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Kategorie: Digitalisierung / IT / Technik / KI

Dritte Förderphase des Digitalen Innovationsraums M-V startet

Greifswald – Mit der feierlichen Übergabe der Zuwendungsbescheide ist heute im Digitalen Innovationszentrum (DIZ) Greifswald der Startschuss für die dritte Projektphase des Digitalen Innovationsraums Mecklenburg-Vorpommern (DIR MV) gefallen. Digitalisierungsminister Christian Pegel überreichte die Förderbescheide an die Projektträger und hob dabei die Schlüsselrolle des Projektes für eine nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und damit einhergehenden Transformation im ganzen Land hervor.

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung: „Die Fortsetzung der Förderperiode für den Digitalen Innovationsraum ist ein wichtiger Schritt, um Mecklenburg-Vorpommern fit für die digitale Zukunft zu machen. Gerade in einem Flächenland wie unserem müssen wir gezielt Impulse setzen, damit auch der ländliche Raum von technologischer Entwicklung und digitalen Chancen profitiert. Mit dem Innovationsraum schaffen wir nicht nur Orte der Vernetzung und des Wissensaustauschs, sondern stärken gezielt die Innovationskraft vor Ort – für moderne Arbeitsplätze, lebendige Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“

Der Digitale Innovationsraum Mecklenburg-Vorpommern wurde 2018 im Rahmen der digitalen Agenda der Landesregierung initiiert. Damit einher ging der Beschluss zur Einrichtung der sechs regionalen digitalen Innovationszentren. Die fachliche Steuerung läuft über die Stabsstelle Digitaler Wandel des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit dieser nächsten Phase unseres Digitalen Innovationsraums setzen wir die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fort und heben sie auf die nächste Stufe: Mit dem etablierten Netzwerk unterstützen wir auch in Zukunft Menschen, Unternehmen und Kommunen dabei, digitale Kompetenzen aufzubauen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Innovation in die Fläche zu tragen.“

20 Millionen Euro für digitale Transformation in MV

Die dritte Förderphase („DIR 3.0“) läuft vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2028. Für diesen Zeitraum stehen rund 8,8 Millionen Euro für die Projektpartner zur Verfügung. Seit Projektstart 2018 wurden damit insgesamt rund 20 Millionen Euro in den Digitalen Innovationsraum investiert – rund 17,5 Millionen Euro stammen dabei aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und werden über das Wirtschaftsministerium bereitgestellt; 12,5 Prozent des Gesamtvolumens werden aus Landesmitteln des Digitalisierungsministeriums finanziert.

Zuwendungsbescheide für die dritte Förderphase erhalten:

  • die sechs Digitalen Innovationszentren in Greifswald, Rostock, Stralsund, Wismar, Neubrandenburg und Schwerin
  • sowie die Coworking-Spaces Project Bay im Landkreis Vorpommern-Rügen und DEVELUP im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Digitalisierung zum Mitmachen

Der Digitale Innovationsraum MV ist ein zentrales Element der Digitalen Agenda 2018 des Landes. Seit der ersten Förderphase 2018 wird das Ziel verfolgt, Digitalisierung praxistauglich, regional verankert und zielgruppengerecht zu gestalten. Bisher nutzten über 30.000 Menschen die vielfältigen Angebote – darunter über 1.000 Veranstaltungen und mehr als 3.000 Informations- und Netzwerkgespräche.

Zu den Zielgruppen gehören:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Gründerinnen und Gründer sowie Start-ups
  • Verbände, Vereine und Initiativen
  • Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Verwaltungen

Thematisch reicht das Angebot von Künstlicher Intelligenz, Datenschutz und digitalen Geschäftsmodellen über hybride Arbeitsformen und digitale Werkzeuge bis zum Einsatz digitaler Lösungen in der Verwaltung. Die Formate reichen von niedrigschwelligen Gesprächsangeboten bis hin zu mehrtägigen Innovationscamps.

Die beiden Coworking-Spaces Project Bay und DEVELUP übertragen das Konzept des DIR gezielt auf den ländlichen Raum und stärken dort die digitale Teilhabe, Netzwerke, Wissenstransfer und Innovationskraft.

Flächendeckender Online-Zugang

Christian Pegel: „Flächendeckender Online-Zugang für Bürger und Unternehmen ist gemeinsames Ziel“

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Verwaltungsvereinbarung mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterzeichnet. Ziel bleibt es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in MV Stück für Stück einen durchgehend digitalen Zugang zu sämtlichen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

„Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Der eGo-MV ist dabei unser zentraler Partner für eine wirtschaftliche, nachhaltige und bürgernahe Umsetzung“, betont Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Bereits im Rahmen einer vorangegangenen Vereinbarung wurden mehr als 100 Online-Dienste entwickelt, pilotiert und in einzelnen Behörden eingeführt – viele davon nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Diese Dienste sollen nun unter der Koordination des Landesamtes Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (ZD MV) in den landesweiten Regelbetrieb überführt werden.

