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Kategorie: Digitalisierung/IT/Technik/KI

Digitales Polizeirevier startet

Meilenstein für moderne Polizeiarbeit in MV

Neubrandenburg – Mit dem heutigen Tag nimmt das Digitale Polizeirevier in Mecklenburg-Vorpommern offiziell seinen Betrieb auf. Im Polizeipräsidium Neubrandenburg angesiedelt, bündelt die neue Einrichtung ab sofort die Bearbeitung von Online-Anzeigen zentral an einem Ort. Ziel ist es, die rund 25.000 jährlich eingehenden Online-Anzeigen effizient zu verarbeiten und gleichzeitig die Kriminalkommissariate, Kriminalkommissariat-Außenstellen und Einsatzleitstellen im Land spürbar zu entlasten.

„Mit dem Digitalen Polizeirevier schlagen wir ein neues Kapitel in der digitalen Modernisierung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern auf. Es ist ein wichtiger Schritt, um Prozesse zu optimieren und gleichzeitig die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Denn, wo bisher an vielen unterschiedlichen Stellen Online-Anzeigen bearbeitet wurden, machen wir das nun zentral an einer Stelle“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die mit viel Engagement und Fachwissen zur erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens beigetragen haben.“

Das Digitale Polizeirevier startet zunächst mit sieben Mitarbeitenden – Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie Tarifbeschäftigten – und ist von Montag bis Freitag zwischen 6 und 18 Uhr im Einsatz. In dieser Zeit liegt der Schwerpunkt der Online-Anzeigen. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die Einsatzleitstelle im Polizeipräsidium Neubrandenburg das Monitoring.

Die Onlinewache (Onlinewachen der Polizeien der Länder – Offizielles Portal) wird seit dem 1. Februar 2023 als Anzeigenportal in Mecklenburg-Vorpommern angeboten; im Jahr 2023 wurden über diese 22.897 Vorgänge bearbeitet und 2024 insgesamt 24.935. 11 von 16 Landespolizeien nutzen diese Onlinewache.

Innenminister Christian Pegel würdigt ausdrücklich die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten im Land: „Die Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Sicherheit – mit großem Einsatz, hoher Professionalität und starker Bürgerorientierung. Mit Projekten wie dem Digitalen Polizeirevier schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für diese wichtige Arbeit.“

Darüber hinaus betont Christian Pegel die Bedeutung digitaler Weiterentwicklung für die Polizei: „Die fortschreitende Digitalisierung ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass unsere Polizei auch in Zukunft handlungsfähig und effizient bleibt. Moderne Technik und smarte Prozesse sind kein Selbstzweck, sondern ermöglichen zielgerichtete Ermittlungen, schnellere Abläufe und mehr Zeit für das Wesentliche – den Schutz der Menschen in unserem Land.“

Der Weg zur Realisierung des Digitalen Polizeireviers begann im September 2024 mit einem Auftakt-Workshop und der Gründung einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe. Es wurde ein tragfähiges Konzept erarbeitet, das nun mit dem Wirkbetrieb Realität wird.

Digitalisierung der Bildung gemeinsam gestalten

Oldenburg: Digitale Landesschule bundesweit Vorreiter

Schwerin – Wie können wir die digitale Transformation in der Schule gemeinsam gestalten? Wie integrieren wir Künstliche Intelligenz in den Unterricht? Um sich über diese Fragen austauschen, trafen sich auf Einladung der Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg, Vertreterinnen und Vertreter aus den Bildungsministerien der Bundesländer in der Digitalen Landesschule in Rostock. „MV verfügt über beispielgebende Entwicklungen, die wir gern präsentieren. Wir suchen den Dialog unter den Ländern, um gemeinsam von den besten Projekten zu lernen. Nur zusammen können wir die digitale Transformation im Bildungsbereich zeitgemäß gestalten“, sagte Oldenburg.

