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Kategorie: Digitalisierung / IT / Technik / KI

Start-ups aus M-V können sich für Slush 2025 in Helsinki bewerben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern goes „Slush“: Bereits zum fünften Mal bietet das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern des Landes jungen Unternehmen die Chance, sich auf der internationalen Leitmesse „Slush“ in Helsinki zu präsentieren. Die Delegationsreise findet vom 18. bis 21. November 2025 statt, die Messe selbst am 19. und 20. November.

„Die Slush ist eines der weltweit wichtigsten Treffen der internationalen Start-up-Szene. Wir wollen unseren jungen Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit geben, sich dort zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen und neue Märkte zu erschließen“, so Innenminister Christian Pegel. „Wer Innovationen entwickelt und digital denkt, sollte diese Bühne nutzen. Wir wollen Start-ups aus Mecklenburg-Vorpommern diese Gelegenheit bieten, um sich mutig und selbstbewusst zu präsentieren. Wenn Sie ein junges Unternehmen mit digitalen Lösungen führen und bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen, bewerben Sie sich.“

Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht älter als sieben Jahre sind, deren Geschäftsmodell digitale Elemente enthält und die international tätig sind oder dies anstreben. Bewerbungsschluss ist der 12. September 2025. Die Anmeldung erfolgt online unter: www.digitalesmv.de/slush-2025-wettbewerb.

„Die Slush in Helsinki hat sich zu einem festen Termin im Jahreskalender unserer Start-up-Szene in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Mit über 13.000 internationalen Teilnehmenden bietet sie jungen, technologieorientierten Unternehmen eine herausragende Gelegenheit, sich mit Investorinnen und Investoren zu vernetzen, internationale Kontakte zu knüpfen und Sichtbarkeit auf globaler Bühne zu gewinnen. Auch in diesem Jahr freuen wir uns auf zahlreiche Bewerbungen von jungen Unternehmen, die als starke Botschafter für Mecklenburg-Vorpommern unsere Delegation bereichern.“, Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock.

Mecklenburg-Vorpommern war mit einer Delegation auf der Slush 2024 in Helsinki vertreten, einer der größten Start-up- und Tech-Events Europas. Sechs Start-ups aus MV, die zuvor den landesweiten Pitchwettbewerb gewonnen hatten, präsentierten sich dort auf der German Pitch Stage. Begleitet von Unternehmen, Digitalen Innovationszentren, Wirtschaftsförderungen und Verwaltung nutzte die Delegation die viertägige Reise für Pitches, Networking und den Austausch mit der internationalen Gründerszene.

Die Slush zog im vergangenen Jahr mehr als 13.000 Teilnehmende aus aller Welt an, darunter über 5.000 Start-ups, 3.000 Investoren und 300 internationale Medienvertreter. Die ausgewählten Start-ups erhalten unter anderem einen Pitch-Slot auf der „German Pitching Stage“, Eintritt zur Slush, Hotelübernachtung, ein Vorbereitungswebinar der Auslandshandelskammer Finnland sowie die Teilnahme am offiziellen Begleitprogramm. Flugkontingente stellt die IHK zu Rostock bereit. Im Rahmen des Auswahlverfahrens nehmen alle Bewerber zunächst an einem Pitch-Training teil, bevor beim finalen Wettbewerb die Gewinner feststehen.

Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte liegen vor

Schulen verfassen Regelungen, die am besten zu ihren Bedingungen passen, selbst und schreiben sie in ihren Schulordnungen fest

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen Computer und Laptops gezielt im Unterricht eingesetzt, Schülerinnen und Schüler aber vor übermäßigem Medienkonsum bewahrt werden. Schulen erhalten daher Empfehlungen für die Nutzung digitaler Endgeräte. Diese Empfehlungen sind nach einem breiten Austausch mit den Schulleitungsvereinigungen, Verbänden, dem Landesschülerrat und Landeselternrat entstanden. Die abgestimmten Empfehlungen unterstützen Schulen beim Verfassen eigener, verbindlicher Regellungen, die sie in ihren Schulordnungen festschreiben.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag und erleichtern die Suche nach wichtigen Informationen. Sie sind aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und gleichzeitig Risiken minimiert werden. Viele Schulen haben sich bereits Regeln gegeben und setzen sie erfolgreich um. Dort besteht häufig kein weiterer Handlungsbedarf. Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln zu aktualisieren. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine gute Orientierung bieten. Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung der Empfehlungen mitgewirkt haben“, so Oldenburg.

