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Kategorie: Polizei / Feuerwehr / THW / Rettung

Extremismus in Sicherheitsbehörden

Christian Pegel zu Lagebericht Extremismus in Sicherheitsbehörden: „Polizei M-V hat gelernt und konsequent gehandelt“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt ausdrücklich den Lagebericht 2021 „Rechtsextremisten, ,Reichsbürger‘ und ,Selbstverwalter‘ in Sicherheitsbehörden“ des Bundesamts für Verfassungsschutz, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute in Berlin vorgestellt hat.

„Die Aufdeckung und Analyse von Missständen ist grundlegende Voraussetzung für ihre Beseitigung. Mit dieser Fortentwicklung des ersten Berichts von 2020 kommen Bund und Länder dem Beschluss der Innenminister von Dezember 2020 nach, regelmäßig den Stand extremistischer Bestrebungen bei den Sicherheitsbehörden zu erheben. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz M-V hat seine Erkenntnisse zugeliefert. Der Bericht macht somit auch transparent, wie es um Extremismus bei den Sicherheitsbehörden in unserem Bundesland steht“, schätzt Christian Pegel den Bericht ein – auch wenn die Erkenntnisse nicht immer erfreulich sind.

So ist die Zahl der 26 Extremismusverdächtigen in M-V gemessen an der Zahl der knapp 6.000 Mitarbeiter mit 0,44 Prozent die höchste im Bundesländervergleich, gefolgt von Hessen mit 0,42 und Nordrhein-Westfalen mit 0,39 Prozent. Auch nach Abzug von neun Prüffällen, in denen die Prüfung durch den Verfassungsschutz keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergab, hat M-V mit 17 Fällen, in den sich der Verdacht bestätigte, gemessen am Personalbestand den größten Anteil (0,29 Prozent).

„Diese Zahlen zeigen vor allem, dass die Sicherheitsbehörden bei uns im Land intensiv an der Aufdeckung dieser Missstände gearbeitet haben. So hat beispielsweise die Polizei nach Auftauchen der ersten Hinweise auf das ,Nordkreuz‘-Netzwerk gründlich und umfassend ermittelt und allein in diesem Zusammenhang 18 Fälle aufgedeckt“, so Christian Pegel.

Von den daraufhin eingeleiteten Verfahren endeten acht mit disziplinar- bzw. arbeitsrechtlichen Maßnahmen: „Drei Polizisten wurden aus dem Beamtenverhältnis entlassen
oder entfernt, einer abgemahnt“, so Christian Pegel.

Jedoch seien die rechtlichen Hürden, einen Mitarbeiter aus dem Landesdienst zu entfernen, sehr hoch. Jeder Fall werde deshalb akribisch aufgearbeitet. „Dies bietet die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung durch die Gerichte, gegebenenfalls auf die höchstmögliche Strafe zu erkennen, nämlich die Entfernung aus dem Dienst.“

Seit Anfang dieses Jahres habe das Verwaltungsgericht Greifswald in erster Instanz drei weiteren Disziplinarklagen gegen Polizeivollzugsbeamte auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis stattgegeben. „Die Verfahren, bei denen es insbesondere um die Verletzung der politischen Treuepflicht ging, sind jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. In einem weiteren Fall wurde eine Zurückstufung in ein niedrigeres Amt und in einem weiteren eine Kürzung der Dienstbezüge ausgesprochen“, berichtet Pegel von der Weiterführung der Arbeit über den Berichtszeitraum des Lageberichts von Juli 2018 bis Juni 2021 hinaus und fügt hinzu:

„Wir haben als Land gelernt und werden auch weiter konsequent beobachten, ob sich künftig erneut Hinweise für Mitarbeiter in Polizei, Verwaltung oder anderen Bereichen ergeben, dass diese beispielsweise an Netzwerken oder Chatgruppen teilnehmen, die Anlass zu dienst- oder gar strafrechtlichen Maßnahmen geben.“

Innenminister Pegel hebt die Vielzahl an Konsequenzen, die in M-V aus den bekannt gewordenen Fällen gezogen wurden, besonders hervor: „So schreibt das Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern seit 1. Juni 2021 eine  Zuverlässigkeitsüberprüfung vor: Vor einer Verbeamtung wird bei Verfassungsschutz und Landeskriminalamt nach Erkenntnissen gefragt, die Zweifel begründen können, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Liegen während eines bestehenden Beamtenverhältnisses Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue vor, wird Grundsätzlich ein Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz eingeleitet“, so der Innenminister.

