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Autor: Rügenbote

Heute ist Weltkrebstag

Land will medizinische und psychosoziale Versorgung weiter stärken

Schwerin – Anlässlich des Weltkrebstages heutigen zeigte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese besorgt aufgrund der steigenden Krebs-Todesfälle in Mecklenburg-Vorpommern: „Es ist eine traurige Wahrheit, dass jedes Jahr mehr Menschen an einer Krebserkrankung versterben. Umso wichtiger ist es, dass wir als Land bestehende onkologische Strukturen weiter stärken und neue Versorgungsmöglichkeiten fördern.“

Laut Statistischem Amt ist die Zahl der an Krebs verstorbenen Menschen im Land von 5.205 im Jahr 2011 auf 5.883 im Jahr 2021 um insgesamt 13 Prozent gestiegen. Jährlich erkranken rund 11.000 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern neu an Krebs.

Ein wichtiges Projekt für die Verbesserung der Krebsversorgung sei das Comprehensive Care Center (CCC) in Rostock, betont Drese. „Das Center vereint Forschung, Lehre und Therapie unter einem Dach und trägt zu einer exzellenten Patientenversorgung bei.“ Nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung am 12. Januar 2023 war das Projekt kürzlich in die Umsetzungsphase übergegangen.

Neben der medizinischen Versorgung komme der psychosozialen Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen eine große Bedeutung zu, ergänzt Drese. „Ich bin froh, dass mittlerweile bereits drei landesweite Krebsberatungsstellen ihren Betrieb aufgenommen haben. Sie bieten eine umfassende psychosoziale Versorgung für Betroffene und ihren Angehörigen.“

Die Ministerin betont, dass die onkologische Versorgung insbesondere aufgrund der alternden Bevölkerungsstruktur im Land auch künftig einen großen Stellenwert einnehmen werde. Drese: „Mit steigendem Alter steigt auch das Krebsrisiko.“ Die Hälfte der Menschen, die an Krebs erkrankten, seien 69 Jahre oder älter.

Drese verweist auch auf vermeidbare Risikofaktoren, die eine Krebserkrankung begünstigen können und ruft zu mehr Bewusstsein hierfür auf: „Schätzungen zufolge könnten 40 Prozent der Krebserkrankungen vermieden werden. Auch, wenn es abgedroschen klingt – aber ausreichende Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und Nicht-Rauchen können das Krebsrisiko deutlich reduzieren.

Jährlich am 4. Februar findet auf Initiative der Union for International Cancer Control (UICC) der Weltkrebskrebstag statt.

Im Nationalen Krebsplan, der zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, sowie im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes sind die Finanzierung und Förderung von Krebsberatungsstellen geregelt worden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert ambulante Krebsberatungsstellen unter Leitung der Krebsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. gemäß § 65e SGB V seit 2022 im Rahmen in Höhe von 15 Prozent der Gesamtausgaben.

Auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses aus dem Jahr 2020 der Aufbau des CCC gezielt gefördert. Für den Aufbau stellte der Landtag aus der Bestandsrücklage des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro und im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Nachrüst-Tanklösungen für grüne Treibstoffe

Gemeinsames Forschungsprojekt mit Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik Rostock und Technologie-Beratungs-Institut Schwerin wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert

Schwerin – Der nächste Schritt zur Klimaneutralität für die globale Schifffahrt: MEYER NEPTUN Engineering entwickelt gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik Rostock und dem Technologie-Beratungs-Institut Schwerin Nachrüstlösungen für Schiffstanks, um neuartige und grüne Treibstoffe einsetzen zu können.

Gefördert wird das Projekt namens Retrotank mit 100.000 Euro durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

„Wir freuen uns, dieses wichtige Forschungsprojekt mit weiteren Partnern aus Mecklenburg-Vorpommern hier vor Ort durchzuführen. So stellen wir uns zukunftssicher auf und können mit neuem Know-how einen wichtigen Beitrag zur Transformation der Schifffahrt leisten“, sagt Malte Poelmann, Geschäftsführer von MEYER NEPTUN Engineering.

