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Kategorie: Polizei / Feuerwehr / THW / Rettung

130 Verkehrsunfälle pro Tag in M-V

Schwerin – Knapp 130 Verkehrsunfälle pro Tag nahmen Polizeibeamtinnen und –beamte in Mecklenburg-Vorpommern in den ersten Monaten des Jahres 2023 auf.

„Bis Ende Februar kam es in unserem Land insgesamt zu 7.456 Verkehrsunfällen. Das sind 272 mehr als noch im Vorjahr“, sagt Innenminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Im vergangenen Jahr haben unsere Polizistinnen und Polizisten insgesamt mehr als 53.000 Verkehrsunfälle im Land registriert.“

Ein Verkehrsunfall – egal ob selbst- oder unverschuldet – stelle für viele eine Ausnahmesituation dar und lasse sofort viele Fragen zum richtigen Verhalten aufkommen. Der Innenminister ruft in Erinnerung:

„Der erste Schritt ist immer, die Unfallstelle zu sichern. Dafür sollten Sie den Warnblinker einschalten und das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand vor dem Unfallort von mindestens 50 Metern innerorts, mindestens 100 Metern auf Landstraßen und mindestens 200 Metern auf Autobahnen. Diese Strecke kann mit Hilfe der Leitpfosten abgemessen werden: Zwei Pfosten stehen 50 Meter auseinandervier Pfosten entsprechen also 200 Metern“, sagt Pegel und appelliert an alle Autofahrer:

„Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sehr ratsam, diese beim Verlassen des Unfallfahrzeugs zu tragen. So werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.“

Die Hauptursachen bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden waren zu Beginn des Jahres wie auch in den Vorjahren Geschwindigkeit, Vorfahrt/Vorrang, Abstand sowie Alkohol und Drogen.

„Auch deshalb sind die landesweiten Verkehrskontrollen der Polizei mit monatlich wechselnden Themenschwerpunkten so wichtig. Ergänzend zur Präventionsarbeit rücken die Anhaltekontrollen die besonderen Verkehrsgefahren regelmäßig in den Fokus der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit“, so der Innenminister.

Sollte es nach einem Verkehrsunfall Verletzte geben, ist Erste Hilfe zu leisten und ein Krankenwagen zu informieren. Die Personalien von Zeugen können auch ohne Anwesenheit der Polizei schon aufgenommen werden. „ Ob die Polizei gerufen werden muss, können die Unfallparteien bei Bagatellunfällen grundsätzlich auch untereinander klären. Das Wichtigste ist, dass Sie Daten austauschen. Füllen Sie am besten noch vor Ort mit dem Beteiligten gemeinsam den Unfallbericht aus“, empfiehlt Christian Pegel.

„Sollte ein Unfall passieren, ohne dass der Gegner anwesend ist – klassische Fälle sind der Parkrempler oder abgefahrene Seitenspiegel – muss auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs gewartet werden. Taucht dieser nach einer angemessenen Zeit nicht auf, muss sich der Unfallverursacher bei der Polizei melden. Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft, entfernt sich unerlaubt vom Unfallort – und begeht damit Unfallflucht. Das ist eine Straftat“, verdeutlicht der Minister.

Neue Waldbrandeinsatzkarten in M-V

MV ist vorbereitet für die neue Waldbrandsaison

Schwerin – Die Gefahr eines Waldbrandes hat mit den Klimaextremen der vergangenen Sommer immer weiter zugenommen. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes stellt die Forstbehörde alle fünf Jahre eine aktualisierte Waldbrandeinsatzkarte zur Verfügung. Auf der Karte sind unter anderem Informationen über Infrastruktur, Löschwasser­entnahmestellen, Walddaten und Rettungspunkte enthalten.

Die neue Waldbrandeinsatzkarte wurde in den vergangenen Wochen an die Einsatzkräfte für Brand- und Katastrophenschutz im Rahmen von Schulungen verteilt. Damit startet MV gut in die am 1. März beginnende neue Waldbrandsaison.

„Ohne ein gemeinsames Verständnis für das Kartenmaterial wird die Durchführung von Brandbekämpfungsmaßnahmen im Fall eines Waldbrandes erschwert und verzögert. Ein schnellerer Eingriff stellt eine unmittelbare Verbesserung dar, der die weitere Ausbreitung eines Waldbrandes verhindern kann“, erläutert Forstminister Backhaus bei der Ausgabe der neuen Waldbrandeinsatzkarte. „Hier zeigt sich die große Bedeutung einer guten Zusammenarbeit von Forst und Feuerwehr“, so Backhaus.

Mecklenburg-Vorpommern hat mit dieser aktualisierten Waldbrandeinsatzkarte im Ländervergleich eine Führungsrolle eingenommen. „Nicht alle Bundesländer haben eine Waldbrandeinsatzkarte. Daher werden wir unsere Karten beispielsgebend zur Verfügung stellen. Auch werden im Rahmen einer länderübergreifenden Zusammenarbeit auf unserer Arbeitsgrundlage Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards für Waldbrandeinsatzkarten erarbeitet“, berichtet Backhaus.

