Mathematik-Abitur wird nicht abgeschafft

Oldenburg: Lenkungsgruppe berät und diskutiert ergebnisoffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern berät eine Lenkungsgruppe, die sich aus Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern zusammensetzt, seit mehr als einem Jahr über die Weiterentwicklung der Abiturprüfungsverordnung.

Anlass ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK), die Rahmenbedingungen für die gymnasiale Oberstufe der Länder anzugleichen und damit die Vergleichbarkeit des Abiturs in Deutschland weiter zu erhöhen. Die Expertinnen und Experten beraten dabei auch über die Frage, ob Mathematik in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin verpflichtendes Prüfungsfach im Abitur sein soll.

„Die Abiturnote setzt sich auf der Grundlage der entsprechenden KMK-Vereinbarung zu zwei Dritteln aus den Leistungen im Unterricht der Qualifikationsphase und zu einem Drittel aus den Prüfungsergebnissen zusammen. Mathematik gehört zu den Fächern, die in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe als Grundkurs oder als Leistungskurs zu belegen sind. In Mecklenburg-Vorpommern ist darüber hinaus eine Abiturprüfung im Fach Mathematik verbindlich“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In elf Ländern ist eine verpflichtende Prüfung im Grundkurs Mathematik nicht vorgesehen. In diesen Ländern müssen die Schülerinnen und Schüler ihre Ergebnisse aus der Qualifikationsphase im Fach Mathematik zwar in das Gesamtergebnis über alle Fächer einbringen, sie müssen aber nicht verbindlich geprüft werden. Das heißt, dass hier die Prüfungsergebnisse des Abiturs in Deutschland nicht vergleichbar sind, weil es unterschiedliche Voraussetzungen gibt“, so Oldenburg.

Die Lenkungsgruppe berät derzeit ergebnissoffen das weitere Verfahren mit dem Grundkurs im Fach Mathematik. Welchen Weg Mecklenburg-Vorpommern künftig geht und welche Änderungen noch notwendig sind, wird in diesem breitem Diskussions- und Anhörungsprozess von den Praktikerinnen und Praktikern diskutiert und anschließend entschieden.

Dazu gehört auch, welche Veränderungen in der Anwahl von Prüfungsfächern oder der Prüfungspflicht von Fächern notwendig sind, um die Vergleichbarkeit des Abiturs bundesweit zu verbessern und damit eine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern zu vermeiden.

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