Staatssekretär Jochen Schulte, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit diesem Projekt wird der notwendige Wandel hin zu einem stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien vorangetrieben. Von den Ergebnissen wird vor allem die maritime Industrie profitieren. Umweltfreundliche Lösungen werden gerade in der Schifffahrt gebraucht.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die in der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt werden. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern.“

Ziel des Forschungsprojektes ist die Entwicklung von Nachrüstlösungen für Tanksysteme auf bestehenden Schiffen zur Nutzung neuer Kraftstoffe mit niedrigem Flammpunkt wie beispielsweise Methanol. So soll die aktuelle Flotte der See- und Binnenschifffahrt für grüne Brennstoffe bereitgemacht werden.

Auch die Machbarkeit solcher Retrofitlösungen für Gase mit niedrigem Druck wie Ammoniak wird geprüft. „Wir haben das Ziel, Technologien für die MEYER Gruppe zu entwickeln, zu erproben und auch zu zertifizieren“, so Ragnar Christenson, Program Manager Research & Development.

Das Unternehmen betrachtet dabei die gesamte Produktionskette grüner Treibstoffe für maritime Einsatzgebiete. Dazu arbeitet MEYER NEPTUN Engineering mit einem vielseitigen Netzwerk an Partnern zusammen. In Kooperation mit dem Leibniz-Institut für Katalyse (LIKAT Rostock) entsteht aktuell eine Entwicklungsplattform für Kraftstoffe aus erneuerbarer Energie und nicht vermeidbarem CO2 im sogenannten Power-to-Liquid-Verfahren.

Die Kompetenz und Leistungen von MEYER NEPTUN Engineering werden auch für weitere Arbeit für die NEPTUN WERFT und damit den Standort Mecklenburg-Vorpommern sorgen. Die Werft ist Weltmarktführer beim Bau von Flusskreuzfahrtschiffen.

Bei künftigen Projekten wird MEYER NEPTUN Engineering auch bei diesen Schiffen grüne Technologien integrieren. Aktuell arbeitet das Ingenieurbüro an der Entwicklung von zwei Marinebetriebsstoffversorgern für die deutsche Marine, die zu einem Großteil auf der NEPTUN WERFT gebaut werden.

Backhaus wehrt sich gegen Dünge-Kritik

Berufsstand ist „mit im Boot“

Schwerin – Zu den Vorwürfen des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Düngelandesverordnung nimmt der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung: „Die Debatte um die Düngelandesverordnung wurde von Anfang an emotional geführt. Das ist vollkommen nachvollziehbar, denn es geht nicht nur um wirtschaftliche Existenzen, sondern auch um die Versorgung der Gesellschaft mit gesunden und hochwertigen Lebensmitteln.

Ich muss mich allerdings sehr wundern, dass immer wieder Unwahrheiten verbreitet werden, die jeglicher fachlicher Grundlage entbehren und nicht nur die Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskreditieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürgern falsch informieren und verunsichern.

Fakt ist, wir haben ein Problem mit Nitrat im Grundwasser und das weiß auch der Bauernverband. Selbst das vom Verband eigens in Auftrag gebene Gutachten weist für einen Großteil der mit Nitrat belasteten Grundwassermessstellen des Landes aus, dass die Zustromgebiete in den allermeisten Fällen zwischen 80 und 100 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden. Was gibt es da noch zu diskutieren?

Wir müssen endlich ins Handeln kommen und zwar gemeinsam. Mir geht es dabei nicht um die Schuldfrage – das habe ich immer wieder betont. Denn wir alle profitieren von der harten Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte. Wir alle brauchen Lebensmittel zum Leben. Wir brauchen aber ebenso sauberes Wasser, gesunde Böden, reine Luft und intakte Naturlandschaften.

