Neue Strandtreppe in Koserow

Insel Usedom – Neben anderen Gemeinden war auch die Gemeinde Ostseebad Koserow (Amt Usedom-Süd) im Januar 2017 von der Sturmflut „Axel“ betroffen, bei der Strände, Wege oder Gebäude in mehreren Küstenorten unseres Landes beschädigt wurden. Bereits wenige Tage nach der Sturmflut hatte die Landesregierung finanzielle Hilfsmittel für die nachhaltige Beseitigung der Schäden verfügbar gemacht, auch das Ministerium für Inneres und Europa beteiligte sich.

Insgesamt wurden 47 Anträge auf Unterstützung mit einem Finanzvolumen von rund 2,4 Millionen an das Innenministerium gerichtet. Zu den Antragstellern gehörte auch die Gemeinde Koserow. Der Zugang zum Strand im Bereich des Altenpflegeheims wurde mit dem Sturm vollends zerstört. Der Strand war in diesem Bereich vom Hochufer aus nicht mehr erreichbar. Um auch den Bewohnern des Pflegeheims wieder den Zugang zum Strand zu ermöglichen, wurde eine frei tragende Stahltreppe mit öffentlichem Behindertenlift unterhalb des Streckelsberges in Verlängerung der Siemensstraße in Koserow gebaut, ein Zugewinn für Einheimische und Urlauber mit einer eingeschränkten Mobilität und Familien Kinderwagen.

Dafür stellt das Innenministerium Fördermittel als Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 74.000 Euro zur Verfügung, die in den Haushalt der Gemeinde fließen. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid wurde dem Bürgermeister der Gemeinde zugesandt.

Betroffen von der Sturmflut war auch die Gemeinde Loddin. Sie erhält für die Erneuerung und Stabilisierung der Strandaufgänge in den Ortsteilen Stubbenfelde und Kölpinsee eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 5.100 Euro.

Hate Speech und Fake News

Ministerin Martin: Hass und Bedrohungen haben auch im Netz nichts zu suchen

Schwerin – „Fake News“, „Hate Speech“ und „Shitstorm“ kennt heute jeder. Viele wurden bereits Zeugen oder gar Opfer dieser Entwicklungen im Internet. Mit der neuen Broschüre aus der Reihe „20 Fragen, 20 Antworten“ arbeitet die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (LpB) in enger Zusammenarbeit mit dem „Helden statt Trolle“-Team des Landeskriminalamtes (LKA) das Thema auf. Gewohnt kurz und präzise beantwortet die Publikation, warum Hate Speech gefährlich ist und welche rechtlichen Grenzen bestehen.

Bildungsministerin Bettina Martin begrüßte dieses Engagement: „Wir wollen Menschen im Umgang mit den sozialen Medien unterstützen. Es ist wichtig, objektive Berichterstattung von „Fake News“ unterscheiden zu können in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen in ihren Filterblasen bewegen. Wir müssen auch im Netz Respekt vor anderen haben. Man kann unterschiedlicher Meinung sein und sachlich diskutieren. Beschimpfungen oder Hass haben aber auch dort nichts zu suchen. Ich halte das für unabdingbar für das demokratische Miteinander in unserer Gesellschaft.“

„Noch vor wenigen Jahren waren Begriffe wie Hassrede, also ‚Hate Speech‛, ‚Fake News‛ oder ‚Shitstorm‛ eher unbekannt“, erklärte die Ministerin. „Heute hingegen sind es geflügelte Worte. Vor allem für Personen des öffentlichen Lebens und viele Institutionen gehört die Auseinandersetzung mit Hass im Netz zum Alltag. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gilt, den Schutz der Person auf dem Boden der Verfassung und des Strafrechtes durchzusetzen“, so Martin.

Seit 2016 veröffentlicht die Landeszentrale für politische Bildung die Themenhefte „20 Fragen/20 Antworten“. Die Ausgabe „Flucht und Fluchtursachen“ wurde beispielsweise mit 50.000 Exemplaren aufgelegt. Sie stieß auch in anderen Bundesländern auf großes Interesse und wurde dort verteilt. „Beim Verständnis von Hate Speech sind niedrigschwellige Hintergrundinformationen sehr wichtig. Wir wollen die Leserinnen und Leser mit der neuen Publikation zum Weiterdenken anregen“, betonte der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Jochen Schmidt.

Das Themenheft ist das Ergebnis einer mittlerweile 4-jährigen erfolgreichen Kooperation der LpB mit dem Landesprojekt „Helden statt Trolle“ des LKA, die fortgeführt werden soll. Die neue Publikation kann kostenlos im Shop der LpB bestellt werden und steht auch zum Download bereit.

