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Kategorie: Gesundheit / Pflege

Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die Auffrischungsimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen durch Hausärztinnen und Hausärzte sowie mobile Impfteams stehen kurz vor dem Abschluss. „97 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern haben entsprechende Booster-Angebote erhalten“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit.

Die erfolgten Auffrischungsimpfungen erhöhen wesentlich den Schutz für die Bewohnerinnen und Bewohner, so Drese. Weitere Maßnahmen seien durch Anpassungen in der seit dem vergangenen Wochenende geltenden Pflege und Soziales Corona-Verordnung erfolgt.

„Für uns steht im Mittelpunkt, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen weiterhin besucht werden können“, sagte Drese. Eine Ausnahme bestehe für Einrichtungen, in denen ein aktives Corona-Geschehen herrscht. Einschränkungen der Besuchszeiten oder der Anzahl der möglichen Besucher können sich aber aus der Infektionslage und der hiermit verbundenen risikogewichteten Einstufung in Mecklenburg-Vorpommern ergeben.

Ab Zuordnung zur Stufe 3 (orange) sind täglich höchstens zwei Besuchspersonen (auch gleichzeitig) je Bewohnenden erlaubt, die nicht dauerhaft festzulegen sind.

Ab Zuordnung zur Stufe 4 (rot) sind weiterhin täglich höchstens zwei Besuchsperson gleichzeitig je Bewohnenden erlaubt. Diese Personen müssen aber dauerhaft für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen festgelegt werden. Es gibt eine Verpflichtung für ungeimpfte Besuchspersonen zum Tragen einer FFP2- oder FFP3-Maske bei orange und rot und für geimpfte und genesene Besuchspersonen bei Stufe rot; ansonsten Bedeckung durch medizinischen Mund-Nase-Schutz.

Für Besuchende und aufsuchende Personen (z.B. Therapeuten oder Frisöre) besteht eine Testpflicht entweder in Form eines am selben Tag durchgeführten PoC-Antigen-Tests (Schnelltest), eines nicht länger als 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests oder eines in der Einrichtung durchgeführten PoC-Antigen-Tests. Ein Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien genügt den Anforderungen nicht.

Das in Pflegeeinrichtungen tätige Personal muss, soweit es sich nicht um geimpfte oder genesene Personen handelt, täglich getestet werden. Abweichend hiervon reduziert sich das Testerfordernis von geimpftem und genesenem Personal auf zwei bis höchstens dreimal wöchentlich.

Die Regelungen zur Personaltestung sind seit dem 24. November 2021 im Infektionsschutzgesetz bundeseinheitlich festgelegt.

Klarstellung

Testungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Auch geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sollen aufgrund der bundes- und landesweit stark steigenden Corona-Neuinfektionen getestet werden. Eine Testpflicht dieser Personengruppe auf Grundlage der derzeit geltenden Pflege und Soziales Corona-Verordnung besteht jedoch noch nicht. Sie tritt durch eine aktualisierte Verordnung aber bereits am 11. November in Kraft.

Das Sozialministerium bedauert in diesem Zusammenhang die Verwirrung um die Besuchsregelungen für Geimpfte in Pflegeheimen, die durch eine ungenaue Kommunikation der aktuell gültigen Testregelungen entstanden ist.

Mit der ab Donnerstag geltenden Verordnung darf jede besuchende Person ab sieben Jahren – unabhängig davon, ob sie ungeimpft, geimpft oder genesen ist – die Einrichtung nur nach einem negativen Test betreten. Dies kann durch Nachweis eines PoC-Antigen-Tests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines Nukleinsäurenachweises (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Alternativ kommt auch ein vor Ort durchgeführter PoC-Antigen-Test in Betracht.

Die Einrichtungen stellen die Möglichkeit zur Testung täglich vor Ort sicher. Sie können die Testmöglichkeiten aber zeitlich einschränken. Die Tests sind für die Besucherinnen und Besucher kostenlos. Ein durch die Einrichtung ausgestelltes Zertifikat gilt aber nur zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe.

„Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner. Gleichzeitig wollen wir auch in Herbst und Winter weiterhin soziale Kontakte ermöglichen. Die weiterhin strikte Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln und eine weitgehende Testpflicht sind sinnvolle Ergänzungen zu den bereits weit vorangeschrittenen Auffrischungs-Impfungen in den Pflegeheimen“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.

