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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Zoos brauchen dringend Hilfe

Schwerin – Aufgrund der zur Abwehr der Corona-Pandemie veranlassten Maßnahmen sind sämtliche Zoos in Deutschland geschlossen. In den Zoos sind jedoch keine nennenswerten finanziellen Reserven zur Überbrückung dieser Situation vorhanden. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat sich daher gemeinsam mit seiner Amtskollegin aus NRW Ursula Heinen-Esser in einem Schreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt und Hilfen für die Zoos gefordert. Dazu erklärt Minister Backhaus:

„In den Medien kursieren inzwischen Berichte, dass sich Zoos darauf vorbereiten, aus Geldmangel ihre Tiere zu schlachten. Das darf auf keinen Fall geschehen. Ich fordere die Bundesministerin Klöckner dringend auf, zu handeln und ein Nothilfeprogramm aufzulegen. Dabei könnten für die Zumessung des Umfanges der Nothilfe zwei Gruppen unterschieden werden: Erstens: Den Zoos, die (mehrheitlich) in kommunaler Trägerschaft geführt werden, sollten durch den Bund 70 Prozent der ermittelten Kosten für den Notbetrieb erstattet werden. Die verbleibenden 30 Prozent der Kosten wären durch die jeweiligen Träger zu finanzieren.

Zweitens: Den Zoos, die (mehrheitlich) in privater Trägerschaft geführt werden, sollten durch den Bund 90 Prozent der ermittelten Kosten für den Notbetrieb erstattet werden.

In Mecklenburg-Vorpommern werden wir als Landesregierung Hilfen für unsere Zoos organisieren. Eine Schlachtung von Zoo-Tieren wird es jedenfalls mit mir nicht geben.“

In Mecklenburg-Vorpommern werden 35 Zoos unterschiedlicher Größe betrieben. Die Zoos sind in unterschiedlichen Rechtsformen und Trägerschaften (Betriebsformen) organisiert, so zum Beispiel als Vereine, Regiebetriebe, (g)GmbH, Abteilung der Stadtwerke oder Stiftungen.

Allein die 20 Zoos, die im Landeszooverband des Landes M-V (LZooV) organisiert sind, beschäftigen rund 550 Mitarbeiter*innen und sichern weitere 440 indirekte Arbeitsplätze in Gastronomie und Service ab.

Rund 3 Mio. Gäste besuchen die Zoos in M-V jährlich (bundesweit in rund 800 Zoos 34,9 Mio. Besucher). Allein in der Obhut der 20 Einrichtungen des LZooV leben mehr als 15.000 Tiere.

In Deutschland werden mehr als 800 lizensierte Zoos, Tierparks, Aquarien und Tiergärten (hiernach: Zoos) auf der Grundlage der EU Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos betrieben. Die federführende Vereinigung der Zoos im deutschsprachigen Raum ist der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin. Der 1887 gegründete VdZ ist weltweit der älteste Zoo-Verband. Aktuell gehören dem VdZ 71 Mitgliedszoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien an.

Insgesamt halten die VdZ-Zoos mehr als 183.000 Wirbeltiere, darunter zahlreiche hochbedrohte Tierarten und auch solche, die in der Wildbahn als ausgestorben gelten. Es ist daher festzuhalten, dass viele Arten ohne den Beitrag von Zoos für immer von der Erde verschwunden wären oder einen wesentlich schlechteren IUCN-Status hätten.

Haushaltsgenehmigung

Innenministerium genehmigt Doppelhaushalt 2019/2020 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ohne Einschränkungen

Greifswald – Da die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit der Erstellung der Rechnungsabschlüsse deutlich im Rückstand ist, hatte das Innenministerium der Stadt im vergangenen Jahr zunächst nur die Entscheidungen zu den satzungsmäßigen Festsetzungen für das Jahr 2019 übermittelt. Auf der Grundlage des zwischenzeitlich aufgestellten Jahresabschlusses 2016 hat das Ministerium nun auch über die Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2020 entschieden. Mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung kann die Stadt nun die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung beenden.

Auf der Grundlage der vorläufigen Finanzrechnung präsentiere sich die aktuelle Haushaltssituation der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ungeachtet ihres breit gefächerten Leistungsspektrums in einer erfreulich robusten Verfassung, heißt es im Ministeriumsschreiben an Oberbürgermeister Dr. Fassbinder.

