Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Werkunterricht sicher gestalten

Oldenburg: Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler hat Priorität

Schwerin – Mehr als 300 Lehrkräfte aus MV stellen sich ab Ende Februar bei einer Weiterbildung an die Werkbank. Dabei lernen sie, wie sie den Werkunterricht für die Schülerinnen und Schüler sicher gewährleisten.

Um das dafür nötige Fachwissen zur Arbeitssicherheit zu vermitteln, kooperiert das Bildungsministerium mit dem TÜV NORD Schulungszentrum in Rostock. Während der zweitägigen Weiterbildung „Sicherheit im Werkunterricht“ werden präventive Maßnahmen und praktische Ausbildung mit Maschinen in den Vordergrund gerückt. Dabei fertigen die Lehrerinnen und Lehrer unter Anleitung auch eigene Werkstücke an.

Das ganzheitliche Weiterbildungskonzept des TÜV NORD Schulungszentrums hat überzeugt: „Die praxisnahe Qualifizierung trifft den Zeitgeist und unterstützt unser Vorhaben, unseren Lehrerinnen und Lehrern einen abwechslungsreichen Unterricht und einen sicheren Umgang mit Maschinen zu ermöglichen. Umsichtiges Handeln steht dabei an oberster Stelle, vor allem wenn es um die Schülerinnen und Schüler geht. Lehrkräfte werden für den sicheren Umgang mit Maschinen geschult und bekommen pädagogische Methoden für einen fachgerechten Unterricht an die Hand. Zugleich wird die Möglichkeit geboten, den Maschinenschein beispielsweise für die Senk-Bohrmaschine, die Tischkreissäge oder die Schleifmaschine zu erwerben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das TÜV NORD Schulungszentrum mit Sitz in der Rostocker Südstadt steht für branchennahe Berufsqualifizierung und bietet mit neuestem Equipment beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung. Erst vor zwei Jahren entstand auf dem Gelände in der Erich-Schlesinger-Straße 62 ein neuer Schulungsort, an dem Fluggerätmechaniker und andere Metallberufe ausgebildet werden.

Als gelerntem Tischler liegt Geschäftsführer Claus Frankenstein die neue Kooperation mit dem Ministerium für Bildung besonders am Herzen: „Durch meine Nähe zum Handwerk und meine frühere Arbeit mit Holz weiß ich, wie wichtig der ressourcenschonende Umgang mit dem Rohstoff ist. Ein ganz wichtiger Teil ist aber auch die sichere Handhabung der Maschinen. Nur wenn beide Komponenten im Unterricht den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden, bekommen sie ein Gefühl für bewusstes und nachhaltiges Handeln. Wissen greifbar machen ist entscheidend, um junge Menschen für den Handwerksberuf zu begeistern.“

Neben den zahlreichen gewerblich-technischen Aus- und Weiterbildungen ist das TÜV NORD Schulungszentrum in der pädagogischen Weiterbildung aktiv, damit Lehrtätigkeiten auch für einen Seiten- und Quereinstieg attraktiv werden: „Wir wissen, dass Schulen einen hohen Nachwuchsbedarf haben. Mit unseren praxisnahen, pädagogischen Weiterbildungen können wir den Seiteneinstieg in die Lehrtätigkeiten gezielt unterstützen. Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken“, betont der promovierte Diplom-Holzwirt Frankenstein.

Christina Badouin, Fortbildungsbeauftragte für den Regionalbereich Greifswald im Bildungsministerium, organisiert die Qualifizierung von Lehrkräften.

