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Autor: Rügenbote

Preisgestaltung bei Kindermedikamenten

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das vorgestellte Eckpunktepapier des Bundes zur veränderten Preisgestaltung bei Kinderarzneien als wichtigen Schritt für die Vermeidung von Arzneimittelengpässen. „Die angekündigten Maßnahmen werden helfen, die Arzneimittelversorgung für Kinder zu sichern“, so Drese.

Durch die bundesweit anhaltend hohen Zahlen von Atemwegsinfektionen sind in den vergangenen Wochen unter anderem bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften für Kinder Engpässe entstanden.

Drese: „Vor allem Kinder waren in den vergangenen Wochen von Atemwegsinfekten betroffen. Die Nachfrage nach einigen Medikamenten ist daher besonders hoch. Wichtig ist, dass pharmazeutische Unternehmer und Arzneimittelgroßhandlungen im Moment auf eine Bevorratung bei einzelnen Arzneimitteln verzichten, um den Mangel nicht weiter zu verschärfen.“

Bereits zu Beginn der Woche forderte Drese eine Kostenübernahme der Krankenkassen für die Herstellung von Ersatzmedikamenten durch die Apothekerinnen und Apotheker: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, muss die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln unbürokratisch von den Kassen übernommen werden.“

Neben gelockerten Rabatt- und Festbetragsregeln sieht auch das vom Bundesgesundheitsminister vorgestellte Eckpunktepapier die Übernahme der Kosten von teureren Ausweichmedikamenten während Engpasssituationen durch die Krankenkassen vor. Zudem sollen keine Rabattverträge mehr für Medikamente abgeschlossen werden dürfen, die für die Sicherstellung der Versorgung von Kindern erforderlich sind. „Damit ließen sich künftige Engpässe vermeiden und eine kurzfristig erhöhe Nachfrage besser abfedern“, so Drese.

Produktionsstätten, zumindest für lebenswichtige Medikamente, müssten unabhängig davon mittel- und langfristig unbedingt nach Deutschland und Europa zurückholt werden, hob die Ministerin hervor.

1,77 Millionen Euro für Moorschutz

Malchin – Zum Auftakt des Moorschutzprojektes zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin hat Minister Dr. Till Backhaus dem Bürgermeister der Stadt Malchin, Axel Müller, einen Förderbescheid in Höhe von 1,77 Mio. Euro übergeben.

Die Stadt Malchin kann sich über einen Zuwendungs­bescheid für ein selbst initiiertes Moorschutzprojekt freuen. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, überreichte die Zusage für die Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute an den Bürgermeister Axel Müller und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung.

 Die mehr als 1,77 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) dienen der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes von Mecklenburg-Vorpommern.

Das Ziel des mehrjährigen Moorschutzförderprojektes (Projektlaufzeit 2022 bis 2025) ist die „Optimierung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergraben-Niederung bei Malchin“ auf einer Fläche von 134 Hektar.

Bei der Biergraben-Niederung, südwestlich direkt angrenzend an die Stadt Malchin gelegen, handelt es sich um große Niedermoorflächen. Diese Niedermoorflächen wurden in den letzten Jahrhunderten intensiv landwirtschaftlich genutzt. Bis in die 1950er Jahre fand hier Torfabbau statt, anschließend intensive Meliorationsmaßnahmen (Entwässerung) für die Grünlandnutzung. In Folge dieser Nutzungen kam es zu erheblichen Moorsackungen.

Im Verlauf des Projektes sollen die Grundwasserstände auf den Flächen in der Biergraben-Niederung angehoben und anschließend als sogenanntes nasses Grünland weiterhin nachhaltig bewirtschaftet werden. Um die Wasserstände anheben zu können, muss der Abfluss des Wassers aus der Landschaft vermindert und durch Staubauwerke in den Haupt- und Nebengräben in der Niederung gehalten werden.

Um die nachhaltige Form der nassen Grünlandnutzung erlebbar zu machen, hat die Stadt Malchin einiges vor. So ist unter anderem das Aufstellen von Informationstafeln und eines Aussichtsturmes geplant, um einen Einblick in die Art und Weise der Bewirtschaftung zu geben.

Die Stadt Malchin tritt selbst als Projektträger auf und übernimmt damit Verantwortung, betont Klimaschutzminister Backhaus:

„Als moorreiches Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung für einen ambitionierten Moorschutz. Das Engagement der Stadt Malchin hat deshalb Vorbildfunktion. Das Projekt ist zukunftsweisend, denn die nasse Grünlandbewirtschaftung stellt eine echte wirtschaftliche Alternative in den landwirtschaftlich genutzten Mooren dar und bringt uns gleichzeitig dem Ziel näher, das Land Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral zu machen“, so Backhaus.

