Menü Schließen

Kategorie: Bundestag/Regierung

Umsetzung der Novemberhilfe konkretisiert

Schwerin – Der Bund hat die Fördergrundsätze zur Umsetzung der Novemberhilfe für betroffene Unternehmen konkretisiert. Zuvor hatten die Wirtschaftsminister der Bundesländer in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Nachbesserungsvorschläge eingebracht. „Der Bund hat den Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen. Die Novemberhilfe gilt für das gesamte Beherbergungsgewerbe und nicht nur für Hotels. Beispielsweise können nun auch Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze sowie Jugendherbergen Unterstützung durch die Novemberhilfe bekommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

„Den Vorschlag unseres Landes zur Verschlankung von Verfahren hat der Bund teilweise aufgegriffen. Nicht aufgegriffen hat der Bund die gemeinsame Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz, auch den vom teilweisen Lockdown indirekt betroffenen Unternehmen umfänglich unter die Arme zu greifen. Wir haben in unserem Bundesland viel mehr vom teilweisen Lockdown indirekt betroffene Unternehmen, als es der Bund uns zugesteht. Das bedauere ich sehr, und hoffe, dass es in dieser so wichtigen Frage zum Einlenken kommt. Und umso drängender müssen sofort alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Überbrückungshilfe II zeitnah ausgezahlt werden kann“, forderte Glawe weiter.

  1. die Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, weil es in den Schließungsverordnungen so „angeordnet“ wurde; das sind die sogenannten direkt Betroffenen. Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden zu den direkt Betroffenen gezählt.
  2. die Unternehmen, die mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnungen einstellen bzw. einschränken mussten, entweder

a. direkt mit solchen Unternehmen; das sind die sogenannten indirekt Betroffenen oder

b. über Dritte; das sind die sogenannten über Dritte Betroffenen.

  • Die Unternehmen erhalten 75 Prozent des Vergleichsumsatzes abzüglich des Kurzarbeitergeldes und sonstiger Förderungen (z. B. Überbrückungshilfe). Vergleichsumsatz ist in der Regel der Umsatz im November 2019.
  • Soloselbstständige können Anträge bis 5.000 Euro direkt stellen. Sie müssen alle wichtigen Antragsvoraussetzungen versichern. Auf der Basis dieser Versicherungen, wie zum Beispiel die Angaben zur Höhe des Umsatzes im Vergleichsmonat, bekommen sie die beantragte Summe (75 % ihres konkreten Vergleichsumsatzes) in voller Höhe ausgezahlt (Vergleichsumsatz bei Soloselbstständigen ist der November 2019 oder alternativ der durchschnittliche Monatsumsatz des Jahres 2019).
  • Alle anderen müssen die Anträge über einen sogenannten prüfenden Dritten stellen (Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Sie erhalten nach Antragstellung zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 % der beantragten Summe, maximal 10.000 Euro.

Die Anträge sollen in der letzten Novemberwoche voll elektronisch gestellt werden können. Die beantragten Hilfen für die Soloselbstständigen sowie die Abschläge für alle anderen Unternehmen sollen noch im November ausgezahlt werden.

Austausch Bund und Land

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat sich im Rahmen eines Austausches der Wirtschaftsminister aller Länder mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Dienstag-Abend für eine weitergehende Unterstützung für die direkt und indirekt vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen ausgesprochen.

„Es waren sehr konstruktive Gespräche. Wir haben viele Vorschläge einbringen können und Vorschläge konkretisiert. Der Bund will die Vorschläge der Wirtschaftsminister der Länder prüfen. Die Zeit drängt, wir brauchen eine Lösung, damit die betroffenen Unternehmen auch die Unterstützung bekommen, auf die sie warten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Wirtschaftsminister Glawe hat erneut ins Gespräch gebracht, alle Unternehmen zu berücksichtigen, die im November 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber November 2019 haben. „Neben den direkt betroffenen Unternehmen brauchen wir Unterstützung auch für die indirekt betroffenen Unternehmen. Die Unterstützung muss am Besten einheitlich erfolgen. Das würde den Aufwand für das Unternehmen erheblich reduzieren. Schnellere Bewilligungen würden ermöglicht. Darüber hinaus könnten mehr betroffene Unternehmen berücksichtigt werden. So wären auch Unternehmen von der Novemberhilfe erfasst, die zwar keine wesentlichen Umsätze mit geschlossenen Unternehmen erwirtschaften, aber in gleicher Weise von der Schließung betroffen sind, weil ihnen Endkunden ausbleiben. Eine Unterscheidung zwischen direkt und indirekt betroffenen Unternehmen ergibt wenig Sinn. Zum Beispiel trifft der Teil-Lockdown neben einem Hotel, das geschlossen wurde, auch den Bücherladen nebenan im Ort“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe.

