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Kategorie: Politik

Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes

Vorwürfe halten einer Überprüfung nicht Stand

Schwerin – In Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden werden alle Anstrengungen unternommen, um eine Ausbreitung von Infektionen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes und in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu verhindern. In der aktuellen Notsituation haben der Infektionsschutz für das Personal, die Asylbewerber und die Bevölkerung Vorrang. Deshalb wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionsketten ergriffen. Der Staatssekretär im Innenministerium Thomas Lenz hat sich heute in den beiden Landeseinrichtungen in Nostorf-Horst und der Außenstelle Stern Buchholz persönlich informiert, um auch den öffentlich gemachten Vorwürfen nachzugehen.

„Der Umgang mit den Folgen der Corona-Krise ist weder für die einheimische Bevölkerung noch für die Asylsuchenden einfach und für alle ein Lernprozess. Ich kann auch nach meinem Besuch heute mit gutem Gewissen versichern, dass alles dafür getan wird, mögliche Ansteckungsgefahren zu vermeiden“, so Thomas Lenz. „Die Vorwürfe halten einer Überprüfung nicht stand. Sie haben sich vielmehr als haltlos erwiesen.“

Die Bewohner werden immer wieder auf die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen hingewiesen. Getestet wird grundsätzlich nach den Empfehlungen des RKI. Alle Neuzugänge der EAE, die zunächst in einer vorgelagerten Einrichtung untergebracht werden, alle Bewohner der EAE, die Symptome des neuartigen Corona-Virus aufweisen sowie Kontaktpersonen bereits infizierter Einwohner der EAE sowohl in Nostorf-Horst als auch in Stern-Buchholz werden getestet. Ausschließlich negativ getestete Personen dürfen dann die Einrichtung betreten. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Quarantänebereich und in der Ausweichunterkunft Parchim eingesetzt werden, regelmäßig getestet. Alle anderen Personen dürfen sich selbstverständlich frei bewegen, so wie das unsere Bürgerinnen und Bürger, die als Erkrankte nicht in häuslicher Isolation oder als Kontaktperson in Quarantäne sind, auch dürfen.“

Personen aus der EAE in Nostorf/Horst sowie in der Außenstelle in Stern Buchholz, die am Corona-Virus erkrankt sind, werden zur häuslichen Isolation in einer Ausweichunterkunft der EAE in Parchim untergebracht, versorgt und betreut. Es sind Fälle mit milder Symptomatik, die nicht stationär behandelt werden müssen. Derzeit (Stand 07.04.2020) leben in Parchim 28 Personen. Insgesamt 15 Personen konnten nach ihrer Genesung die dortige Einrichtung wieder verlassen. Die Polizei ist täglich an der Quarantäneeinrichtung präsent und steht mit dem Betreiber sowie dem dortigen Wachschutz in Kontakt. Es ist polizeilich nicht bekannt geworden, dass drei Personen die Quarantäneeinrichtung in Parchim mehrere Tage unerlaubt verlassen haben sollen. Demnach mussten auch keine Suchmaßnahmen durch die Polizei erfolgen.

Kontaktpersonen von Infizierten werden sowohl in Stern Buchholz als auch in Nostorf-Horst separat unter häuslicher Quarantäne gestellt. Dafür stehen innerhalb der beiden Einrichtungen spezielle Gebäudeabschnitte mit gesonderten Zugängen bzw. separate Gebäude zur Verfügung. In Stern Buchholz steht außerdem ein Schutzhaus zur Verfügung, in dem gesundheitlich gefährdete Personen untergebracht werden können.

Nicht unter Quarantäne stehende Bewohner der EAE Stern Buchholz dürfen die Einrichtung verlassen, sie sind dort nicht eingesperrt. Für sie gelten selbstverständlich dieselben ordnungsbehördlichen Auflagen zur Kontaktbeschränkung wie für die übrige Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Ordnungskräfte der Landeshauptstadt und Polizei kontrollieren innerhalb des Stadtgebietes von Schwerin die Einhaltung der Auflagen. Aufgrund der geografischen Lage der EAE Stern Buchholz sind die Bewohner zum Einkaufen auf den ÖPNV angewiesen und nutzen diesen auch. In der Mittagszeit kam es an der Haltestelle zu den Abfahrtszeiten der Busse zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen. Die Mitarbeiter der Polizei vor Ort sprechen die Personen regelmäßig auf die Einhaltung der Abstandsregelungen an, es wird fortlaufend geprüft, ob die Buslinie beschränkt werden muss. Zudem wird durch eine größere Angebotspalette des Kioskes in der EAE versucht, das Fahrgastaufkommen zu verkleinern. Auch Ansammlungen oder größere Gruppen in der Stadt werden von der Ordnungsbehörde oder der Polizei angesprochen. Die Polizei konnte jedoch bislang keine signifikanten Besonderheiten hinsichtlich der Einwohner der EAE feststellen.