„Durch die Anhebung der Wasserstände in der Niederung wird die Torfzersetzung vermindert oder ganz gestoppt, wodurch die Emission von Klimagasen sowie der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer reduziert wird. Gleichzeitig kann das Projekt für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von großer Bedeutung sein“, so der Minister weiter.

„Mit der Umsetzung des geplanten Moorschutzprojektes trägt die Stadt Malchin vorausschauend zum Erhalt des einzigartigen Moorreichtums unseres Landes und zur Entwicklung des ländlichen Raumes für nachfolgende Generationen bei“, unterstreicht Ute Hennings, Direktorin des LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V), der zentralen Bewilligungsbehörde für Moorschutzprojekte im Land M-V.

Bürgermeister Müller zeigte sich sichtlich erfreut, dass der Förderantrag der Stadt nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zur Förderung der ländlichen Entwicklung bewilligt wurde. Das Land M-V beteiligt sich mit Mitteln der Europäischen Union aufgrund der besonderen Bedeutung des Moorschutzes zu 100 % an den förderfähigen Kosten der Stadt Malchin.

In Mecklenburg-Vorpommern machen Moorböden rund 13 Prozent der Landesfläche aus und gelten als größte Treibhausgasquelle. Rund sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid werden pro Jahr freigesetzt. Dies entspricht rund einem Drittel der Gesamtemission des Landes.

Die Aufgabe des LUNG als zuständige Bewilligungsbehörde für Moorschutzvorhaben ist es, erfolgversprechende Anträge für Studien und Umsetzungsvorhaben im Bereich Moorschutz nach der Naturschutzförderrichtlinie des Landes M-V zu fördern. Das Ziel der Förderung ist es unter anderem, die Etablierung von ganzjährig hohen Wasserständen bei gleichzeitiger Nutzung der Moorböden zu ermöglichen. Hierfür stand in der aktuellen ELER-Förderperiode II, die noch bis 2025 läuft, ein Fördervolumen von insgesamt 24,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Das LUNG fördert und förderte auf diese Weise seit 2017 insgesamt 9 Moorschutzstudien und 27 Umsetzungsprojekte auf einer Fläche von rund 2.849 ha im gesamten Land M-V.

Im Rahmen der laufenden Förderperiode (Laufzeit 2015 bis 2025) können sich interessierte Kommunen jederzeit an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wenden, wenn Sie beabsichtigen, ein Moorschutzprojekt in Ihrer Region durchzuführen.

Das Malchiner Vorhaben wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert und dient der Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren und damit der Umsetzung des Moorschutzkonzeptes M-V.

Testbetrieb der Regasifizierung genehmigt

Lubmin – Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern hat als zuständige Behörde Maßnahmen zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Regasifizierungsanlage im Hafen von Lubmin genehmigt.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Bei der Anlage in Lubmin geht es um hochkomplexe technische Abläufe, die vor einem Dauerbetrieb getestet werden müssen. Es ist mir aber wichtig darauf hinzuweisen, dass es für diesen noch keine Genehmigung gibt.

Unsere Fachleute arbeiten unter Hochdruck an der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Ich gehe davon aus, dass wir im Januar 2023 mit einem Ergebnis der Prüfung rechnen können.

Lubmin ist ein Energie-Knotenpunkt und kann auch zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten für die Energiesicherheit Deutschlands und Europas. Klar ist aber, dass die Versorgung mit LNG – so wie sie derzeit geplant ist –  nur eine Brückentechnologie sein kann. Wir müssen so schnell wie möglich weg von der Nutzung fossiler Energien, hin zu grünem Wasserstoff“, so Backhaus.  

M-V startet in die Weihnachtsferien

Schwerin – Am 22. Dezember 2022 beginnen für viele Schulkinder und Jugendliche die Weihnachtsferien.

„Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und Eltern eine sehr erholsame und besinnliche Weihnachtszeit im Kreise ihrer Lieben und Familien. Vor allen Dingen wünsche ich ihnen einen gesunden Start in das neue Jahr 2023“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Mit dem Schulstart nach den Feiertagen am Dienstag, den 3. Januar 2023, gilt die vorübergehend erweiterte Anwendung des bewährten Phasenmodells. Dadurch kann jede Schule individuell auf die sich täglich ändernden Gegebenheiten reagieren und täglich neu entscheiden, um den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten“, so die Ministerin.

Auch für die Zeit nach den Weihnachtsferien gilt für den Bereich der Schulen weiterhin eine anlassbezogene Testpflicht, wenn COVID-19-Symptome vorliegen. Dazu hat das Bildungsministerium den Schulen Selbsttests zu Verfügung gestellt.