Radio in der Medienlandschaft

Thomas Krüger: Hörerinnen und Hörer vertrauen auf journalistische Sorgfalt und ausgeglichene Berichterstattung

Schwerin – Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat am heutigen Welttag des Radios die Rolle des Hörfunks in Deutschland gewürdigt. „Trotz Internet und Fernsehen hat das Radio immer noch eine herausragende Stellung in der Medienlandschaft. Es ist kostengünstig, erreicht nahezu jede Region und auch Menschen wie Analphabeten oder Sehgeschädigte, aber natürlich auch sozial Schwache oder Personen, die sich aufgrund ihres Alters noch nicht oder nicht mehr mit den neuen Medien auseinandersetzen wollen oder können.“

Das Radio biete somit die Möglichkeit, an den öffentlichen Themen wie Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport teilzuhaben – weitgehend unabhängig vom individuellen Bildungs- oder Besitzstand bzw. der körperlichen Verfassung. Nicht zu vergessen sei laut Krüger die besondere Rolle des Radios bei der Notfallkommunikation und der Katastrophenhilfe.

Krüger weiter: „Dem Radio kommt aufgrund seiner medialen Reichweite allerdings auch eine besondere Verantwortung zu. Aus zurückliegenden Diktaturen wissen wir, dass Radio missbraucht werden kann. Deshalb ist es ein hohes Gut, dass sich die Hörerinnen und Hörer in Deutschland darauf verlassen können, dass Beiträge mit großer journalistischer Sorgfalt recherchiert und unterschiedliche Positionen in gesellschaftlichen Debatten ausgeglichen dargestellt werden. Dafür gilt meine Anerkennung sowohl den öffentlich-rechtlichen, den privatwirtschaftlichen aber auch den ehrenamtlichen Radiobetreibern.“

Einführung einer Impfpflicht gegen Masern

Schwerin – Ab dem 01. März tritt in Deutschland das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit gilt eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), Kindertagespflegen, Schulen und Gesundheitseinrichtungen.

„Die Impfpflicht ist ein wichtiger und auch notwendiger Schritt. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Nur weil es nicht jeden Tag neue Fälle bei uns gibt, heißt dies nicht, die Krankheit ist gebannt. Kinder und Angestellte in den betreffenden Einrichtungen müssen geschützt werden. Der beste Schritt dafür ist eine Impfung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in den vergangenen 19 Jahren 49 Masern-Infektionen registriert. „Das sind mit Abstand die wenigsten Masern-Erkrankungen aller Bundesländer in diesem Zeitraum“, so Glawe weiter. In Baden-Württemberg und Niedersachsen hat es unlängst Masernerkrankungen gegeben. Ein Masern-Ausbruch im Kongo hat nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Anfang des Jahres zu mehr als 6.000 Todesfällen geführt.

Kinder sollen laut dem Masernschutzgesetz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über den Masernschutz erfolgen.

Ebenso gilt dies für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen nach Masernschutzgesetz tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte, Kindertagespflegepersonen sowie medizinisches Personal. Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gilt auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben. Die Immunität ist hier durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

„Infektionen mit Masern verlaufen oftmals schwer und können Komplikationen beziehungsweise Folgeerkrankungen nach sich ziehen“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Insbesondere bei Kindern unter fünf Jahren kann es als Spätfolge einer Maserninfektion zu einer schweren und tödlich verlaufenden Gehirnerkrankung kommen (subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)).

Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Um die Zirkulation der Masern zu verhindern, werden von der Weltgesundheitsorganisation Impfraten von 95 Prozent gefordert. Mecklenburg-Vorpommern ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das in der Altersgruppe der Einschüler mit 95,5 Prozent die für die Masern-Eliminierung empfohlene Impfquote von 95 Prozent bei der zweiten Masernimpfung erreicht. In Auswertung der von der Kassenärztlichen Vereinigung ermittelten Impfquoten sind 71,9 Prozent der Zweijährigen sowie 86,3 Prozent der Dreijährigen in MV zweimal altersgerecht gegen Masern geimpft.

„In Deutschland sind neben Kindern auch Jugendliche und Erwachsene betroffen. Dies zeigt, dass der eigentlich im Kindesalter vorzunehmende Impfschutz teilweise vernachlässigt wird und freiwillige Maßnahmen zur Stärkung der Impfbereitschaft zu wenig greifen“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe warb für die Kampagne „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de). „Vorhandene Impflücken lassen sich durch zielgruppenspezifische Maßnahmen ansprechen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neben dem Internetauftritt wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus kommen auch digitale Medien wie Spots für Kinos sowie YouTube und Facebook als Informationsträger zum Einsatz, um gezielt Jugendliche und junge Erwachsene anzusprechen. Ergänzt wird dies durch Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land. „MV impft“ ist eine Kampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Gedenkbuch vorgestellt