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern:„Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern:„Der Entwurf von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule wird vom Grundschulverband begrüßt. Auf dieser Grundlage kann jede Schule ihre eigenen Schwerpunkte in der Schul- und Hausordnung setzen. Dabei sprechen wir uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Der reflektierte Umgang mit digitalen Endgeräten gehört heute selbstverständlich zur schulischen Wirklichkeit. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass das Land den Schulen mit fundierten Empfehlungen zur Seite steht. Diese dürfen jedoch keine starre Vorgabe sein. Vielmehr braucht es ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit vor Ort. Jede Schule muss eigenständig – unter Einbindung aller Beteiligten – entscheiden können, wie der Einsatz von Smartphones, Tablets und Co. geregelt wird. Entscheidend ist dabei eine verbindliche, altersangemessene und pädagogisch sinnvolle Linie, die im Konsens getragen wird und sich klar in der Schulordnung sowie im Medienbildungskonzept der Schule widerspiegelt.“

Hans-Joachim Prakesch, Vorsitzender des Landesverbandes MV im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung:„Der BvLB ist der Meinung, dass es für die beruflichen Schulen nicht nötig ist, einheitliche Regeln zur Nutzung von Smartphones, Tablets oder anderen digitalen Endgeräten zu erlassen. Im Rahmen ihrer Schulordnungen haben die beruflichen Schulen gemeinsam mit ihren Mitbestimmungsgremien ausreichend Gestaltungsspielraum zur Festlegung pädagogisch sinnvoller Konzepte zur Nutzung der digitalen Geräte. Die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen von den Schulen die Vorbereitung ihrer Absolventinnen und Absolventen auf die ständig steigenden Anforderungen im Erwerbsleben.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Unsere Empfehlungen für die verbindlichen Regeln zur Nutzung von digitalen Geräten verdeutlichen, wie wichtig die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an jeder einzelnen Schule ist. Sie verdeutlichen die Chancen von Mediennutzung in der Schule und zugleich werden die Risiken minimiert. Bewährte Konzepte bleiben erhalten und für alles Weitere wird ein Rahmen erläutert. Für uns ist klar: Modernes Lernen fordert einen modernen Umgang. Deswegen müssen Schulen flexibel bleiben und gegebenenfalls im eigenen Ermessen mit allen Beteiligten Regeln überdenken und anpassen.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates:„Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Im kommenden Schuljahr haben die Schulen Gelegenheit, ihre bestehenden Regeln zu überprüfen, gegebenenfalls neue Regelungen zu verfassen und in Kraft zu setzen. Im Schuljahr 2026/2027 sollen sie dann spätestens angewendet werden. Im Schuljahr 2027/2028 ist eine Evaluation der Regelungen geplant.

Die Empfehlungen raten vom Gebrauch privater Smartphones im Unterricht ab. Eine geringe Bildschirmgröße, eingeschränkte Funktionalität und ein hohes Ablenkungspotenzial – insbesondere durch soziale Medien – sprechen dagegen. Zudem haben Lehrkräfte keine Möglichkeit, installierte Apps oder gespeicherte Inhalte zu kontrollieren. Schulisch administrierte Tablets bieten hier didaktisch und datenschutzrechtlich deutlich bessere Voraussetzungen. Ein Einsatz privater Smartphones im Unterricht kommt daher allenfalls in pädagogisch begründeten Einzelfällen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schule in Betracht. Im Detail sehen die Empfehlungen Folgendes vor:

Klasse 1 bis 6  

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

 Klasse 7 bis 9 

Die Nutzung privater Smartphones ist während des gesamten Schulbetriebs – also im Unterricht, in Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – grundsätzlich nicht gestattet. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Es wird empfohlen, Ausnahmen, etwa bei dringendem Kontakt zur Familie, im Rahmen eines Nachteilsausgleichs oder aus gesundheitlichen Gründen, klar zu definieren und transparent zu regeln.