Das Bildungsministerium beobachtet – wie in der Vergangenheit auch – wie sich das aktuelle Infektionsgeschehen entwickelt und steht dabei in engem Austausch mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie mit dem Bildungsrat.

Leitstelle Westmecklenburg

Ministerin Drese würdigt besondere Verdienste der Leitstelle Westmecklenburg

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute die integrierte Leitstelle Westmecklenburg (ILWM) und würdigte die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Für ihre Expertise und ihren engagierten Einsatz gerade in Krisenzeiten gebührt Ihnen ein ganz besonderer Dank der Landesregierung“, betonte die Ministerin in der Leitstelle an der Graf-Yorck-Straße in Schwerin.

Drese hob vor allem die Verdienste der ILWM bei der Vermittlung von Corona-Patientinnen und -Patienten aus anderen Bundesländern in Krankenhäuser unseres Bundeslandes hervor. Die Leitstelle fungierte hier als SPOC (Single Point of Contact) im Rahmen der sogenannten Kleeblatt-Struktur.

„Auch bei der Organisation des Transportes schwerverletzter ukrainischer Patientinnen und Patienten in Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern konnten wir uns auf die fachlichen Kompetenzen und technischen Kapazitäten stets verlassen“, verdeutlichte Drese.

24 Stunden an 365 Tagen im Jahr sind die knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Plätzen der Einsatzbearbeitung für Hilfeersuchende da. Sie nehmen die Notfälle auf, schicken schnellstmögliche Hilfe und unterstützen Feuerwehren und Rettungsdienste bei ihrer Arbeit.

Die ILWM ist zuständig für die Bereiche Schwerin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim mit fast 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Fläche von gut 7.000 Quadratkilometern.

Drese: „Die Anforderungen an die integrierten Leistellen sind besonders in diesen Zeiten groß. Umso beruhigender ist es, dass diese Arbeit in Westmecklenburg das gesamte Jahr in hoher Qualität und mit viel Eigeninitiative erbracht wird.“

Wissings Irrweg

AKWs und Autobahnen führen nicht in die Zukunft

Berlin – Anlässlich der heutigen Diskussion zur Planungsbeschleunigung und längeren AKW-Laufzeiten im Kabinett erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Herr Wissing spielt mit der Angst der Menschen, um den FDP-Willen nach immer neuen Autobahnen durchzudrücken. Anstatt das düstere Bild von leeren Supermarktregalen zu malen, sollte er sich bei der Planung und dem Bau von Infrastrukturen auf das Wesentliche konzentrieren:

Die Ziele des Natur- und Klimaschutzes zur zentralen Grundlage der Verkehrsplanung machen. Die Bundesregierung muss sich darauf konzentrieren, die Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und sinnvolle Schienenprojekte zu bauen. Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss eingesetzt werden, um bereits beschlossene Ziele wie Klimaneutralität oder den Erhalt von Biodiversität zu erreichen. Mit dem Bau neuer Fernstraßen gelingt das sicherlich nicht.

Wissings Versuch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mit mehr E-Autos zu begründen ist eine Nebelkerze. Die Reaktoren sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Dass ausgerechnet die marode und unsichere Hochrisikotechnologie Atomkraft nun Wissings verschlafene Mobilitätswende retten sollen, ist eine Farce.“

Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag gemeinsam mit Vertretern des externen Beirates Fachkräftestrategie Mecklenburg-Vorpommern weitere Umsetzungsschritte besprochen. „Unternehmen konkurrieren in einem immer enger werdenden Markt um Fachkräfte, die wir für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dringend benötigen.

Aber klar ist auch: Wir werden zunehmende Fachkräfteengpässe reduzieren, aber nicht lösen können. Die betriebliche Fachkräftesicherung und -gewinnung auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen ist und bleibt in der Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird mit der Fachkräftestrategie dafür die Rahmenbedingungen verbessern. Deshalb sind alle Beteiligten gefordert, sich in die notwendigen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und -bindung einzubringen. Im Beirat haben wir jetzt die nächsten konkreten Schritte erörtert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der rund 40-köpfige Expertenbeirat setzt sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit, von Unternehmensverbänden und Wirtschaftskammern, Gewerkschaften sowie einzelnen Unternehmen mit Interesse an Fachkräftethemen und Netzwerkpartnern zusammen. Die Fachkräftestrategie soll vier Säulen umfassen: die Qualifizierung von Fachkräften, die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen, die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland sowie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen im Land. Unter anderem ist vorgesehen:

  • Unterstützung der Gründung spezifischer Weiterbildungsverbünde: Hierbei wird die branchenbezogene Kooperation mehrerer Unternehmen mit Akteuren der Weiterbildungsbranche, der Wissenschaft und des regionalen Arbeitsmarktes sowie übergeordneter Verbände und Institutionen implementiert. Das ermöglicht es, neue Weiterbildungsmaßnahmen angebotsorientiert und ressourceneffizient zu gestalten.
  • Um Studierende in Mecklenburg-Vorpommern zu halten, sollen die sogenannten „Career Services“ der Universitäten enger mit den Welcome Centern im Land verknüpft werden. Zudem ist eine zeitgleiche „Career Week“ in allen Hochschulen des Landes im Jahr 2023 vorgesehen.
  • Start einer Informationskampagne „Berufsausbildung in M-V“ (Kampagnenbeginn zweites Halbjahr 2023): Die duale Berufsausbildung ist für KMU die wichtigste Stellschraube für die Nachwuchskräftegewinnung. In den vergangenen Jahren bildeten in Mecklenburg-Vorpommern die Hälfte der ausbildungsberechtigten Betriebe bzw. ein Viertel aller Betriebe selbst aus. Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler, Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie Eltern. Mit der Kampagne wird auch die Gleichwertigkeit von betrieblicher und akademischer Berufsausbildung und die Perspektiven der beruflichen Ausbildung verdeutlicht.
  • Unter Federführung des Bildungsministeriums soll die berufliche Orientierung und ökonomische Bildung weiter gestärkt werden. Ziel ist die Entlastung des Übergangssystems, so dass am Ende der Schullaufbahn die individuelle Berufswahlkompetenz hinreichend entwickelt werden kann. Zudem wird die Arbeit von Schülerfirmen in den Schulen gestärkt.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer verweis zudem auf bereits umgesetzte Maßnahmen, die zur Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen im Land derzeit umgesetzt werden. Dabei geht es beispielsweise um die Neuausrichtung der GRW-Förderung. Das Wirtschaftsministerium hat die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet und eine Bonusförderung bei Tarifbindung und bei der Zahlung von „guten Löhnen“ eingeführt. Zudem werden Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben honoriert.

Die Beratungsstelle „Correct“ für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung wird weiter finanziell unterstützt. Zudem soll die Einstellungsrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von KMU bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung“) neu aufgelegt werden; dabei wird insbesondere das Thema „gute Löhne“ mit berücksichtigt.

„Berufliche Orientierung soll künftig noch besser koordiniert und bedarfsgerecht in Schulen ausgestaltet werden und Jugendlichen vermitteln, wie ein guter Ausbildungsstart gelingen kann. Dazu wurde bereits ein dreijähriges Modellvorhaben gestartet, das vom Bildungswerk der Wirtschaft als Projektträger umgesetzt wird. Die weitere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft des Landes ist im Rahmen der ‚Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern‘ bekräftigt worden. Außerdem werden wir den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker unterstützen, unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators. Durch außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen erhalten die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, praxis- und unternehmensnah Erfahrungen zu sammeln. Diese unterstützen maßgeblich eine spätere Berufswahl und den Übergang in eine Ausbildung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Wissenschaftsministerin Bettina Martin erklärt dazu: „Wir wollen den Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen noch bessere Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern bieten und sie hier halten. Dazu wollen wir Hochschulen, Studierende und Wirtschaft stärker miteinander verknüpfen. Bereits im Studium soll der Kontakt zwischen Studierenden und Unternehmen im Land erleichtert werden, um den Start in das Berufsleben und die Karriere hierzulande einfacher zu machen. Mit verstärkter Zusammenarbeit der Career Services der Hochschulen und der Welcome Center wachsen außerdem die Möglichkeiten, hochqualifizierte junge Menschen passgenau an Unternehmen zu vermitteln. Und wenn die Hochschulen noch enger mit der Agentur für Arbeit kooperieren, können wir das Stellenpotenzial für Hochschulabsolventinnen und -absolventen zielgenauer ermitteln und kommunizieren.“

In Mecklenburg-Vorpommern studieren rund 39.000 junge Menschen an den staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Rund zwei Drittel davon kommen aus anderen Bundesländern (21.500) und dem Ausland (3.800). Insbesondere darin liegt ein verstärkt zu realisierendes Fachkräftepotenzial für Mecklenburg-Vorpommern.

„Angesichts des überall sichtbaren Nachwuchs- und Fachkräftebedarfs ist es zuerst die Aufgabe der Arbeitgeber, mit attraktiven tariflichen Löhnen und Arbeitsbedingungen wettbewerbsfähig zu sein oder zu werden. Wir stehen für Tarifverhandlungen jederzeit bereit. Zu den wichtigsten von der Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen zählen neben der Wirtschaftsförderung und der öffentlichen Auftragsvergabe nach strikten Gute-Arbeit-Kriterien die Umsetzung des Industriepolitischen Konzepts, das Zukunftsprogramm Berufliche Schulen sowie die Implementierung von Weiterbildungsverbünden“, erklärte DGB Nord-Vize Ingo Schlüter.

„Die Gewinnung von Fachkräften hat in unseren Unternehmen allerhöchste Priorität. Seit mehreren Jahren registrieren wir eine außerordentlich angespannte Situation. Deshalb sind hier unbedingt alle Ressourcen zu heben. Dazu zählen junge Menschen in den Schulabgangsklassen genauso wie die Gewinnung von ausländischen Fachkräften, die Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und auch Qualifizierungsmaßnahmen für bisher nicht beschäftigte Menschen. Auch Anreize für erfahrene Arbeitnehmer, nicht vorfristig in den Ruhestand zu wechseln, sind eine Überlegung wert. Zudem können Arbeitsprozesse innovativer gestaltet werden, um das vorhandene Personal effizienter einzusetzen. Neben optimalen politischen Rahmenbedingungen benötigen wir ein besseres Marketing für unser Land. Wir befinden uns längst in einem harten Wettbewerb mit anderen Bundesländern“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.

Arbeitsmarkt für ältere Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese und Markus Biercher, Chef der Regionaldirektion (RD) Nord der Bundesagentur für Arbeit appellieren an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, arbeitslosen Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 60 Jahren eine Beschäftigungschance zu geben.

„Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.000 privaten Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten über 700 Unternehmen keinen schwerbehinderten Menschen angestellt haben“, verdeutlichte Drese nach dem Antrittsbesuch von Markus Biercher im Sozialministerium. Der neue RD-Chef ist seit dem 1. August 2022 im Amt.

Drese hob hervor, dass arbeitslose Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern besser qualifiziert sind als andere Arbeitslose. 67 Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, während es im Durchschnitt aller Arbeitslosen knapp 58 Prozent sind. Vor allem in den Köpfen müssten oft noch Barrieren abgebaut werden, um die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu verbessern, so Drese. „Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen sollen“, sagte die Ministerin in Schwerin.

Hierfür stehen nach Angaben der Ministerin vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. So gibt es nach Angaben von Drese u.a. eine finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen, Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie für technische Arbeitshilfen im Betrieb und Förderungen von speziellen Fortbildungen und Schulungen.

„Erste Ansprechpartner für Beratung und Förderung sind die Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS)“, so Drese.

RD-Chef Biercher betonte: „Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Themas Fachkräftesicherung sind alle Arbeitsmarktpartner in Mecklenburg-Vorpommern gefordert: Wir müssen gemeinsam die ‚ungenutzten Arbeitsmarktpotentiale‘ heben. Dazu gehört auch die Gruppe der Älteren. So sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern 8.250 Menschen aus der Gruppe ‚60 und älter‘ arbeitslos gemeldet, von denen 6.660 oder 80,6 Prozent einen Berufsabschluss besitzen. Sie sind damit deutlich besser qualifiziert als der Durchschnitt aller Arbeitslosen (57,7 Prozent).“

Und doch gebe es gegenüber dieser Altersgruppe Vorbehalte, die ihre Wiedereinstellungschancen reduzierten und allein durch finanzielle Förderangebote und Eingliederungshilfen nicht ausgeglichen werden könnten. „Hierzu ist“, so Biercher weiter „ein ‚neues Altersbild‘ erforderlich, das Lebenserfahrung, Praxiswissen, Engagement und Loyalität anders gewichtet und gleichzeitig dazu beiträgt, betrieblich sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich möchte an dieser Stelle nur exemplarisch zwei Stichworte nennen: ‚betriebliches Gesundheitsmanagement‘ und ‚altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung‘.“

Pflichtarbeitsplätze

  • Laut Gesetz sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Das gilt für 3.309 private und öffentliche Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, von denen lediglich 1.654 die Quote erfüllen. Die andere Hälfte kommt dieser Verpflichtung teilweise oder gar nicht nach und zahlt gestaffelt eine Ausgleichsabgabe gemäß §160 SGB IX (Beschäftigungsstatistik der BA Gebietsstand März 2022).

Informationen

  • Über die vielfältigen Fördermöglichkeiten informieren u.a. die regionalen Arbeitgeberservice-Teams der BA. Termin-Vereinbarung unter der gebührenfreien Service-Nummer für Arbeitgeber: 0800-45555-20