Hotels werden gemäß der bisherigen Vorstellungen als direkt betroffene Unternehmen angesehen. Das ist aus hiesiger Sicht unzureichend. „Hotels stellen nur einen Teil des Beherbergungsgewerbes dar, das insgesamt von den Maßnahmen betroffen ist. Nicht erfasst werden bislang beispielsweise Pensionen, Ferienzentren und Campingplätze, die ebenso von dem Verbot für touristische Übernachtungsangebote betroffen sind. Daher habe ich gefordert, das Beherbergungsgewerbe insgesamt als direkt betroffen zu berücksichtigen“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. Zumindest sollte anstelle der Hotels die gesamte Hotellerie berücksichtigt werden. Dazu wären Hotels, Gasthöfe und Pensionen zu zählen. „Eine Berücksichtigung nur eines Teils dieser Wirtschaftsklasse erscheint angesichts der Ähnlichkeit der Tätigkeit und der in allen Fällen vorliegenden Betroffenheit nicht sachgerecht. Die Branche muss gleichermaßen berücksichtigt werden“, forderte Glawe.

Darüber hinaus wurde auch für Soloselbstständige die Möglichkeit einer direkten Antragstellung auch ohne sogenannten prüfenden Dritten diskutiert. „Ich habe für eine Wahlmöglichkeit plädiert. Danach könnten Antragsteller entweder direkt (ohne prüfenden Dritten) eine pauschale Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro bekommen. Oder, wer eine höhere Unterstützung benötigt, könnte über einen prüfenden Dritten eine Hilfe in Höhe von 75 Prozent seines Vergleichsumsatzes erhalten. Damit würde der Verwaltungsaufwand für die Soloselbstständigen auf Seiten der Bewilligungsstellen deutlich reduziert und eine schnellere Auszahlung möglich“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Brückenfinanzierung bei MV Werften steht

Schwerin – Die Konditionen für einen Überbrückungskredit aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes an die MV Werften sind abschließend verhandelt worden. Die MV Werften können demnach einen Überbrückungskredit des Bundes in Höhe von 193 Millionen Euro erhalten.

„Wir sind einen deutlichen Schritt vorangekommen. Der Rettungsschirm des Bundes hat sich für die MV Werften geöffnet. Das ist ein erstes wichtiges Etappenziel für die Werftstandorte bis in das Frühjahr hinein. Es gibt deutlich mehr Planungssicherheit für die kommenden Monate“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Mit der Brückenfinanzierung sollen laufende Betriebskosten sowie Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Werftstandorten gedeckt werden. Darüber hinaus werden die Kreditmittel des Bundes zur Fertigstellung des Kreuzfahrtschiffes „Endeavor“ für Expeditionsreisen in Stralsund bis April 2020 freigegeben. „Das ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen der vergangenen Wochen zwischen den Vertretern von Genting, der MV Werftengruppe, und dem Bund unter Beteiligung des Landes M-V“, so Finanzminister Meyer weiter. Der Minister dankte allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.