Zur Behauptung, es gäbe keine Kontrollen in der EAE:

Tatsache ist, dass seit Auftreten der ersten Corona-Fälle in der EAE Stern Buchholz und einem am 18.03.2020 festgestellten Verstoß gegen die Quarantäneauflagen (zwei Kontaktpersonen hatten sich aus den Quarantänebereich entfernt und wurden durch die Polizei im Bus nach Schwerin festgestellt) mit allen Beteiligten ein konkreter Maßnahmenplan umgesetzt wird, der auch die ständige polizeiliche Präsenz beinhaltet. Die Informationsketten und Abläufe funktionieren. Die Polizei weist die Behauptung, niemand habe mehr die Kontrolle, entschieden zurück.

MV-Schutzfonds: 20 Millionen Euro für die Kultur bereitgestellt

Schwerin – Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die entsprechenden Auszahlungsbedingungen für die Schutzleistungen beschlossen. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst.

„Die Landesregierung unterstützt mit dem MV-Schutzfonds die Unternehmen und die Beschäftigten im Land. Wir wissen, dass auch viele kulturelle Einrichtungen und Träger und auch viele Künstlerinnen und Künstler durch die jetzt notwendigen Schutzmaßnahmen erhebliche Einnahmeausfälle haben. Deshalb war für uns immer klar, dass die Kultur eine besondere Unterstützung braucht. Ich bin Bildungsministerin Martin sehr dankbar, dass Sie hierfür dem Kabinett heute sehr gute Vorschläge gemacht hat“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Die Corona-Krise stürzt Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Einrichtungen in schwere Existenznöte“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch eine vielfältige und lebendige Kulturszene aus. Wir dürfen nicht zulassen, dass uns diese kulturellen Angebote wegbrechen und Leerstellen entstehen. Kunst und Kultur haben eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft. Die Landesregierung unterstützt daher die Kulturschaffenden im Land, damit sie leichter durch diese schwere Zeit kommen“, sagte Martin.

In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für folgende Säulen:

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

Säule 4: Überbrückungsstipendien

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

Bedarfsschätzung: 3,5 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Kultureinrichtungen, die eine regelmäßige Förderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (insbesondere Deutsches Meeresmuseum, Historisch Technisches Museum Peenemünde, Pommersches Landesmuseum, Künstlerhaus Lukas, Technisches Landesmuseum, Stiftung Mecklenburg, Ernst-Barlach-Stiftung)

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

Bedarfsschätzung: 3,8 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die für gemeinnützige Projekte regelmäßig eine Kulturförderung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): Usedomer Kunstverein, Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, Burg Klempenow, Schloss Plüschow, Internationales Kleinkunstfestival, Müritzeum

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

Bedarfsschätzung: 1,5 Mio. Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die für ihre gemeinnützigen Projekte keine regelmäßige Kulturförderung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): MuSeEn gGmbH (Schliemann-Museum Ankershagen, Agroneum Alt Schwerin, 3 Königinnen Palais Mirow), Freilichtmuseum Klockenhagen, Konzertverein Schwerin, Freie Theater

Säule 4: Überbrückungsstipendien

Bedarfsschätzung: 3 Mio. Euro

Zuwendungsweck: Arbeitsstipendien i. H. v. je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens*. Näheres wird in den Vollzugshinweisen geregelt.

Zuwendungsempfänger: freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); inkl. Härtefallregelung

Das Land setzt sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass das Überbrückungsstipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

Bedarfsschätzung: 600.000 Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Förderung in den Bereichen allgemeine und politische Weiterbildung erhalten

Beispiele (nicht abschließend): Arbeit und Leben MV, Europäisches Integrationszentrum Rostock, Dien Hong – Gemeinsam unter einem Dach, Frauenbildungsnetz M-V, Akademie Schwerin

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

Bedarfsschätzung: 200.000 Euro

Zuwendungszweck: wird in den Vollzugshinweisen geregelt

Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Grundförderung im Bereich Gedenkstättenarbeit erhalten

Beispiele: Dokumentationszentrum Prora, Grenzhus Schlagsdorf, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse

Reserve für aktuell noch nicht bezifferbare, aber anfallende Bedarfe der Säulen 1-6

Die Landesregierung hat 7,4 Millionen Euro als Reserve vorgesehen, um die zum jetzigen Zeitpunkt nicht scharf bezifferbaren finanziellen und inhaltlichen Bedarfe vorzuhalten.

