Schwerin – Die Landesregierung, Landkreise und kreisfreie Städte haben vereinbart, die Fortführung der Konnexitätsverhandlungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) angesichts der Corona-Krise auszusetzen.
„Das Moratorium gilt bis voraussichtlich 30. Juni 2020. Ziel ist, die Konnexitätsverhandlungen im Anschluss bis zum 30. September 2020 abzuschließen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.
Ursprünglich hatte der Landtag parallel mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Landesregierung gebeten, die Verhandlungen mit den Kommunalen Landesverbänden über die Höhe des Mehrbelastungsausgleichs nochmals aufzunehmen und spätestens bis zum 31. März 2020 einvernehmlich abzuschließen.
Die Gespräche wurden daraufhin fortgeführt, mussten aber wegen der vielfältigen Handlungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterbrochen werden.
Drese: „Land, Landkreise und kreisfreie Städte sind sich darin einig, dass in der derzeitigen Situation die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und die Bewältigung der Folgen dieser Pandemie im Vordergrund allen Handelns sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene stehen.“