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Kategorie: Polizei/Feuerwehr/THW/Rettung

Neues Löschfahrzeug für Tützpatz

Tützpatz – Für ein neues Löschfahrzeug erhält die Gemeinde Tützpatz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte per Sonderbedarfszuweisung 108.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Ein entsprechender Bescheid wurde an Bürgermeister Roland Schulz versandt.

Die Freiwillige Feuerwehr in Tützpatz benötigt das neue Löschgruppenfahrzeug als Ersatz für ein 35 Jahre altes Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 16. In der Feuerwehr gewährleisten 25 aktive Kameradinnen und Kameraden die Tagesbereitschaft.

Das geplante Neufahrzeug vom Typ LF 20 wird über einen 2.000-Liter-Löschwassertank verfügen.  Über die dreiteilige Schiebeleiter sind Rettungen aus bis zu zwölf Meter hohen Gebäuden möglich. Das neue Löschfahrzeug kostet ca. 470.000 Euro. Der Landkreis beteiligt sich mit einer Förderung in Höhe von rund 134.000 Euro.  Der verbleibende kommunale Eigenanteil beträgt rund 228.000 Euro.

Polizei ist auf Jahreswechsel vorbereitet

Schwerin – Die Einsatzkräfte der Landespolizei stellen sich auch in diesem Jahr zu Silvester auf viel Arbeit ein.

„Trotz striktem Verkaufsverbot von Pyrotechnik und Ansammlungs- und Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen werden die Kolleginnen und Kollegen der Polizeireviere bei uns im Land mit starken Schichten im Dienst sein und von der Bereitschaftspolizei unterstützt. Sie werden das Wohl der Menschen bei uns im Land gerade auch in der Silvesternacht schützen. Sie sind darauf eingerichtet, die Einhaltung der Corona-Landesverordnung zu kontrollieren und insbesondere in der Silvesternacht die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin. Die Polizei werde mit den Vertretern der kommunalen Ordnungsbehörden konsequent gegen die Missachtung behördlicher Auflagen vorgehen.

„So sind laut Corona-Landesverordnung auf von den Kommunen bestimmten öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen nur Feuerwerke der Kategorie F1 erlaubt – das sind Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind“, klärt Christian Pegel auf. Wer gegen die Landesverordnung und das kommunale Verbot verstoße, müsse mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.

Trotz der stark eingeschränkten Möglichkeiten, das neue Jahr laut und leuchtend zu begrüßen, rechnen Polizei und Feuerwehr auch in diesem mit Bränden und Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungen, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik verursacht werden.

„Silvester vor einem Jahr haben Feuerwerkskörper bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Gebäude und Fahrzeuge beschädigt sowie Kleider, Müll-, Wertstoffcontainer und Briefkästen zerstört. Wir alle wissen, dass unsachgemäße Handhabung auch zu schweren Verletzungen führen kann. Ich appelliere an jeden, der auf das Abfeuern seiner Silvesterrakete – von seinem privaten Grundstück – nicht verzichten mag: Beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Feuerwerksverpackungen und achten Sie darauf, sich und andere Menschen in Ihrem Umfeld nicht zu gefährden“, so Christian Pegel. (Die wichtigsten Handhabungshinweise finden Sie am Ende dieser Pressemitteilung).

„Wenn Sie ältere Feuerwerkskörper zünden wollen, achten Sie bitte darauf, ob diese ein Haltbarkeitsdatum haben. Wenn nicht – das dürfte die Regel sein – sollten Sie besser auf ein Abbrennen verzichten, wenn die Feuerwerkskörper schon reichlich alt wirken und Sie über ihre bisherige Lagerung nichts wissen“, rät der Innenminister und verweist dazu auf die Tipps der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Christian Pegel bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei allen Einsatzkräften, die zum Jahreswechsel im Dienst sind: „Auch die Kolleginnen und Kollegen der Polizei haben Familie und Freunde, mit denen sie gern den Jahreswechsel feiern würden. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Einsatz für das Gemeinwohl – nicht nur zu Silvester – und wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten und vor allem sicheren und gesunden Rutsch ins neue Jahr.“

Hinweise für den sicheren Umgang mit Feuerwerk

  • Verwenden Sie auch in der Kategorie F1 nur zweifelsfrei geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Feuerwerkskörper (CE-Kennzeichnung)
  • Das Mindestalter für Gegenstände der „ungefährlichsten“ Kategorie F1 beträgt 12 Jahre
  • Zünden Sie Pyrotechnik, die für die Verwendung im Freien bestimmt ist, nicht in geschlossenen Räumen oder in der Nähe von offenen Fenstern
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper nie auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände
  • Finger weg von Pyrotechnik ohne eindeutige Herkunft und CE-Kennzeichnung: Sie sind nicht nur Illegal, sondern können im schlimmsten Fall tödlich enden. Nicht geprüftes und somit nicht in Deutschland zugelassenes Feuerwerk ist grundsätzlich verboten. Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro

Antragsphase für Sirenenförderung

Schwerin – Mit der Bekanntmachung der Förderrichtlinie und des Antragsformulars auf der Internetseite des Innenministeriums ist heute der Startschuss für die Verteilung der 1,7 Millionen Euro Bundesmittel zur Förderung moderner kommunaler Sirenen im Land gefallen.

Zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Deutschland hat der Bund insgesamt ca. 86 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal hat gezeigt, dass Sirenen einen wichtigen Bestandteil zur Warnung der Bevölkerung darstellen und man sich nicht ausschließlich auf neue Warninstrumente, wie die leider immer noch zu wenig genutzte Warnapp „NINA“ oder das gegenwärtig vorbereitete Cell-Broadcasting auf Mobiltelefonen stützen sollte.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem MoWaS des Bundes eingebunden werden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden.

Anders als die bisher ausschließlich aus Landesmitteln praktizierte Sirenenförderung steht das Bundesprogramm nicht nur den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern des Katastrophenschutzes offen, sondern auch kreisangehörigen Gemeinden.

Um die Bundesmittel für das Land zu sichern, müssen die entsprechenden Förderanträge möglichst bis zum 31. Januar 2022 gestellt und bis zum 30. Juni 2022 bewilligt werden. „Ich hoffe sehr“, so Minister Pegel, „dass die Kommunen die günstige Gelegenheit beim Schopf packen und so helfen, den Bevölkerungsschutz auf ihrem Gebiet spürbar nach vorne zu bringen!“

Das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Sirenenfoerderprogramm/

Neuer Löschwasserteich

Neuer Löschwasserteich in der Gemeinde Kummerow für mehr Sicherheit

Kummerow – Die Gemeinde Kummerow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt landschaftlich sehr idyllisch nördlich der Stadt Malchin am Ostufer des nach ihr benannten Sees, an dessen Ufer sich das malerische Barockschloss befindet. Was malerisch aussieht, kann brandschutztechnisch schnell ein großes Problem werden, wenn keine genügende Löschwasserversorgung vorhanden ist.

Mit dem Bau eines neuen Feuerlöschteiches in Kummerow soll künftig sicherstellt werden, dass im Brandfall schnell und genügend Löschwasser bereitsteht.

Das Innenministerium unterstützt dieses Vorhaben mit einer Zuwendung über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von rund 53.000 € und übersandte einen entsprechenden Bewilligungsbescheid an den Bürgermeister der Gemeinde.

Bei Gesamtkosten von rund 80.600 € verringert mit dieser Zuwendung der Eigenanteil der Gemeinde erheblich.

Brandschutz in Ställen

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, dass beim Brandschutz für Tierhaltungsanlagen zusätzliche Regelungen zu den bestehenden sinnvoll sind. Bau- und Landwirtschaftsministerium in M-V arbeiten bereits gemeinsam an einer Richtlinie zum Brandschutz für Tierhaltungsanlagen im Nordosten.

„Die Bauminister haben einstimmig festgestellt, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen grundsätzlich ausreichen, weitergehende Anforderungen auf tierschutzrechtlicher Grundlage aber möglich und sinnvoll sind. Diese könnten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt werden“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Auf Bundesebene beschäftige sich eine „ad-hoc“-Arbeitsgruppe mit Vertretern von Agrarministerkonferenz und Bundeslandwirtschaftsministerium mit den jüngsten Brandvorfällen bundesweit in großen Tierhaltungsbetrieben. Sie soll Schlussfolgerungen daraus ziehen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft ableiten.

„Auch bei uns im Land arbeiten Fachleute der Landesregierung, der Bauaufsichten und des baufachlichen Brandschutzes gemeinsam daran, den Brandschutz für große Tierhaltungsanlagen zu verbessern.  Kurz nach Bekanntwerden des Stallbrands in Alt Tellin haben wir eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet. Ihr Ziel ist eine neue Richtlinie zum Brandschutz in Tierställen. Der Entwurf der Richtlinie wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt“, sagt Christian Pegel. Er fügt hinzu:

„Die Brandursache für den Stallbrand in Alt Tellin konnte bislang nicht ermittelt werden. Ein Gutachten von Brandsachverständigen dazu ist noch in Arbeit. Gegebenenfalls fließen nach dessen Vorliegen daraus resultierende Erkenntnisse in unsere neue Richtlinie ein.“