„Ziel ist es weiter, möglichst bis zum Ende des Jahres eine längerfristige Finanzierung aus dem WSF zu erreichen. Hierzu ist die Fertigstellung von Gutachten vonnöten. Dabei geht es um eine klare Fortführungsperspektive für den Bau und die Abnahme von weiteren Schiffen durch Genting. Hieran wird intensiv in den kommenden Wochen gearbeitet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Das WSF-Gremium hat am Abend des 05.10.2020 das Verhandlungsergebnis bestätigt und damit die Voraussetzung für eine kurzfristige Bereitstellung des Überbrückungskredites geschaffen. Mit der Entscheidung des Bundes gibt das Land mit Zustimmung des Kabinetts und des Finanzausschusses des Landtages auch die noch vorhandenen Mittel auf dem Projektkonto von Global I für den Weiterbau dieses Schiffes in Wismar bis zur Erreichung des Meilensteins E Anfang des kommenden Jahres frei (ca. 43 Mio. Euro bis zum Jahresende). Damit kann ab Oktober die Produktion an allen drei Werftstandorten wieder hochlaufen.

Der für die zweite Stufe des Rettungsschirms benötigte Gesamtbedarf von mehr als 500 Mio. Euro wird in den kommenden Wochen im Zusammenhang mit den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen von Genting Hong Kong weiter konkretisiert und untersetzt werden. Die für den Überbrückungskredit bereitgestellten Mittel werden auf diesen Bedarf angerechnet.

Umweltschutz und Landwirt­schaft

Rostock – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute Bundesumweltministerin Svenja Schulze zur Dialogveranstaltung im Rahmen der Kampagne „Wir schafft Wunder“ in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. Gastgeber war die Papendorfer Agrargenossenschaft bei Rostock. Thema war das „Zukunftsbild Landwirtschaft 2050“ des Bundesumweltministeriums.

„Ich begrüße es, dass wir trotz der alles dominierenden Aufgabe zur Bewältigung Corona-Pandemie andere drängenden Zukunftsfragen nicht aus den Augen verlieren“, sagte Backhaus. „Mein Herzensanliegen ist es, ein für allemal mit den derzeitigen Feindbildern zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft zu brechen. Sonst werden wir uns ewig im Kreis drehen und keinen Schritt vorankommen. Beide Seiten sind aus meiner Sicht untrennbar miteinander verbunden. Sie müssen sich endlich auf Augenhöhe begegnen, sich als Partner verstehen und zusammenarbeiten.“

Backhaus präsentierte als seine Vision der Landwirtschaft 2050, dass sie dem Klimawandel angepasst produziert, dass sie nachhaltig und klimaneutral produziert, dass Technologie und Digitalisierung eine ressourcen­schonende Produktion ermöglichen, dass sauberes Wasser, reine Luft und intakte Böden gewährleistet sind, ihr Schutz durch landwirtschaftliche Nutzung erfolgt sowie Stadt und Land in enger Verbindung stehen.

Um dies Aufgabe zu bewältigen, sei eine lange Liste abzuarbeiten:

  • einen Gleichklang aus Ökonomie – Ökologie – Sozialer Gerechtigkeit – kultureller Entwicklung herstellen
  • gleichberechtigtes Nebeneinander von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft
  • nachhaltige Ökologisierung/Extensivierung des Landwirtschaftssektors
  • nicht Schutz oder Nutzung, sondern Schutz und Nutzung
  • dauerhafte Einkommenssicherung für die Landwirte
  • Sicherung angemessener Erzeugerpreise
  • angemessene Honorierung von Ökosystem­leistungen der Landwirte
  • stärkere Honorierung von Umweltleistungen der Bundesländer
  • Anpassung der GAP/Agrarsubventionierung
  • qualitativ hochwertige und umweltverträgliche Lebensmittel
  • artenschutzrechtliche Konflikte angehen
  • klimaschonende und tierwohlgerechte Nutztier­haltung
  • Stärkung regionaler Strukturen
  • sauberes Wasser, intakte Böden, reine Luft
  • Grundwasseraufkommen sichern, Wasserrückhalt
  • Reduktion von PSM und Düngemitteln
  • Digitalisierung
  • Forschung und Entwicklung, Qualifizierung und Wissenstransfer
  • frühzeitige Einbindung aller Beteiligten in Rechtssetzung à langfristige Planungssicherheit schaffen

Auf Initiative von Minister Backhaus hat Mecklenburg-Vorpommern bereits selbst einen Dialog zwischen der Landwirtschaft und der Öffentlichkeit gestartet. Anfang März fanden unter multimedialer Einbeziehung der Bevölkerung vier Regionalkonferenzen „Zukunftsdialog Landwirtschaft“ zu den Schwerpunktthemen Nutztierhaltung, Klimaschutz, Artenvielfalt und Grundwasser statt. Ergebnisoffen wurde darüber diskutiert, wie eine Landwirtschaft aussehen muss, die nicht nur tagtäglich gesunde Lebensmittel produziert, Kulturlandschaften erhält und Bauernfamilien ernährt, sondern auch das Überleben kommender Generationen auf dieser einen Erde sichert.