Da sich die im Zuge der Corona-Krise eintretenden finanziellen Belastungen gegenwärtig nicht abschätzen lassen, wurde der Haushalt ausschließlich anhand der der Haushaltsplanung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen geprüft. Im Ergebnis konnte damit dem Wunsch der Hansestadt entsprochen werden, die städtische Handlungsfähigkeit in dieser schwierigen Lage haushaltsrechtlich auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Innenminister Lorenz Caffier stellt der Stadt für ihre Bemühungen ein gutes Zeugnis aus: „Die Stadt hat unter Beweis gestellt, dass sich ernsthafte Konsolidierungsbemühungen und kommunaler Gestaltungsanspruch miteinander in Einklang bringen lassen.“

Justiz hilft: Über 1.000 Atemmasken produziert

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Gefangene und auch viele Justiz-Bedienstete nähen Masken, um die Zeit der Corona-Herausforderung zu meistern“

Schwerin – „Rund 1.100 Atemmasken sind in den vergangenen Tagen in den Justizvollzugsanstalten Bützow, Neustrelitz, Waldeck und Stralsund genäht worden. Mein Dank gilt allen Beteiligten, denn die Idee, selbst Masken herzustellen, ist in kürzester Zeit realisiert worden. Und die Ergebnisse können sich sehen lassen. Die Anzahl ist beachtlich, ebenso die Qualität der genähten Masken. Neben den handelsüblichen Mundschutzmasken verfügen wir somit auch über waschbare Stoffmasken. Allein in der JVA Bützow nähen zeitweise sieben Frauen. Ziel ist es, dass alle Bediensteten und alle Gefangenen mit Masken ausgestattet werden können“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Ich freue mich darüber hinaus, dass der Zusammenhalt in der gesamten Justiz unseres Landes in der Zeit der Herausforderung durch das Coronavirus noch weiter gestärkt wurde. Der Personalrat des Justizministeriums zum Beispiel hat einen Aufruf gestartet, für alle Bediensteten in der gesamten Justiz unseres Landes Masken zu nähen. Denn auch Gerichtsvollzieher, Betreuungsrichter und Bewährungshelfer können Atemmasken gut gebrauchen. Daher bin ich dem Personalrat für seinen Aufruf sehr dankbar. Die Gesundheit unserer Bediensteten und der Gefangenen hat in dieser Zeit oberste Priorität“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Covid-19-Patienten aus Großbritannien

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat in einem Telefonat mit der Deutschen Botschaft in Großbritannien die Aufnahme britischer Covid-19-Patienten angeboten. „Die schwierige Lage in Großbritannien ist uns sehr bewusst, deshalb möchten wir konkret unterstützen. Wir können einen solidarischen Beitrag in diesen schweren Stunden leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Bis zu sechs Patienten könnten am Klinikum der Universitätsmedizin Rostock, der Universitätsmedizin Greifswald sowie im Helios Klinikum Schwerin untergebracht werden.

Nach aktuellem Datenstand gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 529 intensivmedizinische Betten mit Beatmungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser in der Lage, mit den derzeit vorhandenen Geräten weitere 127 Beatmungsplätze einzurichten. Gegenwärtig wird ein Patient aufgrund einer Corona-Infektion intensivmedizinisch beatmet. „Wir sind mit der bisherigen Anzahl an Beatmungskapazitäten gut aufgestellt. Sollte es die Situation erfordern, können wir Patienten aufnehmen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

In den vergangenen Wochen hat Gesundheitsminister Glawe über die Deutsche Botschaft in Frankreich und Italien entsprechende Angebote zur Aufnahme von Patienten in Mecklenburg-Vorpommern gemacht. „Bislang hat davon noch kein Land Gebrauch gemacht. Das hat teilweise auch mit einer langsamer wachsenden Zahl an Neuinfektionen zu tun“, sagte Glawe.

Aktuell gibt es im Rahmen der Soforthilfe 12.778 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge durch das Landesförderinstitut (Stand: Samstagabend, 11. April 2020). „Mehr als ein Drittel der bislang eingereichten Anträge sind bereits ausgezahlt. Es werden weniger Anträge eingereicht und immer mehr Anträge bearbeitet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe. Circa 34.250 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden 135,8 Millionen Euro. Es handelt sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Aktuell wurde das Antragsformular 172.000 heruntergeladen.