Insofern liegt es für mich auf der Hand, dass wir zum Schutz des Klimas und unserer Umwelt gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das funktioniert eben nicht ohne Einschränkungen für alle Beteiligten.“

Einzelne in den Medien aufgegriffene Aussagen kommentiert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt wie folgt:

1)

„Knapp 200 Landwirte hatten vor allem die zugrunde gelegten Messstellen angezweifelt, gegen das Verfahren geklagt – und Recht bekommen.“

Das ist falsch: Das Urteil ist nicht wegen der zugrunde gelegten Messstellen gefällt worden: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald sah einen Verfahrensschritt bei der Gebietsausweisung nicht angewandt.

2)

„Die Bauern bringt vor allem das Ausweisungsverfahren für die Roten Gebiete auf die Palme. So waren binnen vier Jahren durch neue Bewertungsverfahren plötzlich einstige Rote Gebiete beispielsweise auf der Insel Poel und auf Rügen gänzlich aus der Liste der nitratbelasteten Regionen herausgefallen.“

Das ist falsch: Die Insel Poel war weder zur DüLVO 2019, 2020 noch 2022 rotes Gebiet. Fraglich ist, warum sich darüber beschwert wird, dass auf Rügen jetzt weniger Flächen rot sind. Die Messstellen-Neubauten im Bereich Trent und Poseritz haben zu einer deutlichen Verkleinerung der roten Gebiete geführt. Diese Entwicklung ist im Sinne der Landwirtinnen und Landwirte.

 3)

„Dazu sollen beispielsweise mit Wasserversorgern Kooperationsvereinbarungen für mehr Trinkwasserschutz geschlossen und Felder in Trinkwasserschutzgebieten aus der intensiven Produktion genommen werden.“

„Die Düngeverordnung werde diesem Ziel aber nicht gerecht, kritisierte der Bauernpräsident.“

 […]

„Landwirte, die sich für den Trinkwasserschutz engagierten, müssten auch honoriert werden, forderte Kurreck.“

„Anreize und Motivation sind besser als Restriktionen und Bestrafung.“

Weder die Düngeverordnung noch die Düngelandesverordnung können diesem Ziel gerecht werden, da sie verpflichtende Instrumente mit Ge- und Verboten sind. Die Kooperationen sind freiwillig, können also nur über die Anforderungen der DüV und DüLVO hinausgehen. Die Herausnahme der intensiven Produktion in Trinkwasserschutzgebieten ist auch kein Gegenstand, der in der DüV und DüLVO geregelt werden kann.

Es geht zudem nicht nur um den Trinkwasserschutz (Schutzgut Mensch), sondern auch um das Schutzgut Umwelt, insbesondere die Eindämmung der Eutrophierung der Oberflächengewässer, die auch vom Grundwasser gespeist werden.

 4)

„Sie sei vielmehr „ein Mittel zur Abstrafung von Landwirten, die das Pech haben, in bestimmten Regionen zu wirtschaften“.“

Das ist falsch: Die Gebietsausweisung der DüLVO 2022 beruht auf nachvollziehbaren Daten von 824 geeigneten Messstellen im Land, die in das in MV anwendbare und wissenschaftlich fundierte deterministische Berechnungsverfahren „Inverse Distance Weighting“ (IDW) zur Abgrenzung der zu den belasteten Messstellen gehörenden Flächen einfließen.
Es gibt auch nach Stand von Wissenschaft und Forschung keine Zweifel daran, dass die landwirtschaftliche Düngung Hauptursache für die Nitratbelastung der Gewässer ist.
Auch die Daten zur Emissionssituation in M-V bestätigen die hohen Nitrateinträge in die Gewässer.

 5)

„Oft sei unklar, woher die Nitratbelastungen stammten.“ […]

„Vor allem sehen die Bauern das Verursacherprinzip in der neuen Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt.“

Die Debatte um die Verursachergerechtigkeit ist eine Scheindebatte, die zum einen darüber hinwegtäuscht, dass es um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung geht und die zum anderen suggeriert, dass die „wahren“ Verursacher wirklich ausgemacht werden könnten. Das ist mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge schlichtweg unmöglich. Auch wird dieses Prinzip bei der Gebietsfestlegung anhand der Nitratwerte im Grundwasser von der EU ganz klar abgelehnt.  Sie hält allenfalls verursacherbezogene Ausnahmeregelungen bei den Maßnahmen, die in den mit Nitrat belasteten Gebieten gelten, für möglich. Allerdings lässt sie sich erst einmal nachweisen, dass die in Deutschland getroffenen Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Nährstoffbelastung der Gewässer haben.