Die größte Herausforderung bleibt dabei die flächendeckende Einführung in den bis zu 114 kommunalen Ämtern Mecklenburg-Vorpommerns. Hierfür wird der eGo-MV gezielt Strukturen schaffen, um den Rollout vor Ort zu koordinieren und zu begleiten.

„Digitale Angebote dürfen nicht an Amtsgrenzen scheitern. Wir brauchen landesweit einheitliche, nutzerfreundliche Onlinedienste – egal ob in Greifswald, Ludwigslust oder auf Rügen“, so Minister Pegel und: „Deshalb bauen wir gemeinsam mit dem eGo-MV eine starke digitale Brücke zwischen Land und Kommunen.“

Die Vereinbarung setzt dabei auch auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungsleistungen. Im Fokus steht unter anderem das Once-Only-Prinzip, wonach Bürgerinnen und Bürger Nachweise künftig nicht mehrfach einreichen müssen, wenn diese der Verwaltung bereits vorliegen.

Minister Pegel betonte die strategische Bedeutung der Partnerschaft: „Wir wollen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern echte digitale Mehrwerte für die Menschen in unserem Land schaffen. Dafür braucht es Verlässlichkeit, Nähe zu den Kommunen und die Bereitschaft, gemeinsam weiterzudenken.“

Ihre Meinung ist gefragt

Zu KI-Systemen mit hohem Risiko

Brüssel – Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet zur Umsetzung der Vorschriften des KI-Gesetzes zu KI-Systemen, die als hochriskant eingestuft werden. Im Rahmen der Konsultation werden praktische Beispiele gesammelt und Fragen im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen geklärt. Die Konsultation läuft bis zum 18. Juli 2025.

Ziel der Konsultation

Die Rückmeldungen werden in den geplanten Leitlinien der Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen und den damit verbundenen Anforderungen und Verpflichtungen berücksichtigt. Sie wird auch Beiträge zu Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette sammeln.

Interessenträger, einschließlich Anbieter und Entwickler von Hochrisiko-KI-Systemen, Unternehmen und Behörden, die solche Systeme nutzen, sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Zivilgesellschaft, Regierungen, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen werden gebeten, an der Konsultation teilzunehmen.

KI-Systeme mit hohem Risiko 

Im KI-Gesetz werden zwei Arten von KI-Systemen mit hohem Risiko genannt:

(1) wichtig für die Produktsicherheit im Rahmen der harmonisierten Rechtsvorschriften der Union zur Produktsicherheit; und

2) diejenigen, die die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte der Menschen in bestimmten, im KI-Gesetz aufgeführten Anwendungsfällen erheblich beeinträchtigen können.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Angriffsversuch auf dienstliche Smartphones

Schwerin – Nach einem versuchten Hacker-Angriff auf die Diensthandys der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern über den Server, der diese Smartphones vernetzt, finden derzeit auf den Computerservern, die diese polizeilichen Diensthandys kontrollieren und vor Hacker-Angriffen schützen, Ermittlungen und Analysen statt.

Während der Untersuchungen und Ermittlungen werden die sogenannten mPol (mobile Polizei)-Handys der Polizei für einige Tage nicht in vollem Umfang durch die Polizeibeamtinnen und -beamten im Streifendienst genutzt werden können. Mit den Geräten können auf Streifenfahrten und -gängen online Abfragen nach Fahrzeughaltern, Prüfungen von Ausweispapieren oder weitergehende Recherchen erfolgen.

Die seit Einführung der mPol-Geräte möglichen online-Abfragen auf den Streifenfahrten werden deshalb für kurze Zeit wieder auf dem ursprünglichen Weg erfolgen müssen. Die Polizeibeamten werden – wie vor Einführung der mPol-Geräte in den zurückliegenden Jahren – beispielsweise ein Fahrzeugkennzeichen per Funkspruch in das Polizeirevier geben.