Bereits seit Montag (8. November) besteht für nicht geimpftes Personal in vollstationären Pflegeeinrichtungen eine tägliche Testpflicht. Bei geimpften Beschäftigten besteht ein Testerfordernis zweimal wöchentlich. Wenn bei Bewohnenden und Beschäftigten Covid-19-Symptome auftreten, sollen sie so schnell wie möglich mit einem PCR-Test auf eine Covid-19-Infektion überprüft werden.

7. landesweiter Multiple Sklerose Tag

Schwerin – Der von der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) in Mecklenburg-Vorpommern organisierte 7. landesweite Multiple Sklerose Tag ist nach Auffassung von Sozialministerin Stefanie Drese ein wichtiger Beitrag, um von der Krankheit Betroffenen und deren Angehörigen bei der Bewältigung ihrer speziellen Lebenssituation Hilfe anzubieten.

Die zentrale Veranstaltung in Schwerin am Sonnabend (18. September) diene dazu, Multiple Sklerose (MS) gemeinsam zum Thema zu machen – sich zu informieren, untereinander auszutauschen, zusammen neue Strategien zu entwickeln, betonte Drese im Vorfeld.

Die Ministerin hob dabei die Arbeit des Landesverbandes der DMSG zur Bekämpfung der entzündlichen Erkrankung des Zentralen Nervensystems hervor. „Die DMSG ist ein hervorragender Partner für die von MS betroffenen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“, so Drese.

Die DMSG liefere regelmäßig die neuesten Informationen rund um das Thema MS, stehe im ständigen Austausch mit der Forschung, sorge für die Vernetzung und veranstalte Informations- und Fachtage, um auf neue Behandlungsmöglichkeiten und weitere Angebote hinzuweisen.

„Das ist vorbildlich und zeigt, kein Mensch muss sich den vielfältigen Herausforderungen alleine stellen, welche die Diagnose MS mit sich bringt“, betonte Ministerin Drese. „Genauso leben es die vielen Selbsthilfegruppen und Stammtische, in denen sich Menschen mit MS untereinander austauschen und tatkräftig unterstützen.“

Derzeit sind in Deutschland etwa 220.000 bis 250.000 Menschen an Multipler Sklerose erkrankt. Die MS-Therapie entwickelt sich rasant und es gibt heute schon eine Reihe von Medikamenten, die die Erkrankungsaktivität abmildern oder gar kontrollieren können.

Die Ministerin wies auf zahlreiche Beispiele und Vorbilder wie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hin, die Mut machen und vielfältige Maßnahmen, die das tagtägliche Leben mit MS wesentlich erleichtern helfen.

Drese: „Wenn sich die Mitglieder und Ehrenamtlichen des Landesverbandes und der Selbsthilfegruppen gemeinschaftlich engagieren, um an MS Erkrankte zu unterstützen, dann ist das Hilfe zur Selbsthilfe im besten Sinne und ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Leben.“

Geschlechtersensible Medizin

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese spricht sich für umfangreiche wissenschaftliche Analysen der gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte aus.

„Bei Entstehung, Verlauf und Therapie von Covid-19-Erkrankungen zeigen sich Geschlechterunterschiede. Die Genderdimension muss deshalb beim Umgang mit der Pandemie eine Rolle spielen. Das gilt sowohl für die medizinische Behandlung, die Rehabilitation und die Prävention, als auch in Bezug auf die Kommunikation und die Forschungs- und Entwicklungsprozesse“, sagte Drese zum heutigen Start der Internationalen Tagung „Pandemie und Gendermedizin: Prävention und Gesundheitsförderung neu gedacht“ in Greifswald.

Ministerin Drese hat die Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen, die unter der wissenschaftliche Leitung von Dr. Elpiniki Katsari (Fachärztin für Herzchirurgie, Universitätsmedizin Greifswald) sowie Prof. Dr. Sabine Oertelt-Prigione (Lehrstuhl für Gender in Primary and Transmural Care, Radboud Universität, Nijmegen und Lehrstuhl für geschlechtersensible Medizin, Universität Bielefeld) steht.

Wichtig ist nach Auffassung von Drese aus der Pandemie Lehren für die Wissenschaft, die Arbeit in den Arztpraxen und Kliniken, für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft insgesamt zu ziehen. So ließen sich bereits jetzt zwischen Frauen und Männern Unterschiede im gesundheitsrelevanten Verhalten und bei der Inanspruchnahme von Versorgungsangeboten sowie in der Wahrnehmung, Bewertung und Kommunikation von Symptomen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen feststellen.

Auch für die Politik muss Gendermedizin ein größeres Thema werden, so Drese. Auf der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen der Länder (GFMK) im Juni unter Vorsitz Mecklenburg-Vorpommern sei der Beschluss gefasst worden, die spezifischen gesundheitlichen Folgen von Covid-19-Erkrankungen und der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für Frauen zu untersuchen.

„Dazu gehört auch, bestehende Rehabilitations- und Erholungsangebote für Frauen, die durch die Corona-Pandemie betroffen sind, zielgerichtet zu erweitern und spezifische Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen“, betonte Drese.

„Es ist gut, dass viele dieser Aspekte auch auf dem Kongress in den nächsten Tagen diskutiert werden“, so Drese. „Ich freue mich auf die Ergebnisse und bin stolz, dass wir diese Expertise nach Mecklenburg-Vorpommern holen können.“

Bachelor: „Klinische Pflegewirtschaft“

Greifswald – Premiere an der Universität Greifswald: Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch die ersten 27 Studierenden des neuen Bachelor-Studienganges „Klinische Pflegewissenschaft“ begrüßt.

„Tag für Tag leisten Pflegekräfte wertvolle Arbeit. Die Aufgaben rund um die Patientenversorgung wandeln sich und werden zunehmend komplexer. Mit dem neuen Studiengang in Greifswald kann die Qualität der medizinischen Versorgung weiter intensiv verbessert werden. Die hochschulische Qualifizierung von Pflegefachkräften bietet die Möglichkeit, die Handlungskompetenz der Pflegekräfte bei steigender Anzahl von Pflegebedürftigen zu erweitern und dem erhöhten Pflegebedarf zu begegnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Studiengang umfasst sechs Semester und ist insbesondere auf die stationäre Krankenpflege ausgerichtet. Die ersten Absolventen können den Studiengang 2024 abschließen. Das Bachelorstudium vermittelt wissenschaftlich fundiertes Fachwissen und pflegerische Handlungskompetenzen. Zudem erhalten die Absolventen neben dem Hochschulabschluss als Bachelor of Science auch die Berufsqualifikation als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann.

Die Einschreibung findet jährlich zum Wintersemester statt. Nach einem ersten Durchlauf wird das Konzept des Studiengangs evaluiert. Greifswald ist die erste Universität in Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Studiengang anbietet. Es ist neben Human- und Zahnmedizin das dritte Fach an der Unimedizin und wird in dem neu gegründeten Institut für Klinische Pflegewissenschaften und interprofessionelle Lehre verankert.

„Die Schwerpunkte des Studiums sind breit gefächert. Neben der Pflege multimorbider Erkrankter und der Unterstützung des pflegenden Umfeldes geht es unter anderem auch um innovative regionale und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte. Der neue Studiengang verknüpft wissenschaftliche Fragestellungen und die dazugehörige Berufspraxis“, sagte Glawe.

Für die Dauer von sechs Jahren wird der Bachelor-Studiengang Klinische Pflegewissenschaft vom Gesundheitsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund fünf Millionen Euro unterstützt (Wintersemester 2021/2022 bis einschließlich Sommersemester 2027). Die Gesamtkosten des Studienganges betragen maximal 7,7 Millionen Euro. Der Kofinanzierungsanteil in Höhe von 35 Prozent wird anteilig vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie durch die Universitätsmedizin Greifswald getragen.

Notaufnahmestation im Klinikum Karlsburg

Karlsburg – Im Klinikum Karlsburg wurde am 15.09.2021 der erste Spatenstich für den Bau einer modernen Notaufnahmestation gefeiert. Zum symbolischen Akt hatte der Ärztliche Direktor des Klinikums Prof. Dr. med. Wolfgang Motz zahlreiche Gäste eingeladen. Mit dabei waren Harry Glawe (CDU), Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Landrat Michael Sack (CDU) und viele weitere Prominente aus der Region. Das Landes-Wirtschaftsministerium fördert das Bauvorhaben in Karlsburg mit zehn Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds.

„Die Notaufnahmestation in einem separaten Funktionsgebäude, ausgerüstet mit Schockraum und Herzkatheterlabor, wurde notwendig, um den hohen Anforderungen an die gewachsene Notfallversorgung im Klinikum Karlsburg gerecht zu werden“, erklärte der Klinikchef. In den vergangenen 25 Jahren habe sich die renommierte Herzklinik zu einem überregionalen Zentrum für herzmedizinische Notfälle im Osten des Landes Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Rund um die Uhr werde das gesamte Spektrum der Diagnostik und Therapie bei Herz- und Gefäßerkrankungen angeboten.

„Der neue Gebäudekomplex hilft uns, eine noch effektivere Klinikorganisation mit einem ausgefeilten Hygienemanagement umzusetzen“, sagte Prof. Dr. Wolfgang Motz. Nicht zuletzt habe die Corona-Pandemie Schwachstellen aufgezeigt. „Ohne Vorliegen eines negativen Coronatestes wird derzeit niemand mehr in den Klinikbetrieb integriert. Das bedeutet, dass Notfallpatienten auf der Intensivstation so lange isoliert werden, bis ein negativer Abstrich vorliegt. Da das Aufkommen an Notfallpatienten diskontinuierlich ist, werden auf den Allgemein- und Intensiv-Stationen stets Betten freigehalten, um kurzfristig reagieren zu können“, erklärte Prof. Motz. Durch die Notaufnahmestation werde es künftig möglich, Patienten mit unklarem Virus-Status schnell in Einzelzimmern zu separieren. Die Station 1 im angrenzenden Gebäude werde umgebaut und in die Notaufnahme mit einbezogen. Lange Wege durch das Krankenhaus entfallen. „Unsere Firewall wird noch stärker“, betonte der Ärztliche Direktor.

„In der Notaufnahme eines Krankenhauses müssen wichtige Entscheidungen in kürzester Zeit getroffen werden. Da ist es notwendig, dass die baulichen Voraussetzungen kurze Wege zur bestmöglichen Versorgung gewährleisten. Mit dem Neubau und der Neustrukturierung der Notfallversorgung wird das gesamte Krankenhaus zukunftsfähiger aufgestellt. Davon profitieren Patienten und die Mitarbeiter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort und ergänzte: „Das Klinikum Karlsburg ist ein fester und wichtiger Bestandteil der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dank des großen Engagements und der hohen medizinischen Expertise der rund 500 Mitarbeiter am Standort hat sich das Klinikum über die Grenzen der Region hinaus einen guten Namen erarbeitet.“

In den letzten 25 Jahren wurden im Klinikum Karlsburg ca. 20.000 Operationen am offenen Herzen, 90.000 Herzkatheteruntersuchungen und 30.000 interventionelle Koronarinterventionen (PCI´s) durchgeführt. In den vergangenen zehn Jahren erfolgten bei ca. 2.200 Patienten interventionelle Herzklappeneingriffe (TAVI und Mitraclip) und 3.500 elektrophysiologische Prozeduren. Bei 70 Patienten wurde als Alternative zur Herztransplantation eine mechanische Herzpumpe, ein sogenanntes LVAD-Herzunterstützungssystem, implantiert. In der Klinik für Diabetes und Stoffwechselerkrankungen erfuhren in den vergangenen 25 Jahren rund 65.000 Patienten jeden Alters stationäre Behandlung.

Kontaktpersonenmanagement im Kitabereich

Schwerin – Wenn es in einer Kindertageseinrichtung zu einer Corona-Infektion kommen sollte (Indexfall), gibt es erleichterte Regelungen für Kontaktpersonen. In Abstimmung mit dem Expertengremium KiTa und den Gesundheitsämtern haben das Sozialministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Entscheidungsgrundlage für den öffentlichen Gesundheitsdienst weiterentwickelt.

„Die Auswertungen bisheriger Corona-Infektionen zeigt, dass es im Kitabereich bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften zu wenigen Folgefällen kommt. Deshalb muss dort nicht mehr zwingend für die ganze Gruppe eine Quarantäne angeordnet werden“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese das aktualisierte Kontaktpersonenmanagement.

Konkret gilt nunmehr bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS bis einschließlich Stufe „Orange“ folgendes Verfahren in den Kindertageseinrichtungen, sofern aufgrund der Beurteilung durch die zuständige Gesundheitsbehörde nichts anderes festgelegt wird:

Bei einer Corona-Infektion (Indexfall) ohne weitere Folgefälle in der Kita erfolgt nur noch für Kinder mit einem zusätzlichen engen privaten Kontakt zum Indexfall eine Quarantäne für zehn Tage. Es besteht hier aber bereits nach Ablauf von fünf Tagen die Möglichkeit der Freitestung mittels PCR-Test.