Des Weiteren wurde als Folge des „Nordkreuz“-Skandals zum 1. Januar 2021 das Dezernat „Interne Ermittlungen“ im Landeskriminalamt eingerichtet: „Dieses ist speziell für interne Ermittlungen und Amtsdelikte zuständig. Mit seiner Schaffung wurden Ermittlungskompetenzen und Personalressourcen für dieses Themenfeld gebündelt mit dem Ziel einer effizienteren und effektiveren Strafverfolgung“, sagt Christian Pegel.

Seit April 2021 können sich Beschäftigte der Polizei explizit mit Beschwerden zum Verhalten einzelner Polizeibeschäftigter oder Fehlentwicklungen in der Polizei an den Bürgerbeauftragten des Landes als Beauftragten für die Landespolizei wenden, auch anonym und ohne Einhaltung des Dienstwegs Dieser wird dann entweder selbst tätig oder leitet die Eingabe an die zuständige Stelle weiter.

Auch Ausbildung und Studium in M-V würden im Zuge festgestellter Radikalisierungstendenzen immer wieder angepasst: „Sie beginnen zum Beispiel mit einem Projekt ,Tag der Demokratie‘, mit dem die angehenden Polizisten für Demokratie und Menschenrechte sensibilisiert werden. Im Pflichtfach Politik wird ihnen Wissen zum Extremismus vermittelt. Hinzu kommen die Wahlpflichtmodule ,Politisch und religiös begründeter Extremismus‘ sowie ,Interkulturelle Kommunikation‘ und verschiedene Fortbildungsangebote zur Stärkung des Demokratieverständnisses an unserer Polizei- und Verwaltungsfachhochschule in Güstrow“, zählt Pegel auf.

Weiterhin beteilige sich M-V an der von der Innenministerkonferenz beschlossenen Studie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“, in der das Thema Werteorientierung eine zentrale Rolle spielt.

 „Wer nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat in unseren Sicherheitsbehörden nichts zu suchen. Verletzungen der politischen Treupflicht oder andere Dienstvergehen im Zusammenhang mit extremistischen Handlungen werden neben einer möglichen strafrechtlichen Relevanz grundsätzlich in einem Disziplinarverfahren beziehungsweise arbeitsrechtlichen Verfahren überprüft und geahndet“, stellt Christian Pegel deutlich klar.

Noch wichtiger sei, dass sich solche Einstellungen und Verhaltensweisen gar nicht erst etablieren. Hier kommt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister zu dem Schluss: „Die Vielzahl von Maßnahmen, die unsere Sicherheitsbehörden nach den Vorfällen der vergangenen Jahre ergriffen haben, tragen bereits Früchte.“ Ihm sei aber wichtig, sehr klar festzustellen, „dass die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in Landespolizei und Landesverwaltungen mit tiefer Überzeugung jeden Tag unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie verteidigt und selbst das größte Interesse an der Ermittlung und Beseitigung von Beamten hat, die nicht für Demokratie und Rechtsstaat einstehen“.

Fahrtüchtigkeit im Blick

„sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“: Viele Verstöße gegen Handyverbot am Steuer

Schwerin – Insgesamt 79 Verkehrsverstöße hat die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bei dem gestrigen bundesweiten Kontrolltag unter dem Motto „sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick“ festgestellt. Allein 41 Verstöße gab es gegen das sogenannte Handyverbot. In 30 Fällen erfolgte eine Anzeige wegen des Fahrens unter Einfluss von Alkohol oder Drogen und in fünf Fällen fehlte die erforderliche Fahrerlaubnis.

„Dass mehr als die Hälfte der Verstöße gegen das ,Handyverbot‘ erfolgt sind, bestürzt mich. Es ist wichtig, dass Verkehrsteilnehmer ihre volle Aufmerksamkeit auf das Straßengeschehen richten, um das höchstmögliche Maß an Verkehrssicherheit gewährleisten zu können. Ein kurzer Blick aufs Handy dauert zwar oft nicht länger als eine Sekunde, aber in dieser befindet man sich quasi im Blindflug, der leider auch tödlich enden kann. So wichtig kann keine Nachricht sein“, appellierte Landesinnenminister Christian Pegel heute in der Folge an alle Autofahrerinnen und –fahrer im Land.

265 Beamtinnen und Beamte haben allein in Mecklenburg-Vorpommern an insgesamt 98 Kontrollstellen stichprobenartig Fahrzeugführende angehalten und vorrangig mit Blick auf deren Fahrtüchtigkeit (Verhalten, Eignung und Berechtigung) sowie deren Verkehrsmittel auf Zustand, Ausrüstung, Ladung und Zulassung kontrolliert. 1.994 Fahrzeuge wurden kontrolliert.

Der Konsum von Alkohol oder Drogen, aber auch Krankheit oder Müdigkeit können Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben. Jeder trägt selbst Verantwortung für seine Verkehrstüchtigkeit. Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Bewusstsein, dass jeder auf den anderen im Verkehr achtet“, sagte der Minister.

sicher.mobil.leben – Fahrtüchtigkeit im Blick

Bundesweite Kontrollaktion für mehr Verkehrssicherheit am 5. Mai

Schwerin – Morgen startet der bundesweite Aktionstag von „sicher.mobil.leben“. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Fahrtüchtigkeit im Blick“. Die Polizeien aller Bundesländer beteiligen sich an dieser Verkehrssicherheitsaktion.

„Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehört zu den folgenschwersten Unfallursachen. So wurden im vergangenen Jahr in unserem Bundesland bei 366 Unfällen mit dieser Ursache 434 Menschen verletzt und fünf getötet. Deshalb gilt für alle: Im Straßenverkehr ist ein klarer Kopf gefragt. Alkohol, Drogen und Medikamente, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind damit nicht vereinbar“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel.

Ziel dieser Verkehrssicherheitsaktion ist es, im gesamten Bundesgebiet auf die Gefährdungen im Straßenverkehr aufmerksam zu machen und das Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung zu steigern. Die Verkehrssicherheitsaktion wurde 2018 von der Innenministerkonferenz mit jährlich wechselndem Schwerpunkt ins Leben gerufen. Bisherige Schwerpunkte waren „Ablenkung“ (2018) und „Gewerblicher Personen- und Güterverkehr (2019). Der Kontrolltag im Jahr 2020 mit dem Motto „Radfahrende“ wurde wegen der Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben.

Zeitgleich beginnen morgen die themenorientierten Verkehrskontrollen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ der Landespolizei M-V. In diesem Monat stehen „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ im Mittelpunkt. Allein am morgigen Donnerstag sind 78 Kontrollstellen sowie der Einsatz von 275 Polizeibeamtinnen und –beamten im gesamten Nordosten geplant.

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern 5.147 Alkohol-/Drogendelikte im Straßenverkehr polizeilich geahndet. Die mobilen und stationären Kontrollen finden landesweit im gesamten Monat Mai statt, um die Verkehrsteilnehmer auf die Gefahren bei mangelnder Fahrtüchtigkeit hinzuweisen und das Bewusstsein für diese Gefahren zu steigern.

Neben diesen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stehen vor allem auch präventive Botschaften rund um das Thema im Vordergrund. Dabei wird die Landespolizei von zahlreichen Partnern und Institutionen unterstützt, die sich mit Verkehrssicherheitsarbeit befassen wie beispielsweise der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) oder die Landesverkehrswacht.

Demonstrationen zum 1. Mai

Schwerin – Anlässlich des anstehenden 1. Mai und der Demonstrationen zum Tag der Arbeit unterstützt die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern die Kollegen in Berlin und Sachsen mit mehr als 150 Einsatzkräften.