Mehr Spielraum bei Wohnraum-Neubau

Schwerin – Die Novellierung der Förderrichtlinie zum Wohnungsbau sozial wird die Wohnungsunternehmen besser als bisher darin unterstützen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.  „Der Kern der Neufassung ist die Umstellung von einer Zuschuss- auf eine zinslose Darlehensförderung, die mit einem Tilgungsnachlass kombiniert wird“, so Landesbauminister Christian Pegel und führt aus: „Wir erhöhen wegen der aktuellen Preisentwicklung massiv die zuwendungsfähigen Kosten, und zwar von 2.500 auf 3.900 Euro und in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald sogar von 2.700 auf 4.100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Wohnungsunternehmen erhalten mit den Darlehen und den großzügigen Tilgungsnachlässen erheblich mehr Spielraum beim Wohnungsneubau.“

Beibehalten wird die Förderung auf zwei Förderwegen. Damit wird unterschiedlichen Förderintensitäten und damit auch verschiedenen Miethöhen Rechnung getragen, um neben den niedrigen Einkommensgruppen auch Haushalte mit einem mittleren Einkommen bei der Wohnungssuche unterstützen zu können. Die Darlehenshöhe wird im 1. Förderweg 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, das sind maximal 2.925 Euro bzw. in den Universitätsstädten 3.075 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (der Zuschuss lag bisher bei maximal 850 Euro). Im 2. Förderweg beträgt die Darlehenshöhe 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, also maximal 2.730 und in den Uni-Städten 2.870 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (bisher Zuschuss maximal 700 Euro).

„Die Tilgungsnachlässe von 35 Prozent im ersten und von 25 Prozent im zweiten Förderweg haben eine ganz ähnliche Wirkung wie Zuschüsse. Außerdem erlauben die Darlehnskonditionen – immerhin beträgt die Laufzeit 40 Jahre ganz ohne Zinsen – den Unternehmen mehr Flexibilität“, so Pegel.

Mit der Dynamisierung der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben soll auf die Baupreisentwicklung und die Inflation reagiert und erreicht werden, dass die Förderung künftig weiterhin die Kosten angemessen ausgleicht. Im Zweijahresrhythmus können die zuwendungsfähigen Ausgaben an die Entwicklung des Baupreisindexes angepasst werden.

„Auch für die Mieter sind die neuen Förderkonditionen von Vorteil, denn die Miet- und Belegungsbindung wird auf die Darlehenslaufzeit von 40 Jahren – bisher waren es 20 Jahre – ausgeweitet. Außerdem werden wir dann im ganzen Land für die geförderten Wohnungen einheitliche höchstzulässige Mieten haben. Im 1. Förderweg 6 Euro und im 2. Förderweg 6,80 Euro pro Quadratmeter. Dem Wunsch der Wohnungswirtschaft folgend heben wir auch die Wohnflächengrenze für Einpersonenhaushalte auf 50 – bislang 45 – Quadratmeter an“, so der Bauminister.

Nach der Richtlinie ist die Bereitstellung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Dachgeschoss-Ausbau, Wohngebäude-Aufstockung oder -anbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude förderfähig. Für den Mietwohnungsneubau sozial setzt das Land 2023 insgesamt etwa 47 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel ein. Mit dem in 2017 in Kraft getretenen Förderprogramm wurde bislang der Bau von 1629 Wohnungen mit Fördermitteln von rund 88 Millionen Euro unterstützt.

Pestalozzistraße in Altentreptow wird erneuert

Altentreptow – In der Stadt Altentreptow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) soll die Pestalozzistraße erneuert werden. Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse übergab am Dienstag vor Ort einen Fördermittelbescheid an Bürgermeisterin Claudia Ellgoth für den ersten Bauabschnitt.

„Die Pestalozzistraße ist in Altentreptow eine wichtige Straße. Dort liegen beispielsweise die kooperative Gesamtschule Altentreptow sowie eine Zu- und Ausfahrt der Agentur für Arbeit. Mit den nun geplanten Maßnahmen wird sich die Verkehrssicherheit vor Ort erheblich erhöhen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Die Stadt Altentreptow plant im ersten Bauabschnitt den grundhaften Ausbau der Pestalozzistraße auf einer Länge von etwa 240 Metern. Die Fahrbahn wird in einer Breite von sechs Metern mit Asphalt befestigt. Linksseitig wird ein zweieinhalb Meter breiter Gehweg angelegt. Die Befestigung der Nebenanlage erfolgt mit Betonsteinpflaster. Die Fertigstellung der Maßnahmen ist im dritten Quartal 2023 vorgesehen.

