Justizvollzugsanstalten in M-V sind sicher

Schwerin – Die Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern sind sicher. Es ist völlig unverantwortlich, eine „drohende Revolte“ zu konstruieren. Zum wiederholten Male wurde wider besseren Wissens ein Schreckensszenario herbeigeredet. Das ist geschmacklos und wird den Mitarbeitern, die mit großem Einsatz und Engagement ihrem Dienst nachkommen, nicht gerecht.

„Auch Vertreter des Bundes der Strafvollzugsbediensteten sollten die Kollegen vor Ort konstruktiv bei ihrer täglichen Arbeit unterstützten. Dazu gehört, auch positive Veränderungen der jüngsten Vergangenheit zu nennen, anstatt unverhohlen Ängste zu schüren und Kollegen, Gefangene und letztendlich die Bürger unseres Landes durch skandalisierende Medienarbeit zu verunsichern. Die Personalausstattung des Justizvollzuges hat für mich vorrangige Bedeutung. Ich bin daher – genau wie meine Staatssekretärin – regelmäßig in den Anstalten, um mich über die Personalsituation zu informieren. Im Sommer habe ich alle Vollzugsanstalten besucht und offene Gespräche mit Bediensteten geführt. Ich nehme ihre Anregungen und Anliegen ernst und weiß um die Sorgen.

Ein Hauptanliegen ist die Nachwuchsgewinnung. Es ist aber auch klar, dass Vollzugsbedienstete auf dem Arbeitsmarkt kaum bis gar nicht zu finden sind. Wir müssen diese erst ausbilden. Das tun wir. Vor wenigen Tagen begrüßte ich 31 neue und hochmotivierte Anwärterinnen und Anwärter im Ministerium. Die JVA Bützow ist ihre Ausbildungsanstalt. Anfang des Jahres haben wir die JVA durch neue Tarifangestellte unterstützt, im Dezember kommen nach erfolgreichem Abschluss voraussichtlich 14 weitere Anwärter/innen dazu. Zusätzlich ist beabsichtigt, alle Anstalten mit zehn Justizhelfern zu unterstützen. Zudem wird auch zusätzliches Personal für die anstehende Ausbildung zur Verfügung gestellt“, stellte Justizministerin Hoffmeister klar.

„Natürlich sind wir mit dem teilweise hohen Krankenstand nicht zufrieden. Dieser beträgt zwar nicht, wie behauptet, über alle Justizvollzugsanstalten gesehen 25 Prozent, sondern 16,5 Prozent. Doch auch das ist zu viel. Mit Blick auf die Krankenstände ist daher ein Arbeitskreis gebildet worden, dem gehören u. a. die Behördenleitungen der Justizvollzugsanstalten an, um mögliche Änderungen der Arbeits- und Verwaltungsabläufe anzustoßen und hierdurch auch positive Effekte für die Krankenquote zu erreichen. Auch hier sind die Personalvertretungen eingeladen, ihren Sachverstand und ihre Erfahrung in unserem gemeinsamen Interesse für einen erfolgreichen Justizvollzug einzubringen. Dies alles unter den Tisch zu kehren und aus dem Zusammengang gerissen schlecht zu reden, ist schon ein starkes Stück und nicht ansatzweise nachzuvollziehen“, so die Ministerin.

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