Klasse 10 bis 12  

Die Nutzung privater Smartphones kann innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten, ausgewiesene Bereiche oder die bereits benannten Ausnahmen. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. Gleichzeitig wird empfohlen, bewusst digitale Freizeiten und -zonen einzurichten, um Phasen der Erholung und des sozialen Miteinanders zu fördern.

Industrie in M-V: Unterstützung bei der Digitalen Transformation

Landes-Industrie-Konferenz / Industrial Transformation Center

Rostock – Um den Weg zu einer digitalen, automatisierten und ökologisch nachhaltigen Produktion zu unterstützen, fördert das Wirtschaftsministerium den Aufbau eines Industrial Transformation Center (ITC). Das ITC soll die Industrieunternehmen in ihrem herausfordernden Transformationsprozess unter anderem mit Beratungs- und Weiterbildungsberatungsangeboten stärken.

Am Rand der Landes-Industrie-Konferenz in Rostock hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, gestern (Donnerstag, 3. Juli 2025) einen entsprechenden Zuwendungsbescheid in Höhe von 782.200,00 Euro übergeben. In der Förderperiode vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2028 werden die Industriebetriebe bei der Umstellung auf eine digitale und zukunftsfähige Produktion unterstützt.

Dr. Wolfgang Blank: „Die Herausforderung im Zusammenhang mit der industriellen Transformation sind enorm, insbesondere für unsere vielen kleineren Betriebe mit wenigen Mitarbeitern. Da gibt es selten einen ausgewiesenen Experten oder eine Expertin für die Digitalisierung von Prozessen oder für den umweltgerechten Umbau der Produktion – das ITC setzt genau da an. Mit dem ITC gibt es zukünftig einen zentralen Ansprechpartner, der unsere Industrie branchenübergreifend bei allen Fragen rund um die Transformation konkret unterstützt.“

In seinem Grußwort auf der Landes-Industrie-Konferenz vor rund 60 Teilnehmenden beim Kranhersteller Liebherr in Rostock betonte Wirtschaftsminister Dr. Blank die entscheidende Bedeutung einer erfolgreichen Industriebranche für Mecklenburg-Vorpommern: „Unsere verarbeitende Industrie ist eine mittelständisch orientierte und sich dynamisch entwickelnde Branche, die heute und in Zukunft im Land für stabiles Wachstum sorgt. “

Die Förderung für das neue Industrial Transformation Center (ITC) erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Die GRW ist das zentrale Instrument zur Förderung der regionalen Wirtschaft und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Seit 1990 wurden damit in Mecklenburg-Vorpommern Investitionszuschüsse von rund 4,6 Milliarden Euro bewilligt.

Der 1990 in Rostock gegründete gemeinnützige REFA – Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. – ist Träger des geförderten Innovationsclusters „Industrial Transformation Center (ITC)“. Er agiert als branchenübergreifender Fachverband und Dienstleister für Wirtschaft und Verwaltung.

Dritte Förderphase des Digitalen Innovationsraums M-V startet

Greifswald – Mit der feierlichen Übergabe der Zuwendungsbescheide ist heute im Digitalen Innovationszentrum (DIZ) Greifswald der Startschuss für die dritte Projektphase des Digitalen Innovationsraums Mecklenburg-Vorpommern (DIR MV) gefallen. Digitalisierungsminister Christian Pegel überreichte die Förderbescheide an die Projektträger und hob dabei die Schlüsselrolle des Projektes für eine nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und damit einhergehenden Transformation im ganzen Land hervor.