Fertigstellung der Ostseepipeline

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich heute im Bundestag für die Fertigstellung der Ostseepipeline ausgesprochen.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Energiewende. Wir wollen Klimaschutz, wir wollen saubere Energie aus Windkraft und anderen erneuerbaren Energieträgern verbunden mit der Wasserstofftechnologie“, betonte Schwesig zu Beginn ihrer Rede.

„Dazu brauchen wir allerdings zusätzlich Gas als Übergangstechnologie“, sagte Schwesig weiter. Es sei richtig, aus Atom- und Kohlekraft auszusteigen. Dann werde aber Gas für eine seriöse, verlässliche Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger benötigt „Nur so werden wir die Energiewende schaffen“, betonte Schwesig. Deutschland könne unter Beweis stellen, dass Klimaschutz und eine gute wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze gut zusammenpassen.

Die Unterstützung des Bundestages für die Pipeline sei noch aus einem zweiten Grund wichtig. „Ich habe vergangene Woche den Hafen Mukran auf der Insel Rügen besucht. Dass die USA den kleinen Hafen Mukran zum Spielball von Weltpolitik macht und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort bedroht, obwohl die nichts Unrechtes getan haben – die ummanteln nämlich nur die Rohre einer Pipeline, die rechtsstaatlich genehmigt worden ist – ist ungeheuerlich. Das müssen wir in aller Entschiedenheit zurückweisen“, forderte Schwesig.

Mehr Moorschutz zum Schutz des Klimas

Umweltstaatssekretär Flasbarth besucht Moorregionen in Mecklenburg-Vorpommern

Anklam – Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, hat sich heute gemeinsam mit dem Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, dem Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken und dem Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Detelf Kurreck, in Vorpommern ein Bild von den Herausforderungen gemacht, die mit dem Klimaschutz auf Moorböden verbunden sind. Neben dem Besuch der Raminer Agrar GmbH & Co KG, die landwirtschaftliche Flächen auch auf Niedermoor bewirtschaftet, stand die Besichtung eines Moorschutzprojektes im Peenetal bei Bargischow/Anklam auf dem Programm.

Umweltstaatssekretär Flasbarth: „Ein wirkungsvoller Schutz der Moorböden ist ein wichtiger Beitrag zu ambitioniertem Klimaschutz. Dabei wissen wir sehr wohl, dass mit der dafür erforderlichen Umstellung der Bewirtschaftung große Herausforderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe verbunden sind. Wir setzen daher auf Freiwilligkeit, Dialog und eine möglichst zielgenaue Unterstützung der betroffenen Betriebe. Auch die Europäische Union sieht mit ihrem neuen Klimapaket Maßnahmen zum Schutz und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme, insbesondere der Wälder und der Moore, vor.“

Landwirtschafts- und Umweltminister Backhaus: „Früher war die ‚Kultivierung‘ der Moore zur Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln gesellschaftlich erwünscht. Heute sehen wir die Auswirkungen einer dauerhaften Entwässerung und vor allem der damit einhergehenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung von Moorböden auf den Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Zudem ist diese Art der Landnutzung wegen des fortschreitenden Abbaus der Moorböden zeitlich begrenzt und wird zunehmend schwieriger. Ein verbesserter Schutz der Moorböden ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe von langfristiger Bedeutung. Dabei müssen alternative Nutzungskonzepte entwickelt werden, damit die wiedervernässten Flächen auch zukünftig bewirtschaftet werden können. Schutz durch Nutzung ist das Stichwort.“

Die intensive landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden erfordert derzeit eine starke Entwässerung der Flächen. Trockenliegender Torf setzt jedoch in hohen Mengen Treibhausgase frei. In Mecklenburg-Vorpommern sind Moorböden die größte Treibhausgasquelle, obwohl sie nur 13 Prozent der Landesfläche einnehmen. Auch bundesweit sind Moorböden ein wichtiger Treiber des Klimawandels. Nur eine möglichst weitgehende Anhebung der Wasserstände kann diese Prozesse stoppen.