Politische Bildung online

Schwerin – Angesichts der Corona-Krise hat die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Mecklenburg-Vorpommern ihr Online-Angebot erweitert. „Veranstaltungen finden momentan nicht statt, Seminare, Tagungen und Vorträge auch nicht. Da ist es wichtig, dass politische Bildung online für jede und jeden zur Verfügung steht“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin am Montag.

Für den Unterricht zu Hause, für die Pause im Homeoffice, für alle, die sich online informieren möchten, starten auf www.politik-mv.de Serien, die Mecklenburg-Vorpommern erklären. Wie das Land entstanden ist, wie Kreise, Ämter, Gemeinden aufgebaut sind, wie Demokratie funktioniert.

„Wir möchten politische Bildung mit Hintergründen anbieten, die unterhaltsam aufgebaut sind und Lust auf mehr machen“, sagte der Direktor der Landeszentrale, Jochen Schmidt. „Deshalb erklären Stier und Greif – die beiden Wappentiere – die Landeskunde.“ Daneben werden aber auch die Projekte der Landeszentrale für politische Bildung digital präsentiert. Der Demokratiebus, das Dokumentationszentrum am Schweriner Demmlerplatz und die Arbeit verschiedener Gedenkstätten im Land, aber auch Hintergründe zur Arbeit von Gemeindevertreterinnen und -vertretern, Landtagsabgeordneten oder den Aufgaben von Gemeinden, Ämtern, Landkreisen, dem Landtag und der Landesregierung werden vorgestellt.

„Gerade jetzt, in einer Zeit, in der die Menschen viel Zeit in den eigenen Wänden verbringen müssen, ist es ein wichtiges Angebot, dass politische Inhalte, Landesgeschichte und Demokratie online abrufbar sind“, so Bildungsministerin Martin. „Die Corona-Krise wird auch von einigen dazu ausgenutzt, Falschmeldungen, Verschwörungstheorien und Verunsicherungen zu verbreiten. Da ist es eine gute Orientierung, seriöse Informationen der Landeszentrale für politische Bildung zu bekommen.“

Alle Beiträge der Landeszentrale werden auch in den sozialen Medien geteilt, so dass sie für möglichst viele Menschen erreichbar sind.

Die Landeszentrale für politische Bildung MV online:

www.lpb-mv.de
www.Politik-MV.de
www.facebook.com/LandeszentraleMV
www.twitter.com/lpbmv
www.instagram.com/lpb_mv

Corona-Virus: Bußgeldkatalog

Schwerin – Die Landesregierung hat nach der gestrigen Kabinettssitzung einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten gemäß der SARS-CoV-2-Bekämpfunsgverordnung des Landes herausgegeben. Er orientiert sich an den Regelungen anderer Bundesländer, trägt aber den konkreten Bußgeldtatbeständen der Landesverordnung Rechnung.

Innenminister Lorenz Caffier: „Die meisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die geltenden Regeln, aber leider nicht alle. Mit dem Bußgeldkatalog haben wir jetzt festgelegt, wie diese Ordnungswidrigkeiten künftig geahndet werden. Für die Ordnungsbehörden und die Polizei ist es jetzt einfacher, in der Abwägung des Einzelfalls ein angemessenes Bußgeld zu verhängen. Mir war es auch wichtig, dass wir einen möglichst einheitlichen Katalog in den norddeutschen Bundesländern haben, auch wenn natürlich die jeweils spezifischen Regelungen in den Landesverordnungen berücksichtigt werden müssen.“

Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei weiteren Verstößen bis zur Verdoppelung angemessen zu erhöhen. In den Fällen der §§ 1 Absatz 7, 2 und 3 kann im Wiederholungsfalle eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.

Konnexitätsverhandlungen ausgesetzt

Schwerin – Die Landesregierung, Landkreise und kreisfreie Städte haben vereinbart, die Fortführung der Konnexitätsverhandlungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) angesichts der Corona-Krise auszusetzen.

„Das Moratorium gilt bis voraussichtlich 30. Juni 2020. Ziel ist, die Konnexitätsverhandlungen im Anschluss bis zum 30. September 2020 abzuschließen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Ursprünglich hatte der Landtag parallel mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Landesregierung gebeten, die Verhandlungen mit den Kommunalen Landesverbänden über die Höhe des Mehrbelastungsausgleichs nochmals aufzunehmen und spätestens bis zum 31. März 2020 einvernehmlich abzuschließen.

Die Gespräche wurden daraufhin fortgeführt, mussten aber wegen der vielfältigen Handlungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterbrochen werden.