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung: „Die Fortsetzung der Förderperiode für den Digitalen Innovationsraum ist ein wichtiger Schritt, um Mecklenburg-Vorpommern fit für die digitale Zukunft zu machen. Gerade in einem Flächenland wie unserem müssen wir gezielt Impulse setzen, damit auch der ländliche Raum von technologischer Entwicklung und digitalen Chancen profitiert. Mit dem Innovationsraum schaffen wir nicht nur Orte der Vernetzung und des Wissensaustauschs, sondern stärken gezielt die Innovationskraft vor Ort – für moderne Arbeitsplätze, lebendige Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“

Der Digitale Innovationsraum Mecklenburg-Vorpommern wurde 2018 im Rahmen der digitalen Agenda der Landesregierung initiiert. Damit einher ging der Beschluss zur Einrichtung der sechs regionalen digitalen Innovationszentren. Die fachliche Steuerung läuft über die Stabsstelle Digitaler Wandel des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit dieser nächsten Phase unseres Digitalen Innovationsraums setzen wir die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fort und heben sie auf die nächste Stufe: Mit dem etablierten Netzwerk unterstützen wir auch in Zukunft Menschen, Unternehmen und Kommunen dabei, digitale Kompetenzen aufzubauen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Innovation in die Fläche zu tragen.“

20 Millionen Euro für digitale Transformation in MV

Die dritte Förderphase („DIR 3.0“) läuft vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2028. Für diesen Zeitraum stehen rund 8,8 Millionen Euro für die Projektpartner zur Verfügung. Seit Projektstart 2018 wurden damit insgesamt rund 20 Millionen Euro in den Digitalen Innovationsraum investiert – rund 17,5 Millionen Euro stammen dabei aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und werden über das Wirtschaftsministerium bereitgestellt; 12,5 Prozent des Gesamtvolumens werden aus Landesmitteln des Digitalisierungsministeriums finanziert.

Zuwendungsbescheide für die dritte Förderphase erhalten:

  • die sechs Digitalen Innovationszentren in Greifswald, Rostock, Stralsund, Wismar, Neubrandenburg und Schwerin
  • sowie die Coworking-Spaces Project Bay im Landkreis Vorpommern-Rügen und DEVELUP im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Digitalisierung zum Mitmachen

Der Digitale Innovationsraum MV ist ein zentrales Element der Digitalen Agenda 2018 des Landes. Seit der ersten Förderphase 2018 wird das Ziel verfolgt, Digitalisierung praxistauglich, regional verankert und zielgruppengerecht zu gestalten. Bisher nutzten über 30.000 Menschen die vielfältigen Angebote – darunter über 1.000 Veranstaltungen und mehr als 3.000 Informations- und Netzwerkgespräche.

Zu den Zielgruppen gehören:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Gründerinnen und Gründer sowie Start-ups
  • Verbände, Vereine und Initiativen
  • Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Verwaltungen

Thematisch reicht das Angebot von Künstlicher Intelligenz, Datenschutz und digitalen Geschäftsmodellen über hybride Arbeitsformen und digitale Werkzeuge bis zum Einsatz digitaler Lösungen in der Verwaltung. Die Formate reichen von niedrigschwelligen Gesprächsangeboten bis hin zu mehrtägigen Innovationscamps.

Die beiden Coworking-Spaces Project Bay und DEVELUP übertragen das Konzept des DIR gezielt auf den ländlichen Raum und stärken dort die digitale Teilhabe, Netzwerke, Wissenstransfer und Innovationskraft.