Mit der Landesstrategie „Lehren und Lernen in einer Kultur der Digitalität“ setzte Mecklenburg-Vorpommern schon frühe Impulse. Oldenburg: „Wir gestalten eine Schule, in der digitale Bildung kein Zusatz, sondern integraler Bestandteil des Lernens ist – chancengerecht, qualitätsvoll und zeitgemäß.“

Die Ministerin verwies auf zahlreiche Beispiele, die bereits Eingang in die Praxis gefunden haben. So hat die landesweite Einführung des Lernmanagementsystems „itslearning“ dazu beigetragen, dass Schülerinnen und Schüler flexibler lernen können und Informationen schneller ausgetauscht werden. Länderübergreifende digitale Dienste, wie z. B. „bettermarks“ für Mathematik, dienen der nachhaltigen Nutzung der IT-Infrastruktur in der Schule und verändern damit den Unterricht. Daneben entwickelt das Land die Digitale Landesschule weiter. Sie ist einzigartig in Deutschland und hilft, sowohl Unterrichtsausfall zu minimieren als auch gezielte Förderangebote bereitzustellen.

„Im Bereich der Künstlichen Intelligenz nehmen wir eine Vorreiterrolle ein: Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, das eine landesweite Lizenz für generative KI-Werkzeuge für alle Lehrkräfte erworben hat“, informierte Oldenburg und verwies auf die Möglichkeiten der Fortbildungsplattform „fobizz“. Darüber hinaus unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) und des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ) die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und entwickeln beispielsweise Konzepte zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Unterricht.

Nutzung digitaler Geräte an Schulen

Bildungsministerium, Vertretungen der Schülerinnen, Schüler, Eltern und Schulleitungen stehen in breitem Austausch

Schwerin – Muss mein Handy während der Schulzeit im Rucksack bleiben? Darf ich mein Tablet auf dem Schulgelände nutzen? Ist es erlaubt, mit der Smartwatch im Schulgebäude zu telefonieren? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, erarbeitet das Land derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte an den Schulen. Die Schulen leiten daraus Regelungen ab, die ihren Bedürfnissen entsprechen und schreiben sie in den Hausordnungen und Medienbildungskonzepten fest. Das Bildungsministerium befindet sich dazu bereits in einem breiten Austausch mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat, den Schulleitungsvereinigungen und dem Grundschulverband.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Weder Handys, Tablets oder Smartwatches sollten komplett verboten werden. Sinnvoller ist es, das Alter, den Umfang und die Art und Weise der Nutzung digitaler Geräte differenziert zu betrachten und schulinterne Regelungen zu treffen. Viele Schulen verfügen schon heute über verbindliche Regelungen, wann und wie digitale Geräte genutzt werden dürfen, und haben sie in ihren Hausordnungen verankert. Mit den Empfehlungen, die wir mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitungen erarbeiten, wollen wir den Schulen mehr Sicherheit und mehr Orientierung geben, welche Regelungen in welcher Schulart möglich und umsetzbar sind.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Erarbeitung der Empfehlungen sorgt vor allem für eines – für eine Akzeptanz innerhalb der Schülerschaft. Die Schulen entscheiden gemeinsam mit allen Beteiligten über die nähere Ausgestaltung des Umgangs mit den digitalen Endgeräten. Nur so kann auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden. Die Empfehlungen legen dafür den richtigen Grundstein.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote sind kein guter pädagogischer Ansatz. Die Hausordnung der Schulen wird in demokratischer Mitbestimmung durch die Schulkonferenzen gestaltet. Ihr allein obliegt derzeit die Gestaltung der Nutzung digitaler Endgeräte. Alle sollten sich dieser Verantwortung und auch Chance bewusst sein und das Schulleben selbst gestalten. Wir sollten auch nicht vergessen, das Primat der Erziehung liegt bei den Eltern. Sie sind es auch, die Handys kaufen und zu Hause die Nutzung vorleben und gestalten.“

Ralph Grothe, Vorsitzender des Grundschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Der Grundschulverband unterstützt die Entwicklung von Empfehlungen zur Digitalisierung und zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule. Grundschulkinder nutzen im verstärkten Umfang in der Schule digitale Geräte zum Lernen und zur Kommunikation. Digitale Endgeräte müssen von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulische Medienbildungskonzepte sind die Grundlage für den Umgang mit digitalen Geräten in der Schule. Die Einbindung der schulischen Gremien ist dabei Voraussetzung. Wir sprechen uns gegen eine unkontrollierte Nutzung von privaten Endgeräten durch die Kinder aus. Hier müssen Schulkonferenz und Hausordnung klare Regeln formulieren.“

Heike Walter, Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern: „Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte sind sinnvoll und notwendig, denn sie geben Schulen eine wertvolle Orientierung. Die konkreten Regelungen müssen jedoch vor Ort getroffen werden – dort, wo sie gelebt und umgesetzt werden. Dabei ist klar: Digitale Endgeräte sollen den Schulalltag sinnvoll ergänzen und das Lernen gezielt unterstützen. Auf keinen Fall dürfen sie die zwischenmenschliche Interaktion stören. Wichtig ist, dass das Ministerium die Entscheidungen der Schulen nachhaltig unterstützt und mitträgt.“

Heiko Helms, Vorsitzender der Vereinigung der Schulleitungen der Gymnasien und Schulen mit gymnasialer Oberstufe Mecklenburg-Vorpommern: „Eine klare, pädagogisch fundierte Regelung zum Umgang mit digitalen Geräten an Schulen ist notwendig – nicht im Sinne pauschaler Verbote, sondern als Ausdruck eines verantwortungsvollen und altersangemessenen Umgangs mit digitaler Technik im Schulalltag. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land hierzu Empfehlungen erarbeitet, die den Schulen Orientierung geben. Entscheidend bleibt jedoch: Die konkrete Ausgestaltung muss in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Nur so kann eine Regelung entstehen, die dem jeweiligen Schulprofil, der Altersstruktur und den pädagogischen Zielsetzungen gerecht wird.“

Smarte Hilfe bei Steuerfragen

Neuer Steuerchatbot auf dem Steuerportal MV verfügbar

Schwerin – Ab sofort steht Bürgerinnen und Bürgern auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern (MV) ein neues digitales Informationsangebot zur Verfügung: Der Steuerchatbot ist online. Über eine Verlinkung auf dem Portal gelangen Nutzerinnen und Nutzer direkt zum Chatbot, der rund um die Uhr allgemeine Fragen zum deutschen Steuerrecht beantwortet – schnell, verständlich und zuverlässig.

Finanzminister Dr. Heiko Geue begrüßt den Einsatz des Chatbots: „Der neue Steuerchatbot ist eine echte Hilfe für alle, die eine schnelle Antwort auf allgemeine steuerliche Fragen suchen. Er steht ab sofort rund um die Uhr zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der großen Arbeitsbelastung in den Ämtern ist das genau der richtige Schritt – digital, serviceorientiert und entlastend zugleich.“

 Dem Einsatz des Chatbots vorausgegangen war eine umfassende Analyse typischer Bürgeranliegen. Dabei zeigte sich: Nur etwa 20 Prozent der Anfragen betreffen tatsächlich sensible Einzelfälle, bei denen auf persönliche Daten zugegriffen werden muss. Der Großteil der Anliegen bezieht sich auf einfachere organisatorische oder rechtliche Fragen, die ohne personenbezogene Informationen beantwortet werden können, zum Beispiel: „Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?“, „Welches Finanzamt ist für mich zuständig?“ oder „Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?“.

Solche Fragen lassen sich durch klassische FAQ oft nicht ausreichend beantworten, da diese sämtliche Fallvarianten abbilden müssen. Der Chatbot hingegen kann gezielt Rückfragen stellen, um die richtige Fallvariante zu identifizieren und diese dann in allgemeinverständlicher Sprache zu beantworten – im besten Fall mit einem kurzen „Ja“ oder „Nein“. Damit ist er ein deutlich präziseres Instrument als reine FAQ-Listen oder allgemeine Suchmaschinen.

Ein weiterer Vorteil: Der Steuerchatbot ist an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr verfügbar – unabhängig von den Öffnungszeiten der Finanzämter. Neben Deutsch steht er auch in englischer und französischer Sprache zur Verfügung. So können auch ausländische Steuerpflichtige das deutsche Steuerrecht besser verstehen und sich gut informiert an die zuständigen Behörden wenden.

Der Steuerchatbot ist über das Steuerportal MV zu erreichen.

Nutzung von digitalen Geräten in Schulen

Oldenburg: Viele Schulen in MV verfügen bereits über verbindliche Regelungen

Schwerin – Das Land erarbeitet derzeit Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte wie Handys, Tablets und Smartwatches an den Schulen. Das kündigte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Freitag in Schwerin an. „Wir befinden uns zu diesem Thema bereits in einem breiten Austausch, den wir in den kommenden Wochen intensivieren werden“, sagte Oldenburg. Die Regelungen, die die Schulen aus diesen Empfehlungen für sich ableiten, sollen in den Hausordnungen und Medienbildungsplänen verankert werden.

Simone Oldenburg, Bildungsministerin: „Viele Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen bereits über verbindliche Regelungen zum Einsatz digitaler Geräte. Um sie weiter zu unterstützen und alle Schulen zu erreichen, erarbeiten wir in einem gemeinsamen Prozess u. a. mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat und den Schulleitungsvereinigungen Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte.“

Tobias Lankow, Vorstandsvorsitzender des Landeselternrates: „Verbote von digitalen Geräten sind nicht der richtige pädagogische Ansatz: Viel wichtiger ist, dass wir mit unseren Schulkonferenzen bereits über ein demokratisches Instrument der Selbstbestimmung verfügen, wo Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gemeinsam entscheiden, wie digitale Geräte in der Schule genutzt werden. Deshalb begrüßen wir die Erarbeitung der Empfehlungen. Denn so unterstützen wir die Schulen und die demokratische Willensbildung.“

Felix Wizowsky, Vorsitzende des Landesschülerrates: „Mit den Empfehlungen zur Nutzung von digitalen Geräten in der Schule zeigen wir Einigkeit bei allen Beteiligten: Einigkeit gegen ein Verbot und für mehr Unterstützung der Schulen. Uns ist dabei wichtig, dass der Umgang mit digitalen Geräten altersgerecht formuliert wird. Die Möglichkeiten eines Grundschülers sollten andere sein, als die eines Schülers der 12. Klasse.“

Ein Konzept für Medienbildung, wie es der Landesschülerrat zuletzt forderte, sei allerdings nicht nötig, erklärte die Bildungsministerin: „Alle Schulen haben Medienbildungskonzepte und alle Schulträger haben Medienbildungspläne erarbeitet – sodass die Grundlagen für die Entwicklung der Medienkompetenzen bereits durch sie gelegt worden sind. Sie sind die Basis des pädagogischen Handelns.“

Die Kultusministerkonferenz hat die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verabschiedet, die die Länder umsetzen. Die Vermittlung der Medienkompetenz ist eine zentrale Aufgabe der Schulen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es den fächerübergreifenden Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“, der bei der Überarbeitung der einzelnen Fächerrahmenpläne integriert wird. Bereits zum Schuljahr 2019/2020 hat MV als erstes Land das einstündige Unterrichtsfach „Informatik und Medienbildung“ ab Jahrgangsstufe 5 eingeführt.

„Die Schülerinnen und Schüler erlangen grundlegendes Wissen über Mediennutzung, Mediengestaltung und Medienkritik. Insbesondere die zahlreichen Fortbildungen zur Digitalisierung und zur Verbesserung der Medienkompetenz stoßen bei unseren Lehrkräften auf großes Interesse“, so Oldenburg.