Die Gesamtinvestition für den ersten Bauabschnitt beträgt rund 574.000 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus (KommStrabauFöRL M-V) in Höhe von rund 316.000 Euro.

Sprechstunde für Eltern und Lehrkräfte

Oldenburg: Bildung muss gemeinsam gestaltet werden

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg setzt ihre Besuche in Kitas, Schulen und Staatlichen Schulämtern in Mecklenburg-Vorpommern fort. Im März besucht die Ministerin Einrichtungen im Schulamtsbereich Neubrandenburg. Diese Besuche sind in der Zeit vom 13. bis 15. März 2023 vorgesehen.

Ziel der Ministerin ist es, mit Lehrkräften, Schulleitungen sowie Erzieherinnen und Erziehern, aber auch mit Eltern- und Schülervertretungen ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, was in Kitas und Schulen gut läuft und wo Änderungen oder Nachbesserungen erfolgen müssen. Die Ministerin bietet auch eine Lehrersprechstunde an. Dabei möchte sie sich mit den Lehrkräften zu möglichen Fragen und Anregungen austauschen.

„Bei den Besuchen möchte ich den Austausch über Kindertagesförderung und Schule fortsetzen, Probleme lösen und Anregungen aufnehmen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn wir etwas verbessern wollen, können wir das nur zusammen. Bildung muss gemeinsam gestaltet werden. Ich freue mich daher auf die persönlichen Gespräche mit Erzieherinnen, Erziehern, Lehrkräften und möchte auch die Eltern ermuntern, mit Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Ministeriums und mit mir ins Gespräch zu kommen“, sagte Oldenburg.

Neben den Besuchen in den Einrichtungen wird es eine Elternsprechstunde geben. Sie findet am 15. März 2023 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120, in 17033 Neubrandenburg statt. Interessierte Eltern melden sich für einen Gesprächstermin bitte bis zum 6. März 2023 ausschließlich per E-Mail beim Staatlichen Schulamt Neubrandenburg unter poststelle@schulamt-nb.bm.mv-regierung.de und unter Angabe der Anzahl der teilnehmenden Personen und des Gesprächsthemas an.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die die Ministerin bei den Besuchen begleiten möchten, melden sich bitte in der Pressestelle des Bildungsministeriums an, damit der Termin vor Ort organisiert werden kann. Interviews mit der Ministerin können nur im Anschluss an die Besuche in den Einrichtungen geführt werden.

Die Termine im Überblick:

Montag, 13. März 2023 

  • Kita Mischka, Straße am Wasserturm 3, 17153 Stavenhagen (12:30-13:45 Uhr)
  • Reuterstädter Schulcampus Stavenhagen, Straße am Wasserturm 1, 17153 Stavenhagen (14:00-15:15 Uhr)

BioFach Nürnberg

Ökolandbau in MV mit weiterem Flächenzuwachs – Bio-Branche vom 14.02.2023 bis 17.02.2023 wieder zur BioFach 2023 im Messezentrum Nürnberg.

Nürnberg – Die BioFach ist im 34. Messejahr und hat sich in den vergangenen Jahren zur Welt-Leitmesse für den Bio-Bereich entwickelt. Die gesamte Verarbeitungs- und Handelsbranche trifft sich in Nürnberg. Es werden rund 2.700 Aussteller aus circa 90 Ländern erwartet. Aus Mecklenburg-Vorpommern sind sechs Aussteller mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, der durch das Landwirtschaftsministerium finanziell unterstützt.

„Für mich ist der Ökolandbau in MV eine absolute Erfolgsgeschichte. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnten wir auch in 2022 einen Flächenzuwachs erzielen. Erstmals werden über 200.000 ha in MV ökologisch bewirtschaftet. Das entspricht 14,9 Prozent der Ackerfläche.

Entscheidend für eine erfolgreiche Entwicklung des Ökolandbaus ist jedoch der Absatz ökologischer Erzeugnisse. Während die Verbraucher in der Corona-Krise mehr Bioprodukte gekauft haben, zeigt sich nunmehr genau der umgekehrte Trend. Je länger der aktuelle Preisanstieg bei Energie und Lebensmitteln andauert, desto länger werden die Menschen gezwungen sein, zu sparen.