Land unterstützt Tafeln

Drese und Geue überreichen erste Fördervereinbarungen

Rostock – Sozialministerin Stefanie Drese und Finanzminister Dr. Heiko Geue haben heute in Rostock und Waren (Müritz) die ersten Fördervereinbarungen zur Unterstützung der Tafeln und vergleichbarer Angebote wie Suppenküchen in Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes und dienen der Sicherstellung des Angebotes angesichts der stark gestiegenen Kosten.

Drese überreichte gemeinsam mit der Vorstandsvorsitzenden der Ehrenamtsstiftung MV, Hannelore Kohl, an die Tafeln der Rostocker Stadtmission eine Fördervereinbarung über 40.000 Euro für insgesamt 16 Ausgabestellen in und um Rostock mit rund 5.000 Nutzerinnen und Nutzer wöchentlich.

„Die Tafeln in Mecklenburg-Vorpommern sind für Bedürftige da und reichen gerade jetzt in der Energiekrise und bei den steigenden Lebensmittelpreisen Menschen die Hand, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Dabei geraten die Tafeln selbst finanziell unter Druck“, verdeutlichte Drese.

Mit den über die Ehrenamtsstiftung ausgereichten Mitteln in Höhe von insgesamt 325.000 Euro unterstütze das Land unbürokratisch die vor allem ehrenamtlich getragene Tafelarbeit. „Damit wollen wir dazu beitragen, dass die Tafeln in schwierigen Zeiten weiterhin ihre wertvolle Hilfe anbieten können“, so Drese.

Es sei der Ehrenamtsstiftung des Landes eine Herzensangelegenheit, die Tafeln in diesen Zeiten ein Stück weit zu unterstützen, sagte die Vorstandsvorsitzende Hannelore Kohl. „Die Umsetzung des Fördervorhabens haben wir daher gerne übernommen und versuchen die Mittel möglichst unkompliziert zur Verfügung zu stellen.“

Auch Finanzminister Dr. Heiko Geue hat heute eine Fördervereinbarung zur Unterstützung der Tafeln an die Diakonie Mecklenburgische Seenplatte überreicht. Stellvertretend für sämtliche Tafeln in der Mecklenburgischen Seenplatte nahm die Ausgabestelle in Waren (Müritz) die Vereinbarung entgegen.

Die Warener Tafel wurde 1997 gegründet und versorgt monatlich ca. 3.500 Nutzerinnen und Nutzer. Die Unterstützung in Höhe von 2.500 Euro pro Ausgabestelle geht u.a. auch an die Neustrelitzer, die Neubrandenburger und die Demminer Tafel.

„Gerade die aktuellen Krisenzeiten stellen die Tafeln des Landes vor besondere Herausforderungen. Auf der einen Seite sehen wir, dass immer mehr hilfsbedürftige Menschen die Angebote der Tafeln, der Suppenküchen und ähnlicher Einrichtungen in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite stellen die gestiegenen Energiekosten die Tafeln vor zusätzliche Herausforderungen.

Daher freut es mich, dass wir mithilfe des Härtefallfonds des Landes genau diesen Einrichtungen nun zielgerichtet und unbürokratisch helfen. Die 2.500 Euro Soforthilfe an jede der rund 130 Ausgabestellen tragen sicher dazu bei, die aktuellen Mehraufwendungen abzumildern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Drese und Geue dankten allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Tafeln und Suppenküchen für ihre herausragende Arbeit. „Die vielen Frauen und Männer sorgen tagtäglich mit viel Engagement und Enthusiasmus für hilfebedürftige Menschen. Dafür möchten wir jeder und jedem Einzelnen ganz herzlich danken“, so die Ministerin und der Minister. Gleichzeitig dankten Drese und Geue der Ehrenamtsstiftung des Landes, die die Umsetzung der Fördermaßnahmen übernommen hat.