Bei der Besichtigung des landwirtschaftlichen Betriebes Raminer Agrar Gmbh & Co KG und eines Moorschutzprojektes in Bargischow informierte sich Umweltstaatsekretär Flasbarth über die verschiedenen Optionen für den Moorbodenschutz. Bereits die Umstellung auf eine Bewirtschaftung von Flächen als Feuchtgrünland mit Beweidung führt für die Betriebe zu deutlichen Veränderungen und Ertragseinbußen. Für den Klimaschutz stellt diese Lösung jedoch ein mögliches Nahziel dar, da die Treibhausgasemissionen hierdurch verlangsamt werden.

Für einen ambitionierten Klimaschutz ist es jedoch notwendig, Wasserstände vollständig anzuheben und auf neuartige Bewirtschaftungsformen wie zum Beispiel Paludikulturen mit Sumpfpflanzen wie Schilf und Rohrkolben umzustellen. Dies verlangt größere Veränderungen und Investitionen in den Betrieben sowie die Entwicklung neuer Absatzmärkte. Um landwirtschaftliche Betriebe bei dieser Aufgabe zu unterstützen, prüft das Bundesumweltministerium gegenwärtig einen Vorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, gemeinsam ein Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz durchzuführen.

Für die großflächige Umsetzung von bereits erprobten Moorschutzkonzepten hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 bereits Maßnahmen beschlossen, über die landwirtschaftliche Betriebe finanziell bei der Umstellung ihrer Bewirtschaftung unterstützt werden sollen. Zugleich soll in Pilotprojekten eine intensive Erprobung besonders ambitionierter, neuartiger Bewirtschaftungsformen erfolgen. Das Bundesumweltministerium erarbeitet derzeit eine Moorschutzstrategie, in der untera anderem auch diese Ansätze weiter verfolgt und vertieft werden. Nur im Schulterschluss mit den Betroffenen vor Ort werden die erforderlichen Erfolge im Moorschutz und damit auch ein besserer Klimaschutz möglich sein.

ASP-Vorbeugung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister, Dr. Till Backhaus, hat in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag die mangelnde ASP-Prävention des Bundes kritisiert. Anders als bei der aktuellen Corona-Pandemie habe man Zeit zur Vorbereitung gehabt, diese jedoch nicht effektiv genutzt.

„Ich will die Versäumnisse an Beispielen benennen: Der Bund es nicht geschafft, sich mit Polen in Sachen Zaunbau entlang der Grenze zu einigen. Ein fester Zaun mit Untergrabschutz Zaun hätte die Einschleppung der Seuche vielleicht verhindert. Zwischen Bund und Ländern abgestimmte Schutzvorkehrungen und dafür finanzielle Unterstützung? Fehlanzeige“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern bereite sich hingegen seit Langem auf ein mögliches Seuchengeschehen vor. So sei die Kooperation mit den Landkreisen, insbesondere mit den Veterinärbehörden frühzeitig hochgefahren worden. Es habe intensive Abstimmungen mit Nachbarländern sowie Polen gegeben, regelmäßige Seuchenschutz­übungen seien ebenfalls länderübergreifend mit Brandenburg und Polen durchgeführt worden. Die Schwarzwildbejagung werde seit Jahren forciert, mit dem Bau eines festen Zauns entlang der Grenze zu Polen sei begonnen worden, der Wildschutzzaun an der A 11 sei bereits fertiggestellt, ASP-Untersuchungskapazitäten seien ausgeweitet worden.