Tag des Europäischen Notrufs

Mit der 112 und per App schnell Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen. „Diese kostenlose Notfallnummer kann nicht nur in Deutschland Leben retten, sondern gilt in allen EU-Ländern“, so Minister Pegel.

Ob im Winterurlaub auf der Ski-Piste oder im Sommerurlaub am Strand, ist wichtig zu wissen, welche Nummer für polizeiliche oder medizinische Hilfe gewählt werden kann. Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Noch schneller kann seit September 2021 mit der Notruf-App „nora“ ein Notruf abgesetzt werden. Betroffene können mithilfe von „nora“ den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Die App ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

„Die App erleichtert auch Ausländern mit nicht so guten Deutschkenntnissen, im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt zu erreichen“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Um einen Notruf über die App abzusetzen, können Sie einfach auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts drücken und müssen nicht mehr sprechen. Das senkt zudem die Hemmschwelle für Ausländer – Flüchtlinge wie auch Touristen –, die sich vielleicht aufgrund der Sprachbarriere nicht trauen, einen Notruf zu senden.“ „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Koordinierung Rettungsdienst

Neues Modellprojekt koordiniert Einsätze von Rettungsdienst und ärztlichem Bereitschaftsdienst

Schwerin – Der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete in den vergangenen Jahren steigende Einsatzzahlen. Um das Rettungswesen zu entlasten, erprobt das Land nun in zwei Modellregionen eine gemeinsame Disponierung des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstundenzeiten. Dies teilt Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des europäischen Tags des Notrufes am 11. Februar mit.

Drese: „Bei plötzlich auftretenden oder akuten Beschwerden wählen viele Patientinnen und Patienten aus Unsicherheit zunächst den Notruf. Dabei könnte in vielen Fällen auch der ärztliche Bereitschaftsdienst beraten und die passende Versorgung veranlassen.“

Das Modellprojekt startet zunächst in zwei Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Die erste Modellregion bilden der Landkreis Vorpommern-Rügen und der Landkreis Vorpommern-Greifswald, die zweite der Landkreis Rostock gemeinsam mit der Hansestadt Rostock.

„Alle eingehenden Anrufe über die 112 und die 116 117 laufen dann in den sprechstundenfreien Zeiten zentral zusammen“, erklärt Drese. „Damit müssen die Patientinnen und Patienten in schwierigen Situationen nicht selbst entscheiden, sondern erhalten durch speziell geschultes Personal die optimale Beratung und Versorgung.“ Dies wiederum führe auch zu einer Entlastung der Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, da diese nur in echten Notfällen entsandt würden, so Drese.

Finanziert wird das dreijährige Projekt mit Landesmitteln in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Begleitet wird die Testphase durch eine eigens eingerichtete Projektgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Akteure. Im Rahmen einer umfassenden Auswertung soll über eine mögliche Ausweitung des Projektes entschieden werden.

Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete 2021 über 188.000 Rettungseinsätze und damit rund 5.600 mehr als noch im Vorjahr. Nicht immer konnte beim Eintreffen am Einsatzort auch ein lebensbedrohlicher Notfall durch das Rettungsdienstpersonal festgestellt werden. Bis auf eine Ausnahme im ersten Pandemiejahr 2020 mit rund 182.000 Einsätzen stieg die Zahl der Einsätze in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich.

Neue Onlinewache für M-V ist am Start

Schwerin – Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger über eine neue „Onlinewache“ digitale Strafanzeige bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern aufgeben. Ziel ist es, Betroffenen von Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Hass im Netz und anderen Straftaten schnell und sicher eine digitale Anzeigenerstattung zu ermöglichen.

„Die neue Onlinewache für M-V ist Teil der fortschreitenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das sieht vor, dass alle Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger schnell, barrierefrei und jederzeit digital verfügbar sind. Künftig können Behördengänge oder Präsidiumsbesuche durch das Zusatzangebot der Onlinewache getätigt werden“, so Innenminister Christian Pegel.

„Aber selbstverständlich bleibt auch das Polizeirevier weiterhin jederzeit und gern Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, der persönliche Kontakt mit den Polizeibeamtinnen und –beamten wird weiterhin für jede Bürgerin und jeden Bürger möglich bleiben – die erneuerte digitale Anzeigemöglichkeit ersetzt nicht das Revier, sondern ist ein zusätzliches Angebot.“

Die neue Onlinewache löst die alte Internetwache, die seit 2005 genutzt werden konnte, ab. Die neue Onlinewache ist – wie schon bisher –über die Webseite der Polizei M-V erreichbar: https://www.polizei.mvnet.de/onlinewache/.

„Unser Land ist mit der Freischaltung dieses Angebotes nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Baden-Württemberg das fünfte Bundesland, dass die einheitliche Onlinewache nutzt. Die Federführung bei der Entwicklung der als Einer-für-Alle (EfA)-Lösung geschaffenen Online-Anzeige hatten das Saarland und Rheinland-Pfalz“, sagt der Minister.