Tanne schmückt Greifswalder Marktplatz

Greifswald – In diesem Jahr schmückt eine 18,5 Meter hohe Tanne aus Lühmannsdorf den Historischen Marktplatz in der Weihnachtszeit. Bereits seit einigen Jahren steht der Baum auf der Greifswalder Weihnachtsbaumliste und wartete auf seinen Einsatz. Das Fällen und Aufstellen des ca. 2,8 Tonnen schweren Baumes fand am Morgen des 17. November statt. Gespendet wurde die etwa 35 jährige Tanne von Familie Neumann.

Die 350 Lichter und der goldene Weihnachtstern an der Tannenspitze bringen den Weihnachtsbaum zum Leuchten. Für die Beleuchtung sorgt eine energiesparende und damit umweltschonende LED-Technik.

Traditionell werden Greifswalds Kindergartenkinder die Tanne festlich herausputzen. Der vorab gebastelte Weihnachtsschmuck, bunt verpackte Geschenke, funkelnde Anhänger oder wetterfeste Lebkuchenmänner wurden heute morgen angehängt. Vor Ort sind auch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald mit der Drehleiter. Die Kinder dürfen hoch hinauf fahren, um ihren selbstgebastelten Schmuck an die Zweige zu hängen.

Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sind geimpft, trugen Mund-Nase-Bedeckung und hielten selbstverständlich alle weiteren Hygieneregeln ein. Die einzelnen Gruppen der Kindergärten und Tageseltern mussten den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Neues Löschfahrzeug für Banzin

Vellahn – Innenminister Torsten Renz hat heute dem Bürgermeister der Gemeinde Vellahn einen Bescheid über 90.000 Euro Sonderbedarfszuweisung für ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 10 der Freiwilligen Feuerwehr Banzin, die zur Gemeindefeuerwehr Vellahn gehört, übergeben.

Torsten Renz: „Es ist mir wichtig, dass in eine moderne Ausstattung und bedarfsgerechte Technik investiert wird. Denn im Ernstfall muss jede Feuerwehr mit möglichst vielen Einsatzkräften und moderner Technik schnell am Ort des Geschehens sein. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Freiwilligen Feuerwehren verdienen jede mögliche Unterstützung für ihre aufopferungsvolle Arbeit. Nicht nur über das 50 Millionen Euro große Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“, das 2019 für Investitionen in die Feuerwehren aufgelegt wurde, stärken wir die Brandbekämpfung und das Ehrenamt, sondern auch über Sonderbedarfszuweisungen.“

Die Gemeinde Vellahn umfasst ein Gebiet von über 100 km² mit nahezu 3000 Einwohnern. Durch das Gebiet verläuft die Bundesstraße 5 und die ICE Bahnstrecke Hamburg – Berlin und die umliegenden Städte liegen alle mehr als 17 km von der Gemeinde Vellahn entfernt. Die Gemeindefeuerwehr Vellahn ist daher als Gemeindefeuerwehr mit besonderen Aufgaben eingestuft.

Ihr obliegt die Brandbekämpfung und Löschwasserversorgung sowie die technische Hilfeleistung auch über das Gemeindegebiet hinaus in den Ämtern Wittenburg, Boizenburg Land, Hagenow Land und der Stadt Lübtheen. Die Ortsfeuerwehr Banzin ist vorrangig mit der Brandbekämpfung beauftragt und sie sichert mit ihrer Feuerwehr-Schiebleiter den 2. Rettungsweg an der Schule, dem Helenenheim in Camin und anderen höheren Gebäuden.

 

Viecheln erhält Dorfgemeinschaftshaus

Viecheln – Die Freude in der Gemeinde ist groß! Im Ortsteil Viecheln der Gemeinde Behren-Lübchin (Landkreis Rostock) entsteht ein Dorfgemeinschaftshaus mit integriertem Feuerwehrgebäude. Heute fand der symbolische Akt des ersten Spatenstichs statt, bei dem auch Innenminister Torsten Renz anwesend war. Das Ministerium hatte das Bauvorhaben mit rund 120.000 EUR Kofinanzierungshilfe unterstützt.

Torsten Renz: „Hier entsteht ein modernes Dorfzentrum unter einem Dach, welches für das Gemeinschaftsleben und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen von unschätzbarem Wert sein wird. Gleichzeitig werden sich durch den Neubau die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen für die Feuerwehr wesentlich verbessern. Ein Beispiel dafür, wie wichtig Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind.“