Dorschfang – zeitweilige Stilllegung von Fischereifahrzeugen im Jahr 2021
Schwerin – Der Bestand des westlichen Dorsches in der Ostsee hat sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) im letzten Jahr zwar erholt, jedoch liegt die Biomasse des Laicherbestands weiterhin unter dem im Mehrjahresplan für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee festgelegten Grenzwert. Deutschland hält daher dringend Sofortmaßnahmen für erforderlich. Die Sofortmaßnahmen bestehen darin, die Fischereitätigkeiten deutscher Fischereifahrzeuge die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage zu beschränken.
Das BMEL beabsichtigt auch im Jahr 2021, für Mitglieder von Erzeugerorganisationen die 30 Stillliegetage aus Mitteln des Bundes und des EMFF finanziell auszugleichen.
Die Maßnahme wurde bereits in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt.
„Von allen Berufsgruppen im Land geht es unseren Fischern wohl am schlechtesten“, sagt Fischereiminister Dr. Till Backhaus. „Ausfälle in Gastronomie und Tourismus durch die Corona-Pandemie und drastisch gekürzte Fanquoten setzen der Branche erheblich zu. In dieser schweren Zeit stellen die Hilfen einen Teil der Überlebensstrategie für unsere kleine handwerkliche Fischerei dar.“
Ca. 10 von der Quotenreduzierung und der durch Deutschland zusätzlich festgesetzten 30 Stillliegetage erheblich betroffene Betriebe werden auch im Jahr 2021 von der Förderung des Bundes ausgeschlossen, da sie nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind.
Diese Betriebe werden, wie auch in den vergangenen Jahren, vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung aus Landes- und EMFF-Mitteln.
Deutschland hält Sofortmaßnahmen in der westlichen Ostsee zum Schutz des Dorschbestandes entsprechend der Bekanntmachung der BLE vom 25.11.2020 für erforderlich.
Die Sofortmaßnahmen bestehen in der Beschränkung der Fischereitätigkeit deutscher Fischereifahrzeuge mit einer Länge ab 8,00 m, die Dorsch fangen, in der westlichen Ostsee um weitere 30 Tage in folgender Form:
30 Tage in Form von drei Blöcken von jeweils 10 Tagen, die von den Fischern innerhalb des Zeitraumes vom 1. Januar bis zum 31. Januar 2021 und vom 01. April bis zum 14. Mai. 2020 nach eigenem Ermessen festgelegt werden können.
Loppin – Gestern und heute haben in Loppin die ersten 12 Tiere ihre Ausbildung zum Fallwildsuchhund erfolgreich abgeschlossen. Die Gespanne sollen eingesetzt werden, um verendete Tiere aufzuspüren und so helfen, den Ausbruch der ASP frühzeitig zu erkennen und das Einschleppen des ASP-Virus in gesunde Bestände zu verhindern. In einer Videokonferenz dankte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Teilnehmern und dem Ausbilder für die gute und wichtige Arbeit.
„Die Bedrohungslage durch die ASP ist enorm. Wir haben unsere Bemühungen in den vergangenen Wochen daher forciert. Die Zaunbauarbeiten an der Grenze zu Polen wurden in Rekordzeit vollendet. Auch die Schwarzwildjagd, die Fallwildsuche und damit verbundene Probennahmen wurde deutlich intensiviert.
Ein wichtiger Baustein dabei sind auch speziell ausgebildete Hunde für die Fallwildsuche. Sie können dort suchen, wo wir Menschen trotz modernster Technik an Grenzen stoßen. Zum Beispiel in Bereichen, die aus der Luft nicht einsehbar sind oder die bei einer Begehung nur unzureichend gründlich abgesucht werden können. (z. B. Schilf, Gräser, Farn, Sträucher, Baumverjüngung, Totholz, div. landwirtschaftliche Kulturen) Fallwildsuchhunde können in all diesen Bereichen Kadaver und auch Kadaverteile sicher finden und dem Führer verweisen. Fallwildsuchhunde sind damit ein unverzichtbarer Bestandteil der Bekämpfungsstrategie gegen die ASP“, so der Minister.
Nur wenige Bundesländer verfügen bereits über eigene Kontingente, die aber hauptsächlich im eigenen Land gebraucht werden. Deshalb bauen sich einige Bundesländer – so wie jetzt M-V – einen eigenen kleinen Stamm an Suchhundegespannen auf. Die Ausbildung ist aufwendig und teuer.