Dieser Trend wirkt sich momentan auf Qualitätsprodukte, so auch auf den Biomarkt und die dortigen Absatzmöglichkeiten aus. Naturkostläden verkauften in den beiden letzten Quartalen des Jahres 2022 deutlich weniger Ware als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang der vermarkteten Bioprodukte wird mit bis zu 20 Prozent angegeben. Umso wichtiger ist es, dass wir den Bio-Unternehmen aus unserem Bundesland die Möglichkeit geben, auf der Weltleitmesse für Bio-Produkte neue Kundenbeziehungen aufzubauen und bestehende Kontakte zu festigen, um die Vermarktung von Bio aus MV weiter anzukurbeln.

Mit unserem Messeauftritt zeigen wir außerdem, welche hohe Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Ökolandbau in Mecklenburg-Vorpommern hat“, sagte der zuständige Agrarminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin. Am Dienstag und Mittwoch (14./15.02.) wird er die BioFach in Nürnberg selbst besuchen.

Besonders erfreulich sei laut Backhaus, dass in diesem Jahr erstmalig das Unternehmen Berrigarden GmbH teilnimmt, das in Lutheran (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Trockenobst, getrockneten Rohwaren und Pasten herstellt und verarbeitet. Stolz ist der Landwirtschaftsminister aber auch auf die Unternehmen, die MV seit vielen Jahren in Nürnberg repräsentieren. Dies sind Biopark Markt GmbH, Biosanica GmbH, Behr AG, Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co.KG sowie die Qualitätsfleischerzeugergemeinschaft Weidehof GmbH.

Weitere Unternehmen aus MV, wie z.B. die Mecklenburger Landpute oder die Gläserne Molkerei sind ebenfalls seit Jahren vertreten und präsentieren sich u.a. auf Messeständen gemeinsam mit ökologischen Anbauverbänden.

Im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.01.2023 ist die bewirtschaftete Öko-Fläche von 190.074 ha auf 201.295 ha um 11.221 ha gestiegen und 103 Betriebe haben auf Bio umgestellt. Allein vom 01.01.2023 bis 31.01.2023 umfasste der Flächenzuwachs 4.428 ha (gesamt 201.295 ha) und 41 Umstellungsbetriebe. Damit werden nunmehr ca. 14,9 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.277 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Über 26 % der Landwirtschaftsbetriebe in MV wirtschaften ökologisch.

Weitere Entlastungen der Kommunen

Schwerin – Die Landesregierung wird beginnend ab dem Jahr 2023 –  als bisher einziges ostdeutsches Bundesland –  über die kommenden Jahre Stück für Stück alle Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern vollständig von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft entlasten. Möglich wird dies auch durch eine im Dezember des vergangenen Jahres ergangene Stellungnahme der EU-Kommission.

„Auf Grundlage der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft wurden bereits in den Jahren 2021 und 2022 mehr als 30 Millionen Euro an 300 antragstellende Kommunen ausgezahlt. Insgesamt belaufen sich die Altverbindlichkeiten aus der kommunalen Wohnungswirtschaft in M-V auf über 250 Millionen Euro. Diese belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so Investitionen in kommunale Wohnungsbestände“, so Landesinnenminister Christian Pegel.

Von Beginn an war es zentrales Anliegen der Landesregierung, die Zuweisungen so zu gewähren, dass die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union eingehalten werden. „Aus diesem Grund waren Zuweisungen bisher auf Beträge in Höhe von bis zu 200.000 Euro oder vor allem auf solche Fälle beschränkt, in denen die Kommunen nur noch über die Wohnungsschulden, aber nicht mehr über die Wohnungen verfügen.

Auf Bitten der Landesregierung hat sich der Bund an die Europäische Kommission gewandt. Diese hat im Dezember 2022 ihre Einschätzung, dass auch eine über diese Fälle hinausgehende Entschuldung mit dem Binnenmarkt zu vereinbaren sei, an uns übermittelt. Mit diesem Ergebnis wird es uns jetzt möglich sein, auch die restlichen Altverbindlichkeiten der Kommunen über die kommenden Jahre Stück für Stück wie mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits in den Verhandlungen über die FAG-Reform vor einigen Jahren verabredet abzulösen“, sagt Christian Pegel.

Hierfür stehen nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht (sogenannter „Haushaltsvorbehalt“). Damit die Auszahlungen an die Kommunen so schnell wie möglich erfolgen können, wurde im zuständigen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Hochdruck an der notwendigen Änderung der Verordnung gearbeitet und das Verwaltungsverfahren im Landesförderinstitut angepasst, wo die Anträge bearbeitet werden.

Innenminister Christian Pegel zeigt sich zuversichtlich, dass in Kürze mit den ersten Auszahlungen begonnen werden kann.

Corona-Schutzmaßnahmen

Neue Landesverordnung tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem morgigen 12. Februar 2023 tritt die neue Corona-Landesverordnung und damit die Aufhebung der Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommern offiziell in Kraft. Ein Teil der Corona-Schutzmaßnahmen bleibt bestehen.

„Die Corona-Lage hat sich aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und Arzneien sowie durch den hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung verändert. Wir können deshalb die Isolationspflicht für Infizierte aufheben“, erklärt Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des Inkrafttretens der neuen Verordnung. „Wer krank ist, sollte dennoch zuhause bleiben“, so Drese weiter. Bisher galt, dass mit dem Virus infizierte Personen 5 Tage lang Kontakte meiden und sich zuhause isolieren mussten.

Die Ministerin verweist indes auf die darüber hinaus weiterhin geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes: „Das IfSG schreibt noch bis zum 7. April unter anderem die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Sie gilt zum Schutz vulnerabler Gruppen deshalb auch weiterhin in allen Ländern.“

Überblick – Welche Schutzmaßnahmen gelten noch und welche nicht:

  • Es gibt grundsätzlich keine Isolationspflicht in M-V.
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen ihrem Arbeitgeber nach positiver Testung auf das Corona-Virus vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis (Schnelltest oder PCR) vorlegen.
  • Vollständig Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher brauchen vor Betreten eines Krankenhauses keinen Test auf das Corona-Virus vorweisen, es sei denn, sie weisen typische Symptome einer Coronavirus-Infektion auf [typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust] oder bei ihnen wurde in den letzten 5 Tagen vor dem Besuch einer Einrichtung eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen.
  • Zudem gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Ebenso gilt bundesgesetzlich geregelt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen usw. (Für Beschäftigte dieser Einrichtungen in M-V gibt es keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske).
  • Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Tag des Europäischen Notrufs

Mit der 112 und per App schnell Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen. „Diese kostenlose Notfallnummer kann nicht nur in Deutschland Leben retten, sondern gilt in allen EU-Ländern“, so Minister Pegel.

Ob im Winterurlaub auf der Ski-Piste oder im Sommerurlaub am Strand, ist wichtig zu wissen, welche Nummer für polizeiliche oder medizinische Hilfe gewählt werden kann. Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Noch schneller kann seit September 2021 mit der Notruf-App „nora“ ein Notruf abgesetzt werden. Betroffene können mithilfe von „nora“ den Notruf an die zuständigen Leitstellen von Feuerwehr und Polizei absenden und per Chat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren. Die App ist deshalb gerade für Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen eine wichtige Ergänzung zum Sprachnotruf (weitere Informationen unter www.nora-notruf.de).

„Die App erleichtert auch Ausländern mit nicht so guten Deutschkenntnissen, im Notfall die Einsatzleitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst schnell und direkt zu erreichen“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und begründet: „Um einen Notruf über die App abzusetzen, können Sie einfach auf gut verständliche Symbole im Display Ihres Geräts drücken und müssen nicht mehr sprechen. Das senkt zudem die Hemmschwelle für Ausländer – Flüchtlinge wie auch Touristen –, die sich vielleicht aufgrund der Sprachbarriere nicht trauen, einen Notruf zu senden.“ „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen, bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Im Falle einer Notsituation muss in allen europäischen Ländern nur noch eine Rufnummer gewählt werden. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den 11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.