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Autor: Rügenbote

IT-Wartungsarbeiten in den Finanzämtern

Schwerin – In den Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommerns werden ab April bis Anfang Mai 2024 umfangreiche Wartungsarbeiten an den IT-Systemprogrammen durchgeführt.

Am Freitag, den 05. April 2024, werden in allen Finanzämtern die IT-Systeme umfassend gewartet und stehen nicht zur Verfügung. Danach folgen bis Anfang Mai weitere Wartungsarbeiten in einzelnen Finanzämtern an unterschiedlichen Terminen.

Für Anliegen von Bürgerinnen und Bürger sind die Finanzämter im Rahmen der Öffnungszeiten erreichbar. Es wird um Verständnis gebeten, dass im Falle laufender Wartungsarbeiten Auskünfte zu steuerlichen Einzelfällen unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt erteilt werden können.

Einzelheiten entnehmen Interessierte bitte den Seiten der jeweiligen Finanzämter im Steuerportal unter www.steuerportal-mv.de.

Neues Gesetz

Mehr Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Am 2. April tritt das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz in Kraft (JVG M-V). Darin sind erstmalig Mitsprache- und Teilhaberechte von Kindern und Jugendlichen landesgesetzlich verankert. Der Landtag hatte in seiner Sitzung am 13. März das JVG beschlossen.

„Junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können sich ab sofort auf dieses Gesetz berufen und sich in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einbringen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start des Gesetzes. Das Land stärke die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vor allem im kommunalen Bereich, aber auch überregional.

„Wir etablieren damit klare Beteiligungsrechte und spezifische Regelungen für Kinder- und Jugendgremien auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus schaffen wir gesetzliche Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, verdeutlichte Drese.

Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien stehe nun zum Beispiel in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragrecht zu. „Ich erhoffe mir, dass die Kommunen von sich aus, junge Menschen ermuntern und befördern, sich aktiv vor Ort einzubringen und ihre Interessen zu vertreten“, sagte Drese. „Es gibt schon eine Reihe von positiven Beispielen einer sehr gut funktionierenden Jugendbeteiligung wie in Malchow, Wismar, Torgelow, Stralsund oder Schwerin. Das sind Vorbilder für andere Städte und Gemeinden“, so Drese.

Die Ministerin verwies zudem auf die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäfts-stelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser beträte Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setze damit bundesweit neue Maßstäbe.

Drese: „Kinder und Jugendliche bringen neue Perspektiven mit. Das ist für altbewährte Gremien manchmal anstrengend und ungewohnt, erweitert aber den Horizont und kann dazu führen die eigene Stadt oder Gemeinde durch eine andere Brille zu sehen. Gerade in einer politisch so bewegten Zeit setzen wir mit dem neuen Gesetz ein richtiges Signal.“

Ländervergleich bei Investitionsquote

MV auf Platz 1 im Ländervergleich bei Investitionsquote / 17,4 Prozent der Ausgaben für Investitionen genutzt

Schwerin – Bei den Investitionen ist Mecklenburg-Vorpommern im letzten Jahr Spitzenreiter im Ländervergleich gewesen. Mit einer Investitionsquote von 17,4 Prozent der Ausgaben des Landeshaushalts hat das Land anteilig mehr als jedes andere investiert.

„In 2023 hat die Landesregierung mit rund 1.849 Mio. Euro sogar 278 Mio. Euro mehr investiert als zunächst in der Planung veranschlagt. Das ist ein wichtiger Erfolg. Mit mehr Investitionen gerade in Zukunftsbereichen wie den Breitbandausbau, aber auch den Wohnungsbau und mit kommunalen Investitionen holt unser Bundesland gegenüber anderen auf. Mit einer Investitionsquote von über 17 Prozent bewegen wir uns weit über den Investitionszahlen des letzten Jahrzehnts“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Zu den Investitionsschwerpunkten zählten in Mecklenburg-Vorpommern 2023 vor allem die Baumaßnahmen. Hier wurden 375 Mio. Euro investiert.

Über den kommunalen Finanzausgleich sind 213 Mio. Euro investive Mittel an die Kommunen geflossen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildeten sonstige Investitionen mit Volumen von 1.262 Mio. Euro. Beispielhaft seien hier der Breitbandausbau (113 Mio. Euro), der Wohnungs- und Städtebau (229 Mio. Euro) oder auch Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (133 Mio. Euro) genannt.

Auf Platz zwei im Ländervergleich der Investitionsquote hinter Mecklenburg-Vorpommern liegt Thüringen mit 15,8 Prozent, gefolgt von Sachen mit 15,2 Prozent und Bayern mit 14,1 Prozent.

Die Schlusslichter im Länderbergleich der Investitionsquote bilden Hessen mit 8 Prozent, Niedersachsen mit 5,9 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 5,3 Prozent.

Tariftreue- und Vergabegesetz

Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Tarifbindung und die heimische Wirtschaft

Schwerin – Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz stärkt die Landesregierung die heimische Wirtschaft, indem sie gleiche Bedingungen für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer schafft. Entgegen der Kritik des Städte- und Gemeindetages werden sich auch weiterhin alle Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben können. Das Tariftreue- und Vergabegesetz sieht unter anderem vor, dass bei öffentlichen Aufträgen sichergestellt wird, dass Beschäftigte Tariflohn erhalten. Die Landesregierung reagiert damit darauf, dass der Nordosten bei der Tarifbindung im bundesweiten Vergleich regelmäßig im untersten Drittel rangiert.

Das stellt auch der Städte- und Gemeindetag MV (StGT) in seiner jüngsten Kritik fest, der die Tarifbindung in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern bei nur 24 Prozent sieht. Allerdings kommt der Verband zu einer falschen Schlussfolgerung, wenn er behauptet, dass durch das neue Gesetz 76 Prozent der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen würden.

Denn mit dem Gesetz werden die Betriebe nicht verpflichtet, sich tariflich zu binden. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss lediglich diejenigen Beschäftigten tariflich entlohnen, die den öffentlichen Auftrag erfüllen. Somit steht es weiterhin allen Unternehmen frei, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Für die Betriebe entstehen dadurch auch keine Mehrkosten, da diese Mehrkosten in Gänze von der öffentlichen Hand getragen werden.

Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte: „Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, die Tarifbindung im Land zu erhöhen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist daher ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die öffentliche Hand wird mit dem Gesetz ihrer besonderen Verantwortung gerecht, dass bei ihren Aufträgen Löhne gezahlt werden, die die Sozialpartner für angemessen erachten. Wer für den Staat arbeitet, muss von diesem Lohn leben können.

Das schafft endlich gleiche Bedingungen für alle Unternehmen und beendet den Preiskampf auf dem Rücken der Angestellten. Wir stärken aber auch die Position heimischer Unternehmen, indem bei der Vergabe nun auch kurze Transportwege berücksichtigt werden können. Dass dieser Weg nicht so falsch sein kann, belegen auch die jüngsten Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung: Mecklenburg-Vorpommern ist deutscher Wachstumsmeister. In keinem anderen Bundesland ist die Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr stärker gestiegen.“

Bruttoinlandsprodukt 2023 in M-V

Schwerin – Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern hat heute aktuelle Zahlen zum Bruttoinlandsprodukt in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nach Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört, stieg in Mecklenburg-Vorpommern das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 preisbereinigt um 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr an (Bundesdurchschnitt: -0,3 Prozent). An der Gesamtwirtschaftsleistung Deutschlands hatte Mecklenburg-Vorpommern mit einem Bruttoinlandsprodukt von 59.217 Millionen EUR einen Anteil von 1,4 Prozent.

Statement Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit:„Der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in Mecklenburg-Vorpommern zeigt die Robustheit der überwiegend klein- und mittelständisch geprägten Wirtschaft im Land. Auch die geringere Abhängigkeit von internationalen Strömen zeigt sich hier. Wir werden weiter mit unserer Wirtschaftspolitik die Unternehmen im Land darin unterstützten, solide zu wachsen und so auch in schwierigen wirtschaftlichen Situation solide zu wirtschaften. Wirtschaft ist auch Psychologie, die aktuellen Zahlen helfen; die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist offenbar besser als einige sagen.“

Zuschüsse für Familienerholung

Schwerin – Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese vor den Ostertagen.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

„So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von 14 Tagen, dem Maximum, eine Förderung in Höhe von 1.392 Euro oder für eine Maßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei bei 14 Tagen eine Förderung in Höhe von 696 Euro oder für eine siebentägige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

„Wer das Angebot zum Beispiel in den Sommerferien in Anspruch nehmen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und anmelden. Das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) hilft hierbei gern“, erklärte Drese.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Drese: „Im vergangenen Jahr wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel vollends ausgeschöpft. Das ist äußerst schade. Ich appelliere deshalb, den eigenen Anspruch zu prüfen und hoffe auch in diesem Jahr auf erholsame Tage für möglichst viele Familien im Land.“

Zukünftige Lehrkräfte erhalten ihre Zeugnisse

Oldenburg: Zweites Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben am Vormittag 99 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern offiziell beendet. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin hat Staatssekretär Tom Scheidung den neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern die Zeugnisse über die Zweite Staatsprüfung überreicht.

„Das Zweite Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden. Der Notendurchschnitt liegt bei 1,8. Das ist ein tolles Ergebnis, zu dem ich herzlich gratuliere“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde. „Für den neuen Lebensabschnitt wünsche ich von Herzen alles Gute und freue mich über jede neue Lehrkraft an unseren Schulen.“

Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:

  • Lehramt für Sonderpädagogik: 7
  • Lehramt an Grundschulen: 22
  • Lehramt an Regionalen Schulen: 9
  • Lehramt an Gymnasien: 61

76 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. April 2024 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Davon unterrichten 65 Absolventinnen und Absolventen  zukünftig an ihren Ausbildungsschulen.

„Unsere Übernahmegarantie ist ein gute Möglichkeit, um Lehrkräfte für unser Bundesland zu gewinnen. Referendarinnen und Referendaren können besser planen und nahtlos in den Beruf einsteigen. Auch die Schulen profitieren von der Übernahmegarantie , weil sie die Lehrkräfte beschäftigen können, die sie selbst ausgebildet haben“, so die Ministerin.

Mecklenburg-Vorpommern stellt zu vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Der aktuelle Bewerbungszeitraum, für den Einstellungstermin zum 1. August 2024, endet am 8. April 2024. Zeugnisse können bis zum 22. Juli 2024 nachgereicht werden. Danach ist der nächste Einstieg zum 1. Oktober 2024 möglich. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft vom 27. Mai bis 17. Juni 2024.

Munitionsbergungsdienst M-V

Gut sieben Tonnen Kampfmittel bei Zufallsfunden in 2023 geborgen

Schwerin – Auch fast 80 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs und mehr als 100 nach dem 1. Weltkrieg sind die Spuren der Kriege weiterhin sichtbar – auch in Mecklenburg-Vorpommern. So werden weiterhin fast täglich Überreste der im Krieg eingesetzten Kampfmittel entdeckt. Insgesamt 366-mal kam es 2023 zu ungeplanten Einsätzen, sogenannte Soforteinsätze, des Munitionsbergungsdienstes unseres Landes (MDB M-V), in denen mehr als 6,9 Tonnen Kampfmittel geborgen wurden. Im Jahr 2022 waren es 343 Soforteinsätze mit insgesamt 4,76 Tonnen geborgenen Kampfmitteln.

„Immer wieder muss an verschiedenen Orten bei uns im Land der Munitionsbergungsdienst ausrücken, um im Boden oder Wasser lagernde explosive Überbleibsel der beiden Weltkriege und früherer militärischer Nutzung bis zurück in die Kaiserzeit zu entschärfen“, sagt Innenminister Christian Pegel und: „Der Waldbrand im Sommer 2019 in Lübtheen war ein deutliches Signal, dass das immer noch eine wichtige Aufgabe ist und auch bleiben wird.“

„Die Einsätze im vergangenen Jahr haben unsere 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Standorte des MBD M-V in insgesamt 2.255 Einsatzstunden durchgeführt und dabei 46.951 Kilometer zurückgelegt. Das ist eine beachtliche Leistung und ich danke unseren Fachkolleginnen und –kollegen für ihr herausragendes Engagement in diesem Bereich“, sagt der Minister.

Der Bereich Schwerin hatte mit 143 Einsätzen den höchsten Anteil, es folgen Mellenthin mit 92, Mirow mit 74 und Jessenitz mit 57 Einsätzen. Das Fundaufkommen pro Einsatz erstreckt sich hierbei von Einzelfunden mit 10 Gramm über Bombenfunde mit jeweils 250, 500 oder sogar 1.000 Kilogramm Masse für ein einzelnes Kampfmittel bis zu komplexen, mehrtägigen Einsätzen, bei denen z.B. im Juli 2023 in Güstrow 225 Sprenggranaten sowie diverse Bruchstücke mit Sprengstoffanhaftungen mit zusammen 2.710 Kilogramm Bruttomasse und einem Netto-Explosivstoffmasse von zusammen 220 Kilogramm geborgen wurden. Die Munition stammt aus dem 1. Weltkrieg und ist möglicherweise eine Hinterlassenschaft des damals in Güstrow stationierten 24. Feldartillerie-Regiment, das von 1890/91 an in dem dafür neu errichteten „Casernement“ an der heutigen B 103 untergebracht war.

„Auch, wenn die kleinen Kampfmittel nur wenig Sprengstoff enthalten so sind sie nicht minder gefährlich“, warnt Minister Pegel davor, die Situation bei einem Fund nicht zu unterschätzen und ergänzt:

„Bei einer unkontrollierten Explosion einer Handwaffenpatrone ist schon mit schweren Verletzungen zu rechnen. Die Detonation einer zwei Zentimeter Sprenggranate mit nur zehn Gramm Sprengladung führt in der Regel schon zu tödlichen Verletzungen. Auch bei den Kampfmittelfunden 2023 waren einige, die nach Einschätzung unserer Experten, aufgrund von fehlender Handhabungs- und Transportfähigkeit noch am Fundort gesprengt werden mussten.“

Die Gesamtkosten für diese Einsätze beliefen sich auf nahezu 140.000 Euro, diese umfassen Personal- und Technikkosten wie Fahrtkosten oder Einsatz von Spezialtechnik.

Seit Anfang des Jahres können berechtigte Nutzer die Auskunft über kampfmittelbelastete Flächen per Mausklick beantragen. „Und das Angebot wird offensichtlich sehr gut angenommen“, so der Minister und weiter: „Im Durchschnitt erreichten etwa 700 schriftliche Anfragen den Munitionsbergungsdienst, doch die jetzigen Zahlen sprechen für eine deutliche Reduzierung.“

Während eine beantragte Prüfung bisher mehrere Wochen dauerte, bekommen die Bürgerinnen und Bürger von nun an wesentlich schneller die benötigten Informationen. „In der Verwaltung werden zudem Kapazitäten für anderweitige Themen frei. Eine Win-win-Situation für das ganze Land“, sagte der Minister.