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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Rennboliden an der Hochschule Stralsund

Schulte: Beispiel für den interdisziplinären Transfer von Wissenschaft in die Praxis

Stralsund – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich am Donnerstag (03.08.) über das Baltic-Racing-Team an der Hochschule Stralsund informiert. „Das große Engagement der Studierenden an der Hochschule Stralsund ist ein herausragendes Beispiel für den interdisziplinären Transfer von Wissenschaft in die Praxis. Hier wird Forschung, Entwicklung und Innovation gelebt – und gleichzeitig attraktive Werbung für den Hochschulstandort Stralsund gemacht.

Das sind die künftigen Fachkräfte, die wir für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern dringend benötigen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Hochschule Stralsund betreut insgesamt drei Teams auf ihrem Campus – das „Baltic Racing“ Team mit dem Vorhaben „Technische Umsetzung eines elektrischen Antriebsstrangkonzeptes“, das „ThaiGer-H2 Racing“ Team mit dem Vorhaben „Förderung der Forschung im Bereich der wasserstoffelektrischen Mobilität“ und das „MariTeam Racing“ Team mit einem Rennmotorrad. Das „Baltic Racing“ Team besteht aus etwa 75 Studierenden, die jährlich einen Rennboliden konstruieren und bauen, um damit bei den „Formula Student Events“ in Europa zu starten.

Die „Formula Student Germany“ (FSG) ist ein internationaler Konstruktionswettbewerb für Studierende, der seit 2006 jährlich vom Formula Student Germany e. V. unter der Schirmherrschaft des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. ausgerichtet wird. Jedes Jahr im Spätsommer treffen sich die Studierendengruppen am Hockenheimring, um die selbstkonstruierten Rennwagen miteinander zu vergleichen. Vorgesehen ist, dass das Fahrzeug „TY22“ der Hochschule Stralsund ab dem 14. August 2023 auf dem Hockenheimring im Wettbewerb gegen andere Fahrzeuge antreten wird.

Das „ThaiGer-H2-Racing“ Team existiert seit dem Jahr 2007 an der Hochschule Stralsund. Zunächst als thailändisch-deutsche Kooperation (Thai-Ger) gestartet, treffen sich nun 30 Studierende aller Fakultäten der Hochschule Stralsund regelmäßig, um gemeinsam den Rennwagen weiter zu optimieren. Seit dem ersten Exemplar im Jahr 2008 sind mittlerweile sieben Rennwagen in der Kategorie Prototyp gebaut und kontinuierlich optimiert worden.

„Wichtig ist, noch mehr junge Menschen durch eigenes Ausprobieren von Technik zu begeistern. Gerade in den naturwissenschaftlich-technischen Berufen müssen wir intensiv um Nachwuchs werben, um Fachkräfte zu gewinnen. Die wirtschaftliche Entwicklung wird durch die fortschrittliche Technik und intensive Forschung weiter vorangetrieben“, sagte Schulte.

Das Wirtschaftsministerium hat die beiden Vorhaben unterstützt: Das „Baltic Racing“ Team in Höhe von 64.000 Euro aus Landesmitteln; das „ThaiGer-H2 Racing“ Team zur „Förderung der Forschung im Bereich der wasserstoffelektrischen Mobilität“ aus Mitteln des Strategiefonds des Landes in Höhe von 15.000 Euro.

Konzept zur Beruflichen Orientierung geplant

Oldenburg: Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern ausbauen

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig noch gezielter den Beruf anstreben, der am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land überarbeitet dafür das Konzept zur Beruflichen Orientierung. Es soll zum Schuljahr 2024/2025 in Kraft treten und umgesetzt werden. Die Landesregierung und die Sozialpartnerinnen und Sozialpartner hatten sich im Zukunftsbündnis darauf verständigt, die Berufliche Orientierung an den Schulen weiterzuentwickeln.

„Die Berufliche Orientierung ist mit vielen Angeboten schon heute an den Schulen fest verankert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Bei der Weiterentwicklung geht es im Kern darum, dass der Übergang von der Schule in den Beruf noch besser gelingt. Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie zielgerichtet einen Beruf anstreben können. Wichtig ist dabei auch, dass Jugendliche nicht für den Arbeitsmarkt verloren gehen“, betonte Oldenburg.