Straßenbauprogramm 2020

Schwerin – Fast 250 Millionen Euro können in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern für Baumaßnahmen an Straßen und Radwegen ausgegeben werden – das bewegt sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Davon sind 196 Millionen Bundesmittel. Der Rest wird aus dem Landeshaushalt finanziert. Für Autobahnen stehen 115, für Bundesstraßen 81 und für Landesstraßen gut 50 Millionen Euro zur Verfügung.

„Wir halten auch in diesem Jahr an unserer Strategie Erhaltung vor Neubau fest“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel zum Einsatz dieser Mittel und unterlegt das mit Zahlen: „68 Prozent der Bundeszuweisungen und 60 Prozent der Landesmittel sind für Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen.“ Deutlich erhöht wurde das Budget für den Radwegebau: 21,4 Millionen Euro – davon 6,4 Millionen aus dem Landeshaushalt – stehen in diesem Jahr dafür zur Verfügung, gut sechs Millionen mehr als 2019.

„Der Radverkehr wird in unserem Flächenland zu einem immer wichtigeren Verkehrsträger“, schätzte Minister Pegel ein, „deswegen sind der Ausbau und die Pflege des Radwegenetzes ein zentrales Anliegen der Landesregierung bei der Infrastrukturplanung. Auch um unsere Klimaziele zu erreichen, brauchen wir mehr und bessere Radwege“, so der Minister.

Schwerpunkte 2020 bei Autobahnen

„Das Vorhaben mit allerhöchster Priorität ist nach wie vor die Instandsetzung der wichtigsten Ost-West-Verbindung unseres Landes, die A 20 bei Tribsees“, bekräftigt Christian Pegel. 2020 soll die Fahrbahn östlich der Trebeltal-brücke in Richtung Rostock fertiggestellt und in derselben Richtung das Teilstück westlich der Brücke begonnen werden. Allein dafür stehen gut 20 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Hinzu kommen 3,7 Millionen Euro für die Behelfsbrücke.

Fortgeführt wird auch der 2016 begonnene erste Erhaltungszyklus der A 20: Die größten Maßnahmen sind der Abschluss der Erneuerungen zwischen den Anschlussstellen Bad Doberan und Rostock-Südstadt. Dafür sind 2020 rund 2,7 der insgesamt 5,4 Millionen Euro eingeplant. Außerdem beginnt voraussichtlich im Herbst 2020 die für drei Jahre angesetzte Sanierung der A 20 zwischen den Anschlussstellen Jarmen und Anklam. 2020 sollen hier die ersten zwei der insgesamt 22 Millionen Euro Baukosten eingesetzt werden. Für weitere 4,5 Millionen Euro sollen Leitplanken an der A 20 erneuert werden.

Größte Erhaltungsmaßnahmen an der A 19 ist – neben dem Abschluss des Ersatzneubaus für die Petersdorfer Brücke durch die Deges – die Sanierung der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Krakow und Güstrow. Dafür sind 2020 ca. vier Millionen Euro eingeplant.

Schwerpunkte bei Bundesstraßen

Das größte Neubauvorhaben im Bereich der Bundesstraßen ist der Autobahnzubringer Schwerin-Mueß, der 2020 mit 13,4 Millionen Euro zu Buche schlägt. Im Hinblick auf Um- und Ausbau sind der Knoten Evershagen an der Rostocker Stadtautobahn und der Abschnitt Strüßendorf-Ralswiek an der B 96 mit rund drei bzw. zwei Millionen Euro die größten Maßnahmen in diesem Jahr.

Zudem sind für Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen jeweils ca. zwei Millionen Euro für die Ortsumgehung Boizenburg an der B 5, den Abschnitt Malchow-Sietow an der B 192 sowie die Fahrbahnerneuerungen an der B 110 von der Zecheriner Brücke bis Usedom und zwischen Tutow und Zemmin eingeplant.