Besuch bei der Härtefallkommission M-V

Staatsministerin Alabali-Radovan zu Gast bei der Härtefallkommission M-V

Schwerin – Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus, war heute auf Einladung des Vorsitzenden Hans-Joachim Engster zu Gast bei der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern. In einem regen Erfahrungsaustausch informierte sie u.a. über das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, mit dem die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik vollzogen hat.

„Der Besuch der Staatsministerin bei der Härtefallkommission des Landes ist eine besondere Würdigung der sensiblen, engagierten Arbeit in den Härtefallkommissionen in Deutschland. Dafür sind wir sehr dankbar und hoffen auf weiterhin gute Kontakte, denn es gibt viele Anknüpfungspunkte für unsere Arbeit“, betonte Hans-Joachim Engster. „Die Stärke der Härtefallkommission liegt darin, für Gerechtigkeit einzutreten, wenn die Grenzen des Rechts erreicht und ausgeschöpft sind. Für viele dramatische Einzelschicksale konnte so im Einvernehmen mit dem Innenministerium eine humanitäre Lösung gefunden werden.“

Reem Alabali-Radovan hatte sich vor ihrem Wechsel von der Landes- in die Bundespolitik selbst als Mitglied der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern für die Belange Geflüchteter engagiert.

„In meiner Zeit in der Härtefallkommission Mecklenburg-Vorpommern habe ich die immens wichtige Arbeit der Kommission selbst kennenlernen dürfen und weiß daher um ihre Bedeutung. Hinter der Vielzahl von Fällen zum Thema Migration und Aufenthaltsrecht verbergen sich immer auch einzelne Menschen und deren Lebenserfahrungen. Die Mitglieder der Härtefallkommission erfüllen die wichtige Aufgabe, den Betroffenen mit Menschlichkeit und Empathie zu begegnen, zuzuhören, mitzufühlen und gleichzeitig geltendes Recht zu beachten. Aus diesem Grund habe ich mich sehr gefreut, heute im Austausch mit der Härtefallkommission gewesen zu sein“, so die Staatsministerin.

Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Wolfgang Schmülling dankte den Kommissionsmitgliedern für ihre verantwortungsvolle Arbeit: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz leisten Sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen humanitäre Lösungen für Ausländer gefunden werden, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr für die Bundesrepublik haben, aber möglicherweise dringende humanitäre oder persönliche Gründe zu bleiben.“

Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges Gremium. Sie besteht aus acht Mitgliedern – Vertreter von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Landesregierung.

Die Härtefallkommission ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Dazu müssen dringende persönliche oder humanitäre Gründe vorliegen, die den weiteren Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. So kann bei besonderen Einzelschicksalen und in humanitären Ausnahmefällen geholfen werden, für die das Aufenthaltsgesetz sonst keine angemessene Lösung bereithält.

Voraussetzung sind in der Regel ein langjähriger Aufenthalt, gute Integration und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Häufig geht es um Familien deren Kindern hier geboren oder aufgewachsen und zur Schule gegangen sind. Das Härtefallverfahren ist keine Fortsetzung eines Asylverfahrens mit anderen Mitteln. Wenn der Aufenthalt nach einem erfolglosen Asylverfahren beendet werden muss, genügt das allein nicht, um die für ein Härtefallersuchen geforderten dringenden humanitären oder persönlichen Gründe feststellen zu können. Vielmehr ist die bestehende Ausreisepflicht Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Härtefall geprüft werden kann.

M-V startet in die Winterferien

Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Halbjahreszeugnisse

Schwerin – Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern geht ein anstrengendes Schulhalbjahr zu Ende. Am Freitag, 3. Februar 2023, starten 160.200 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen und 35.200 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in die Winterferien.