„Juden in Mecklenburg 1845 bis 1945. Lebenswege und Schicksale“

Schwerin – Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern (LpB) und das Institut für Zeitgeschichte München/Berlin (IfZ) haben gemeinsam ein Gedenkbuch zur Geschichte der Juden in Mecklenburg vorgelegt. Die zweibändige Ausgabe zeichnet das vielfältige Leben der Juden für die Zeit zwischen 1845 und 1945 in Mecklenburg nach. Sie haben hier gelebt, Familien gegründet und gleichberechtigt am Gemeinleben teilgenommen. 1945 gab es dann kein jüdisches Leben mehr in Mecklenburg.

„Das Gedenkbuch ist ein wichtiges Werk, um sich mit dem Judentum auseinanderzusetzen“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen wissen, dass wir an ihrer Seite stehen und sie unterstützen. Wir können dankbar sein, dass es heute wieder lebendige jüdische Gemeinden in Mecklenburg gibt. Daraus resultiert auch unsere besondere Verantwortung, gegen Antisemitismus einzutreten und jüdisches Leben im Land zu stärken. Ich finde auch wichtig, dass sich die Schule mit dem Antisemitismus auseinandersetzt“, sagte Martin.

„Das Gedenkbuch schlägt eine Brücke in die Vergangenheit und zeigt, wie vielfältig vor 1933 auch bei uns in Mecklenburg jüdisches Leben war“, betonte der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Jochen Schmidt. „Die Publikation ist ein Fundus für lokale Stolpersteininitiativen, Ortschronisten, Lehrerinnen und Lehrer und soll die regionale Erinnerungsarbeit fördern.“

„Ohne das Erinnern gibt es keine Zukunft; ohne die Vergangenheit vor dem geistigen Auge zu haben, wird man zum Wiederholungstäter“, mahnt Landesrabbiner Youriy Kadnykov. „Ich hoffe, dass diese Bände in jeder kommunalen und schulischen Bibliothek stehen werden. Mit diesen zwei Bänden werden nicht nur die Lücken in der lokalen Geschichte Mecklenburgs geschlossen, sondern diesen Menschen werden ihre Namen zurückgegeben“, so Kadnykov.

Das Gedenkbuch umfasst insgesamt etwa 1.500 Seiten. Band 1 ist ein Textband, in dem die Geschichte der Juden in Mecklenburg und insbesondere ihre Entrechtung, Verfolgung und Ermordung nach 1933 nachgezeichnet wird. Soweit recherchierbar, haben die Buchautoren für Band 2 alle Juden, die zwischen 1845 und 1945 in Mecklenburg gelebt haben, erfasst und namentlich mit Kurzbiographien (z. T. mit Abbildungen) aufgeführt. Insgesamt handelt es sich um rund 7.200 Personen. Die Publikation geht damit weit über den Ansatz anderer Gedenkbücher hinaus, die sich meist auf eine Auflistung der deportierten und ermordeten Juden beschränken.

Das Gedenkbuch arbeitet zudem detailliert zahlreiche Aspekte des jüdischen Lebens in Mecklenburg, wie die Herkunft und Bildung der Menschen, die Sozial- und Berufsstrukturen oder Auswanderungen auf. Die Erzählung persönlicher Schicksale wird durch zahlreiche statistische Auswertungen und Tabellen ergänzt. Eine Nutzung des Gedenkbuches als Forschungsgrundlage wird durch Ortsregister unterstützt.

Das Gedenkbuch ist für 30 Euro (Schutzgebühr) in der Landeszentrale für politische Bildung erhältlich.

Umgang mit Opfern von Gewalt

Schwerin – „Manche Ärztinnen und Ärzte behandeln von häuslicher Gewalt Betroffene und wissen es eventuell gar nicht. Denn viele Betroffene, vornehmlich Frauen und Mädchen, geben sich aus Scham oder Angst vor Unverständnis nicht zu erkennen. Mit neuen Informationsangeboten wollen wir medizinische Fachkräfte für das Thema häusliche und sexualisierte Gewalt stärker sensibilisieren, um Gewaltopfer besser zu erreichen und Hilfen anzubieten.“

Mit diesen Worten stellte Sozialministerin Stefanie Drese heute den neuen Leitfaden „Gesundheitliche Versorgung erwachsener Betroffener von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern“ vor.

Die Publikation sowie die dazugehörige Homepage www.praxisleitfaden-gewalt.de wurden von der Arbeitsgruppe „Gewalt und Gesundheit“ bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteverbände, der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, der Landeskoordinierungsstelle CORA sowie weiteren Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen und des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung erstellt.