Schwerpunkte bei Landestraßen

Bei den Landestraßen sollen Um- und Ausbauvorhaben insbesondere Verkehrssicherheit und -fluss verbessern. Das betrifft u. a. die Ortsdurchfahrten Timmendorf, Ahlbeck, Mistorf, Jabel, Dewitz, Ueckermünde, Friedland und Pasewalk. Bauliche Verbesserungen wird es außerdem an der Satower Mühlenbachbrücke und der Brücke über den Waidbach bei Stäbelow, beide L 10, und an der Brücke über die Schilde bei Waschow (L 4) geben.

Instandhaltungsarbeiten – zumeist Deckenerneuerungen – sind 2020 vor allem für folgende Landesstraßen geplant: die L 19 zwischen Siemersdorf und der Anschlussstelle Grimmen, die L 35 bei Altentreptow, die L 262 zwischen Kemnitz und Wolgast sowie die L 192 ab Drechow in Richtung Richtenberg.

Schwerpunkte bei Radwegen

Die größten Radweg-Vorhaben an Bundesstraßen sind für 2020 der Neubau der Radwege Moeckow Berg-Groß Schönwalde an der B 109 (ca. zwei Millionen Euro), Sponholz-Canzow an der B 104 (ca. eine Million Euro) und Dambeck-Karchow an der B 198 (ca. eine Million Euro). Weitere größere Vorhaben sind der Radweg von Brüsewitz nach Schwerin-Friedrichstal und der Radweg von der A 20 zur Ortsumgehung Greifswald.

„Beim Radwegebau an Landesstraßen konzentrieren wir uns auf die Umsetzung der Vorhaben aus den Lückenschlussprogrammen. Ich freue mich, dass wir unsere Ziele aus der Koalitionsvereinbarung so Stück für Stück erfüllen können“, so Christian Pegel. Die wichtigsten Vorhaben des Lückenschlussprogramms an Landesstraßen für 2020 sind die Radwege Groß Zastrow-Hinrichshagen an der L 261, Möllenbeck-Feldberg an der L 34, Vielank-Volzrade an der L 1006 sowie Bentwisch-Poppendorf an der L 182.

Lehrer/in werden in M-V

770 Referendarinnen und Referendare im Schuldienst

Schwerin – Im April hat das Land 87 Referendarinnen und Referendare für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Eine Festveranstaltung zum Dienstantritt konnte wegen der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise nicht stattfinden. Zuvor hatten 32 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen. Mit den Neueinstellungen zum 1. April bildet das Land insgesamt 770 Referendarinnen und Referendare an den Schulen aus. Das sind so viele wie noch nie.

„Ich gratuliere allen Referendarinnen und Referendaren zum Dienstantritt“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich kann mir gut vorstellen, dass sie sich andere Umstände für den Beginn ihrer praktischen Ausbildung an den Schulen gewünscht haben. Dennoch war es uns wichtig, dass die Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst antreten können. Trotz der Schulschließungen bildet das Land aus und bietet den Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, Webseminare zu absolvieren oder nach den Osterferien im Einzelfall Lehrkräfte bei der Notfallbetreuung zu unterstützen“, erläuterte Martin.

Ihre Ernennungsurkunden und Ausbildungsverträge haben die Referendarinnen und Referendare per Einschreiben erhalten. Das Land hat zudem die Nachreichfristen für Abschlusszeugnisse ausgeweitet, weil nicht alle Bewerberinnen und Bewerber durch eine Unterbrechung des Hochschulbetriebs ein Zeugnis vorlegen konnten. Von den 87 Referendarinnen und Referendaren absolvieren 18 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, acht das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik, 15 das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen, 37 das Referendariat an Gymnasien und neun das Referendariat an beruflichen Schulen.

„Ich freue mich über alle Referendarinnen und Referendare, die sich für eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern entschieden haben. Das war eine richtige Entscheidung“, sagte Martin. „An unseren Schulen ist nach Abschluss des Referendariats ein nahtloser Berufseinstieg möglich. Die Karrierechancen sind sehr gut, weil wir einen großen Lehrkräftebedarf haben. Das Land hat darauf reagiert und bildet seit vielen Jahren immer mehr Referendarinnen und Referendare aus. Derzeit sind es so viele wie noch nie. Und es spricht auch dafür, dass die Anstrengungen, den Schuldienst attraktiver zu gestalten, beim Nachwuchs auf fruchtbaren Boden fallen“, so Martin.