Dort wird mit dem Dienstcomputer die erbetene Information, wie zum Beispiel der Fahrzeughalter oder das Vorhandensein eines Führerscheins, ermittelt und per Funkspruch zurückgegeben werden. Unabhängig davon können die Smartphones weiterhin durch die Polizisten zum Telefonieren verwendet werden.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits informiert und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nutzung digitaler Geräte

Schulen legen Regelungen fest, die am besten zu ihren Bedingungen passen

Schwerin – Die Arbeiten an den Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an Schulen stehen kurz vor dem Abschluss. Das Bildungsministerium erarbeitet eine Handreichung mit Empfehlungen, nach denen Schulen eigene Regelungen ableiten und sie in ihren Schulordnungen festschreiben. Die Handreichung unterstützt Lehrkräfte auch bei Fragen der Rechtssicherheit. Nach einem ausführlichen Austausch mit den Lehrerverbänden, den Schulleitungsvereinigungen, dem Landeselternrat und dem Landesschülerrat sollen die Empfehlungen Ende dieses Schuljahres den Schulen übermittelt werden. Im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres können dann die Schulen ihre bisherigen Regelungen überarbeiten oder gänzlich neu aufstellen.

„Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag. Sie erleichtern uns die Suche nach wichtigen Informationen, ermöglichen Videokonferenzen über tausende Kilometer hinweg zu Fremden und Freunden gleichermaßen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Gleichzeitig sind sie aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Daher halte ich es für wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und Risiken minimiert werden.“

Viele Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen bereits über Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte. „An diesen Schulen besteht häufig gar kein Handlungsbedarf“, so die Ministerin weiter. „Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine Hilfe sein. Den Gebrauch privater Smartphones während des Schulbetriebes und auf dem Schulgebäude werden wir in der Grundschule und in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 nicht empfehlen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 empfehlen wir, den Lehrkräften zu überlassen, ob sie private Smartphones in den Unterricht einbinden oder nicht“, so Oldenburg.

Während Smartphones nicht durch die Schule bereitgestellt werden, stehen in den meisten Schulen digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. „Der Handlungsleitfaden beschäftigt sich daher auch mit dem Einsatz von Tablets und Laptops in der Schule. Gut eingebettet in ein schulisches Medienbildungskonzept ist die Einbindung von Tablets und Laptops im Unterricht sinnvoll“, sagte Oldenburg. Bildung in einer digitalen Welt müsse Kinder und Jugendliche auf den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten vorbereiten.

„Mit den Empfehlungen wählen wir nicht den einfachsten Weg. In den Beratungen hat sich gezeigt, dass wir es mit entgegenstehenden Vorschlägen zu tun haben, die wir miteinander vereinbaren mussten. Ich halte es nach wie vor für richtig, nicht von oben zu verordnen, was zu tun ist, sondern den Schulen den Freiraum zu lassen, die Regelungen zu treffen, die am besten zu ihren Bedingungen und Bedürfnissen passen“, betonte die Bildungsministerin.

In den kommenden Wochen werden die Empfehlungen mit allen am Prozess Beteiligten abschließend beraten.

Unterstützung beim Lernen

Wie Künstliche Intelligenz beim Lernen unterstützt  /  KI-Tool „FelloFish“ gibt automatisiertes Feedback für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Schwerin – Mit dem KI-gestützten Feedbacksystem „FelloFish“ startet das Land ein Pilotprojekt an Schulen. Schülerinnen und Schüler erhalten damit automatisierte Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt. Das Projekt soll an 16 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft erprobt werden, um das Unterrichten und Lernen zeitgemäß zu gestalten. „Künstliche Intelligenz ist in vielen Lebensbereichen ein großes Thema. Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie und wo KI in der Schule eingesetzt werden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das deutsche Tool „FelloFish“ ist ein KI-Tool, das Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen zu den Aufgaben gibt, die sie gelöst haben. „Kinder und Jugendliche brauchen Feedback beim Lernen, was sie richtig gemacht haben und was falsch. Das verleiht ihnen Sicherheit im Anwenden ihrer Lernstrategien. Jede Lehrkraft weiß, dass das zeitliche Ressourcen bindet. Hier kann KI eine große Hilfe sein“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter. Im Kern geht es dabei um die Verbesserung der Schreibkompetenz, um Rückmeldungen zur Stärkung der Motivation und um die Unterstützung beim Lernfortschritt.

Bei „FelloFish“ legen die Lehrkräfte die Aufgaben selbst an. Eine Aufgabe besteht immer aus einer Aufgabenstellung und Feedbackkriterien. Diese Feedbackkriterien sind wichtig, damit das KI-Tool weiß, worauf es achten soll. Schülerinnen und Schüler erhalten dann auf dieser Basis Rückmeldungen zu ihren Aufgaben. Eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung gehört dazu. Das Feedback soll sie zu einer Überarbeitung anregen. Auch Lehrkräfte erhalten eine Rückmeldung, bei der ihnen angezeigt wird, welche Kompetenzen ihre Schülerinnen und Schüler haben und wo es Übungsbedarf gibt.