„Der erste Kurs mit einer Dauer von 30 Tage kostet das Land ca. 320.000,00 Euro, also ca. 25.000,00 Euro pro Hundegespann. Der Schaden aufgrund des aktuellen ASP-Ausbruchs in Brandenburg und Sachsen wird durch den Ausfuhrstopp auf 1,3 Mrd. Euro geschätzt. Setzt man die Kosten zueinander ins Verhältnis, ist die Hundeausbildung eine gute Investition“, so Minister Backhaus.
„Mit den gut ausgebildeten Hunden allein ist es aber nicht getan“, so der Minister weiter. „Denn es geht nicht ohne ebenso fähige Hundeführer. Hund und Führer arbeiten zusammen und sind nicht austauschbar. Die Ausbildungsplätze waren begrenzt. Wir hatten im ersten Lehrgang 13 Plätze zu vergeben. Es versteht sich von selbst, dass wir dafür eine strenge Vorauswahl getroffen haben. Wir haben uns dabei ganz bewusst auf Mitarbeiter der Landesforstanstalt, des Landes und der Landkreise beschränkt, um sicherzustellen, dass die Gespanne im Einsatzfall auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen.“
Die Hundeführerinnen und Hundeführer könnten stolz sein, auf sich selbst und vor allem auf Ihre Tiere, so der Minister. Denn Sie hätten es in die Auswahl geschafft. Und nicht nur das, Sie hätten in den vergangenen Wochen hartes Training und viele Ausbildungsstunden auf sich genommen. Kein Teilnehmer habe den Lehrgang abgebrochen.
„12 Gespanne haben nun erfolgreich ihre Prüfung ablegt. Nur eine Teilnehmerin konnte krankheitsbedingt nicht geprüft werden. Es ist geplant, dass sie die Prüfung aber mit dem zweiten Lehrgang nachholen wird. Dass der erste Lehrgang so erfolgreich verlaufen ist, haben wir natürlich nicht nur den Führern und ihren Vierbeinern zu verdanken. Dieser Erfolg geht maßgeblich auf das Konto des Ausbilders, Herrn Andreas Kiefer. Ich freue mich sehr, dass er uns auch noch für einen weiteren Kurs zur Verfügung stehen wird.
Wir machen uns den Spürsinn der hervorragenden Hunde jetzt auch im Kampf gegen die ASP zunutze. Als kleines Dankeschön haben wir eine Überraschung für Tiere. Sie bekommen nämlich ein Paket mit ganz hervorragendem Hundefutter“, verspricht Minister Backhaus abschließend.
Schwerin – Das Kabinett hat den von Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus vorgelegten Entwurf der Landesdüngeverordnung verabschiedet. Damit kann die Verordnung wie geplant am 01.01. 2021 in krafttreten. In der Konsequenz bedeutet die Düngeverordnung Beschränkungen für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt der Minister:
„Es wurde in den zurückliegenden Wochen sehr laut, wenn es um das Thema Düngeverordnung ging. Dabei stelle ich fest, ein großer Teil der Landwirte in unserem Land hat längst reagiert. Auf 87 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche haben wir kein Problem. Das ist der übergroße Teil. Aber auf 13 Prozent der Fläche haben wir zum Teil erhebliche Problem und die müssen gelöst werden.
Ich bin davon überzeugt, dass wir es mit einer modernen Landwirtschaft schaffen, zu einer Reduktion von Nährstoffen zu kommen, um so die wichtige Ressource Wasser effektiv zu schützen.
Ich sage es schon lange – und auch hier wiederhole ich: Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wasser ist Leben. Das erkennt auch der Bauernverband an. Mit der Berufsstandvertretung haben wir in etlichen Runden diskutiert, wie wir mit den Nitratkonzentrationen im Grundwasser umgehen.
Der Verband bestand auf der sogenannten Binnendifferenzierung und die haben wir umgesetzt. Das Messstellennetz wurde erweitert, sodass wir inzwischen 559 Stellen haben, mit denen wir die Nitratbelastung des Grundwassers belegen können. Dieses Netz gibt uns Hinweise, dem Verursacherprinzip möglichst nahe zu kommen.
Den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land habe bei der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben mögliche Spielräume nicht genutzt, weise ich an dieser Stelle nochmals entschieden zurück. Nicht nur, dass das Bundesumweltministerium uns aktuell attestiert, die AVV korrekt ausgelegt zu haben, wir ziehen auch noch weitere Parameter hinzu, bevor wir einen Feldblock zum roten Gebiet erklären.
Boden- und Wetterdaten spielen bei der Betrachtung ebenso eine Rolle wie die Ist-Daten aus der Landwirtschaft, die in den Jahren 2014 bis 2017 erhoben wurden. Erst in der Kombination aller Daten entstehen für den wirtschaftenden Betrieb auf den betroffenen Flächen Einschränkungen. Und diese Einschränkungen sind nötig, wenn wir nachfolgenden Generationen sauberes Grundwasser hinterlassen wollen.
Gleichwohl werden wir weiter daran arbeiten, die Differenzierung immer genauer vorzunehmen. So soll das Messstellennetz noch erweitert werden. Die Düngeverordnung wird bereits im kommenden Jahr evaluiert. Solle sich daraus ein Änderungsbedarf ergeben, wird die Verordnung Anfang 2022 angepasst.
Es geht uns nicht darum, die Landwirtschaft zu verteufeln oder zu gängeln. Was die Branche für die Menschen leistet, ist enorm. Gerade in diesen Pandemie-Zeiten spüren wir das. Niemand muss hungern oder Durst leiden. Was vielen selbstverständlich scheint, ist es eben nicht. Dennoch müssen wir die Probleme lösen, zu denen auch die Landwirtschaft beigetragen hat. Mit Engagement und Klugheit werden wir diese Probleme lösen – und zwar gemeinsam. Davon bin ich überzeugt.“
Schwerin – Den Küstenfischern des Landes werden über das Jahr 2020 hinaus auch für das Jahr 2021 aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Schäden durch Kegelrobben Ausgleichszahlungen bei Fangausfällen gewährt. Die Regelungen für die Ausgleichszahlungen wurden fortgeführt und das Meldeverfahren bei Netzschäden vereinfacht.
„Die Rückkehr der Robben in unsere Küstengewässer ist naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung. Die wachsende Population stellt jedoch die Fischer im Land zunehmend vor Probleme. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz der Fischer für die Kegelrobben des Landes zu steigern“, sagte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Die Höhe der Zahlungen können 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetzfischerei in den Küstengewässern des Landes betragen. Entsprechende Nachweise sind bei den Fischereiaufsichtsstationen oder den Vorsitzenden der Fischereierzeugerorganisationen zu führen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte gewerbliche Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben. Die Zuwendung je Antrag muss mindestens 300 Euro betragen. Das bedeutet, bei einem Fördersatz von 50 Prozent muss ein Schaden von mindestens 600 Euro vorliegen, bei einem Fördersatz von 80 Prozent ein Schaden von mindestens 375 Euro.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist außerdem, dass der Antragsteller im Rahmen der nach § 24 der Küstenfischereiverordnung MV bei der oberen Fischereibehörde monatlich einzureichenden Fangmeldungen auch entsprechende Schadensmeldungen vorgenommen hat.
Entsprechende Anträge sind für Schäden des Jahres 2021 einmalig bis zum 31.03.2022 schriftlich zu stellen an das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 560
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Die Antragsunterlagen sind bei den Fischereierzeugerorganisationen, den Fischereiaufsichtsstationen sowie auf der Serviceseite des Ministeriums erhältlich. Dort ist auch der Erlass mit weiteren Einzelheiten einsehbar.
Kegelrobben sind eine in Deutschland besonders geschützte Art. Die Kegelrobbe ist eine der drei in Deutschland heimischen Meeressäugetierarten, zu den auch der Seehund und der Schweinswal gehören.
Kegelrobbenbullen sind mit einem Gewicht von bis zu 300 kg die größten heimischen Raubtiere. Es gibt heute in der Ostsee ca. 35.000 Ostsee-Kegelrobben (HELCOM 2018). Das Beutespektrum der Kegelrobben variiert regional und saisonal sehr stark. Das führt zunehmend zu Schäden in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Das Institut für Fisch und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co KG hat von März 2018 bis September 2020 die fischereilichen Schäden durch Kegelrobben bei der Heringsfischerei im Greifswalder Bodden untersucht und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Durch Ostsee-Kegelrobben beschädigte Fischkörper und damit nicht zu verkaufende Ware in der Stellnetz-Heringsfischerei im Greifswalder Bodden betrugen ca. 3 % bis 6 %.
Totalverluste an Stellnetzen in der Heringsfischerei betrugen ca. 3 %.
Die Gewährung von Fangausfallentschädigungen ist Teil eines Konfliktmanagements zwischen Kegelrobben und Fischerei. Ein Fachbeirat, der von Minister Backhaus initiiert wurde, begleitet diesen Prozess. In dem Fachbeirat sind Vertreter der beruflichen Fischerei, der Naturschutzverbände, der Verwaltung und der Forschung vertreten.
Menschen spenden 50.000 Euro für Projekte in ihrer Region
Schwerin – Crowdfunding auf der Plattform der WEMAG entwickelt sich zu einer erfolgreichen und beliebten Methode, um finanzielle Mittel für gemeinnützige Zwecke zu sammeln. Jetzt haben die Spenden die Marke von 50.000 Euro erreicht. „Ich freue mich sehr, dass die Menschen bereit sind, für Projekte in ihrem Umfeld zu spenden. Mit unserer Crowdfunding-Website können Ideen für Projekte vor der eigenen Haustür sichtbar gemacht und umgesetzt werden. Wir fördern damit ein schöneres und besseres Miteinander in der Region“, sagte WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart.
Die WEMAG-Crowd ist im April 2018 gestartet und unterstützt Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung und Umwelt, die in Mecklenburg-Vorpommern und dem nördlichen Brandenburg zu Hause sind. Dazu gehört zum Beispiel das Bodentrampolin auf dem Spielplatz in der Dorfmitte von Grambow. Hier ergriff der Förderverein „Unser Grambow e. V.“ die Initiative und machte das Projekt auf der WEMAG-Crowd öffentlich. Das Spendenziel von 3.500 Euro konnte schon vor dem Ende der Laufzeit von sechs Wochen erreicht werden.
Zu den ersten erfolgreich umgesetzten Vorhaben zählt auch die Kirchturmuhr für Jesendorf. Hier haben mehr als 20 Unterstützer aus der Region insgesamt 5.332 Euro gespendet und das Ziel von 5.000 Euro übertroffen. Initiator dieser Sammelaktion war Sebastian Knauer, der das Projekt für den 1. Mecklenburger Uhrenclub e. V. auf der WEMAG-Crowd bewarb.
Erfolg mit Crowdfunding hatte auch der Förderverein Pingelhof Alt Damerow e. V., der Geld für die Neueindeckung des Reetdaches der alten Scheune auf dem Pingelhof einwarb. Der Pingelhof ist über 400 Jahre alt und damit eine der ältesten noch erhaltenen Hofanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Der Förderverein hatte bereits erhebliche Eigenmittel aufgebracht und die noch fehlenden 2.500 Euro konnten über die WEMAG-Crowd gesammelt werden.
Der Künstler Richard Wester setzte ein Spendenziel von 2.500 Euro, um die Kosten für seine Tour und die Produktion einer CD zu seiner 7-tägigen Veranstaltung in der Thomaskapelle des Schweriner Doms aufbringen zu können. Der Musiker und Komponist ist seit über 40 Jahren Gast auf deutschen und internationalen Bühnen. Mit Unterstützung der WEMAG-Crowd konnte er 2018 nach Schwerin geholt werden.
Mit dem Projekt „Biosphäre blüht“ wollte das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe gemeinsam mit dem Förderverein Biosphäre Schaalsee e. V. und der Stiftung Biosphäre Schaalsee zum Schutz der Wildbienenvielfalt beitragen. Entlang eines blühenden Bandes durch das UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee kann nun dank zahlreicher Unterstützer ein Netz aus mehrjährigen Blühflächen entstehen, das im Laufe der Zeit mit Blühflächen anderer Regionen vernetzt werden kann.
Auch in der aktuellen schwierigen Zeit gibt es Menschen, die zu Hilfsaktionen aufrufen, und Menschen, die sich daran beteiligen. So hat beispielsweise Thomas Pätzold, der bei der WEMACOM Telekommunikation GmbH arbeitet, eine Hilfsaktion für bedürftige Menschen gestartet, nachdem die Ausgabestellen der Tafeln in Rehna und Gadebusch aufgrund der Corona-Krise geschlossen werden mussten. „Die Crowd der WEMAG ist aus meiner Sicht das geeignete Instrument, in der Region Mitstreiter für so ein soziales Projekt zu finden“, sagte Thomas Pätzold rückblickend. Das Spendenziel war mit 500 Euro angesetzt. Bereits nach einer Woche hatten 88 Unterstützer insgesamt 3.640 Euro gespendet und alle Erwartungen übertroffen.