„Eine Einsatzhundertschaft, Kräfte der Beweissicherungsfestnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei sowie Verkehrskräfte der Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg unterstützen des Land Berlin in der Walpurgisnacht und am 1. Mai bei der Bewältigung mehrerer Veranstaltungs- und Versammlungslagen. Am 1. Mai erhält Sachsen technische Unterstützung aus Mecklenburg-Vorpommern durch eine Wasserwerfer-Staffel der Bereitschaftspolizei“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und führte weiter aus:

„Nach Einschätzung der Gefährdungslage durch die Landespolizei gehen wir davon aus, dass der Tag der Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Jahr weitgehend störungsfrei begangen wird. Gegenwärtig sind insgesamt zehn Versammlungen in Stralsund, Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Neustrelitz bekannt. Die Polizei rechnet mit insgesamt rund 13.500 Teilnehmern, die meisten davon in Stralsund und Neubrandenburg. Angemeldet wurden die Versammlungen wie zu diesem Anlass üblich vor allem überwiegend durch Verbände des Deutschen Gewerkschaftsbunds.“

Die Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg unterstützen alle Veranstaltungen und Versammlungen zum Maifeiertag mit den üblichen Einsatzmaßnahmen. Auch hier unterstützt die Bereitschaftspolizei des Landes.

Naturschutz, Wassersport und Angeln

Polizei unterstützt Vereinbarung am Schweriner See

Schwerin – Zwei Jahre nach Abschluss der „Freiwilligen Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet Schweriner Seen“ ist auch die Wasserschutzpolizei des Landes stärker unterstützend mit an Bord. Umweltminister Backhaus begrüßt dies als Bereicherung für den Naturschutz an Deutschlands viertgrößtem See:

„Die freiwillige Vereinbarung am Schweriner See ist eine große Errungenschaft für den Artenschutz und für den Erhalt unserer einzigartigen Naturlandschaften direkt vor der Haustür. Mit der Wasserschutzpolizei ist nun auch ein wichtiger Unterstützer hinzugekommen, um die gemeinsamen Regeln des Bündnisses noch wirkungsvoller umzusetzen. Davon profitieren am Ende Mensch und Natur“, so der Minister.

Die Wasserschutzpolizei achtet im Rahmen ihrer schifffahrtspolizeilichen Aufgaben auf die rechtlich geschützten Bereiche wie die Naturschutzgebiete Ziegelwerder, Kaninchenwerder und Großer Stein, Ramper Moor und Döpe und führt regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch.

Zu den Aufgaben gehören zudem die Beachtung der schifffahrtspolizeilichen Zeichen und Weisungen, Fahrten mit Jetski und anderen schnellfahrenden Booten. Auf der Bundeswasserstraße sind maximal bis 25 Kilometer pro Stunde, in allen Uferbereichen und im nördlichen Ziegelaußensee nur 9 Kilometer pro Stunde zulässig.

Zu den besonders schutzwürden Arten zählen Rohrweihe, Rohrdommel, Haubentaucher und verschiedene Entenvögel wie die Kolbenente und der Gänsesäger. Auch während der Mauserzeit von Mitte Juli bis Mitte September, in der viele Wasservögel flugunfähig sind, sollen bestimmte Bereiche nicht befahren werden.

Das Bündnis von 32 Partnern informiert die Nutzerinnen und Nutzer des Sees durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit über Schautafeln, Faltblätter, Internetinformationen, Weitergabe in den angeschlossenen Vereinen. Außerdem werden weitere Untersuchungen zum Erfolg der Maßnahmen durchgeführt, welche im Rahmen der Arbeit der Steuergruppe abgestimmt werden. Minister Backhaus lobt den Ansatz „Schutz durch Wissen“:

„Was wir schätzen, das schützen wir auch und wo es an Wissen fehlt, genau da setzt die Arbeit des Bündnisses an. Die hervorragende Bildungs- und Aufklärungsarbeit zeigt den Menschen auf, worauf zu achten ist und wofür es sich lohnt, behutsam mit dem Naturschatz am Schweriner See umzugehen. Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass sich noch mehr Partner der Vereinbarung anschließen und so dieses wertvolle Projekt unterstützen.“

Seit 2008 ist der gesamte Schweriner See und der Ziegelaußensee als Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“ festgesetzt und 2011 auch im Rahmen einer Landesverordnung rechtlich geschützt.

Eine im Zeitraum von 2013 bis 2015 durchgeführte Managementplanung für dieses Gebiet weist einige Maßnahmen auf, die zum Schutz der dort lebenden Vogelarten durchgeführt werden sollen. Dazu zählen der Schutz der Röhrichte und einiger Mauser- und Rastzonen auf den Seen. In einem dreijährigen, extern moderierten Prozess wurde mit den wesentlichen Partnern aus den Bereichen des Wassersports, der Angler, des Tourismus, des Naturschutzes und Behörden eine „Freiwillige Vereinbarung“ erarbeitet, die im Frühjahr 2020 der Öffentlichkeit präsentiert wurde.

Darin werden freiwillige Befahrensregeln vereinbart, die öffentlichkeitswirksam in Form von Schautafeln und einem Faltblatt sowie auf einer Webseite dargestellt werden. Rechtlich bindende Befahrensverbote wie im Falle der Naturschutzgebiete (NSG) im Schweriner Seen bleiben (mit den bekannten Ausnahmen) bestehen. Dafür wurde durch das Bundesverkehrsministerium eine Befahrensregelung per Verordnung erlassen.

Von den bisher 32 Unterzeichnern der Vereinbarung hat sich eine 17-köpfige Steuergruppe zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten, Informationen auszutauschen und weitere Untersuchungen und Maßnahmen abzustimmen.

Dazu wurde durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) eine begleitende Studie in Auftrag gegeben, um die Wirksamkeit der Regelungen zu begutachten. Eine weitere Studie zu den Auswirkungen von Raubsäugern auf den Bruterfolg der Wasservögel soll folgen. Außerdem fördert das StALU WM Maßnahmen zum Röhrichtschutz und zur Auslegung von „Mooringbojen“, die der Lenkung der liegenden Boote außerhalb der störungs-sensiblen Uferzonen dienen sollen.

Das Gremium der Steuergruppe wird von je einem Vertreter der Bereiche des Wassersports und des Naturschutzes geleitet und trifft sich mehrmals im Jahr.

Alle Maßnahmen werden über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Landesmittel gefördert.

Baustellen der Polizei auf der Zielgeraden

Stralsund – Finanzminister Dr. Heiko Geue, der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg, Heiko Miraß, und Innenstaatssekretär Wolfgang Schmülling haben heute die Baustellen des Polizeihauptreviers und Kriminalkommissariats sowie der Polizeiinspektion Stralsund besichtigt.

Zu dem Neubau des Polizeihauptreviers und des Kriminalkommissariats Stralsund sagte der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Ich will den Klimaschutz im Landesbau voranbringen. Deshalb freut es mich sehr, dass diese Neubaumaßnahme des Landes durch die Montage einer 18 kW Photovoltaikanlage für die Eigenstromerzeugung, den Einsatz eines 12 kW Blockheizkraftwerkes und die kompakte Bauweise mit umweltschonenden Bauprodukten die Nachhaltigkeit im Landesbau unterstützt. Dies wird in Zukunft noch viel stärker Berücksichtigung finden.“

Etwa 150 Polizistinnen und Polizisten werden voraussichtlich ab dem Ende des Jahres in dem nach modernsten Gesichtspunkten und nach Polizeistandard errichteten Polizeihauptrevier und Kriminalkommissariat tätig sein. Innenstaatssekretär Wolfgang Schmülling machte deutlich: „Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten in Stralsund erhalten mit diesem Neubau optimale räumliche und technische Arbeitsbedingungen für die Zukunft. Dies trägt auch ganz wesentlich zur Motivation und Leistung unserer Beschäftigten bei.“

Der zweiflügelige Neubau bildet in schlichter, zeitgemäßer Architektur den Abschluss einer geschlossenen Gründerzeitbebauung an der Barther Straße. Das Gebäude verfügt über verschiedenste Sicherheitstüren, eine Hausalarm- und Einbruchmeldeanlage sowie eine Videoüberwachung. Alle Ebenen des Neubaus sind barrierefrei erschlossen und werden im Außenbereich durch einen barrierefreien Besucherparkplatz ergänzt.

„Ich freue mich sehr darüber, dass im Osten unseres Landes kurz nach der Fertigstellung der Polizeidienststelle in Greifswald nun auch der Neubau in Stralsund auf die Zielgerade einmündet und ich dieses wichtige Vorhaben nun auch in neuer Funktion als Staatssekretär für den östlichen Landesteil begleiten darf“, erläuterte Heiko Miraß, parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg.

Was bei Neubauten in der Regel realisierbar ist, gestaltet sich bei Bestandsbauten oftmals nicht ganz so leicht. Gerade wenn es sich um eine ältere Bausubstanz so wie bei der Polizeiinspektion Stralsund handelt. Statik und Denkmalschutz müssen hier vor der Installation einer Photovoltaikanlage genau betrachtet werden. In jedem Fall werden die Dacheindeckung, Sanitär- sowie zum Teil die Elektroanlagen erneuert und das Kellergeschoss trockengelegt. Ziel ist ein effizientes Gebäudemanagement. Zudem wird die denkmalgeschützte Fassade dem ursprünglichen Zustand von 1955 wieder angenähert.

Verkehrsunfallstatistik 2021

So wenig Tote und Verletzte wie nie seit der Wende

Schwerin – So wenig Verkehrstote und so wenig Verletzte bei Unfällen wie im vergangenen Jahr gab es seit der Wende nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Diese guten Nachrichten stellten Innenminister Christian Pegel und Verkehrsminister Reinhard Meyer heute mit der Verkehrsunfallstatistik 2021 in Schwerin vor.

„Die Zahlen bei den Toten und Verletzten durch Verkehrsunfälle gehen seit Jahren kontinuierlich zurück, nicht zuletzt dank vieler Verbesserungen für die Verkehrssicherheit und umfangreicher Präventionsarbeit. Mehr als 500 Unfalltote 1990 und gar 624 im Folgejahr – von diesen Zahlen haben wir uns zum Glück weit entfernt. Doch auch 68 Tote und knapp 6.000 Verletzte wie im vergangenen Jahr sind zu viele“, sagte Christian Pegel heute bei der Landespressekonferenz in Schwerin. Zugleich nannte er einen weiteren Grund für die Rückgänge:

„Im vergangenen Jahr dürfte sich – wie schon 2020 – auch die Corona-Pandemie in den Zahlen niedergeschlagen haben. Lockdowns und die Möglichkeit für viele, im Home-Office zu arbeiten, führten zu weniger Verkehr auf den Straßen. Das dürfte sich auch in den Unfallzahlen widerspiegeln.“ Von den insgesamt rund 54.056 Unfällen, die die Polizei 2021 aufgenommen hatte, sei es in 91 Prozent bei Blechschäden geblieben.

„Unfallzahlen ebenso wie die Schwere der Unfallfolgen zu verringern, ist das Ziel unserer Verkehrssicherheitsarbeit. Gerade mit Hinblick auf die Unfalltoten haben sich Bund und Länder mit dem ´Pakt für Verkehrssicherheit´ ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: 2030 sollen es 40 Prozent weniger Verkehrstote sein als 2021“, sagte Verkehrsminister Reinhard Meyer. Maßnahmen des Paktes seien beispielsweise die finanzielle Unterstützung der Präventionsarbeit der Verkehrswachten sowie das schulische Angebot „Rad und Risiko“.

Insgesamt standen aus Mitteln des Verkehrsministeriums im Jahr 2021 über 713.000 Euro für Aufklärungsmaßnahmen zur Verfügung.

Auch die Zahl der Menschen, die nach Zusammenstoß mit einem Baum starben, sank – von 24 auf 17. „Das heißt aber auch: Jeder vierte Unfalltote ist aufgrund einer Kollision mit einem Baum zu beklagen“, sagt der Innenminister.

„Hier setzen wir zum Beispiel mit unserer Kampagne ´Sicherheit auf Landstraßen in M-V´ an. Wir haben unsere einzigartigen Alleen mit der Aktion ´Schön gefährlich!´ plakatiert, um die Straßenverkehrsteilnehmer für eine hohe Aufmerksamkeit zu sensibilisieren. In diesem Jahr wollen wir das Thema Wildunfälle in den Alleen aufgreifen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei den Verletzten – deren Zahl insgesamt rückläufig ist – gibt es für Christian Pegel zwei Wermutstropfen: „Die Zahl der Schwerverletzten ist leicht angestiegen, um 46 auf 1.221. Auch bei infolge eines Verkehrsunfalls verletzten Kindern gab es 2021 einen Anstieg von 473 auf 541.“ Da schlage unter anderem ein Schulbusunfall in Plate im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu Buche, bei dem im September 35 Menschen verletzt wurden.

Die Zahl der verunglückten Radfahrer betrachtet der Innenminister ebenfalls zwiegespalten: „Ein Rückgang um 8,5 Prozent auf 1.526 ist erfreulich, zumal die Pandemie nicht zu weniger Fahrradverkehr geführt haben dürfte. Allerdings steigt von Jahr zu Jahr der Anteil der verunglückten Pedelecfahrer. Die 178 Menschen, die 2021 mit einem E-Bike verunglückt sind, machen bereits zwölf Prozent der verunglückten Radler insgesamt aus.“

Christian Pegel appelliert an alle Radfahrer, aber insbesondere die mit elektrisch betriebenem Untersatz: „Auch wenn sich eine Helmpflicht in Deutschland bislang nicht durchgesetzt hat – fahren Sie nicht ohne. Der Helm kann Ihnen das Leben retten.“

Die Zahl der Wildunfälle ging 2021 zurück, von 17.127 im Vorjahr auf 16.324. „Dennoch bleiben Wildunfälle ein nicht zu unterschätzendes Risiko im Straßenverkehr. Bei solchen starben im vergangenen Jahr zwei Menschen auf unseren Straßen, 151 wurden verletzt“, so Pegel.

Ein unerfreuliches Thema ist für beide Minister die Unfallflucht: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis“, so Pegel. Dennoch seien 2021 in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 10.000 Fälle von Unfallflucht registriert worden.

Ebenso unerfreulich sind für beide Minister die Raser. „Unangepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor die Hauptursache bei Unfällen mit Personenschaden. Das zeigt, wie wichtig nach wie vor Geschwindigkeitskontrollen sind. Dass die Polizei bei diesen im vergangenen Jahr mit mehr als 180.500 Verstößen knapp 17.200 weniger erfasst hat als 2020, genügt mir leider nicht als Hinweis darauf, dass die Vernunft die Oberhand gewinnt“, sagte Pegel.

Eine weitere nicht zu vernachlässigende Unfallursache sei das Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen: „Besonders schwerwiegend ist, dass Unfälle mit Berauschten häufig sehr schwere Folgen nach sich ziehen. So wurden 2021 bei 359 Unfällen mit dieser Ursache 434 Menschen verletzt und fünf getötet“, nannte Pegel weitere Zahlen und nahm diese zum Anlass, für die Präventionsarbeit der Landespolizei zu werben:

„Unsere landesweiten Verkehrskontrollen mit monatlich wechselnden Themenschwerpunkten unter dem Titel ´Fahren.Ankommen.Leben!´ tragen dazu bei, die Hauptunfallursachen zu bekämpfen. Das nutzt letztlich uns allen, egal, ob wir uns mit dem Auto, dem Bus, dem Fahrrad oder zu Fuß durch unsere Straßen bewegen.“

Christian Pegel und Reinhard Meyer bedanken sich bei dieser Gelegenheit bei allen, die zur Sicherheit auf den Straßen beitragen: „Das gilt für unsere Polizistinnen und Polizisten genauso wie für alle, die sich haupt- und ehrenamtlich zum Beispiel in der Prävention engagieren. Dazu gehören die Verkehrswachten genauso wie all‘ die Menschen, die etwa in Kindergärten und Schulen unseren jüngsten Verkehrsteilnehmern Sicherheit im Verkehr vermitteln.“

Neuer Löschwasserbrunnen

Rom – Die Gemeinde Rom im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält per Sonderbedarfszuweisung 98.000 Euro Zuschuss vom Innenministerium. Der Bescheid wurde an Bürgermeister Volker Toparkus versandt.

Aufgrund der fehlenden Niederschläge in den extrem trockenen Sommermonaten der letzten vier Jahre, sind im Landkreis mehrere Löschwasserteiche versiegt und führen größtenteils kein Wasser mehr. Deshalb hat sich die Gemeinde Rom für den Bau von mehreren Löschwasserbrunnen entschieden, um den Brandschutz großflächig gewährleisten und sicherstellen zu können.

Bei Gesamtkosten von rund 131.000 Euro verringert sich mit dieser Zuwendung der Eigenanteil der Gemeinde erheblich.