„In der Regel sind Ärztinnen und Ärzte die ersten Anlaufstellen für gewaltbetroffene Frauen und Männer. Mit der medizinischen Untersuchung und Behandlung wird von Betroffenen oft die Hoffnung auf weitergehende Unterstützung verbunden“, sagte Drese. Das stelle hohe Erwartungen an diese Berufsgruppe. „Ärztinnen und Ärzte sollen Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt erkennen, adäquat behandeln und weiterführende Hilfen vermitteln“, so die Ministerin. Darüber hinaus erfordere es die Bereitschaft, sich mit der Perspektive der Betroffenen auseinanderzusetzen, und Mut, das vermeintlich private Thema anzusprechen.

Der Leitfaden ist eine Überarbeitung der Erstauflage aus dem Jahr 2005. Er nimmt männliche Betroffene verstärkt für die Angebote des Beratungs- und Hilfenetzes in den Blick. Darüber hinaus hebt er die enorme Bedeutung des gemeinsamen und strukturierten Zusammenarbeitens der verschiedenen Gesundheitsberufe als Antwort auf Gewalt und Bedrohung hervor. Die Gewaltdiagnostik, die Dokumentation der Verletzungen sowie die Rolle des Gesprächs werden besonders hervorgehoben.

Der Leitfaden enthält eine Übersicht aller Beratungs- und Hilfeeinrichtungen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen Fachkräfte für die Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Drese: „Ich wünsche mir, dass der Leitfaden die Ärzteschaft und das medizinische Fachpersonal beim Umgang mit von Gewalt betroffenen Patientinnen und Patienten unterstützt und den Betroffenen damit eine noch bessere und intensivere Hilfe gegeben werden kann.“

Die Inhalte stehen in einer Broschüre zur Verfügung, die online bestellt werden kann.

Neuordnung der Filmförderung

Schwerin – Die Staatskanzlei, die Filmland MV gGmbH, der MV Film e.V., die Landesmedienanstalt sowie die Spitzen der Städte Wismar und Schwerin haben sich auf eine Neuordnung der Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern verständigt.

„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, eine Einigung zu erzielen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es spannende Festivals, großartige Kinos, hervorragende Drehstandorte und viele außerordentliche engagierte Akteure im Bereich des Films. Wir wollen gemeinsam die Filmförderung neu aufstellen und deutlich verbessern, um die regionale Film- und Medienbranche zu stärken“, erklärte der Chef der Staatskanzlei.

Kernpunkt der Einigung ist die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft für die Filmförderung. Die „MV Filmförderung gGmbh“ mit Standorten in Schwerin und Wismar soll künftig über die Filmförderung beraten und entscheiden, Festivals und Kinos fördern, die bereits bestehende Branchenkonferenz im Rahmen des Schweriner Filmkunstfestes ausrichten und Drehstandorte vermarkten.

„Die Filmland MV gGmbh und der MV Film e.V. werden über eine Jury in die Entscheidungen über die Filmförderung eingebunden. Außerdem wird es einen Beirat geben, in dem zusätzlich auch die Landesmedienanstalt mitwirken wird“, erläuterte Geue. Das Filmbüro MV solle zum Medienkomptenzzentrum des Landes und Zentrum für junge Filmschaffende ausgebaut werden, die Filmland gGmbH künftig auch für die Kinokultur und Kinoangebote im ländlichen Raum zuständig sein.

„Mit dem Doppelhaushalt 2020/21 wird die Filmförderung deutlich aufgestockt. Wir werden 2020 rund 2 Millionen Euro und 2021 rund 3 Millionen Euro für die Filmförderung zur Verfügung haben. Wir wollen vor allem junge und kreative Filmemacher und Filme mit einem thematischen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern fördern“, kündigte Geue an.

Das Kabinett wird sich Ende Januar mit den Plänen für die Filmförderung befassen.

Backhaus reagiert auf Kritik zu „Problemwolf“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus weist Vorwürfe, wonach er Informationen zu Wolfsrissen im Land zurückhalte oder verschleiere, aufs Schärfste zurück.

„Mein Haus informiert zu allen Themen unseres Zuständigkeitsbereiches umfassend und transparent. Auch über die Entwicklung der Wolfspopulation setzen wir die Bürgerinnen und Bürger in Kenntnis. Zuletzt geschehen Mitte Oktober dieses Jahres“, so der Minister.

Zum aus Schleswig-Holstein nach M-V gewanderten „Problemwolf“ GW924m nahm er wie folgt Stellung: „Am vergangenen Freitag haben wir im Zuge einer abgeschlossenen DNA-Untersuchung die Information erhalten, dass GW924m für einen Rissvorfall bei Grambow verantwortlich ist. Daraufhin haben wir uns unverzüglich mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, in Verbindung gesetzt. Derzeit prüfen wir, inwieweit wir auch hierzulande eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilen werden.“

GW924m hatte in Schleswig-Holstein mehrfach in Tierbeständen Nutztiere gerissen, obwohl die Herden durch empfohlene über den Grundschutz hinausgehende Herdenschutzmaßnahmen gesichert waren.

