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Autor: Rügenbote

Unternehmer des Jahres 2020

Schwerin – Wer wird Unternehmer des Jahres 2020 in Mecklenburg-Vorpommern? Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Vorschlagsphase für den Preis. Ausgezeichnet werden Persönlichkeiten und Unternehmen in den Kategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung sowie Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit.

„Die Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit ihren Mitarbeitern ein Garant für die wirtschaftliche Stabilität des Landes. Sie übernehmen Verantwortung, schaffen und sichern Arbeitsplätze und entwickeln innovative Produkte und Dienstleistungen. Dieses hohe Engagement wollen wir mit der Auszeichnung würdigen. Wir wollen wissen, was unsere Unternehmen besonders macht und freuen uns über jede Bewerbung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe zum Start der Bewerbungsphase. Im vergangenen Jahr sind 136 Nominierungen für den Preis eingegangen.

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmer des Jahres in MV“ wird 2020 zum dreizehnten Mal landesweit ausgelobt. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen. In dem Wettbewerb sind Eigenbewerbungen und Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien. „Unser Land feiert in diesem Jahr 30 Jahre Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb suchen wir in der Kategorie Unternehmensentwicklung auch Bewerbungen von Betrieben, deren Geschichte und Entwicklung die Wendezeit und die Aufbauleistung der vergangenen 30 Jahre widerspiegelt“, sagte Glawe.

Träger des landesweiten und branchenübergreifenden Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die drei Industrie- und Handelskammern in MV, beide Handwerkskammern in MV und die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern (VUMV).

„Wir suchen Unternehmen, die herausragende und beispielhafte Leistungen erbracht haben. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Mitarbeiter dort tätig sind oder aus welchem Wirtschaftsbereich der Betrieb kommt. Entscheidend sind die kreativen Ideen, Errungenschaften, Produkte und Dienstleistungen, die Fürsorge für die Mitarbeiter und das gesellschaftliche Engagement“, sagte Wirtschaftsminister Glawe abschließend.

Die Finalisten und Preisträger werden auf einer öffentlichen Veranstaltung geehrt. Der Wirtschaftsminister und die Repräsentanten der Träger des Wettbewerbs werden die Auszeichnungen persönlich überreichen. Die Auszeichnung der Preisträger in den drei Kategorien umfasst je eine Stele „Unternehmer des Jahres in MV“ und eine Urkunde sowie Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro. Die Unterlagen sind in schriftlicher Form einzureichen, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de. Einsendeschluss ist der 27. März 2020.

Die Preisverleihung soll am 24. Juni 2020 stattfinden.

Ehrenamt in der Justiz

„Ehrenamtliche engagieren sich im Vollzug, am Gericht, in Gemeinden im Namen der Justiz. Monatlich besuche ich ein Tätigkeitsfeld“, so Ministerin Katy Hoffmeister

Schwerin – „Das Ehrenamt in der Justiz von Mecklenburg-Vorpommern ist vielfältig. Allein im Schöffenamt sind rund 1.400 Frauen und Männer tätig. An den Fachgerichten sind es noch einmal so viele ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Auch in den Schiedsstellen der Gemeinden sind viele ehrenamtlich Engagierte für die Justiz zu finden. Sie schlichten Streitigkeiten, damit diese nicht vor Gericht geklärt werden müssen. Neben den Schlichterinnen und Schlichtern im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen gibt es auch in den Gemeinden Schiedsstellen, in denen ehrenamtlich vermittelt wird. Einige von ihnen möchte ich in diesem Jahr vor Ort besuchen und ihnen für ihren Einsatz danken“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

„Wichtig ist mir auch, Ehrenamtliche zu treffen, die sich schon über Jahre hinweg im Justizvollzug und in der Straffälligenarbeit einsetzen. Sie machen zum Beispiel mit Gefangenen Musik, basteln, lesen vor, kümmern sich um sportliche Aktivitäten oder unterstützen Therapiegruppen. Ehrenamtliche leisten auch einen wichtigen Beitrag in Straffälligen- und Bewährungshilfevereinen für die aus der Haft Entlassenen. Sie unterstützen bei Behördengängen, der Vermittlung von Wohnraum und der Bewältigung der vielen kleinen und großen Herausforderungen des Alltags. Auch die Beauftragte in der Justiz für die Opferhilfe ist ehrenamtlich tätig. Ehrenamtliche sind in unserer Gesellschaft unverzichtbar, denn sie verstehen ihre Hilfe als Herzenssache. Daher wollen wir auch am Jahresende verdiente Ehrenamtliche für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Empfang ehren. Ich freue mich auf meine monatliche Tour durch unser schönes Land, das so viel Herzlichkeit und Menschlichkeit parat hält. Es ist an der Zeit, den Ehrenamtlichen Danke zu sagen“, so Ministerin Hoffmeister.

Die gebührenfreie Kita ist da

Elternbeitragsfreiheit in allen Förderarten und im vollen Förderumfang

Schwerin – Heute tritt das neue Kindertagesförderungsgesetz MV (KiföG MV) in Kraft. Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung der gebührenfreien Kita. „In keinem Bundesland ist die Elternbeitragsfreiheit so umfassend ausgestaltet, wie bei uns. Sie gilt in allen Förderarten – in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege – und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich“, betont Sozialministerin Stefanie Drese.

Mit dem neuen KiföG setzt Mecklenburg-Vorpommern nach Ansicht Dreses die Vision einer kostenfreien Bildung von Anfang an konsequent um. „Kitas sind Bildungseinrichtungen. Der gleichberechtigte Zugang für alle Kinder in unserem Land unabhängig vom Einkommen der Eltern leistet einen bedeutenden Beitrag für mehr Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit“, verdeutlicht die Ministerin.

Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Land in Höhe von rund 145 Millionen Euro jährlich (davon maximal rund 37 Millionen Euro jährlich durch den Bund) sei deshalb eine wertvolle Investition in die Zukunft aller Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, so Drese. Durch die Abschaffung der Elterngebühren entlaste das Land zudem vor allem Alleinerziehende und Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, die bisher bis zu 23 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Kindertagesförderung ihres Kindes zahlen.

Insgesamt wird das Land ab 2020 nach Angaben der Ministerin pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung investieren.

Drese hebt darüber hinaus hervor, dass mit dem neuen KiföG das komplizierte Finanzierungssystem der Kindertagesförderung komplett umgestellt und deutlich entbürokratisiert werde. „Die prozentuale Beteiligung des Landes steigt als Ergebnis intensiver und partnerschaftlicher Verhandlungen mit der kommunalen Ebene von 43,43 Prozent auf 54,5 Prozent. Die Gemeinden beteiligen sich mit 32 Prozent und die Landkreise/ kreisfreien Städte mit 13,5 Prozent an den Gesamtkosten für die Kindertagesförderung“, so Drese.

Hinzu komme, so Drese, eine feste kindbezogene Gemeindepauschale, die den Gemeinden Planungssicherheit vor Ort verschafft und zu deutlichen Verwaltungsvereinfachungen für die Landkreise und kreisfreien Städte führt. „Auch für die Träger der Kita-Einrichtungen und damit meist für die Kita-Leitungen wird bürokratischer Aufwand abgebaut“, so die Ministerin.

„Mit dem neuen KiföG investieren wir dauerhaft weitere sieben Millionen Euro für Qualitätsmaßnahmen“, führt Drese weiter aus. Diese seien etwa für die Stärkung der mittelbaren pädagogischen Arbeit und der Fach- und Praxisberatung, die Einführung einer Mentorenvergütung sowie qualitative Verbesserungen für Kindertagespflegepersonen vorgesehen.

Drese: „Bei allen vor uns stehenden Herausforderungen können wir feststellen, dass sich der Bereich der frühkindlichen Bildung qualitativ und quantitativ in den vergangenen Jahren enorm verbessert hat. Unsere Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweit herausragend – bei der Zahl der betreuten Kinder, bei der Zahl der Ganztagsplätze, beim Betreuungsumfang, bei der Fachkraftquote und ab Januar 2020 auch bei der Elternbeitragsfreiheit, die so umfänglich kein anderes Bundesland zu bieten hat.“