Digitale Transformation der Schulen

Tag der Schulleiterinnen und Schulleiter fokussiert Schulrecht und Schulverwaltungshandeln in der digitalen Welt

Rostock – Wie digital arbeitet meine Schule? Schulleitungen sind hier zentrale Akteurinnen und Akteure, die an der zukunftsorientierten Schulentwicklung mitwirken. „Die Anforderungen an die Schulleiterinnen und Schulleiter sind groß. Sie organisieren nicht nur den Schulalltag, sondern stoßen auch Veränderungsprozesse an und begleiten sie. Mit unserem Fachtag geben wir Expertenwissen an die Schulleitungen weiter, das sie in ihren vielfältigen Handlungsfeldern unterstützt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg im Vorfeld des Tages der Schulleiterinnen und Schulleiter am 21. März in Rostock.

Unter dem Titel „Schulentwicklung in einer digitalen Welt“ widmet sich die Tagung insbesondere dem Schulrecht und dem Schulverwaltungshandeln als wesentliche Professionen von Schulleitungen. Die 300 erwarteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich u. a. über den KI-Einsatz als Unterstützungssystem, Datenschutz-Belange oder über medienrechtliche Aspekte informieren. Bildungsministerin Simone Oldenburg wird wegen Terminverpflichtungen als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz durch Staatssekretär Tom Scheidung vertreten.

„Digitalisierung in der Schule bedeutet nicht nur, neue Techniken und Anwendungen zu nutzen, vielmehr müssen Lernen und Lehren neu gedacht und weiterentwickelt werden. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten: Das sind Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulträger oder externe Partner“, erklärte die Ministerin in Vorbereitung auf die Tagung und stellte fest: „Gleichzeitig bleibt die Schule weiter ein sozialer Ort – ein Ort des gemeinsamen Lernens und der persönlichen Entwicklung. Deshalb ist es wesentlich, den digitalen Wandel so zu gestalten, dass die bewährten pädagogischen Prinzipien erhalten bleiben und gleichzeitig neue Potenziale bestmöglich genutzt werden.“

Die Ministerin verwies auf zahlreiche Beispiele, die bereits Eingang in die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gefunden haben. So hat die landesweite Einführung des Lernmanagementsystems „itslearning“ dazu beigetragen, dass Schülerinnen und Schüler flexibler lernen können. Digitale Dienste, wie z. B. „bettermarks“ für Mathematik, die auch als länderübergreifende Projekte entwickelt werden, dienen der nachhaltigen Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und verändern damit den Unterricht.

Darüber hinaus unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Qualitätsentwicklung M-V (IQ M-V) und des Medienpädagogischen Zentrums (MPZ) die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und entwickeln beispielsweise Konzepte zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Unterricht. Für das Lehren und Lernen über KI stellt das Land Grundlagen, wie z. B. die Fortbildungsplattform „fobizz“, bereit. Daneben entwickelt das Land die Digitale Landesschule weiter. Sie ist einzigartig in Deutschland und hilft, sowohl Unterrichtsausfall zu minimieren als auch gezielte Förderangebote bereitzustellen.

50/50 Taxi-App für mehr Verkehrssicherheit

Blank: „Die App trägt dazu bei, dass das Auto in Partynächten stehen bleibt. Sie ist ein wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.“

Schwerin – „Diese App ist ein wichtiger und praktischer Beitrag für mehr Verkehrssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern.“ Das hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern heute zum Start der neuen „MV 50/50 Taxi-App“ in Schwerin gesagt.

Mit der neuen App können jungen Menschen von 16-25 Jahren an Wochenenden und Feiertagen von 20.00 bis 08.00 Uhr für die Hälfte des Fahrpreises mit dem Taxi fahren. Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt fünfzig Prozent des Fahrpreises. Das Wirtschaftsministerium startet mit der neuen App die digitale Neuauflage des in Mecklenburg-Vorpommern lange etablierten „50/50-Taxi-Tickets“.