Drese: „Land, Landkreise und kreisfreie Städte sind sich darin einig, dass in der derzeitigen Situation die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und die Bewältigung der Folgen dieser Pandemie im Vordergrund allen Handelns sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene stehen.“

Bessere Vergütung

Grundschullehrkräfte in MV sollen bessere Vergütung erhalten

Schwerin – Alle Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem Schuljahr 2020/2021 eine bessere Vergütung erhalten. Der Landtag hat sich am Vormittag in erster Lesung mit einer entsprechenden Änderung des Lehrerbildungsgesetzes beschäftigt. Eine Aussprache war wegen der verkürzten Sitzung aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf sowie die Entwürfe weiterer dienstrechtlicher Vorschriften werden in den Ausschüssen weiter beraten.

„Vom kommenden Schuljahr an wollen wir alle Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern besser bezahlen“, erklärte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Einbringung der Gesetzentwürfe in den Landtag war wichtig, damit Grundschullehrkräfte ab 1. August 2020 mit der A 13 bzw. E 13 vergütet werden können. Wir stellen sie damit Lehrerinnen und Lehrern an den anderen Schularten gleich. Schulleitungen an Grundschulen sollen ebenfalls vom kommenden Schuljahr an mehr Geld erhalten“, so Martin.

„Die geplante Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte ist ein Zeichen einer großen Wertschätzung“, erläuterte die Ministerin weiter. „Wir würdigen damit die wichtige Arbeit der Grundschullehrerinnen und -lehrer, die seit vielen Jahren an den Schulen engagiert unterrichten und jene, die neu eingestellt werden. Grundschullehrkräfte sorgen dafür, dass Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Sie legen damit wichtige Grundlagen für die weitere Bildungslaufbahn der Kinder.“

Bildungsministerin Bettina Martin wies zudem auf den Lehrerbedarf zum kommenden Schuljahr hin. „Mit Blick auf die Deutschlandkarte verschafft sich Mecklenburg-Vorpommern durch die bessere Bezahlung von Grundschullehrkräften einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Mit der höheren Vergütung machen wir den Lehrerberuf an unseren Grundschulen insgesamt attraktiver. Ein höherer Verdienst ist ein weiterer Anreiz für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber, in unser schönes Bundesland zu kommen“, so die Ministerin. Und mit Blick auf potenzielle Nachwuchskräfte und interessierte Lehrkräfte warb sie: „Achten Sie auf freie Stellen in unserem Online-Karriereportal für den Schuldienst und bewerben Sie sich!“

Herausforderung Corona-Virus

Schwesig: Gesundheit schützen, Betriebe sichern, Arbeitsplätze erhalten

Schwerin – „Das Corona-Virus ist die größte Herausforderung für unser Land seit seiner Gründung. Wir mussten in den letzten Wochen als Landesregierung immer wieder schnelle Entscheidungen treffen. Weitreichende Entscheidungen, die tief in den Alltag der Menschen eingreifen. Und weitreichende Entscheidungen für die Zukunft der Wirtschaft unseres Landes. Um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, haben wir ein großes Hilfspaket für die Menschen und für die Wirtschaft zusammengestellt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Nachtragshaushaltes im Landtag und dankte allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen.

Die Schließung der Schulen und Kitas, die Schließung vieler Geschäfte und der Gastronomie, das Kontaktverbot – all diese Maßnahmen würden das Land vor große Herausforderungen stellen. „Die Schutzmaßnahmen einzuhalten, verlangt uns allen eine Menge ab. Und fast alle verhalten sich vorbildlich“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Ich danke ganz herzlich allen Menschen, die es mit ihrer Arbeit möglich machen, dass wir auf das Nötigste nicht verzichten müssen: Den Verkäuferinnen und Verkäufern im Supermarkt und den Drogerien, den Angestellten in den Apotheken, Tankstellen, der Post und den Banken, allen Ärztinnen und Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern, die dafür sorgen, dass Erkrankte gut behandelt werden können, allen Feuerwehrleuten, Rettungsdiensten, Polizistinnen und Polizisten, die unsere Sicherheit in diesen Zeiten aufrechterhalten. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltungen, die Hilfsprogramme und die jetzt notwendigen Maßnahmen schnell umsetzen. Und ich danke allen, die uns mit ihrer Hilfsbereitschaft und Kreativität das Leben leichter machen: Freiwillige bieten älteren Nachbarn Hilfe beim Einkauf an. Örtliche Geschäfte richten Lieferdienste ein, es gibt Fitnessangebote und Konzerte im Internet“, so die Ministerpräsidentin.