Flächendeckender Online-Zugang

Christian Pegel: „Flächendeckender Online-Zugang für Bürger und Unternehmen ist gemeinsames Ziel“

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Verwaltungsvereinbarung mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterzeichnet. Ziel bleibt es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in MV Stück für Stück einen durchgehend digitalen Zugang zu sämtlichen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

„Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Der eGo-MV ist dabei unser zentraler Partner für eine wirtschaftliche, nachhaltige und bürgernahe Umsetzung“, betont Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Bereits im Rahmen einer vorangegangenen Vereinbarung wurden mehr als 100 Online-Dienste entwickelt, pilotiert und in einzelnen Behörden eingeführt – viele davon nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Diese Dienste sollen nun unter der Koordination des Landesamtes Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (ZD MV) in den landesweiten Regelbetrieb überführt werden.

Die größte Herausforderung bleibt dabei die flächendeckende Einführung in den bis zu 114 kommunalen Ämtern Mecklenburg-Vorpommerns. Hierfür wird der eGo-MV gezielt Strukturen schaffen, um den Rollout vor Ort zu koordinieren und zu begleiten.

„Digitale Angebote dürfen nicht an Amtsgrenzen scheitern. Wir brauchen landesweit einheitliche, nutzerfreundliche Onlinedienste – egal ob in Greifswald, Ludwigslust oder auf Rügen“, so Minister Pegel und: „Deshalb bauen wir gemeinsam mit dem eGo-MV eine starke digitale Brücke zwischen Land und Kommunen.“

Die Vereinbarung setzt dabei auch auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungsleistungen. Im Fokus steht unter anderem das Once-Only-Prinzip, wonach Bürgerinnen und Bürger Nachweise künftig nicht mehrfach einreichen müssen, wenn diese der Verwaltung bereits vorliegen.

Minister Pegel betonte die strategische Bedeutung der Partnerschaft: „Wir wollen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern echte digitale Mehrwerte für die Menschen in unserem Land schaffen. Dafür braucht es Verlässlichkeit, Nähe zu den Kommunen und die Bereitschaft, gemeinsam weiterzudenken.“

Ihre Meinung ist gefragt

Zu KI-Systemen mit hohem Risiko

Brüssel – Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet zur Umsetzung der Vorschriften des KI-Gesetzes zu KI-Systemen, die als hochriskant eingestuft werden. Im Rahmen der Konsultation werden praktische Beispiele gesammelt und Fragen im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen geklärt. Die Konsultation läuft bis zum 18. Juli 2025.

Ziel der Konsultation

Die Rückmeldungen werden in den geplanten Leitlinien der Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen und den damit verbundenen Anforderungen und Verpflichtungen berücksichtigt. Sie wird auch Beiträge zu Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette sammeln.

Interessenträger, einschließlich Anbieter und Entwickler von Hochrisiko-KI-Systemen, Unternehmen und Behörden, die solche Systeme nutzen, sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Zivilgesellschaft, Regierungen, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen werden gebeten, an der Konsultation teilzunehmen.

KI-Systeme mit hohem Risiko 

Im KI-Gesetz werden zwei Arten von KI-Systemen mit hohem Risiko genannt:

(1) wichtig für die Produktsicherheit im Rahmen der harmonisierten Rechtsvorschriften der Union zur Produktsicherheit; und

2) diejenigen, die die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte der Menschen in bestimmten, im KI-Gesetz aufgeführten Anwendungsfällen erheblich beeinträchtigen können.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Angriffsversuch auf dienstliche Smartphones

Schwerin – Nach einem versuchten Hacker-Angriff auf die Diensthandys der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern über den Server, der diese Smartphones vernetzt, finden derzeit auf den Computerservern, die diese polizeilichen Diensthandys kontrollieren und vor Hacker-Angriffen schützen, Ermittlungen und Analysen statt.

Während der Untersuchungen und Ermittlungen werden die sogenannten mPol (mobile Polizei)-Handys der Polizei für einige Tage nicht in vollem Umfang durch die Polizeibeamtinnen und -beamten im Streifendienst genutzt werden können. Mit den Geräten können auf Streifenfahrten und -gängen online Abfragen nach Fahrzeughaltern, Prüfungen von Ausweispapieren oder weitergehende Recherchen erfolgen.