Backhaus bat um Verständnis, dass die Entscheidung für oder gegen einen Abschuss nicht über Nacht getroffen werden könne, sofern nicht Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht. Prinzipiell befürworte ich den Abschuss von GW924m, da er eine Gefahr darstellt, egal in welchem Bundesland er sich aufhält. Gleichwohl müssen wir uns an Recht und Gesetz halten“, führte er aus.

Allein der Rissvorfall in Grambow ohne Berücksichtigung der Rissvorfälle in Schleswig-Holstein reiche nicht aus, um die artenschutzrechtliche Ausnahme zu begründen, da in Grambow kein Grundschutz gemäß Managementplan Wolf M-V gegeben war, informierte Backhaus. Auch zeige der Fall noch einmal sehr deutlich, wie wichtig es ist, dass die Tierhalter Eigenverantwortung übernehmen und ihre Tiere ausreichend schützen.

Abschließend informierte Backhaus darüber, dass die positive Notifizierungsentscheidung der EU-KOM zu der geplanten Novelle der Förderrichtlinie Wolf inzwischen vorliegt. Die Förderrichtlinie kann nun unterzeichnet und noch im Dezember veröffentlicht werden. Mit der neuen Förderrichtlinie wird eine Förderung von bis zu 100 % für zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Verhütung von Schäden aufgrund von Wolfsübergriffen an Haus- und Nutztieren möglich. Typische derartige Maßnahmen sind zum Beispiel die Anschaffung von über den Grundschutz hinausgehenden E-Zäunen, die Anschaffung von Untergrabschutz oder auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden.

Neuer Bischof der Nordkirche

Greifswald – Zur Amtseinführung von Bischof Tilmann Jeremias im Sprengel Mecklenburg und Pommern hat die Ministerin Katy Hoffmeister die besten Wünsche der Landesregierung überbracht.

„Viele Menschen sehnen sich nach einem Anker für Halt und Orientierung. Sie sehnen sich nach wahren menschlichen Begegnungen, Zugehörigkeit und Sicherheit, um auch in Krisenzeiten getragen zu werden und sich einbringen zu können. Diesen Raum bietet die Kirche seit je her. In ihr konnten und können Menschen Gemeinschaft erleben, die sie auffängt, aus der sie Kraft und Zuversicht schöpfen können. Menschen jenseits aller Differenzen begegnen sich, weil es in der Kirche um mehr geht als um verschiedene Ansichten. Es geht um ein Miteinander, geleitet von der christlichen Weltanschauung und christlichen Werten“, so Justizministerin Hoffmeister im Greifswalder Dom. Sie ist zuständige Ministerin für Kirchenangelegenheiten und hat zur feierlichen Amtseinführung des neuen Bischofs der Nordkirche im Sprengel Mecklenburg und Pommern die besten Wünsche der Landesregierung überbracht.

„Bischof Jeremias steht für die Ökumene. Es liegt ihm am Herzen, Christen, Gläubige anderer Konfessionen und auch Nichtchristen zusammenzuführen. Zwischen Menschen mit ganz unterschiedlichen Sichtweisen und Lebensstilen möchte er Brücken bauen. Er möchte Räume schaffen, wo die Menschen miteinander offen ins Gespräch kommen können. Als Pastor der Ökumene machte er sich für die interkonfessionelle Ökumene und den interreligiösen Dialog in unserem Land stark. Ich denke besonders an die interreligiösen Andachten in Rostock. Mit diesen Andachten setzen Christen, Juden, Muslime und Menschen ohne Religion immer wieder ein deutliches Zeichen für interreligiöse Verständigung, für Demokratie und eine offene Gesellschaft. Ich bin Bischof Jeremias dankbar, dass er der Ökumene auch im neuen Amt Aufmerksamkeit schenken wird. Ich wünsche ihm Gottes Segen“, sagte die Ministerin.

Elke Haferburg geht in Ruhestand

Elke Haferburg – konsequente Verfechterin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Schwerin die Verdienste der scheidenden Direktorin des NDR-Landesfunkhauses Elke Haferburg gewürdigt: „Zwölf Jahre als Direktorin des NDR-Landesfunkhauses gehen für Elke Haferburg zu Ende. In dieser Zeit hat sie die Entwicklung des NDR in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend mitgestaltet und geprägt. Und sie hat den NDR in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich durch diese Zeit geführt. Das verdient großen Respekt.“

Elke Haferburg habe mit vielen Menschen die Erfahrung der beruflichen Neuorientierung nach 1989 geteilt. Auch deshalb sei es ihr immer auch ein wichtiges Anliegen gewesen, die Ereignisse seit 1989 und ihre Folgen sichtbar zu machen, „die Geschichten der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu erzählen. Dafür stehen Filme und Buchprojekte zu diesem Thema, mit denen eine starke ostdeutsche Stimme in den NDR eingebracht wurde. Elke Haferburg hat als einzige ostdeutsche Frau in den Führungsetagen der Medien des Landes deutliche Spuren hinterlassen.“

Die Ministerpräsidentin würdigte auch das Engagement des NDR im Land. „Der NDR unterstützt eine große Zahl von kulturellen Aktivitäten wie die Hanse Sail, die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, die Warnemünder Woche, das Filmkunstfest MV oder die DokumentART“, betonte die Regierungschefin.

Ein wichtiger Aspekt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei die anspruchsvolle Information. Neue Medien würden das Kommunikationsverhalten ändern. Schwesig: „Hinterfragen, gründlich recherchieren, die Flut an Informationen sortieren, sorgfältig ordnen, abwägen und kommentieren – das ist eine wesentliche Kompetenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Kompetenz gilt es zu bewahren. Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit Sendern, die sich ihrer besonderen Rolle und ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind. Elke Haferburg hat sich immer als konsequente Verfechterin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwiesen. Ihrem Nachfolger Joachim Böskens wünsche ich viel Glück in seinem neuen Amt.“

Zukunftsfähige Feuerwehren

Schwerin – „Die Feuerwehren können sich darauf verlassen, dass das Land die 50 Millionen Euro aus dem Landesprogramm mit einem gut durchdachten Plan und einem zukunftsfähigen Konzept umsetzen wird“, betonte Innenminister Lorenz Caffier. Er reagierte damit auf den heutigen Kommentar in der Ostseezeitung mit der Überschrift „Land ohne Plan“.

Das Förderprogramm für die Feuerwehren wurde nicht erst, wie durch den OZ-Artikel suggeriert, nach dem Waldbrand in Lübtheen aufgelegt, sondern es war bereits im Februar beschlossen worden. Ein Arbeitspapier, das im Innenministerium in enger Abstimmung u.a. mit dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen erstellt wurde, enthält Empfehlungen, damit das Geld so viele Feuerwehren wie möglich erreicht. Viele vorbereitende Gespräche und Abstimmungen waren und sind erforderlich, um alle Beteiligten mit ins Boot zu holen und um verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Fest steht, dass die Beschaffung durch das Land zentral erfolgen wird, damit die Gemeinden z.B. bei den steigenden Kosten für Ausschreibungen entlastet werden.

„Dem Land vorzuwerfen, es sei ohne Plan, wie in der Ostseezeitung behauptet, zeugt von Unkenntnis der Abläufe und ist dazu geeignet, die Feuerwehren zu verunsichern“, sagte Innenminister Caffier. „Im Übrigen wird der Doppelhaushalt 2020/2021 gerade im Landtag beraten. Nach Bestätigung des 50 Millionen Euro Programms können die Maßnahmen verbindlich umgesetzt werden. Die Vorhaben werden mit dem Koalitionspartner beraten und ich gehe davon aus, dass wir in Kürze die Gespräche mit konkreten Ergebnissen abschließen werden“, äußerte sich der Minister optimistisch.

Gegenwärtig ist beabsichtigt, als ersten Schritt Feuerwehren mit alter Technik bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen zu unterstützen. „Künftig soll keine Feuerwehr mehr zu einem Einsatz mit einem alten Fahrzeug aus DDR-Zeiten wie einem W50 ausrücken müssen“, so Caffier. Für die Konkretisierung der Vorhaben sind die Brandschutzbedarfspläne eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen war im Übrigen schon immer Aufgabe der Kommunen. Mit der letzten Änderung des Brandschutzgesetzes M-V wurde diese Aufgabe gesetzlich festgeschrieben.

Andere Regelungen, die die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren unterstützen, waren bereits in das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden. So können die Feuerwehrfrauen und -männer aktives Mitglied sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort sein (Doppelmitgliedschaft), sie können gleichzeitig auch in einer anderen (Hilfs)Organisation Mitglied sein oder in der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Bereich der Landkreise mitarbeiten.

Eine Eintreffzeit der Freiwilligen Feuerwehren nach einem Schadensereignis ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Bezüglich der Eintreffzeit wird angestrebt, dass die Feuerwehr in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Möglichkeit innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintrifft.

Justizvollzugsanstalten in M-V sind sicher

Schwerin – Die Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern sind sicher. Es ist völlig unverantwortlich, eine „drohende Revolte“ zu konstruieren. Zum wiederholten Male wurde wider besseren Wissens ein Schreckensszenario herbeigeredet. Das ist geschmacklos und wird den Mitarbeitern, die mit großem Einsatz und Engagement ihrem Dienst nachkommen, nicht gerecht.

„Auch Vertreter des Bundes der Strafvollzugsbediensteten sollten die Kollegen vor Ort konstruktiv bei ihrer täglichen Arbeit unterstützten. Dazu gehört, auch positive Veränderungen der jüngsten Vergangenheit zu nennen, anstatt unverhohlen Ängste zu schüren und Kollegen, Gefangene und letztendlich die Bürger unseres Landes durch skandalisierende Medienarbeit zu verunsichern. Die Personalausstattung des Justizvollzuges hat für mich vorrangige Bedeutung. Ich bin daher – genau wie meine Staatssekretärin – regelmäßig in den Anstalten, um mich über die Personalsituation zu informieren. Im Sommer habe ich alle Vollzugsanstalten besucht und offene Gespräche mit Bediensteten geführt. Ich nehme ihre Anregungen und Anliegen ernst und weiß um die Sorgen.

Ein Hauptanliegen ist die Nachwuchsgewinnung. Es ist aber auch klar, dass Vollzugsbedienstete auf dem Arbeitsmarkt kaum bis gar nicht zu finden sind. Wir müssen diese erst ausbilden. Das tun wir. Vor wenigen Tagen begrüßte ich 31 neue und hochmotivierte Anwärterinnen und Anwärter im Ministerium. Die JVA Bützow ist ihre Ausbildungsanstalt. Anfang des Jahres haben wir die JVA durch neue Tarifangestellte unterstützt, im Dezember kommen nach erfolgreichem Abschluss voraussichtlich 14 weitere Anwärter/innen dazu. Zusätzlich ist beabsichtigt, alle Anstalten mit zehn Justizhelfern zu unterstützen. Zudem wird auch zusätzliches Personal für die anstehende Ausbildung zur Verfügung gestellt“, stellte Justizministerin Hoffmeister klar.

„Natürlich sind wir mit dem teilweise hohen Krankenstand nicht zufrieden. Dieser beträgt zwar nicht, wie behauptet, über alle Justizvollzugsanstalten gesehen 25 Prozent, sondern 16,5 Prozent. Doch auch das ist zu viel. Mit Blick auf die Krankenstände ist daher ein Arbeitskreis gebildet worden, dem gehören u. a. die Behördenleitungen der Justizvollzugsanstalten an, um mögliche Änderungen der Arbeits- und Verwaltungsabläufe anzustoßen und hierdurch auch positive Effekte für die Krankenquote zu erreichen. Auch hier sind die Personalvertretungen eingeladen, ihren Sachverstand und ihre Erfahrung in unserem gemeinsamen Interesse für einen erfolgreichen Justizvollzug einzubringen. Dies alles unter den Tisch zu kehren und aus dem Zusammengang gerissen schlecht zu reden, ist schon ein starkes Stück und nicht ansatzweise nachzuvollziehen“, so die Ministerin.

Medienpreis RUFER verleihen

Schwerin – Die drei Industrie- und Handelskammern haben heute in Schwerin den Medienpreis RUFER verleihen. Mit diesem Preis würdigen die Kammern bereits zum 11. Mal erstklassige Wirtschaftsberichterstattung aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Ich danke den Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern dafür, dass sie mit dem Medienpreis RUFER einmal im Jahr den Blick auf den Wirtschaftsjournalismus in unserem Land richten“, sagte der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Heiko Geue in seinem Grußwort zu Beginn der Preisverleihung.

„Qualitätsjournalismus ist heute notwendiger denn je“, zeigte sich Geue überzeugt. „Wir brauchen gerade heute, in Zeiten des Internets und der sozialen Medien, fundierte, genau recherchierte, lebendige und verständliche Wirtschaftsberichterstattung. Als Gegengewicht gegen voreilige Schnellschüsse, gegen vermeintliche wirtschaftliche Sachzwänge und gegen bewusste Desinformation.“

Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den letzten Jahren wirtschaftlich sehr erfolgreich entwickelt, stehe aber auch vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. So bleibe das Lohnniveau weiter hinter dem der westdeutschen Bundesländer zurück. Weitere wichtige Aufgaben seien die Digitalisierung und die Verbreiterung der industriellen Basis.