„Die Kinder, Jugendlichen und ihre Lehrkräfte haben sich eine Verschnaufpause verdient. Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, dass sie den Unterricht fast ausschließlich in Präsenz durchgeführt haben. Denn auch die Krankheitswelle Ende des Jahres musste gemeistert werden.

Dabei hat sich die Erweiterung des Phasenmodells auf weitere krankheitsbedingte Einschränkungen im Schulalltag bewährt. Auf dieser Grundlage konnten die Schulen auch weiterhin selbstbestimmt, individuell und flexibel entscheiden, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort den Unterricht gewährleisten.

Dementsprechend wird das erweiterte Phasenmodell nach den Winterferien verlängert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

In den zweiwöchigen Winterferien stellen die Schulen den Schülerinnen und Schülern genügend Selbsttests für zu Hause bereit.

Ab heute (2. Februar) benötigen die Kinder und Jugendlichen in MV keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr auf dem Schulweg, wenn sie Busse und Bahnen nutzen.

Nach wie vor gilt, dass an COVID-19 erkrankte Personen nicht die Schule besuchen dürfen. Bis auf weiteres bleibt es auch im zweiten Schuljahr bei anlassbezogenen Tests (zu Hause/in der Häuslichkeit).

Für Fragen und Anliegen rund um das Zeugnis ist das Zeugnissorgentelefon bereits geschaltet.

Unter der landesweit einheitlichen Telefonnummer 0385 588-7987 des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) ist von Montag, den 30.Januar 2023, bis Freitag, den 10.Februar 2023 und auch am Samstag, den 04.Februar 2023, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr professionelle Beratung abgesichert – praktisch und auf kurzem Wege und selbstverständlich vertraulich.

Betreiber eines Campingplatzes gesucht

Schwerin – Das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V (StUN M-V) suchen mit einer öffentlichen Bekanntmachung nach potenziellen Betreibern, die den Campingplatz bei Prerow im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft pachten und nationalparkgerecht entwickeln wollen. Im nächsten Schritt werden ausgewählte Interessenten um die Erstellung eines Konzeptes gebeten.

Die Bekanntmachung wird bis zum 10. März 2023 auf den Internetseiten der StUN M-V und des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft veröffentlicht.

Mit der langfristigen Verpachtung soll ein qualitativ hochwertiger Campingbetrieb gewährleistet werden, der die Schutzziele im Nationalpark und europäischen Vogelschutzgebiet ebenso berücksichtigt, wie die Kriterien der ECOCAMPING-Zertifizierung. Weitere Ziele sind eine wirtschaftlich stabile Situation, Familien­freundlichkeit, der Erhalt von Arbeitsplätzen und eine gesicherte Infrastruktur-, Dienstleistungs- und Servicequalität (BVCD/DTV-Zertifikat).

„Erwartet wird ein Konzept, das in jeder Hinsicht Modellcharakter besitzt. Dabei spielen neben der Verbindung von Tourismus und Naturschutzzielen auch eine klimaneutrale Bauweise und Energieversorgung eine Rolle“, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus und ergänzt:.

„Die Bekanntmachung beschreibt unter anderem die Rahmenbedingungen zur Pachtfläche, zum Rückbau­plan, zur Verkehrslenkung und Sicherheit, zu Umwelt­auflagen sowie zu Schutzmaßnahmen angrenzender Naturbereiche. Die aktuell etwa 20 Hektar verpachtete Campingfläche wird sich zum 1.1.2033 um einen geschützten Dünenbereich (Areal H) auf 17,8 Hektar verringern. Weitere Dünenflächen erfahren bereits  früher mehr Schutz, indem in einem angrenzenden Areal (G) 50% der Stellplätze reduziert werden.

Die Strandfläche wird auch künftig öffentlich nutzbar bleiben und auch der Waldcharakter bleibt erhalten und die Wälder können über die Wege weiterhin erreicht werden“, so Minister Backhaus.