Sich gemeinsam für die Region einsetzen, einander helfen und füreinander da sein – das haben sich viele ehrenamtlich tätige Menschen zur Aufgabe gemacht. Zu ihnen gehört auch Miriam Jablonski. Sie hat mithilfe der WEMAG-Crowd eine Unterstützungsaktion für das Tierheim in Dorf Mecklenburg gestartet, das die Folgen Corona-Pandemie spürte. Die Türen für ehrenamtliche Helfer mussten zum Schutz der Mitarbeiter geschlossen bleiben und weniger Tiere konnten in ein neues Zuhause vermittelt werden.
Auch die Spenden für das Tierheim gingen zurück, da viele Menschen selbst in finanziell unsicherer Lage stecken. Hinzu kamen die ausgefallenen Einnahmen für die Tierpensionen, da die Menschen nicht in den Urlaub gefahren sind. „Ich wollte dem Tierheim auf diese Weise helfen und habe gehofft, dass möglichst viele Menschen ein Herz für die Tiere in unserer Region haben und mein Projekt unterstützen“, erklärte die WEMAG-Mitarbeiterin. Von der großen Resonanz war sie überrascht. Insgesamt 60 Unterstützer konnte sie mobilisieren. So konnte sie der Vereinsvorsitzenden Meike Gutzmann statt der ursprünglichen Zielsumme von 500 Euro am Ende der Projektlaufzeit 1.800 Euro überreichen.
Zu den aktuell auf der WEMAG-Crowd beworbenen Vorhaben gehört das Projekt „Wasser für die Streuobstwiese“ in Ziegendorf. „Für unsere im Jahr 2016 angelegte Streuobstwiese benötigen wir dringend Strom für einen Wasseranschluss“, sagte die Vereinsvorsitzende und Initiatorin des Projektes, Marita Rossow. Das Wasser wird in erster Linie für Neuanpflanzungen gebraucht. Es wurde bisher in großen Behältern zur Streuobstwiese transportiert, was jedoch auf Dauer zu schwierig und umständlich ist.
Viele Menschen engagieren sich in Ziegendorf beim Projekt „Wasser für die Streuobstwiese“. Foto @ Bodo Grewe
Das Spendenziel für den Stromanschluss beträgt 2.000 Euro. Die gesamten Kosten für Strom und Wasser beziffern die bauausführenden Unternehmen auf etwa 8.000 Euro. Deshalb hofft der Verein auf viele Unterstützer. „Je größer die Unterstützung, desto schneller können wir unsere Pflanzen mit Wasser versorgen. Jeder Euro ist wichtig und wird ausschließlich für die Streuobstwiese eingesetzt“, versichert die Vereinsvorsitzende. Wichtig sei als Erstes der Stromanschluss, um die Voraussetzung für die anschließende Wasserbohrung zu schaffen.
Schwerin – Der Bauernverband hat eine Großdemonstration angekündigt. Unter anderem will die Berufsständevertretung damit gegen die geplante Düngeverordnung protestieren. Dazu erklärt der Landwirtschafts- und Umweltminister Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus: „Die Diskussion um die geplante Landesdüngeverordnung wird auf hohem fachlichem Niveau geführt. Der Bürger versteht in der Regel nicht, worum es dabei geht. Dabei ist es eigentlich ganz simpel: Es geht um sauberes Wasser! Gelegentlich werde ich dafür verspottet, wenn ich sage: Wasser ist das wichtigste Lebensmittel – Wasser ist Leben. Das ist die einfache Wahrheit. Ohne Wasser kein Leben – ohne sauberes Trinkwasser kein menschliches Leben.
Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass Profite in einzelnen Wirtschaftszweigen zulasten der natürlichen Ressourcen gehen. Und den meisten Menschen geht das inzwischen ebenso.
Man muss nicht verstehen, wie sich Grundwasserkörper verhalten, welche Nitrifikation wo stattfindet. Es reicht, zu verstehen, dass Nitrat und Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nichts im Grundwasser zu suchen haben.
Mancher Landwirt behauptet, er sei nicht verantwortlich dafür, dass das Grundwasser unter seinem Acker belastet ist. Vielleicht hat er damit recht, weil Generationen vor ihm den schlechten Zustand herbeigeführt haben. Aber er ist jetzt verantwortlich dafür, dass sich der Zustand verbessert. Deswegen gibt es keine Alternative zu einem Düngemanagement, dass die Weichen dafür stellt, dass auch zukünftige Generationen noch sauberes Trinkwasser zur Verfügung haben. Amtliche Messungen in Frage zu stellen, Regierungen zu diffamieren oder Tatsachen zu leugnen, ist keine Lösung.
Der Bauernverband hat die Binnendifferenzierung gewünscht, wir haben sie umgesetzt.
Wenn die differenzierte Betrachtung jedoch nicht das erwünschte Ergebnis erbringt, sondern nachweist, dass die Landwirtschaft sehr wohl mitschuldig ist, nun alles infrage zu stellen, ist unredlich. Leider hat der Deutsche Bauernverband seit Jahren das Problem verdrängt. Das Gerichtsurteil von SH sollte dem Berufstand deutlich zu denken geben.
Als Landwirtschaftsminister weiß ich, dass die Branche vor bisher ungekannten Herausforderungen steht: Corona, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Klimawandel, ruinöse Erzeugerpreise. Das ist eine fatale Mischung. Deswegen setze ich mich seit Jahrzehnten dafür ein, die Landwirte zu unterstützen.
Allein in diesem Jahr erhalten 4.700 Betriebe 354,4 Mio. Euro Direktzahlungen, weitere 59,9 Mio. Euro Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen. Mehr als 8 Mio. Euro werden als Corona-Soforthilfen für die Landwirtschaft gezahlt, Investitionsförderung erfolgt in Höhe von rund 45 Mio. Euro. Zusammen fast eine halbe Milliarde Euro allein in diesem Jahr. Man kann also nicht sagen, das Land tue nichts für seine Bauern.
Aber als Umweltminister sage ich nochmals deutlich: Wir können nicht so weitermachen wie bisher. Ich reiche weiterhin die Hand, um gemeinsam zu Lösungen zu kommen, die die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft schonen und gleichzeitig den landwirtschaftlichen Betrieben ein gutes Leben sichern.“
Schwerin – Der Landesbauernverband behauptet, die neue Landesdüngeverordnung beruhe auf falschen Messergebnissen. Dem widerspricht der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus.
„Der Bauernverband ist nicht aufrichtig, wenn er immer wieder betont, die Grundwasser-Messstellen allein seien ausschlaggebend für die Gebietskulisse – also die sogenannten „Roten Gebiete“. Dabei war es gerade der Bauernverband, der darauf gepocht hat, genau festzulegen, wo erhöhte Nitratwerte im Grundwasser durch landwirtschaftliche Nutzung auftreten. Dieser Aufforderung kommen wir unter anderem mit den 559 Messstellen im Land nach. Aber das Verfahren ist dreistufig.
In einem ersten Schritt werden die Nitratgehalte ausgewertet. Weiterhin werden Boden- und Wetterdaten herangezogen, um zu berechnen, wie viel Stickstoff gedüngt werden kann, damit im Bodensickerwasser nicht mehr als 50 mg je Liter Nitrat entstehen. Diese Modellrechnung wird im dritten Schritt mit der Karte verschnitten, die die tatsächlich anhand von Datensätzen aus landwirtschaftlichen Betrieben gedüngten Stickstoffmengen landesweit ausweist.
Dieses Verfahren ist mehrfach mit den Vertretern des Berufsstandes erörtert worden. Durch die zweifache Binnendifferenzierung hat das Land in Richtung Verursachergerechtigkeit viel erreicht. Im Vergleich zur Gebietskulisse der Düngelandesverordnung 2019 hat sich in MV die Gebietskulisse um 30 % verringert. Das heißt, mit Stand 25.11.2020 sind rund 181.000 ha in 4.533 Feldblöcken als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen.
Doch auch wenn 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Nitratbelastet sind, 87 Prozent sind es nicht – hier gibt es keine Einschränkung durch die neue Düngeverordnung. Es scheint aber so, als würde der Bauernverband erst zufrieden sein, wenn wir gar keine roten Gebiete ausweisen würden. Doch das wird nicht passieren. Ich sage, Nitrat gehört nicht ins Grundwasser, ebenso wenig wie Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln. Die haben wir nämlich auch regelmäßig bei unseren Messungen finden können.