„Ich glaube an die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin überzeugt vom Potenzial der Unternehmen hier. Unser Land und unsere Wirtschaft bieten noch viel Stoff für gute Geschichten“, sagte der Staatssekretär. „Die besten werden sicherlich auch weiterhin von den Kammern ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch allen Preisträgerinnen und Preisträgern des RUFER 2019.“

Radweg zwischen Schaprode und Trent wird freigegeben

Insel Rügen – Am Dienstag, 23. Juli 2019, gibt Landesverkehrsminister Christian Pegel mit Vorpommern-Rügens Landrat Dr. Stefan Kerth den neuen straßenbegleitenden Radweg an der Landesstraße 302 zwischen Schaprode und Trent frei.

Der etwa 5,5 Kilometer lange und mindestens 2,50 Meter breite Asphaltweg beginnt am Ortsausgang Schaprode und endet am Ortseingang Trent. Er wurde in einer Bauzeit von zehn Monaten errichtet. Bisher mussten Radfahrer dort die Fahrbahn der L 302 nutzen, die als einzige Straßenverbindung zur Hiddenseefähre ab Schaprode ein hohes Verkehrsaufkommen aufweist, aber nur eine Fahrbahnbreite von sechs Metern hat. Mit dem neuen Radweg ist eine durchgehende, sichere Verbindung zwischen Schaprode und Trent entstanden, die als Bestandteil sowohl des Ostseeküstenradwegs als auch des Rügen-Rundwegs künftig nicht nur Pendler sondern auch Touristen nutzen werden.

Die Kosten in Höhe von ca. 3,65 Millionen Euro werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln finanziert. Die Maßnahme ist Bestandteil des Lückenschlussprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Radwege an Landesstraßen.

Radwege und Straßen teilen sich in der Zuständigkeit auf verschiedene Beteiligte auf. An Bundes- und an Landesstraßen ist das Land zuständig. An Kreis- und Gemeindestraßen sowie losgelöst von Straßen sind es die Kommunen. Ziel der Landesregierung für die Bundes- und Landesstraßen ist es, die vorhandene Radwegeinfrastruktur zu einem bedarfsgerechten und sicheren Gesamtnetz weiterzuentwickeln. Das Radwegenetz dient sowohl dem Alltags- als auch dem touristischen Radverkehr. Je nach Verkehrszweck müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Radfahrenden berücksichtigt werden. So ist im Alltagsverkehr die Anbindung des Umlands an Zentrale Orte mit kurzen Fahrstrecken besonders wichtig, während für den touristischen Radverkehr landschaftlich reizvolle Strecken vorrangig sind.

Für den Radverkehr investiert das Land in die Radwege- infrastruktur, betreibt den Radnetzplaner M-V und unterstützt die Kommunen beim Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft für fahrradfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt hat das Land für den Radwegebau an Landesstraßen seit 2012 knapp elf Millionen Euro investiert. Für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern hat der Bund im selben Zeitraum insgesamt ca. 55,6 Millionen Euro investiert. Daneben wurden in der laufenden Förderperiode (2014 bis 2020) EU-Mittel in Höhe von rund 22,6 Millionen Euro für den Radwegebau an Landesstraßen und die kommunale Radinfrastruktur bewilligt.

„Der Topf für kommunale Radwegprojekte ist noch nicht ausgeschöpft“, sagt Landesinfrastrukturminister Christian Pegel und appelliert an die Kommunen, für den Neu- oder Ausbau von Radwegen des Alltags- und des touristischen Verkehrs auch diese Finanzierungsquelle zu berücksichtigen.

Beitragsfreie Kita geht nicht zulasten der Kommunen

Schwerin – Anlässlich aktueller Medienberichte erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Tilo Gundlack: „Die derzeit zur Diskussion stehende Absenkung der Beteiligungsquote hat nichts mit der geplanten Kita-Beitragsfreiheit zu tun.

Die von der Presse zitierten „Finanzexperten“ dürften über eine höchstens geringe Expertise verfügen. Die Beteiligungsquote wird seit Anbeginn des FAG nach einer konkreten Formel errechnet. Dafür liegen Zahlen aus der Vergangenheit zugrunde, die sich je nach Konjunkturlage ändern können und das Pendel in die eine oder andere Richtung schlagen lassen.

Da die Kita-Beitragsfreiheit erst ab 2020 eingeführt wird, kann sie gar keinen Einfluss auf die aktuelle Berechnung der Beteiligungsquote haben. Das weiß auch die linke „Finanzexpertin“ Rösler. Ihre Forderung nach einer Quote von 36 Prozent entbehrt ganz offenbar jeder mathematischen Grundlage. Genauso gut könnte sie 40 oder 60 Prozent fordern. Das kommt dann wohl nächste Woche.“

Hintergrund: Die Beteiligungsquote regelt, welcher Anteil den Kommunen aus den Gesamteinnahmen von Land und Kommunen zufließt.