Der bekannte traditionelle Campingplatz am Prerower Nordstrand wurde 1990 Bestandteil des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Sein Fortbestand war in der Nationalparkverordnung mit einer Begren­zung der Stellplatzzahl gesichert. Eine nationalpark­gerechte Entwicklung des Campingplatzes und die Einhaltung europäischen Naturschutzrechtes konnten seitdem nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden. Mit Übernahme großer Teile des Gebietes durch das Land M-V und durch die Landesstiftung kommt dieses seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach und wird die Schutz- und Nutzungsinteressen schritt­weise annähern. Das Nationalparkamt Vorpommern hat in Abstimmung mit der StUN M-V die Bekanntmachung herausgegeben und erwartet bis zum 10. März die Interessenbekundungen.

Für Fragen steht das Nationalparkamt Vorpommern und die Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

Start ins Referendariat und Schuldienst

Oldenburg: Attraktiver Vorbereitungsdienst und praktische Übernahmegarantie sorgen für neue Lehrkräfte

Schwerin – Am 31. Januar 2023 haben frisch gebackene Lehrkräfte mit Verwandten und Freunden auf Einladung des Bildungsministeriums ein ganz besonderes Ereignis gefeiert: den erfolgreichen Abschluss des Referendariats, für dessen inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich ist. Bei der Festveranstaltung im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin überreichte Dr. Uwe Viole, Leiter des IQ MV, die Zeugnisse der Zweiten Staatsprüfung.

Insgesamt haben 64 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst in allen Schularten beendet. Davon haben fünf das Lehramt für Sonderpädagogik, 23 das Lehramt an Grundschulen, 20 das Lehramt an Regionalen Schulen, eine Person das Lehramt an Grundschulen und an Regionalen Schulen, drei das Lehramt an Gymnasien sowie zwölf das Lehramt an Beruflichen Schulen erworben.

Zum 01. Februar 2023 haben 54 von ihnen im Rahmen der Übernahmegarantie ein Einstellungsangebot ohne zusätzliches Bewerbungsverfahren erhalten.

„Ich gratuliere von ganzem Herzen zu dieser großartigen Leistung und freue mich besonders, dass so viele Nachwuchslehrkräfte nach ihrem Referendariat bei uns in Mecklenburg-Vorpommern bleiben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Es ist schön, dass das Übernahmeverfahren so unkompliziert war und so reibungslos geklappt hat. So kann ich an der Schule bleiben, an der ich schon während meines Wirtschaftspädagogik-Studiums ein Praktikum gemacht habe und anschließend mein Referendariat. So kann ich an meiner Ausbildungsschule bleiben,“ sagt Wiebke Swierczynski, die an der Berufsschule Technik in Rostock Lehrerin wird.

Kommilitonen Christina Kielmann pflichtet ihr bei: „Ich habe auch Wirtschaftspädagogik in Rostock studiert, bin für mein Ref dann nach Schwerin gependelt und nun bleibe ich hier am RBB Wirtschaft und Verwaltung, weil mir das tolle Kollegium so gut gefallen und man mich so gut unterstützt hat. Dank der Übernahmegarantie musste ich kein umständliches Bewerbungsverfahren durchlaufen.“

„Die Übernahmegarantie ist eindeutig ein richtiger Schritt gewesen“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Viele weitere gehen wir bereits: Bürokratieabbau, Planungssicherheit, Referendarzuschlag, Entlastung durch Verwaltungsfachkräfte, externe Vertretungskräfte und Alltagshilfen – und vieles mehr.“

Außerdem beginnen heute weitere 80 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen beginnen 19, acht das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und sechs das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. Mit dem Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen starten 19 und mit dem an Gymnasien 28 Referendarinnen und Referendare.

„Ich wünsche allen neuen Lehrkräften und allen Referendarinnen und Referendaren einen guten Start und eine gute Zeit an unseren Schulen im Land“, sagte Oldenburg.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und beginnt in Mecklenburg-Vorpommern vier Mal im Jahr: am 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April.

Der nächste Eintrittstermin, für den man sich bewerben kann, ist der 1. August 2023. Die Ausschreibung startet am 6. und endet am 23. März 2023.  Mehr Informationen: www.lehrer-in-mv.de/referendariat