Wir brauchen aber auch keine gegenseitigen Schuldzuweisungen. Was wir brauchen, ist ein gemeinsamer Lösungsweg. Wasser ist Leben – und wir haben nicht das Recht, auf Kosten späterer Generationen mit diesem wichtigen Lebensmittel Schindluder zu treiben. Die Belastung des Grundwassers durch die Landwirtschaft muss deutlich heruntergefahren werden“, so Minister Backhaus.
Der Minister weist aber darauf hin, dass es auch gemeinsame Positionen von Ministerium und Bauernverband gibt. Demnach vertreten beide die Auffassung, dass die vom Bund erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) keine ausreichend präzisen Anforderungen bzw. Mindeststandards für die Verwendung von Messstellen für die Gebietsausweisung vorgibt.
Auch fehlt in der AVV beispielsweise eine konkrete Vorgabe, an welchen Positionen (oben – Nitrat in der Regel noch nicht abgebaut, Mitte – Nitrat in der Regel teilweise abgebaut, unten – Nitrat in der Regel abgebaut) eines Grundwasserleiters ein Filter gesetzt sein sollte, um Nitratwerte im Grundwasser zu ermitteln.
Für Ministerium und Bauernverband ist es wichtig, mit aktuellen Daten, konkretisierten Anforderungen an die Messstellenauswahl und fortgeschriebenen bundeseinheitlichen Vorgaben die mit Nitrat belasteten Gebiete noch präziser zu bestimmen. Eine weitere Präzisierung der Gebietskulisse für die roten Gebiete soll in 2021 erfolgen und zum 1. Januar 2022 berücksichtigt werden.
Minister Dr. Backhaus hat die Bundesministerinnen Klöckner und Schulze schriftlich aufgefordert, die bundesweite Vereinheitlichung und Konkretisierung von bisher nicht eindeutig definierten Anforderungen an Parameter für Messstellen zu koordinieren.
Schwerin – Eine Gesetzesänderung soll die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass die Landesforstanstalt neben der Erwartung wirtschaftlichen Handelns auch zukünftig die vielfältigen Erwartungen der Gesellschaft an den Wald erfüllen kann. Forstminister Dr. Till Backhaus begründete heute im Landtag den entsprechenden Entwurf eines Änderungsgesetzes.
„Die Landesforstanstalt kann seit dem Beschluss seiner Errichtung im Jahre 2005 auf eine erfolgreiche Unternehmensgeschichte zurückblicken“, sagte Backhaus. Die Anstalt habe sogar anstelle des vorherigen Zuschussbedarfs nicht unbeträchtliche Rücklagen bilden können. „Doch Erfolge sind keine Garantien für die Zukunft. Die Landesregierung hat auch die Landesforstanstalt einer kritischen Bestandsanalyse unterzogen. Diesbezügliche Empfehlungen bilden die Grundlage für eine Reihe von Änderungen im vorliegenden Entwurf“, so der Minister.
Auf Grund der Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen massiven Waldschäden, die zu einem Preisverfall am Holzmarkt in den letzten Jahren führten, sei beispielsweise das gesetzlich vorgegebene Ziel der Kostendeckung unrealistisch geworden. Unverzügliche Schadholzberäumung sowie Aufbau und Pflege klimastabiler Wälder sind heute erforderlich, um den Landeswald so zu entwickeln, dass er seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion nachhaltig erfüllen kann.
Auch werde ein Wildwirkungsmonitoring als gesetzliche Aufgabe der Forstbehörde eingeführt. Sie ist eine Voraussetzung für weitere Maßnahmen, um eine Wilddichte zu erreichen, die eine natürliche Verjüngung der vorkommenden Hauptbaumarten ermöglicht.
Außerdem sind einige Änderungen in der Organisation der Landesforstanstalt vorgesehen. So wird die Besetzung des Verwaltungsrates so verändert, dass künftig das Land die Mehrheit der Sitze hält. Ziel ist dabei eine verbesserte Steuerung durch das Land als Eigentümer, um der Anstalt weitere konkrete Aufträge erteilen zu können. Auch werden Bestimmungen zur Ernennung, Auswahl, Vertretung und Beendigung der Tätigkeit der Mitglieder des Verwaltungsrates eindeutiger gefasst.