Den übrigen Kindern der Kohorte ist der Kita-Besuch weiter möglich, wenn Kriterien, wie eine Symptomkontrolle, die Bildung einer fixen Kohorte mit fest zugeordneten Kindern und Betreuungspersonal und eine Kontaktreduzierung außerhalb der Einrichtung eingehalten werden können. Wenn es zu keinen Folgefällen während der 5-tägigen Überwachungsphase kommt, erfolgt am Ende eine PCR-Testung aller Beteiligten in der Gruppe. Danach kann zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden.

Bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS der Farbe „Rot“ wird durch das zuständige Gesundheitsamt bei Auftreten eines Infektionsfalles eine Quarantäne der gesamten Kohorte angeordnet. Eine Freitestung der Kontaktpersonen nach Ablauf von 5 Tagen kann möglich sein.

Ministerin Drese: „Ziel unserer Maßnahmen ist, die Betreuung der Kinder nicht oder nur kurzzeitig zu unterbrechen. Im Einzelfall gilt immer die Anordnung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes als maßgeblich.“

Zurzeit (Stand 14. September) gibt es in 20 Kindertageseinrichtungen des Landes 28 Infektionsfälle (15 Kinder, 6 Kita-Beschäftigte und 7 Kinder als Folgefälle).

Krebsgesellschaft M-V mit neuem Angebot

Schwerin – Die Diagnose „Krebs“ kann das Leben von Erkrankten und Angehörigen kräftig durcheinanderwirbeln.

„Nach Therapie und Rehabilitation besteht häufig großer Beratungsbedarf. Eine Krebserkrankung, deren Behandlung und mögliche Behandlungsfolgen können bei den betroffenen Patienten und Angehörigen in vielfältiger Weise zu psychosozialen Belastungen und psychischen Störungen führen. Mit einem ersten Beratungsteam hat nun die Krebsgesellschaft M-V zusammen mit dem Land eine ambulante psychosoziale Krebsberatung für Krebspatienten und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht. Im Rahmen einer professionellen Beratung kann geholfen werden, die insbesondere auch psychische Auswirkungen der Krebserkrankung einbezieht. Gemeinsam mit den Ratsuchenden werden Lösungen erarbeitet. Es sollen in den kommenden Jahren weitere Teams in Mecklenburg-Vorpommern hinzukommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Rahmen der Landespressekonferenz in Schwerin.

Nach epidemiologischen Studien zeigen 32 bis 50 Prozent aller Krebskranken eine ausgeprägte psychosoziale Belastung.

Minister Glawe hat die Pläne gemeinsam mit dem Geschäftsführer und Vorstandsmitglied der Krebsgesellschaft M-V e.V., Prof. Dr. med. Ernst Klar, vorgestellt. „Es bestand dringender Handlungsbedarf in M-V, da eine psychische Stabilisierung Voraussetzung für die körperliche Stärkung bei einer Krebserkrankung ist und sich damit sehr positiv auf den langfristigen Krankheitsverlauf auswirkt!“ betont Prof. Klar.

Der Hauptstandort des ersten Teams ist die Geschäftsstelle der Krebsgesellschaft M-V in Rostock. Das Team besteht aus einer Psychologin, einer Sozialpädagogin und einer Assistenzkraft, die sich der psychosozialen Fragen und Sorgen annehmen.

„Von Rostock aus werden weitere Orte in der Fläche angefahren, um perspektivisch immer mehr Betroffene möglichst wohnortnah zu unterstützen. Inhaltlich können sich die Beratungen ganz unterschiedlich gestalten. Das Aufgabenspektrum ist dabei vielfältig. Das Team kümmert sich beispielsweise um psychosoziale Belange, hilft beim Ausfüllen von Anträgen (z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegegradbeantragung, Grad der Schwerbehinderung) und steht für alle Fragen, die mit dem Thema Krankheitsbewältigung zusammenhängen, zur Verfügung. Wichtig ist dabei auch, dass Bezugspersonen wie Partner, Kinder, Freunde mit einbezogen werden können“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe.

Die Beraterinnen können in der Regel kurzfristig Termine anbieten, insbesondere in Krisensituationen.

Neben Rostock konnten erste Außenstellen in Güstrow und Stralsund eingerichtet werden. Zusätzliche Beratungsangebote werden aktuell in weiteren Städten organisiert. Die Beratung erfolgt zeitnah, kostenfrei, auf Wunsch auch anonym und findet in barrierefreien Räumen statt. Betroffene können sich hier in allen Krankheitsphasen Rat und Unterstützung holen.

Für Ratsuchende, die die Beratungsräume nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit telefonischer oder videobasierter Beratung. In Einzelfällen sind auch Hausbesuche möglich.

Die Förderung erfolgt durch den GKV-Spitzenverband und das Land M-V, das den Aufbau der Beratungsstruktur auch mit einer wesentlichen Anschubfinanzierung unterstützt hat.

Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium unterstützt die Krebsgesellschaft M-V e.V. im Jahr 2021 mit rund 219.000 Euro. Die Mittel werden für den Betrieb der Geschäftsstelle sowie den weiteren Auf- und Ausbau der mobilen Krebsberatung eingesetzt.

Die Krebsgesellschaft M-V e.V. ist für das Gesundheitsministerium ein wichtiger und verlässlicher Ansprechpartner in Fragen der Gesundheitspolitik zur onkologischen Versorgung.

„Dabei setzt sich der gemeinnützige Verein neben dem aktuellen Schwerpunkt der Krebsberatung in MV u. a. auch für die Stärkung der Selbsthilfegruppen, Förderung der Forschung oder Krebsprävention ein“, so Glawe weiter.

Im Rahmen ihrer umfangreichen Projektaktivitäten führt die Krebsgesellschaft u. a. auch das Projekt „SunPass“ durch. Der Vorsitzende der Krebsgesellschaft M-V e.V., Prof. Dr. med. Christian Junghanß, betont das Ziel: „Der systematische Hautschutz bei Kindern und somit die Verminderung von Hautkrebserkrankungen im Erwachsenenalter sind von großer Bedeutung gerade für unsere Kleinsten!

Dazu finden in interessierten Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern zum Thema ´Richtiger Sonnenschutz zur Hautkrebsprävention im Erwachsenenalter´ Schulungen der Erzieher und Kinder wie auch Kitabegehungen statt, die anschließend mit dem ´SunPass´ ausgezeichnet werden.“ Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe unterstreicht abschließend: „Uns ist das Projekt so wichtig, da es ja gerade auf die Verhinderung des Hautkrebses viele Jahre später abzielt, einer Krebsart, die bedrohlich zunimmt.“

Mit der bisherigen Projektförderung des Projektes „SunPass“ aus Spendengeldern durch die Benefizaktion „Hand in Hand für Norddeutschland“ konnten auch unter den Beschränkungen der Corona-Pandemie bereits 14 Kindertagesstätten ausgezeichnet werden. Weitere 28 Kindertagesstätten sollen bis 2023 im Wege dieser Förderung noch ausgezeichnet werden.

Mithilfe der Mittel aus dem Sondervermögen des Strategiefonds des Landes M-V soll, durch die Übernahme der Personal-, Sach-, als auch Reisekosten und Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, die Ausweitung dieses Projektes um weitere 58 Kindergärten in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht werden, sodass insgesamt 100 Kindergärten mit dem „SunPass“ ausgezeichnet werden können. Die Höhe der Förderung beträgt 60.000 Euro für die Krebsgesellschaft M-V.

Die Krebsgesellschaft M-V e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Förderung der Forschung, Therapie, Verbesserung der Krebsnachsorge, Beratung von Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Förderung der Prävention einsetzt.

Neben den Projekten SunPass (Hautkrebsprävention im Kindesalter) und Erinnerungsbücher & Erinnerungsfilme (für Krebspatienten mit lebensbegrenzender Erkrankung) führt der Verein Krebsinformationsveranstaltungen zu interessanten Themen in M-V durch und möchte die Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen weiter stärken. Seit diesem Jahr werden besondere Forschungsvorhaben und besonderes ehrenamtliches Engagement von der Krebsgesellschaft M-V mit zwei Preisen ausgezeichnet. Langfristiges Ziel ist der weitere Ausbau ambulanter psychosozialer Krebsberatung in M-V.

Finanziert wird die Arbeit des Vereins durch öffentliche Gelder und Mitgliedsbeiträge. Um die Arbeit für krebskranke Menschen und ihre Angehörigen auch in Zukunft in vollem Umfang leisten zu können, ist der Verein zudem auf Spenden angewiesen (Spendenkonto: Commerzbank Schwerin, IBAN DE16 1408 0000 0256 7441 00).

Bei Anfragen oder zur Vereinbarung von Terminen wenden Sie sich montags bis freitags von 13 bis 15 Uhr und zusätzlich mittwochs von 9 bis 12 Uhr telefonisch an Frau Linder unter 0381/12 83 59 96. Zusätzlich besteht die Möglichkeit auf der Website der Krebsgesellschaft M-V (www.krebsgesellschaft-mv.de) ein Kontaktformular zu verwenden.