Jetzt müsse es darum gehen, dass die App möglichst viel genutzt werde. Minister Blank: „Die neue MV 50/50 Taxi-App kann helfen, schwere Unfälle von jungen Menschen zu verhindern. Ich appelliere an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie junge Leute: Sprecht über die Taxi-App, macht sie bekannt und helft so mit, dass das eigene Auto in Partynächten stehen bleibt.“

Guido Sembach, Vorstandsvorsitzender des Landesverbands für das Taxi- und Mietwagengewerbe Mecklenburg-Vorpommern, ergänzt: „Ich freu mich sehr über das digitale Revival des bekannten 50/50-Taxi-Tickets. Wenn damit nur ein schlimmer Unfall verhindert wird, hat sich die Mühe mehr als gelohnt.“

Für das laufende Jahr stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern 60.000 Euro für Buchungen über die Taxi-App zur Verfügung.

Die App steht jetzt in den App-Stores zum Download bereit (Suchbegriff „MV 50 50 Taxi“):

Seit 1998 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern das 50/50 -Taxi-Ticket als bewährte Maßnahme zur Verkehrssicherheit. Es unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 25 Jahren dabei, Nachts sicher unterwegs zu sein. In der Zeit der Corona-Pandemie ist das Angebot nicht mehr genutzt und angeboten worden. Mit der neuen MV 50/50 Taxi-App wird das Ticket nun neu und digital aufgelegt.

Die App ermöglicht ermäßigte Fahrten jeweils freitags und samstags sowie unmittelbar vor und an allen gesetzlichen Feiertagen des Bundes und des Landes MV von 20 Uhr bis 08 Uhr morgens des Folgetages. Der Ausgangs- oder der Zielpunkt der Fahrt muss im Land MV liegen.

Kampagne „Sprich mit mir“

Gemeinsame Kampagne mit Fokus auf Handykonsum von Eltern gestartet

Schwerin – Mit der Kampagne „Sprich mit mir“ des Kinderschutzbund Kreisverbandes Schwerin gemeinsam mit dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung MV (LfK) solle Eltern für einen bewussten Handy-Umgang sensibilisiert werden.

„Die gestartete Plakataktion ‚Sprich mit mir‘ soll in humorvoller, aber gleichwohl eindrücklicher Weise insbesondere Eltern und Betreuungspersonen darauf aufmerksam machen, dass Kinder sich tatsächlich oft verloren und vergessen fühlen, wenn an ihnen vorbeigeschaut und vorbeigeredet wird. Ich bin dem Kinderschutzbund Schwerin sehr dankbar, dass er sich mit dieser Idee an den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung gewandt hat – und wir gemeinsam diese Kampagne umsetzen können“, sagt Innenminister Christian Pegel als Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung.

Vorgesehen ist eine stadtweite Plakat-Kampagne zum Thema „Handykonsum von Eltern“. Insgesamt drei aufmerksamkeitsstarke Motive der Cartoonistin Renate Alf aus Weimar zeigen typische Alltagsszenen mit Eltern, die dem eigenen Smartphone mehr Aufmerksamkeit widmen als dem eigenen Nachwuchs (siehe Anlagen).

„Besonders bei Kindern kann der Handykonsum von Eltern fatale Folgen haben. Werden Kleinstkinder nicht in ausreichendem Maße von ihren Bezugspersonen direkt angesprochen, kann es z.B. zu Verhaltensauffälligkeiten oder auch Sprachstörungen kommen. Kleinere Kinder können auch mit Ärger auf Eltern reagieren, die sich während des familiären Zusammenseins immer wieder dem Smartphone oder anderen elektronischen Medien zuwenden“, so der Minister weiter.

Die Kampagne wurde vom LfK mit insgesamt 3.632 Euro gefördert. Die Gesamtkosten betragen 4.540 Euro.

Als Werbeflächen sind u.a. vorgesehen:

  • Nahverkehr Schwerin in Bussen und Bahnen auf den Monitoren
  • 50 City Light Poster in Schwerin aufgehängt
  • A3-Plakate für Kitas, Kinderarztpraxen, Ergotherapeuten, Logopäden, Elterncafès.