungen für Geschwistereinkommen und vereinfacht Anpassungen von Formblättern der BAföG-Anträge.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei zukünftigen Änderungen des Gesetzes die Länder ausreichend einzubinden und zu informieren, da diese zur Umsetzung des Gesetzes verpflichtet seien und ein enger Austausch über die Umsetzungsmöglichkeiten und des realen Aufwands der Verwaltung unerlässlich sei.

Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, die Änderungen am Dritten Buch Sozialgesetzbuch am 1. August 2024.

Kindertagesförderung in M-V

Regelungen ermöglichen zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher bei besonderen sozialen Herausforderungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Chancengerechtigkeit von Anfang an. Das Kindertagesförderungsgesetz sieht Sonderregelungen zur Unterstützung von Kindertagesstätten vor, die vor allem Kinder aus benachteiligten Familien betreuen. In diesem Fall können zum Beispiel mehr Fachkräfte in den Gruppen eingesetzt werden.

„Zur Umsetzung dieser neuen Regelung werden zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas eingestellt. Darüberhinaus wächst in den kommenden Jahren durch weitere Qualitätsverbesserungen der Fachkräfte-Bedarf deutlich“, sagte Ministerin Simone Oldenburg und verwies dabei auf die aktuelle Ausbildungsplatzplanung. „Wir bilden bedarfsgerecht aus. Jährlich werden über 500 Personen in pädagogischen Berufen ausgebildet. Dem gegenüber steht ca. die gleiche Anzahl benötigter Fachkräfte im Land.“

Laut einer aktuellen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ist die Situation in deutschen Kitas, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien betreuen, geprägt von Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteilen. Mit Blick auf die Ergebnisse erklärte Ministerin Oldenburg: „Die Ergebnisse verdeutlichen, dass unser Weg in der Kindertagesförderung richtig ist, denn in unserem Land erhält jedes Kind einen Platz in einer Kita und somit ist sie richtiger Weise für alle Kinder zugänglich.“

„Als familienfreundliches Bundesland sind wir Spitzenreiter bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen, bei den Kita-Öffnungszeiten und der Bereitstellung flexibler Betreuungszeiten. Hinzu kommt die im Jahr 2020 eingeführte Beitragsfreiheit: Ob in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege bezahlen Eltern in Mecklenburg-Vorpommern keine Gebühren mehr. Von den Regelungen zur kompletten Beitragsfreiheit profitieren alle Mütter und Väter, aber jene mit geringem Einkommen überproportional. Beitragsfreie Bildung von Anfang an hilft, die Benachteiligungen zu überwinden. Auch in den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen“, so die Ministerin.

Das Kindertagesförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht, Ungleichheiten besser zu regulieren. Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern aus benachteiligten Familien profitieren von zusätzlichem Personal, wenn z. B. ein überdurchschnittlicher Anteil an Fällen der Übernahme der Verpflegungskosten vorliegt, ein überdurchschnittlicher Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen zu verzeichnen ist oder ein überdurchschnittlicher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund vorliegt. Diese Punkte wurden im vierten Kindertagesförderungsänderungsgesetz, welches am 24. Mai 2024 in Kraft getreten ist, konkretisiert.