Berufserlaubnisse an Absolventen einer polnischen Arztausbildung

Schwerin – Aufgrund des Bedarfs an Ärzten wird Absolventen der polnischen Arztausbildung eine Berufserlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung mit den Rechten und Pflichten eines Arztes auf Antrag erteilt. Hierzu hat das Gesundheitsministerium einen Erlass erarbeitet, der Ende März in Kraft getreten ist.

„Wir setzen auf diese landesspezifische Lösung. Mit dieser wollen wir Klarheit für die Absolventen schaffen. In Polen werden deutsche Studenten qualifiziert ausgebildet. Wir brauchen sie auch in Mecklenburg-Vorpommern, um die medizinische Versorgung weiter zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Von dem Erlass könnten bis zu 65 Absolventinnen und Absolventen von englischsprachigen Studiengängen in Polen profitieren.

Grund für die rechtliche Unsicherheit ist die Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. Demnach können seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten.

„Wir haben mit dem Erlass eine Übergangsregelung für unser Land geschaffen, bis der Bund eine einheitliche Lösung für Deutschland schafft. Die Berufserlaubnis berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufs in abhängiger Beschäftigung für zunächst ein Jahr gegebenenfalls für 13 Monate in einer ärztlich geleiteten Einrichtung. Hierzu zählen beispielsweise ein Krankenhaus, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine Arztpraxis. Dabei können, soweit die notwendige Zulassung als Weiterbildungsstätte und eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen, bis zu sechs Monate auf eine Weiterbildung angerechnet werden“, machte Glawe deutlich. „Es ist weiterhin vorgesehen, dieses Anerkennungsjahr mit einer Kenntnisprüfung abzuschließen, welches Voraussetzung für die Approbationserteilung für in Mecklenburg-Vorpommern tätige Absolventen ist.“

Rechtlich fußt der Erlass unter anderem auf § 10 Absatz 5 Bundesärzteordnung (BÄO) zusammen mit § 10 Absatz 6 BÄO. Voraussetzung ist, dass von staatlicher polnischer Seite die Konformität der jeweiligen Arztausbildung an einer polnischen Hochschule mit den Anforderungen an eine abgeschlossene ärztliche Grundausbildung nach europäischem Recht bescheinigt wird und zudem die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 Absatz 5 Bundesärzteordnung in dem in diesem Zusammenhang erforderlichen Umfang gegeben sind.

Der Erlass erfolgte in Abstimmung mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS). „Wir brauchen am Ende weiter Klarheit vom Bund. Der Bund sollte seinen Spielraum nutzen und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit der polnischen Arztausbildung schaffen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Ohne ersten Wohnsitz keine Jagd in M-V

Schwerin – Trotz der allgemein bekannten Regelungen zum Schutz vor der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus halten die Diskussionen über die Reisebeschränkungen in Deutschland an. Betroffen von der Landesverordnung sind auch Jäger, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Dazu stellt der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus erneut klar: „Die Corona-Krise zwingt uns alle zu Opfern. Und ich appelliere an die Einsicht der Menschen, die in unser schönes Land reisen wollen, um hier der Jagd nachzugehen: Dies ist derzeit grundsätzlich nicht möglich. Reisen in unser Land sind Menschen die hier nicht ihren ersten Wohnsitz haben nur dann erlaubt, wenn die Reisen für die berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Dies trifft für Jäger in aller Regel nicht zu. Auch können sich Jagdausübungsberechtigte aus anderen Bundesländern hier durch ortsansässige Jäger vertreten lassen, wenn es zum Beispiel darum geht, den Verpflichtungen aus der Jagdverpachtung nachzukommen. Es ist eine Tatsache, dass Jägerinnen und Jäger für die Gesunderhaltung und Regulierung unserer Wildbestände und damit mittelbar für unsere Ernährungssicherheit eine wichtige Aufgabe übernehmen. Auch angesichts der Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest schätze ich besonders das Engagement der Jägerschaft. Doch im Falle der gegenwärtigen Krise gilt es, zwischenmenschliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Jede Ausnahme von aktuellen Regelungen führt dabei zu neuen Diskussionen und Begehrlichkeiten, die am Ende die Akzeptanz dieser Regelungen schmälern. Das ist nicht im Interesse der Menschen in unserem Land.“