„FelloFish“ ist datenschutzkonform, eine Anbindung an die VIDIS-Schnittstelle ist möglich. VIDIS ist eine Single-Sign-On-Lösung für Bildungsinstitutionen. Für die Nutzerinnen und Nutzer wird dadurch der Zugang zu Online-Diensten vereinfacht, weil er über einen einzigen Login erfolgt.

Der Start des Pilotprojekts ist zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant und erstreckt sich über das gesamte Schuljahr. Die teilnehmenden Schulen werden durch ein Projektteam des Bildungsministeriums beraten und begleitet. Bis Mitte April 2025 konnten Schulen ihr Interesse an dem Pilotprojekt bekunden. Die Auswahl, welche Schulen an dem Vorhaben teilnehmen, erfolgt im zweiten Schulhalbjahr. Geplant ist, in jedem der vier Schulamtsbereiche jeweils vier Schulen, also eine Grundschule, eine Regionale Schule, ein Gymnasium, eine Förderschule und eine Gesamtschule, in das Pilotprojekt einzubeziehen.

Abhängigkeiten von Online-Spielen

Drese sieht großen Handlungsbedarf

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich heute mit der zunehmenden Suchtgefahr in Computerspielen. Dabei standen vor allem die sogenannten Lootboxen im Mittelpunkt der Debatte, die für das weitere Fortkommen im Spiel relevant sind und über „In-App-Käufe“ erworben werden müssen.

Sozialministerin Stefanie Drese hob die hohe praktische Relevanz des Themas hervor, da Computerspiele zur Lebenswirklichkeit von vielen Menschen und insbesondere zum realen Alltag von Kindern und Jugendlichen gehören.

„Aktuelle Studien zeigen, dass 60 Prozent der Kinder regelmäßig, also mindestens einmal die Woche, digital spielen. Bei den Jugendlichen liegt dieser Anteil bei 72 Prozent und steigt kontinuierlich“, sagte Drese. Die Ministerin betonte, dass viele Online-Spiele suchtfördernde Glücksspielelemente haben und so konzipiert sind, dass Spielende mit täglichen Aufgaben und Belohnungen zum Weiterspielen und ständigem Wiederkommen animiert werden.

„Gerade Lootboxen, die zufällige Gegenstände enthalten und optisch oft als Schatztruhen dargestellt werden, haben ein hohes Suchtpotential mit gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Folgen für viele Gamerinnen und Gamer. Dennoch werden Lootboxen in Deutschland, im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, nicht als Glücksspiel reguliert“, verdeutlichte Drese. Sie begrüßte vor diesem Hintergrund eine Antragsinitiative der Koalitionsfraktionen. „Wir brauchen substanzielle und strukturelle Änderungen zum Ausbau der Schutzmechanismen und zur Begrenzung der Suchtgefahren“, so Drese.

Drese informierte, dass auch die Landesregierung verstärkt die Glücksspielsucht ins Visier nimmt. „Wir haben bei unserer Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) eine eigene Fachstelle Glücksspielsucht eingerichtet und fördern regionale Schwerpunktberatungsstellen für Betroffene und Angehörige“, sagte Drese.

Drese: „Der Handlungsbedarf ist groß. Bei den von der LAKOST veranstalteten Elternabenden zur Aufklärung über die Gefahren von Mediensucht und Möglichkeiten der Suchtprävention berichten die Erziehungsberechtigten regelmäßig von vermuteten Abhängigkeiten ihrer Kinder von Online-Spielen, aber auch über durch Kinder und Jugendliche getätigte Käufe im Zusammenhang mit Lootboxen, zum Teil in Höhe mehrerer Tausend Euro. Dies verdeutlicht die realen Probleme im Zusammenhang mit Lootboxen und die praktische Relevanz der Forderungen im Antrag.“

Digitale Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Verbände, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und Verbänden.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind. Die Empfehlungen sind Teil einer Handreichung, in der wir auch ein Frage-Antwort-Format aufbereiten, wie sich Lehrkräfte rechtssicher verhalten. Diese Anregung aus der Öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss greifen wir gerne auf.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung: „Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben. Dazu gehört die Sicherheit im Umgang digitalen Tools. Aus unserer Sicht wäre es ein großer Vorteil, wenn die Möglichkeit bestehen würde, allen Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen ein Tablet für die Dauer des Schulbesuchs zur Verfügung zu stellen. Zum einen ist auf dem größeren Display das Arbeiten wesentlich leichter und zum anderen hätten alle die gleichen Arbeitsmöglichkeiten unabhängig vom Einkommen der Eltern.“