Die Vorteile der neuen digitalen Anzeigenaufgabe sind für Digitalisierungs- und Innenminister Christian Pegel offensichtlich: „Die Nutzerinnen und Nutzer können durch Upload-Möglichkeiten Dokumente und Bilder hochladen und erleben eine bessere – intuitive – Bedienbarkeit. Durch Hinweise und das Überprüfen der Vollständigkeit der erforderlichen Daten wird das Anzeigeerstatten im Netz deutlich einfacher.

So ist die Polizei Mecklenburg-Vorpommern noch moderner, agiler und nachhaltiger aufgestellt. Darüber hinaus wird eine Vorlesefunktion für eine übersichtliche Bedienbarkeit angeboten. In den nächsten Wochen wird das Angebot noch um die ,Einfache Sprache‘ im Sinne der Barrierefreiheit erweitert werden.“

Der Minister betont, dass das digitale Tool vielfältig nutzbar ist: „Neben den Anzeigen können über das neue Portal auch Hinweise, Lob und Beschwerde an die Polizei übermittelt werden. Also nutzen Sie auch diesen Austausch. Aber es bleibt selbstverständlich dabei: Im Notfall immer die Notrufnummer 110 wählen. Wenn die Polizei sofort handeln muss, brauchen wir den direkten schnellen Anruf oder eine Nachricht über die Notruf-App ‚NORA‘.“

Neues Tanklöschfahrzeug TLF 5000

Strahlende Gesichter bei der Freiwilligen Feuerwehr Rostocker Heide

Rostock – Durch den Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung und Ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters Dr. Chris von Wrycz Rekowski konnte am Freitag, 20. Januar 2023, ein neues Tanklöschfahrzeug TLF 5000 an die Freiwillige Feuerwehr Rostocker Heide übergeben werden.

Das Fahrzeug, das speziell für den Einsatz bei Wald- und Vegetationsbränden konzipiert wurde, ist im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Feuerwehr“ durch das Land Mecklenburg-Vorpommern beschafft und zur Nutzung an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übergeben worden. Die Anschaffungskosten in Höhe von ca. 400.000 Euro wurden zu 80 Prozent vom Land Mecklenburg-Vorpommern übernommen, die Restkosten wurden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock getragen.

„Diese Investition zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Urlauberinnen und Urlauber der Rostocker Heide ist eine gute Investition in die Sicherheit der Hanse- und Universitätsstadt“, betonte der Senator. „Wir gehen hier unseren eingeschlagenen Weg der konsequenten Verbesserung und Modernisierung der Einsatzmittel der Feuerwehren weiter und danken dem Land für seine Unterstützung“, so Dr. von Wrycz Rekowski.

Das Waldbrandlöschfahrzeug TLF 5000 vom Typ Tatra 815-7 verfügt über ein Allrad-Fahrgestell und ist somit trotz seiner zulässigen Gesamtmasse von 18 t für Fahrten im Gelände geeignet. Für den Haupteinsatzzweck des Fahrzeuges, die Brandbekämpfung, verfügt das TLF 5000 über einen Löschwassertank mit 4600 Liter nutzenbaren Wasser und einen 150-Liter- Tank für Schaummittel.

Die verbaute Pumpe ist in der Lage, bis zu 2000 Liter Wasser pro Minute zu fördern. Zur weiteren Ausstattung gehören ein Dachmonitor (Werfer) mit einer maximalen Wurfweite von ca. 60 Metern und ein voll elektrischer Frontwerfer mit einer Wurfweite von ca. 40 Metern. Weiterhin verfügt das Fahrzeug über eine Selbstrettungswinde und für den Selbstschutz über Sprinkler, die unter dem Fahrzeug verbaut sind.

Das TLF 5000, das mit drei Kameradinnen und Kameraden besetzt wird, eignet sich daher besonders für mögliche Brandszenarien im Bereich der Rostocker Heide, weiterhin kann das Fahrzeug auch landesweit zu Großschadenlagen vom Land abgefordert und überörtlich eingesetzt werden.

Die Feuerwehr der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterhält neben den drei Feuer- und Rettungswachen mit hauptamtlichem Personal auf dem gesamten Stadtgebiet an sechs Standorten insgesamt fünf Freiwillige Feuerwehren, deren Kameradinnen und Kameraden sich ehrenamtlich engagieren.

Die Freiwillige Feuerwehr Rostocker Heide mit den Standorten Markgrafenheide und Hinrichshagen verfügt derzeit über 28 aktive Kameraden. Am Standort in Markgrafenheide sind neben dem nun übergebenden Waldbrandlöschfahrzeug TLF 5000 noch ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS und ein Mannschaftstransportfahrzeug MTW stationiert. Im Gerätehaus in Hinrichshagen verfügt die Wehr über ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10.