Wir wissen von der europäischen Schweinepest, dass die finanziellen Folgen für Deutschland dramatisch sein werden – mit Sicherheit im hohen Milliardenbereich. Deswegen appelliere ich dringend, jetzt konsequent und gemeinsam zu handeln. Damit meine ich Bund, Länder und Europa. ASP darf nicht länger als ein regionales Problem abgetan werden, denn die Seuche macht nicht an Grenzen halt.

Ich fordere den Bund daher auf, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit wir – in diesen glücklicherweise friedlichen Zeiten – einen durchgehenden Zaun entlang der Grenze zu Polen bauen können. Vorbild für diese Seuchenbarriere sollte ein doppelter Zaun sein, wie er für Freilandhaltungen nach der Schweinehaltungshygiene­verordnung Pflicht ist. Bundesweit muss die Wildschweinbejagung intensiviert werden. Die Pürzelprämie, die in meinem Land sehr erfolgreich gewirkt hat, muss es bundesweit geben, unter Mitfinanzierung durch den Bund.

Außerdem müssen Absatz- und Verwertungs­möglichkeiten für Schweine- und Wildschweinfleisch eröffnet werden. Einlagern ist keine Option, denn die Läger sind bereits voll. Und auch über Unterstützung für Betriebe, die zeitweilig oder endgültig die Schweinehaltung einstellen, muss nachgedacht werden, ebenso wie über Liquiditätshilfen für betroffene Landwirte“, fährt Backhaus fort.

Doch auch die Schweinhalter seien gefordert, jetzt alles Menschenmögliche zu tun, um das Eindringen der afrikanischen Schweinepest in die Hausschweinbestände zu verhindern. Die Biosicherheitsmaßnahmen seien überall zu erhöhen, so der Minister abschließend.

Aktualisierte Prognose der Steuerschätzung

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat eine aktualisierte Prognose über die künftigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden vorgelegt. Dabei tagte er erstmals zwischen den regulären Terminen im Mai und November. Die Sondersitzung wurde wegen der hohen Schätzunsicherheiten infolge der Corona-Pandemie durchgeführt und als Videokonferenz abgehalten.

Nach Einschätzung des Arbeitskreises werden die Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden in diesem Jahr nur ca. 100 Mio. Euro niedriger ausfallen als im Mai geschätzt. Allerdings senkten die Schätzer ihre Erwartung für den Gesamtzeitraum bis 2024 nochmals um ca. 30 Mrd. Euro gegenüber der Mai-Schätzung. Hauptgrund für die gesenkten Prognosen sind die erstmals berücksichtigten Steuerrechtsänderungen durch das Konjunkturpaket des Bundes mit erheblichen Entlastungen für Bürger und Unternehmen.

Länder und Gemeinden können gegenüber der Maischätzung in diesem Jahr mit einem weniger starken Einbruch der Steuereinnahmen rechnen. Dafür steigen die Steuerausfälle ab dem kommenden Jahr stärker als bislang angenommen.

Das Ergebnis für Mecklenburg-Vorpommern verbessert sich im Jahr 2020 gegenüber der Mai-Schätzung um ca. 200 Mio. Euro auf voraussichtlich ca. 6 Mrd. Euro. Gegenüber dem Haushaltsplan muss das Land damit einen Rückgang der Einnahmen von 800 Mio. Euro hinnehmen. Allerdings wurden die Aussichten für die kommenden Jahre weiter abgesenkt. 2021 werden die Einnahmen demnach ca. 760 Mio. Euro unter den geplanten Einnahmen liegen – eine Verschlechterung gegenüber der Maischätzung von ca. 60 Mio. Euro. Dieser negative Trend setzt sich bis zum Jahr 2024 fort.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuerschätzung bringt Licht und Schatten. Während die Einnahmen in diesem Jahr weniger stark einbrechen als noch im Mai angenommen, verschlechtern sich die Aussichten für die nächsten Jahre. Das wird sich bereits bei der aktuellen Aufstellung der Nachtragshaushalte wiederspiegeln. Ohne die Aufnahme von Krediten wird uns der Haushaltsausgleich nicht gelingen. Insgesamt gilt: Die Herausforderungen für ausgeglichene Haushalte in der Zukunft nehmen zu.“