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Kategorie: Polizei/Feuerwehr/THW/Rettung

Planungssicherheit für die Polizei

Christian Pegel: „Geld für Ersatz alter Hubschrauber und Boote gibt unserer Polizei Planungssicherheit“

Schwerin – Mit dem Beschluss des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2022 und 2023 gab das Landeskabinett gestern auch grünes Licht für wichtige Anschaffungen für die Landespolizei: 35 Millionen Euro sind im Planungszeitraum bis 2026 für die Ersatzbeschaffung von zwei neuen Polizeihubschraubern und sechs Booten für die Wasserschutzpolizei vorgesehen.

„Ich freue mich sehr, dass unserer Polizei damit Planungssicherheit deutlich über die Jahre 2022 und 2023 hinaus ermöglicht wird“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet die Notwendigkeit dieser Investitionen: „Die beiden Hubschrauber der Landespolizei aus den Baujahren 1999 und 2001 sind ebenso wie die großen Streifenboote der Wasserschutzpolizei in die Jahre gekommen. Das führt zu einem erheblichen Maß an Wartung und entsprechenden Kosten, die von Jahr zu Jahr weiter steigen. Umso mehr freue ich mich, dass der neue Haushaltsentwurf eine Ersatzbeschaffung vorsieht.“

Die neuen Hubschrauber der Vier-Tonnen-Klasse werden eine noch breitere Verwendung finden als bisher. Neben der Verfolgung flüchtiger Straftäter, der Suche nach Vermissten oder Unfallopfern oder der Begleitung von besonderen Einsatzlagen aus der Luft können mit Hilfe der Hubschrauber künftig bis zu acht Einsatzkräfte schnell verlegt werden. Dank ihrer Ausstattung mit Außenlasthaken können sie auch zum Transport von Wasser bei Waldbränden eingesetzt werden.

„Mit den neuen Hubschraubern für unsere Polizei sichern wir auch künftig Schutz und schnelle Hilfe für die Menschen in unserem Land, und zwar in noch größerem Umfang als bislang schon“, so Christian Pegel.

Dasselbe gelte für die Erneuerung der Polizeibootflotte des Landes. „In diesem Jahrzehnt müssen bei der Wasserschutzpolizei mindestens 13 große Streifenboote unterschiedlicher Bauart ersetzt werden. Mit dem jetzigen Haushalt und der Ersatzbeschaffung von sechs Streifenbooten See legen wir die Grundlage dafür. In unserem Bundesland mit seiner langen Ostseeküste und den vielen Seen und Flüssen kommt der Polizeiarbeit auf den Gewässern eine wichtige Rolle zu.

Dank der Polizei stärken wir die Schiffssicherheit, schützen wir die Umwelt durch Kontrolle und gegebenenfalls Ahndung von Verstößen gegen Wasserschutzgesetze und sorgen für eine geregelte deutlich ansteigende touristische Nutzung unserer beliebten Seen und Ostseeküsten. Mit der Modernisierung der Bootsflotte gewährleistet das Land Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig die vertraglich zwischen den Küstenländern vereinbarte Präsenz in den Küstengewässern.“

Sirenenförderprogramm des Bundes

Schwerin – Die im Dezember 2021 in Mecklenburg-Vorpommern gestartete Sirenenförderprogramm stößt bei den Kommunen des Landes auf großen Zuspruch. Bisher wurden etwa 400 Anträge mit einem Volumen von fast sechs Millionen Euro gestellt. Damit überschreitet Mecklenburg-Vorpommern die vorgesehenen Bundesmittel – 1,7 Millionen Euro – um mehr als das Dreifache.

„Dies werten wir als einen Beleg dafür, dass Sirenen als Warnmittel im kommunalen Raum nach wie vor ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Im Zuge der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal im vergangenen Jahr mussten wir schmerzhaft erfahren, dass Rundfunkwarnungen und Warn-Apps wie ,NINA‘ nicht ausreichen, um eine effektive Warnung in allen Katastrophenszenarien sicherzustellen“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Daher begrüße der Minister es sehr, dass der Bund seiner Verantwortung für den Bevölkerungsschutz durch dieses Förderprogramm nachkomme und ergänzt: „Die Antragsflut zeigt uns aber auch, dass in diesem Bereich noch mehr getan werden muss.“ Sofern aber nicht finanzielle Mittel aus anderen Bundesländern übrigbleiben, wird das bereit gestellte Geld wahrscheinlich nur reichen, um den Anträgen der Priorität 1 stattgeben zu können. Damit werden Sirenen in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie in Gemeinden mit hochwassergefährdeten Gebieten unterstützt.

Der Innenminister zeigt sich zuversichtlich: „Der Ausbau des Sirenennetzes in unserem Land wird spätestens am übernächsten bundesweiten Warntag im September 2023 nicht nur spürbar, sondern für die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern auch hörbar sein.“ Und er hoffe, „dass der Bund das Sirenenförderprogramm, das das Land verwaltet und umsetzt, fortsetzt und mit weiteren Bundesmitteln auch die erkennbar bestehenden weiteren Bedarfe umsetzen hilft“.

Der Ausbau des vorhandenen Sirenennetzes ist ein wichtiger Bestandteil im Warnmix zur effektiven Warnung der Bevölkerung. Für den Ausbau des Sirenennetzes in Mecklenburg-Vorpommern stellt der Bund bis 2022 rund 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln können entsprechend der vom Bund vorgegebenen technischen Spezifikationen sowohl neue Sirenen errichtet als auch vorhandene Sirenen durch eine neue Ansteuerung modernisiert werden. Adressaten dieser Förderung sollen neben den auf Kreisebene angesiedelten Katstrophenschutzbehörden auch kreisangehörige Gemeinden sein, soweit diese ihre Sirenen auch dem Katastrophenschutz zur Verfügung stellen.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Tag des Notrufs

Schnelle und kostenlose Hilfe mit der 112

Schwerin – Zum Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar erinnert Innenminister Christian Pegel an die kostenlose europaweite Notfallnummer: „Diese Nummer rettet Leben. Der überwiegenden Anzahl der Deutschen ist die 112 als nationale Notrufnummer gut bekannt – doch leider wissen viele Menschen nicht, dass diese Nummer auch europaweit zum Beispiel im Urlaub kostenlos gewählt werden kann. Der Tag des Notrufs ist ein guter Anlass, dass wir uns alle wieder an diese wichtige Nummer erinnern.“

Noch schneller kann seit September 2021 ein Notruf abgesetzt werden, durch die Notruf-App „nora“ für Deutschland eingeführt. Mit „nora“ können Betroffene per App den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Leitstellenmitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. „nora“ ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen die wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de). Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Oftmals ist nicht klar, wann die Nummer zu wählen ist. Mit der 112 erreicht man direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Wer einen Notruf absetzt, muss daran denken, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Leitstelle alle wichtigen Informationen zur Situation zu geben.

„Der Notruf ist das entscheidende Glied in der Rettungskette. Die schnelle Information der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes sowie eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sind Voraussetzungen für eine schnelle und bestmögliche Hilfe“, so der Minister. Als Erinnerungsstütze kann man sich dafür die fünf W’s merken: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn der Ansprechpartner der Rettungsleitstelle bestätigt, dass alle nötigen
Informationen vorhanden sind, kann aufgelegt werden.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“
erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Einsatzleitwagen für Feuerwehr in Züssow

Züssow – Für einen neuen Einsatzleitwagen (ELW1) der Feuerwehrführungsgruppe erhält die Gemeinde Züssow per Sonderbedarfszuweisung 66.000 Euro Unterstützung vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an die Amtsvorsteherin der Gemeinde Jutta Dinse im Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandt.