Bereits in der Kita und in der Primarstufe soll die Berufliche Orientierung beginnen. Dabei stehen zu Beginn das Vorstellen verschiedener Berufe und die Förderung des naturwissenschaftlich-forschenden Entdeckens im Mittelpunkt. In der Sekundarstufe schließen sich Angebote wie 25 Tage für Praktika an – so viel wie in keinem anderen Bundesland. Hinzu kommen Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen, Unternehmenspatenschaften und orientierende Angebote im Rahmen der Ganztagsschule.

„Wir schaffen eine Berufliche Orientierung mit vielen Neuerungen und praktischen Angeboten“, erläuterte die Bildungsministerin. „Seit anderthalb Jahren arbeiten wir mit den Partnerinnen und Partnern des Zukunftsbündnisses an der Umsetzung. Sie konnten ihre Ideen einbringen, Ansprüche und Erwartungen formulieren. Ziel ist eine Berufliche Orientierung von der Kita bis zum Abitur. Zu einer soliden Berufsausbildung gehört die Verbesserung der Kernkompetenzen durch zusätzlichen Deutsch- und Mathematikunterricht“, so Oldenburg.

Das Land legt ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf, um die grundlegenden Fähigkeiten aller Kinder zu verbessern. Ab dem Schuljahr 2024/2025 soll in allen Grundschulen ein flächendeckendes Leseband eingeführt werden. An drei bis fünf Tagen sind Lautlesetrainings in der Schule vorgesehen. Dafür sind pro Tag 20 Minuten der Unterrichtszeit fest eingeplant – unabhängig vom zu unterrichtenden Fach. Um die basalen Kompetenzen noch stärker zu fördern, werden die Rahmenpläne der Grundschule überarbeitet. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird in der Grundschule die Stundenzahl für die Fächer Deutsch und Mathematik erhöht.

Altersanrechnungsstunden kommen früher

Oldenburg: Wir reduzieren die Belastung für unsere älteren Lehrkräfte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gewährt Lehrkräften Altersanrechnungsstunden früher. Lehrerinnen und Lehrer erhalten die Anrechnungsstunden bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt.

Das sieht die geänderte Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung vor, die das Kabinett am Vormittag beschlossen hat. Bislang standen die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung und damit für viele von ihnen viel später.

„Wir reduzieren die Belastung für unsere älteren Lehrkräfte, weil sie weniger unterrichten“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit der Regelung, die ab dem neuen Schuljahr gilt, kommen wir dem berechtigten Wunsch vieler Lehrerinnen und Lehrer nach. Ich hoffe, dass diese Altersanrechnungsstunden eine entlastende Wirkung haben und dass wir dadurch die Lehrkräfte im Schuldienst halten können. Wir sind auf die erfahrenen Lehrerinnen und Lehrer genauso angewiesen wie auf die jungen Lehrkräfte.

Das gilt insbesondere in der derzeitigen angespannten Personalsituation, weil in allen Bundesländern Lehrkräfte fehlen. Die geänderte Landesverordnung schafft jetzt die rechtliche Verbindlichkeit für die Entlastung“, so Oldenburg.

Laut Landesverordnung erhalten Lehrkräfte ab 57 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr.

Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet. Altersanrechnungsstunden sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die es in keiner anderen Berufsgruppe gibt. Durch die neue Regelung entsteht ein Mehrbedarf von 45 Stellen. Das Land stellt dafür 3,8 Millionen Euro bereit.

Hochrechnungen zufolge erhalten zum 1. Februar 2024 etwa 4.600 Lehrkräfte insgesamt Altersanrechnungsstunden, knapp 1.000 Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt die früher gewährten Altersanrechnungsstunden. Darunter sind etwa 260 Personen, die 57 Jahre alt sind.

Angehende Lehrkräfte starten zum Schulbeginn

Oldenburg: Zum Schuljahresbeginn den angehenden Lehrkräften einen guten Start

Schwerin – Am Dienstag, den 1. August 2023, begrüßt Mecklenburg-Vorpommern 81 angehende Lehrerinnen und Lehrer bei einer Festveranstaltung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin. Sie treten ihren Vorbereitungsdienst an den staatlichen Schulen an.

Von den 81 Referendarinnen und Referendaren beginnen 20 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, 15 das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und sechs das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. Hinzu kommen 18 Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Regionalen Schulen und 22 für das Lehramt an Gymnasien. 78 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihre Erste Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Ich freue mich ganz besonders über den zahlreichen Nachwuchs in der Sonderpädagogik. Aber nicht nur sie, sondern jede einzelne Lehrkraft wird an unseren Schulen dringend gebraucht und gern ausgebildet. Ich wünsche Ihnen einen guten Start und eine tolle, arbeits- und erlebnisreiche Zeit“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Leider verzeichnen wir insgesamt leicht sinkende Zahlen über die vier Dienstantrittstermine hinweg, weil nicht ausreichend Lehramtsstudierende ihr Studium beenden. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium an einem neuen Lehrerbildungsgesetz und an kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der ersten Phase der Lehramtsausbildung. Gleichzeitig arbeitet das BM an einer Verbesserung der zweiten Phase“, stellt Oldenburg in Aussicht. „Um weitere Lehrkräfte zu gewinnen, werden wir das Referendariat neu ausrichten. Es soll neu strukturiert, praxisnäher und bedarfsorientierter sein.“

Zum 1. August wird die „Doppelqualifikation“ angeboten. Diese besondere Form der Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern eröffnet weitere Chancen im Schuldienst des Landes. „Mit der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis für eine weitere Schulart können die Nachwuchslehrkräfte ihre Einsatzmöglichkeiten verbessern – und schauen in der Ausbildung über ihren Tellerrand hinaus“, erläutert die Bildungsministerin. Der Vorbereitungsdienst mit Doppelqualifikation dauert 24 Monate, der reguläre Vorbereitungsdienst 18 Monate.

Vier Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Regionalen Schulen wollen ab 1. August 2023 neben dem Zweiten Staatsexamen für das von ihnen studierte Lehramt die zusätzliche Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen erwerben. Neun Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Gymnasien erwerben neben dem Zweiten Staatsexamen eine zusätzliche Unterrichtserlaubnis für die Tätigkeit an Grundschulen und weitere 13 die für Regionale Schulen.

Nach Abschluss des Lehramtsstudiums müssen Absolventinnen und Absolventen nicht lange auf den nächsten Bewerbungsdurchgang warten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern stellt Mecklenburg-Vorpommern viermal im Jahr Referendarinnen und Referendare an den Schulen ein. Für die nächsten Einstellungstermine gelten folgende Bewerbungsfristen:

  1. Oktober 2023:         am 05.06.2023 abgelaufen
  2. Februar 2024:         18.09.2023 – 09.10.2023
  3. April 2024:              20.11.2023 – 11.12.2023
  4. August 2024:          18.03.2024 – 08.04.2024

„Wenn wir die Attraktivität der Ausbildung und unserer Schulen erhöhen, können die Referendarinnen und Referendare dank der Übernahmegarantie des Landes gleich hierbleiben und ohne ein neues Bewerbungsverfahren direkt in den Lehrerberuf einsteigen“, betonte Oldenburg.

Unterrichtsversorgung stärken, Qualität sichern

Oldenburg: Beratersystem wird angepasst

Schwerin – Das Bildungsministerium hat mit seinem Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) ein Berater- und Unterstützungssystem entwickelt, um die Qualität der schulischen Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln. Dieses System muss angesichts der aktuellen Erfordernisse neu strukturiert und optimiert werden.

„Priorität hat eindeutig die Unterrichtsversorgung. Sie ist für die Landesregierung ganz klar Maßstab des Handelns“, stellt Bildungsministerin Simone Oldenburg klar. „Wenn wir versuchen, im Land mehr Lehrkräfte zu gewinnen, müssen wir auch das Potenzial im Institut heben. Allerdings müssen wir das eine tun, ohne das andere zu lassen: Wir brauchen weiterhin das Unterstützungs- und Beratersystem für unsere Schulen, aber müssen dennoch an das IQ M-V abgeordnete und versetzte Lehrkräfte vermehrt in den Unterricht zurückbringen.“

Angesichts des hohen Lehrkräftebedarfs, der Arbeitsbelastung und der neuen Herausforderungen sollen das Beratersystem für die Schulen und die Begleitung der praktischen Lehrkräfteausbildung optimiert werden. Ziel ist es, bestehende Synergiepotenziale zu erschließen, um gleichzeitig ein leistungsfähiges Unterstützungssystem zu erhalten und die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Mehr abgeordnete und versetzte Lehrkräfte sollen ihre Erfahrungen wieder in den Unterricht einbringen.

„Wir können nur Unterricht entwickeln, wenn wir das mit erfahrenen Lehrkräften tun. Das heißt, es werden weiterhin immer ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer notwendig sein, zum Beispiel für die Ausbildung der Nachwuchslehrkräfte im Referendariat und im Seiteneinstieg, für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, zur Erarbeitung von Rahmenplänen und zentralen Abschlussprüfungen, zur Entwicklung von Schulversuchen und für die Fort- und Weiterbildung“, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg. Diese Aufgaben erfolgen in Form von Abordnungen mit klar definiertem Umfang und Zeitraum.

Derzeit sind 76 ausgebildete Lehrkräfte an das Bildungsministerium abgeordnet, davon allerdings 22 in einem nur geringfügigen Umfang von 1 bis 5 Lehrerwochenstunden (LWS), weitere 21 mit 6 bis 10 LWS. Von den 267 ans IQ M-V abgeordneten Personen sind 180 mit 1 bis 5 LWS tätig.

Insgesamt waren am 1. Juni 2023 Lehrkräfte im Umfang von 130,1 Vollzeitäquivalenten am Ministerium, im IQ M-V, an den Staatlichen Schulämtern oder sonstigen nachgeordneten Landesbehörden tätig – rechnerisch ca. 1 Prozent aller Lehrkräfte.

Das IQ M-V ist im Bildungsministerium, der obersten Schulbehörde des Landes, Teil der Abteilung „Lehrkräftebildung und Digitalisierung“. Die Staatlichen Schulämter sind als untere Landesbehörden für die allgemein bildenden Schulen zuständig. Sie sind die Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen. Die Schulrätinnen und Schulräte für die beruflichen Schulen haben ihren Sitz im Bildungsministerium.

Deutsch-Französisches Jugendwerk

Dahlemann: Engere Kooperation des Landes mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann und der deutsche Generalsekretär des Deutsch-Französischen Jugendwerks Tobias Bütow haben gestern bei einem Treffen in der Schweriner Staatskanzlei eine engere Zusammenarbeit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und dem Deutsch-Französischen Jugendwerk vereinbart. So startet eine erste digitale Schulpartnerschaft zum neuen Schuljahr zwischen der Grundschule „Nordlichter“ in Schwerin und dem Collège Saint Martin in Rennes, der Hauptstadt der Bretagne. Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) unterstützt das Projekt mit 16.000 Euro.

„Ich begrüße die erste digitale Schulpartnerschaft zwischen Frankreich und Mecklenburg-Vorpommern und bin sicher, dass sie dazu beitragen wird, junge Menschen für Frankreich zu begeistern. Gleichzeitig danke ich allen Lehrerinnen und Lehrern im Land, die diese Begegnungen organisieren. Diese Partnerschaften leisten einen entscheidenden Beitrag zum besseren Verständnis und zum friedlichen Zusammenleben von Jugendlichen aus unterschiedlichen Ländern“, erklärte Dahlemann. Außerdem sei Frankreich einer der wichtigsten Außenhandelspartner des Landes.

„Frankreich ist unser 6. wichtigster Außenhandelspartner mit einem Jahresvolumen in 2022 von über 1,1 Mrd Euro Warenaustausch. MV-Unternehmen exportieren nach Frankreich vor allem Geräte zur Elektrizitätserzeugung und -verteilung, Sperrholz, Span- und Faserplatten, Furnierblätter und Kaffee. Aus Frankreich importiert werden vor allem Chemische Enderzeugnisse und Chemische Halbwaren sowie Bleche aus Eisen und Stahl“, so Dahlemann weiter.

„Für junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist es eine sehr gute Nachricht, dass die Zusammenarbeit mit dem DFJW intensiviert wird. Eine deutsch-französische Jugendbegegnung ist eine einzigartige Chance für jeden jungen Menschen. Schon ein mehrtägiger Austausch in einem anderen Land prägt Biographien, Bildungswege und Berufseinstiege. Dafür muss man kein Französisch können! Wir bauen auf langjährig bestehende Städtepartnerschaften und wichtige Vorarbeiten des Landesjugendrings Mecklenburg-Vorpommern auf. Insbesondere nach der Pandemie ist es wichtiger denn je, dass junge Menschen wieder mehr Europa erleben. Schul- und Jugendaustausch ist Friedens- und Zukunftsarbeit,“ sagt Bütow.

Das DFJW unterstützt den Jugendaustausch zwischen Deutschland und Frankreich und hat zwischen 2018 und 2021 Projekte von und mit Mecklenburg-Vorpommern mit 400.828 Euro gefördert. Gemeinsam mit dem Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern Hierzu sind mehrere französisch-deutsche Austauschprojekte geplant, u.a. mit dem Verband für Behinderten und Rehabilitationssport M-V zum Thema: Rund um die Paralympische Spiele – Sport und Inklusion.

Seit 2020 besteht beim DFJW außerdem der Deutsch-Französische Bürgerfonds, der in diesem Jahr fünf Projekte zwischen Frankreich und Mecklenburg-Vorpommern fördert – u.a. den sportlichen Austausch zwischen dem SV Turbine Neubrandenburg und der Partnerstadt Nevers und die künstlerische Städtepartnerschaft zwischen Schwaan und Barbizon. Hier werden Kunstwerke in der Kunstmühle Schwaan gezeigt und anschließend in der kleinen Stadt Barbizon südlich von Paris, der sogenannten „Mutter aller Künstlerkolonien“.

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisation im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit mit Standorten in Paris und Berlin. Die Gründung des DFJW geht auf den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, den „Élysée-Vertrag“, von 1963 zurück. Aufgabe des DFJW ist es, die Verbindungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Frankreich auszubauen und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen.

Seit 1963 hat das DFJW mehr als 9,5 Millionen jungen Menschen die Teilnahme an mehr als 382.000 Austauschprogrammen ermöglicht. Das DFJW fördert jedes Jahr 8.000 Begegnungen (4.700 Gruppenaustausch- und 3.300 Individualaustauschprogramme), an denen etwa 190.000 Jugendliche, davon ca. 21% Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, teilnehmen.

Zeugnisse für Referendarinnen und Referendare

Oldenburg: Glückwunsch und Dank

Schwerin – 110 Referendarinnen und Referendare für den Schuldienst erhalten am Montag, 31. Juli 2023 ihre Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung. Von ihnen haben acht das Lehramt für Sonderpädagogik, 26 das Lehramt an Grundschulen, 16 das Lehramt an Regionalen Schulen, 51 das Lehramt an Gymnasien und neun das Lehramt an beruflichen Schulen erworben.

„Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Bestehen der Zweiten Staatsprüfung und damit zum Abschluss Ihrer praktischen Ausbildung,“ gratuliert Bildungsministerin Simone Oldenburg den Nachwuchslehrkräften. „Jetzt folgt ein wichtiger Lebensabschnitt für Sie, für uns: Ihr Einstieg in das Berufsleben als Lehrerin oder Lehrer. Diese ‚dritte Phase‛ der Lehrerbildung bedeutet ein lebenslanges Weiterlernen. Für das Meistern aller zukünftigen Herausforderungen und das Herausbilden Ihrer Lehrerpersönlichkeit wünsche ich Ihnen von Herzen viel Erfolg und Freude. Vielen Dank für Ihr Engagement – und das Ihrer Ausbilderinnen und Ausbilder.“

Bei einer Festveranstaltung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin begehen rund 60 der neuen Lehrkräfte zusammen mit ihren Familienmitgliedern und dem Bildungsministerium dieses besondere Ereignis. Zeugnisse, Blumen und kleine Präsente überreicht Dr. Uwe Viole, Leiter der Abteilung Lehrkräftebildung und Digitalisierung des Ministeriums, zu der u.a. das Institut für Qualitätsentwicklung gehört. Das IQ M-V ist für die Organisation und inhaltliche Gestaltung des Referendariats verantwortlich.

Von den 107 Absolventinnen und Absolventen, die an öffentlichen Schulen ausgebildet wurden, werden 57 ohne ein erneutes Bewerbungsverfahren direkt in den Schuldienst übernommen. Weitere 25 starten ebenfalls nahtlos zum 1. August 2023 unbefristet in den Schuldienst des Landes.

„Ich freue mich, dass sich schon jetzt fast 80% dieses Abschlussjahrgangs dafür entschieden haben, an unseren Schulen und in Mecklenburg-Vorpommern zu bleiben“, sagte die Bildungsministerin. „Das spricht für den Erfolg unserer Übernahmegarantie. Aber vor allem zeigt es, dass die Ausbildungsschulen und unser Land als Arbeitgeber die Referendarinnen und Referendare überzeugen konnten“, betonte Oldenburg. „Wir konnten an allen Schularten aus diesem Ausbildungsjahrgang Zuwachs gewinnen. Aber wir werden weiter daran arbeiten, mehr Lehrkräfte von uns zu überzeugen.“

22 der Absolventinnen und Absolventen starten zum 1. August 2023 als Lehrkräfte an einer Grundschule, 21 an einem Gymnasium, 14 an einer Gesamtschule, elf an einer Förderschule, acht an einer Regionalen Schule und sechs an beruflichen Schulen.

Land will Schulabsentismus besser vorbeugen

Oldenburg: Weniger Bürokratie, kürzeres Verfahren, mehr Hilfe für die Schulen

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet die Regelungen zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen. Im Schuljahr 2021/2022 gab es 403 Verstöße gegen die Schulpflicht, im Schuljahr 2022/2023 waren es 386.

Ministerin Simone Oldenburg hat schon zum Ende des Jahres 2022 veranlasst, das Verfahren im Umgang mit Schulabsentismus deutlich zu entschlacken: Das Verfahren ist eingekürzt, Berichtspflichten an die zuständige Schulbehörde wurden deutlich reduziert und erfolgen – ebenso wie die Einleitung von Bußgeldverfahren – nach dem 10. Fehltag. Nach dem 10. Fehltag hat auch eine Helferkonferenz unter Beteiligung der zuständigen Schulbehörde stattzufinden.

Zuvor trifft die einzelne Schule erzieherische bzw. Ordnungsmaßnahmen. Die Schulen erhalten zudem mehr Unterstützung durch das neue Kommunikations- und Beratungssystem für Eltern und Schule (KuBES), das seit dem letzten Schuljahr seine Arbeit am IQ M-V und an den vier Schulämtern aufgenommen hat.

„Die Ursachen für Schulabsentismus sind äußerst unterschiedlich. Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler passgenaue Unterstützung erhalten, aber die Lehrkräfte nicht weiterhin mit überbordenden Meldepflichten belastet werden“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weniger Bürokratie, kurze und effiziente Wege sollen helfen, Schulabsentismus in jedem Einzelfall möglichst früh zu beenden. Prävention erhält eine entscheidende Rolle.“

Zudem wird der Handlungsleitfaden für Schulen gegen Schulabsentismus von 2017 bis zum Schuljahr 2024/2025 grundlegend überarbeitet. Hierbei werden insbesondere die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt. Die Übersichtlichkeit soll erhöht, Mustervorlagen aktualisiert und zusammengefasst sowie offene Fragen zu Attesten und der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe geklärt werden.

Ziel ist es, einen deutlich schlankeren Leitfaden zu entwickeln, der auf frühzeitige Zusammenarbeit verschiedener Fachkräfte innerhalb und außerhalb der  Schule setzt, ein gutes Unterstützungssystem bereitstellt und die Lehrkräfte entlastet.