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Kategorie: Migration / Flüchtlinge / Ukraine

Meyer: Mobilität weiter ermöglichen

Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis

Schwerin – Das Wirtschafts – und Verkehrsministerium hat eine Allgemeinverfügung über die Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen für Inhaber einer ukrainischen Fahrerlaubnis erlassen. Hintergrund ist die russische Invasion in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen. In Mecklenburg-Vorpommern leben aktuell etwa 21.000 Ukraine-Flüchtlinge.

„Viele Menschen möchten in Deutschland insbesondere mit ihren Kraftfahrzeugen mobil sein. Darüber hinaus benötigen sie zum Teil eine Fahrerlaubnis um einer Beschäftigung nachzugehen. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist das von Bedeutung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Den nach Deutschland geflohenen Inhabern ukrainischer Fahrerlaubnisse ist es derzeit dabei regelmäßig nur schwer möglich, ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisen.

„Hindernisse stellen etwa mangelnde deutsche Sprachkenntnisse und fehlende finanzielle Mittel dar“, so Meyer weiter. Die Europäische Kommission hat dieses Problem erkannt und mit Datum vom 20. Juni 2022 den Vorschlag einer EU-Verordnung in Bezug auf den Umgang mit ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen vorgelegt. Dieser sieht im Wesentlichen die Anerkennung gültiger ukrainischer Führerscheine von Personen vor, die dem Schutzstatus entsprechend der unterliegen.

Um die hiervon Betroffenen bis zum Inkrafttreten der EU-Verordnung vor dem Verlust ihrer Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Ablauf von sechs Monaten in der aktuellen Ausnahmesituation zu bewahren, ist ausnahmsweise eine Verlängerung der gesetzlichen Frist auf zwölf Monate, längstens jedoch bis zum 23. Februar 2023 vorgenommen worden.

Die in der Allgemeinverfügung gewährte Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt nur für Fahrerlaubnisinhaber, denen vorübergehender oder angemessener nationaler Schutz gewährt wird.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat darauf hingewiesen, dass der vorübergehende Schutz auch auf Personen ausgedehnt wird, die nicht lange – innerhalb eines Zeitraums von höchstens bis zu 90 Tagen – vor dem 24. Februar 2022, als die Spannungen zunahmen, aus der Ukraine geflohen sind oder die sich kurz vor dem Kriegsbeginn (z. B. im Urlaub oder zur Arbeit) im Gebiet der EU befunden haben und die infolge des bewaffneten Konflikts nicht in die Ukraine zurückkehren können.

Benefizkonzerte für ukrainische Geflüchtete

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß freut sich, drei Benefizkonzerte des Jazzpianisten Vadim Neselovskyi und des Bassisten JARO ankündigen zu dürfen.

Die Erlöse werden an Organisationen gespendet, die Leidtragende des Krieges innerhalb der Ukraine und ukrainische Geflüchtete in Stettin unterstützen.

Die gemeinsame Schirmherrschaft dieser Konzerte haben der Stadtpräsident von Stettin Piotr Krzystek, der Staatssekretär für Europa und Beauftragte für Brandenburgisch-Polnische Beziehungen des Landes Brandenburg Jobst-Hinrich Ubbelohde und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß übernommen.

Der in Odessa geborene und in den USA lebende Jazzpianist Vadim Neselovskyi war mehr als zehn Jahre der Pianist im Quintett des Grammypreisträgers Gary Burton. Er ist Professor für Jazzpiano am Berklee College of Music in Boston. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung nannte ihn kürzlich „Einen der ganz Großen des Jazz“.

Auch als Komponist hat sich Neselovskyi in den letzten Jahren einen Namen gemacht. Vor wenigen Wochen ist sein aktuelles Album „Odesa“ erschienen, das auch im Mittelpunkt der Benefizkonzerte steht.

Begleitet wird er bei den drei Konzerten vom Bassisten und Komponisten JARO.

„Der brutale Angriffskrieg Russlands hat unendliches Leid über unsere Mitmenschen in der Ukraine gebracht. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bei der Linderung der größten Not. Gerade die Menschen in Polen und auch unsere Freunde in der Metropolregion Stettin leisten dabei einen beeindruckenden Beitrag für Frieden und Freiheit in ganz Europa. Unsere gemeinsame Schirmherrschaft soll ein Signal der Geschlossenheit gegen Hass und Gewalt sein“, so Heiko Miraß zum Start der Benefizkonzerte.

Die Konzertreihe wird aus Mitteln des Metropolregion-Stettin-Fonds gefördert. Die Veranstaltungen werden organisiert vom Schloss Bröllin e.V. in Kooperation mit dem Kulturlandbüro.

Alle Kinder werden beschult

Oldenburg: Wir lassen kein Kind im Stich

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern muss kein geflüchtetes Mädchen und kein geflüchteter Junge auf Bildung verzichten. Das Bildungsministerium weist die Kritik der GEW zurück, dass mit steigenden Zahlen der Geflüchteten angeblich Schwierigkeiten bei der Beschulung bestehen.

Derzeit werden 2887 ukrainische Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet. (Stand: 11.06.2022)

„Allen GEW-Unkenrufen zum Trotz: Selbstverständlich werden alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen beschult, die in Mecklenburg-Vorpommern registriert sind. Die Verbreitung von Panik hilft in jedem Fall nicht weiter. Vielmehr braucht es weitere kluge Konzepte, und es braucht den Dank an die Lehrkräfte sowie die Erzieherinnen und Erziehern für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit.

Derzeit gibt es zwei Beschulungsmöglichkeiten. Eine von ihnen ist der reine Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (DaZ), die andere ist zusätzlich zum Intensivkurs die Teilintegration in den regulären Unterricht. Das entscheiden die Schulen, je nach Kapazitäten, in eigener Verantwortung. Auch auf weitere geflüchtete Kinder und Jugendliche sind das Land und das Schulsystem gut vorbereitet. Neuerungen für das kommende Schuljahr stellen wir am 27. Juni in der Krusensternschule in Rostock vor“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Diese gebundene Ganztagsschule hat einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte. Seit vielen Jahren wird hier eine sehr gute Willkommenskultur gepflegt. Die Kinder werden individuell gefördert und unterrichtet – unter anderem mit DaZ-Intensivkursen und durchgängiger Sprachbildung.

„Wir sind auf steigende Zahlen für das neue Schuljahr vorbereitet und stellen unser Konzept vor, das unter anderem mit Integrationskoordinatoren sowie mit Lehrerinnen und Lehrern erarbeitet wurde“, betont die Bildungsministerin.

Hinsichtlich der Kritik der GEW zu den Kita-Plätzen verweist Bildungsministerin Oldenburg auf die intensive und gute Zusammenarbeit mit der kommunalen Familie, die für die bedarfsgerechte Planung der Kapazitäten zuständig ist.

M-V bekommt ein Integrationsgesetz

Schwerin – Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit rund 70 Teilnehmenden aus dem Bereich Integration und Migration starteten heute in Schwerin die Beratungen zur Erarbeitung eines Integrationsgesetzes.

„Mit einem modernen Integrations- und Teilhabegesetz wollen wir einen fundamentalen Beitrag zum respektvollen und friedlichen Zusammenleben in Mecklenburg-Vorpommern und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten“, sagte Integrationsministerin Stefanie Drese bei der Eröffnung der Veranstaltung.

Drese betonte, dass die Zahl der Menschen mit Migrationsgeschichte im Land sich in den letzten Jahren auf mittlerweile rund neun Prozent beinahe verdoppelt hat. Auch die Zahl der Bürgerinnen und Bürger in MV mit ausländischem Pass ist zwischen 2014 und 2020 von 2,8 auf 5,1 Prozent der Gesamtbevölkerung gestiegen. Durch die Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es einen weiteren Zuwachs. Insgesamt leben Menschen aus über 160 Herkunftsländern in Mecklenburg-Vorpommern.

Diese Zahlen verdeutlichen nach Ansicht von Drese, dass ein Integrationsgesetz sinnvoll ist. „Dabei geht es auch um die Anerkennung, Wertschätzung und Gestaltung von Vielfalt und die Förderung von Offenheit, Toleranz und chancengerechter Teilhabe aller Menschen im Land unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus“, so Drese.

Als wichtige Themenfelder benannte die Integrationsministerin die Förderung frühzeitiger, geregelter Zugänge in Kita, Schule und Ausbildung zur Schaffung gleicher Bildungschancen. Weitere bedeutende Bereiche seien die Gewährleistung einer guten Gesundheitsversorgung, die Unterstützung beim Erwerb der deutschen Sprache, die Integration in Arbeit und Beruf und die Verbesserung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Drese: „Ein modernes Integrations- und Teilhabegesetz ist eine Chance zur Stärkung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft. Dazu gehören selbstverständlich auch die Vermittlung gesellschaftlicher Werte und Normen, Gleichberechtigung und die interkulturelle Öffnung insbesondere des Öffentlichen Dienstes.“

Eingliederung ukrainischer Fachkräfte

Schwerin – Mindestens 14.000 Menschen aus der Ukraine haben seit Beginn des russischen Angriffskrieges bisher in Mecklenburg-Vorpommern Zuflucht gefunden. Vor diesem Hintergrund empfing das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern am vergangenen Mittwoch Expert:innen aus verschiedenen regionalen und überregionalen Organisationen und Einrichtungen im Rahmen einer Fachtagung. Im Mittelpunkt des Dialogs stand die Eingliederung qualifizierter ukrainischer Staatsbürger:innen in Pflegeberufe.

Ministerin Stefanie Drese begrüßte die Teilnehmenden per Video und betonte zu Beginn der Sitzung: „Viele Menschen, die aus der Ukraine hier her geflüchtet sind, waren in ihrer Heimat im Gesundheitswesen tätig. Wenn es uns gelingt, eine gute und schnelle Integration in unser Gesundheitssystem zu erreichen, mit einer gemeinsamen Anstrengung von Arbeitgebern, Bildungsträgern und Behörden, dann werden wir hoffentlich auch Fachkräfte, so lange, wie diese es wünschen, hier in Mecklenburg-Vorpommern binden können.“

Es benötige dafür ein vereinfachtes Verfahren, bei dem das Erlernen der deutschen Sprache bereits mit einer Einarbeitung am zukünftigen Arbeitsplatz verknüpft werde, verdeutlichte Drese in Ihrer Ansprache. M-V und Sachsen würden hierzu im Rahmen eines Pilotprojektes beruflich Pflegenden aus der Ukraine entgegen der gängigen Verfahren schon frühestmöglich eine Tätigkeit als anerkannte Fachkraft ermöglichen.

Gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium, Bildungsträgern und Beratungsstellen aus dem Land, der Krankenhausgesellschaft, dem Innenministerium M-V und der Wilhelmine-Lübke-Stiftung/Kuratorium Deutsche Altershilfe entstand ein Konzept, um Ukrainer:innen bereits ab dem Sommer beruflich in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu integrieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird hierzu Sprachkurse in kleinen Gruppen fördern. Am Arbeitsplatz sollen dann Alltags- und berufliche Fachsprache gefestigt und weiter trainiert werden.

Kürzlich hatte die Gutachtenstelle für ausländische Berufsabschlüsse der Kultusministerkonferenz festgestellt, dass die ukrainische Ausbildung in der Krankenpflege mit der Deutschen nahezu vergleichbar ist.

Die Eingliederung von ausländlichen Fachkräften über herkömmliche Verfahren ist bisher langwierig. Die Anwärter:innen müssen Sprachkurse zunächst im Heimatland absolvieren, woraufhin im Ankunftsland geprüft wird, was zu einer deutschen Berufsurkunde fehlt. Erst dann können weitere Sprachqualifikationen, Anpassungsmaßnahmen und eine Kenntnisprüfung absolviert werden, bevor Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern stattfinden.

Die Fachtagung fand auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport in M-V statt. Mehr als ein Dutzend Expert:innen berieten über notwenige Verfahrensanpassungen.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 haben mit Stand 25. Mai gut 14.100 Menschen, die vor dessen Folgen geflüchtet sind, einen Platz in den Unterkünften gefunden, die Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern für sie bereitgestellt haben (siehe auch „Kapazitäten“ oben). Nicht erfasst sind die Menschen, die privat bei Freunden, Familie oder Helfenden untergekommen sind. Solange sie sich im Rahmen ihres 90tägigen visumsfreien Aufenthaltsrechts in der EU aufhalten, müssen sie sich nirgends anmelden.

Ukrainische Schülerinnen und Schüler

Schwerin – An den Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurden mit Stand vom 23. Mai 2022 folgende Daten unterrichteter ukrainische Schülerinnen und Schüler erhoben:

 

Schulamt Greifswald 564
Schulamt Neubrandenburg 511
Schulamt Rostock 656
Schulamt Schwerin 813
Berufliche Schulen 91
Gesamt   2.635

 

Davon mit eingetragenem Förderbedarf „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ):

 

Schulamt Greifswald 497
Schulamt Neubrandenburg 477
Schulamt Rostock 590
Schulamt Schwerin 669
Berufliche Schulen 87
Gesamt   2.320

 

Unterkünfte für Ukraine-Flüchtlinge

Schwerin – Die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort freie Plätze, die sie für Ukraine-Flüchtlinge bereithalten, flexibler nutzen. Insbesondere Notunterkünfte wie Turnhallen können dadurch wieder ihren eigentlichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

„Gut 19.500 Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gefunden haben, sind bereits aufenthaltsrechtlich registriert. Knapp 14.000 von ihnen sind in den Unterkünften untergebracht, die Kommunen und Land zur Verfügung stellen. Diese Zahlen sind seit Beginn von Putins Krieg gegen die Ukraine kontinuierlich gewachsen, steigen aber seit Wochen nur noch langsam. Die meisten dieser Menschen sind in längerfristig nutzbaren Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergekommen“, nennt Innenminister Christian Pegel die aktuellen Zahlen und führt weiter aus:

„Die fast 6.000 Plätze in Notunterkünften, die die Landkreise und kreisfreien Städte auf Forderung des Landes hin aufgebaut haben, sind hingegen seit vielen Wochen mit stets um die 1.000 Bewohnerinnen und Bewohnern nicht ausgelastet. Das ist auch gut so. Notunterkünfte sind als kurzfristige Übergangslösung für wenige Tage gedacht, innerhalb derer eine bessere Lösung gefunden werden soll. Dank des riesigen Engagements in unseren Städten und Gemeinden stehen dort inzwischen mehr als 13.000 solcher längerfristigen Plätze in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, von denen wiederum stets um die 800 verfügbar sind, da die Kommunen sukzessive weiter aufrüsten.“ Dies führe zu dem Schluss, dass insbesondere die Kapazitäten in Notunterkünften nicht ständig und nicht im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen müssten.

„Es bleibt dabei, dass unsere sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte Kapazitäten für eine Personenzahl vorhalten müssen, die mindestens einem Prozent ihrer Bevölkerung entspricht. Aber diese Plätze müssen nicht permanent verfügbar sein, soweit es die Notunterkünfte betrifft. Wir haben den Gebietskörperschaften jetzt mehr Flexibilität signalisiert: Sie müssen künftig in der Lage sein, binnen drei Stunden nach einem entsprechenden Aufruf der Landesverwaltung jeweils 300 Plätze verfügbar machen zu können. Binnen 72 Stunden müssen sie bei Bedarf die restlichen Kapazitäten in den Notunterkünften bis zum Erreichen des Ein-Prozent-Ziels bereitstellen können“, erläuterte Christian Pegel. Der Zweck der Änderung:

„Damit geben wir den Kommunen deutlich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, zum Beispiel Sporthallen wieder frei zu machen für den eigentlichen Gebrauch. Ich möchte in diesem Zusammenhang allen danken, die zum Beispiel durch den Verzicht auf den gewohnten Raum für ihre sportlichen Aktivitäten zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms beigetragen haben.“

Den Vorbehalt, kurzfristig wieder umrüsten zu können, begründet der Minister: „Wir wissen nach wie vor nicht, wie sich die Situation in der Ukraine in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird und somit auch nicht, wie sich die Menschen, die noch dort leben, verhalten werden. Wir können zum Beispiel nicht ausschließen, dass sich Mütter mit Kindern, die noch dort sind, mit Ende des Schuljahres für die Flucht entscheiden. Wir müssen darauf vorbereitet bleiben.“

Klar sei, dass weitere längerfristige Unterbringungsmöglichkeiten gebraucht werden. „Die Zahlen belegen, dass mindestens 5.000 Kriegsflüchtlinge in M-V privat untergekommen sind – diejenigen, die bereits registriert, aber nicht in den Einrichtungen von Land und Kommunen untergebracht sind,  sondern zum Beispiel bei hilfsbereiten Gastgebern. Wir können nicht ausschließen, dass sie über die kommenden Wochen nicht ebenfalls bei den Behörden um eine andere Unterbringung ersuchen“, sagt Pegel. Die Kommunen seien dafür sensibilisiert und täten ihr Möglichstes. „Auch ihnen gilt – so wie allen anderen, die dazu beitragen, die Folgen eines brutalen Angriffskriegs in Europa zu bewältigen – mein herzlichster Dank“, so der Minister.

Beschulung von geflüchteten Kindern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat mit den kommunalen Vertretungen ein großes Netzwerk geschaffen, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Bildungsministerin Simone Oldenburg reagierte auf die Äußerungen der GEW Mecklenburg-Vorpommern:

„Ich danke allen Lehrerinnen und Lehrern, die täglich Kinder und Jugendliche, auch die aus der Ukraine, in den Schulen unterrichten. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut aufgestellt, um die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu organisieren und zu begleiten. Das Konzept, nach dem wir alle Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache an den Schulen unterrichten, hat sich über viele Jahre bewährt. Mecklenburg-Vorpommern beschult seit den 1990er Jahren Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache.

Mit der Registrierung der Geflüchteten beginnt auch die Schulpflicht. Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Erfasst wird jede Schülerin und jeder Schüler im Berichtssystem. Diese Zahlen veröffentlichen wir einmal pro Woche in einer Pressemitteilung. Insofern ist die Kritik eines fehlenden Überblicks haltlos. Das verwundert umso mehr, da auch die GEW an einer wöchentlichen Beratung des Bildungsministeriums mit Gewerkschaften, Verbänden, Landeseltern- und Landesschülerrat über alle Neuerungen und Sachverhalte im Bildungsbereich informiert wird.

Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler – wie auch alle anderen Kinder und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache – an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Anschließend erfolgt eine Sprachstandsfeststellung.

Je nachdem, ob sich die Schülerin oder der Schüler in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit der DaZ-Koordinatorin bzw. dem DaZ-Koordinator, ob die Schülerin bzw. der Schüler an der Schule bleiben kann oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‛ (DaZ) wechseln sollte.

In den vier Staatlichen Schulämtern gibt es je eine Schulrätin bzw. einen Schulrat für Migration sowie insgesamt neun DaZ-Koordinatorinnen bzw. DaZ-Koordinatoren, die beratend zur Seite stehen und die Sprachfördermaßnahmen lenken und koordinieren.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 94 Standortschulen mit einer Intensivförderung ‚Deutsch als Zweitsprache‛, weitere 140 Standortschulen können bei Bedarf reaktiviert werden. Jede Schule nimmt geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine auf, die Intensivförderung im Fach ‚Deutsch als Zweitsprache‛ findet an den Standortschulen statt.

Für die Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen stellt die Landesregierung über das Hilfsprogramm 17 Millionen Euro im Jahr 2021 und 24 Millionen Euro im Jahr 2022 für den Schulbereich zur Verfügung.

Die Mittel sind zur Betreuung und Bildung der Kinder und Jugendlichen zur Sprachvermittlung und zur besonderen Unterstützung, gerade auch durch die Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Ukraine, vorgesehen. Sollte ein weiterer Bedarf entstehen, werden zusätzliche Stellen umgehend zur Verfügung gestellt, finanziert und ausgeschrieben. Auch dieser Kritik fehlt also die Grundlage.“