Die Führungsgruppe im Amtsbereich Züssow unterstützt die örtlichen Wehren bei größeren Einsätzen und benötigt das neue Fahrzeug als Ersatz für einen 17 Jahre alten Kommandowagen, der nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Die Gesamtkosten für den neuen Einsatzleitwagen betragen 200.000 Euro. Der Landkreis unterstützt den Neukauf mit rund 60.000 Euro. Somit verringert sich der Eigenanteil der Gemeinde auf rund 74.000 Euro.

Feuerwehr Zingst bekommt neue Drehleiter

Zingst – Für eine neue Drehleiter erhält die Gemeinde Zingst im Landkreis Vorpommern-Rügen per Sonderbedarfszuweisung 250.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an Bürgermeister Christian Zornow übersandt.

Die Freiwillige Feuerwehr im Ostseeheilbad Zingst ist mit ihren 49 aktiven Kameradinnen und Kameraden auch für die Brandbekämpfung in den Nachbargemeinden zuständig. Die Drehleiter kommt zum Einsatz, um den zweiten Rettungsweg an Gebäuden der Hotellerie und anderen höheren Gebäuden zu sichern.

Die Gesamtkosten für die neue Drehleiter betragen 750.000 Euro. Das Land übernimmt ein Drittel der Gesamtkosten.

Selliner Feuerwehr erhält neue Drehleiter

Insel Rügen – Für eine neue Drehleiter erhält die Gemeinde Sellin im Landkreis Vorpommern-Rügen per Sonderbedarfszuweisung 233.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Die Förderzusage wurde an Bürgermeister Reinhard Liedtke versandt.

Die Freiwillige Feuerwehr Sellin benötigt die neue Drehleiter vom Typ DLAK 23/12 als Ersatz für eine alte und nicht mehr einsatzbereite Drehleiter. Die Gesamtkosten für die neue Drehleiter betragen rund 702.000 Euro. Der Landkreis unterstützt die Neuanschaffung mit rund 228.000 Euro.

Die umliegenden Gemeinden Baabe, Göhren, Lancken-Granitz und Mönchgut beteiligen sich ebenfalls am Kauf mit rund 141.000 Euro – auch dorthin rücken die 33 Kameradinnen und Kameraden der Selliner Feuerwehr im Notfall aus.

Für die Gemeinde Sellin verringert sich somit der Eigenanteil auf rund 100.000 Euro.

„DANKE“ den Einsatzkräften

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig dankt allen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern und allen anderen Einsatz- und Rettungskräften, die am Wochenende im Einsatz waren, herzlich für ihr Engagement.

„Ich bin sehr beeindruckt vom entschlossenen Handeln jeder einzelnen und jedes einzelnen in diesen stürmischen Stunden. Sie alle haben mit großem Verantwortungsbewusstsein und professionellem Können dafür gesorgt, dass entstandene Schäden möglichst schnell beseitigt werden konnten. Bei den rund 2.500 Einsätzen wurde erneut unter Beweise gestellt, welch große Rolle sie alle in unserem Land spielen. Einen großen Dank an alle, die ihr Amt so eindrucksvoll mit Leben erfüllt haben.“

Die Ministerpräsidentin ging in diesem Zusammenhang auf die besondere Rolle der Freiwilligen Feuerwehren ein: „Mit dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 50 Mio. Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld wird insbesondere die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge durch die Gemeinden als Träger des gemeindlichen Brandschutzes gefördert. Ereignisse wie die vom Wochenende zeigen, dass die Freiwilligen Feuerwehren unverzichtbar für unsere Gemeinschaft sind. Sie tragen wesentlich zum Zusammenhalt in unserem Land bei.“

Besuch bei der Bundespolizei

Innenminister Christian Pegel machte sich mit Bundespolizei ein Bild von der Situation an deutsch-polnischer Grenze

Pasewalk – Bei Besuchen im Polizeipräsidium Neubrandenburg, bei der Bundespolizeiinspektion in Pasewalk und am ehemaligen Grenzübergang Linken machte sich Innenminister Christian Pegel heute ein Bild von der Situation rund um Asylsuchende, die über Weißrussland und die polnische Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.