Es müsse alles dafür getan werden, dass die Ausbreitung dieses gefährlichen Virus verlangsamt – und wo immer möglich – verhindert wird. Schwesig: „Es geht um die Gesundheit der Menschen in unserem Land. Wichtig ist allerdings auch, dass die wirtschaftlichen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern gesund bleiben. Die beschlossenen Einschränkungen treffen die Wirtschaft unseres Landes hart.“

Das gelte insbesondere für die vielen kleinen Unternehmen, im Tourismus, im Einzelhandel, für die Selbstständigen und Freiberufler in MV, für alle, die im sozialen oder kulturellen Bereich tätig seien. „Deshalb hat die Landesregierung entschieden: Wir schaffen einen Schutzfonds. Ein Hilfspaket, mit dem wir die Folgen der Corona-Krise abmildern wollen. Wir wollen alles tun, um die Gesundheit zu schützen, Betriebe zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.“

Für den MV-Schutzfonds seien 1,1 Milliarden Euro geplant, betonte die Regierungschefin. „Wir setzen Schwerpunkte unter anderem bei der Gesundheitsversorgung mit 60 Millionen Euro zusätzlich für die Krankenversorgung, für Investitionen in Intensivbetten oder Beatmungsgeräte. Für die Wirtschaft stellen wir Soforthilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, zur Verfügung. Wir haben gestern im Kabinett weitere Soforthilfen für Betriebe mit 50 bis 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschlossen. Das Land hilft den Unternehmen darüber hinaus mit einem Liquiditätsprogramm und mit einem um 400 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro erhöhten Bürgschaftsrahmen.“

Unterstützung gebe es auch für den Bereich der Kultur. Schwesig zeigte sich offen für den Vorschlag des Landtags, zum Kulturfonds auch einen Sozialfonds in Höhe von 20 Millionen Euro einzurichten, damit kulturelle und soziale Einrichtungen, insbesondere auch im Ehrenamt unterstützt werden können.

Schwesig warb für die Annahme des Nachtragshaushalts: „Das ist keine Abkehr von unserer soliden Finanzpolitik der letzten Jahre. Daran halten wir auch in Zukunft fest. Aber wir haben eine außergewöhnliche Notlage. Wir müssen die Gesundheit der Menschen schützen und gleichzeitig Wirtschaft und Arbeitsplätze sichern. Das erfordert ein außergewöhnliches Nachsteuern im Haushalt.“

Finanzausgleichsgesetz M-V

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute in seiner zweiten Lesung das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. „Ich freue mich darüber“, so Innenminister Lorenz Caffier, „dass nun endlich nach einem langen und intensiven Prozess das neue Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung kommen kann. Mit dem Gesetz wird die Finanzausstattung der Kommunen deutlich angehoben, eine Infra­struktur­pauschale eingeführt und die Mittel zwischen Kreisen und Gemeinden, aber auch zwischen dem städtischen und ländlichen Raum werden bedarfsgerechter verteilt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die Kommunen über Liquidität verfügen und rechtssicher die Zuweisungen aus dem Finanz­ausgleichsgesetz einplanen können.“

Bislang hat es auf Basis des Regierungsentwurfs Abschlagszahlungen an die Kommunen gegeben. Der Landtag hat den seitens der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf umfassend in seinen Ausschüssen beraten, die kommunalen Landesverbände und Vertreter der Kommunen ausführlich angehört und deren Fragen erörtert. In Ergänzung zum Regierungsentwurf sieht das Gesetz eine ausschließliche Verwendung der neu eingeführten Infrastrukturpauschale für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen vor und ermöglicht den Kommunen bis zu vier Prozent ihrer Schlüsselzuweisungen investiv zu binden. „Diese Änderungen“, so Innenminister, „begrüße ich ausdrücklich, da so die Investitionskraft der Kommunen nachhaltig gestärkt wird.“

Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 352 Millionen Euro ansteigen. Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der Verteilung der Finanzmittel für die Gemeinden wird die Einwohnerzahl, die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere Belastungen der Zentren, die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt.

Bei der Kreisebene werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe besser austariert. Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes ist die Stärkung der Eigen­finanzierungskraft der Kommunen, um damit mehr Investitionen vor Ort zu ermöglichen. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale Ebene durch eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land dauerhaft 60 Mio. Euro zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis 2022 sogar 100 Mio. Euro. Das Land unterstützt so die Kommunen bei der Behebung ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus sieht das Gesetz ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen vor.

Insgesamt stellt das Gesetz eine entscheidende Grundlage dafür dar, die Kommunen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten handlungsfähig sind.