Die seit Einführung der mPol-Geräte möglichen online-Abfragen auf den Streifenfahrten werden deshalb für kurze Zeit wieder auf dem ursprünglichen Weg erfolgen müssen. Die Polizeibeamten werden – wie vor Einführung der mPol-Geräte in den zurückliegenden Jahren – beispielsweise ein Fahrzeugkennzeichen per Funkspruch in das Polizeirevier geben.

Dort wird mit dem Dienstcomputer die erbetene Information, wie zum Beispiel der Fahrzeughalter oder das Vorhandensein eines Führerscheins, ermittelt und per Funkspruch zurückgegeben werden. Unabhängig davon können die Smartphones weiterhin durch die Polizisten zum Telefonieren verwendet werden.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits informiert und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nutzung digitaler Geräte

Schulen legen Regelungen fest, die am besten zu ihren Bedingungen passen

Schwerin – Die Arbeiten an den Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an Schulen stehen kurz vor dem Abschluss. Das Bildungsministerium erarbeitet eine Handreichung mit Empfehlungen, nach denen Schulen eigene Regelungen ableiten und sie in ihren Schulordnungen festschreiben. Die Handreichung unterstützt Lehrkräfte auch bei Fragen der Rechtssicherheit. Nach einem ausführlichen Austausch mit den Lehrerverbänden, den Schulleitungsvereinigungen, dem Landeselternrat und dem Landesschülerrat sollen die Empfehlungen Ende dieses Schuljahres den Schulen übermittelt werden. Im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres können dann die Schulen ihre bisherigen Regelungen überarbeiten oder gänzlich neu aufstellen.

„Smartphone, Tablet und PC gehören heute zu unserem Alltag. Sie erleichtern uns die Suche nach wichtigen Informationen, ermöglichen Videokonferenzen über tausende Kilometer hinweg zu Fremden und Freunden gleichermaßen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Gleichzeitig sind sie aber auch Ursache für ständige Ablenkung, Computersucht, Fake News, Mobbing und für die unkontrollierte Verbreitung von verstörenden Inhalten. Daher halte ich es für wichtig, die Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen so zu organisieren, dass ihre Chancen genutzt werden, um die Bildungsziele zu erreichen und Risiken minimiert werden.“

Viele Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen bereits über Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte. „An diesen Schulen besteht häufig gar kein Handlungsbedarf“, so die Ministerin weiter. „Andere Schulen sind noch nicht soweit oder sehen den Bedarf, ihre Regeln den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Für diese Schulen sollen die Empfehlungen eine Hilfe sein. Den Gebrauch privater Smartphones während des Schulbetriebes und auf dem Schulgebäude werden wir in der Grundschule und in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 nicht empfehlen. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 empfehlen wir, den Lehrkräften zu überlassen, ob sie private Smartphones in den Unterricht einbinden oder nicht“, so Oldenburg.

Während Smartphones nicht durch die Schule bereitgestellt werden, stehen in den meisten Schulen digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. „Der Handlungsleitfaden beschäftigt sich daher auch mit dem Einsatz von Tablets und Laptops in der Schule. Gut eingebettet in ein schulisches Medienbildungskonzept ist die Einbindung von Tablets und Laptops im Unterricht sinnvoll“, sagte Oldenburg. Bildung in einer digitalen Welt müsse Kinder und Jugendliche auf den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten vorbereiten.

„Mit den Empfehlungen wählen wir nicht den einfachsten Weg. In den Beratungen hat sich gezeigt, dass wir es mit entgegenstehenden Vorschlägen zu tun haben, die wir miteinander vereinbaren mussten. Ich halte es nach wie vor für richtig, nicht von oben zu verordnen, was zu tun ist, sondern den Schulen den Freiraum zu lassen, die Regelungen zu treffen, die am besten zu ihren Bedingungen und Bedürfnissen passen“, betonte die Bildungsministerin.

In den kommenden Wochen werden die Empfehlungen mit allen am Prozess Beteiligten abschließend beraten.