 „In diesem Jahr war es noch kein einziger, nachdem von August bis Dezember des vergangenen Jahres 1.342 Ausländer über Weißrussland und die Grenze zwischen Polen und Mecklenburg-Vorpommern in die Bundesrepublik eingereist sind. Ich konnte mich heute überzeugen, dass die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei, Zoll, dem polnischen Grenzschutz, und nicht zuletzt dem Landkreis Vorpommern Greifswald hervorragend funktioniert und danke allen Beteiligten dafür herzlich“, sagte der Minister nach seiner Rundtour.

Bei der Bundespolizei in Pasewalk hat er sich informiert, wie diese die Fälle bearbeitet, wenn Menschen an der Grenze aufgegriffen werden: „Ich bin beeindruckt, wie professionell und gut organisiert die Bundespolizei hier arbeitet. Angefangen bei der Fahndung im Grenzgebiet über die Durchführung von Corona-Schnelltests vor Ort bis hin zur Versorgung der Menschen mit Essen sowie mit warmer und trockener Kleidung, die als Sachspenden durch Sammlungen der Bundespolizisten vor Ort und verschiedener Organisationen zusammengekommen sind.“

Beeindruckt war Christian Pegel auch von der Schnelligkeit, mit der die Bundespolizei die aufgegriffenen Asylbewerber erkennungsdienstlich behandelt und registriert. Dazu sagt Horst Kriesamer, Präsident der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, die für die Inspektion in Pasewalk zuständig ist: „Dies ist eine der Hauptaufgaben der Bundespolizisten, die an der Grenze im Einsatz sind: Personalien erfassen, Fingerabdrücke nehmen, Fotografieren und Abgleich mit Einträgen in den Fahndungssystemen – das dauert im Schnitt in der Bundespolizeiinspektion Pasewalk pro Person 25 Minuten.“

Christian Pegel führte im Anschluss an seine Besuche weiter aus: „Von den Menschen, die über Polen zu uns flüchten, bleiben die wenigsten in Mecklenburg-Vorpommern. Von Pasewalk aus schickt die Bundespolizei die Asylsuchenden grundsätzlich an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung, meist nach Berlin, weiter, sofern sie nicht wegen eines positiven Corona-Test zunächst im Landkreis in Quarantäne bleiben.“

Zum Vergleich: In Mecklenburg-Vorpommern sind im vergangenen Jahr knapp 3.460 Asylanträge gestellt worden – von Menschen, die über die unterschiedlichsten Wege nach Deutschland gekommen sind. Zum Vergleich: Im Jahr der Flüchtlingswelle 2015 wurden in M-V fast 19.000 Anträge gestellt, im darauffolgenden Jahr knapp 7.300. Seither ist die Zahl kontinuierlich gesunken, auf einen Tiefststand von rund 1.700 im Jahr 2020. „Da schlug allerdings vor allem die Corona-Pandemie zu Buche. 2021 bewegten wir uns wieder auf dem Niveau von 2019“, sagt Christian Pegel.

Er weist daraufhin: „Hinter jeder einzelnen dieser Zahlen verbirgt sich ein menschliches Schicksal. Die Bundespolizei, zusammen mit der Landespolizei und allen weiteren Beteiligten, ist auch weiterhin auf irreguläre Grenzübertritte vorbereitet. Es ist jedoch Aufgabe der nationalen und internationalen Politik zu helfen, die Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen.“

Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer erfolgt nach dem Quotensystem EASY – Erstverteilung von Asylbegehrenden – und somit unabhängig von der Grenze, die sie bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland überquert haben. Die Zuweisung in eine bestimmte Aufnahmeeinrichtung entscheidet sich u.a. danach, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das jeweilige Herkunftsland der Asylsuchenden bearbeitet wird. Die Verteilungsquote bemisst sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Danach werden knapp zwei Prozent der Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen.