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Kategorie: Migration/Flüchtlinge/Ukraine

Schaffung von Flüchtlingsunterkünften

Solidaritätsprogramm für Kommunen mit hohen Kapazitäten in Flüchtlingsunterkünften kommt

Schwerin – Der Landtag hat heute Abend in seiner Sitzung in Schwerin ein 20-Millionen-Euro-Solidaritätsprogramm beschlossen, über das Kommunen unterstützt werden, die besonders viele Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften aufnehmen oder in denen sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bzw. deren Außenstelle befindet.

„Ich danke den Abgeordneten, dass sie dem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt haben. Nun können wir einfach und unkompliziert, aber sehr wirksam den Kommunen, die sich besonders bei der Aufnahme von Flüchtlingen engagieren und diese praktisch umzusetzen, Danke sagen für ihre solidarische Hilfe durch die Unterbringung und Integration von Geflüchteten“, sagte Innen- und Kommunalminister Christian Pegel und führte aus:

 „Wir als Land erstatten –­ als eines von nur zwei Flächenbundesländern – den Kommunen zu 100 Prozent die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern. Mit dem Solidaritätsprogramm können wir jetzt Städten und Gemeinden, die es ermöglichen, durch Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet Flüchtlinge gut unterzubringen und zu integrieren, zusätzliche kommunale Investitionen ermöglichen.

Mit den drei Kategorien 400.000, 550.000 und 750.000 Euro werden in den Größenklassen bis 150, bis 250 und darüber liegender Bettenzahlen in den Einrichtungen einfach gestaltete Möglichkeiten geschaffen. Die Städte und Gemeinden können frei in der örtlichen Gemeinschaft bestimmen, in welche Investitionen vor Ort das Geld als Nutzen für die gesamte Gemeinde bzw. Stadt eingesetzt wird – es gibt gerade keine Beschränkung auf Investitionen für die Flüchtlingsarbeit.“

Künftig können Gemeinden mit einer Kapazität von mindestens 40 Plätzen für die Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften Geld aus dem Solidaritätsprogramm beantragen, das für diesen speziellen Verwendungszweck aus Steuermehreinnahmen gespeist wird. Daraus werden sie mit einer Pauschale, maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Investitionen in ihre Infrastruktur unterstützt.

Die Pauschale pro Standort/Gemeinde beträgt 400.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 40 bis 150 Betten, 550.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 150 bis 250 Betten und 750.000 Euro für Gemeinschaftsunterkünfte mit 250 und mehr Betten. Das Innenministerium wird die betroffenen Gemeinden über die Förderkonditionen und den Antragsweg direkt informieren.

„Ohne die Bereitschaft vieler Städte und Gemeinden in unserem Land und ihrer Bewohner, Menschen, die vor Krieg, Hunger oder Verfolgung zu uns flüchten, aufzunehmen, hätten wir die Herausforderungen der zurückliegenden Monate mit außergewöhnlich hohen Flüchtlingszahlen nicht so gut bewältigen können wie wir es getan haben.

Die Kommunen und Stadtteile, in denen sich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und die Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte befinden, haben einen besonders großen Anteil daran“, würdigt Christian Pegel und sagt: „Das wollen wir mit diesem Solidaritätsprogramm für Investitionen in Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besonders honorieren.“

Es gibt in M-V aktuell 41 Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Kapazität von 44 bis 614 Unterbringungsplätzen in 27 Kommunen.

Land spendet Impfzubehör an die Ukraine

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird noch im Landesbestand befindliches Impfzubehör, hierzu zählen z.B. Spritzen, Kanülen sowie Tupfer, an Krankenhäuser in der Ukraine spenden. Darauf hat sich die Landesregierung verständigt, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch mit.

Bei dem Impfzubehör handelt es sich um medizinischen Bedarf, mit denen die Impfzentren während der Corona-Pandemie seitens des Landes ausgestattet wurden. Der Gesamtwert des lagernden Impfzubehörs, welches durch das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales angeschafft wurde, beläuft sich nach Angaben von Drese auf rund 120.000 Euro.

„Wir wollen mit der Spende einen Beitrag zur medizinischen Hilfe in der Ukraine leisten und hoffen, dass der Bund und viele weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden“, verdeutlichte Drese. Das in der Zielregion dringend benötigte Material könne vielfältig im regulären Krankenhausbetrieb und zur medizinischen Versorgung in den Krisengebieten verwendet werden. Es hat einen Gesamtumfang von bis zu 60 Paletten und besteht u.a. aus gut 11.000 Spritzenpackungen (meist mit 10 Spritzen Discardit pro Packung) und rund 6.800 Packungen mit Kanülen in verschiedenen Größen.

Zielregion des zeitnah geplanten Transfers ist die Region Charkiw im Osten der Ukraine. Projektpartner für die Durchführung der Transporte in die Ukraine ist der Verein NordHaus UA e.V.

Erstmals Landesintegrationspreis verliehen

Schwerin – Am  10. Juli, zeichnete die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, zum ersten Mal Engagierte unter dem Motto „Zuhause in MV“ mit dem Landesintegrationspreis aus. Die Verleihung in drei Kategorien fand im Goldenen Saal in Schwerin vor rund 100 Gästen statt.

Ausgelobt wurde der Landesintegrationspreis für Einzelpersonen, Ehrenamtliche und Hauptamtliche. „Damit wollen wir deutlich machen, dass sich der Einsatz für die Integration durch alle Bereiche zieht“, erklärte Michael. An der Verleihung nahmen viele der Vereine und Engagierte persönlich teil. Insgesamt gab es 51 Bewerbungen.

Den Preis in der Kategorie Ehrenamt verlieh in Vertretung für Integrationsministerin Stefanie Drese, Staatssekretärin Sylvia Grimm an das Psychosoziale Zentrum (PSZ) Rostock. 18 Ehrenamtliche unterstützen dort über ihre Arbeit die psychosoziale, therapeutische und medizinische Versorgung von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund.

In ihrem Grußwort zu Beginn der Verleihung würdigte Grimm insgesamt den Beitrag von Kommunen und Zivilgesellschaft: „Ohne die Anstrengungen in den Kommunen, in den Haupt- und den vielen Ehrenämtern wäre Integration nicht möglich.“ Integration sei eine Bereicherung, doch sie erfordere Anstrengungen von allen Beteiligten, so Grimm. „Integration ist mit ausreichenden Angeboten, Offenheit, aber auch mit viel Arbeit und Durchhaltevermögen verbunden“, verdeutlichte die Staatssekretärin.

Besonderer Gast am Abend war die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan. Alabali-Radovan, die selbst eine Migrationsgeschichte hat und in Schwerin aufwuchs, zeichnete die Gewinnerinnen und Gewinner in der Kategorie Einzelperson aus.

„Die Preisträger*innen engagieren sich – ob im Haupt- oder Ehrenamt, ob als Verein, Organisation aber Einzelperson – und machen erfolgreiche Integration „Zuhause in MV“ möglich. Dafür sage ich als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung und als Mecklenburgerin von ganzem Herzen Danke – für all die Zeit und Energie, die sie tagtäglich in diese wichtige Arbeit investieren. Wir brauchen eine echte Willkommenskultur, in der wir allen Menschen auf Augenhöhe begegnen, ihnen ein echtes Ankommen und Zugehörigkeit in unserem Land ermöglichen, sie willkommen heißen“, hob Alabali-Radovan hervor.

Den ersten Platz belegte Asem Alsayjare. Er gehört zu den zentralen Akteur:innen der Integrationsarbeit in Schwerin. Einst selbst aus Syrien geflüchtet hat er bereits einen Verein gegründet und zahlreiche Veranstaltungen und Projekte initiiert.

Zuletzt verkündete die Landesintegrationsbeauftragte, Jana Michael, die Gewinnerinnen und Gewinner in der Kategorie Hauptamt. Hier konnte sich die Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Mecklenburg-Vorpommern e. V. durchsetzen. Mit seiner Arbeit setzt er sich bereits seit 2020 für mehr Aufmerksamkeit für die Geschichte und Gegenwart von Sint*izze und Rom*nja in Mecklenburg- Vorpommern ein.

Auch Michael zeigte sich in ihrer Ansprache dankbar für die zahlreichen Bewerbungen und betonte den Wert der Integrationsarbeit im Land: „Die Integrationsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern sorgt dafür, dass sich Menschen hier Zuhause fühlen können und das Zusammenleben aller Menschen gefördert und bereichert wird. Für diese Arbeit bin ich sehr dankbar.“

Alle Gewinnerinnen und Gewinner im Überblick

Kategorie Ehrenamt

  1. Psychosoziales Zentrum (PSZ) Rostock
  2. Netzwerk für Flüchtlinge, Demokratie und Toleranz
  3. Treffpunkt Suppenküche Bad Doberan

Kategorie Einzelperson

  1. Asem Alsayjare
  2. Katarzyna Werth
  3. Rateb Hatahet

Kategorie Hauptamt

  1. RAA MV e.V.
  2. Geteilter Platz:
  • Café International Neubrandenburg
  • Kinder- und Jugendtreff Konnex
  1. Freie Schule Güstrow

Ausnahme von Veränderungssperre

Upahl – Das Landesbauministerium hat den Antrag des Landkreises Nordwestmecklenburg positiv beschieden, mit dem dieser für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Upahl eine Ausnahme von der Veränderungssperre der Gemeinde und die zeitlich befristete bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft begehrte.

Diese soll in Containerbauweise in einem Baugebiet errichtet werden, das eigentlich Gewerbe- und Industrieansiedlungen vorbehalten ist. Damit kann die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg das Baugenehmigungsverfahren fortsetzen und eine Entscheidung über den Antrag zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft treffen.

„Der Bundesgesetzgeber hat mit einem Extra-Paragraphen im Baugesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb von Baugebieten für Wohnungen und soziale Einrichtungen zeitlich befristet die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zuzulassen. Wir haben die widerstreitenden Belange des Landkreises und der Gemeinde nach Anhörung der Gemeinde Upahl gründlich gegeneinander abgewogen.

Dabei war der klare Wille des Bundesgesetzgebers, mit der geschaffenen Extra-Möglichkeit im Baugesetzbuch Flüchtlingsunterbringung zu vereinfachen, wichtig. In der konkreten Abwägung war die Pflichtaufgabe des Landkreises, verfolgte Menschen – oft aus Kriegsgebieten – dringend gut unterzubringen, letztlich deutlich überwiegend“, fasst Bauminister Christian Pegel die Entscheidung zusammen, zitiert daraus aber auch:

„Die Abwägung nach dem Baugesetzbuch sieht die Einbeziehung der Einwohnerzahl der Gemeinde oder eines Ortsteils nicht vor. Gleichwohl haben wir die damit im Zusammenhang stehenden sozialen Belange der Gemeinde
Upahl ebenso wie die von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung berücksichtigt. Im Ergebnis darf die Belegung der Gemeinschaftsunterkunft nicht mehr als 250 Menschen umfassen.“

Zur Begründung der Entscheidung führt der Minister aus: „Baugenehmigungsverfahren werden grundsätzlich durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, in diesem Fall durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, geführt. In seltenen Fällen kommt jedoch Paragraf 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches zum Tragen. Diese Regelung hat der Bundesgesetzgeber zeitlich befristet im Baugesetzbuch verankert. Sie besagt, dass die höhere Verwaltungsbehörde – in M-V das Bauministerium – ausnahmsweise entscheiden kann, ob von bestimmten Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden kann.

Voraussetzung ist, dass dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dies ist hier der Fall, da der gesamte Landkreis Nordwestmecklenburg derzeit nicht über freie Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Übergangswohnheimen sowie Notunterkünften etwa in Sporthallen verfügt. Sporthallen sind als Notlösung stets möglichst kurzfristig abzulösen.“

Weiter sagte der Minister: „Unsere Entscheidung ist immer vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die Unterbringung von Flüchtlingen gesetzlich geregelt und der Landkreis auf die besagte Fläche angewiesen ist, da andere Möglichkeiten in der Gemeinde kurzfristig nicht realisierbar sind. Mit Blick auf diese Notwendigkeit haben wir so entschieden.“

Die Gemeindevertretung Upahl hatte am 22. März 2023 einen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „An der Silberkuhle“ und eine sogenannte Veränderungssperre dafür beschlossen sowie am 6. April das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag – und damit zur Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre – verweigert. Der Landrat Nordwestmecklenburg beantragte deshalb mit Schreiben vom 9. Mai 2023 eine bauplanungsrechtliche Entscheidung beim Landesbauministerium.

Wegen fehlender Unterbringungskapazitäten war die Verpflichtung des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Aufnahme von Flüchtlingen im Frühjahr übergangsweise ausgesetzt worden. „Das war allein dadurch möglich, dass die anderen Landkreise und kreisfreien Städte sich solidarisch bereit erklärt hatten, die Menschen, die Nordwestmecklenburg hätte aufnehmen müssen, bei sich unterzubringen“, so Pegel.

Christian Pegel zum Weltflüchtlingstag

„Mit vereinten Kräften können wir Schutzbedürftigen auch weiterhin eine menschenwürdige Zuflucht bieten“

Schwerin – Morgen erinnert der Weltflüchtlingstag wieder daran, dass weltweit Millionen von Menschen aus Gründen wie Krieg, Hunger oder politischer Verfolgung gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Innenminister Christian Pegel nimmt den Gedenktag, den die Vereinten Nationen 2001 eingerichtet haben, zum Anlass zu betonen, dass es die Menschlichkeit gebiete, diesen Menschen zu helfen – und zugleich allen zu danken, die helfen, die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen:

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Anfang 2022 bis zum 30. Mai 2023 insgesamt 6.819 Asylbewerber aufgenommen. 4.656 waren es im vergangenen Jahr, dieses Jahr bis 30. Mai 2.163. Zum Vergleich: Im Corona-Pandemie-Jahr 2021 wurden insgesamt 2.843 Asylbewerber in M-V aufgenommen. Außerdem ließen sich seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 bis zum 13. Juni 2023 insgesamt 28.980 ukrainische Kriegsvertriebene in M-V registrieren. Zusammengenommen haben also sogar mehr Menschen bei uns Zuflucht gesucht als 2015, bis dato mit knapp 19.000 neuen Asylbewerbern das Jahr mit dem höchsten Zuwachs“, gibt Christian Pegel einen Blick in die Statistik wieder und:

„Damit hielten sich zum Stichtag 30. April dieses Jahres 7.483 Asylbewerber und am 11. Juni 23.419 (Stand: 11.06.2023) ukrainische Kriegsvertriebene bei uns im Land auf. Die Asylbewerber stammen am häufigsten aus Afghanistan, Syrien, der Türkei, der Russischen Föderation und Georgien. Außerdem hielten sich am 30. April in M-V 2.886 abgelehnte Asylbewerber auf, die über eine Duldung zum Aufenthalt bei uns verfügen.“

„Diese große Anzahl von Menschen unterzubringen und zu versorgen, stellen Landesregierung und vor allem unsere Landkreise, Städte und Gemeinden, die die Aufnahme und Unterbringung ganz praktisch umsetzen, vor immense Aufgaben. Dass wir diese bislang gut bewältigen konnten, ist Verdienst sehr vieler Menschen in unserem Land, die sich haupt- oder ehrenamtlich dafür einsetzen, dass die Geflüchteten bei uns menschenwürdig untergebracht und versorgt werden. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank. Ich bin überzeugt, dass wir mit vereinten Kräften auch weitere Herausforderungen gut meistern“, sagte der Minister.

Aufnahmekapazitäten massiv erhöht

Kommunen und Land haben ihre Kapazitäten seit Anfang 2022 deutlich erhöht. Schwierigste Aufgabe sei aktuell die Unterbringung von Geflüchteten, die neu nach M-V kommen:

„Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Monaten noch einmal erhebliche weitere Kapazitäten mobilisiert, die jetzt zusätzlich zur Unterbringung bereitstehen. Stand 30. April stellten sie 7.886 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für die Unterbringung von Asylbewerbern und abgelehnten Asylbewerbern zur Verfügung. Zum Vergleich: Ende 2021 waren dies 6.439 Plätze. Die kurzfristige Unterbringung in Notunterkünften von ukrainischen Kriegsflüchtlingen war und ist die Ausnahme. Das bedeutet aber auch, dass die Kommunen in Sachen Wohnraum erhebliche Herausforderungen zu lösen haben“, so Pegel.

Dasselbe gelte für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an den Standorten Nostorf-Horst und der Außenstelle Stern-Buchholz, in denen zunächst alle Asylbewerber aufgenommen werden, die der Bund M-V zuweist, bevor sie in die Kommunen verteilt werden:

„Wir haben unsere Kapazitäten seit Anfang 2022 bis Ende März 2023, sprich binnen 15 Monaten, um rund 500 Plätze von 1.300 auf ca. 1.800 erhöht, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner durchschnittlich zwölf Wochen verweilen“, sagt Christian Pegel und fügt hinzu:

„Wir suchen ebenso wie die Kommunen nach Erweiterungsmöglichkeiten. Wir setzen vor allem auf den Bund, dass er weitere leerstehende Immobilien für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellt, so wie er es mit zwei ehemaligen Kasernen ­ – eine in Stralsund seit 2016 und eine in Parow im Kreis Vorpommern-Rügen seit 2022 – bereits getan hat.“

Gemeinsame EU-Politik ja, Asylrecht beschneiden nein

Die Lage sei in allen Bundesländern vergleichbar angespannt und ein Rückgang der Zuwanderung nicht absehbar. „Die Gesamtsituation kann nur solidarisch gelöst werden. In diesem Hinblick begrüße ich das Ziel der Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten für eine gemeinsame europäische Migrationspolitik. Wichtig ist dabei, dass das Asylrecht nicht eingeschränkt wird“, so Christian Pegel. Die vorgeschlagene solidarische Verteilung in Europa und insbesondere das klare Bekenntnis zur Sanktionierung jener, die sich in Europa nicht solidarisch an der Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen wollen, sei ein wichtiger Schritt für mehr europäisches Miteinander.

„Ebenso sind verpflichtende Standards für die menschenwürdige Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in ganz Europa ein wichtiger Schritt in der europäischen Migrationspolitik. Es sind aber viele für eine Bewertung des EU-Kompromisses wichtige Detailfragen noch offen. Ich werde in den Diskussionen der kommenden Monate vor allem auf eine besonders sensible Behandlung von Familien mit Kindern drängen, die unseres besonderen Schutzes bedürfen“, führte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister weiter aus. Außerdem fordert er:

„Unbenommen dessen bleibt die Bundesregierung in der Verantwortung, Länder und Kommunen verlässlich und langfristig bei den aus der Migration folgenden Aufgaben der kurzfristigen Unterbringung und Versorgung, vor allem aber der langfristigen Integration zu unterstützen. Der Bund muss zudem die Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge noch einmal deutlich vereinfachen und entbürokratisieren, denn Arbeit erleichtert Integration.“

Hintergrund

Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entsprechend des Königsteiner Schlüssels auf die Länder verteilt und dort zunächst in deren Erstaufnahmeeinrichtungen aufgenommen. In M-V regelt dann das Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Zuwanderungszuständigkeitsverordnung M-V die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf kommunaler Ebene. Sie werden den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß einem Verteilungsschlüssel zugewiesen, der sich nach den Einwohnerzahlen errechnet.

Als einziges Bundesland neben Bayern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Aufwendungen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vollständig.

Lernangebote für geflüchtete Schüler*innen

Oldenburg: Für alle einen geordneten Schulbetrieb und eine gute Bildung ermöglichen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern besuchen derzeit 5.450 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine die Schulen. Davon lernen 570 Schülerinnen und Schüler an einer beruflichen Schule. Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler um rund 4.700 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gestiegen.

Zum Stichtag 6. Mai 2023 befanden sich rund 6.650 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit Sprach-Förderbedarf an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land. Das sind rund 4.200 Schülerinnen und Schüler mehr als zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Zum Vergleich: In der Flüchtlingskrise 2015/2016 haben 5.500 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern besucht.

„Die große Zahl an geflüchteten Schülerinnen und Schülern stellt das Land, die Kommunen und die Schulen vor große Aufgaben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben unser Lernangebote immer wieder angepasst. Aktuell helfen uns die Vorklassen dabei, für alle Schülerinnen und Schüler einen geordneten Schulbetrieb und eine gute Bildung zu ermöglichen. Dort, wo sich die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut verständigen können und die räumlichen und personellen Möglichkeiten es zulassen, ist die Integration in eine Regelklasse möglich“, erläuterte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden geflüchtete Schülerinnen und Schüler, die neu in die Schule aufgenommen werden, an Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Vorklassen an sogenannten Standortschulen beschult. Derzeit gibt es 101 Vorklassen mit 1.662 Schülerinnen und Schülern an 72 Schulen. Die Einrichtung der Standorte ist mit den Kommunen abgestimmt. Die Vorklassen arbeiten jahrgangsübergreifend. Der Gesamtumfang der erteilten Wochenstunden umfasst 20 Wochenstunden, davon werden mindestens 10 Wochenstunden Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erteilt.

An den beruflichen Schulen besuchen die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache eine Berufsvorbereitungsklasse (BVJA-Klassen). Die Berufsvorbereitungsklasse ist durchlässig. Das heißt, jederzeit ist ein Wechsel an andere Schularten und Bildungsgänge möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Auch im neuen Schuljahr will das Land das System der Vorklassen beibehalten. Wann Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache aus der Vorklasse in eine Regelklasse integriert werden können, ist abhängig von den Sprachkenntnissen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen und der räumlichen und personellen Kapazitäten an den Schulen.

Die Einschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache im Schuljahr 2023/2024 erfolgt ebenfalls in Vorklassen. Ein Besuch einer Regelklasse ist möglich, wenn bei den geflüchteten Schülerinnen und Schülern die deutschen Sprachkenntnisse hinreichend sind und es die räumlichen und personellen Bedingungen an einer Schule zulassen.

Alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahrgangsstufen 8 bis 11 können wählen, ob sie einen ukrainischen oder einen deutschen Schulabschluss anstreben. Die Schülerinnen und Schüler, die einen ukrainischen Schulabschluss erreichen wollen, nehmen ausschließlich am Unterricht über die ukrainische Lernplattform teil. „Wir machen damit den geflüchteten Schülerinnen und Schülern verschiedene Lernangebote, damit sie bestmöglich gefördert werden können“, sagte Oldenburg.

Integrationspreis ausgelobt  

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr zum ersten Mal einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Zuhause in MV“ sind Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen dazu aufgerufen, sich bis zum 17.Juni 2023 mit ihrem Engagement im Bereich Integration zu bewerben. Schirmherrin des Preises ist die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese.

Drese: „Für eine erfolgreiche Integration ist es von großer Bedeutung, dass sich Bürgerinnen und Bürger engagieren und Hilfe direkt vor Ort anbieten. Der Integrationspreis ist ein Zeichen aufrichtiger Anerkennung und soll die wertvolle Arbeit der Menschen und ihren Beitrag für ganze Gesellschaft sichtbarer machen.“

Der Preis solle laut Jana Michael auch aufzeigen, wie vielfältig das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern sei. „Ob es die Nachhilfe im Schulunterricht ist, Hilfe bei Behördengängen oder die Organisation von Kultur- und Freizeitaktivitäten – jede und jeder kann sich mit ihrem Beitrag bewerben,“ betont Michael.

Beteiligen können sich Vereine, Verbände, NGO’s und Migrant:innenorganisationen und Einzelpersonen. Auch Nominierungen durch Dritte sind möglich. „Indem wir zeigen, wir viel in Mecklenburg-Vorpommern bereits für die Integration getan wird, setzen wir zeitgleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass,“ ergänzt Michael.

Über die Preisträger wird eine unabhängige Jury bestehend aus Politiker:innen und Wissenschaftler:innen entscheiden. Ausgelobt wird der Integrationspreis in den drei Kategorien „Hauptamt“, „Ehrenamt“ und „Einzelperson“ entscheiden. Die festliche Verleihung findet am 10. Juli im Goldenen Saal in Schwerin statt.

Bewerbungen können ab sofort über ein Formular an integrationsbeauftrage@sm.mv-regierung.de oder auf dem Postweg an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, Werderstraße 124, 19055 Schwerin eingereicht werden. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

Starkes Zeichen gegen Rassismus

M-V setzt mit rund 100 Veranstaltungen starkes Zeichen gegen Rassismus

Schwerin – Heute hob Sozialministerin Stefanie Drese im Zuge einer Aussprache im Landtag zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 die hohe Beteiligung in Mecklenburg-Vorpommern hervor. „In unserem Land finden rund 100 Tagungen, Vorträge, Veranstaltungen und Online-Aktionen statt, die sich mit den Thema Rassismus in ganz unterschiedlicher Weise auseinandersetzen.“

Die Ministerin nannte in ihrer Rede mehrere Beispiele. So habe bereits am 17. März eine Demonstration gegen Rassismus in Stralsund stattgefunden, in Rostock würden unter anderem Angebote zum Thema „Diverse Kinderliteratur“ für Lehrer:innen, Eltern und Kinder geschaffen und im Landkreis Vorpommern-Greifswald finde ein Fußballturnier mit Geflüchteten in Loitz statt.

„Das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern ist groß. Dies ist ein wichtiges Zeichen für Weltoffenheit und Toleranz in unserem Land. Lassen Sie uns gemeinsam Teil der Internationalen Wochen gegen Rassismus sein und Rassismus etwas entgegensetzen. Denn er hat hier in Mecklenburg-Vorpommern keinen Platz,“ appellierte Drese.

Die Ministerin wies eindringlich darauf hin, dass Rassismus nicht nur den betroffenen Menschen schade, sondern der gesamten Gesellschaft: „Rassismus schafft Gräben, wo keine sein müssen. Damit erschwert er unmittelbar die Integrationsarbeit und das Zusammenleben.“

Vom 20. März bis zum 2. April 2023 finden im Zuge der Internationalen Wochen unter dem Motto „Misch Dich ein“ zahlreiche Veranstaltungen in ganz Deutschland statt. Die bundesweite Auftaktveranstaltung fand am Montag in Schwerin statt. Drese: „Dies ist eine Ehre aber zugleich auch ein Auftrag für Mecklenburg-Vorpommern.“ Über 140 Personen aus Politik und Zivilgesellschaft kamen Anfang der Woche im Plenarsaal zusammen, um ein klares Zeichen gegen Rassismus in Mecklenburg-Vorpommern zu setzen.

Alle angemeldeten Aktionen und Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Veranstaltungskalender der Stiftung gegen Rassismus: https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender